Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9029 19. Wahlperiode 03.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renata Alt, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8442 – Der Beauftragte für Vereinte Nationen, Cyber-Außenpolitik und Terrorismusbekämpfung und die Cyber-Außenpolitik der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Zeitalter der Digitalisierung stellt neue politische und rechtliche Herausforderungen an die Gestaltung der internationalen Ordnung. Gezielte Cyberangriffe und Desinformationskampagnen haben als „Fortführung internationaler Konflikt-austragung mit anderen Mitteln“ (Dr. Sven Herpig, Leiter Transatlantisches Cyber-Forum, Stiftung Neue Verantwortung, in Hakan Tanriverdi: „Dame, König, As, Hacker. Gefährlicher denn je: Cyberverbrechen bedrohen auch Deutschland“, Internationale Politik 1, Januar/Februar 2019, S. 15 bis 20, https://zeitschrift-ip.dgap.org/de/ip-die-zeitschrift/archiv/jahrgang-2019/januarfebruar -2019/dame-koenig-hacker) große Auswirkungen auf die Außen- und Sicherheitspolitik. Cyberpolitik gehört daher zu einem neuen Kernbereich deutscher Außenpolitik. Im Jahr 2011 wurde im Auswärtigen Amt der Koordinationsstab Cyber-Außenpolitik ins Leben gerufen. Dem folgte die Einführung des Amtes eines Cyber- Sonderbeauftragten der Bundesregierung. Seit Juli 2015 heißt die Stelle „Beauftragter für Vereinte Nationen, Cyber-Außenpolitik und Terrorismusbekämpfung “. Die modifizierte Bezeichnung lässt eine neue Ziel- sowie Schwerpunktsetzung der Bundesregierung vermuten. Es bleibt aus Sicht der Fragesteller allerdings unklar, welche konkrete Strategie, Ziel- und Schwerpunktsetzung die Bundesregierung im Bereich der Cyber-Außenpolitik verfolgt und welche konkreten Ergebnisse bislang erzielt wurden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Sonderbeauftragte für Cyber-Außenpolitik und Cyber-Sicherheit ist nicht Beauftragter der Bundesregierung, sondern übt diese Funktion für das Auswärtige Amt aus. Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik ist der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Klaus Vitt, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9029 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der in dieser Funktion auch Vorsitzender des Nationalen Cyber-Sicherheitsrats der Bundesregierung ist. Eine Grundlage der deutschen Cyber-Außenpolitik ist die „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland“ von 2016. 1. Welche Definition von Cyber-Außenpolitik legt die Bundesregierung ihrer Cyber-Außenpolitik als Querschnittsaufgabe im Auswärtigen Amt zugrunde ? Das außenpolitische Ziel und Interesse der Bundesregierung, Frieden, Freiheit und Sicherheit zu wahren und Spannungen, die zu Konflikten führen, zu vermeiden , gilt auch im Cyberraum. Einige staatliche und private Akteure verfügen heute über Cyberfähigkeiten, die weltweit für neue Formen der Konfliktaustragung , zur gezielten Störung technischer, wirtschaftlicher und politischer Abläufe, Cyber-Kriminalität sowie für neue Methoden zur Einschränkung individueller Freiheiten durch Überwachung und Ausspähung der Internet-Kommunikation eingesetzt werden können. Auf internationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung für die Einhaltung des Völkerrechts auch im Cyberraum ein, für eine Verständigung über Regeln für verantwortliches Staatenverhalten im Cyberraum und deren Umsetzung, für Verfahren und Mechanismen zur Konfliktprävention und zur Vertrauensbildung, für den Schutz der Menschenrechte „online“ sowie für eine enge Abstimmung mit EU- und anderen Partnern in Fragen der Cyber-Sicherheit. In diesem Sinne setzt sich die Bundesregierung auch im digitalen Raum für ihre außenpolitischen Ziele ein. 2. Mit welcher Strategie, Ziel- und Schwerpunktsetzung wurde der Koordinierungsstab für Cyber-Außenpolitik im Auswärtigen Amt ins Leben gerufen? Der Koordinierungsstab für Cyber-Außenpolitik und Cyber-Sicherheit wurde mit dem Ziel eingerichtet, alle im Auswärtigen Amt wahrgenommenen Aufgaben im Bereich Cyber-Außenpolitik zu koordinieren und in Abstimmung mit den Arbeitseinheiten eine kohärente Cyber-Außenpolitik zu konzipieren. Der Koordinierungsstab hat sich seit 2011 in den Bereichen Völkerrecht des Netzes, Normen für verantwortliches Staatenverhalten im Cyberraum, vertrauensbildende Maßnahmen innerhalb der OSZE, Stärkung der EU-Zusammenarbeit in Fragen der Cyber-Sicherheit, Bewahrung der Freiheit des Internets und Menschenrechtsschutz , Einbeziehung nichtstaatlicher „Stakeholder“ in Fragen der Internet Governance sowie Aufbau von Fähigkeiten zur Wahrung der Cyber-Sicherheit in Entwicklungsländern engagiert. Hinzugekommen sind Fragen nach den künftigen Auswirkungen von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen auf die Cyber -Sicherheit und nach Regelungen und Rahmenbedingungen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in Einklang mit ethischen Grundsätzen. Der Koordinierungsstab wirkt zudem an dem innerstaatlichen und europäischen Ausbau von Cyber-Abwehrfähigkeiten in Einklang mit Völkerrecht und außenpolitischen Interessen sowie bei der Koordinierung von Reaktionen der Bundesregierung auf Cyberzwischenfälle mit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9029 3. Aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung gegen einen Arbeitsstab und gegen ein Fachreferat zugunsten eines Koordinierungsstabs für Cyber- Außenpolitik sowie eines Cyber-(Sonder-)Beauftragten entschieden? Cyber-Außenpolitik und die Wahrung der deutschen und internationalen Cyber- Sicherheit sind permanente Herausforderungen, zu denen viele Arbeitseinheiten quer durch alle Abteilungen des Auswärtigen Amts und eine große Zahl von Auslandsvertretungen dauerhaft oder anlassbezogen beitragen. Dieser Querschnittscharakter erfordert eine ständige Koordinierungsleistung; dies soll durch die Einrichtung eines Koordinierungsstabes und eines (Sonder-)Beauftragten auch nach außen sichtbar werden. Zu Aufgaben und Zuschnitt des Koordinierungsstabs wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 4. Hat sich die Strategie, Ziel- und Schwerpunktsetzung der Bundesregierung nach der Umstrukturierung des Koordinationsstabs für Cyber-Außenpolitik und dessen Eingliederung in die Abteilung Internationale Ordnung im Auswärtigen Amt geändert bzw. erweitert? Falls ja, warum, und inwiefern? Strategie, Ziel- und Schwerpunktsetzung der Bundesregierung haben sich mit der Eingliederung des Koordinierungsstabs und des Beauftragten in die 2015 neu geschaffene Abteilung für Internationale Ordnung, Vereinte Nationen (VN) und Rüstungskontrolle (Abteilung OR) nicht geändert. Die Idee hinter der Eingliederung war, Arbeitseinheiten mit stark multilateraler Ausrichtung und einem Arbeitsschwerpunkt in internationalen Organisationen einschließlich des VN-Systems in einer Abteilung zusammenzufassen. 5. Aus welchen Gründen erfolgten eine Umbenennung des Amtstitels sowie eine dreifache personelle Neubesetzung des Cyber-Beauftragten seit 2013? Die Umbenennung erfolgte im Zuge der in der Antwort zu Frage 4 beschriebenen Eingliederung des Dienstpostens in die neue Abteilung für Internationale Ordnung , Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle (OR). Regelmäßige Neubesetzungen von Dienstposten sind Folge des Rotationsprinzips im Auswärtigen Amt. 6. Wie viele Stabstellen umfasst der Koordinierungsstab für Cyber-Außenpolitik ? Der Koordinierungsstab ist derzeit mit sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besetzt, ein weiterer Mitarbeiter steht dem Koordinierungsstab anteilsmäßig zur Verfügung. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 7 verwiesen . 7. Welche Abteilungen und Referate im Auswärtigen Amt beschäftigen sich über den Koordinierungsstab hinaus mit Cyberpolitik? Wie ist die interne Abstimmung und Zusammenarbeit der beteiligten Arbeitseinheiten organisiert und strukturiert? Cyber-Politik ist eine Querschnittsaufgabe, mit der sich zahlreiche Arbeitseinheiten im Auswärtigen Amt beschäftigen. Der Koordinierungsstab koordiniert alle im Auswärtigen Amt wahrgenommenen Aufgaben im Bereich Cyber-Außenpolitik . Neben den in der Antwort zu Frage 6 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind an der Arbeit des Koordinierungsstabs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitseinheiten im Auswärtigen Amt beteiligt, die dauerhaft oder Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9029 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode anlassbezogen mit Cyber-Fragen befasst sind. In Angelegenheiten der Cyber-Außenpolitik wird der Koordinierungsstab beteiligt. Ferner gibt es an zahlreichen deutschen Auslandsvertretungen Ansprechpartner für Fragen der Cyber-Außenpolitik , darunter in Brüssel, Genf, London, Moskau, Neu Delhi, New York, Peking , Tel Aviv, Tokio, Washington und Wien. 8. Welche Arbeitseinheiten auf Regierungsebene (bitte nach Ressorts, nachgeordnete Behörden, Abteilungen, Fachreferaten aufschlüsseln), und welche Themen werden seitens des Koordinierungsstabs für Cyber-Außenpolitik im Auswärtigen Amt koordiniert? Wie ist die Koordinierung der beteiligten Arbeitseinheiten organisiert und strukturiert? Der Koordinierungsstab für Cyber-Außenpolitik und Cyber-Sicherheit koordiniert die cyberpolitischen Aktivitäten des Auswärtigen Amts. Innerhalb der Bundesregierung hat der Koordinierungsstab in Fragen der Cyber-Außenpolitik die Federführung inne und vertritt das Auswärtige Amt in allen sonstigen Ressortabstimmungen mit Bezug zu Fragen der Cyber-Sicherheit. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Bestehen nach Ansicht der Bundesregierung Zuständigkeitskonkurrenzen zwischen den unterschiedlichen Ressorts und nachgeordneten Behörden, die für Cyberpolitik zuständig sind bzw. sich damit befassen? Falls nicht, warum hat Dr. Thomas Fitschen, Beauftragter für Vereinte Nationen , Cyber-Außenpolitik und Terrorismusbekämpfung im Auswärtigen Amt, ausdrücklich betont, dass es sich bei dem Koordinierungsstab im Auswärtigen Amt um eine reine Koordinierungsstelle handelt, die in keiner Konkurrenz mit den anderen Bundesministerien steht (https://youtube.com/watch? v=bQmkoTr3K-I)? Nach der Cyber-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung von 2016, die den ressortübergreifenden strategischen Rahmen für die Aktivitäten der Bundesregierung in diesem Bereich bildet, ist Cyber-Sicherheit eine permanente gesamtstaatliche Aufgabe, die nur von allen Akteuren auf Bundesebene gemeinsam zu bewältigen ist. Die verschiedenen Akteure auf Bundesebene müssen wirksam verzahnt werden; Cyber-Sicherheit ist insofern ein Querschnittsthema, für das unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) alle Ressorts der Bundesregierung im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeiten Mitverantwortung tragen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen . 10. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus der a) Amtszeit (2013 bis 2014) des ersten Sonderbeauftragten für Cyber-Außenpolitik , Dirk Brengelmann, der Botschafter Brengelmann hat in seiner Amtszeit den Koordinierungsstab aufgebaut , im Auswärtigen Amt vernetzt und im Ressortkreis verankert. Unter seiner Leitung wurden die beiden ersten Resolutionen zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter angenommen, die Deutschland gemeinsam mit Brasilien entworfen hat. Als Mitglied des Lenkungsausschusses der von Brasilien veranstalteten NetMundial-Konferenz 2014 in Sao Paulo war er maßgeblich am Zustandekommen einer Schlusserklärung beteiligt, die bis heute eines der grundlegenden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9029 internationalen Dokumente zur Rolle der Zivilgesellschaft in der „Internet Governance “ und zum Schutz der Menschenrechte „online wie offline“ darstellt. Zudem wurde ein transatlantischer Cyberdialog etabliert. b) Amtszeit (2014 bis 2015) des zweiten Sonderbeauftragten für Cyber-Außenpolitik , Dr. Norbert Riedel, und der Botschafter Dr. Riedel hat Deutschlands führende Rolle bei der Entwicklung globaler Internetprinzipien gefestigt. Er hat den durch die NetMundial-Konferenz 2014 angestoßenen Prozess fortgeführt, Deutschlands Mitarbeit in der Freedom Online Coalition nach dem Beitritt 2013 organisiert und die weitere Zusammenarbeit mit Brasilien betrieben, mit dem Ergebnis, dass eine Folgeresolution zur Schaffung eines dauerhaften Mechanismus beim Menschenrechtsrat der VN in Genf 2015 zur Einsetzung eines Sonderberichterstatters zum Recht auf Schutz der Privatsphäre führte. Weitere Schwerpunkte seiner Arbeit lagen auf der Mitwirkung an der im Rahmen der VN durchgeführten Bestandsaufnahme bestehender internationaler Regelungen ; dem weiteren Aufbau von Cyberdialogen etwa auch mit China sowie der Verankerung von Cyber-Sicherheit als Dimension der Sicherheitspolitik. Sehr intensiv hat er sich dem Ausbau des Dialogs mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft gewidmet und unter anderem den Runden Tisch „Internet und Menschenrechte im Auswärtigen Amt“ etabliert. c) bisherigen Amtszeit (seit 2015) des aktuellen Beauftragten, Dr. Thomas Fitschen? Botschafter Dr. Thomas Fitschen setzte in seiner bisherigen Amtszeit Schwerpunkte der Cyber-Außenpolitik – nach Maßgabe der 2016 vom Kabinett verabschiedeten deutschen Cyber-Sicherheitsstrategie – bei der internationale Zusammenarbeit zur Entwicklung von Normen für den Cyberraum, der europäischen Zusammenarbeit und bei Fragen der Internetfreiheit. Der Leiter des Koordinierungsstabs war Mitglied der von der Generalversammlung der VN (GV) eingesetzten „Gruppe der Regierungssachverständigen (GGE) zur Informationssicherheit “, die im Sommer 2015 einen maßgeblichen und von der GV einstimmig gebilligten Bericht über die Geltung des Völkerrechts vorlegte und konkrete Vorschläge für weitere Normen für verantwortliches Staatenverhalten sowie vertrauensbildende Maßnahmen machte. Er wurde 2016/2017 zum Vorsitzenden der nachfolgenden GGE gewählt und hat der GV darüber berichtet. Der Koordinierungsstab leistete über zwei Jahre Beiträge zum 2017 veröffentlichten „Tallinn-Handbuch 2.0 über das auf Cyberoperationen anwendbare Völkerrecht“ und wirkte in enger Zusammenarbeit mit anderen Ressorts an den in der Antwort zu Frage 14 genannten EU-Strategiepapieren zur Cyber -Sicherheit mit. Ferner befasste sich die G7-Außenministererklärung von Lucca 2017 erstmals speziell mit völkerrechtlichen Fragen der Cyber-Sicherheit und unterstützte ausdrücklich die Arbeit der GGE. 2016 gelang zudem unter deutschem OSZE-Vorsitz die Verabschiedung im Ministerrat einer zweiten Zusammenstellung vertrauensbildender Maßnahmen, mit denen der politischen Eskalation von Cyber-Zwischenfällen im OSZE-Raum vorgebeugt werden soll. Zum deutschen Engagement in der „Freedom Online Coalition “ wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9029 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Ergebnisse sind aus den einzelnen Schwerpunktthemen im Bereich Cyber-Außenpolitik des Auswärtigen Amts hervorgegangen bzw. gehen hervor ? Welche Projekte sind in den jeweiligen Schwerpunktthemen derzeit geplant? Welchen Zeitraum setzt die Bundesregierung für die Umsetzung der jeweiligen Projekte an: a) Gewährleistung der Sicherheit des Cyberraums und Eindämmung von aus der Digitalisierung entstehenden Bedrohungen b) Gewährleistung des Menschenrechtsschutzes, des Schutzes der Privatsphäre , der Meinungs- und Pressefreiheit im Internet Die Fragen 11a und 11b werden zusammengefasst beantwortet. Die außenpolitische, multilaterale Arbeit zur Gewährleistung der Sicherheit des Cyberraums durch Normsetzung, die Sicherstellung der Einhaltung des Völkerrechts und die Wahrung außenpolitischer Interessen bei innerstaatlichen Cybersicherheitsmaßnahmen mit Auslandsbezug sind Daueraufgaben, die kontinuierlich in zahlreichen Einzelkontakten mit den Ressorts, Vertretern anderer Staaten – gerade auch außerhalb der EU und des Kreises der Verbündeten – und internationaler Organisationen, der Wissenschaft und des Privatsektors sowie Gremiensitzungen und der Teilnahme an internationalen Fachkonferenzen und Expertentreffen wahrgenommen werden. Für Beispiele internationaler Beschlüsse und Resolutionen, an denen die deutsche Cyber-Außenpolitik eine führende Rolle in den betreffenden Gremien gespielt hat, wird auf die Antworten zu den Fragen 10, 12, 13 und 14 verwiesen. c) Optimale Nutzung und Ausbau der wirtschaftlichen Chancen der Digitalisierung ? Für die wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Fragen der Digitalisierung wurde im Sommer 2018 der Posten eines „Sonderbeauftragten für digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft“ in der Wirtschaftsabteilung des Auswärtigen Amts geschaffen. Er wird unterstützt vom „Arbeitsstab Digitale Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft“. Der „Arbeitsstab Digitalisierung im Auswärtigen Amt“ ist verantwortlich für die Gesamtkoordinierung von Digitalisierungsthemen im Auswärtigen Amt und als Bindeglied zwischen der Fachseite und der Informationstechnik federführend für die Steuerung und Weiterentwicklung der Digitalisierungsagenda und deren Umsetzung innerhalb des Auswärtigen Amts. 12. Welche Ziele hatte sich die Bundesregierung für ihren Vorsitz der „Freedom Online Coalition“ 2018 gesetzt? Die „Freedom Online Coalition“ (FOC) ist eine informelle Koalition von 30 Staaten aus fünf Kontinenten, die sich für Menschenrechte im Internet einsetzt. Deutschland ist seit 2013 Mitglied und war 2017 von anderen Mitgliedstaaten gebeten worden, 2018 den Vorsitz der FOC zu übernehmen. Die Bundesregierung verband den Vorsitz der FOC mit dem Ziel, das Engagement Deutschlands für die Menschenrechte zu verdeutlichen und ihnen auch „online“ mehr Geltung zu verschaffen. Daneben förderte die Bundesregierung den internationalen Austausch zu Themen wie dem globalen Nord-Süd-Gefälle bei der Nutzung und Administrierung des Internets, dem Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Kri- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9029 minalitätsbekämpfung sowie menschenrechtsrelevante Fragen neuer Technologien . Prioritär war im Rahmen des Vorsitzes die Umsetzung der 2016 auf der Konferenz von Costa Rica eingeleiteten und 2017 in Stockholm förmlich beschlossenen Veränderungen der internen Struktur („Stockholm Terms of Reference “) – darunter die Einrichtung eines rein zivilgesellschaftlich zusammengesetzten „Advisory Network“. 13. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus ihrem Vorsitz der „Freedom Online Coalition“ 2018? Nach der von Bundesaußenminister Heiko Maas eröffneten Jahreskonferenz der FOC, die vom 28. bis 30. November 2018 unter dem Titel „Internet Freedom At a Crossroads – Common Paths Towards Strengthening Human Rights Online“ im Auswärtigen Amt stattfand, konnte eine durchweg positive Bilanz gezogen werden . Rund 350 Teilnehmer aus insgesamt 90 Staaten, zumeist Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaften sowie aus Wirtschaft und Regierung, belegen das hohe internationale Interesse, das der FOC und ihrer Jahreskonferenz in Berlin mit insgesamt 28 Einzelveranstaltungen entgegengebracht wurde. Das im Juli 2018 etablierte „Advisory Network“ mit 30 Vertreterinnen und Vertretern internationaler Nichtregierungsorganisationen (NROen) trug zum Programm und den in Berlin geführten Debatten bei. Im deutschen Vorsitzjahr hat die FOC ein sogenanntes „Joint Statement“ gegen Internetzensur veröffentlicht. Die Erstellung einer weiteren Erklärung zum „digitalen Graben“ beim Menschenrechtsschutz zwischen Industrie- und Entwicklungsländern wurde entscheidend vorangebracht und soll 2019 unter dem Vorsitz Ghanas verabschiedet werden. 14. Stimmt die Bundesregierung ihre Cyber-Außenpolitik mit der EU und/oder anderen Mitgliedstaaten der EU sowie internationalen Partnern ab? Falls ja, wie, und mit welchen Staaten gestaltet sich der Austausch? Für die Abstimmung von Fragen der Cyber-Außenpolitik bedienen sich die Mitgliedstaaten der EU unter anderem seit 2016 der im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eingerichteten Horizontalen Ratsarbeitsgruppe „Fragen des Cyberraums“, die innerhalb der Bundesregierung in enger Abstimmung zwischen dem Auswärtigen Amt und dem in Fragen der Cyber-Sicherheit federführenden BMI wahrgenommen wird. In den letzten vier Jahren hat die EU – jeweils mit deutscher Unterstützung – eine Reihe wichtiger Basistexte verabschiedet, die die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit den einschlägigen EU-Institutionen in Fragen der gemeinsamen Cyber -Außenpolitik intensivieren und konzeptionell auf eine zeitgemäße Basis gestellt haben. Darunter fallen: Die Schlussfolgerungen des Rats zur Cyberdiplomatie (2015); die „Empfehlung der Kommission für eine koordinierte Reaktion auf große Cyber-Sicherheitsvorfälle und -krisen“ (2017) mit den zugehörigen Schlussfolgerungen des Rates (2018); die Gemeinsame Mitteilung „Resilienz, Abschreckung und Verteidigung – Aufbau einer starken Cyber-Sicherheit für die EU“ (2017) mit dazu gehörendem Aktionsplan (2017); die „Überprüfung der EU-Cyber-Sicherheitsstrategie: Stärkung der Reaktionsfähigkeit auf Vorfälle und Einbeziehung des Cyberraums in die Krisenbewältigungsmechanismen der EU“ (2017). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9029 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Schlussfolgerungen des Rates über einen Rahmen für eine gemeinsame diplomatische Reaktion der EU auf böswillige Cyberaktivitäten (2017). Daneben hat die Bundesregierung seit der Einrichtung des Koordinierungsstabs für Cyber-Außenpolitik und Cyber-Sicherheit das Format bilateraler cyberpolitischer Gespräche mit ausgewählten Nicht-EU-Staaten entwickelt. Diese finden unter anderem mit Australien, Brasilien, China, Indien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Russland, Ukraine und den USA statt. Zu Fragen des Völkerrechts und der Entwicklung und Umsetzung von Normen für verantwortliches Staatenverhalten stimmt sich die Bundesregierung unter Federführung des Auswärtigen Amts ebenfalls eng mit anderen, einer regelbasierten Ordnung des Cyberraums verpflichteten Partnern wie Australien, Brasilien, Indien , Korea, Neuseeland, Norwegen, der Schweiz, Singapur und den USA ab. Innerhalb der G7 werden Positionen zu Fragen der Cybersicherheit in einer unter der japanischen Präsidentschaft 2016 eingesetzten Arbeitsgruppe (nach dem Ort des Gipfeltreffens „Ise Shima Cyber Group“ genannt) koordiniert. 15. Involviert die Bundesregierung die deutsche Zivilgesellschaft bei der Formulierung und Umsetzung ihrer Cyber-Außenpolitik? Falls ja, welche Akteure, und in welcher Form? Die Bundesregierung bezieht die deutsche Zivilgesellschaft regelmäßig bei der Formulierung und Umsetzung ihrer Cyber-Außenpolitik mit ein. Neben der „Freedom Online Coalition“ (siehe die Antworten zu den Fragen 12 und 13) wird das Ende November 2019 in Berlin stattfindende „Internet Governance Forum“, eine Konferenz der VN, ein zentrales Segment zivilgesellschaftlicher Beteiligung aufweisen. Der Beauftragte sowie der Leiter und die Mitarbeiter des Koordinierungsstabs führen ferner einen intensiven, vielfältigen und fortlaufenden Dialog mit Akteuren der Zivilgesellschaft wie politischen Stiftungen, unabhängigen Think Tanks, privaten wie öffentlichen wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Unternehmen aus der IT- und Cyber-Sicherheitswirtschaft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333