Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 1. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9028 19. Wahlperiode 03.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8216 – Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2017 hat die Zahl der Pendler in Nordrhein-Westfalen einen neuen Höchstwert erreicht (4,74 Millionen). Das sind ca. 100 000 Berufstätige mehr als im Jahr 2016. Damit wächst der Verkehr nicht nur auf der Straße, sondern auch auf der Schiene. Besonders in den Ballungszentren des Rheinlandes und Ruhrgebietes ist ein starker Anstieg zu verzeichnen (www.wr.de/thema/ verkehr-nrw/zahl-der-pendler-waechst-um-eine-halbe-million-seit-2011-id215 797629.html). Angesichts dieser Zahlen ist es aus Sicht der Fragesteller entscheidend, dass die Infrastruktur bedarfsgerecht angepasst wird. Das beinhaltet besonders den fristgerechten Aus- und Umbau. Nur so können Engpässe beseitigt und das Vertrauen der Bevölkerung in eine funktionierende Verwaltung gestärkt werden. 1. Wie viele Bahnhöfe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordrhein -Westfalen, und wie viele werden davon aktuell aus- bzw. umgebaut (bitte aufschlüsseln)? In Nordrhein-Westfalen (NRW) unterhält die DB Station&Service AG 698 Bahnhöfe . Aktuell befinden sich 117 Maßnahmen in der Planungsphase und 56 Maßnahmen in der Bauphase. 2. Wie viele Passagiere frequentieren nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die jeweiligen Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen (gruppiert in 1 000 Personen täglich)? Die erbetenen Informationen können nicht veröffentlicht werden, weil hierbei verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) berührt sind. Die Geschäftsgeheimnisse der EVU sind durch die Vertraulichkeitsregelungen in den Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (INBP) abgesichert. Im Übrigen ist die Deutsche Bahn AG nach § 4 ERegG zum Schutz von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen der Dritt-EVU verpflichtet. In Abwägung zwischen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9028 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs - und Geschäftsgeheimnissen unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für die betroffenen privaten Unternehmen andererseits hat die Bundesregierung die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS – Vertraulich “ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt . Die Antwort der Bundesregierung ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages eingesehen werden. 3. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Aus- und Umbaumaßnahmen auf die Auslastung der Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen? Nach Auskunft der DB AG sind viele unterschiedliche Kriterien maßgeblich zur Priorisierung von Umbaumaßnahmen. Drei wesentliche Kriterien sind: Anzahl der Reisenden je Station, Anlagenzustand und Aufenthaltsqualität, Herstellung der Barrierefreiheit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Bei wie vielen Bahnhöfen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ausbau - oder Umbaumaßnahmen im Zeitraum von 2008 bis 2018 abgeschlossen? 5. Für wie viele Bahnhöfe davon ist die DB Station&Service AG zuständig (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die DB Station&Service AG hat im Zeitraum 2008 bis 2018 folgende Anzahl von Projekten abgeschlossen. Unter Projekten sind neben kompletten Bahnhofsumbauten auch Teilerneuerungen gefasst: 2008: 8 2009: 15 2010: 23 2011: 160* 2012: 52 2013: 42 2014: 45 2015: 37 2016: 27 2017: 28 2018: 49 * inkl. der Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung 6. Wie viele Bahnhöfe, die aktuell in Nordrhein-Westfalen aus- bzw. umgebaut werden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich nicht fristgerecht fertig (bitte relative und absolute Zahl angeben)? 7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe, dass Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen nicht fristgerecht aus- und umgebaut werden? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Auskunft der DB AG wird beim Umbau von Bahnhöfen zweistufig vorgegangen , um Einschränkungen für den Reisenden so gering wie möglich zu halten: 1. Stufe: Bei Bahnsteigneu-/-umbauten ist eine schnellst mögliche Nutzung durch den Reisenden oberste Prämisse. Die Quote der planmäßig fertiggestellten Maßnahmen liegt bei ca. 98 Prozent. Das entspricht absolut 64 von 65 Projekten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9028 2. Stufe: Bei Neu-/Umbauten von Bahnsteigdächern sowie der Herstellung der Barrierefreiheit durch z. B. Neubau Aufzüge/Fahrtreppe/Rampen liegt die Quote der planmäßig fertiggestellten Maßnahmen bei ca. 91 Prozent. Dies entspricht absolut 59 von 65 Projekten. Die planmäßige Fertigstellung ist nach Auskunft der DB AG aufgrund der aktuellen Marktlage im Bauwesen risikobehaftet. Vermehrt werden keine bauausführenden Firmen gefunden. Insbesondere im Fall von Aufzugserrichtung kommt es häufig zu Verzögerungen durch die Aufzugshersteller. 8. Welche Möglichkeiten der Beschleunigung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung , um Aus- und Umbaumaßnahmen schneller voranzutreiben? Durch das Planungsbeschleunigungsgesetz werden die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsvorhaben effizienter gestaltet, Schnittstellen eingespart , Standardisierungen ermöglicht sowie die Digitalisierung und Transparenz der Prozesse gestärkt. Die Regelungen betreffen planfeststellungsbedürftige Neuund Umbaumaßnahmen. Insbesondere mit Blick auf Ersatzneubauten wurde das Instrument der Plangenehmigung gestärkt, indem auch dann eine Plangenehmigung erteilt werden kann, wenn ein Vorhaben UVP-pflichtig ist. Nach Auskunft der DB AG unterstützt sie in NRW im „Bündnis für Mobilität“ die frühe Einbindung der Öffentlichkeit im Rahmen des Ausbaus des Knoten Kölns, um eine Beschleunigung des Plan- und Genehmigungsverfahrens zu erreichen . 9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das Investitionsvolumen für den Aus- und Umbau von Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren (bitte aufschlüsseln)? 10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Investitionen für Aus- und Umbauten für Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen seit 2013 entwickelt (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Auskunft der DB AG ist das Investitionsvolumen bestehend aus Bundes-, Landes-, Dritt- und Eigenmitteln der DB Station&Service AG seit 2008 deutlich gestiegen: 2008: 64,272 Mio. Euro 2009: 137,240 Mio. Euro* 2010: 107,249 Mio. Euro* 2011: 86,701 Mio. Euro 2012: 76,494 Mio. Euro 2013: 88,258 Mio. Euro 2014: 97,971 Mio. Euro 2015: 123,449 Mio. Euro 2016: 128,088 Mio. Euro 2017: 114,219 Mio. Euro 2018: 159,434 Mio. Euro * inkl. der Maßnahmen im Rahmen „Kulturhauptstadt 2010“ und des Konjunkturpakets der Bundesregierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9028 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Bahnhöfe und Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen will die Bundesregierung mit ihrem „1 000-Bahnhöfe-Förderprogramm“ (s. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode) fördern, und nach welchen Kriterien soll die Auswahl der Bahnhöfe und Stationen erfolgen? Details und Kriterien zu dem geplanten „1000-Bahnhöfe-Förderprogramm“ werden derzeit erarbeitet. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage zur Ausgestaltung der Initiative zur Auswahl der Bahnhöfe getroffen werden. 12. Wie viele Bahnhofsgrundstücke im Besitz der Deutschen Bahn AG wurden seit 2013 an private Investoren verkauft (bitte aufschlüsseln)? Nach Auskunft der DB AG wurden in den Jahren 2013 bis 2018 in NRW 16 nicht betriebsnotwendige Empfangsgebäude der DB Station&Service AG an private Käufer veräußert: Jahr Anzahl EG Verkäufe 2013 1 2014 4 2015 5 2016 1 2017 2 2018 3 13. Bedient die Deutsche Bahn AG noch Bahnhöfe, die sie zuvor verkauft hat? Wenn ja, wie gewährleistet die Deutsche Bahn AG, dass nach Verkauf von Bahnhofsgrundstücken der Standard der DB Station&Service AG erhalten bleibt? Nach Auskunft der DB AG veräußert die DB Station&Service AG die nicht mehr notwendigen Immobilien an Bahnhofs-Standorten. Der Verkehrshalt (Bahnsteige , Zuwegungen, Wetterschutzhäuser etc.) wird nicht veräußert und in der Regel weiterbetrieben. Die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbh (BEG) hat ein Verfahren der „Empfangsgebäudepakete NRW“ initiiert. Dieses sieht ein Vorkaufsrecht der Kommunen für Empfangsgebäude in NRW auf Basis neutraler Bausubstanz- und Wertgutachten vor. Dadurch wird nach Auskunft der DB AG sichergestellt, dass der Standard der DB Station&Service AG erhalten bleibt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333