Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 26. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9121 19. Wahlperiode 28.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8246 – Erfolgsbilanz und Zukunft des Deutschlandstipendiums V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2011 fördert die Bundesregierung mit dem Deutschlandstipendium, gemäß dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm -Gesetz – StipG), Studierende, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Laut Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2017 durch das Deutschlandstipendium rund 25 900 Studierende gefördert (vgl. www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bildung ForschungKultur/Ausbildungsfoerderung/Stipendienprogrammgesetz.html). Neben den insgesamt rund 29 500 Stipendiatinnen und Stipendiaten aller 13 Begabtenförderungswerke ist das Deutschlandstipendium damit die zweite große Säule der deutschen Stipendienlandschaft. Die Finanzierung der Förderung leistungsfähiger Studierender über 300 Euro im Monat erfolgt beim Deutschlandstipendium jeweils zu 50 Prozent durch Mittel des Bundes und privater Mittelgeber . So unterstützt das Deutschlandstipendium eine Vernetzung der Hochschulen mit ihrer Region, das Zugehörigkeitsgefühl der Geförderten zu ihrer Hochschule, den engen Kontakt zwischen Förderern und Geförderten und das gesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein für Bildung und Begabung (vgl. www.deutschlandstipendium.de/de/kritik-zum-deutschlandstipendium-1730.html). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ausschussdrucksache 19(8)1781) und die Fraktion DIE LINKE. (Ausschussdrucksache 19(8)683) forderten in den Beratungen zum Bundeshaushalt 2018 bzw. 2019 eine vollständige Abschaffung dieser tragenden Säule der deutschen Stipendienlandschaft (vgl. www. news4teachers.de/2018/05/ladenhueter-deutschlandstipendium-gruene-forderndie -abschaffung/ und www.taz.de/Archiv-Suche/!5551287&s=Rudi%2BDutschke& SuchRahmen=Print/). Die Fragesteller hingegen erwarten von der Bundesregierung verstärkte Anstrengungen, die Studienförderung durch das Deutschlandstipendium – auch angesichts der vom Deutschen Bundestag bereitgestellten Haushaltsmittel – weiter auszubauen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9121 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Hochschulen haben in den jeweiligen Jahren seit Beginn des Programms nach Kenntnis der Bundesregierung Deutschlandstipendien vergeben ? Wie viele Deutschlandstipendien waren dies jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung ? Welche Hochschulen haben in diesen Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung keine Deutschlandstipendien vergeben (bitte jeweils nach Hochschule – sortiert nach Ländern – und Jahr aufteilen)? Es wird auf die jährlich veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes zum Deutschlandstipendium verwiesen. Die in diesen Statistiken nicht aufgeführten Hochschulen haben in den jeweiligen Jahren kein Deutschlandstipendium vergeben . 2. Welcher Studierendenanteil je Hochschule hat nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit Beginn des Programms jeweils ein Deutschlandstipendium erhalten (bitte jeweils nach Hochschule – sortiert nach Ländern – und Jahr aufteilen)? Welcher Studierendenanteil je Land hat nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Jahren jeweils ein Deutschlandstipendium erhalten (bitte jeweils nach Ländern und Jahr aufteilen)? Entsprechende Auswertungen liegen der Bundesregierung nicht vor. 3. Wie hoch war 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der durch das Deutschlandstipendium geförderten Studierenden an der Gesamtzahl der Studierenden, a) aufgeteilt nach Hochschularten (bitte analog wie in Statistisches Bundesamt , Fachserie 11, Reihe 4.6, 2017, S. 10 bis 11 darstellen), b) aufgeteilt nach Fächergruppen (bitte analog wie in Statistisches Bundesamt , Fachserie 11, Reihe 4.6, 2017, S. 24 bis 26 darstellen) bzw. c) aufgeteilt nach Trägerschaft der Hochschule (öffentlich, privat, kirchlich; bitte analog wie in Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2017, S. 33 darstellen)? Entsprechende Auswertungen analog zu den Darstellungen der Fachserie 11, Reihe 4.6 des Statistischen Bundesamtes liegen der Bundesregierung nicht vor. 4. Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, aufgrund derer manche Hochschulen das Deutschlandstipendium nicht oder nur in geringem Umfang anbieten? Mit der Evaluation zum Deutschlandstipendium wurde untersucht, welche Rahmenbedingungen die Förderquote der Hochschulen beeinflussen. Aus der Untersuchung geht hervor, dass an allen Hochschulstandorten die Bedingungen gegeben sind, um ausreichend private Mittel akquirieren zu können. Darüber hinausgehende belastbare Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Drucksache 19/9121 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9121 5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil der Hochschulen , die das Deutschlandstipendium anbieten, bzw. die jeweilige Anzahl angebotener Deutschlandstipendien zu erhöhen? Welche sonstigen Änderungen sieht die Bundesregierung für die Weiterentwicklung des Förderprogramms vor? Wie will die Bundesregierung den weiteren Ausbau gestalten? Wie die Evaluation zeigt, steigen die Stipendienzahlen mit zunehmender Erfahrung und längerer Teilnahmedauer der Hochschulen an. Die Erkenntnis, dass sich das Programm für die strategische Aufstellung der Hochschulen nutzen lässt, ist Anreiz zum Einstieg und Ausbau der vorhandenen Möglichkeiten. Daher sind grundsätzlich weiter steigende Stipendienzahlen zu erwarten. Die Bundesregierung unterstützt diese Entwicklung des Deutschlandstipendiums mit vielfältigen Maßnahmen. Diese greifen insbesondere die in der Evaluation identifizierten vorrangigen Handlungsfelder auf: – Im Rahmen der Begleitforschung zum Deutschlandstipendium wurden Beispiele guter Praxis zur Umsetzung des Deutschlandstipendiums identifiziert und veröffentlicht. Die ausführlichen Ergebnisse sollen den Programmverantwortlichen an den teilnehmenden Hochschulen, aber auch den Hochschulleitungen , Förderern und Studierenden Aufschluss über die unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der Bewerberansprache, den Bewerbungs- und Auswahlverfahren , der ideellen Förderung und der Fördererakquise geben. Darüber hinaus sollen interessierte Hochschulen, die noch nicht am Deutschlandstipendium beteiligt sind, zur Teilnahme am Programm motiviert werden. – Das Hochschulfundraising wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unterstützt . Dazu gehören Informationen für Hochschulen, Förderer und Studierende auf der Website www.deutschlandstipendium.de, Flyer zur Information von Studierenden und Förderern, Plakate, Infografiken, ein regelmäßig erscheinender Newsletter sowie Anzeigenschaltungen zur Unterstützung der Bekanntheit des Programms. – Im Rahmen regelmäßiger Veranstaltungen organisiert das BMBF Angebote für Hochschulakteure zur Weiterbildung, zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung über Fragen des Fundraising sowie andere Umsetzungsthemen. – Des Weiteren betreibt der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V. das Servicezentrum Deutschlandstipendium. Hier finden Förderer und Hochschulen ausführliche Informationen und qualifizierte Beratung etwa bei der Formulierung von Fördervereinbarungen oder der konkreten Ausgestaltung der Stipendien. Zu diesem Angebot gehören auch regelmäßige Workshops und Fortbildungen zum Fundraising. – Mit Ideenwettbewerben zum Deutschlandstipendium trägt der Stifterverband dazu bei, dass sich neue innovative Konzepte an möglichst vielen Hochschulstandorten etablieren können. Regelmäßige Befragungen und ihre Auswertung , z. B. durch „Länderchecks”, ergänzen das Informationsangebot. – Der Beirat Deutschlandstipendium trägt mit vielfältigen Anregungen und Aktivitäten zur Weiterentwicklung und Verbreitung des Programms bei. Er versammelt Expertise von Förderern, Hochschulen, Ländern, Wissenschaft, des Deutschen Studentenwerks, Studierenden sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite . Die vom Beirat verabschiedeten Empfehlungen zur Förderpraxis geben zum Beispiel wertvolle Anregungen für die Ausgestaltung der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9121 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beziehungen zwischen Hochschulen, Förderern und Studierenden. Die Empfehlungen zeigen, wie die Chancen, die das Programm bietet, noch besser wahrgenommen werden können. 6. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die unterschiedlichen Anteile durch das Deutschlandstipendium geförderter Studierender a) nach Ländern, b) nach Hochschulart, c) nach Fächergruppen bzw. d) nach Trägerschaft der Hochschule? Wie bewertet die Bundesregierung diese Unterschiede, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich? Eine Erkenntnis der Evaluation ist, dass die Förderquote weitgehend unabhängig von regionalen Faktoren ist, d. h. an allen Hochschulstandorten sind die Bedingungen gegeben, um ausreichend private Mittel akquirieren zu können. Bei der Untersuchung der regionalen Kontextbedingungen wie etwa Wirtschaftskraft am Hochschulstandort, Qualifikation der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Beschäftigungsquote zeigt sich praktisch kein Einfluss auf den Fördererfolg. Die fachliche Ausrichtung hat der Evaluation zufolge keine Auswirkung auf den Akquiseerfolg von Hochschulen. Als Folge der Zweckbindung eines Teils der Stipendien werden Studierende der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technikwissenschaften ) etwas häufiger gefördert als andere. Das ist durchaus gewollt: Das Deutschlandstipendium wurde nicht zuletzt deshalb eingeführt, um künftig dem Fachkräftemangel bei hoch qualifizierten MINT- Absolventinnen und MINT-Absolventen zu begegnen. Private Förderer, insbesondere aus der Wirtschaft, kennen den Bedarf am besten und fördern mit besonderem Engagement den Nachwuchs aus den entsprechenden Studienfächern. Insgesamt ist die Fächerverteilung über die verschiedenen Stipendienprogramme hinweg annähernd ausgeglichen. Denn die ebenfalls vom BMBF finanzierten Begabtenförderungswerke fördern besonders viele Studierende der Geistes- und der Sozialwissenschaften. Zugleich sind Kunsthochschulen im Vergleich zu anderen Hochschularten bei der Einwerbung von Stipendienmitteln sehr erfolgreich und vergeben überproportional viele Deutschlandstipendien. Darüber hinausgehende Erkenntnisse zu den Anteilen nach Art und Trägerschaft von Hochschulen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung sieht hinsichtlich der erfragten Ausprägungen keinen Handlungsbedarf . 7. Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedlichen Anteile geförderter Studierender an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschulen zwischen den Begabtenförderungswerken und dem Deutschlandstipendium ? Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Bewertung? Der Anteil von Geförderten der Begabtenförderungswerke an Fachhochschulen betrug im Jahr 2017 rund 12,4 Prozent. Der Anteil dieser Stipendiatinnen und Stipendiaten bei den Neuaufnahmen ist von rund 13 Prozent im Jahr 2010 auf rund 16 Prozent im Jahr 2017 gestiegen. Die Förderung durch das Deutschland- Drucksache 19/9121 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9121 stipendium ergänzt seit 2011 die Begabtenförderung über die Begabtenförderungswerke . Es ist erklärtes Ziel, mit dem Deutschlandstipendium bislang in der Begabtenförderung unterrepräsentierte Gruppen stärker einzubeziehen, etwa die Studierenden an Fachhochschulen, die häufiger als Studierende an Universitäten einen bildungsfernen familiären Hintergrund aufweisen. 8. Welcher Anteil der durch das Deutschlandstipendium geförderten Studierenden seit Beginn des Programms a) ist nach Kenntnis der Bundesregierung weiblichen Geschlechts (bitte nach Jahren und Ländern aufteilen), b) hat nach Kenntnis der Bundesregierung einen Migrationshintergrund im Sinne der Definition der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6324 (bitte nach Jahren und Ländern aufteilen), c) hat nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils einen niedrigen, mittleren, gehobenen oder hohen Bildungshintergrund im Sinne der Definition der 21. Sozialerhebung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (vgl. Glossar zum Haupt- und Sonderbericht der 21. Sozialerhebung , S. 11 f., www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_ glossar.pdf; bitte nach Jahren und Ländern aufteilen – falls diese Angaben nicht möglich sind, bitte angeben, welche vergleichbaren Daten zum Anteil geförderter Bildungsaufsteiger vorliegen und zu welchem Ergebnis diese kommen) bzw. d) absolvierte ihr Studium nach Kenntnis der Bundesregierung in Teilzeit (bitte nach Jahren und Ländern aufteilen)? 9. Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil der durch das Deutschlandstipendium geförderten Studierenden a) weiblichen Geschlechts, b) mit Migrationshintergrund, c) mit niedriger oder mittlerer Bildungsherkunft (Erstakademikerinnen und Erstakademiker) bzw. d) in Teilzeit und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um diese Anteile zu erhöhen ? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Bewertung? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9121 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche politischen Ziele hat sich die Bundesregierung für das Deutschlandstipendium gesetzt, und wie bewertet sie deren Erreichung, insbesondere in Bezug auf a) die Zahl der geförderten Studierenden und deren Anteil an der Gesamtzahl der Studierenden in Deutschland, b) den Anteil geförderter Studierender an Hochschulen für angewandte Wissenschaften /Fachhochschulen, c) den Anteil weiblicher Geförderter, d) den Anteil Geförderter mit Migrationshintergrund, e) den Anteil Geförderter mit niedriger oder mittlerer Bildungsherkunft bzw. f) den Anteil in Teilzeit studierender Geförderter? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Bewertung? Die Fragen 8 bis 10 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Deutschlandstipendium das Ziel, die Stipendienkultur in Deutschland zu stärken und dadurch hochqualifizierten Nachwuchs zu sichern und so Fachkräftemangel entgegenzutreten, die Leistungen begabter und leistungsstarker Studierender anzuerkennen und die Vernetzung von Hochschulen mit Unternehmen aus der Region zu unterstützen. Insgesamt ist seit Beginn des Programms die Zahl der durch das Deutschlandstipendium geförderten Studierenden durchgehend angestiegen. Eine weitere kontinuierliche Steigerung der Förderquote wird angestrebt. Die Begleitforschung zeigt, dass sich das Deutschlandstipendium förderlich auf den Ausbau einer Stipendienkultur sowie auf die Etablierung und Stärkung von Netzwerken zwischen Hochschulen und Förderern auswirkt und dass eine große soziale Ausgewogenheit unter den geförderten Studierenden besteht. Deutschlandstipendiatinnen und Deutschlandstipendiaten spiegeln weitestgehend die gesamte Studierendenschaft wider. Eine Übersicht über den Anteil weiblicher Geförderter ist in Anlage 1 beigefügt. Der Anteil Geförderter mit Migrationshintergrund im Sinne der Definition der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6324 wird nicht in der Bundesstatistik erfasst (vgl. § 13 Stipendienprogramm -Gesetz – StipG). Aus der Begleitforschung zum Deutschlandstipendium geht hervor, dass der Anteil der Deutschlandstipendiatinnen und Deutschlandstipendiaten mit Migrationshintergrund mit 28 Prozent überdurchschnittlich ist. Daten zu dem Bildungshintergrund der Deutschlandstipendiatinnen und Deutschlandstipendiaten werden nicht in der Bundesstatistik erhoben. Ein Ergebnis der Begleitforschung ist, dass der Anteil der Erstakademikerinnen und Erstakademiker unter den geförderten Studierenden 50 Prozent beträgt. Es werden keine Daten zu dem Anteil geförderter Studierender in Teilzeit erhoben. Auch der Anteil geförderter Studierender an Fachhochschulen entspricht im Wesentlichen dem Anteil unter den Studierenden insgesamt. Diese Ergebnisse der Begleitforschung zeigen, dass die mit dem Deutschlandstipendium verfolgten Ziele erreicht werden. Drucksache 19/9121 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9121 11. Wie und in welchem Rhythmus evaluiert die Bundesregierung die Förderaktivitäten im Rahmen des Deutschlandstipendiums? a) Wie werden Hochschulen in den Evaluationsprozess eingebunden? b) Wie werden private Mittelgeber in den Evaluationsprozess eingebunden? c) Wie werden ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten in den Evaluationsprozess eingebunden? Die Fragen 11 bis 11c werden im Zusammenhang beantwortet. Das BMBF hat die gemäß § 15 StipG nach Ablauf von vier Jahren gesetzlich vorgesehene Evaluation des Deutschlandstipendiums durchgeführt, die sich mit der Frage befasste, ob an allen Hochschulstandorten ausreichend private Mittel eingeworben werden können. Ergänzend hierzu wurde durch das BMBF die o. g. Begleitforschung beauftragt, deren Ziel es war, Informationen über die Sozialstruktur der Stipendiatinnen und Stipendiaten zu ermitteln. Im Übrigen wird auf die jeweiligen veröffentlichten „Methodischen Hinweise“ der gesetzlich vorgesehenen Evaluation (siehe Kapitel IV. 2 der Evaluation, S. 6 f.) sowie der Begleitforschung (siehe Kapitel 3 der Begleitforschung, S. 8 ff.) verwiesen. 12. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung ehrenamtliches Engagement bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten? Neben Begabung und (akademischer) Leistung soll auch das gesellschaftliche Engagement bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums berücksichtigt werden. Dies ist in § 3 StipG ausgewiesen und in § 2 Stipendienprogramm-Verordnung – StipV – inhaltlich ausdifferenziert. Dieses Auswahlkriterium spiegelt sich in den Ergebnissen der Begleitforschung wider: Nahezu drei Viertel der Deutschlandstipendiatinnen und Deutschlandstipendiaten engagieren sich ehrenamtlich und freiwillig , oft sogar in mehreren Bereichen. 13. Wie lange werden geförderte Studierende des Deutschlandstipendiums nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich gefördert? Wie lang sind die kürzeste und die höchste Förderdauer nach Kenntnis der Bundesregierung? Da sich die Daten des Statistischen Bundesamtes nur auf ein Kalenderjahr beziehen , sind Schlussfolgerungen zur durchschnittlichen Förderdauer insgesamt bzw. zur kürzesten und höchsten vergebenen gesamten Förderdauer im Einzelfall nicht möglich. Informationen hierzu werden statistisch nicht erfasst. Grundsätzlich soll gemäß § 6 Absatz 1 StipG der Bewilligungszeitraum mindestens zwei Semester betragen. 14. In welcher Höhe wurden Mittel des Bundes nach Kenntnis der Bundesregierung bisher für die Förderung des Deutschlandstipendiums verausgabt (bitte nach Jahren, Hochschultyp und Ländern aufteilen)? Eine Übersicht zu den jährlich verausgabten Bundesmitteln – aufgeteilt nach Ländern – ist in der Anlage 2 beigefügt. Eine darüber hinausgehende Aufteilung nach Hochschultypen liegt der Bundesregierung nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9121 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welcher Anteil der insgesamt für das Deutschlandstipendium verwendeten Mittel (Mittel des Bundes zuzüglich Mittel privater Mittelgeber) wurde dabei nach Kenntnis der Bundesregierung für die Deckung der Verwaltungskosten verausgabt (bitte nach Jahren aufteilen)? a) Wie bewertet die Bundesregierung den für die Deckung von Verwaltungskosten genutzten Mittelanteil? b) Welche Potenziale zur Verringerung dieses Anteils sieht die Bundesregierung , und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie diesbezüglich? c) Welcher Anteil der insgesamt für die Begabtenförderungswerke verwendeten Mittel wurde nach Kenntnis der Bundesregierung für die Deckung der Verwaltungskosten verausgabt (bitte nach Jahren aufteilen) d) Wie bewertet die Bundesregierung den Verwaltungskostenanteil des Deutschlandstipendiums im Vergleich zu den Begabtenförderungswerken , und welche Schlussfolgerung zieht sie daraus? Die Fragen 15 bis 15d werden im Zusammenhang beantwortet. Allgemeine Verwaltungskosten können angesichts des verfassungsrechtlichen Kompetenzgefüges nicht vonseiten des Bundes erstattet werden. Zur Höhe der Verwaltungskosten der Länder liegen keine Angaben vor. Die Begabtenförderungswerke erhalten regelmäßig eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 14 Prozent der Stipendienmittel. Die Pauschale kann für Auswahl-, Verwaltungsund Betreuungskosten eingesetzt werden. Der jeweilige Anteil an reinen Verwaltungskosten , die über die Pauschale abgerechnet werden, wird statistisch nicht erfasst. Ein Vergleich mit der Förderung durch die Begabtenförderungswerke ist in dieser Hinsicht nicht möglich. 16. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Programms die Höhe der von privaten Mittelgebern für die Finanzierung des Deutschlandstipendiums eingeworbenen Mittel und die Anzahl der beteiligten privaten Mittelgeber (bitte nach Jahren, Hochschultyp und Ländern aufteilen )? a) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Welche Hemmnisse sieht die Bundesregierung beim Einwerben von Mitteln privater Mittelgeber? b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Hochschulen das Einwerben von Mitteln privater Mittelgeber zu erleichtern und so die Höhe der eingeworbenen Mittel zu erhöhen? Die Fragen 16 bis 16b werden im Zusammenhang beantwortet. Eine Übersicht über die jährlich seit Beginn des Programms eingeworbenen privaten Mittel sowie über die Anzahl privater Mittelgeber ist in Anlage 3 beigefügt. Hieraus ist ersichtlich, dass die privaten Mittel im Laufe der Jahre kontinuierlich gestiegen sind. Seit dem Start des Deutschlandstipendiums 2011 wurden insgesamt bereits rund 140 Mio. Euro privater Mittel mobilisiert. Es ist damit ein beeindruckendes Beispiel für den Erfolg der öffentlich-privaten Bildungspartnerschaft . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Drucksache 19/9121 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9121 17. Plant die Bundesregierung, künftig auch Talenten aus der beruflichen Bildung Zugang zum Deutschlandstipendium zu gewähren? a) Wenn ja, wie soll eine solche Öffnung des Deutschlandstipendiums gestaltet werden, und wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahme aus? b) Wenn nein, warum nicht? Das Deutschlandstipendium ist Talenten aus der beruflichen Bildung grundsätzlich zugänglich, wenn sie ein Hochschulstudium aufnehmen. 18. Wie viele Studierende wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2017 neu in die Förderung der Begabtenförderungswerke aufgenommen (bitte nach Jahren und Begabtenförderungswerken aufteilen)? Die Anzahl der in den Jahren 2010 bis 2017 neu von den Begabtenförderungswerken aufgenommenen Studierenden kann der Übersicht in Anlage 4 entnommen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 zu Frage 8a: Anzahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten 2011 Länder insgesamt weiblich Anteil Baden-Württemberg 730 315 43% Bayern 867 428 49% Berlin 178 104 58% Brandenburg 81 35 43% Bremen 124 72 58% Hamburg 27 16 59% Hessen 362 176 49% Mecklenburg- Vorpommern 93 46 49% Niedersachsen 523 245 47% Nordrhein-Westfalen 1 430 646 45% Rheinland-Pfalz 249 135 54% Saarland 97 42 43% Sachsen 297 128 43% Sachsen-Anhalt 164 72 44% Schleswig-Holstein 70 39 56% Thüringen 83 36 43% Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2011 Drucksache 19/9121 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anzahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten 2012 Länder insgesamt weiblich Anteil Baden-Württemberg 1 845 804 44% Bayern 2 193 1 059 48% Berlin 374 206 55% Brandenburg 278 144 52% Bremen 256 145 57% Hamburg 50 29 58% Hessen 1 009 503 50% Mecklenburg- Vorpommern 196 99 51% Niedersachsen 1 286 593 46% Nordrhein-Westfalen 3 875 1 736 45% Rheinland-Pfalz 617 332 54% Saarland 283 134 47% Sachsen 821 350 43% Sachsen-Anhalt 368 176 48% Schleswig-Holstein 180 87 48% Thüringen 265 116 44% Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2012 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anzahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten 2013 Länder insgesamt weiblich Anteil Baden-Württemberg 2 837 1 252 44% Bayern 3 116 1 502 48% Berlin 670 366 55% Brandenburg 386 217 56% Bremen 365 210 58% Hamburg 51 28 55% Hessen 1 803 917 51% Mecklenburg- Vorpommern 198 101 51% Niedersachsen 1 721 853 50% Nordrhein-Westfalen 5 428 2 410 44% Rheinland-Pfalz 777 410 53% Saarland 337 153 45% Sachsen 1 069 454 42% Sachsen-Anhalt 453 204 45% Schleswig-Holstein 161 74 46% Thüringen 368 175 48% Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2013 Drucksache 19/9121 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anzahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten 2014 Länder insgesamt weiblich Anteil Baden-Württemberg 2 991 1 350 45% Bayern 3 317 1 565 47% Berlin 776 429 55% Brandenburg 403 226 56% Bremen 415 234 56% Hamburg 75 42 56% Hessen 2 200 1 106 50% Mecklenburg- Vorpommern 225 129 57% Niedersachsen 2 012 997 50% Nordrhein-Westfalen 6 545 2 993 46% Rheinland-Pfalz 896 474 53% Saarland 359 172 48% Sachsen 1 196 528 44% Sachsen-Anhalt 506 264 52% Schleswig-Holstein 190 102 54% Thüringen 397 192 48% Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2014 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anzahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten 2015 Länder insgesamt weiblich Anteil Baden-Württemberg 3 365 1 475 44% Bayern 3 421 1 638 48% Berlin 914 503 55% Brandenburg 367 218 59% Bremen 418 240 57% Hamburg 150 91 61% Hessen 2 344 1 180 50% Mecklenburg- Vorpommern 253 143 57% Niedersachsen 2 134 1 069 50% Nordrhein-Westfalen 7 024 3 261 46% Rheinland-Pfalz 919 498 54% Saarland 452 217 48% Sachsen 1 295 612 47% Sachsen-Anhalt 538 289 54% Schleswig-Holstein 306 160 52% Thüringen 376 189 50% Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2015 Drucksache 19/9121 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anzahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten 2016 Länder insgesamt weiblich Anteil Baden-Württemberg 3 508 1 616 46% Bayern 3 399 1 692 50% Berlin 993 560 56% Brandenburg 387 245 63% Bremen 456 263 58% Hamburg 285 168 59% Hessen 2 461 1 230 50% Mecklenburg- Vorpommern 270 161 60% Niedersachsen 2 079 1 089 52% Nordrhein-Westfalen 7 754 3 731 48% Rheinland-Pfalz 1 020 554 54% Saarland 509 255 50% Sachsen 1 266 614 48% Sachsen-Anhalt 476 262 55% Schleswig-Holstein 305 159 52% Thüringen 360 188 52% Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2016 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anzahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten 2017 Länder insgesamt weiblich Anteil Baden-Württemberg 3 481 1 670 48% Bayern 3 580 1 811 51% Berlin 1 043 620 59% Brandenburg 436 290 67% Bremen 393 241 61% Hamburg 427 238 56% Hessen 2 640 1 343 51% Mecklenburg- Vorpommern 305 178 58% Niedersachsen 2 154 1 123 52% Nordrhein-Westfalen 7 488 3 622 48% Rheinland-Pfalz 1 075 589 55% Saarland 481 246 51% Sachsen 1 274 637 50% Sachsen-Anhalt 526 279 53% Schleswig-Holstein 269 127 47% Thüringen 375 201 54% Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2017 Drucksache 19/9121 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 2 zu Frage 14: Übersicht zu den vom Bund zur Verfügung gestellten und verausgabten Mitteln - lt. Verwendungsnachweisen für 2011 Bundesland Stipendienmittel (Bundesanteil) und Akquisemittel in Tsd. Euro BB 70 BE 160 BW 512 BY 775 HB 74 HE 227 HH 12 MV 55 NI 396 NW 853 RP 245 SH 43 SL 54 SN 194 ST 146 TH 58 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Übersicht zu den vom Bund zur Verfügung gestellten und verausgabten Mitteln - lt. Verwendungsnachweisen für 2012 Bundesland Stipendienmittel (Bundesanteil) und Akquisemittel in Tsd. Euro BB 282 BE 598 BW 2.032 BY 2.481 HB 289 HE 1.043 HH 48 MV 214 NI 1.213 NW 3.876 RP 664 SH 214 SL 251 SN 848 ST 444 TH 298 Drucksache 19/9121 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Übersicht zu den vom Bund zur Verfügung gestellten und verausgabten Mitteln - lt. Verwendungsnachweisen für 2013 Bundesland Stipendienmittel (Bundesanteil) und Akquisemittel in Tsd. Euro BB 449 BE 959 BW 3.342 BY 3.901 HB 448 HE 1.924 HH 68 MV 216 NI 1.951 NW 6.465 RP 933 SH 274 SL 361 SN 1.353 ST 619 TH 492 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Übersicht zu den vom Bund zur Verfügung gestellten und verausgabten Mitteln - lt. Verwendungsnachweisen für 2014 Bundesland Stipendienmittel (Bundesanteil) und Akquisemittel in Tsd. Euro BB 456 BE 1.200 BW 3.961 BY 3.983 HB 557 HE 2.442 HH 162 MV 285 NI 2.178 NW 7.716 RP 1.076 SH 338 SL 342 SN 1.452 ST 584 TH 500 Drucksache 19/9121 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Übersicht zu den vom Bund zur Verfügung gestellten und verausgabten Mitteln - lt. Verwendungsnachweisen für 2015 Bundesland Stipendienmittel (Bundesanteil) und Akquisemittel in Tsd. Euro BB 423 BE 1.296 BW 4.119 BY 3.902 HB 526 HE 2.542 HH 304 MV 330 NI 2.358 NW 8.556 RP 1.142 SH 365 SL 466 SN 1.596 ST 586 TH 445 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Übersicht zu den vom Bund zur Verfügung gestellten und verausgabten Mitteln - lt. Verwendungsnachweisen für 2016 Bundesland Stipendienmittel (Bundesanteil) und Akquisemittel in Tsd. Euro BB 413 BE 1.423 BW 4.188 BY 4.001 HB 529 HE 2.777 HH 446 MV 345 NI 2.419 NW 9.038 RP 1.111 SH 368 SL 521 SN 1.567 ST 563 TH 451 Drucksache 19/9121 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Übersicht zu den vom Bund zur Verfügung gestellten und verausgabten Mitteln - lt. Verwendungsnachweisen für 2017 Bundesland Stipendienmittel (Bundesanteil) und Akquisemittel in Tsd. Euro BB 461 BE 1.508 BW 4.080 BY 4.254 HB 507 HE 2.903 HH 602 MV 371 NI 2.301 NW 9.318 RP 1.224 SH 345 SL 471 SN 1.559 ST 594 TH 427 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 3 zu Frage 16: An Stipendiatinnen und Stipendiaten weitergegebene Mittel (ohne Bundesmittel) sowie Mittelgeber nach Hochschularten und Ländern 2011 Hochschulart Land Gesamtsumme in vollen Euro Anzahl der Mittelgeber Universitäten 2 451 150 1 272 Baden-Württemberg 331 500 - Bayern 502 800 - Berlin 86 400 - Brandenburg 30 900 - Bremen 34 050 - Hamburg 7 200 - Hessen 139 800 - Mecklenburg-Vorpommern 35 550 - Niedersachsen 169 200 - Nordrhein-Westfalen 565 950 - Rheinland-Pfalz 182 550 - Saarland 30 150 - Sachsen 123 150 - Sachsen-Anhalt 65 250 - Schleswig-Holstein 126 000 - Thüringen 20 700 - Pädagogische Hochschulen 18 900 10 Baden-Württemberg 18 900 Theologische Hochschulen 1 050 2 Hessen - - Nordrhein-Westfalen - - Drucksache 19/9121 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kunsthochschulen 43 503 68 Baden-Württemberg 10 350 - Bayern 5 700 - Berlin 3 600 - Brandenburg 900 - Hamburg 3 150 - Hessen 4 050 - Mecklenburg-Vorpommern - - Niedersachsen 2 700 - Nordrhein-Westfalen - - Saarland 1 350 - Sachsen 3 303 - Thüringen 1 800 - Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) 913 833 816 Baden-Württemberg 166 800 - Bayern 195 000 - Berlin 18 900 - Brandenburg 24 000 - Bremen 28 800 - Hamburg 6 750 - Hessen - - Mecklenburg-Vorpommern - - Niedersachsen 87 000 - Nordrhein-Westfalen 181 447 - Rheinland-Pfalz 25 200 - Saarland 13 050 - Sachsen 46 200 - Sachsen-Anhalt 62 636 - Thüringen 15 750 - Hochschulen insgesamt 3 427 986 2 168 Baden-Württemberg 527 550 - Bayern 703 050 - Berlin 108 900 - Brandenburg 55 800 - Bremen 62 850 - Hamburg 17 100 - Hessen 178 950 - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Mecklenburg-Vorpommern 43 800 - Niedersachsen 258 900 - Nordrhein-Westfalen 753 997 - Rheinland-Pfalz 207 750 - Saarland 44 550 - Sachsen 172 653 - Sachsen-Anhalt 127 886 - Schleswig-Holstein 126 000 - Thüringen 38 250 - 1) Doppelzählungen von Mittelgebern, die an mehreren Hochschulen aktiv sind. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2011 Drucksache 19/9121 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An Stipendiatinnen und Stipendiaten weitergegebene Mittel (ohne Bundesmittel) sowie Mittelgeber nach Hochschularten und Ländern 2012 Hochschulart Land Gesamtsumme in vollen Euro Anzahl der Mittelgeber Universitäten 8 873 750 2 689 Baden-Württemberg 1 044 800 - Bayern 1 498 350 - Berlin 296 700 - Brandenburg 122 250 - Bremen 145 800 - Hamburg 27 450 - Hessen 739 200 - Mecklenburg-Vorpommern 150 750 - Niedersachsen 765 750 - Nordrhein-Westfalen 2 539 050 - Rheinland-Pfalz 406 050 - Saarland 154 350 - Sachsen 510 900 - Sachsen-Anhalt 216 300 - Schleswig-Holstein 124 200 - Thüringen 131 850 - Pädagogische Hochschulen 23 250 12 Baden-Württemberg 23 250 - Theologische Hochschulen 12 750 9 Hessen 6 900 - Nordrhein-Westfalen 2 250 - Rheinland-Pfalz 3 600 - Kunsthochschulen 212 900 164 Baden-Württemberg 28 250 - Bayern 27 750 - Berlin 24 300 - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Brandenburg 7 650 - Bremen - - Hamburg 10 350 - Hessen 7 650 - Mecklenburg-Vorpommern 3 600 - Niedersachsen - - Nordrhein-Westfalen 49 050 - Saarland 9 000 - Sachsen 21 000 - Thüringen 9 900 - Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) 3 926 134 1 864 Baden-Württemberg 676 650 - Bayern 720 750 - Berlin 78 750 - Brandenburg 110 850 - Bremen - - Hamburg 20 700 - Hessen 179 100 - Mecklenburg-Vorpommern 30 000 - Niedersachsen - - Nordrhein-Westfalen 851 550 - Rheinland-Pfalz 180 450 - Saarland 56 250 - Sachsen 211 500 - Sachsen-Anhalt 160 984 - Schleswig-Holstein 50 400 - Thüringen 117 900 - Hochschulen insgesamt 13 048 784 4 738 Baden-Württemberg 1 772 950 - Bayern 2 246 850 - Berlin 399 750 - Drucksache 19/9121 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Brandenburg 240 750 - Bremen 260 550 - Hamburg 58 500 - Hessen 932 850 - Mecklenburg-Vorpommern 184 350 - Niedersachsen 1 145 700 - Nordrhein-Westfalen 3 441 900 - Rheinland-Pfalz 590 100 - Saarland 219 600 - Sachsen 743 400 - Sachsen-Anhalt 377 284 - Schleswig-Holstein 174 600 - Thüringen 259 650 - 1) Doppelzählungen von Mittelgebern, die an mehreren Hochschulen aktiv sind. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2012 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An Stipendiatinnen und Stipendiaten weitergegebene Mittel (ohne Bundesmittel) sowie Mittelgeber nach Hochschularten und Ländern 2013 Hochschulart Land Gesamtsumme in vollen Euro Anzahl der Mittelgeber Universitäten 14 182 340 3 319 Baden-Württemberg 1 737 020 - Bayern 2 428 380 - Berlin 508 050 - Brandenburg 199 050 - Bremen 208 350 - Hamburg 64 350 - Hessen 1 395 450 - Mecklenburg-Vorpommern 162 000 - Niedersachsen 1 066 950 - Nordrhein-Westfalen 4 180 350 - Rheinland-Pfalz 508 500 - Saarland 226 350 - Sachsen 893 340 - Sachsen-Anhalt 247 950 - Schleswig-Holstein 156 600 - Thüringen 199 650 - Pädagogische Hochschulen 21 600 12 Baden-Württemberg 21 600 - Theologische Hochschulen 23 850 24 Bayern - - Hessen 15 900 - Nordrhein-Westfalen - - Rheinland-Pfalz 4 050 - Kunsthochschulen 399 625 211 Baden-Württemberg 37 350 - Bayern - - Drucksache 19/9121 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Berlin 45 900 - Brandenburg 15 600 - Bremen 15 000 - Hamburg 25 300 - Hessen 9 000 - Mecklenburg-Vorpommern 10 350 - Niedersachsen - - Nordrhein-Westfalen - - Saarland 21 150 - Sachsen 36 900 - Schleswig-Holstein - - Thüringen 20 250 - Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) 6 429 892 2 520 Baden-Württemberg 1 174 950 - Bayern 1 035 714 - Berlin 204 750 - Brandenburg 142 800 - Bremen 176 400 - Hamburg 10 650 - Hessen 201 750 - Mecklenburg-Vorpommern 45 900 - Niedersachsen - - Nordrhein-Westfalen 1 566 150 - Rheinland-Pfalz 300 000 - Saarland 74 250 - Sachsen 295 350 - Sachsen-Anhalt 234 285 - Schleswig-Holstein - - Thüringen 213 900 - Hochschulen insgesamt 21 057 307 6 086 Baden-Württemberg 2 970 920 - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bayern 3 518 694 - Berlin 758 700 - Brandenburg 357 450 - Bremen 399 750 - Hamburg 100 300 - Hessen 1 622 100 - Mecklenburg-Vorpommern 218 250 - Niedersachsen 1 746 300 - Nordrhein-Westfalen 5 835 675 - Rheinland-Pfalz 812 550 - Saarland 321 750 - Sachsen 1 225 590 - Sachsen-Anhalt 482 235 - Schleswig-Holstein 253 243 - Thüringen 433 800 - 1) Doppelzählungen von Mittelgebern, die an mehreren Hochschulen aktiv sind. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2013 Drucksache 19/9121 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An Stipendiatinnen und Stipendiaten weitergegebene Mittel (ohne Bundesmittel) sowie Mittelgeber nach Hochschularten und Ländern 2014 Hochschulart Land Gesamtsumme in vollen Euro Anzahl der Mittelgeber Universitäten 15 639 297 3 549 Baden-Württemberg 2 050 977 - Bayern 2 376 600 - Berlin 621 000 - Brandenburg 195 600 - Bremen 251 100 - Hamburg 46 200 - Hessen 1 815 150 - Mecklenburg-Vorpommern 164 700 - Niedersachsen 1 181 100 - Nordrhein-Westfalen 4 632 900 - Rheinland-Pfalz 480 600 - Saarland 176 400 - Sachsen 947 670 - Sachsen-Anhalt 282 900 - Schleswig-Holstein 177 300 - Thüringen 239 100 - Pädagogische Hochschulen 29 550 12 Baden-Württemberg 29 550 - Theologische Hochschulen 33 300 33 Bayern - - Hessen 19 800 - Nordrhein-Westfalen 900 - Rheinland-Pfalz 5 400 - Sachsen-Anhalt - - Kunsthochschulen 523 350 260 Baden-Württemberg 49 350 - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bayern - - Berlin 57 150 - Bremen 24 450 - Hamburg 20 700 - Hessen 9 450 - Mecklenburg-Vorpommern 15 300 - Niedersachsen 32 850 - Nordrhein-Westfalen 135 300 - Saarland 26 550 - Sachsen 44 100 - Sachsen-Anhalt - - Schleswig-Holstein 10 800 - Thüringen 28 800 - Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) 7 740 105 2 877 Baden-Württemberg 1 348 300 - Bayern 1 150 910 - Berlin 248 550 - Brandenburg 189 300 - Bremen 220 000 - Hamburg 8 100 - Hessen 332 700 - Mecklenburg-Vorpommern 55 800 - Niedersachsen 756 000 - Nordrhein-Westfalen 2 126 700 - Rheinland-Pfalz 365 700 - Saarland 84 450 - Sachsen 305 250 - Sachsen-Anhalt 216 945 - Schleswig-Holstein 101 700 - Thüringen 229 700 - Drucksache 19/9121 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Hochschulen insgesamt 23 965 602 6 731 Baden-Württemberg 3 478 177 - Bayern 3 596 060 - Berlin 926 700 - Brandenburg 384 900 - Bremen 495 550 - Hamburg 75 000 - Hessen 2 177 100 - Mecklenburg-Vorpommern 235 800 - Niedersachsen 1 969 950 - Nordrhein-Westfalen 6 895 800 - Rheinland-Pfalz 851 700 - Saarland 287 400 - Sachsen 1 297 020 - Sachsen-Anhalt 507 045 - Schleswig-Holstein 289 800 - Thüringen 497 600 - 1) Doppelzählungen von Mittelgebern, die an mehreren Hochschulen aktiv sind. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2014 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An Stipendiatinnen und Stipendiaten weitergegebene Mittel (ohne Bundesmittel) sowie Mittelgeber nach Hochschularten und Ländern 2015 Hochschulart Land Gesamtsumme in vollen Euro Anzahl der Mittelgeber Universitäten 15 924 587 3 781 Baden-Württemberg 2 107 237 - Bayern 2 107 800 - Berlin 707 850 - Brandenburg 181 050 - Bremen 211 500 - Hamburg 102 900 - Hessen 1 764 300 - Mecklenburg-Vorpommern 188 100 - Niedersachsen 1 182 600 - Nordrhein-Westfalen 4 858 600 - Rheinland-Pfalz 580 350 - Saarland 207 450 - Sachsen 1 002 300 - Sachsen-Anhalt 271 950 - Schleswig-Holstein 235 800 - Thüringen 214 800 - Pädagogische Hochschulen 41 400 13 Baden-Württemberg 41 400 - Theologische Hochschulen 46 200 67 Bayern . - Hessen 25 950 - Nordrhein-Westfalen 6 300 - Rheinland-Pfalz 6 750 - Sachsen-Anhalt . - Kunsthochschulen 658 750 309 Baden-Württemberg 57 450 - Bayern 86 100 - Drucksache 19/9121 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Berlin 65 700 - Bremen - - Hamburg 41 400 - Hessen 13 950 - Mecklenburg-Vorpommern 17 100 - Niedersachsen 68 400 - Nordrhein-Westfalen 158 250 - Saarland 29 250 - Sachsen 57 900 - Sachsen-Anhalt - - Schleswig-Holstein 5 400 - Thüringen 31 050 - Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) 8 617 482 2 916 Baden-Württemberg 1 370 400 - Bayern 1 239 075 - Berlin 267 000 - Brandenburg 165 150 - Bremen 252 470 - Hamburg 39 300 - Hessen 405 900 - Mecklenburg-Vorpommern 63 450 - Niedersachsen 809 250 - Nordrhein-Westfalen 2 666 250 - Rheinland-Pfalz 363 900 - Saarland 172 800 - Sachsen 332 654 - Sachsen-Anhalt 212 783 - Schleswig-Holstein 111 600 - Thüringen 145 500 - Hochschulen insgesamt 25 288 419 7 086 Baden-Württemberg 3 576 487 - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bayern 3 434 775 - Berlin 1 040 550 - Brandenburg 346 200 - Bremen 488 970 - Hamburg 183 600 - Hessen 2 210 100 - Mecklenburg-Vorpommern 268 650 - Niedersachsen 2 060 250 - Nordrhein-Westfalen 7 689 400 - Rheinland-Pfalz 951 000 - Saarland 409 500 - Sachsen 1 392 854 - Sachsen-Anhalt 491 933 - Schleswig-Holstein 352 800 - Thüringen 391 350 - 1 Doppelzählungen von Mittelgebern, die an mehreren Hochschulen aktiv sind. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2015 Drucksache 19/9121 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An Stipendiatinnen und Stipendiaten weitergegebene Mittel (ohne Bundesmittel) sowie Mittelgeber nach Hochschularten und Ländern 2016 Hochschulart Land Gesamtsumme in vollen Euro Anzahl der Mittelgeber Universitäten 16 357 897 3 827 Baden-Württemberg 2 193 776 - Bayern 2 134 950 - Berlin 759 450 - Brandenburg 202 050 - Bremen 209 250 - Hamburg 186 450 - Hessen 1 873 650 - Mecklenburg-Vorpommern 188 850 - Niedersachsen 1 087 951 - Nordrhein-Westfalen 5 000 750 - Rheinland-Pfalz 569 100 - Saarland 250 650 - Sachsen 955 650 - Sachsen-Anhalt 296 550 - Schleswig-Holstein 228 600 - Thüringen 220 220 - Pädagogische Hochschulen 48 150 14 Baden-Württemberg 48 150 - Theologische Hochschulen 64 200 73 Bayern - - Hessen 47 550 - Nordrhein-Westfalen 3 600 - Rheinland-Pfalz 5 850 - Sachsen-Anhalt - - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kunsthochschulen 821 650 347 Baden-Württemberg 60 450 - Bayern 139 950 - Berlin 85 500 - Bremen - - Hamburg 48 600 - Hessen 19 350 - Mecklenburg-Vorpommern 14 400 - Niedersachsen 77 400 - Nordrhein-Westfalen 211 950 - Saarland 30 150 - Sachsen 54 900 - Sachsen-Anhalt - - Schleswig-Holstein 10 800 - Thüringen 41 400 - Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) 8 887 727 - Baden-Württemberg 1 333 050 - Bayern - - Berlin 320 700 - Brandenburg 149 850 - Bremen - - Hamburg 99 750 - Hessen 472 500 - Mecklenburg-Vorpommern 73 800 - Niedersachsen 869 250 - Nordrhein-Westfalen 2 722 800 - Rheinland-Pfalz 385 200 - Saarland 183 900 - Sachsen 360 150 - Sachsen-Anhalt 164 925 - Schleswig-Holstein 112 200 - Drucksache 19/9121 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Thüringen 141 752 - Hochschulen insgesamt 26 179 624 7 683 Baden-Württemberg 3 635 426 - Bayern 3 534 450 - Berlin 1 165 650 - Brandenburg 351 900 - Bremen 474 400 - Hamburg 334 800 - Hessen 2 413 050 - Mecklenburg-Vorpommern 277 050 - Niedersachsen 2 034 601 - Nordrhein-Westfalen 7 939 100 - Rheinland-Pfalz 960 150 - Saarland 464 700 - Sachsen 1 370 700 - Sachsen-Anhalt 468 675 - Schleswig-Holstein 351 600 - Thüringen 403 372 - 1 Doppelzählungen von Mittelgebern, die an mehreren Hochschulen aktiv sind. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2016 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An Stipendiatinnen und Stipendiaten weitergegebene Mittel (ohne Bundesmittel) sowie Mittelgeber nach Hochschularten und Ländern 2017 Hochschulart Land Gesamtsumme in vollen Euro Anzahl der Mittelgeber Universitäten 16 485 650 3 828 Baden-Württemberg 2 098 550 - Bayern 2 261 250 - Berlin 747 600 - Brandenburg 231 750 - Bremen 204 600 - Hamburg 296 850 - Hessen 1 958 250 - Mecklenburg-Vorpommern 207 000 - Niedersachsen 1 038 450 - Nordrhein-Westfalen 5 025 000 - Rheinland-Pfalz 635 700 - Saarland 187 200 - Sachsen 938 250 - Sachsen-Anhalt 283 650 - Schleswig-Holstein 163 800 - Thüringen 207 750 - Pädagogische Hochschulen 66 300 14 Baden-Württemberg 66 300 - Theologische Hochschulen 76 950 65 Bayern 1 800 - Hessen - - Nordrhein-Westfalen 13 050 - Rheinland-Pfalz 6 750 - Sachsen-Anhalt - - Kunsthochschulen 977 850 422 Baden-Württemberg 55 650 - Bayern 181 800 - Drucksache 19/9121 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Berlin 111 450 - Hamburg 50 850 - Hessen . - Mecklenburg-Vorpommern 14 850 - Niedersachsen 75 450 - Nordrhein-Westfalen 281 850 - Saarland 30 150 - Sachsen 64 650 - Sachsen-Anhalt - - Schleswig-Holstein 10 350 - Thüringen 42 300 - Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) 9 342 081 3 219 Baden-Württemberg 1 354 200 - Bayern 1 265 550 - Berlin 379 500 - Brandenburg 155 850 - Bremen 249 900 - Hamburg 129 150 - Hessen 504 900 - Mecklenburg-Vorpommern 85 500 - Niedersachsen 890 700 - Nordrhein-Westfalen 2 930 100 - Rheinland-Pfalz 408 450 - Saarland 203 400 - Sachsen 355 731 - Sachsen-Anhalt 177 300 - Schleswig-Holstein 108 150 - Thüringen 143 700 - Hochschulen insgesamt 26 948 831 7 548 Baden-Württemberg 3 574 700 - Bayern 3 710 400 - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Berlin 1 238 550 - Brandenburg 387 600 - Bremen 454 500 - Hamburg 476 850 - Hessen 2 569 800 - Mecklenburg-Vorpommern 307 350 - Niedersachsen 2 004 600 - Nordrhein-Westfalen 8 250 000 - Rheinland-Pfalz 1 050 900 - Saarland 420 750 - Sachsen 1 358 631 - Sachsen-Anhalt 468 150 - Schleswig-Holstein 282 300 - Thüringen 393 750 - 1 Doppelzählungen von Mittelgebern, die an mehreren Hochschulen aktiv sind. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2017 Drucksache 19/9121 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. A n la g e 4 z u F ra g e 1 8 : W er k e N eu au fn ah m en 2 0 1 0 N eu au fn ah m en 2 0 1 1 N eu au fn ah m en 2 0 1 2 N eu au fn ah m en 2 0 1 3 N eu au fn ah m en 2 0 1 4 N eu au fn ah m en 2 0 1 5 N eu au fn ah m en 2 0 1 6 N eu au fn ah m en 2 0 1 7 A v ic en n a - - - - 3 0 7 2 1 1 7 1 1 3 C U S 2 7 2 2 4 5 2 4 0 2 8 7 2 3 3 2 9 9 2 7 9 3 0 5 E L E S - - - 5 5 4 5 4 8 5 6 7 2 E S W 2 0 0 1 1 2 1 4 5 2 8 0 2 2 5 2 2 2 2 3 0 2 2 5 F E S 4 8 1 3 1 7 4 6 6 5 4 1 5 0 7 3 8 3 4 0 3 5 0 9 F N S * * * 1 3 7 1 6 9 1 6 1 2 0 1 2 3 8 H S S 2 8 9 2 3 1 2 5 7 3 0 4 2 1 7 2 4 9 3 0 6 3 2 2 H B S 4 6 1 4 3 2 4 6 3 3 0 2 3 7 6 4 8 9 4 8 6 5 3 4 h b s (B ö ll ) 1 3 6 1 2 8 1 6 1 1 8 6 1 7 6 1 7 4 1 0 0 1 8 9 K A S 6 1 5 6 0 6 5 1 3 4 3 6 4 5 8 4 1 3 5 5 0 4 8 2 R L S 2 5 7 6 5 2 3 0 2 1 9 1 1 8 1 6 8 1 6 4 1 6 9 S D W 2 7 7 3 0 0 2 9 3 3 7 4 2 6 1 3 3 4 3 0 9 3 5 1 S tS 2 .5 2 6 2 .5 0 7 2 .5 4 3 2 .5 1 5 2 .6 4 1 2 .3 9 1 2 .6 4 2 2 .3 8 9 * n ic h t g em el d et Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/9121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. AVICENNA: Avicenna-Studienwerk CUS: Cusanuswerk ELES: Ernst-Ludwig-Ehrlich Studienwerk ESW: Evangelisches Studienwerk FES: Friedrich-Ebert-Stiftung FNS: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit HSS: Hanns-Seidel-Stiftung HBS: Hans-Böckler-Stiftung hbs: Heinrich-Böll-Stiftung KAS: Konrad-Adenauer-Stiftung RLS: Rosa-Luxemburg-Stiftung SDW: Stiftung der Deutschen Wirtschaft StS: Studienstiftung des deutschen Volkes Drucksache 19/9121 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333