Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 28. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8935 19. Wahlperiode 01.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8404 – Treffen des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen mit Vertreterinnen und Vertretern der Alternative für Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Dezember 2018 entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Fragen der Tageszeitung „DER TAGESSPIE- GEL“ zu Treffen des ehemaligen Präsidenten des BfV Hans-Georg Maaßen beantworten muss. Darin heißt es unter anderem: „Erst recht ist es einem Präsidenten oder einer Präsidentin des BfV in seiner bzw. ihrer Eigenschaft als Behördenleiter bzw. Behördenleiterin verwehrt, den pauschalen Ausschlussgrund der ‚Vertraulichkeitsvereinbarung‘ aus eigener Kompetenz zu schaffen“ (vgl.: Beschluss der 6. Kammer des VG Köln vom 3. Dezember 2018, Aktenzeichen 6 L 1932/18). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zu Gesprächen der Amtsleitung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) im parlamentarischen Raum hat es bereits mehrere Fragen seitens der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegeben. Mit Blick darauf, dass regelmäßig gegenüber den politischen Gesprächspartnern Vertraulichkeit zugesagt wird, können zu einzelnen Terminen und Inhalten nach wie vor keine Aussagen getroffenen werden. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/3762, sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7665 verwiesen. In Bezug auf die angesprochene Entscheidung des VG Köln hat das BfV Rechtsmittel eingelegt, so dass dieses Verfahren dort weiter anhängig ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8935 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wann hat sich der ehemalige BfV-Präsident mit jeweils welchen AfD-Abgeordneten oder sonstigen AfD-Funktionsträgern getroffen? Wie aus den bisherigen Anfragen zu entnehmen, haben seit dem Jahr 2015 fünf Treffen des früheren Präsidenten des BfV, Dr. Hans-Georg Maaßen, mit Politikerinnen und Politikern der AfD stattgefunden. 2. Wo, und auf wessen Initiative fanden die Treffen jeweils statt? 3. Wer war von Seiten des BfV daran beteiligt (bitte unter Angabe der Funktionsbezeichnungen beantworten)? 4. Waren bei den Treffen mit AfD-Politikerinnen und AfD-Politikern Personen oder Strömungen in der AfD nach Kenntnis des BfV Gegenstand des Gesprächs , insbesondere auch der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke? Falls ja, welche amtlichen Informationen oder Einschätzungen haben der ehemalige BfV-Präsident und/oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfV dazu mitgeteilt? 5. Liegen dem BfV zu den Treffen bzw. Gesprächen Vermerke vor? Falls ja, zu welchen Treffen, mit welchem jeweiligen Inhalt? 6. Sollten Vermerke vorliegen, enthalten diese Angaben zu Kenntnissen des BfV über Personen oder Strömungen in der AfD, und wenn ja, welche? 7. Welche Kontakte (Treffen, Telefongespräche, E-Mail-Verkehr o. Ä.) hat es seitens des BfV mit AfD-Parteichef Dr. Alexander Gauland gegeben? Wann fanden sie wo auf wessen Initiative statt? 8. War ein möglicher Spionagefall in den Reihen der AfD dabei ein Thema? Falls ja, welche Maßnahmen hat der ehemalige BfV-Präsident daraufhin ergriffen, und welche amtlichen Informationen gegenüber Dr. Alexander Gauland erteilt? 9. Wurde das diesbezügliche Vorgehen zuvor mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) abgestimmt, und wenn ja, mit wem, wann, und wurden dazu Vermerke im BfV und BMI gefertigt (bitte aufführen , welche Vermerke wann und von wem im BMI und BfV angefertigt worden sind)? Die Fragen 2 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10. Geht oder ging das BfV anwaltlich gegen Berichterstattung oder sonstige Veröffentlichungen zu o. g. Tatsachenkomplex vor oder ist dies beabsichtigt ? Falls ja, in welchen Fällen, und mit jeweils welcher Begründung? Nein, das BfV geht oder ging nicht anwaltlich gegen die angesprochene Berichterstattung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8935 11. Hat der ehemalige BfV-Präsident persönlich oder haben sonstige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BfV zum o. g. Tatsachenkomplex sog. Hintergrundgespräche (selektive Informationsvermittlung) mit Journalistinnen und Journalisten durchgeführt, ggf. in Einzelgesprächen? Falls ja, welche Sachinformationen wurden dabei zum o. g. Tatsachenkomplex vermittelt, und welche Medien hat das BfV auf diese Weise informiert? Zu dem o. g. Tatsachenkomplex haben keine sog. Hintergrundgespräche stattgefunden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333