Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/914 19. Wahlperiode 26.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/671 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im vierten Quartal 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/ 41758/einstiegsdroge-musik). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/914 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im vierten Quartal 2017 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Oktober bis Dezember 2017 im Bundesgebiet 51 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon 26 Konzerte und 25 Liederabende statt. Zu folgenden 18 Konzerten und sechs Liederabenden liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 02.10.2017 Mittenwalde BB „Fylgien“, „Reichstrunkenbold“ 07.10.2017 Eisenach TH „Sturmwehr“ 07.10.2017 Raum Friesland NI „F.I.E.L.“ 07.10.2017 Kirchheim TH „FLAK“, „Ahnenblut“, „PWA“, „Blindfolded“, „Treueorden“ 07.10.2017 Bad Wurzach BW „Kommando Skin“, „Faustrecht“, „Stonehammer“, „Kodex Frei“, Allan Surette 07.10.2017 Markneukirchen SN unbekannt 14.10.2017 Mittenwalde BB unbekannt 21.10.2017 unbekannt „Blutkult“, „Aryan Hammer“, „Circle of Dawn“, „Dark Fury“, „Der Stürmer“ 21.10.2017 Löcknitz MV „Section88“, „Gentleman Thugs“, „Schlachtruf Germania“, „Weiße Revolutionäre“, „Sturm 5“ 21.10.2017 Cottbus BB „Frontalkraft“ 27.10.2017 Römerberg-Berghausen RP „FLAK solo“, „Kraftschlag“, „Division Germania“, „Fortress“, „Projekt Chaos“ 28.10.2017 Todesfelde SH “Abtrimo”, “I.C.1”, “Irreductibles” 04.11.2017 Torgau-Staupitz SN „Sturmwehr“, „Exzess“, „Hausmannskost“ 04.11.2017 Grevesmühlen MV unbekannt 11.11.2017 Main-Kinzig-Kreis HE „Julmond“ 18.11.2017 Welver NW „Blitzkrieg“, „Germanium“, „Exzess“, „Barbarossa“ 18.11.2017 Kirchheim TH „Lunikoff-Verschwörung“, „Treueorden“, „Stahlgewitter“ 25.11.2017 Torgau-Staupitz SN „Sachsonia“, „Thematik 25“, „Stahlwerk“, „Jolly Rogers“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/914 Datum Ort Land Auftretende 02.12.2017 Horka SN „Blitzkrieg“, „Frontalkraft“, „Confident of Victory“ 02.12.2017 Kirchheim TH „Smart Violence“, „MPU“, „Overdressed“, „Schusterjungs“, „Kotten“, „Angry Bootboys“, „German Oistars“, „Kommando 192“ 05.12.2017 Dortmund NW Michael Regener 09.12.2017 Schwerte NW „Blutzeugen“, „Division Germania“, „Confident of Victory“, „D.S.T. “, „Projekt Chaos“ 16.12.2017 Torgau- Staupitz SN „Bunker 84“, „Kommando Skin“, „KdF“, „Warlord“ 29.12.2017 Torgau- Staupitz SN „Brutal Attack“, „Lunikoff-Verschwörung“, „Hausmannskost“ Zu den weiteren 27 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen , dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger Hinweis gebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Im vierten Quartal 2017 traten nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer der unter Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen die Nationaldemokratische Partei Deutschland (NPD) als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator in Erscheinung . Dabei handelte es sich um einen vom NPD-Unterbezirk Ostfriesland/Friesland veranstalteten Liederabend am 7. Oktober 2017 an einem nicht näher bekannten Ort im Raum Friesland/Niedersachsen mit einem Auftritt von „F.I.E.L.“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/914 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2017 zu musikalischen Darbietungen , und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei einer Veranstaltung der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählt, auch zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um einen vom NPD Bezirksverband Oberbayern organisierten Vortrags- und Liederabend am 19. Dezember 2017 in Murnau/Bayern mit einem Auftritt von Michael Regener. 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2017 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im vierten Quartal 2017 bei folgenden zwei Veranstaltungen der Partei „Die Rechte“, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen, zu musikalischen Darbietungen . Am 4. November 2017 fand in Schwerte/Nordrhein-Westfalen der Kongress „Gemeinsam für Europa“ statt, auf dem „FLAK“ sowie der schwedische Liedermacher „Hendrik“ auftraten. Am 9. Dezember 2017 veranstaltete der Parteikreisverband Rhein-Erft an einem nicht bekannten Ort im Rhein-Erft-Kreis/Nordrhein- Westfalen eine Vortragsveranstaltung, auf dem der Sänger der Musikgruppe „Sleipnir“ auftrat. 5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im vierten Quartal 2017, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im vierten Quartal 2017 21 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu zählen auch die unter Fragen 3 und 4 erwähnten Veranstaltungen der NPD bzw. der Partei „Die Rechte“. Zu folgenden zehn sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Organisator Auftretende 07.10.2017 Mücka SN „Brigade 8“ „Frontfeuer“, „Feuer Frei“, „Blutschwur“, Liedermacher Brusi 28.10.2017 Mücka SN „Brigade 8“ „Überzeugungstäter Vogtland“, „Reichstrunkenbold“, „Artgerecht“ 28.10.2017 Themar TH Patrick Schröder „Fortress“, „Blue Eyed Devils“, „Confident of Victory“, „Frontalkraft“, „Oidoxie“, „Kategorie C“, „Hausmannskost“, „Germanium“, „Sköll Dagaz“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/914 Datum Ort Land Organisator Auftretende 30.10.2017 Kloster Veßra TH „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ „FLAK“ 04.11.2017 Schwerte NW „Die Rechte“ „FLAK“, Hendrik NNU. 11.11.2017 Zwickau SN „Der Dritte Weg“ „Wegbereiter“ 11.11.2017 Sonneberg TH unbekannt „Reichstrunkenbold“ 18.11.2017 Schleusingen TH Tommy Frenck Liedermacher Axel 09.12.2017 Rhein-Erft-Kreis NW „Die Rechte“ KV Rhein-Erft Sänger von „Sleipnir“ 19.12.2017 Murnau BY NPD BV Oberbayern Michael Regener Zu den weiteren elf sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. 6. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Zu drei Konzerten liegt keine Besucherzahl vor. Die verbleibenden 23 Konzerte wurden von insgesamt 4 272 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 186 Personen. Zu zehn Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 15 Liederabende wurden von insgesamt 738 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 49 Personen. Zu fünf sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 16 Veranstaltungen wurden von insgesamt 1 922 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 120 Personen. 7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im vierten Quartal 2017 im Ausland organisiert ? Die deutschen Sicherheitsbehörden tauschen sich im „Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/ -terrorismus“ (GETZ-R) regelmäßig über Veranstaltungen im Ausland mit Bezug zu deutschen Rechtsextremisten aus. Erfahrungsgemäß werden Konzerte im Ausland aber nur im Einzelfall von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im vierten Quartal 2017 kein Konzert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/914 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln )? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im vierten Quartal 2017 bei folgenden acht Konzerten im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten: Datum Ort Land Auftretende 07.10.2017 unbekannt Italien „Frontalkraft“ 07.10.2017 Nagoya Japan „Barricades“ 07.10.2017 Budapest Ungarn „Brainwash“ 08.10.2017 Osaka Japan „Barricades“ 04.11.2017 Porto Portugal „Brainwash“ 11.11.2017 Domzale Slowenien „Barny“ 25.11.2017 unbekannt Bulgarien „FLAK“, „Weiße Revolutionäre“ 16.12.2017 Kiew Ukraine „Absurd“ Zu dem Liederabend im Ausland liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. 9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im vierten Quartal 2017 von der Polizei aufgelöst? Im vierten Quartal 2017 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung kein Konzert polizeilich aufgelöst. 10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im vierten Quartal 2017 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im vierten Quartal 2017 kein Konzert im Vorfeld verboten. Durch polizeiliches Einschreiten wurden die Konzerte am 11. November 2017 in Neustadt-Glewe/Mecklenburg-Vorpommern sowie ebenfalls am 11. November 2017 in Cottbus/Brandenburg verhindert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/914 11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im vierten Quartal 2017 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegt für das vierte Quartal 2017 die nachfolgende Meldung vor: Datum Ort Land Straftaten 07.10.2017 Bad Wurzach BW 1 x Körperverletzung i.V.m. Sachbeschädigung und Beleidigung 3 x Verstoß gegen das Waffengesetz 2 x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 28.10.2017 Themar TH 1x Beleidigung 6 x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 x Körperverletzung 1 x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 12. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 abgefragten Sachverhalten Nachmeldungen für das dritte Quartal bzw. für das gesamte Jahr 2017 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Die Angaben in der Klammer beziehen sich jeweils auf die Angaben aus der bzw. den angeführten Bundestagsdrucksache bzw. Bundestagsdrucksachen. Nachmeldungen für das erste Quartal 2017 Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. „Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten bzw. im zweiten Quartal 2017“ vom 8. Mai 2017 und vom 4. August 2017 auf Bundestagsdrucksachen 18/12264 und 18/13256 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden drei weitere Konzerte sowie drei weitere sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietung statt. Zu einer nachgemeldeten sonstigen Veranstaltung mit Musikdarbietung liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 14.01.2017 Saarbrücken SL Frank Rennicke Zu den weiteren fünf nachgemeldeten Konzerten bzw. sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietung liegen den Verfassungsschutzbehörden lediglich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das erste Quartal 2017 zu folgenden weiteren Änderungen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/914 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr auf 19 (16), davon 16 (14) mit bekannten Besucherzahlen. Zu einem nachgemeldeten Konzert liegen keine Besucherzahlen vor. Damit erhöht sich die Zahl der Besucher von Konzerten auf 1 795 (1 675), das ergibt einen Durchschnitt von 112 (120) Besucher. Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen erhöht sich auf 21 (18), davon 19 (16) mit bekannten Besucherzahlen. Die Besucherzahlen dieser sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietung erhöht sich auf 1 379 (1 254) Personen, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 73 (78) Personen. Folgende rechtsextremistische Straftat im unmittelbaren Zusammenhang mit Musikveranstaltungen wurden bekannt. Datum Ort Land Straftaten 14.01.2017 Weißwasser SN 1 x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zu den weiteren Fragen ergaben sich keine Nachmeldungen. Nachmeldungen für das zweite Quartal 2017 Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. „Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten bzw. im dritten Quartal 2017“ vom 4. August 2017 und vom 4. Dezember 2017 auf Bundestagsdrucksachen 18/13256 und 19/157 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden weitere drei sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietung statt. Zu einer nachgemeldeten sonstigen Veranstaltung mit Musikdarbietung liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 27.05.2017 unbekannt RP „Renitenz“ Zu den weiteren zwei nachgemeldeten sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietung liegen den Verfassungsschutzbehörden lediglich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das zweite Quartal 2017 zu folgenden weiteren Änderungen: Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietung erhöht sich nunmehr auf 32 (29), zu zwei Veranstaltungen liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 30 (27) sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietung wurden von 2 745 (2 671) Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 92 (99) Personen. Folgende rechtsextremistische Straftaten im unmittelbaren Zusammenhang mit Musikveranstaltungen wurden für das dritte Quartal 2017 bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/914 Datum Ort Land Straftaten 01.04.2017 Ichtershausen/ Kirchheim TH 6 x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organi-sationen 22.04.2017 Ziegenrück TH 1 x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 29.04.2017 Hamm NW 1 x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 24.06.2017 Ichtershausen/ Kirchheim TH 3 x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organi-sationen Zu den weiteren Fragen ergaben sich keine Nachmeldungen. Nachmeldungen für das dritte Quartal 2017 Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Musikveranstaltungen der extremen Rechten im dritten Quartal 2017“ vom 4. Dezember 2017 auf Bundestagsdrucksache 19/157 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden zwei weitere rechtsextremistische Konzerte sowie zehn weitere sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietung statt. Zu folgenden vier nachgemeldeten sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietung liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 08.07.2017 Dortmund NW Michael Regener „FLAK solo“ 14.07.2017 Leverkusen NW Chris Ares 16.09.2017 Braunschwieg NI „Fylgien“ 30.09.2017 Ganderkesee NI Frank Rennicke Zu den zwei nachgemeldeten Konzerten und sechs sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietung liegen den Verfassungsschutzbehörden lediglich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das dritte Quartal 2017 zu folgenden weiteren Änderungen: Die Zahl der Konzerte erhöht sich auf 14 (12), zu einem nachgemeldeten Konzert sind keine Besucherzahlen bekannt. Die verbleibenden 10 (9) Konzerte wurden von 945 (905) Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 95 (101) Personen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/914 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietung erhöht sich auf 33 (23), zu sechs Veranstaltungen, davon 27 (20) mit bekannten Besucherzahlen. Die sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietung wurden von 9 530 (9 145) Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 353 (457) Personen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass allein die sonstigen Veranstaltungen am 15. Juli 2017 und am 29. Juli 2017 von gut 7 000 Personen besucht wurden. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden folgende weitere drei Konzerte im Ausland statt, auf denen deutsche rechtsextremistische Musikgruppen auftraten und offene Informationen vorliegen: Datum Ort Land Auftretende 08.07.2017 Sao Paulo Brasilien „Kotten“ 09.09.2017 Bielawa Polen „Blutzeugen“ 09.09.2017 unbekannt Schweden „Sturmgewehr“ Folgende rechtsextremistische Straftat im unmittelbaren Zusammenhang mit Musikveranstaltungen wurden für das dritte Quartal 2017 bekannt. Datum Ort Land Straftaten 23.09.2017 Langewiesen TH 1 x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zu den weiteren Fragen ergaben sich keine Nachmeldungen. 13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im vierten Quartal 2017 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das vierte Quartal 2017 keine Erkenntnisse über beschlagnahmte Tonträger im Rahmen von Konzerten der rechtsextremistischen Szene vor. 14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im vierten Quartal 2017, und welchen Inhalts waren diese Tonträger , bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern , Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/914 Im vierten Quartal 2017 liegen diese Informationen zu drei Fällen vor: 15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2017 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2017 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2017 indizierten Tonträger? Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 72 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte indiziert. Die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien im Jahr 2017 indizierten 72 Tonträger stammen aus folgenden Jahren: 2017 7 2016 26 2015 8 2014 3 2013 1 2012 1 2011 1 2010 1 2007 2 2006 2 2005 1 2003 1 2002 2 2001 1 1999 2 1998 1 1989 1 unbekannt 11 16. Gegen wie viele der im Jahr 2017 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Zu keinem der entsprechenden Tonträger liegt ein Beschlagnahmebeschluss vor. Datum Ort Land Stückzahl strafrechtliche Relevanz 25.10.2017 Flecken Zechlin BB 1 CD § 86a StGB 10.11.2017 Oranienburg BB 1 Kassette § 86a StGB 06.12.2017 Bad Berleburg NW 1 CD § 86a StGB Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333