Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/888 19. Wahlperiode 23.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/665 – Überwachung des Mittelmeers mit Drohnen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union hat ein Forschungsprojekt zur Nutzung von Satelliten, Drohnen und bemannten Überwachungsflugzeugen beendet. Der Abschlussbericht (http://gleft.de/235) beschreibt die Ergebnisse von Erprobungen über dem Mittelmeer, dem Atlantik und dem Schwarzen Meer. Die Tests gehörten zum Projekt „Creation of a European Coast Guard Function“, in dem die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), die Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) ihre Aufgabenbereiche miteinander verzahnen. Die drei Agenturen arbeiten mittlerweile als neue „Agentur für die Grenz- und Küstenwache“ in mehreren Bereichen zusammen. Die Tests betrafen die Zuständigkeiten der drei Agenturen, darunter die Meeresverschmutzung, Erkennung und Verfolgung von Schiffen, Seenotrettung, Grenzüberwachung und Europäische Fischereikontrolle . Während die EMSA in dem Forschungsprojekt für die Satellitenüberwachung und die Drohnenflüge zuständig war, nutzte Frontex ein Kleinflugzeug mit Aufklärungstechnik. In dem Forschungsprojekt wurden die Beteiligten ermutigt , enger mit Drittstaaten zusammenzuarbeiten. Derzeit errichtet Italien in Libyen eine Infrastruktur, um Überwachungsdaten aus der Europäischen Union zu empfangen (http://gleft.de/237). Aus Sicht der Fragesteller ist denkbar, dass die Europäische Union zukünftig libysche Milizen, aus denen sich die dortige Küstenwache zusammensetzt, mit Bildern von Drohnen und Satelliten versorgt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Einstufung der Antwort zu den Fragen 15a, 15b und 16 als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung , VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/888 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Diese Informationen werden daher als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. Die als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuften Antwortinhalte lassen grundsätzlich auch Rückschlüsse auf operationelle Aspekte der Operationsdurchführung im Rahmen EUNAVFOR MED zu. Gelangen diese Informationen unbefugten bzw. im Fokus von operationellen Maßnahmen stehenden Personen zur Kenntnis, könnte hierdurch die Auftragserfüllung beeinträchtigt werden. Weiterhin könnte sich die ungeschützte Weitergabe dieser Informationen ungünstig auf das Verhältnis der Zusammenarbeit mit den an EUNAVFOR MED beteiligten Partnernationen auswirken. Diese Informationen werden daher als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* 1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Projekt „Creation of a European Coast Guard Function“ hinsichtlich der Notwendigkeit neuer Fähigkeiten zur Überwachung des Mittelmeers mit Drohnen oder Satellitenaufklärung? Das Projekt „Creation of a European Coast Guard Function“ hat sich mit der Zusammenarbeit der Europäischen Grenz- und Küstenwache (FRONTEX), der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) beschäftigt. Hierbei wurde u. a. der Einsatz von Drohnen und Überwachungsflugzeugen getestet. Im Ergebnis tragen diese Einsatzmittel zur Schaffung von Synergien und einer besseren Kooperation auf europäischer Ebene bei. 2. Für welche Zwecke, die nicht mit vorhandenen Kapazitäten der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten (etwa in Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik) übernommen werden können, würden diese Fähigkeiten aus Sicht der Bundesregierung besonders benötigt oder ergäben einen besonderen Mehrwert? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Forschungsprojekte Frontex, EMSA und EFCA zur Nutzung von Drohnen oder Satellitenaufklärung durchführen, und wer sind die Beteiligten? Im Rahmen des Pilotprojektes „Creation of a European coastguard function“ wurden Prototypen von „Remotely Piloted Aircraft Systems“ (RPAS – Drohnen) im Mittelmeer im Hinblick auf verschiedene Einsatzszenarien (Search and Rescue – SAR, Identifizierung von Meeresverschmutzung, Auffinden von Booten/Schiffbrüchigen etc.) erprobt. Hieran beteiligt waren die Agenturen EMSA, FRONTEX, EFCA sowie einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)r. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/888 4. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Kontrollzentrum der EMSA die Drohnen in dem Projekt „Creation of a European Coast Guard Function“ gesteuert wurden bzw. wo die dort erlangten Informationen eingingen und verarbeitet wurden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Inwiefern nahmen auch Bundesbehörden an einer Vorführung im Projekt „Creation of a European Coast Guard Function“ teil? Am 11. Mai 2017 gab es eine EMSA-Präsentation für RPAS in Huelva/Spanien, an der die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) sowie ein Vertreter der Bundespolizei teilgenommen haben. 6. Im Rahmen welcher EU-Missionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Aufklärungsergebnisse genutzt, die in Tests des Projekts „Creation of a European Coast Guard Function“ anfielen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, über welches Internetportal die im Projekt „Creation of a European Coast Guard Function“ angefallenen Aufklärungsdaten eines Überwachungsflugzeugs durch Frontex verteilt wurden ? Die im Rahmen des Projekts „Creation of a European Coast Guard Function“ angefallenen Aufklärungsdaten wurden per Live Stream an das im Frontex Situation Centre (FSC) eingerichtete „European Monitoring Team“ (EMT) weitergeleitet . 8. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem „European Monitoring Team“ (EMT), das Frontex eingerichtet hat, um die im Projekt „Creation of a European Coast Guard Function“ angefallenen Aufklärungsdaten zu analysieren? a) Welche Behörden zur Strafverfolgungs-, Seenotrettung und Fischereikontrolle gehören dem EMT an? Die Fragen 8 und 8a werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das „European Monitoring Team“ (EMT) wurde zur Analyse der bei dem Projekt „Creation of a European Coast Guard Function“ angefallenen Aufklärungsdaten eingerichtet. Das EMT setzt sich aus Experten der Bereiche Seenotrettung, Fischereikontrolle , Frontex-Lagebilderstellung sowie aus Experten nationaler Sicherheitsbehörden zusammen. b) An welche anderen Einrichtungen (insbesondere nationale Maritime Koordinationszentren ) wurden die im Projekt „Creation of a European Coast Guard Function“ angefallenen Aufklärungsdaten weitergeleitet? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/888 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Was ist der Bundesregierung über eine App bekannt, mit der durch die EMSA erhobenen Daten aus der satellitengestützten Schiffsbeobachtung über das Smartphone abgerufen werden können? Die EMSA stellt der öffentlich zugänglichen Datenbank EQUASIS (Electronic Quality Shipping Information System) schiffssicherheitsbezogene Daten zur Verfügung . Seit 2013 besteht die Möglichkeit die Datenbank von EQUASIS auch über eine App auf Smartphones oder Tablets kostenfrei zu nutzen. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Agenturen Frontex, EMSA oder EFCA nach den Tests im Projekt „Creation of a European Coast Guard Function“ eine Beschaffung von Drohnen oder satellitengestützter Fähigkeiten erwägen, planen oder bereits beauftragt haben? Die Europäische Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) prüft derzeit Möglichkeiten der Verwendung (eigene Beschaffung/Leasing bzw. Ankauf von Flugstunden ) von RPAS-Drohnen in operativen Einsätzen. Die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) verfügt nicht über eigene Überwachungsinstrumente, sondern koordiniert lediglich Überwachungstätigkeiten der Mitgliedstaaten. Insofern gibt es keine konkreten Beschaffungspläne der EFCA. Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) stellt den Mitgliedstaaten RPAS-Dienste auf Anfrage zur Verfügung, sodass sich die Beschaffung von RPAS hiernach richtet. 11. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung zum Ausbau satellitengestützter Fähigkeiten zur Steuerung von hoch fliegenden Drohnen (MALE, HALE) und Auswertung ihrer Aufklärungsdaten (die sogenannte EU GOVSATCOM, siehe Ratsdokument 7550/17)? a) Welche einzelnen Zwecke bzw. Bereiche genießen dabei aus ihrer Sicht besondere Priorität? b) Inwiefern könnte eine ausgebaute EU GOVSATCOM aus Sicht der Bundesregierung auch dabei helfen, zivile und militärische Behörden bei der Aufklärung miteinander zu verzahnen, und welche Kapazitäten in der Aufnahme, Kommunikation und Verarbeitung von Aufklärungsdaten müssten hierzu entwickelt werden? c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern im EU GOVSATCOM ausdrücklich zur Landgrenzenüberwachung bestimmte Dienste entwickelt werden sollen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Welche Flüge der Riesendrohne des Typs Global Hawk hat die US-Luftwaffe nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13349 vom Mittelmeer (Sigonella/ Sizilien) kommend über deutschen Lufträumen vorgenommen (bitte Datum und Route der Flüge angeben)? Seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/13349 hat nach Kenntnis der Bundesregierung nachfolgend aufgeführter Flug stattgefunden : 31. Januar 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/888 Bezüglich der Route wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6978, auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9940 sowie auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13349 verwiesen. a) Inwiefern fanden die Flüge in dem vom Bundesministerium der Verteidigung eingerichteten Korridor in Deutschland statt, und welche Störungen oder Abweichungen sind der Bundesregierung bekannt? Der Flug fand ausschließlich in dem dafür eingerichteten Korridor statt. Störungen oder Abweichungen wurden nicht festgestellt. b) Inwiefern wurde bei der Ankündigung der Flüge gegenüber dem Bundesverteidigungsministerium die Frist von mindestens 72 Stunden vor einem geplanten Überflug eingehalten, bzw. welche Abweichungen von den vorgegebenen Auflagen sind der Bundesregierung bekannt? Die Frist von 72 Stunden zur Ankündigung wurde eingehalten. Es sind keine Abweichungen von den vorgegebenen Auflagen festgestellt worden. c) Wann hat das HQ USAFE (Hauptquartier US-Airforce in Europa) zuletzt um eine Verlängerung der Überfluggenehmigung ersucht, und für welchen Zeitraum wurde diese zuletzt erteilt? Das HQ USAFE hat zuletzt am 12. Juli 2017 um eine Verlängerung der bestehenden Betriebsabsprache gebeten. Mit Wirkung vom 13. September 2017 wurde die Betriebsabsprache bis zum 10. Oktober 2018 verlängert. 13. Was ist der Bundesregierung über die Route von Flügen jener Global Hawk bekannt, die am 1., 7. und 9. Januar 2018 mehrere Stunden über der Ostukraine bzw. nahe den russischen Gebieten Belgorod, Woronesch und Rostow flogen und Medienberichten zufolge im Mittelmeer gestartet waren (http:// gleft.de/238)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. Sofern diese Drohnen zuvor und anschließend über Deutschland flogen, zu welchem Zeitpunkt wurde der Bundesregierung das Aufklärungsziel über den Volksrepubliken Donezk und Lugansk bzw. nahe den russischen Gebieten Belgorod, Woronesch und Rostow bekannt? An den genannten Tagen fanden keine Flüge von GLOBAL HAWK über Deutschland statt. 15. Welche weiteren Details sind der Bundesregierung über die Nutzung italienischer Drohnen des Typs „Predator“ im Rahmen von EUNAVFOR MED bekannt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/489)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 15a bis 15e verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/888 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Aufgrund welcher Rahmen- oder Einzelabkommen werden die Flüge ausgeführt , und aus welchem Budget werden diese finanziert? b) Wie viele Flugstunden werden in welchem Zeitraum absolviert, bzw. wie viele wurden vom Hauptquartier von EUNAVFOR MED angefragt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. c) Von wo starten die Drohnen? Aus grundsätzlichen Erwägungen wird zu Stationierungen von NATO-Partnern keine Auskunft gegeben. d) Wo genau finden die Flüge statt, und welches Gebiet (etwa libysche Hoheitsgewässer oder Festland) wird dabei aufgeklärt? Die Flüge für EUNAVFOR MED Operation SOPHIA finden innerhalb des Operationsgebietes EUNAVFOR MED Operation SOPHIA statt, somit außerhalb der libyschen Hoheitsgewässer und nicht über libyschem Festland. e) Inwiefern kann die Bundesregierung in Erfahrung bringen, ob Italien Aufklärungsdaten der für EUNAVFOR MED abgewickelten Drohnenflüge über eigene, bilaterale Zusammenarbeitsformen auch an Behörden in Libyen weitergibt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16. Welche weiteren Fähigkeiten bzw. Kapazitäten von Drohnen werden durch das Hauptquartier von EUNAVFOR MED gefordert bzw. angefragt, etwa für die Aufklärung oder für die Überprüfung/ Monitoring der libyschen Küstenwache (bitte den Einsatzzweck und die gewünschten Flugstunden angeben )? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 17. Wann und wo soll hierüber entschieden werden? Die Gestellung der im Operationsplan definierten Fähigkeiten obliegt der Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333