Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8932 19. Wahlperiode 01.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Witt, Martin Sichert, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8382 – Ungenutztes Fachkräftepotential für die Herausforderungen der Digitalisierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Einem Artikel des Finanzredakteurs Daniel Eckert der Tageszeitung „Die Welt“ vom 7. Mai 2018 zufolge fehlen uns in den kommenden Jahren fast 5 Millionen Fachkräfte. Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeit trage dazu dramatisch bei. Neben Absolventen von Gymnasien brauche es auch eine Vielzahl gut ausgebildeter Mitarbeiter ohne derartigen Bildungsabschluss. Da die Digitalisierung nicht mit einem in der Zukunft liegenden Termin beginnt, sondern vielmehr ein bereits laufender, sich dynamisch entwickelnder Prozess ist, ergeben sich bereits heute Fragen zur Umsetzung. Deutschland steht somit ebenso wie andere moderne Industriegesellschaften vor der Frage, wie eine Bevölkerung mit überwiegend „analoger“ Qualifikation fortgebildet werden kann, um einer wohl steigenden Nachfrage an Spezialisten gerecht werden zu können (www. gruenderszene.de/karriere/studie-fachkraefte?interstitial). 1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über langzeitarbeitslose Personen vor, die über IT-Kenntnisse verfügen (bitte nach Grundkenntnissen , Ausbildungskenntnissen und Berufserfahrung aufgliedern)? Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahresdurchschnitt 2018 rund 23 000 Arbeitslose, darunter rund 6 400 Langzeitarbeitslose , mit einem Zielberuf aus dem Bereich Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe (Berufshauptgruppe 43 der Klassifikation der Berufe 2010). Zugleich verfügten rund 18 000 Arbeitslose, darunter rund 4 700 Langzeitarbeitslose, über eine berufliche Ausbildung (auf Fachkraft-, Spezialisten - oder Expertenebene) in diesem Bereich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8932 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Personen vor, die über eine klassische IT-Ausbildung (Lehre, schulische Aus- und Weiterbildung , Studium) verfügen, aber entweder berufsfremd tätig sind oder gar keiner Tätigkeit, z. B. wegen der Erziehung der Kinder, nachgehen? Nach Auswertungen aus dem Mikrozensus 2017 verfügten von den 39,365 Millionen Erwerbstätigen 761 000 Personen über einen beruflichen Abschluss mit Hauptfachrichtung „Informatik“ und „Computerbedienung“. Darunter waren 444 000 Personen in „Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufen “ tätig. Von den 10,333 Millionen Nichterwerbstätigen hatten 94 000 Personen einen Abschluss mit der Hauptfachrichtung „Informatik“ und „Computerbedienung“. Die Ergebnisse wurden aus dem Mikrozensus 2017 berechnet und beziehen sich auf Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren in Privathaushalten (ohne Gemeinschaftsunterkünfte ). Tabelle 1 enthält Angaben zur Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung insgesamt, sowie zum höchsten beruflichen Bildungsabschluss in den beiden Hauptfachrichtungen „Informatik“ und „Computerbedienung“. Eine klare Trennung zwischen berufseigen und berufsfremd lässt sich nicht ziehen. Zwar setzt die Berufshauptgruppe „Informatik- und andere IKT-Berufe“ eindeutig eine entsprechende Ausbildung voraus. Daraus lässt sich aber nicht schließen, dass Personen mit einer IT-Ausbildung in anderen Berufen ihre Kenntnisse nicht benötigen bzw. fachfremd arbeiten. Tabelle 1: Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren nach Hauptfachrichtung des beruflichen Abschlusses (1) und gegenwärtiger Tätigkeit (2) in 1000 Bevölkerung 49.698 dar. berufl. Abschluss mit Hauptfachrichtung „Informatik“ und „Computerbedienung“ (1) 855 dar. tätig in „Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufen“ (2) 444 davon Erwerbstätige 39.365 dar. berufl. Abschluss mit Hauptfachrichtung „Informatik“ und „Computerbedienung“ (1) 761 dar. tätig in „Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufen“ (2) 444 Nichterwerbstätige (Erwerbslose und Nichterwerbspersonen) 10.333 dar. berufl. Abschluss mit Hauptfachrichtung „Informatik“ und „Computerbedienung“ (1) 94 (1) Hauptfachrichtung des höchsten beruflichen Bildungsabschlusses: Im Mikrozensus haben hier Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung den Ausbildungsberuf angegeben, Absolventinnen und Absolventen von beruflichen Schulen gaben die Fachrichtung, das Berufsfeld oder die Berufsgruppe an und Hochschulabsolventeninnen und -absolventen nannten das (erste) Studienfach des Abschlusses. Bei einer Anlernausbildung, beruflichem Praktikum oder Berufsvorbereitungsjahr wird keine Hauptfachrichtung erfragt. (2) Klassifizierung der Berufe, Ausgabe 2010: Berufshauptgruppe 43 „Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe“. Quelle: Mikrozensus 2017, Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/xxxx 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Personaleinsparpotentiale durch die Digitalisierung in vom Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel betroffenen Berufsfeldern vor, und mit welchen Maßnahmen sollen diese Potentiale möglichst schnell genutzt werden? 4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Personaleinsparpotentiale durch Digitalisierung speziell im Bereich von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern vor? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 20 und 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Soziale Auswirkungen von Arbeit 4.0 auf Frauen und die Geschlechtergerechtigkeit“ auf Bundestagsdrucksache 19/7925 verwiesen. 5. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Maßnahmen mittelständischer Unternehmen zu Weiterbildungsmaßnahmen in Vorbereitung des eigenen Personals auf die Herausforderungen der Digitalisierung vor? Mit dem BIBB-Betriebspanel zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung liegen der Bundesregierung repräsentative Informationen zu betrieblichen Weiterbildungsaktivitäten und dem betrieblichen Digitalisierungsgrad von Betrieben aller Größenklassen und somit auch Analysen zu mittleren Unternehmen (zwischen 50 und 250 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro) vor. Dabei gibt die betriebliche Weiterbildungsbeteiligung an, ob ein Betrieb im Erhebungsjahr Weiterbildungsmaßnahmen seiner Beschäftigten in Form von Aufstiegsfortbildungen, Kursen, Lehrgängen und Seminaren oder dem Lernen innerhalb von Arbeitsprozessen gefördert hat. Insgesamt liegt die Weiterbildungsbeteiligung von mittleren Betrieben nach dieser Definition bei 65 Prozent. Je höher der Digitalisierungsgrad eines Betriebes ist, desto wahrscheinlicher ist auch die Weiterbildungsbeteiligung. Bei Betrieben mit einem geringen Digitalisierungsgrad liegt die Weiterbildungsbeteiligung bei 45 Prozent, während von den hochdigitalisierten Betrieben 80 Prozent ihre Beschäftigten weiterbilden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333