Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 25. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8917 19. Wahlperiode 29.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8218 – Nationale Industriestrategie 2030 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 5. Februar 2019 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, die „Industriestrategie 2030“ vorgestellt. Ziel der Strategie ist die Sicherung und Wiedererlangung von wirtschaftlicher und technologischer Kompetenz , Wettbewerbsfähigkeit und Industrieführerschaft auf nationaler, europäischer und globaler Ebene in allen relevanten Bereichen. Ein wesentlicher Bestandteil der Strategie ist die Steigerung des Industrieanteils an der Bruttowertschöpfung bis 2030 auf 25 Prozent. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie strebt mit der Industriestrategie unter anderem eine gezielte Unterstützung von Branchen und Unternehmen an, die aus Sicht des Bundesministeriums von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sind. Das Konzept nennt dabei bereits beispielhaft einige konkrete Unternehmen. Neben den großen Automobilherstellern werden unter anderem Siemens, BASF, Thyssen-Krupp und die Deutsche Bank als Schlüsselunternehmen aufgeführt. Große Bedeutung misst das Bundeswirtschaftsministerium der Schaffung nationaler und europäischer Champions zu, die im globalen Wettbewerb bestehen können. Um dies zu erreichen, sollen Übernahmen und Fusionen erleichtert werden. Die Strategie enthält unter anderem die Forderung nach einem „KI- Airbus“, um die bestehende Lücke zu amerikanischen und asiatischen Anbietern im Bereich Künstlicher Intelligenz zu schließen. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die industrielle Produktion konstatiert die Industriestrategie Handlungsbedarf in den Bereichen Strom- und Energiepreise, Unternehmensbesteuerung und Sozialabgabenquote. Außerdem wird eine nationale „Beteiligungsfazilität“ vorgeschlagen. Darüber war bereits im September 2018 von der Presse berichtet worden (vgl. Frankfurter Allgemeine vom 8. September 2018, S. 19, und WELT AM SONNTAG vom 9. September 2018, S. 33). Im Rahmen der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5261 erklärte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 24. Oktober 2018 jedoch: „[Es gibt] keine Überlegungen in der Bundesregierung, einen Staatsfonds zur Finanzierung von Bundesbeteiligungen an Unternehmen zu errichten.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8917 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bundesminister Peter Altmaier hat am 5. Februar 2019 den Entwurf einer Nationalen Industriestrategie 2030 vorgestellt. Der vorliegende Entwurf ist ein erster Aufschlag. Ziel ist es, in dem bereits begonnenen Dialog mit relevanten Akteuren aus Industrie, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft, den Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Bundesländer Vorschläge zur nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland zu erörtern und zu konkretisieren. Im Anschluss daran soll die überarbeitete Strategie innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und vom Bundeskabinett als Regierungsstrategie beschlossen werden. Begleitend finden Gespräche und ein Austausch auf EU-Ebene zur „Europäisierung“ der Industriestrategie statt. 1. Warum ist das Erreichen eines Industrieanteils an der Bruttowertschöpfung von mindestens 25 Prozent Bruttowertschöpfung aus Sicht der Bundesregierung so bedeutend? Deutschland weist traditionell einen höheren Prozentsatz an industrieller Wertschöpfung auf, als Länder mit vergleichbarer Bruttowertschöpfung (Anteil 2018: 23,2 Prozent). Eines der zentralen Ziele des Entwurfs für eine Nationale Industriestrategie 2030 von Bundesminister Peter Altmaier ist daher die nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrieunternehmen in Deutschland, was zum Ausbau des Anteils der Industrie an der Bruttowertschöpfung beitragen kann. 2. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung produktbegleitenden Dienstleistungen zu? Wie hat sich die Bruttowertschöpfung produktbegleitender Dienstleistungen in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt ? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass produktbegleitenden Dienstleistungen in der Industrie eine hohe Bedeutung zukommt. Die Umsätze von Industrieunternehmen aus dem Verkauf produktbegleitender Dienstleistungen sind integraler Bestandteil des Gesamtumsatzes der Unternehmen und damit Teil des Gesamtumsatzes des Verarbeitenden Gewerbes. Sie werden nicht separat ausgewiesen . Zudem können Dienstleistungen nicht ohne weiteres trennscharf einer bestimmten Phase des Produktionsprozesses oder den Attributen „vorgelagert“ bzw. „nachgelagert“ zugerechnet werden. Die Ausdifferenzierung der verschiedenen Dienstleistungen im Rahmen der Klassifikation der Wirtschaftszweige wird nur sehr grob vorgenommen. Produktbegleitende Dienstleistungen sind daher in der amtlichen Statistik nicht explizit erfasst. 3. Hat sich die Bundesregierung bei der Erstellung der Industriestrategie 2030 mit der Wirtschaft abgestimmt? Wenn ja, mit welchen Verbänden und Unternehmen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8917 4. Hat die Bundesregierung sich insbesondere mit den in der Industriestrategie 2030 benannten und als strategisch bedeutsam identifizierten Unternehmen im Vorfeld abgestimmt? Wann haben hierzu Gespräche stattgefunden? Wie war die jeweilige Reaktion der Unternehmensvertreter auf die Industriestrategie 2030? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Welche deutschen und europäischen Unternehmen kommen aus Sicht der Bundesregierung in Frage, um den vorgeschlagenen „KI-Airbus“ zu realisieren ? Welche Vorgespräche mit den fraglichen Unternehmen haben bereits stattgefunden ? Seit der ersten öffentlichen Erwähnung der Idee zum KI-Airbus hat Bundesminister Peter Altmaier bei verschiedenen öffentlichen Gelegenheiten über die Möglichkeit der Gründung eines KI-Airbus gesprochen. Ein formaler Konsultationsprozess hat bislang nicht begonnen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Sind die international erfolgreichen Unternehmen aus dem Bereich der Plattform -Ökonomie aus Sicht der Bundesregierung ein gutes Beispiel für den Erfolg aktiver Industriepolitik oder sind sie vielmehr Beleg für die Innovationskraft von „Start-ups“? Aus Sicht der Bundesregierung sind die Gründe für den Erfolg der derzeit international erfolgreichen digitalen Plattformen vielfältig. Neben der Verfügbarkeit von Wagniskapital spielen auch die Nähe zu Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen , der Zugang zu aktiven digitalen Ökosystemen und nicht zuletzt die leichtere Skalierbarkeit in großen Heimatmärkten eine wichtige Rolle. Derartige Rahmenbedingungen zu schaffen, ist Aufgabe einer vorausschauenden und aktiven Wirtschaftspolitik. 7. Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Ziel, die Entstehung nationaler und europäischer Champions im Bereich der Industrie zu erleichtern, mit ihren Partnern auf europäischer Ebene, insbesondere der Europäischen Kommission , abgestimmt? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf beim europäischen Wettbewerbsrecht ? Wenn ja, welchen? Im Rahmen der mit Experten besetzten Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 wird derzeit geprüft, ob Anpassungen im EU-Wettbewerbsrecht vorgenommen werden sollten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8917 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Räte der Europäischen Union sollen aus Sicht der Bundesregierung künftig in der heutigen Form entfallen, um den vorgeschlagenen „Rat der Industrieminister“ zu realisieren, ohne die Zahl der bestehenden Einzel-Räte zu erhöhen? Zielsetzung des Vorschlags zur Schaffung eines Rates der Industrieminister ist eine eingehendere Diskussion über industriepolitisch bedeutsame Fragen auf EU- Ebene angesichts des hohen Stellenwerts, den die Industrie für Wohlstand, Wachstum, Wertschöpfung und Beschäftigung hat. Dieser Vorschlag muss mit den Partnerländern in Europa noch diskutiert werden. Deshalb sind derzeit Festlegungen über Auswirkungen auf andere Ratsformationen verfrüht. 10. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung konkret ergreifen, um dem in der Strategie konstatierten Handlungsbedarf bei Strom- und Energiepreisen , Unternehmensbesteuerung und Sozialabgabenquote Rechnung zu tragen? Die Prüfung, welche Maßnahmen die Bundesregierung in diesen Bereichen ergreifen wird, ist Bestandteil des in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten Dialogs. 11. Inwieweit sind beim konstatierten Handlungsbedarf bei den Strom- und Energiepreisen die Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ bei diesen Überlegungen bereits berücksichtigt? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einen weiteren Anstieg der Strom- und Energiekosten für die Wirtschaft zu verhindern? Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat in ihrem Bericht eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um Unternehmen und Haushalte von einem etwaigen Strompreisanstieg zu entlasten. Die Bundesregierung prüft diese Empfehlungen zurzeit. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Wie wird die Bundesregierung in Anbetracht der Maßgabe des Bundesministers der Finanzen aufgrund einer internen Steuerschätzung, dass neue Maßnahmen „nur noch durch Neupriorisierung innerhalb der Einzelpläne in Angriff genommen werden können“ (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ schwarze-null-wo-finanzminister-olaf-scholz-nun-sparen-will-a-1251444.html), dem in der Industriestrategie 2030 konstatierten Handlungsbedarf bei der Höhe der Unternehmensbesteuerung nachkommen? Welche Einsparungen plant die Bundesregierung konkret, um die angekündigte steuerliche Entlastung für Unternehmen zu finanzieren? Die Sicherung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen einschließlich der Unternehmensbesteuerung ist unabhängig von den derzeit laufenden Haushaltsverhandlungen eine Daueraufgabe. So arbeitet die Bundesregierung in Ergänzung zur bestehenden Projektförderung an einer steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung, für die im ersten Halbjahr 2019 ein Gesetzentwurf vorgelegt werden wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8917 13. Wann soll die nationale „Beteiligungsfazilität“ ihre Arbeit aufnehmen? 14. Mit welchen Mitteln soll die nationale „Beteiligungsfazilität“ kurz-, mittelund langfristig ausgestattet werden? 15. Welche Unternehmensbeteiligungen in welchem Umfang wird die Bundesregierung veräußern, um der Vorgabe der Industriestrategie, dass neuen Beteiligungen grundsätzlich die Privatisierung anderer Beteiligungen gegenüberstehen muss, zu entsprechen? 16. Wie sollen die Aufgaben der nationalen „Beteiligungsfazilität“ definiert werden ? 17. In welchen Wirtschaftsbranchen soll die Fazilität aktiv sein? 18. Welche rechtliche Form soll der Fazilität gegeben werden? 19. Welche Gremien der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages sollen an den Entscheidungen über die Aktivitäten der Fazilität mitwirken? 20. Wie soll die parlamentarische Kontrolle der Fazilität durch den Deutschen Bundestag, insbesondere durch den Haushaltsausschuss, gewährleistet werden ? 21. Welche objektiven Kriterien sollen der Beurteilung der Schutzwürdigkeit und der Schutzbedürftigkeit eines deutschen Unternehmens im Falle einer Übernahme durch einen ausländischen Investor zugrunde gelegt werden? 22. Wie definiert die Bundesregierung vor diesem Kontext in rechtssicherer Form kritische Infrastrukturen? 23. Wie lange soll eine zeitlich befristete Beteiligung der Fazilität im Sinne der Industriestrategie 2030 maximal möglich sein? 24. Soll die Weiterveräußerung von Unternehmensanteilen durch die Fazilität auch dann möglich sein, wenn dadurch Verluste realisiert würden? 25. Welche Wirkung entfalten nach Einschätzung der Bundesregierung Beteiligungserwerbe und -veräußerungen durch die Fazilität im Rahmen der sogenannten Schuldenbremse nach Artikel 115 des Grundgesetzes? Die Fragen 13 bis 25 werden gemeinsam beantwortet. Die Prüfung, welche Maßnahmen die Bundesregierung in diesen Bereichen ergreifen wird, ist Bestandteil des in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten Dialogs. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333