Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 1. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8897 19. Wahlperiode 02.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Jens Maier, Roman Johannes Reusch, Matthias Tobias Peterka und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8590 – Beschlusspapier der Koalition zum Dieselkompromiss (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7449) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Presseberichten hat sich die Regierungskoalition am 1. Oktober 2018 auf ein Maßnahmenpaket gegen Dieselfahrverbote geeinigt. Bestandteil des Paktes sind u. a. folgende Maßnahmen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/dieselkompromiss -bundesregierung-1.4153883): „Wenn das betroffene Auto – zum Beispiel durch Software-Updates – nicht unter den Wert von 270 Milligramm kommt, sollen die Fahrzeughalter zwei alternative Angebote bekommen: Erstens Rabatte: Die deutschen Hersteller haben dem Papier zufolge zugesichert , Besitzern von Euro-4- und Euro-5-Diesel-Fahrzeugen ein Tauschprogramm ‚mit attraktiven Umstiegsprämien oder Rabatten‘ anzubieten. Das soll auch dem Wertverlust Rechnung tragen, den diese Fahrzeuge ‚durch die Debatte um deren Schadstoffausstoß erlitten haben‘. Anders als bei den meisten bisherigen Rabattaktionen sollen solche Preisnachlässe nun auch bei Gebrauchtfahrzeugen gelten. Zweitens Hardware-Nachrüstung: Ein sogenanntes SCR-System kann bei Euro- 5-Fahrzeugen helfen, um über eine Harnstoff-Einspritzung den Stickoxidausstoß unter die Grenze von 270 Milligramm zu drücken. Die Bundesregierung ‚erwartet vom jeweiligen Automobilhersteller, dass er die Kosten hierfür einschließlich des Einbaus übernimmt‘, heißt es im Papier. Wie die Konzerne das sehen, steht dort nicht. Als Bedingung nennt die Regierung, dass das System im Einzelfall ‚verfügbar und geeignet‘ sein muss. Der Bund will zudem dafür sorgen , dass solche Systeme möglichst bald auf dem Markt verfügbar sind. Die Haftung übernehmen die Nachrüster.“ In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7449 hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass die Hersteller Daimler, BMW und der VW-Konzern gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verbindliche Zusagen über Umstiegsprämien bzw. Rabatte gegeben haben. Daimler und der VW-Konzern hätten darüber hinaus die hundertprozentige Übernahme der Kosten für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8897 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode eine Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw bis zu einer Höhe von 3 000 Euro zugesagt. BMW habe seinen Kunden 3 000 Euro für weitere Mobilitätsangebote zugesagt. Mit den ausländischen Herstellern liefen diesbezüglich Gespräche mit dem Bundesministerium. Diese Antwort gibt aus Sicht der Fragesteller Anlass zu ergänzenden Fragen. 1. In welcher Form haben die Hersteller Daimler, BMW und der VW-Konzern gegenüber der Bundesregierung die erwähnten verbindlichen Zusagen abgegeben ? Die verbindlichen Zusagen der Hersteller Daimler, BMW und Volkswagen erfolgten im Rahmen von Gesprächen zwischen den Herstellern und der Bundesregierung . 2. In welchem Rahmen besprach bzw. bespricht sich die Bundesregierung mit den in- und ausländischen Kfz-Herstellern zu den genannten Themen? Gab bzw. gibt es Treffen, bilaterale Gespräche oder Schriftwechsel? Wann, und mit welchen Teilnehmern fanden Treffen statt bzw. gab es Gespräche ? Es haben Gespräche auf verschiedenen Ebenen mit dem Verband der Automobilindustrie und dem Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stattgefunden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 160 des Abgeordneten Sven-Christian Kindler auf Bundestagsdrucksache 19/8434 verwiesen. 3. Auf wessen Initiative geht nach Kenntnis der Bundesregierung die Einbeziehung der Hersteller in das Maßnahmenpaket gegen Diesel-Fahrverbote zurück ? Wie unter anderem in den „Eckpunkte[n] für Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ dargestellt, erwartet die Bundesregierung, dass sich die deutschen und internationalen Fahrzeughersteller an dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung beteiligen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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