Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 27. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8916 19. Wahlperiode 29.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8205 – Umsetzung der Ergebnisse der Kohlekommission V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 1. Februar 2019 hat die Kohlekommission (Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung) ihren Abschlussbericht der Bundesregierung übergeben. In ihrem Abschlussbericht schlägt sie Maßnahmen zu strukturpolitischen und sozialen Entwicklungen in den Braunkohleregionen (Lausitzer Revier, Mitteldeutsches Revier und Rheinisches Revier) vor. Gleichzeitig gibt sie Empfehlungen zur finanziellen Absicherung für den Strukturwandel und zum Abschalten von Kohlekraftwerken, um die Klimaschutzziele noch zu erreichen (www.kommission-wsb.de/WSB/Redaktion/DE/Downloads/abschluss bericht-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf ?__blob=publicationFile&v=4). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ enthält eine Vielzahl von struktur- und energiepolitischen Empfehlungen basierend auf dem Mandat der Kommission, die schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung und eine erfolgreiche Strukturentwicklung miteinander zu verbinden. Zentrale Orientierung hierbei ist das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit . Diese Ziele werden von der Bundesregierung geteilt. Derzeit prüft die Bundesregierung die vorgeschlagenen Maßnahmen. Dabei wird auch die fiskalische, wirtschaftliche und rechtliche Umsetzbarkeit der Vorschläge untersucht und ein schlüssiges Gesamtkonzept erstellt. Es ist geplant, frühzeitig ein Gesetz zur Unterstützung des Strukturwandels vorzulegen . Die Umsetzung der energiepolitischen, einschließlich begleitender Maßnahmen wird auch in Abhängigkeit der Verhandlungen mit den Kraftwerksbetreibern erfolgen. Am Ende wird das Parlament über die Gesetzesvorschläge entscheiden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8916 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Teilt die Bundesregierung alle Empfehlungen der Kohlekommission, und falls nicht, welche nicht (bitte begründen)? 2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff, wonach „[d]er Vorschlag [...] so umgesetzt werden [muss] wie vorgelegt. Ein Aufschnüren an einem Punkt würde den mühsam erreichten Kompromiss insgesamt wieder gefährden“ (siehe www.tagesschau.de/inland/kohle-ausstieg-109.html), und falls nein, welche Einschätzung hat die Bundesregierung? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat mit ihrem Abschlussbericht einen gesellschaftlichen Konsens erarbeitet, der den Ausstieg aus der Kohleverstromung mit einer Unterstützung der betroffenen Regionen verbindet . Die Bundesregierung hat den Abschlussbericht dankend entgegengenommen und wird auf dieser Grundlage die Umsetzbarkeit der Vorschläge prüfen und ein konkretes Umsetzungskonzept entwickeln. Dabei ist auch entscheidend, dass sich die einzelnen Maßnahmen zu einem stimmigen Gesamtkonzept verbinden, die den Regionen wirksam bei der Strukturanpassung und der Entwicklung hin zu einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur helfen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur Umsetzung der Vorschläge der Ergebnisse der Kohlekommission (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die Bundesregierung ist derzeit noch dabei, die konkreten Vorschläge zu prüfen, ein Umsetzungskonzept zu entwickeln und dieses abzustimmen. Dies wird voraussichtlich noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Es ist das Ziel der Bundesregierung , noch vor der Sommerpause die gesetzliche Grundlage für die Strukturförderung vorzulegen. Die notwendige Gesetzgebung im Energiebereich soll ebenfalls noch in diesem Jahr umgesetzt werden. 4. Welche konkreten Empfehlungen der Kohlekommission sollen in dem für das Frühjahr 2019 angekündigten Maßnahmengesetz umgesetzt werden (vgl. www.kommission-wsb.de/WSB/Redaktion/DE/Downloads/abschlussberichtkommission -wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf?__blob= publicationFile&v=4)? Eine abschließende Antwort kann hierzu erst abgegeben werden, wenn die fachliche Prüfung der Einzelmaßnahmen und die Entwicklung des Gesamtkonzepts abgeschlossen sind. Die Bundesregierung strebt an, möglichst viele der erforderlichen strukturpolitischen Regelungen in nur einem Gesetz zusammenzufassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8916 5. Wird die Bundesregierung neben dem angekündigten Maßnahmengesetz zur Umsetzung des den Strukturwandel betreffenden Teils des Kommissionsergebnisses ein gesondertes Kohleausstiegsgesetz, oder eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes oder eine oder mehrere andere gesetzgeberische Vorschläge dem Deutschen Bundestag vorlegen, welche den Teil „Klimaschutz durch Kohleausstieg“ des Kommissionsauftrages regeln, und wenn ja, welche möglichen weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen werden dies sein, und wann ist hier mit einer Initiative der Bundesregierung zu rechnen? Nach Prüfung des Berichtes der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ wird die Bundesregierung Vorschläge vorlegen. Dies betrifft sowohl den strukturpolitischen als auch den klima- und energiepolitischen Teil des Berichtes. 6. Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit den Empfehlungen der Kohlekommission die selbst gesteckten Klimaschutzziele im Energiesektor erreicht werden, und falls nein, warum nicht, und welche alternativen Maßnahmen will sie zur Zielerreichung ergreifen? Nach Berechnungen der Gutachter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und der des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit kann das Klimaziel der Energiewirtschaft 2030 bei dem von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ empfohlenen Zielniveau der installierten Kohleleistung im Jahr 2030 erreicht werden, sofern gleichzeitig bis zum Jahr 2030 der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 65 Prozent steigt und sich die Stromnachfrage durch Effizienzmaßnahmen in den Nachfragesektoren entsprechend des im vorgenannten Gutachten zugrunde liegenden Niveaus entwickelt. 7. Beabsichtigt die Bundesregierung, in den Verhandlungen mit den Betreibern sowie mit den betroffenen Ländern darauf hinzuwirken, dass auf Grundlage des Beschlusses der Kohlekommission möglichst keine weiteren Dörfer in den Braunkohleregionen abgebaggert werden sollen, und falls nein, welche Dörfer sind nach Ansicht der Bundesregierung von der Abbaggerung ihrer Meinung nach noch betroffen? Die Zuständigkeit für den Vollzug bergrechtlicher Verfahren liegt bei den Ländern . Dies umfasst auch die Änderung bestehender bergrechtlicher Genehmigungen und den Vollzug damit zusammenhängender Planungen aufgrund eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung. Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “, dass die Landesregierungen mit den Betroffenen von Umsiedlungen vor Ort in einen Dialog treten, um soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden, kann aber keine Vorfestlegungen zu den bevorstehenden Verhandlungen treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8916 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Beabsichtigt die Bundesregierung, in den Verhandlungen mit den Betreibern sowie mit den betroffenen Ländern darauf hinzuwirken, dass auf Grundlage des Beschlusses der Kohlekommission die restlichen Teile des Hambacher Waldes erhalten bleiben (bitte begründen)? 9. Teilt die Bundesregierung die vom Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein -Westfalen Armin Laschet geäußerte Ansicht, dass der Erhalt des Hambacher Waldes über die Verhandlungslösung zwischen dem Bund und dem Energiekonzern RWE abgesichert werden soll (vgl. www1.wdr.de/nachrichten/ landespolitik/kohle-konsens-nrw-100.html), oder ist dies nach Ansicht der Bundesregierung über eine neue Leitentscheidung des Landes Nordrhein- Westfalen zu regeln (bitte begründen)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend den Strukturwandel in der Lausitz – Unterstützung durch die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2686. Dort wird darauf hingewiesen, dass nach der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung die Zulassung und Überwachung bergrechtlicher Vorhaben , wie die Genehmigung von Braunkohletagebauen, den Ländern obliegt. In diesem Fall liegt es also zunächst in der alleinigen Kompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. angerufener Gerichte, ob die RWE den Hambacher Forst weiter roden kann. Bei künftigen Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und dem Betreiber RWE geht es um alle Fragen des Kohleausstiegs. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ einschließlich ihrer Aussagen zum Hambacher Forst. Ob darüber hinaus oder in der Folge eine neue Leitentscheidung erforderlich ist, ist Sache des Landes Nordrhein-Westfalen. 10. Wie viele Braunkohlekraftwerke mit welcher Gigawatt-Leistung sollen zusätzlich zu den bereits vereinbarten Abschaltungen (Kohlereserve usw.) bis 2022 abgeschaltet werden? Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ empfiehlt, dass die Leistung der Braunkohlekraftwerke am Markt bis 2022 auf rund 15 Gigawatt verringert wird. Laut Bericht der Kommission entspricht dies im Vergleich zu Ende 2017 einem Rückgang von annähernd 5 Gigawatt Braunkohlekraftwerksleistung . Darin enthalten sind die rund 1,8 Gigawatt, die in den Jahren 2018 und 2019 in die Sicherheitsbereitschaft bereits überführt wurden bzw. überführt werden . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 11. Um wie viel wird sich der Braunkohlenbedarf nach Informationen der Bundesregierung aus dem Tagebauen Hambach und Garzweiler reduzieren, wenn die Empfehlung der Kommission, bis Ende 2022 Braunkohlekraftwerke mit einer Leistung von drei Gigawatt im Rheinischen Revier stillzulegen , umgesetzt wird? Grundsätzlich empfiehlt die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “, dass die Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten im Einvernehmen mit den jeweiligen Kraftwerksbetreibern erfolgt. Die Entscheidung, welche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8916 Kraftwerke zu welchem Zeitpunkt stillgelegt werden, soll Ergebnis entsprechender Verhandlungen sein. Daraus würde sich ergeben, wie sich der Braunkohlebedarf in den verschiedenen Tagebauen entwickelt. 12. Wie viele Steinkohlekraftwerke mit welcher Gigawatt-Leistung sollen zusätzlich zu den bereits vereinbarten Abschaltungen (Kohlereserve usw.) bis 2022 abgeschaltet werden? Bis 2022 soll laut Bericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ die Leistung der Steinkohlekraftwerke am Markt auf rund 15 Gigawatt verringert werden. Als mögliche Umsetzungsoption empfiehlt die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, eine Stilllegungsprämie auszuschreiben. Welche Kraftwerke, mit welcher Leistung bis 2022 konkret stillgelegt werden, wäre danach Ergebnis einer solchen Ausschreibung. 13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages „Stilllegung von Kohlekraftwerken “ (WD 3 – 3000 – 360/18) vom 31. Oktober 2018, wonach keine Entschädigungen für die Stilllegungen notwendig sind, und falls nein, warum nicht? 14. Geht die Bundesregierung davon aus, dass Kohlekraftwerke „im Rahmen der rechtlichen Erfordernisse“ (Kommissionsbericht, S. 62) entschädigt werden müssen, und falls ja, mit welcher Summe rechnet sie? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ empfiehlt in ihrem Abschlussbericht, mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken über die Stilllegung von Kraftwerksblöcken zu verhandeln und im Gegenzug eine angemessene Entschädigung zu gewähren. Für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerksblöcken solle eine Stilllegungsprämie angeboten werden. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ empfiehlt weiter eine grundsätzlich degressive Ausgestaltung der Entschädigung. Zudem müsste die Entschädigungsleistung beihilferechtskonform ausgestaltet sein. Ob rechtlich eine Entschädigung erforderlich ist, hängt zudem von der Ausgestaltung des Stilllegungspfades ab. Diese wird Gegenstand der Verhandlungen mit den Betreibern von Kohlekraftwerken sein. 15. Wann, mit welchen Kraftwerksbetreibern, und mit welchem Ziel beabsichtigt die Bundesregierung, in Verhandlungen über die Stilllegung von Kohlekraftwerken bis Ende 2022 einzutreten, und bis wann sollen Ergebnisse vorliegen ? 16. Wann, mit welchen Kraftwerksbetreibern, und mit welchem Ziel beabsichtigt die Bundesregierung, in Verhandlungen über die Stilllegung von Kohlekraftwerken im Zeitraum 2023 bis 2030 einzutreten, und bis wann sollen Ergebnisse vorliegen? 17. Gibt es innerhalb der Bundesregierung bereits Vorbereitungen zu Gesprächen zur Stilllegung von Kohlekraftwerken mit den Kraftwerksbetreibern (falls ja, bitte den aktuellen Stand erläutern)? Die Fragen 15 bis 17 werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8916 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung beabsichtigt, schnellstmöglich Gespräche mit den Betreibern von Kohlekraftwerken aufzunehmen. So werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zunächst Auftaktgespräche mit RWE und Uniper geführt. Genauer Gegenstand und konkretes Ziel der Gespräche müssen noch in der Bundesregierung abgestimmt werden. 18. Unter welchen Voraussetzungen kann es nach Ansicht der Bundesregierung bereits vor 2038 zum kompletten Kohleausstieg kommen? Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ empfiehlt, dass im Jahr 2032 überprüft wird, ob das Abschlussdatum in Verhandlungen mit den Betreibern auf frühestens 2035 vorgezogen werden kann. Das könne aber nur geschehen, wenn die energiewirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei der Überprüfung solle auch untersucht werden, ob die Annahmen für die Beendigung der Kohleverstromung insgesamt realistisch sind. Die von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ empfohlene Überprüfung einschließlich der genannten Voraussetzungen und Kriterien sind nach Auffassung der Bundesregierung sachgerecht. Zuvor soll nach den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ bereits in den Jahren 2026 und 2029 eine umfassende Überprüfung des Abschlussdatums durch ein Expertengremium erfolgen. 19. Werden die finanziellen Mittel – der Vorschlag der Kohlekommission spricht von 40 Mrd. Euro – aus einem eigenen Etat im Bundeshaushalt kommen , oder wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Summe aus den einzelnen bestehenden Haushalten der einzelnen Bundesministerien kommt, und falls ja, aus welchen Bundesministerien, und mit welcher Summe? Die von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgelegten Empfehlungen werden derzeit von der Bundesregierung geprüft. Im Koalitionsvertrag sind für die prioritäre Maßnahme „Regionale Strukturpolitik/ Strukturwandel Kohlepolitik“ finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 1,5 Mrd. Euro vorgesehen. Die im Jahr 2019 haushaltswirksam werdenden Maßnahmen werden aus den betroffenen Einzelplänen finanziert. Zur diesbezüglichen Verstärkung der entsprechenden Einzelpläne ist im Einzelplan 60 im Jahr 2019 ein Titel zur Verstärkung von Zuschüssen für Maßnahmen regionaler Strukturpolitik in Höhe von 500 Mio. Euro veranschlagt. Für die Jahre 2020 und 2021 ist im Einzelplan 60 in der Finanzplanung Vorsorge in Höhe von 500 Mio. Euro pro Jahr getroffen worden. In den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2020 und Finanzplan bis 2023 wird diese Vorsorge mit je 500 Mio. Euro in den Jahren 2022 und 2023 fortgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8916 20. Welchen Inhalt hatte das Gespräch mit den Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt am 31. Januar 2019 im Bundeskanzleramt, und welche Absprachen im Hinblick auf die Schaffung gesetzlicher Grundlagen sowie Höhe, Abfluss und Aufteilung der Mittel unter den vier Bundesländern für den Strukturwandel wurden dort getroffen (www.shz.de/deutschland-welt/politik/kohle-aus-merkel-kuendigtmassnahmen -fuer-strukturwandel-an-id22460982.html)? Die Bundesregierung strebt bei der Erstellung des Umsetzungskonzepts eine Einigung mit den betroffenen Ländern an. Das Gespräch am 31. Januar 2019 diente in diesem Sinne einem ersten Austausch. Verbindliche Absprachen wurden hierbei nicht getroffen. Darüber hinaus gibt die Bundesregierung keine Auskunft über den Inhalt vertraulicher Gespräche. 21. Wird sich die Bundesregierung für einen Staatsvertrag zwischen dem Bund und den vier betroffenen Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen aussprechen, und über welche Dauer soll dieser Vertrag laufen? Wenn nicht, in welcher Form sollen dann die Mittel für den Strukturwandel an die Länder fließen? Es gibt verschiedene Formen, Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern rechtlich zu fixieren und die Umsetzung zu organisieren. Dabei hat jede Form ihre Vor- und Nachteile, die auch vor dem Hintergrund des Gesamtkonzeptes und der gesamtstaatlichen Ordnung geprüft werden müssen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 22. Teilt die Bundesregierung das Ziel der Kommission, bis 2030 den Bestand an Kohlekraftwerken auf neun Gigawatt Braunkohle- und acht Gigawatt Steinkohleleistung zu reduzieren, um das Klimaziel 2030 zu erreichen (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 23. Welche Maßnahmen und Instrumente wird die Bundesregierung ergreifen bzw. hält sie für geeignet um sicherzustellen, dass entsprechend des Abschlussberichtes eine „Verringerung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2023 – 2030 […] möglichst stetig“ (Abschlussbericht, S. 63) erfolgt? Bei der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ist es entscheidend, dass alle Akteure frühzeitig Planungssicherheit bekommen und insgesamt eine möglichst stetige Reduktion der Kohleleistung erreicht wird. Das kann nur gelingen, wenn die Reduktion der Braun- und Steinkohleleistung schrittweise, stetig und aufeinander abgestimmt erfolgt. 24. Plant die Bundesregierung, gesonderte Beauftragte für den Strukturwandel (und/oder auch für den Kohleausstieg) oder ähnlich gelagerte Stellen oder Organisationseinheiten in den fachlich berührten Ministerien einzurichten, und wie sollen diese ausgestaltet sein (Stellenumfang, Ressourcen)? Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wurde Anfang des Jahres 2019 ein neues Referat („Strukturwandel in den Kohleregionen“) geschaffen. Das Referat ist für den Prozess zur Umsetzung der Strukturmaßnahmen in den Kohleregionen zuständig. Derzeit sind für diese Organisationseinheit sechs Vollzeitstellen vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8916 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Es handelt sich hierbei um vier Stellen im höheren Dienst, eine Stelle im gehobenen Dienst und eine Stelle im mittleren Dienst. 25. Wie und auf welche Weise plant die Bundesregierung ihrerseits die Bevölkerung , Zivilgesellschaft, Lokalpolitik, Kommunalverwaltungen und regionale Wirtschaftsakteure aktiv, mitbestimmend und zielbildgestaltend in die Prozesse zum anstehenden Strukturwandel in den Kohleausstiegsregionen einzubeziehen, und zu welchem Zeitpunkt soll die Beteiligungen beginnen? Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Einbindung sämtlicher Akteure (Zivilgesellschaft, Lokalpolitik, Kommunalverwaltungen und Wirtschaftsakteure ) für das Gelingen des Kohleausstieges von hoher Bedeutung. Daher wurde bei der Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ darauf geachtet, dass neben Industrie und Wirtschaft auch Vertreterinnen und Vertreter von Umweltverbänden und der betroffenen Regionen aktiv am Prozess mitwirken. Die Bundesregierung tauscht sich eng mit den betroffenen Ländern aus. Die Einbindung der Bevölkerung und der lokalen Akteure ist bei der Umsetzung von zukünftigen Vorhaben aus Sicht der Bundesregierung zentral. Hier könnten die Länder auf Grund ihrer größeren Nähe zu lokalen Anliegen und Herausforderungen eine wichtige Rolle einnehmen. Darüber hinaus sind während des anstehenden Gesetzgebungsprozesses entsprechende, u.a. durch die Geschäftsordnung der Bundesregierung vorgesehene Konsultationen mit den Ländern und Verbänden geplant. 26. Wie bewertet die Bundesregierung konkret die Chance und Wahrscheinlichkeit der geeint angestrebten Emissionsminderung in einer Größenordnung von 10 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2025 als substanziellem Zwischenschritt in Form eines „Innovationsprojektes“ (vgl. Abschlussbericht, S. 63)? Um was für ein in welcher Region bzw. in welchem Bundesland angedachtes „Innovationsprojekt“ handelt es sich hierbei nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung, und was war der Grund für die Ansiedlung in der entsprechenden Region? Wie die von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ empfohlene Emissionsminderung in einer Größenordnung von 10 Mio. Tonnen CO2 im Jahr 2025 als substanzieller Zwischenschritt in Form eines „Innovationsprojektes “ realisiert werden kann, wird unter anderem Gegenstand der Gespräche mit den Kraftwerksbetreibern sein und muss von der Bundesregierung noch im Einzelnen geprüft werden. 27. Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung zur Umsetzung der Kommissionsempfehlung einleiten, die eine „Prüfung der Einführung einer CO2-Bepreisung mit Lenkungswirkung auch in den Sektoren außerhalb des Europäischen Emissionshandels“ (S. 70) vorsieht, und bis wann will sie diesbezüglich zu einem Ergebnis kommen? 28. Macht sich die Bundesregierung in Gänze die Einschätzung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vom 30. Januar 2019 zu eigen, der zufolge im Nachgang zur ETS-Reform (ETS = Europäisches Emissionshandelssystem ) eine weitere CO2-Preisdebatte nicht nötig sei, was der Empfehlung der Kommission klar zuwider laufen würde (bitte begründen)? Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8916 Die Regierungsparteien haben in ihrer Koalitionsvereinbarung beschlossen, das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig umzusetzen . Die Bundesregierung wird hierfür u. a. die Anreiz- und die Lenkungswirkung derzeit bestehender, hoheitlich veranlasster Energiepreisbestandteile in Form von Abgaben, Umlagen und Steuern überprüfen. Zu einzelnen Maßnahmen existieren in der Bundesregierung derzeit keine konkreten Pläne, d. h. es gibt auch keine Beschlüsse für steuerliche Maßnahmen sowie zu Abgaben oder Umlagen. Die Bundesregierung erarbeitet ein erstes Maßnahmenprogramm 2030, das sicherstellen soll, dass die Sektorziele für 2030 erreicht werden. 29. Kann die Bundesregierung Berichte (z. B. TAGESSPIEGEL BACK- GROUND vom 30. Januar 2019) bestätigen, nach denen zufolge der Windkraftausbau an Land im Jahr 2018 um 55 Prozent im Vergleich zum Vorjahr abgesackt ist, und welche konkreten und kurzfristigen Maßnahmen wird die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zur Erreichung ihres 65-Prozent- Ziels für erneuerbare Energien bis 2030, der eigenen Klimaziele für 2020 bzw. 2030 und dem Kohleausstiegsbeschluss der Kommission ergreifen? Der Bruttozubau bei Wind an Land betrug nach den Rekordzubaujahren von 2017 mit 5,5 Gigawatt und 2016 mit 4,4 Gigawatt im vergangenen Jahr rund 2,5 Gigawatt und lag damit knapp unterhalb des Ausbaupfades des EEG 2017, welcher bei 2,8 Gigawatt liegt. Der Gesetzgeber hat sich Ende letzten Jahres mit dem Energiesammelgesetz darauf verständigt, Sonderausschreibungen für Windenergieanlagen an Land in den Jahren 2019 bis 2021 durchzuführen. Demnach werden für Wind an Land folgende zusätzliche Mengen ausgeschrieben : Im Jahr 2019 1 000 Megawatt, im Jahr 2020 1 400 Megawatt und im Jahr 2021 1 600 Megawatt. Darüber hinaus laufen derzeit Beratungen bei den Regierungsfraktionen zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgelegten Ausbauziels von 65 Prozent erneuerbare Energien im Stromsektor bis 2030 einschließlich Fragen zur Akzeptanz. Mit diesen Maßnahmen ist eine Grundlage für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gelegt. 30. Wird die Bundesregierung weitere Maßnahmen vorlegen, um die für Deutschland völkerrechtlich bindenden Klimaziele von Paris zu erreichen, und wird sie hier Korrekturen an den eigenen Zielen vornehmen? Wenn ja, wann? Die Bundesregierung bekennt sich zu den national, europäisch und im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbarten Klimazielen. Um die Klimaziele zu erreichen, wird u.a. der 2016 beschlossene Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Zielen vollständig umgesetzt. Im Jahr 2019 wird ein erstes Maßnahmenprogramm erarbeitet, das das Erreichen des Minderungsziels für 2030 sicherstellen soll. Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, erarbeitet die Bundesregierung ein Gesetz, das die Einhaltung der 2030er Klimaziele gewährleisten soll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8916 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 31. Wie bewertet die Bundesregierung die Studienergebnisse im Auftrag der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ milliardenentlastung-gefordert-wirtschaft-droht-mit-veto-beim-kohleausstieg- 16000702.html), denen zufolge es zu Mehrkosten von rund 14 bis 54 Mrd. Euro für die deutsche Wirtschaft aufgrund von Strompreisanstiegen im Zuge des vereinbarten Kohleausstiegs kommen würde, sowie die anknüpfenden Forderungen der Spitzenverbände nach Strompreiskompensationszahlungen ? 32. Stehen die öffentlich präsentierten Zahlen der Wirtschaftsverbände im Einklang mit Erkenntnissen und/oder Studienergebnissen der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Kohleausstiegs auf die Strompreisentwicklung? Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Verbände vor Strompreisanstiegen ernst und die von den Verbänden beauftragte und in der Meldung vorgestellte Studie zur Kenntnis. Sie teilt das Anliegen, bezahlbare Strompreise sicher zu stellen . In dem von den Gutachtern als „wahrscheinlichste Entwicklung“ angesehenen Szenario (Aurora Central Scenario, Stand: Oktober 2018) steigen die Strompreise bis 2030 um 0,4 Cent/kWh. Preissenkend wirkt hier insbesondere auch die Annahme zum Ausbau der erneuerbaren Energien (65 Prozent EE-Anteil in 2030). Dies wird auch durch Gutachten im Auftrag der Bundesregierung bestätigt. Die zentrale Forderung der Verbände, die Strompreiskompensation für die indirekten Kosten des Emissionshandels über 2020 hinaus zu stabilisieren und zu verstetigen sowie beihilferechtliche Voraussetzungen für ein neues, passgenaues Entlastungsinstrument zu schaffen, haben auch Aufnahme in die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ gefunden, die die Bundesregierung prüft. 33. Welche eigenen Berechnungen hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen eines Kohleausstiegs auf die Strompreisentwicklung? Die der Bundesregierung vorliegenden Simulationsmodelle gehen von einem nur moderaten Preisanstieg an der Strombörse in Folge einer isolierten Kohlemaßnahme bis 2030 aus. Betrachtet man auch den Ersatz der Kohlestrommengen durch erneuerbare Strommengen (65 Prozent erneuerbare Energien im Strommix ), so kann dies einen preissenkenden Effekt haben. Entscheidend ist neben dem Börsenstrompreis die Entwicklung der Preisbestandteile wie die EEG-Umlage und Netzentgelte. 34. Stehen die öffentlich präsentierten Zahlen der Wirtschaftsverbände im Einklang mit Erkenntnissen und/oder Studienergebnissen der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Kohleausstiegs auf die Höhe der EEG-Umlage sowie möglichen Strompreiskompensationszahlen? Auf die Antwort zu den Fragen 31 und 32 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/8916 35. Gibt es innerhalb der Bundesregierung bereits konkrete Überlegungen zur Einsetzung der Expertenkommission zur Überprüfung der Ziele in den Jahren 2023, 2026 und 2029, und falls ja, welche? Im Rahmen einer gesetzlichen Regelung zur Reduzierung der Kohleverstromung wird auch über die vorgelegten Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum Monitoring und zur Evaluierung der Maßnahmen im Energiebereich zu entscheiden sein. Darüber hinaus plant die Bundesregierung den strukturpolitischen Prozess und die damit verbundenen Maßnahmen zu evaluieren. Konkrete Entscheidungen wurden hierzu jedoch noch nicht getroffen. 36. Erarbeitet die Bundesregierung zeitnah ein Konzept – auch in Abstimmung mit dem Netzentwicklungsplan – für den Bau (bzw. die Umstellung) von gasbetriebenen Ersatzkraftwerken in den Braunkohleregionen, die mit Perspektive auf die 2030er Jahre auch weitestgehend auf Basis von „Erneuerbare -Energien-Gas“ betrieben werden können, bzw. plant sie ein Konzept für mehr erneuerbare Energien? Gaskraftwerke werden in Zukunft flexibel und komplementär zu Erneuerbaren- Energie-Anlagen betrieben. Insbesondere in Zeiten mit wenig Wind und Sonne werden sie am Strommarkt Geld verdienen. Zusätzlich fördert die Bundesregierung bereits heute den Bau von hocheffizienten gasgefeuerte KWK-Anlagen und der Umrüstung von Kohle auf Gas mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Perspektivisch können Gaskraftwerke auch mit Erneuerbaren-Energie-Gas betrieben werden. Die Förderung entsprechender Projekte kann ein wichtiger Bestandteil der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen sein. Im Übrigen ist der Bau zusätzlicher Kraftwerke eine unternehmerische Entscheidung, die Kraftwerksbetreiber mit Blick auf prognostizierte Markterlöse und -kosten treffen. Standort, Anlagengröße und Anlagenart sowie Energieträger bestimmen Investoren im Rahmen des gesetzlich Möglichen und nicht die Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333