Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 2. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9037 19. Wahlperiode 03.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Stefan Gelbhaar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8524 – Verkehrsentwicklung und Ausbau der Autobahn 24 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 15. Juli 2011 wurde der Plan des Landes Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, handelnd in Auftragsverwaltung für die Bundesrepublik Deutschland, für den sechsstreifigen Ausbau der Autobahn (A) 24 und den Ausbau der A 10 rechtskräftig planfestgestellt. Am 30. Dezember 2016 wurde im Bundesgesetzblatt das am 23. Dezember 2016 ausgefertigte Sechste Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) veröffentlicht. Dieses sogenannte Ausbaugesetz zum Bundesverkehrswegeplan 2030 listet mit laufender Nummer 439 auf Seite 3372 den Ausbau der A 24 zwischen der AS Kremmen (AS = Anschlussstelle) und dem AD Wittstock/Dosse (AD = Autobahndreieck) mit sechsstreifigem Ausbau (Ausbauzielvorgabe E6) in der Dringlichkeit des weiteren Bedarfs mit Planungsrecht auf. Auch im Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 wird der Ausbau der A 24 mit sechs Fahrstreifen aufgelistet . Am 15. Dezember 2017 wurde das europaweite Vergabeverfahren für das ÖPP- Projekt A 10/A 24 (ÖPP = Öffentlich-Private Partnerschaft) beendet. Den Zuschlag erhielt das Konsortium aus niederländischer Royal BAM Group und HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH. Vertragsbeginn war der 1. März 2018. Das Projektvolumen für die insgesamt 65 Kilometer langen Autobahnabschnitte beträgt über die Projektlaufzeit von 30 Jahren circa 1,4 Mrd. Euro. Das ÖPP-Gesamtprojekt umfasst laut Angaben des Bundesverkehrsministeriums den sechsstreifigen Ausbau der A 10 zwischen den Dreiecken Havelland und Pankow sowie die Sanierung und den begrenzten Ausbau, nicht den planfestgestellten und im 6. FStrAbÄndG festgeschriebenen sechsstreifigen Ausbau der A 24 zwischen den Anschlussstellen Neuruppin und Kremmen. In Beteiligungen der Fachbehörden wird jedoch auf den Planfeststellungsbeschluss und seine Änderungen abgestellt. Im Juli 2018 begann der grundhafte Ausbau der A 24 nordwestlich von Berlin, offenbar basierend auf den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2011 für den Abschnitt Dreieck Havelland-Neuruppin. Hierfür wurden entsprechend Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9037 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dem Planfeststellungsbeschluss umfangreiche Vorbereitungen entlang der Trasse der A 24 für einen sechsstreifigen Ausbau vorangetrieben: so wurden Gehölze beseitigt und technische Anlagen sowie technische Leitungen verlegt. Statt der durchgehenden Sechsspurigkeit wird auf der A 24 nun zwischen den Anschlussstellen Kremmen und Fehrbellin lediglich ein verbreiterter, befahrbarer Standstreifen errichtet. Zudem sollen Wechselsignalbrücken errichtet werden , um bei Bedarf den Standstreifen für den Verkehr freigeben zu können. Die Fragesteller setzen sich explizit nicht für den sechsstreifigen Ausbau der A 24 ein. 1. Wie hat sich die Verkehrsbelastung auf der A 24 zwischen dem Dreieck Havelland und der AS Suckow seit 2009 entwickelt, wie hat sich hierbei jeweils der Anteil des Schwerlastverkehrs entwickelt, und wie hoch war die jeweilige Verkehrsspitzenbelastung (bitte die Verkehrsbelastung auf einzelnen Abschnitten zwischen diesem Gesamtabschnitt angeben, jahresscheibengenau angeben und die jeweiligen Zählstellen benennen)? Für die im angesprochenen Abschnitt liegenden drei Dauerzählstellen gilt: Zählstelle Havelland Jahr Durchschnittlicher werktäglicher Verkehr [Kfz je 24h] Schwerverkehrsanteil Spitzenbelastung [Kfz je 24h] 2009 46.885 17% 86.823 2010 45.505 17% 78.991 2011 46.359 17% 78.591 2012 46.870 17% 79.778 2013 46.977 18% 79.218 2014 48.136 19% 81.353 2015 Daten liegen aus technischen Gründen für diesen Zeitraum nicht vor 2016 Daten liegen aus technischen Gründen für diesen Zeitraum nicht vor 2017 52.901 17% 86.712 Zählstelle Netzeband Jahr Durchschnittlicher werktäglicher Verkehr [Kfz je 24h] Schwerverkehrsanteil Spitzenbelastung [Kfz je 24h] 2009 36.071 17% 71.161 2010 34.608 19% 62.865 2011 36.300 19% 70.417 2012 36.742 19% 80.484 2013 36.879 19% 71.534 2014 37.429 20% 71.526 2015 39.190 20% 73.042 2016 40.499 20% 70.797 2017 41.210 21% 72.297 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9037 Zählstelle Maulbeerwalde Jahr Durchschnittlicher werktäglicher Verkehr [Kfz je 24h] Schwerverkehrsanteil Spitzenbelastung [Kfz je 24h] 2009 22.912 19% 45.317 2010 22.130 21% 43.502 2011 22.792 21% 41.330 2012 22.807 21% 39.113 2013 22.919 22% 40.838 2014 23.579 23% 42.370 2015 24.397 23% 42.373 2016 25.192 23% 44.884 2017 26.168 23% 44.365 2. Welche Entwicklung der Verkehrsbelastung und insbesondere des Anteils an Schwerlastverkehr auf der A 24 wurden seit 2009 jeweils zwischen den Abschnitten Dreieck Havelland und der AS Suckow prognostiziert, und mit welcher Verkehrsspitzenbelastung wurde jeweils gerechnet (bitte alle Einzelabschnitte zwischen diesem Gesamtabschnitt differenziert darstellen, jahresscheibengenau angeben und die jeweiligen Zählstellen benennen)? 3. Welche Verkehrsprognosen liegen der Bundesregierung für die A 24 bis zum Jahr 2030 vor, und wie entwickeln sich für die verschiedenen Prognosen jeweils die Anteile des Schwerlastverkehrs (bitte einzelne Abschnitte angeben, jahresscheibengenau angeben, jeweils die Anzahl der Kfz pro 24 Stunden und Anteile des Schwerlastverkehrs benennen, sowie Zeitpunkt, Dauer bzw. Umfang der Prognose angeben)? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bedarfsplanprognose des Bundes aus dem Jahr 2009 wies für 2025 für die A 24 folgende Verkehrsbelastungen aus: Abschnitt Durchschnittlicher werktäglicher Verkehr [Kfz je 24h] Durchschnittlicher werktäglicher Schwerverkehr [Kfz je 24h] AD Havelland –AS Kremmen 53.000 13.000 AS Kremmen – AS Fehrbellin 45.000 12.000 AS Fehrbellin – AS Neuruppin 45.000-52.000 11.000 AS Neuruppin – AD Wittstock/Dosse 44.000-46.000 12.000 AD Wittstock/Dosse – AS Suckow 26.000-31.000 8.000-9.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9037 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Zielnetzprognose des Bundes weist für 2030 für die A 24 folgende Verkehrsbelastungen aus: Abschnitt Durchschnittlicher werktäglicher Verkehr [Kfz je 24h] Durchschnittlicher werktäglicher Schwerverkehr [Kfz je 24h] AD Havelland –AS Kremmen 48.000 9.000 AS Kremmen – AS Fehrbellin 42.000-45.000 8.000-9.000 AS Fehrbellin – AS Neuruppin 40.000-42.000 9.000 AS Neuruppin – AD Wittstock/Dosse 35.000-36.000 9.000 AD Wittstock/Dosse – AS Suckow 25.000-26.000 6.000 4. Wie hat sich die Anzahl der Unfälle auf der A 24 zwischen den Abschnitten Dreieck Havelland und AS Suckow seit 2009 entwickelt, wie viele Menschen wurden bei den Unfällen in den Jahren seit 2009 jeweils leichtverletzt, schwerverletzt und getötet (bitte alle Einzelabschnitte zwischen diesem Gesamtabschnitt differenziert darstellen, jahresscheibengenaue Angaben machen und nach Unfallart differenzieren)? Für das Unfallgeschehen auf der A 24 gibt das Land Brandenburg abschnittsweise Folgendes an: Abschnitt AD Wittstock bis AS Suckow: Jahr Getötete Schwerverletzte Leichtverletzte 2009 1 22 17 2010 3 14 18 2011 0 17 19 2012 1 20 14 2013 0 30 11 2014 0 18 27 2015 0 18 22 2016 1 20 16 2017 0 20 24 2018 1 10 20 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9037 Abschnitt AS Neuruppin bis AD Wittstock: Jahr Getötete Schwerverletzte Leichtverletzte 2009 0 21 26 2010 0 27 23 2011 1 12 30 2012 0 26 51 2013 0 20 36 2014 1 22 19 2015 0 14 51 2016 0 19 51 2017 0 12 29 2018 0 11 29 Abschnitt AD Havelland bis AS Neuruppin: Jahr Getötete Schwerverletzte Leichtverletzte 2009 0 19 38 2010 0 29 61 2011 1 30 55 2012 2 23 35 2013 0 30 63 2014 0 18 57 2015 1 36 80 2016 0 18 65 2017 2 22 41 2018 0 9 30 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9037 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Unfallarten unterteilt stellt sich das Unfallgeschehen wie folgt dar: Jahr Unfallart Getötete Schwerverletzte Leichtverletzte 2009 0 0 1 2 1 0 0 1 2 1 22 43 3 0 7 8 6 0 1 0 8 0 23 21 9 0 10 8 2010 0 0 0 1 1 0 1 9 2 0 27 48 3 0 1 8 4 0 1 0 5 0 0 1 6 0 0 1 7 1 3 5 8 1 22 19 9 1 15 12 2011 0 1 3 3 1 0 5 11 2 0 23 51 3 0 2 7 7 0 2 1 8 1 14 18 9 0 10 14 2012 0 0 1 0 1 0 0 3 2 2 35 58 3 0 3 8 7 0 0 3 8 0 23 19 9 1 7 10 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9037 Jahr Unfallart Getötete Schwerverletzte Leichtverletzte 2013 0 0 2 3 1 0 5 3 2 0 26 67 3 0 7 6 5 0 0 5 7 0 0 4 8 0 28 16 9 0 12 6 2014 0 0 0 1 1 0 1 6 2 0 22 62 3 0 5 8 5 0 1 0 6 0 1 1 7 0 5 0 8 1 20 18 9 0 3 7 2015 0 0 1 1 2 1 41 123 3 0 2 8 8 0 22 20 9 0 2 4 2016 0 0 1 3 1 0 5 4 2 0 26 83 3 0 5 5 5 0 3 0 6 0 0 1 7 0 0 2 8 1 10 22 9 1 9 12 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9037 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Unfallart Getötete Schwerverletzte Leichtverletzte 2017 0 0 0 1 2 0 25 63 3 0 4 7 6 0 0 1 7 0 1 1 8 2 7 11 9 0 17 10 2018 0 0 1 0 1 0 0 1 2 0 10 45 3 0 5 7 7 0 0 1 8 1 11 21 9 0 3 5 Dabei bedeuten: Unfallart 1: Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht Unfallart 2: Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet Unfallart 3: Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das seitlich in gleicher Richtung fährt Unfallart 4: Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das entgegenkommt Unfallart 5: Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das abbiegt, einbiegt oder kreuzt Unfallart 6: Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgänger Unfallart 7: Aufprall auf ein Hindernis auf der Fahrbahn Unfallart 8: Abkommen von der Fahrbahn nach rechts Unfallart 9: Abkommen von der Fahrbahn nach links Unfallart 0: Unfall anderer Art 5. In welchen Abschnitten der A 24 soll ein Ausbau für eine mögliche temporäre Seitenstreifenfreigabe erfolgen (bitte exakt die Abschnitte benennen und Kilometerangaben aufführen)? 6. In welchen Abschnitten der A 24 sollen Verkehrsbeeinflussungsanlagen (z. B. Wechselsignalbrücken) errichtet werden (bitte exakt die Abschnitte benennen und Kilometerangaben aufführen)? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Erneuerung der A 24 (AS Kremmen – AS Neuruppin; rund 29 Kilometer) erfolgt mit einem 31 Meter breiten Sonderquerschnitt, der mit der im Abschnitt AS Kremmen – AS Fehrbellin (rund 15 Kilometer) zusätzlich zum laufenden Streckenausbau zu errichtenden Verkehrsbeeinflussungsanlage die bedarfsabhängige temporäre Seitenstreifenfreigabe in Verkehrsspitzenzeiten ermöglicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9037 7. Welche vorbereitenden Maßnahmen zum Ausbau der A 24 (wie zum Beispiel Beseitigung von Gehölzen, Verlegung von Versorgungs- und Energiesowie Stromleitungen o. Ä.) wurden seit 2011 gemäß dem gültigen Planfeststellungsbeschluss bereits vorgenommen (bitte alle Maßnahmen und Vorbereitungen detailliert mit Jahr, Zeitpunkt, Art und Umfang, Dauer und Kosten auflisten)? 8. Aus welchem Grund wurden die vorbereitenden Maßnahmen des Planfeststellungsbeschlusses von 2011 für den sechsstreifigen Ausbau der A 24 gemäß Planfeststellungsbeschluss ausgeführt, obwohl die Bundesregierung zusammen mit dem Land Brandenburg bereits 2014 entschieden hat, den sechsstreifigen Ausbau der A 24 nicht vorzunehmen, sondern einen neuen Projektzuschnitt vorzunehmen? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In Vorbereitung der Baumaßnahmen für das ÖPP-Projekt A 10/A 24 wurden ab 2016 von Versorgungsunternehmen und Zweckverbänden Leitungen umverlegt, gesichert oder angepasst. Rund 80 Prozent der Leitungsänderungsmaßnahmen wurden bereits abgeschlossen. Restliche Leitungsänderungsmaßnahmen erfolgen baubegleitend. Weiterhin wurden entlang der Projektstrecke zwischen der AS Neuruppin und der AS Kremmen von Ende 2017 bis Mitte 2018 Fällarbeiten durchgeführt, um Baufreiheit zu schaffen. Außerhalb des ÖPP-Vertrags und nur für dessen Projektzuschnitt erfolgende Bauleistungen sind separat im Bundeshaushalt veranschlagt, u. a. für Leitungsänderungsarbeiten rund 3,2 Mio. Euro, für Erschließen und Abräumen des Baugeländes rund 4,7 Mio. Euro. 9. Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den sechsstreifigen Ausbau der A 24 waren gemäß Planfeststellungsbeschluss vorgesehen? Der Kompensationsumfang beträgt rund 200 Hektar. Planfestgestellt wurden Maßnahmen zur Extensivierung von Grünland, Entsiegelungsmaßnahmen, Maßnahmen zum Waldunterbau/Waldrandaufbau sowie Aufforstungsmaßnahmen. Weiterhin sind Gehölzpflanzungen vorzunehmen, Baumreihen/Alleen zu pflanzen und Maßnahmen zur Kleingewässerrenaturierung vorgesehen. 10. Welche der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die für den sechsstreifigen Ausbau der A 24 gemäß Planfeststellungsbeschluss vorgesehen waren, wurden im Zuge des Ausbaus, bzw. der geplanten Instandsetzung der A 24 realisiert , und welche der Maßnahmen wurden aus welchen Gründen nicht realisiert (bitte detailliert auflisten und jeweils begründen)? Es werden alle planfestgestellten Kompensationsmaßnahmen umgesetzt. 11. Welche Immissionsschutzmaßnahmen für den sechsstreifigen Ausbau der A 24 waren laut Planfeststellungsbeschluss vorgesehen? Der Planfeststellungsbeschluss sieht Lärmschutzwälle mit einer Länge von rund 1 400 Metern und Lärmschutzwände mit einer Länge von rund 1 500 Metern vor. Darüber hinaus sind Maßnahmen des passiven Schallschutzes (Fenster/Lüfter) für etwa 50 Wohneinheiten vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9037 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche der Immissionsschutzmaßnahmen, die für den sechsstreifigen Ausbau der A 24 laut Planfeststellungsbeschluss vorgesehen waren, wurden im Zuge des Ausbaus, bzw. der geplanten Instandsetzung der A 24 realisiert, und welche der Maßnahmen wurden aus welchen Gründen nicht realisiert (bitte detailliert auflisten und jeweils begründen)? Es werden alle Immissionsschutzmaßnahmen gemäß Planfeststellungsbeschluss umgesetzt. 13. Welche konkreten Untersuchungen welcher verschiedenen Varianten bei der Projektentwicklung der A 24 haben der Bund und das Land Brandenburg zwischen 2011 und 2014 durchgeführt (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage – Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 19/5690; bitte alle Untersuchungen, Gutachten, Studien u. Ä. mit Jahr der Beauftragung , Untersuchungszeitpunkt und Untersuchungszeitraum, Untersuchungszweck , wesentlichen Untersuchungsergebnissen, Auftragnehmern und Kosten darstellen)? Wie bereits in den Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 2, 5 und 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagdrucksache 19/6012 erläutert, erfordern die prognostizierten Verkehrsbelastungen absehbar keinen sechsstreifigen Vollausbau. Die Projektlösung für die A 24 entspricht dem Stand der Technik, einschließlich einer wirtschaftlichen Lösung für temporäre Verkehrsspitzen. Die Darlegung und Bestätigung erfolgte hinreichend mit den technischen Projektunterlagen. 14. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der vom Planfeststellungsbeschluss von 2011 abweichende Ausbau der A 24 (bitte diese Frage nicht im Sachzusammenhang mit anderen Fragen beantworten)? 15. Auf welcher rechtlichen Grundlage weicht die Bundesregierung beim Ausbau der A 24 vom Ausbaugesetz 6. FStrAbÄndG ab, in dem mit laufender Nummer 439 auf Seite 3372 der Ausbau der A 24 zwischen der AS Kremmen und dem AD Wittstock/Dosse mit sechsstreifigem Ausbau (Ausbauzielvorgabe ) in der Dringlichkeit des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht aufgeführt wird? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Erneuerung der A 24 erfolgt innerhalb der durch den Planfeststellungsbeschluss gegebenen baurechtlichen Möglichkeiten und auf Basis auch des gesetzlich festgestellten Verbesserungsbedarfs. 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau der A 24 vom 15. Juli 2011 (vgl. S. 69), dass „der 6- streifige RQ 36 auch in Würdigung der Einsatzgrenzen der RAA 2008 erforderlich [ist und] die über 80 Prozent großen Unterschiede in den richtungsbezogenen Fahrbahnbelegungen […] durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen nicht ausgeglichen werden [können]“? Die in Bau befindliche Ausbaulösung mit einem für die temporäre Seitenstreifenfreigabe geeigneten Fahrbahnquerschnitt schafft in hier angemessener, ressourcenschonender und wirtschaftlicher Art und Weise zusätzliche Kapazitäten für Verkehrsspitzen. Dies entspricht der Projektbegründung im Planfeststellungsbeschluss . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9037 17. Inwiefern waren der Planfeststellungsbeschluss zur A 24 und das Ausbaugesetz zur A 24 (6. FStrAbÄndG, laufende Nummer 439 auf Seite 3372) vertragliche Bestandteile des ÖPP-Vertrages, inwiefern wurden die Vertragspartner auf die Beachtung der hier genannten Anforderungen und Bestimmungen verpflichtet, und in welchen Punkten ermöglicht der ÖPP-Vertrag eine Abweichung von den Anforderungen und Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses und des Ausbaugesetzes? 18. Wie wird die Ausbauzielvorgabe des Fernstraßenausbaugesetzes (sechsstreifiger RQ 36 (RQ = Regelquerschnitt)) umgesetzt werden, wie konkret ist die Ausbauzielvorgabe des Fernstraßenausbaugesetzes in den ÖPP-Verträgen geregelt, und wie werden aktuelle und zukünftige neue verkehrliche Entwicklungen und Bedürfnisse (wie z. B. die Errichtung von Kreisverkehrsplätzen an den Anschlussstellen anstatt von Lichtsignalanlagen) innerhalb der Verträge realisiert? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bestandteil des Vertrages ist die grundhafte Erneuerung der A 24 mit vierstreifigem Querschnitt mit verbreitertem Seitenstreifen auf dem ca. 29,2 Kilometer langen Streckenabschnitt zwischen der AS Neuruppin und der AS Kremmen. Sämtliche Auflagen und Nebenbestimmungen aus dem Planfeststellungsbeschluss sind Vertragsbestandteil des ÖPP-Projektvertrages. Die technische Leistungsbeschreibung, die sich aus der Herstellung der A 24 gemäß vierstreifigem Querschnitt mit verbreitertem Seitenstreifen ergibt, ist für den ÖPP-Auftragnehmer verpflichtend. Insbesondere die Achse und Gradiente der A 24 sowie die Knotenpunkte in den Anschlussstellen sind wie planfestgestellt umzusetzen. Sie berücksichtigen die zu erwartenden verkehrlichen Entwicklungen . 19. Wie viele Grünbrücken gibt es derzeit auf der A 24 (bitte die konkreten Standorte inklusive Kilometerangaben exakt benennen, und die Grünbrücken der A 24 den jeweiligen Bundesländern zuordnen)? 2012 wurde in Schleswig-Holstein zwischen der Anschlussstelle Gudow und der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern die Grünbrücke „Segrahn“ fertiggestellt . 20. Wie viele Grünbrücken sollen nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung bis zu welchen Zeitpunkten an der A 24 gebaut werden, wo sollen sie entstehen (bitte die konkreten Standorte inklusive Kilometerangaben exakt benennen), und welche finanziellen Mittel wird der Bund für ihre Planung und Errichtung investieren? Das „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ nennt für die A 24 vier prioritäre Wiedervernetzungsabschnitte: • nordwestlich Fretzdorf, Wittstock-Ruppiner Heide/Dosse (Brandenburg), • südlich Fretzdorf/nördlich Warsleben, Wittstock-Ruppiner Heide/Dosse (Brandenburg), • nordöstlich Hagenow – Lewitz (Mecklenburg-Vorpommern) • am Sachsenwald bei Kasseburg – Ostholsteinisches Hügel- und Seenland (Schleswig-Holstein). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9037 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Genaue Standort-, naturschutzfachliche und ähnliche Aspekte sind im konkreten Planungsprozess zu würdigen. Aussagen zu den Baukosten sind aufgrund des frühen Planungsstands noch nicht möglich. 21. Wie viele Kilometer Wildschutzzäune wurden seit 2012 an der A 24 errichtet , welche Kosten sind hierfür entstanden, und aus welchem Haushaltstitel bzw. welchem Bundesprogramm wurde die Errichtung der Zäune finanziert (bitte die exakten Standorte und Kilometerlängen der Wildschutzzäune sowie das Errichtungsjahr und die Kosten tabellarisch auflisten)? 22. Wie viele Kilometer Wildschutzzäune gibt es derzeit an der A 24 (bitte die exakten Standorte und Kilometerlängen der Wildschutzzäune sowie das Errichtungsjahr und die Zuordnung zu den Bundesländern tabellarisch auflisten )? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Über die Errichtung von Wildschutzzäunen an Bundesfernstraßen durch die zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 23. Wie viele Mittel sind seit 2012 für das Ziel der Wiedervernetzung an der A 24 investiert worden, und welche konkreten Maßnahmen wurden jeweils mit welchen Summen aus welchen Programmen, Haushaltstiteln, Sonderfonds oder Budgets finanziert bzw. gefördert? 24. Aus welchen Gründen werden, obwohl nach heutigem Naturschutzrecht von Bund und Ländern beim Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen regelmäßig Querungshilfen für Tiere mit dem Ziel der Vernetzung von Lebensräumen vorzusehen sind, die beiden für die A 24 neu geplanten Grünbrücken bisher nicht gebaut? 25. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2012 im Bereich der A 24 (insbesondere zwischen Dreieck Havelland und AS Suckow, bitte konkrete Standorte und den Umfang der Maßnahmen benennen) ergriffen , um das gemeinsam von Bundesumweltministerium und Bundesverkehrsministerium erarbeitete Bundesprogramm Wiedervernetzung zu realisieren , die Zerschneidung von Lebensräumen durch das Verkehrsnetz zu reduzieren , den Austausch zwischen Populationen trotz der Barrierewirkung von Straßen zu ermöglichen, und die Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schützen? Die Fragen 23 bis 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. An der A 24 hat der Bund für das Ziel der Wiedervernetzung im Jahr 2012 2,4 Mio. Euro aus dem Haushaltstitel 741 53 „Erhaltung (Bundesautobahnen)“ investiert. Weitere Investitionen des Bundes setzten noch zu erzielendes Baurecht voraus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333