Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 2. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9136 19. Wahlperiode 04.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8655 – Stand der Betuwe-Linie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g s t e l l e r Die Bundesregierung äußerte sich in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3385 folgendermaßen: „Das Vorhaben einer Schienenstrecke ab der niederländischen Grenze über Emmerich bis nach Oberhausen („Betuwe-Linie“) ist Bestandteil des europäischen Rhein-Alpen-Korridors von Zeebrugge/Rotterdam bis nach Genua. Das Vorhaben hat zwei wesentliche Ausbaustufen: Ein elektronisches Stellwerk und den dreigleisigen Ausbau und die Blockverdichtung der Strecke. Die Planfeststellungsverfahren für den dreigleisigen Ausbau sind weit fortgeschritten. In allen Abschnitten laufen die Anhörungsverfahren oder sind bereits abgeschlossen. Für den Planfeststellungsabschnitt Oberhausen wurde gegen den vorliegenden Planfeststellungsbeschluss von Seiten der Stadt Oberhausen Klage erhoben. Am 20. Januar 2017 wurden die Arbeiten zur Realisierung des dreigleisigen Ausbaus offiziell begonnen.“ 1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand der Planfeststellungsverfahren nach Auskunft der DB Netz AG für die zwölf Planfeststellungsabschnitte des TEN-Korridors (TEN = Transeuropäische Netze) zwischen Emmerich und Oberhausen (Anschluss an Betuwe) dar (bitte aufschlüsseln)? Nr. Abschnitte derzeitiger Stand 1.1 Oberhausen, Hbf Oberhausen - BÜ Rosastraße am 24. September 2015 Planfeststellungsbeschluss ergangen , die Klage wurde am 13. Dezember 2018 abgewiesen 1.2 Oberhausen-Sterkrade sowie 2-Gleisigkeit Oberhausen-Sterkrade- Grafenbusch Planungsänderung im Sicherheitskonzept u. Personenunterführung für Ghf. Sterkrade 1.3 Dinslaken liegt zur Beschlussfassung beim EBA 1.4 Voerde liegt zur Beschlussfassung beim EBA 2.1 Friedrichsfeld liegt zur abschließenden Stellungnahme bei Bezirksre-gierung Düsseldorf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9136 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nr. Abschnitte derzeitiger Stand 2.2 Wesel liegt zur abschließenden Stellungnahme bei Bezirksre-gierung Düsseldorf 2.3 Mehrhoog Planänderung zum Sicherheitskonzept und Änderungen an einigen Bahnübergängen 3.1 Haldern (Rees-Haldern) am 21. Dezember 2018 Planfeststellungsbeschluss er-gangen 3.2 Rees Planänderung zum Sicherheitskonzept und Änderungen aus dem Anhörungsverfahren 3.3 Emmerich-Praest Planänderung zum Sicherheitskonzept und Änderungen aus dem Anhörungsverfahren 3.4 Emmerich-Stadt Planänderung zum Sicherheitskonzept und Änderungen aus dem Anhörungsverfahren 3.5 Emmerich-Elten Planänderung zum Sicherheitskonzept und Änderungen aus dem Anhörungsverfahren 2. Wann rechnet die Bundesregierung mit weiteren Planfeststellungsbeschlüssen ? Nach Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes befinden sich die Planfeststellungsabschnitte (PFA) 1.3 und 1.4 in der Beschlusserstellungsphase, so dass im Laufe des Jahres 2019 mit diesen Beschlüssen zu rechnen ist. 3. Welche Kompetenzen hat der lokale Projektbeirat (Betuwe-Beirat)? 4. Von welchen Gremien kann der Projektbeirat eine Beschlussfassung anfordern ? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Laut Geschäftsordnung berät der Projektbeirat und unterstützt beim Ausbau. Bestehende Verantwortlichkeiten werden von der Existenz des Projektbeirates nicht berührt. 5. Wie kann eine Finanzierung der Forderungen aus dem „Niederrheinischen Appell“ nach Kenntnis der Bundesregierung gelingen? Sämtliche Forderungen und Vorstellungen im Sinne eines Forderungskataloges, die aufgrund der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie Einwendungen Privater in den Planfestfeststellungsverfahren bekannt sind, werden im Rahmen der laufenden Verfahren seitens der DB AG als Vorhabenträgerin bewertet . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9136 6. Welche aktuellen Forderungen für mehr Lärmschutz entlang der Betuwe-Linie stellen die Städte Rees, Hamminkeln, Wesel, Voerde (Niederrhein), Dinslaken und Oberhausen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte aufschlüsseln )? Im „Niederrheinischen Appell“ gibt es die gemeinsame allgemeine Forderung, in den Wohngebieten durchgängig aktiven Lärmschutz zu realisieren. Hinzu kommen folgende Einzelforderungen der Städte nach mehr Lärmschutz, die eine Konkretisierung des „Niederrheinischen Appells“ darstellen: Stadt Oberhausen – PFA 1.2 Lärmschutz für die Erholungsfläche Volkspark Sterkrade von km 5,400 bis 7,000 bahnlinks Stadt Dinslaken – PFA 1.3 Lückenschluss im Lärmschutz von km 10,700 bis 13,020 bahnlinks Stadt Voerde – PFA 1.4 Lückenschluss im Lärmschutz von km 16,685 bis 17,195 bahnrechts Lückenschutz im Lärmschutz von km 20,200 bis 20,550 bahnrechts Lückenschutz im Lärmschutz von km 20,950 bis 21,060 bahnrechts Stadt Voerde – PFA 2.1 Lückenschluss im Lärmschutz von km 21,340 bis 21,940 bahnlinks Lückenschluss im Lärmschutz von km 21,100 bis 22,241 bahnrechts Stadt Wesel – PFA 2.2 Lückenschluss im Lärmschutz von km 27,335 – 27,440 bahnlinks 105m Lückenschluss im Lärmschutz von km 28,160 – 28,339 bahnrechts Lückenschluss im Lärmschutz von km 29,842 – 30,331 bahnrechts Lärmreduzierung durch den Neubau der Bestandsüberbauten der Lippebrücke in km 25,277 Stadt Hamminkeln – PFA 2.3 Lückenschluss im Lärmschutz (Siedlungen Frietenweg/Stallmannsweg) von km 37,335 bis 38,755 bahnlinks Lückenschluss im Lärmschutz (Siedlung Strauchheide) von km 32,900 bis 33,700 bahnlinks Stadt Rees – PFA 3.1 zusätzlicher Lärmschutz (Campingplatz in Haldern) von km 41,750 bis 42,400 bahnlinks (im Planfeststellungsbeschluss festgelegt) Stadt Rees – PFA 3.2 Lückenschluss im Lärmschutz (Hüttenstraße) von km 48,570 bis 49,770 bahnrechts Lückenschluss im Lärmschutz (Lessingweg) von km 50,800 bis 51,050 bahnrechts Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9136 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Stadt Emmerich – PFA 3.3 zusätzlicher Lärmschutz von km 53,300 bis 54,000 bahnlinks Zusätzlicher Lärmschutz von km 56,400 bis 57,000 bahnrechts Stadt Emmerich – PFA 3.4 km 60,500 bis 61,100 bahnrechts (Sportplatz) zusätzlicher Lärmschutz zwischen Bahnhof und Weseler Straße, 2200m, etwa von km 58,7 bis 60,9 bahnlinks zusätzlicher Lärmschutz (Wohnbaulandreserve) von km 62,900 bis 64,000 bahnlinks . 7. Welchen dieser Forderungen wird die Bundesregierung nachkommen, und welchen nicht (bitte aufschlüsseln)? Alle Forderungen nach zusätzlichem Lärmschutz wurden im Zuge der Anhörungsverfahren in die Planfeststellungsverfahren eingebracht. Das Eisenbahn- Bundesamt (als Planfeststellungsbehörde) wägt ab und trifft die Entscheidungen im Rahmen der entsprechenden Planfeststellungbeschlüsse. Die DB Netz AG setzt alle in den Planfeststellungsbeschlüssen ergehenden Maßgaben um. Diese werden mit Bundesmitteln finanziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333