Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8936 19. Wahlperiode 01.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8406 – Fusionspläne deutscher Großbanken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Spätestens seit Ende 2018 gibt es offene Spekulationen über eine Fusion der Deutschen Bank AG und der Commerzbank AG (www.faz.net/aktuell/finanzen/ fusion-deutlicher-kursanstieg-fuer-deutsche-bank-und-commerzbank-15939756.html). Durch die Bundesbeteiligung an der Commerzbank haben diese Spekulationen direkte Auswirkungen für den Bund. Beide Institute sind mit großen Herausforderungen konfrontiert. Die Deutsche Bank ist in verschiedene Rechtsstreits verwickelt , u. a. eine Verstrickung in den Cum-Ex-Skandal (www.tagesschau.de/ wirtschaft/cum-ex-deutsche-bank-101.html). Die Commerzbank musste 2018 den Leitindex DAX verlassen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/commerzbankdax -1.4118877). Die aktuellen Spekulationen beflügeln zwar den jeweiligen Aktienkurs der Institute (https://edition.faz.net/faz-edition/finanzen/2019-01-17/822cdf56e6ad642ffb28 5bf7e62bb12c/?GEPC=s5), werden aber auch kritisch kommentiert (www.nzz. ch/meinung/deutsche-bank-und-commerzbank-eigene-strategien-sind-gefordertld .1452375). Befeuert werden die Spekulationen durch Äußerungen des Bundesministers der Finanzen, Olaf Scholz, er glaube eine Fusion einer deutschen Großbank und die Schaffung eines europäischen Champions sei sinnvoll (www.finanztreff.de/news/scholz-brauchen-europaeische-champions-in-derfinanzindustrie /15101497). Laut Medienberichten erhöhe sich auch intern der Druck bei den beteiligten Banken die Bedingungen und Konsequenzen einer möglichen Fusion zügig auszuloten . Außerdem stünden die Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank und der Commerzbank, Christian Sewig und Martin Zielke, diesbezüglich in engem Austausch (www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/commerzbankund -deutsche-bank-christian-sewing-und-martin-zielke-stehen-im-austausch-ueberfusion /23859990.html?ticket=ST-2375375-akgq0CBXbxRaTceafaBs-ap5). Mehr als zehn Jahre nach der Finanzkrise und der Rettung deutscher Banken durch Steuergelder haben sich der Bankensektor und der gesetzliche Rahmen für Rekapitalisierung und Staatshilfen stark verändert. Das gilt auch für den aktuellen Fall der NordLB, bei der es sich anders als in anderen Fällen von staatlichen Unterstützungen um eine Bank im direkten und indirekten öffentlichen Eigentum handelt. Damit wird die NordLB zu einem weiteren Testfall, wie sich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8936 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Bundesregierung innerhalb ihrer Kompetenzen und des neuen europäischen Regelwerkes verhält. 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Marktkapitalisierung (Stichtag 14. März 2019) von Deutscher Bank AG und Commerzbank AG? Die Marktkapitalisierung der Commerzbank AG betrug per Stichtag 14. März 2019 rund 8,8 Mrd. Euro (Xetra-Schlusskurs: 7,000 Euro). Die Marktkapitalisierung der Deutschen Bank AG betrug per Stichtag 14. März 2019 rund 16,3 Mrd. Euro (Xetra-Schlusskurs: 7,889 Euro). 2. Wie steht die Deutsche Bank und die Commerzbank nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Marktkapitalisierung im Vergleich mit anderen europäischen Banken dieser Größenordnung, und wie bewertet die Bundesregierung dies (bitte EU TOP 10 mit Vergleichszahlen angeben)? Diese Frage wird anhand der nachfolgenden Tabelle beantwortet: Tabelle 1: EU TOP 10 Banken nach Marktkapitalisierung (Stand: 15. März 2019) Institutsname Marktkapitalisierung in Mrd. Euro HSBC (UK) 148 Banco Santander (ESP) 70 BNP Paribas (FRA) 55 Lloyds Banking Group (UK) 53 ING Groep (NL) 43 UBS (SUI) 41 Royal Bank of Scotland (UK) 37 Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (ESP) 35 Intesa Sanpaolo (ITA) 34 Barclays (UK) 33 Die Commerzbank AG und die Deutsche Bank AG verfügen im Vergleich zu den größten Banken in Europa über eine wesentlich geringere Marktkapitalisierung. 3. Wie hat sich der Bundesanteil an der Commerzbank seit dem Einstieg des Bundes entwickelt (bitte prozentualen Anteil, Entwicklung des Beteiligungswertes des Aktienpakets angeben)? Im Rahmen des Jahresabschlusses des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) wird jeweils zum Jahresende die Beteiligung an der Commerzbank AG bewertet. Diese Bewertung wird auch von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Entwicklung der Bundesbeteiligung an der Commerzbank AG ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8936 Tabelle 2: Entwicklung des FMS-Anteils an der Commerzbank AG Datum Beteiligungsquote Beteiligungswert im Jahresabschluss des FMS 31.12.2009 25 % plus 1 Aktie 1.772,0 Mio. Euro 31.12.2010 25 % plus 1 Aktie 1.772,0 Mio. Euro 31.12.2011 25 % plus 1 Aktie 2.313,8 Mio. Euro 31.12.2012 25 % plus 1 Aktie 2.084,1 Mrd. Euro 31.12.2013 17,15 % 2.287,1 Mio. Euro 31.12.2014 17,15 % 2.144,5 Mio. Euro 31.12.2015 15,60 % 1.869,5 Mio. Euro 31.12.2016 15,60 % 1.415,2 Mio. Euro 31.12.2017 15,60 % 2.442,3 Mio. Euro Der Jahresabschluss des FMS zum 31. Dezember 2018 liegt noch nicht vor. 4. Würde die Bundesregierung im Falle einer Fusion der Commerzbank anstreben , ihren Aktienanteil anteilsmäßig an einem fusionierten Institut stabil zu halten, zu veräußern oder unverändert beizubehalten? 5. Wie hoch müsste ein Übernahmeangebot sein (pro Aktie), damit der Bund einen Anteilsverkauf in Erwägung ziehen würde? Die Frage 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Commerzbank AG und die Deutsche Bank AG haben sich gemäß ihren Adhoc -Mitteilungen vom 17. März 2019 darauf verständigt, ergebnisoffene Gespräche über einen eventuellen Zusammenschluss aufzunehmen. Damit sind zunächst die beiden Kreditinstitute am Zug. Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen in Bezug auf mögliche Konsequenzen und hypothetische Fragestellungen im Anschluss an die Entscheidung der beiden Unternehmen. 6. Wie hoch müsste ein Übernahmeangebot sein, damit der Bund ohne Verluste bei der Commerzbank aussteigen könnte? Es wäre ein Preis von ca. 26 Euro je Aktie notwendig, um die Stabilisierungsmaßnahme des FMS grundsätzlich verlustfrei zu beenden. 7. Erwägt die Bundesregierung als Anteilseigner der Commerzbank einen Ausstieg , und wenn ja, welche potentiellen Szenarien gibt es? a) Nach welchen Kriterien werden mögliche Handlungsoptionen bewertet? b) Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, dass die Bundesregierung einen Ausstieg bei der Commerzbank in Erwägung zieht? c) Wie sehen mögliche Zeitpläne eines Ausstiegs aus? Kann die Bundesregierung ausschließen, die eigenen Anteile an ausländische Banken abzugeben? Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8936 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Auf welche empirischen Fakten stützt sich die Aussage von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, dass europäische Champions in der Bankenindustrie sinnvoll seien (www.finanztreff.de/news/scholz-brauchen-europaeischechampions -in-der-finanzindustrie/15101497)? Der Terminus „europäischer Champion“ ist begrifflich nicht fest definiert, deutet aber auf eine herausragende Position im Wettbewerbsvergleich hin. Große, international aktive europäische Banken unterliegen auch dem internationalen Wettbewerb in der Bankenindustrie. Im internationalen Wettbewerb besteht die Herausforderung für Banken insbesondere darin, ihr Kundengeschäft in Europa zu erhalten und auszubauen. In Europa und darüber hinaus tätige Finanzinstitute und Banken, die ihr Geschäftsmodell auch und insbesondere auf die Versorgung europäischer Unternehmen mit Finanzdienstleistungen ausrichten wollen, sollten nach Ansicht der Bundesregierung unter anderem ein risikoadäquates Geschäftsmodell verfolgen, das die produktive Verwendung der Mittel von europäischen Sparern, des Kapitals von europäischen Unternehmen und anderen Kapitalgebern im europäischen und internationalen Raum gewährleistet und insbesondere diese Unternehmen in Bezug auf ihre europäischen und globalen Tätigkeiten und Projekte unterstützt. Dies kommt auch der deutschen Realwirtschaft zugute. 9. Auf welche Belege (wissenschaftliche Studien, Umfragen etc.) stützt Bundesfinanzminister Olaf Scholz seine Aussage, „dass die [deutschen] Banken [...] nicht die Größe und die Globalität haben, um die Wirtschaft zu begleiten “ (www.fr.de/wirtschaft/deutsche-banken-zweifel-an-grossfusion-a-1596039)? Bundesfinanzminister Olaf Scholz führte in seiner Rede im August 2018 im Rahmen des Handelsblatt-Bankengipfels aus, dass sich als Ergebnis der Finanzkrise für Deutschland und die großen Banken Europas gezeigt habe, dass ihre Bedeutung im globalen Ranking abgenommen habe. Dies sei ein Problem für eine große Volkswirtschaft wie die deutsche und ein Problem auch für die Europäische Union und ihre Volkswirtschaft. Die hiesigen Banken hätten nicht die Größenordnung und die Globalität, die notwendig sei, um die Wirtschaft zu begleiten. (siehe www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Video/2018/2018-08- 29-handelsblatt-Jahrestagung/2018-08-29-handelsblatt-bankengipfel.html). Diese Aussage zielt ab auf den sicherzustellenden Gleichklang der wirtschaftlichen Betätigung von Banken und Unternehmen der Realwirtschaft auf den verschiedenen lokalen Ebenen (regional, national, europäisch und international) als wesentlicher Voraussetzung für eine nachhaltig gesicherte wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Europa. Die Bundesregierung hat ein Interesse an einer starken Finanzbranche in Deutschland , damit Deutschland ein stabiler und starker Finanzplatz bleibt, der in der Lage ist, die differenzierte und auch international aktive deutsche Realwirtschaft angemessen mit Finanzdienstleistungen zu versorgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8936 a) Wie bewertet die Bundesregierung dazu insbesondere die Aussagen von BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.) (www.handelsblatt. com/finanzen/banken-versicherungen/bankenzusammenschluss-bdi-chefwill -fusion-von-deutscher-bank-und-commerzbank-nicht-kommentieren/ 23879276.html?ticket=ST-424120-Ul4SwCzhkNKJRBS3pLpS-ap1) und BVMW (Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e. V.), die wenige Vorteile in einer deutschen Großfusion sehen? In dem genannten Artikel wird BDI-Präsident Dieter Kempf mit der Aussage zitiert , dass es für die deutsche Industrie wichtig sei, „eine leistungsfähige, deutsche , international tätige Bank zu haben“. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen . Die Bundesregierung kommentiert keine öffentlichen Aussagen in Bezug auf etwaige , von privatwirtschaftlichen Unternehmen zu treffenden Geschäftsentscheidungen und auch keine diesbezüglichen Aussagen anderer Institutionen. Etwaige Vorteile und/oder Nachteile von Geschäftsentscheidungen privatwirtschaftlicher Institute sind von den handelnden Organen zu bewerten. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. b) Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung von Prof. Isabel Schnabel, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die vor einer Fusion der beiden Banken warnt (www.spiegel.de/plus/das-problem-des-too-big-to-fail-wuerde-sichverschaerfen -a-097da93c-9ddb-4fdb-b807-d3af23df0500)? Seit der Finanzkrise wurden auf europäischer Ebene große Anstrengungen unternommen , um zu verhindern, dass der Steuerzahler bei einer Schieflage oder Abwicklung einer Bank wieder in die Pflicht genommen werden muss. Die Regulierung der letzten zehn Jahre zielt einerseits darauf ab, die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls von systemrelevanten Instituten zu minimieren. Beispielsweise wurde die Widerstandsfähigkeit durch zusätzliche Kapitalpuffer und Liquiditätsreserven verbessert. Andererseits wurden die Folgen eines möglichen Ausfalls solcher Institute durch verbesserte Sanierungs- und Abwicklungsverfahren reduziert. Dieses Regelwerk wird mit dem im Dezember 2018 vereinbarten Bankenpaket weiter verbessert, unter anderem durch die Stärkung der für die Abwicklung zur Verfügung stehenden Verlustpuffer. Davon unbenommen ist der einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board – SRB) dafür zuständig, die Abwicklungsfähigkeit von bedeutenden Instituten im Rahmen des SRM zu bewerten und sicherzustellen. Die Bewertung der Abwicklungsfähigkeit hängt unter anderem von der konkreten Aufstellung eines Instituts bzw. einer Institutsgruppe ab, deren konkrete Ausgestaltung nach einem etwaigen Zusammenschluss das Ergebnis geschäftspolitischer Entscheidungen wäre, die im Verantwortungsbereich der Institute liegen. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksachen 19/5732 und 19/6360 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8936 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung von Gewerkschaftsvertretern , die vor einer Fusion warnen (https://de.reuters.com/article/ deutschland-deutsche-bank-commerzbank-idDEKBN1QT169)? In dem genannten Artikel wird über zukünftige Geschäftsaussichten von privatwirtschaftlich tätigen Unternehmen spekuliert. Die Bundesregierung nimmt zu diesen Spekulationen keine Stellung. 10. Wie bewertet die Europäische Zentralbank (EZB) in ihrer Rolle als Aufsichtsbehörde nach Kenntnis der Bundesregierung eine solche Fusion, und wie wird diese Einschätzung begründet? a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der EZB? b) Welche unterschiedlichen nationalen und europäischen Interessen erklären eine mögliche abweichende Bewertung? 11. Wie bewertet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Stabilität der Deutschen Bank und der Commerzbank im Allgemeinen und vor dem Hintergrund eines möglichen Abflauens der Konjunktur im Speziellen? Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf den möglichen Zusammenschluss beider Banken die Risiken für die Stabilität der Deutschen Bank hinsichtlich einer weiteren drohenden Herabstufung der Bank durch die Ratingagenturen und die damit verbundenen höheren Refinanzierungskosten sowie der Rückzug weiterer Geschäftspartner? Die Fragen 10 bis 11 werden zusammen beantwortet. Seit November 2014 ist die Europäische Zentralbank (EZB) innerhalb des SSM die zuständige Aufsichtsbehörde für bedeutende Institute und Institutsgruppen, zu denen auch die Deutsche Bank AG und die Commerzbank AG gehören. Es obliegt daher der EZB, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Regelungen und Anforderungen für die in Rede stehenden Banken im Rahmen des SSM sicherzustellen und entsprechende Bewertungen vor dem Hintergrund von deren Geschäftsmodellen vorzunehmen. Fragen zu etwaigen Bewertungen der zuständigen Aufsichtsbehörden im Rahmen des SSM sind gemäß den in Artikel 21 der SSM-Verordnung festgelegten Vorschriften zur Interaktion mit den nationalen Parlamenten an die EZB zu richten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 12. Welche Möglichkeiten wären nach Kenntnis der Bundesregierung für den Zusammenschluss zweier deutscher Großbanken grundsätzlich möglich (z. B. Fusion, Übernahme etc.)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wären Zusammenschlüsse von deutschen Unternehmen grundsätzlich auf Basis der in der Frage genannten Möglichkeiten denkbar. Es ist Sache der privatwirtschaftlich agierenden Unternehmen und nicht der Bundesregierung sich Gedanken über die möglichen Optionen zu machen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8936 a) Welche dieser Möglichkeiten und Szenarien waren Thema bei den Treffen zwischen Deutscher Bank und dem Bundesministerium der Finanzen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 9 bis 12 des Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz auf Bundestagsdrucksache 19/6961)? Die Frage wird so verstanden, dass hier nach konkreten Gesprächsinhalten gefragt wird. Gegenstand von Gesprächen sind regelmäßig auch strategische Optionen der jeweiligen Institute und Bewertungen durch die Leitung des Bundesministeriums der Finanzen. Gesprächsinhalte werden nicht protokolliert. Es ist nicht auszuschließen , dass in Treffen und Gesprächen auch Themen im Zusammenhang mit der Einschätzung der Teilnehmer zu Einzelaspekten der Bankenlandschaft in Deutschland angesprochen werden. b) Wie bewertet die Bundesregierung die verschiedenen Szenarien aus ihrer Sicht als Anteilseigner der Commerzbank? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 13. Wäre, nach Einschätzung der Bundesregierung, das Bundeskartellamt oder die Europäische Kommission für die Zusammenschlusskontrolle verantwortlich ? 14. Hat die Bundesregierung prüfen lassen (intern oder extern), ob eine Genehmigung der Fusion durch die Europäische Kommission bzw. das Bundeskartellamt wahrscheinlich wäre, und wenn ja, von wem, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Ob die Europäische Kommission oder das Bundeskartellamt für die Kontrolle einer Fusion zuständig wäre, würde von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Transaktion abhängen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung diese Frage noch nicht konkret prüfen können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 15. Hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob eine mögliche Fusion von Deutscher Bank und Commerzbank unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten bei der Europäischen Kommission notifiziert werden müsste? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Die Prüfung etwaiger beihilferechtlicher Implikationen nimmt die Bundesregierung erst dann vor, wenn sich etwaige Fusionspläne konkretisieren und sich auf dieser Grundlage Anhaltspunkte für eine beihilferechtliche Relevanz ergeben sollten. 16. Haben bei den Gesprächen zwischen Deutscher Bank und Bundesfinanzministerium (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 9 bis 12 des Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz auf Bundestagsdrucksache 19/6961) Vertreter anderer Finanzinstitute teilgenommen, und wenn ja, um wen, und welche Institute handelte es sich? An zwei Terminen bei den in der Frage referenzierten Gesprächen haben auch Vertreter anderer Finanzinstitute teilgenommen. Zum einen handelte es sich um eine Veranstaltung, bei der sowohl ein Teilnehmer des Deutsche-Bank-Konzerns Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8936 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode als auch Vertreter von Fondsgesellschaften anwesend waren, und zum anderen um eine Veranstaltung, an der neben der Deutschen Bank weitere Finanzinstitute teilnahmen. Konkret handelte es sich um folgende Finanzinstitute: Eisler Capital (Vertreter: Sam Wisnia), Schroders (Vertreterin: Sheila Nicoll), Aviva (Vertreter: Peter Fitzgerald), Fidelity (Vertreter: Romain Boscher), M&G (Vertreter: Dr. Wolfgang Bauer), Western Asset Management Company (Vertreter: Mike Zelouf), Rokos Capital (Vertreter: Jacques Cailloux), Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (Vertreter: Francisco Gonzáles), BNP Paribas (Vertreter: Jean Lemierre). 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl der Treffen und den regelmäßigen Austausch (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 9 bis 12 des Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz auf Bundestagsdrucksache 19/6961)? a) Wie erklärt die Bundesregierung den erhöhten Gesprächsbedarf, und von welcher Seite wurden diese Treffen veranlasst? b) Bei wie vielen der Treffen wurden eine mögliche Fusion der Commerzbank und der Deutschen Bank bzw. weitere Überlegungen zur Zukunft der Geldinstitute thematisiert? Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet. Der Bundesminister der Finanzen sowie die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und die Staatssekretäre im Bundesministerium der Finanzen pflegen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere auch auf dem Gebiet der Finanzmarktpolitik . Gegenstand von Gesprächen sind regelmäßig auch strategische Optionen der jeweiligen Institute und Bewertungen durch die Leitung des Bundesministeriums der Finanzen. Gesprächsinhalte werden nicht protokolliert. Es ist nicht auszuschließen , dass in Treffen und Gesprächen auch Themen im Zusammenhang mit der Einschätzung der Teilnehmer zu Einzelaspekten der Bankenlandschaft in Deutschland angesprochen werden. Soweit in der Fragestellung die Beteiligung des FMS an der Commerzbank AG betroffen ist, kann die Bundesregierung zu Fragen in Bezug auf mögliche Gespräche mit am Prozess beteiligten Institutionen keine Auskunft geben. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 124, 78 [120f]; BVerfGE 137, 185 [234]) folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt . 18. Haben bei den Gesprächen zwischen der Deutscher Bank und dem Bundesfinanzministerium (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 9 bis 12 des Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz auf Bundestagsdrucksache 19/6961) Vertreter von Aufsichtsbehörden teilgenommen, und wenn ja, um wen, und welche Behörden handelte es sich? An keinem der Termine bei den in der Frage referenzierten Gesprächen haben Vertreter von Aufsichtsbehörden teilgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8936 19. Wie wären bei einer Fusion zweier deutscher Großbanken der Single Resolution Mechanism SRM, die EZB und die Europäische Kommission einzubinden ? a) Müssten weitere Behörden oder Institutionen bei einer solchen Fusion einbezogen werden? b) Was wäre gegebenenfalls die Rolle der deutschen Finanzaufsicht, insbesondere in Abgrenzung zu der der europäischen Aufsicht? Die Fragen 19 bis 19b werden zusammen beantwortet. Eine Beteiligung in Bezug auf Fusionen ist für SRM-Behörden formal nicht vorgesehen . Nach einer Fusion würde auch das neu entstandene Institut Gegenstand einer Abwicklungsplanung sein. Derzeit sind die Institute jeweils einzeln Gegenstand einer Abwicklungsplanung. Eine abstrakte Prüfung in Bezug auf die möglicherweise zuständigen Behörden auf Basis der hypothetisch denkbaren Fallkonstellationen für deutsche Großbanken wurde seitens der Bundesregierung nicht vorgenommen. Dies gilt auch für die Beteiligung der EZB oder die Rolle der deutschen Finanzaufsicht , die je nach Fallgestaltung und betroffenen Banken unterschiedlich ausfallen könnte. Davon unbenommen ergibt sich eine Abgrenzung der deutschen zur europäischen Bankenaufsicht in erster Linie aus Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 (SSM-VO). Grundsätzlich trifft demnach die EZB die Entscheidung über die Zulassung von Kreditinstituten (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) SSM-VO) sowie über geplante Inhaberwechsel im Rahmen eines etwaigen Inhaberkontrollverfahrens (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c SSM-VO). Sowohl für Erlaubnisverfahren als auch für Inhaberkontrollverfahren fungiert die BaFin als Eingangsstelle für die einzureichenden Anträge bzw. Anzeigen. Die BaFin prüft daraufhin die Erlaubnisanträge bzw. Inhaberkontrollanzeigen und legt der EZB eine Beschlussvorlage vor. Davon unbenommen unterstützen die nationalen Aufsichtsbehörden die Arbeit der EZB-Bankenaufsicht weiterhin bei anderen Aufsichtsaufgaben unter anderem im Rahmen der für jedes bedeutende Institut gebildeten gemeinsamen Aufsichtsteams . Die nicht auf die EZB übertragenen Aufsichtsaufgaben verbleiben auch im Falle einer Fusion im Zuständigkeitsbereich der deutschen Finanzaufsicht. Dies sind zum einen ganz wesentliche Aufgaben außerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) etwa in den Bereichen Verbraucherschutz, wie bei der Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie und bei der Überwachung der Einhaltung der Vorgaben (Basiskonto, Kontenwechselhilfe, Entgelttransparenz), sowie bei der Überwachung der Clearingpflichten, der Prospektpflicht von Kreditinstituten und der Geldwäscheprävention. c) Wurden mit diesen Institutionen bereits Gespräche zu einer möglichen Fusion der Commerzbank und Deutscher Bank geführt? Die Bundesregierung pflegt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Auf die Antwort zu Frage 12a wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8936 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 7 bis 10 auf Bundestagsdrucksache 19/6961 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Übersichten über die von den genannten öffentlichen Institutionen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen geführten Gespräche vor. 20. Welche konkreten Szenarien haben das Bundesfinanzministerium oder die BaFin in Bezug auf eine mögliche Fusion deutscher Großbanken untereinander und deutscher Großbanken mit europäischen Wettbewerbern geprüft (https://edition.faz.net/faz-edition/finanzen/2019-01-17/822cdf56e6ad642ff b285bf7e62bb12c/?GEPC=s5)? a) Welche Institute waren Teil dieser Szenarien-Prüfung, und welche Ergebnisse ergab diese Prüfung? Die Frage 20 und 20a werden zusammen beantwortet. Die Frage wird so verstanden, dass hier nach bedeutenden Instituten gefragt ist. Insoweit betrifft die Frage bankaufsichtsrechtliche Aspekte von bedeutenden Instituten im Sinne der SSM-Verordnung. Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen. Im Hinblick auf das Bundesfinanzministerium wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 21. Wurden bei den Gesprächen zwischen der Deutschen Bank und dem Bundesfinanzministerium (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 9 bis 12 des Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz auf Bundestagsdrucksache 19/6961) steuerliche Hürden einer Fusion mit Holding-Struktur thematisiert, und wenn ja, um welche konkreten steuerlichen Hindernisse ging es (z. B. die Neubewertung von Aktiva), und plant die Bundesregierung an den betroffenen Steuergesetzen Änderungen (www.welt.de/newsticker/ bloomberg/article185415756/Bund-forciert-wohl-Fusionsplaene-fuer-Deutsche- Bank-Commerzbank.html)? Auf die Antwort zu Frage 12a wird verwiesen. Die steuerlichen Folgen von Unternehmensumstrukturierungen mit dem Ziel, betriebliche Einheiten in einer Holdinggesellschaft zu bündeln, hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Steuerliche Änderungen sind derzeit nicht geplant. 22. Wie bewertet die Bundesregierung einen möglichen Zusammenschluss der Deutschen Bank und der Commerzbank vor dem Hintergrund, dass die Deutsche Bank bereits heute weltweit zu den global als systemrelevant eingestuften Banken gehört und beim EZB-Stresstest 2018 zu den zehn Instituten gehörte , die am schlechtesten abgeschnitten haben, im Hinblick auf die Finanzstabilität in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 23. Wie hoch ist der Anteil der Italien-Anleihen, den die Commerzbank derzeit hält? Das Italien-Exposure der Commerzbank AG gegenüber staatlichen Stellen belief sich per 31. Dezember 2018 nach Angaben der Bank auf 8,4 Mrd. Euro (Exposure at Default − EaD). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/8936 a) Müsste bei einer Fusion mit der Deutschen Bank die Commerzbank Teile dieser Anleihen abschreiben (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutschebank -commerzbank-fusion-1.4290107)? Die Deutsche Bank AG und die Commerzbank AG haben die internationalen Standards für Rechnungslegung (IFRS) anzuwenden. Die Bilanzierungsvorschriften für Unternehmenszusammenschlüsse sind in IFRS 3 klar geregelt. Ob für Banken bei einem eventuellen Zusammenschluss ein Abschreibungsbedarf auf Italien-Anleihen entstünde, müssten die Banken bzw. deren Wirtschaftsprüfer nach den Regelungen der IFRS 3 beurteilen. b) Welche Konsequenzen wären zu erwarten, und wie bewertet die Bundesregierung dies für die Stabilität des Finanzmarktes und der Eurozone? Allgemein bedeutet eine bilanzielle Neubewertung von Vermögenswerten und Schulden aufgrund eines Zusammenschlusses von Unternehmen, dass die Vermögenswerte und Schulden mit ihren neuen Werten in der Bilanz des zusammengeschlossenen Unternehmens angesetzt werden. Ohne genaue Kenntnisse über die Höhe etwaiger Neubewertungen, die in der Verantwortung der Unternehmen bzw. von deren Wirtschaftsprüfern festzustellen sind, ist eine substantiierte Einschätzung zu möglichen Folgen auf die Stabilität des Finanzmarktes und der Eurozone nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 24. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung ein Institut, welches aus einer Fusion zwischen Deutscher Bank und Commerzbank hervorgehen würde, noch abwicklungsfähig? Durch den einheitlichen europäischen Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) und die Einrichtung des einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF) wurde im Rahmen der Bankenunion ein Mechanismus geschaffen, der es ermöglicht, Banken geordnet abzuwickeln. Die Richtlinie 2014/59/EU (BRRD) und die Verordnung (EU) 806/2014 (SRM-VO) liefern dafür die geeigneten Werkzeuge. Insbesondere werden für alle Banken Abwicklungspläne erstellt. Seit dem Januar 2015 ist der einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board – SRB) die zuständige Abwicklungsbehörde für bedeutende Institute und Institutsgruppen innerhalb des SRM. Hierunter fallen auch die Commerzbank AG und die Deutsche Bank AG. Es obliegt daher dem SRB, die Anwendung des europäischen Abwicklungsregimes im Rahmen des SRM sicherzustellen und entsprechende Bewertungen vorzunehmen. Wie erwähnt wird dieses Regelwerk mit dem im Dezember 2018 vereinbarten Bankenpaket weiter verbessert, unter anderem durch die Stärkung der für die Abwicklung zur Verfügung stehenden Verlustpuffer . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 25. Inwiefern würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung die betriebswirtschaftliche Situation der Institute verbessern, und welche Kosten würden durch einen Fusionsprozess, insbesondere für Beraterverträge, Abfindungen und Restrukturierungen, entstehen? 26. Wäre eine Fusion von Commerzbank und Deutscher Bank nach Einschätzung der Bundesregierung ohne Kapitalerhöhung möglich? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8936 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Welche Auswirkungen hätte eine mögliche Fusion nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die Entwicklung von Arbeitsplätzen in den Instituten ? 28. Wie bewertet die Bundesregierung eine mögliche Fusion deutscher Großbanken im Hinblick auf den Wettbewerb a) im deutschen Bankensektor, b) im europäischen Bankensektor bzw. c) im weltweiten Bankensektor? 29. Würde nach Ansicht der Bundesregierung eine Fusion in der Größenordnung Deutsche Bank und Commerzbank die angestoßenen Restrukturierungsbemühungen der Institute behindern? 30. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von einer Fusion von Deutscher Bank und Commerzbank (z. B. bei der Ausgestaltung des Filialnetzes , der Mitarbeiterzahl, der IT-Struktur etc.)? 31. Erwartet die Bundesregierung weitere Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer Fusion von Deutscher Bank und Commerzbank? Die Fragen 25 bis 31 werden zusammen beantwortet. Die Commerzbank AG und die Deutsche Bank AG haben sich gemäß ihren Adhoc -Mitteilungen vom 17. März 2019 darauf verständigt, ergebnisoffene Gespräche über einen eventuellen Zusammenschluss aufzunehmen. Die Bundesregierung ist nicht Teilnehmer dieser Gespräche und hat keine Übersicht über die möglicherweise anfallenden Kosten oder Konsequenzen eines etwaigen Fusionsprozesses bezüglich der in Rede stehenden Institute. Die betriebswirtschaftliche Situation der Institute nach einem Zusammenschluss würde sich erst als Ergebnis des vorgelagerten Bewertungs- und Entscheidungsprozesses ergeben. Die betriebswirtschaftliche Situation ist abhängig von den im Verlauf eines solchen Prozesses getroffenen Bewertungen und den darauf aufbauenden privatwirtschaftlichen Unternehmensentscheidungen der verantwortlichen Unternehmensgremien. Insoweit sind die Ergebnisse von etwaigen Fusionsprozessen auch für die Bundesregierung nicht vorhersehbar. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesregierung nicht an Spekulationen in Bezug auf mögliche Konsequenzen von offenen Entscheidungen privat-wirtschaftlich tätiger Unternehmen und nimmt zu entsprechenden Spekulationen keine Stellung. Dies gilt auch für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung. Auf die Antworten zu den Fragen 4, 13 und 14 wird verwiesen. 32. Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend die Fusion von Commerzbank und Dresdner Bank? Die Bewertung von privatwirtschaftlichen Unternehmensentscheidungen obliegt den jeweiligen Instituten und ihren handelnden Organen. 33. Welches Interesse hat die Bundesregierung, die Deutsche Bank und die Commerzbank als deutsche Geldinstitute zu schützen, und welche Strategie verfolgt sie dabei? Die Frage wird so verstanden, dass hier nach dem Interesse der Bundesregierung in Bezug auf den deutschen Finanzmarkt gefragt wird. Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/8936 34. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des Konsolidierungsdrucks im deutschen Bankensektor die Diskussion über den möglichen Einstieg privater Investoren oder anderer Landesbanken bei der NordLB (www.handels blatt.com/finanzen/banken-versicherungen/landesbanken-sparkassenpraesidentwarnt -vor-abwicklung-der-nordlb-und-wirbt-fuer-eine-super-landesbank/ 23877764.html?ticket=ST-91785-xGq6Grk0exEfVKKD0i6W-ap2), und welche Präferenz hat die Bundesregierung diesbezüglich? 35. Welche Eckpunkte sind der Bundesregierung zum Angebot der privaten Finanzinvestoren bei der NordLB bekannt, und wie bewertet sie dieses? 36. Welche Eckpunkte sind der Bundesregierung zu einer öffentlich-rechtlichen Lösung für die NordLB bekannt, und wie bewertet sie diese? a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die dabei vorgesehene finanzielle Beteiligung der Länder jeweils? b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die dabei vorgesehene finanzielle Beteiligung der Sparkassenträger der NordLB und der Stützungsfonds ? c) Inwiefern sieht die Bundesregierung Hindernisse für eine Rekapitalisierung durch Sparkassen und Länder im Hinblick auf das Beihilferecht und die EU-Abwicklungsregeln? d) Welche Ausnahmetatbestände greifen hier gegebenenfalls? Die Fragen 34 bis 36d werden zusammen beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde das Bieterverfahren mit den privaten Finanzinvestoren von der Bank und den Trägern der Nord/LB zunächst zurückgestellt . Somit sind die diesbezüglichen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen . Die Entscheidung, ob im Rahmen einer möglichen Kapitalerhöhung bei der Nord/LB ein Einstieg privater Investoren oder anderer Landesbanken zweckmäßig ist, obliegt zunächst den Eigentümern der Bank. Die Bundesregierung begleitet das Verfahren mit Blick auf mögliche beihilferechtliche Implikationen. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auch die Gespräche zwischen der Nord/LB, deren Trägern und Vertretern der Sparkassen Finanzgruppe sowie die Abstimmungen mit den zuständigen Behörden noch nicht abgeschlossen. Da es sich bei dem Bieterverfahren in Bezug auf die Nord/LB um einen von der Bundesregierung beihilferechtlich begleiteten, laufenden Prozess handelt, kann die Bundesregierung zu Fragen betreffend die Eckpunkte des Angebots der privaten Finanzinvestoren und die öffentlich-rechtliche Lösung keine Auskunft geben. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 124, 78 [120f]; BVerfGE 137, 185 [234]) folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass Maßnahmen eines nach Artikel 113 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) anerkannten Institutssicherungssystems europarechtlich grundsätzlich als alternative Maßnahme des privaten Sektors anerkannt sind, um eine potenzielle Abwicklung zu verhindern (Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b SRM-Verordnung beziehungsweise Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b BRRD). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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