Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8898 19. Wahlperiode 02.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kay Gottschalk, Albrecht Glaser, Dr. Bruno Hollnagel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8436 – Abschaffung der Grundsteuer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach einer aktuellen INSA-Umfrage will in Deutschland eine Mehrheit der Bundesbürger die Grundsteuer in Gänze abschaffen. 53,8 Prozent der Befragten sind für eine Abschaffung. Lediglich 20,7 Prozent der Befragten sind dagegen. 59,2 Prozent der Union-Wähler befürworten eine Abschaffung. Sogar fast 65 Prozent der Linken-Wähler und 54,9 Prozent der SPD-Wähler wollen ihre Abschaffung (www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/grundsteuer-klare-mehrheitfuer -abschaffung/). Nichtsdestotrotz will der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz eine Reform der Grundsteuer durchführen (www.tagesspiegel.de/ politik/reform-der-grundsteuer-scholz-und-finanzminister-steuern-auf-kompromisszu /23868286.html). Ein endgültig abgestimmtes Modell hierfür steht noch aus. 1. Wie stellt sich die Bundesregierung die umfangreiche Bewertung der ca. 35 Millionen Grundstücke, Häuser und Wohnungen vor? Gibt es Erkenntnisse darüber, ob das derzeitige Personal ausreicht, oder zusätzliche Stellen geschaffen werden müssen? Wie hoch sind die entsprechenden Kosten? Die Bewertung der wirtschaftlichen Einheiten zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt soll auf Basis einer Steuererklärung weitgehend automationsgestützt erfolgen . Der hierfür benötigte Personalmehrbedarf kann erst ermittelt werden, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt, der den Umfang der erforderlichen Arbeitsschritte hinreichend konkretisiert. 2. Gibt es seitens der Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viel Personal dauerhaft eingestellt werden muss, damit auch die turnusgemäßen Neubewertungen durchgeführt werden können? Der Umfang des dauerhaft erforderlichen Personals hängt u. a. von dem Grad der Automationsunterstützung für die weiteren Hauptfeststellungszeitpunkte ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8898 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Hat die Bundesregierung Schätzungen darüber, wie viel die Umstellung in den Kommunen kosten wird? Sind die Kommunen in dieser Hinsicht finanziell ausreichend ausgestattet, und gibt es Pläne, ob, und wie die Bundesregierung für finanzielle Ausgleiche sorgen will? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. 4. Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte darüber vor, ob die Kommunen hinsichtlich Personal und EDV auf die Neubewertung vorbereitet sind? Gibt es Schätzungen darüber, wie hoch die Kosten für die EDV-Umstellung und die zusätzlichen Personalkosten sein werden? Ist das Personal entsprechend geschult? Was werden entsprechende Schulungen kosten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. 5. Liegen der Bundesregierung statistische Erkenntnisse vor, in welcher Höhe Grundsteuern zu einer Verminderung der Einkünfte aus Vermietung führen, da sie bei Fremdvermietung Teil der Betriebskosten sind, und daher vom Vermieter entweder umgelegt werden oder sie dessen Einkünfte aus der Vermietung vermindern (bitte nach Mindereinnahmen und Steuereffekt aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Erkenntnisse darüber vor, inwieweit gezahlte Grundsteuern im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu einer Verminderung der Einkünfte führen. 6. Hat die Bundesregierung bei der Reform der Grundsteuer auch deren Abschaffung als mögliche Option erwogen? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333