Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 3. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9154 19. Wahlperiode 05.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8361 – Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Bundesratsdrucksache 7/19) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag, sondern sie vollzieht sich auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa in den einzelnen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus Verbände und sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung als Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte) Möglichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen Regelungsvorschläge. Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen alternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: das ist sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als Initiativberechtigte i. S. d. Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf. berücksichtigen. Dies muss nur für den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“ (BVerf- GE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des Entwurfs eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Bundesratsdrucksache 7/19), die ggf. durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge ggf. beruhen. Der Deutsche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9154 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundestag hat jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme bzw. positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Zu der Bewertung eines konkreten Regelungsvorschlages gehört schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und Zielen er dient. Nur so kann umfassend ermessen werden, ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist. Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter gesetzlicher Regelungsvorschlag gegebenenfalls beruht und ob ggf. eine Norm entgegen der ursprünglich vorgesehenen Fassung des Gesetzentwurfs nach der Verbändebeteiligung oder aufgrund anderweitig eingegangener Stellungnahme geändert worden ist. Dies sollte sich nämlich ohnehin aus der Gesetzesbegründung ergeben. In der Gesetzesbegründung sind gemäß § 43 Absatz 1 GGO „1. die Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs und seiner Einzelvorschriften“ sowie „2. welcher Sachverhalt dem Gesetzentwurf zugrunde liegt und auf welchen Erkenntnisquellen er beruht“ darzustellen. Gemäß § 49 Absatz 1 GGO sind Änderungen gegenüber dem jeweils vorangegangenen Entwurf kenntlich zu machen, also zu dokumentieren. Es ist kein Grund ersichtlich, die Kenntnis dieser Umstände dem Gesetzgebungsorgan vorzuenthalten. Es ist vorauszusetzen, dass die Bundesregierung nichts zu verbergen hat. Die Fragesteller gehen davon aus, dass die Bundesregierung das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit und der Fragesteller sowie des Deutschen Bundestages auf substantiierte Informationen achtet . Sie erwarten, dass die Bundesregierung insbesondere zu den Fragen 3 bis 6, soweit Änderungen am Gesetzentwurf nach der Verbändeanhörung vorgenommen worden sind, diese einzeln benennt und genau begründet. Der bloße Verweis auf den Vergleich verschiedener Fassungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung untereinander und mit den in der sog. Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen missachtete nach Auffassung der Fragesteller das parlamentarische Fragerecht. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat am 15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren “ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereit gestellte Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9154 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen/ Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen/Staatsminister und Staatssekretärinnen/ Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet, typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle , nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185, (250)). Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist. 1. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei der Bundesregierung eingegangen (bitte alle Stellungnahmen etc. auflisten mit Angabe der bzw. des Einreichenden; des Eingangsdatums; des Empfängers und Stand des Gesetzesvorhabens, z. B. Vorarbeiten, Eckpunktepapier, Referentenentwurf , Regierungsentwurf, und wo diese jeweils ggf. von der Bundesregierung veröffentlicht worden sind)? Die Referentenentwürfe des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die dazu eingegangen Stellungnahmen werden, soweit einer Veröffentlichung der Stellungnahmen nicht widersprochen wurde, sukzessive auf der Internetseite des BMI veröffentlicht unter www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/ suche/gesetzgebungsverfahren-formular.html. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9154 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Nach welchen Kriterien wurden Umfang und Auswahl der Beteiligung von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen, die auf Bundesebene bestehen, von Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder sonstigen externen Dritten für die sog. Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) durch das federführende Bundesministerium bestimmt, und welche dieser externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der Verbändeanhörung beteiligt ? Die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) erfolgt auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs. Die betroffenen Verbände wurden beteiligt. 3. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teil-)identisch, also (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten Vorschlag welcher bzw. welches externen Dritten, der im Rahmen der so genannten Verbändebeteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist (bitte ggf. jeweils im Einzelnen darlegen, wessen Vorschlag wann zu welcher Einfügung im bzw. Änderung des Gesetzentwurfs geführt hat, und warum )? 4. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teil-)identisch, also (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten Vorschlag welcher bzw. welches externen Dritten, der außerhalb der so genannten Verbändebeteiligung gemäß § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist (bitte jeweils darlegen, wessen Vorschlag wann zu welchem Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs geführt hat, und warum)? 5. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber der jeweils vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach Auffassung der Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im Hinblick auf den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder der zu erwartenden Kosten (vgl. § 44 Absätze 2 bis 5 GGO) des o. g. Gesetzentwurfs im Vergleich zu dem der jeweiligen Änderung vorausgegangenen Entwurf (bitte einzeln ausführen)? 6. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs wurden ggf. entgegen der entgegenstehenden (ursprünglichen) fachlichen Beurteilung des federführenden Bundesministeriums in den Gesetzentwurf aufgenommen, und ggf. warum ist dies jeweils geschehen (bitte einzeln ausführen und begründen)? Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Referentenentwurf hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder - und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es ist üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können. Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe werden auf der Internetseite des BMI sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen sind daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9154 7. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder Ähnliches von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen externen Dritten in Auftrag gegeben), wurden ggf. dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde gelegt (bitte ggf. jeweils auch darstellen, wo der Gesetzentwurf diese Erkenntnisquelle erwähnt)? Bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen wird auf die in der Bundesregierung vorhandene Expertise zurückgegriffen. Soweit dabei einzelne Studien, Unterlagen o. Ä. herausgehoben berücksichtigt werden, werden diese regelmäßig in der Begründung erwähnt. 8. Wurden in die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ggf. konkrete Angaben, Erläuterungen bzw. Begründungen zu den in den Fragen 1 bis 7 erfragten Informationen aufgenommen, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht (bitte begründen)? Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 7 wird verwiesen. 9. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen , Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben (beispielsweise mit der Initiierung, Erstellung, Änderung, Ablehnung, Vorbereitung, Ausarbeitung , Befassung, Beratung, Bewertung, Empfehlung oder Formulierung) mit welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und Thema bzw. genauen Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs und unter Beantwortung der nachfolgenden Fragen aufführen)? a) Wann fand der Kontakt statt? b) Welcher externe Dritte bzw. welche externen Dritten nahmen teil? c) Wer nahm auf Seiten der Bundesregierung, des Bundeskanzleramts und/ oder der Bundesministerien teil? d) Welchen Formulierungsvorschlag, sonstigen Vorschlag, welche Stellungnahme o. Ä. im Zusammenhang mit dem Kontakt hat welcher externe Dritte bzw. haben welche externen Dritten ggf. wann zu welchem konkreten Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs abgegeben? e) Wurde ggf. der in Frage 9d genannte (alternative) Formulierungsvorschlag o. Ä. im Gesetzentwurf positiv berücksichtigt, und falls ja, inwieweit , und ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert worden (bitte ggf. jeweils für jede Stellungnahme und jede alternative Formulierung einzeln ausführen)? f) Wurden Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den jeweiligen Treffen angefertigt, und wenn ja, welche (z. B. Vorlagen zur Vorbereitung, Vermerke , Protokolle o. Ä.)? g) Auf wessen Initiative fand jeweils der Kontakt statt (Initiative der externen Dritten oder Stelle in der Bundesregierung bzw. im Bundesministerium )? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9154 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode h) Hatte ggf. die beteiligte Stelle in der Bundesregierung bzw. im Bundesministerium zum Zeitpunkt des jeweiligen Kontaktes nähere Kenntnisse über den bzw. die kontaktierten externen Dritten, wie beispielsweise die Namen der für diesen bzw. diese tätigen Person bzw. Personen, das Geschäftsfeld bzw. den Tätigkeitsbereich und die jeweiligen finanziellen und/oder wirtschaftlichen Interessen an dem Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs , und falls ja, welche genau (bitte einzeln ausführen)? i) Handelten nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die externen Dritten bzw. der externe Dritte in fremden Auftrag, und falls ja, haben sie bzw. hat er diesen Umstand selbständig offengelegt, oder wann, und wie hat die Bundesregierung das jeweils eigenständig festgestellt (bitte ausführen )? j) In wessen Auftrag handelten nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die externen Dritten bzw. der externe Dritte (bitte jeweils ausführen)? Die Fragen 9 bis 9j werden gemeinsam beantwortet. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage sowie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat zu der Frage eine Ressortabfrage für den Zeitraum vom 14. März 2018 (Konstituierung der Bundesregierung ) bis 19. Dezember 2018 (Kabinettbeschluss des Gesetzentwurfs) durchgeführt. Die Ressortabfrage hat folgende Gespräche mit externen Dritten (jeweils nur Leitungsebene) bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ergeben: Ressort/Name Datum Ort Name des Verbands/ Unternehmens/externen Dritten Bundeskanzleramt Kabinettmitglieder 10.04.2018 Kabinettklausur Meseberg Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände Herr Ingo Kramer, Präsident Deutscher Gewerkschaftsbund Herr Reiner Hoffmann, Vorsitzender ChefBK BM Prof. Dr. Helge Braun 12.04.2018 Berlin Industriegewerkschaft Metall Herr Jörg Hofmann, 1. Vorsitzender Herr Matin Kamp, Leiter des Berliner Vorstandsbüros ChefBK BM Prof. Dr. Helge Braun 14.05.2018 Berlin Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände Herr Ingo Kramer, Präsident ChefBK BM Prof. Dr. Helge Braun 04.07.2018 Berlin Mitglieder des Präsidiums u. Vorstands der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9154 Ressort/Name Datum Ort Name des Verbands/ Unternehmens/externen Dritten Bundeskanzlerin, BM Olaf Scholz, BM Peter Altmaier, BM Hubertus Heil, BM’in Dr. Franziska Giffey, BM Jens Spahn, BM Andreas Scheuer, BM’in Anja Karliczek, BM Prof. Dr. Helge Braun, StS Klaus Vitt 03.09.2018 9. Meseberger Zukunftsge - spräch Präsidenten von Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Deutscher Industrieund Handelskammertag, Zentralverband des Deutschen Handwerks, Vorsitzende von Deutscher Gewerkschaftsbund, Industriegewerkschaft Metall, IGBCE, Ver.di, dbb, Frau Dr. Ariane Reinhart (Continental AG), Herr Hasan Allak (Continental AG), Herr Prof. Dr. Jan Marco Leimeister (Universitäten Kassel und St. Gallen) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat BM Horst Seehofer 13.09.2018 Berlin Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Herr Betram Brossardt, Hauptgeschäftsführer BM Horst Seehofer 03.12.2018 Berlin Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Herr Alfred Gaffal, Präsident Herr Betram Brossardt, Hauptgeschäftsführer Parlamentarischer Staatssekretär Stephan Mayer 27.6.2018 Berlin Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Herr Peter Driessen, Geschäftsführer Parlamentarischer Staatssekretär Stephan Mayer 23.11.2018 Berlin Weltverband Deutsche Auslandsschulen e. V. Herr Detlef Ernst, Vorstandsvorsitzender Herr Thilo Klingebiel, Geschäftsführer Parlamentarischer Staatssekretär Stephan Mayer 28.11.2018 Berlin Wirtschaftsbeirat der Union e. V. Parlamentarischer Staatssekretär Marco Wanderwitz 24.10.2018 Leipzig Parlamentarischen Abend der Sächsischen Industrie- und Handelskammer Staatsekretär Dr. Markus Kerber 23.07.2018 Berlin Zentralverbandes des Deutschen Handwerks Herr Holger Schannecke, Generalsekretär Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann 28.08.2019 Berlin Goethe Institut Herr Johannes Ebert, Generalsekretär Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9154 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort/Name Datum Ort Name des Verbands/ Unternehmens/externen Dritten Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann 10.10.2018 Berlin Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände Herr Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann 14.12.2018 Berlin Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände Herr Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BM Peter Altmaier 07.11.2018 Berlin Deutscher Schaustellerbund Bundesministerium für Arbeit und Soziales BM Hubertus Heil 06.11.2019 Berlin Bundesagentur für Arbeit, Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Gewerkschaftsbund, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Industriegewerkschaft Metall, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft BM Hubertus Heil 02.10.2018 Berlin DAX-30 Konzernbetriebsratsvorsitzende BM Hubertus Heil 21.08.2018 Berlin Institut der Deutschen Wirtschaft Köln Herr Prof. Michael Hüther BM Hubertus Heil 24.07.2018 Berlin Continental AG Herr Rogasch, Leiter Public Affairs Frau Dr. Reinhart, Personalvorstand Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme 27.11.2019 Berlin Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern Herr Peter Driessen, Geschäftsführer Staatssekretärin Leonie Gebers 16.05.2018 Berlin Deutscher Industrie- und Handelskammertag Herrn Dr. Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer, Frau Dr. Sandra Hartig Staatssekretärin Leonie Gebers 28.06.2018 Berlin BDA-Vorstands-Ausschuss für Arbeitsmarktfragen Staatssekretärin Leonie Gebers 03.07.2018 Berlin Unternehmerverband des Handwerks Herr Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer Staatssekretärin Leonie Gebers 24.08.2018 Berlin Unternehmerverband des Handwerks Herr Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9154 Ressort/Name Datum Ort Name des Verbands/ Unternehmens/externen Dritten Staatssekretärin Leonie Gebers 30.08.2018 Berlin Deutscher Industrie- und Handelskammertag Herrn Dr. Achim Dercks Staatssekretärin Leonie Gebers 07.09.2018 Berlin Arbeitgeberverbandes Pflege Frau Isabell Halletz, Geschäftsführerin Staatssekretärin Leonie Gebers 19.09.2018 Berlin Deutscher Gewerkschaftsbund Herr Johannes Jacob, Abteilungsleiter Arbeitsmarktpolitik Staatssekretärin Leonie Gebers 09.11.2018 Berlin Mitglieder der Unternehmensinitiative zum Thema „Bleibeperspektive für Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung“ Frau Antje von Dewitz, Frau Lisa Fiedler Herr Gottfried Härle, Frau Ursula Maurer, Frau Esther Straub, Herr Markus Winter, Frau Andrea Winter, Herr Thomas Osswald Staatssekretärin Leonie Gebers 15.11.2018 Berlin Industriegewerkschaft Metall Geschäftsführerkonferenz Staatssekretärin Leonie Gebers 21.11.2018 Berlin Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Herr Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer Staatssekretärin Leonie Gebers 18.12.2018 Telefonat Unternehmerverband des Handwerks Herr Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer Bundesministerium der Finanzen Staatssekretär Wolfgang Schmidt 12.2018 Berlin Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration Frau Dr. Cornelia Schu, Geschäftsführerin SVR GmbH & Direktorin des SVR-Forschungsbereichs Staatssekretär Wolfgang Schmidt 22.01.2019 Berlin ProAsyl Herr Günter Burkhardt, Geschäftsführer Staatssekretär Wolfgang Schmidt 14.02..2019 Berlin ProAsyl Herr Günter Burkhardt, Geschäftsführer Frau Bellinda Bartolucci, Rechtspolitische Referentin Integrationsbeauftragte Integrationsbeauftragte, Bundeskanzleramt 14.11.2018 Telefonat Unternehmerverband Deutsches Handwerk / Zentralverband des Deutschen Handwerks Integrationsbeauftragte, Bundeskanzleramt 03.12.2018 Reutlingen Industrie- und Handelskammer Reutlingen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9154 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO begonnen , und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme gesetzt (bitte unter Angabe der Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der Zuleitung und des Fristablaufs beantworten)? Das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO wurde am 26. November 2018 mit Frist zum 7. Dezember 2018 eingeleitet. 11. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der formalen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte oder ähnliche Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann? Das Bundeskabinett hat am 2. Oktober 2018 „Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ beschlossen. Diese wurden auf der Homepage des BMI veröffentlicht. 12. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO jeweils durchgeführt? Die Fraktionen des Deutschen Bundestages wurden am 26. November 2018 unterrichtet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333