Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28. März2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8934 19. Wahlperiode 01.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Witt, Jürgen Pohl, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8391 – Arbeitsplätze für Schwerbehinderte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut dem Bericht „Blickpunkt Arbeitsmarkt“ der Bundesagentur für Arbeit von Mai 2018 hat sich die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Schwerbehinderung verbessert. Doch trotz dieser Verbesserung sind sie immer noch schlechter als Menschen ohne Schwerbehinderung gestellt. Insbesondere die Dauer des Leistungsbezuges von Grundsicherung stellt sich aus Sicht der Fragsteller problematisch dar. Weiterhin arbeiten Schwerbehinderte in allen Branchen, doch ist ihr Arbeitsplatz sehr häufig im Bereich des öffentlichen Dienstes zu finden. Die Privatwirtschaft bietet demnach in Relation nicht so viele Beschäftigungsmöglichkeiten , und wenn, dann insbesondere in Großunternehmen mit Betrieben in den Ballungszentren. 1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zahl Schwerbehinderter, die in Unternehmen beschäftigt sind, die nicht in den Bereich des § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) fallen (bitte die Entwicklung beginnend ab 2010 getrennt nach Männern und Frauen aufschlüsseln)? Die Frage wird so verstanden, dass nach Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten gefragt wird. Diese Arbeitgeber haben gemäß § 163 Absatz 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) die Anzeige nur alle fünf Jahre im Rahmen einer Teilerhebung zu erstatten. Hierzu liegen folgende Zahlen vor: Mit schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten besetzte Arbeitsplätze davon Männer davon Frauen Teilerhebung 2010 138.294 72.820 65.474 Teilerhebung 2015 167.700 88.500 79.200 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8934 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Tätigkeiten, die Schwerbehinderte in Unternehmen ausüben (bitte in einfache Hilfstätigkeiten, kaufmännische Tätigkeiten, IT-technische Tätigkeiten, handwerkliche Tätigkeiten mit Ausbildung, medizinische Tätigkeiten, sonstige Tätigkeiten aufteilen )? In der Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen liegen keine Informationen nach Tätigkeit vor. 3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zahl der Wochenarbeitsstunden Schwerbehinderter (bitte die jährliche Entwicklung ab 2010 aufzeigen )? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Ausfalltage Schwerbehinderter (bitte die jährliche Entwicklung ab 2010 aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verteilung der Arbeitsplätze für Schwerbehinderte in Deutschland (bitte Auskunft darüber erteilen, ob diese Arbeitsplätze eher im großstädtischen oder eher im ländlichen Raum zu finden sind, bzw. wo es ggf. räumlich betrachtet erhebliche Defizite beim Arbeitsplatzangebot gibt)? Hierzu liegt der Bundesregierung keine Statistik vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333