Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 2. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9034 19. Wahlperiode 03.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8515 – Vergabe von Mitteln des Denkmalschutz-Sonderprogramms zur Sanierung und Modernisierung national bedeutsamer Orgeln V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Bundeshaushalt 2018 wurde im Einzelplan 04 der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) der eigenständige Haushaltstitel „Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen zur Sanierung und Modernisierung von Orgeln“ (siehe Haushaltstitel 894 18) gestrichen. Seit 2018 können diese Mittel zur Sanierung national bedeutsamer Kulturinvestitionen über das Denkmalschutz -Sonderprogramm abgerufen werden. Der Bund kann sich an der denkmalgerechten Sanierung einer Orgel mit bis zu 50 Prozent der Kosten beteiligen, sofern die Maßnahmen der „dauerhaften Sicherung und Erhaltung einer Orgel“ dienen und die Orgel als national bedeutsam eingestuft wird. „Über die Qualifizierung einer Orgel als national bedeutsam entscheidet die BKM auf der Grundlage der Voten des zuständigen Landeskonservators bzw. der Landeskonservatorin “ (siehe Kommentierung der BKM zum Haushalt 2018, sog. blaues Buch, EP 0452, Seite 56). 1. Wie viele Orgeln konnten seit Bestehen der Bezuschussung „für national bedeutsame Kulturinvestitionen zur Sanierung und Modernisierung von Orgeln “ durch Mittel des Bundes saniert, oder modernisiert werden? Bei insgesamt 117 Orgeln wurden bzw. werden seit 2016 Sanierungsmaßnahmen gefördert. 2. Wie viele Mittel wurden seit Bestehen des Programms zur Sanierung und Modernisierung von Orgeln aufgewendet? Zur Sanierung und Modernisierung von Orgeln wurden seit 2016 Mittel in Höhe von 11 896 930 Euro zur Verfügung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9034 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie hoch ist die durchschnittliche Bundesbeteiligung? a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung dabei die durchschnittliche Co-Finanzierung durch die Länder (bitte detaillierte nach Ländern auflisten)? b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Beteiligung Dritter? Eine durchschnittliche Bundesbeteiligung und Ko-Finanzierung lässt sich aufgrund des weiten Spektrums der Maßnahmen und damit auch der Fördersummen (von 1 100 Euro bis 1 000 000 Euro Bundesmittel) nicht in aussagekräftiger Weise abbilden. 4. In welchen Ländern konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang durch Zuschüsse des Bundes Orgeln saniert oder modernisiert werden (bitte detailliert aufschlüsseln, wie viele Orgeln in welchen Ländern mit wie vielen Bundesmitteln saniert oder modernisiert werden konnten)? Orgelprogramm 2016 Land Projekte Betrag Bundesmittel in Euro Bayern 2 205.000 Berlin 1 114.500 Brandenburg 2 130.000 Hessen 2 50.000 Mecklenburg-Vorpommern 1 1.000.000 Niedersachsen 5 549.500 Nordrhein-Westfalen 4 499.400 Rheinland-Pfalz 1 95.000 Saarland 2 44.600 Sachsen 6 1.382.000 Sachsen-Anhalt 2 160.000 Schleswig -Holstein 3 670.000 Thüringen 1 100.000 Gesamt 34 5.000.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9034 Orgelprogramm 2017 Land Projekte Betrag Bundesmittel in Euro Baden-Württemberg 4 472.500 Bayern 2 487.500 Berlin 1 1.100 Brandenburg 10 382.258 Hessen 6 401.525 Mecklenburg-Vorpommern 2 157.697 Niedersachsen 4 439.000 Nordrhein-Westfalen 7 335.370 Rheinland-Pfalz 3 259.000 Saarland 1 15.250 Sachsen 7 379.800 Sachsen-Anhalt 6 1.183.500 Schleswig-Holstein 1 200.000 Thüringen 2 65.500 Gesamt 56 4.780.000 Denkmalschutz-Sonderprogramm VII (2018) nur Orgelförderungen Land Projekte Betrag Bundesmittel in Euro Baden-Württemberg 2 70.000 Brandenburg 1 134.000 Hessen 2 112.900 Mecklenburg-Vorpommern 1 30.500 Niedersachsen 5 490.330 Nordrhein-Westfalen 2 64.000 Rheinland-Pfalz 3 153.000 Sachsen 5 426.300 Sachsen-Anhalt 2 335.000 Schleswig-Holstein 1 30.000 Thüringen 3 270.900 Gesamt 27 2.116.930 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9034 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele Mittel standen im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogrammes im Jahr 2018 insgesamt für die Sanierung und Modernisierung von Orgeln zur Verfügung? Im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms 2018 wurden für die Sanierung und Modernisierung von Orgeln insgesamt 2 116 930 Euro vorgesehen. 6. Wie viele Anträge auf Bezuschussung der Sanierung und Modernisierung von Orgeln gingen bei der Bundesregierung im Jahr 2018 ein? Wie viele waren es im Jahr 2017? Im Jahr 2018 gingen insgesamt 69 Anträge für die Sanierung und Modernisierung von Orgeln bei der BKM ein. Im Jahr 2017 wurden die im Jahr 2016 aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigten 56 förderfähigen Anträge behandelt. 7. Wie viele Mittel wurden für die 2018 im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogrammes gewährten Anträge bislang für die Zuschüsse zur Sanierung und Modernisierung von Orgeln aufgewendet? Im Jahr 2018 wurden im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms VII (2018) 2 116 930 Euro für bestimmte Orgelmaßnahmen zur Verfügung gestellt. 8. Wie viele Anträge konnten bislang bearbeitet werden, und wie viele Anträge sind bislang noch unbearbeitet? Die förmliche Bescheiderteilung erfolgt sukzessive nach zuwendungsrechtlicher Prüfung durch die in den Ländern zuständigen Fachbehörden. 9. Wie viele Planstellen sind auf Seiten der Bundesregierung mit der Bearbeitung der Anträge befasst? Genaue Angaben zu den Planstellen sind nicht möglich, da die Betreuung der oben genannten Programme Teil von Verbundarbeitsplätzen bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist, denen noch weitere Aufgaben zugeordnet sind. 10. In wie vielen Fällen wurden Zuschüsse von Seiten der Bundesregierung an Antragsteller gewährt? a) Wie viele Anträge wurden zurückgestellt bzw. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben (bitte die Gründe für die Zurückstellung bzw. zeitliche Verschiebung zeitlich auflisten)? b) Wie viele Anträge wurden abgelehnt (bitte detailliert nach Gründen der Ablehnungsbescheide auflisten)? Den Ländern wurden im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms VII (2018) 2 116 930 Euro für bestimmte Orgelförderungen zugewiesen. Es wurden keine Zuschüsse von Seiten der Bundesregierung unmittelbar an Antragsteller gewährt. 42 Anträge konnten bei der Projektauswahl aufgrund der hohen Überzeichnung des Programms oder mangels Förderfähigkeit (z. B. wegen einer vorliegenden negativen denkmalfachlichen Stellungnahme des Landesdenkmalamtes nicht berücksichtigt werden). Förderfähige Anträge, die im Denkmalschutz-Sonderprogramm VII (2018) nicht berücksichtigt werden konnten, wurden zunächst zurückgestellt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9034 11. Gibt es Fälle in denen die Bundesregierung, trotz der Empfehlung eines Landeskonservators , die Bezuschussung nicht gewährt hat? a) Wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung dies (bitte die Gründe für eine Ablehnung und Benennung der Gründe, weshalb auf einen Versand von Bescheiden an die Antragsteller verzichtet worden ist, detailliert auflisten )? b) Wenn ja, auf welcher Grundlage erfolgen Entscheidungen auf Bezuschussung zwischen mehreren, von Landeskonservatoren empfohlenen, Orgeln ? Aufgrund der hohen Überzeichnung des Programmes konnten nicht alle von den Landesdenkmalämtern denkmalfachlich positiv bewerteten Anträge bei der Projektauswahl berücksichtigt werden. Eine Ablehnung ist damit nicht verbunden, da diese Anträge zunächst nur zurückgestellt wurden. 12. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Landesdenkmalämtern das Problem des nicht ausreichend qualifizierten Personals im Bereich Orgelbau gelöst? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Personalsituation in Landesbehörden sowie deren in eigener Verantwortung getroffenen Organisationsentscheidungen . 13. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die behördliche Abhängigkeit von einzelnen von außen hinzugezogenen nichtbehördlichen Sachverständigen vermieden? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Ist von Seiten der Bundesregierung geplant, eine unabhängig Sachverständigenkommission in problematischen Fällen beratend hinzuzuziehen? Wenn nein, warum nicht? Gemäß den Fördergrundsätzen des Denkmalschutz-Sonderprogramms ist dem Projekt-antrag eine Stellungnahme der für den Denkmalschutz zuständigen Stelle des Landes zur Bedeutung des Kulturdenkmals und zu den beantragten Maßnahmen beizufügen. Damit wird die Einbeziehung fachlichen Sachverstands in das Verfahren vollumfänglich gewährleistet. Eine darüber hinausgehende Einbeziehung von Sachverständigen wird nicht für erforderlich erachtet. 15. Wie begründet die Bundesregierung die 2018 erfolgte Streichung des eigenständigen Haushaltstitels „Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen zur Sanierung und Modernisierung von Orgeln“ (siehe Haushaltstitel 894 18), und die Überführung in das Denkmalschutz-Sonderprogramm? Der Deutsche Bundestag hat bei dem in eigener Initiative eingerichteten Haushaltstitel „Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen zur Sanierung und Modernisierung von Orgeln“ (Kapitel 0452, Haushaltstitel 894 18) im parlamentarischen Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans für den Bundeshaushalt 2018 keine Mittel mehr etatisiert und die Orgelförderung in das ebenfalls auf parlamentarischer Initiative beruhende Denkmalschutz-Sonderprogramm (Kapitel 0452, Haushaltstitel 894 11) durch Ausbringung einer entsprechenden Erläuterung mit aufgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9034 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Ist von Seiten der Bundesregierung – aufgrund der teilweise über ein Jahrzehnt dauernden Restaurierungsprojekte von Orgeln – vorgesehen, das neue Programm langfristig und planungssicher zu etablieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. Plant die Bundesregierung die Fortsetzung der Bezuschussung der Sanierung und Modernisierung von Orgeln innerhalb des Denkmalschutz-Sonderprogrammes ? a) Wenn nein, plant die Bundesregierung die Bezuschussung der Sanierung und Modernisierung von Orgeln wieder in einen eigenen Haushaltstitel im Haushalt der BKM zu überführen? b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung das Auslaufen der Bezuschussung ? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 18. Plant die Bundesregierung als Reaktion auf die im Dezember 2017 erfolgte Aufnahme in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit auch die Förderung zeitgenössischen Orgelbaus? Deutschland kann auf eine große Kultur des Orgelbaus und der Orgelmusik zurückblicken . Durch die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes wird die Bedeutung dieses über Jahrhunderte gewachsenen kulturellen Erbes gebührend gewürdigt. Um wertvolle Instrumente der Orgellandschaft für die Zukunft zu erhalten, fördert die Bundesregierung die Sanierung und Modernisierung national bedeutsamer , denkmal-geschützter Orgeln aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm. Für den Bau von neuen Orgeln stehen dem Bund allerdings keine Mittel zur Verfügung . Der Orgelbau ist keine Bundesaufgabe und obliegt in Deutschland den jeweiligen Kirchen und gegebenenfalls der Verantwortung der Länder und Gemeinden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333