Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 2. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9040 19. Wahlperiode 03.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8575 – Technische Vorschriften zur Hardware-Nachrüstung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Möglichkeit, den Ausstoß von NO2 durch Diesel-Personenkraftfahrzeuge mithilfe von Hardware-Nachrüstungen zu verringern, hat seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 an Brisanz gewonnen. Trotz mehrerer Fahrverbotsurteile im Jahr 2018 fehlt bisher die Möglichkeit, zertifizierte Hardware-Nachrüstsysteme in Deutschland zu verbauen. Am 21. Dezember 2018 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur daher die technischen Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen bei Diesel-Pkw veröffentlicht. Durch sie wird festgelegt, welche Anforderungen ein System zu erfüllen hat, um vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Nachrüstung bei Diesel-Personenkraftfahrzeugen eine Allgemeine Betriebserlaubnis zu erhalten. Die technischen Vorschriften geben den Herstellern von Nachrüstsystemen die Sicherheit, unter welchen Bedingungen ihre Systeme genehmigungsfähig sind, und beschleunigen so die mögliche Zulassung von Hardware-Nachrüstsystemen. 1. Liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Anträge auf Hardware-Nachrüstsysteme vor? 2. Wenn ja, um wie viele handelt es sich, und wie weit ist der Zulassungsprozess jeweils fortgeschritten? Die Fragen 1 bis 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Beim Kraftfahrt-Bundesamt wurden vier Anträge gestellt. Hierzu liegen die zur Erteilung einer Genehmigung erforderlichen Unterlagen beim Kraftfahrt-Bundesamt bisher nicht vollständig vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9040 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Sind die technischen Vorschriften für die Hardware-Nachrüstung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erstellt worden? 4. Wenn nein, durch wen wurden die technischen Vorschriften erstellt, gab es dazu eine Ausschreibung, und wie viele Anbieter haben sich beteiligt? 5. Wie hoch waren die Kosten für die Erstellung der technischen Vorschriften? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Prüf- und Nachweisverfahren für den im „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ benannten Voraussetzungen wurden federführend vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie nachgeordneter Bundesbehörden und externer Experten ausgearbeitet. Insofern sind die Kosten zur Erstellung der technischen Vorschrift nicht zu beziffern . 6. Plant die Bundesregierung, andere technische Möglichkeiten als selektive katalytische Reduktion (SCR) zur Abgasreinigung, beispielsweise Additive oder Einspritzanlagen, ebenfalls durch technische Vorschriften zu regulieren ? 7. Wenn ja, bis wann sollen solche zusätzlichen technischen Vorschriften erlassen werden? Die Fragen 6 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es können auch andere mögliche Lösungen entwickelt und angeboten werden, da in den Technischen Anforderungen keine Technologie wie z. B. SCR vorgegeben sind. Es ist technologieneutral nachzuweisen, dass die Anforderungen eingehalten werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333