Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 26. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8922 19. Wahlperiode 28.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8254 – Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 9) – Zukunft des Potsdamer Institute for Advanced Sustainability Studies V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Gründung des in Potsdam ansässigen Nachhaltigkeitsinstituts „Institute for Advanced Sustainability Studies“ (IASS) geht auf das Nobelpreisträger-Symposium „Global Sustainability – A Nobel Cause“ im Jahr 2007 zurück. Ziel war es, eine neue Form der Interaktion zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu etablieren. Auf Initiative der Bundesregierung, der Regierung des Landes Brandenburg und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen erfolgte 2009 die Gründung als eingetragener Verein. Seit dem 1. April 2009 unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das IASS im Rahmen von Projektförderungen. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4318 erhält das IASS seine Finanzierung maßgeblich vom Bund. Der Wissenschaftsrat evaluierte das Nachhaltigkeitsinstitut fünf Jahre nach dessen Gründung. Im Ergebnis hielt er die Qualität der begutachteten Forschungsarbeiten für noch nicht befriedigend. Er empfahl, das Institut nach fünf Jahren erneut zu evaluieren und die Projektförderung zunächst fortzuführen (www.pnn.de/ wissenschaft/forschung-in-potsdam-bundesrechnungshof-draengt-auf-konzeptfuer -nachhaltigkeits-institut/23700080.html sowie www.pnn.de/wissenschaft/ toepfer-institut-muss-nachjustieren-wissenschaftsrat-fordert-kurskorrektur-amiass /21558278.html). Das BMBF entschied daraufhin, die Förderung in der bisherigen Form bis Ende 2023 zu verlängern. Bis dahin werden dem Institut insgesamt mindestens 83 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt im Rahmen von Projektförderungen zugeflossen sein. Der Bundesrechnungshof hat sich wiederholt sehr kritisch zu dieser Art der Finanzierung geäußert (www.bundesrechnungshof. de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/ 2016/langfassungen/2016-bemerkungen-nr-54-83-mio-euro-bundesmittel-fuerden -aufbau-einer-forschungseinrichtung-ohne-gesicherte-perspektive-pdf). Unter anderem weist er darauf hin, dass eine 14 Jahre andauernde Anschubfinanzierung nicht mit dem Haushaltsrecht in Einklang zu bringen sei. Wie es nach 2023 strukturell und finanziell mit dem Nachhaltigkeitsinstitut weitergehe, sei noch vollkommen ungeklärt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8922 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In seinem Beschluss vom 17. Februar 2017 forderte der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages die Bundesregierung unter anderem auf, „[…] nunmehr rasch zu klären, ob, mit welchen Beteiligten und unter welchen Voraussetzungen die beabsichtigte dauerhafte Förderung des Instituts for Advanced Substainability Studies finanziert werden kann“ (Protokoll der 30. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, TOP 7b, 17. Februar 2017, S. 22). Dieser Aufforderung kam die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller bislang nicht in gebotenem Umfang nach. Stattdessen wurde darüber informiert, dass die für 2019 geplante weitere Evaluierung des IASS durch den Wissenschaftsrat erst 2020 stattfinden werde; eine nähere Begründung wurde nicht genannt . Es steht nach Einschätzung der Fragesteller zu befürchten, dass die Hängepartie zur Zukunft des IASS über 2023 hinaus fortdauert. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit und die Stellung des IASS in Relation zur deutschen sowie zur internationalen Forschungslandschaft im Bereich der Nachhaltigkeitsforschung? Mit der Gründung des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) wurde das wissenschaftspolitische Ziel verfolgt, die transdisziplinäre Forschung zu Fragen der Nachhaltigkeit in Deutschland zu stärken und so den gesellschaftsübergreifenden Diskurs zu Themen der Nachhaltigkeit zu intensivieren. Die Bewertung der Arbeit und der Stellung des IASS in der deutschen und internationalen Forschungslandschaft obliegt nicht der Bundesregierung, sondern den dafür einschlägigen Gremien, wie z. B. dem Beirat des Instituts, Forschungsmittlerorganisationen oder dem Wissenschaftsrat. 2. Welche Forschungseinrichtungen, die institutionelle Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten, arbeiten in Themenbereichen, die mit denen des IASS vergleichbar sind? a) Wie viele wissenschaftliche Stellen umfassen diese Einrichtungen? b) Wie hoch ist das jeweilige jährliche Budget dieser Einrichtungen seit 2014? c) Wann, wofür, in welcher Höhe und aus welcher Haushaltsstelle erhielten die jeweiligen Einrichtungen seit dem Jahr 2014 Zuwendungen? Die Fragen 2 bis 2c werden im Zusammenhang beantwortet. Die Mission des IASS ist es, transformatives Wissen für Wege in nachhaltige Gesellschaften zu entwickeln. Dafür forscht das IASS transdisziplinär, gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik, um Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen für drängende Nachhaltigkeitsfragen zu entwickeln und Entscheidungsprozesse auf nationaler und internationaler Ebene zu unterstützen . Neben dem IASS sind keine vergleichbaren Forschungseinrichtungen bekannt , die institutionelle Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten und der gleichen Mission folgen. Für die transformative Arbeit des IASS sind wissenschaftliche Partner unerlässlich , die jedoch in anderen Kontexten arbeiten. Dies sind unter anderem Einrichtungen der „Plattform Erde und Umwelt“ der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF) und der Sektion E „Umweltwissenschaften“ der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL). Dazu zählen beispielsweise Institute wie das Alfred-Wegener-Institut Bremerhaven , das Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung, das Leibniz Zentrum für Marine Tropenforschung, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, das Deutsche GeoForschungsZentrum oder auch internationale Partner, wie das Institut du Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8922 Développement Durable et des Relations Internationales, Paris. Darstellungen der jährlichen Budgets dieser Einrichtungen und der Zuwendungen können dem Haushaltsplan und dem Förderkatalog des Bundes entnommen werden. Angaben zur Zahl der Beschäftigten sind aus dem Organisationenband zum Bundesbericht Forschung und Innovation 2018 ersichtlich. Eine direkte Vergleichbarkeit der Budgets und Beschäftigtenzahlen der erwähnten Einrichtungen mit dem IASS ist allerdings nicht gegeben, da nur Teilbereiche dieser Einrichtungen im Themenspektrum des IASS forschen. 3. Wie begründet die Bundesregierung den späten Beginn und damit späten Abschluss der zweiten Evaluierung des IASS durch den Wissenschaftsrat? Die Evaluation des IASS befindet sich im Zeitplan. Der Wissenschaftsrat (WR) hat den Zuwendungsgebern Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg (MWFK) im Rahmen der Stellungnahme zur Evaluation des Instituts im Oktober 2014 empfohlen, „drei Jahre nach Berufung der neuen Direktorinnen und Direktoren , spätestens aber nach fünf Jahren, eine erneute Evaluation des IASS durchführen zu lassen und anschließend über eine zukünftige Finanzierung des Instituts zu entscheiden“. Dem sind die Zuwendungsgeber nachgekommen, indem sie den WR gebeten haben, die Evaluierung des Instituts in das Arbeitsprogramm für das Jahr 2019 aufzunehmen. 4. Wann (Angabe eines konkreten Datums erwünscht) wird das Ergebnis der zweiten Evaluierung vorliegen? Der WR gestaltet den Evaluierungsprozess des IASS eigenständig. Im Arbeitsprogramm des WR ist festgehalten, dass der WR eine Stellungnahme zur Evaluierung des IASS im Sommer 2020 anstrebt. 5. Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Evaluation des IASS durch den Wissenschaftsrat im Hinblick auf die Vergabe von Projektfördermitteln? Für die Vergabe von Projektfördermitteln gelten die haushaltsrechtlichen Regelungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO), insbesondere §§ 23, 44 sowie die jeweiligen Ausführungs- bzw. Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) in Verbindung mit den Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Projektförderung. 6. Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Evaluation des IASS durch den Wissenschaftsrat im Hinblick auf die Sicherstellung einer fortlaufenden Qualitätskontrolle der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts? Das BMBF hat darauf hingewirkt, dass das IASS sein wissenschaftliches Profil schärft und der Beirat des Instituts – wie durch den WR in seiner Stellungnahme zur Evaluierung im Jahr 2014 empfohlen – stärker in die Qualitätskontrolle des Instituts eingebunden wird. Die Sicherstellung der wissenschaftlichen Qualität der Arbeit des Instituts erfolgt auch durch Evaluierungen durch den Wissenschaftsrat . Der fortlaufenden Aufsicht über das Institut kommt das BMBF durch die Vertretung in der Mitgliederversammlung des IASS nach. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8922 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofes , wonach eine 14 Jahre andauernde Anschubfinanzierung mit dem einschlägigen Haushaltsrecht nicht in Einklang zu bringen sei? Das BMBF fördert das IASS seit dem Jahr 2009 im Rahmen der Projektförderung . Dabei handelt das BMBF wirtschaftlich, planvoll und transparent. Das IASS verfolgt ein neuartiges Konzept der transdisziplinären Forschung. Dieses kann nur dann im deutschen Wissenschaftssystem erfolgreich verankert werden, wenn es hohen wissenschaftlichen Qualitätsansprüchen genügt. Ein schrittweises Vorgehen ist bei der Gestaltung des Fördervorhabens daher wissenschaftspolitisch angezeigt. 8. Welche Benchmarks hat die Bundesregierung definiert, bei deren Erreichung eine weitere Förderung von Projekten des IASS nicht mehr angemessen wäre? Die Projektförderung durch das BMBF erfolgt nach Begutachtung der Projektanträge , die hohen wissenschaftlichen Qualitätsansprüchen genügen müssen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 9. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung eine zeitliche oder der Höhe nach definierte Begrenzung für Projektförderungen bei maßgeblich durch den Bund finanzierten Einrichtungen, und wie begründet sie ihre Haltung? Die zeitliche Begrenzung der Projektförderung richtet sich nach dem Zweck der Förderung und der haushaltsrechtlichen Ermächtigung. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den Ausgaben oder Kosten, die zur Durchführung der geförderten Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraumes notwendig sind. 10. Wurde das IASS in der Zeit seit 2014 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, um welche Vorhaben handelte es sich dabei? Insgesamt gibt und gab es seit 2014 drei Aufträge der Bundesregierung, bzw. nachgeordneter Behörden, die durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Umweltbundesamt in Auftrag gegeben wurden: 1. Ökologische Leitplanken für den Tiefseebergbau; 2. Partnership for Regional Ocean Governance: Internationales Forum zur Stärkung regionaler Meeres-Governance; 3. Umweltfachliche Begleitung des „Pilot Mining Tests“ im deutschen Lizenzgebiet (Clarion-Clipperton-Zone). 11. Hat die Bundesregierung Kenntnis über beurlaubte Beamte, die für das IASS arbeiten oder gearbeitet haben, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich, auf welcher Grundlage wurde die Beurlaubung zu welchem Zweck gewährt, und besteht für die Personen weiterhin Rückkehrrecht in ihr Beamtenverhältnis ? Es wurden aus obersten Bundesbehörden keine Beamten beurlaubt, um für das IASS zu arbeiten. Ein Beamter einer obersten Bundesbehörde war im Rahmen einer vorübergehenden Zuweisung in der Vergangenheit für das IASS tätig und hat dort Aufgaben im Interesse der Bundesregierung wahrgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8922 12. Hat die Bundesregierung Kenntnis über ehemalige Beamte, die für das IASS arbeiten oder gearbeitet haben und zwischenzeitlich aus dem Beamtenverhältnis ausschieden, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich, und wann schieden die Personen aus dem Beamtenverhältnis aus? Nach ihrem Eintritt in den Ruhestand waren drei ehemalige Beamte oberster Bundesbehörden am IASS tätig. 13. Fand oder findet ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und -behörden auf der einen und dem IASS auf der anderen Seite statt, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? 14. Wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? 15. Auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? Die Fragen 13 bis 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Ein Mitarbeiteraustausch hat nicht stattgefunden bzw. findet nicht statt. 16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einwerbung von Drittmitteln durch Zuwendungsempfänger, die sich zu einem maßgeblichen Teil aus dem Bundeshaushalt finanzieren? Welche Möglichkeiten und Konfliktpotenziale sieht sie? Drittmittel sind neben einer ausreichenden Grundfinanzierung von großer Bedeutung für Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen . Sie sind ein unverzichtbares Element des wissenschaftlichen Wettbewerbs , der Qualitätssicherung und der Profilbildung der zentralen Akteure im deutschen Wissenschaftssystem. Drittmittel tragen zur Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und zur Leistungs- und Innovationsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems bei. Welches Verhältnis zwischen Grund- und Drittmittelfinanzierung im Einzelnen sinnvoll ist, richtet sich nach den Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung. 17. Fanden oder finden Gespräche zwischen der Bundesregierung und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zur Zukunft des IASS statt, und wie sieht der weitere Zeitplan konkret aus? Die Zuwendungsgeber BMBF und MWFK stehen regelmäßig miteinander zum IASS im Austausch. Zentraler Baustein für Entscheidungen zur Zukunft des Instituts ist die Evaluierung durch den WR, die der WR in sein Arbeitsprogramm für das Jahr 2019 aufgenommen hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8922 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie hat sich die Zahl der institutionell geförderten Forschungseinrichtungen in den Jahren seit 2009 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Im Folgenden wird eine Übersicht über institutionell geförderte Forschungseinrichtungen innerhalb des Einzelplans 30 seit dem Jahr 2009 gegeben: Jahr Institutionell geförderte Forschungseinrichtungen 2009 83 2010 83 2011 85 2012 86 2013 87 2014 90 2015 90 2016 91 2017 95 2018 97 2019 100 19. Welche Alternativen zu einer institutionellen Förderung kommen für die Bundesregierung mit Blick auf die Zukunft des IASS mit welcher Begründung in Betracht? 20. Hat die Bundesregierung die im Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17. Februar 2017 geforderten möglichen Ausstiegsszenarien geprüft , und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen, bzw. wenn nein, wie begründet sie die Nichtumsetzung des Beschlusses? Die Fragen 19 und 20 werden im Zusammengang beantwortet. Über die Zukunft des IASS wird auf Grundlage der Evaluierung des Instituts durch den WR sachgerecht entschieden werden. Konkrete Ausstiegsszenarien können nur dann entwickelt werden, wenn Angaben des WR zur Qualität der Arbeit des Instituts und seiner einzelnen Arbeitseinheiten auf Basis der aktuellen Entwicklungen vorliegen. 21. Finden oder fanden Gespräche zwischen der Bundesregierung, dem IASS und der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried-Wilhelm-Leibniz (WGL) e. V. zur Zukunft des IASS statt, und wenn ja, welche Ergebnisse hatten sie bisher, bzw. wenn nein, für welchen Zeitpunkt sind solche Gespräche geplant ? Die Bundesregierung führt zur Zukunft unabhängiger Institute keine direkten Gespräche mit der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried-Wilhelm-Leibniz (WGL) e. V. 22. Welche weiteren Forschungsorganisationen kommen für eine Integration des IASS nach Meinung der Bundesregierung in Betracht, und finden oder fanden hierzu bereits Gespräche statt, und wenn ja, was waren die Ergebnisse? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8922 23. Wie stellt sich der Forschungsstand des IASS zum „globalen Gesellschaftsvertrag für Nachhaltigkeit“ dar, auf den in der ergänzenden Informationsunterlage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Haushaltsentwurf 2018 Bezug genommen wird? 24. Welche Themengebiete soll der „globale Gesellschaftsvertrag der Nachhaltigkeit “ durch welches rechtliche Konstrukt mit welcher Bindungswirkung für wen regeln? 25. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzungsmöglichkeiten eines solchen „globalen Gesellschaftsvertrags für Nachhaltigkeit“, und beabsichtigt sie, diese Umsetzungsmaßnahmen im Bundeshaushalt abzubilden? Wenn ja, in welchem Etat, und in welcher Höhe? Die Fragen 23 bis 25 werden im Zusammenhang beantwortet. Der globale Gesellschaftsvertrag für Nachhaltigkeit beschreibt eine ethische Selbstverpflichtung gesellschaftlicher Gruppen, aktiv die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung voranzutreiben. Eine rechtliche Bindungswirkung kommt ihm nicht zu. Das IASS bezieht in seinen Forschungsarbeiten entsprechend seinem Leitbild die relevanten, verschiedenen gesellschaftlichen Akteure in einen transdisziplinären Prozess der wissenschaftlichen Erarbeitung von Lösungen mit ein und betrachtet sie nicht erst am Ende des Forschungsprozesses als Adressaten seiner Ergebnisse . Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten des IASS werden in verschiedenen Publikationsformaten veröffentlicht. 26. Wie viele Forschungseinrichtungen insgesamt werden vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Eine Übersicht über vom Bund und den Ländern gemeinsam finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen kann dem Länderband zum Bundesbericht Forschung und Innovation 2018 entnommen werden. 27. Welche Vorteile hat es nach Ansicht der Bundesregierung, dass Einrichtungen , die institutionell gefördert werden, häufig die Rechtsform „eingetragener Verein“ aufweisen, und welche Rechtsformen, wie beispielsweise die der gGmbH, wären möglich? Das Zuwendungsrecht lässt ein breites Spektrum an Rechtsformen zu, so dass bereits bestehende Rechtspersonen nicht umgewandelt werden müssen. Soweit der Bund an der Gründung neuer Rechtspersonen beteiligt ist, sind für die Wahl der Rechtsform die Umstände des Einzelfalls entscheidend (Zweck, Aufgaben, einzubindende Dritte, Verfahren, wirtschaftliche Aspekte usw.). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333