Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums Bildung und Forschung vom 2. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9156 19. Wahlperiode 05.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8533 – Kontrolle durch den Bund bei der Verwendung der durch die BAföG-Übernahme des Bundes freigewordenen Mittel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch das 25. BAföG-Änderungsgesetz (BAföG = Berufsausbildungsförderungsgesetz ) hat der Bund die vollständige Finanzierung der Ausbildungsförderung übernommen. Die Länder werden dadurch um etwa 1,2 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Die Länder haben zugesichert, diese Mittel für Investitionen in die Hochschulen zu verwenden. Das ist jedoch häufig nicht der Fall (www. forschung-und-lehre.de/politik/niedersachsen-verwendet-bafoeg-mittel-fuerkitas -692/). Die Länder sind verpflichtet, über die Verwendung der Mittel zu berichten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Mit Beschluss vom 4. November 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6588 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten, ihn jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres zum 31. Mai darüber zu unterrichten, wie die Länder die Mittel eingesetzt haben, die darauf zurückzuführen sind, dass der Bund sie seit dem Jahr 2015 von den Ausgaben für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entlastet hat. Um der Berichtsanforderung des Deutschen Bundestages nachzukommen, werden die Länder gebeten, die vom Bundestag gewünschten Informationen für das jeweilige Haushaltsjahr bereit zu stellen. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9156 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen kontrolliert die Bundesregierung die Verwendung der Mittel, die im Rahmen der vollständigen Finanzierung der Ausbildungsförderung durch den Bund bei den Ländern frei geworden sind? Eine rechtliche Grundlage für die Kontrolle der Verwendung von Mitteln in den Landeshaushalten besteht aufgrund der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Gibt es darüber hinausgehende Vereinbarungen des Bundes mit den Ländern über die Kontrolle der Mittelverwendung, und wenn ja, wie lauten diese? Über die in der Antwort zu Frage 1 genannten Grundlagen hinaus gibt es keine weitergehenden Vereinbarungen. 3. Über welche Punkte müssen die Länder dem Bund jeweils berichten? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. In welchem Umfang legen die Länder dem Bund Daten und Berichte über die Verwendung der vormaligen BAföG-Mittel vor (bitte, soweit möglich, in Seitenzahlen angeben)? 5. In welchem Rhythmus legen die Länder dem Bund die in Frage 3 erfragten Daten und Berichte vor? Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Die von den Ländern zugelieferten Angaben werden vollumfänglich im jährlichen Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag wiedergegeben, zuletzt im Bericht über das Haushaltsjahr 2017 auf Bundestagsdrucksache 19/2498. 6. Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung der in den Fragen 3 und 4 erfragten Daten und Berichte betraut (bitte jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten für die einzelnen Jahre nach den beteiligten Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger angeben)? 7. Welchen jeweiligen Entgeltgruppen gehören die in Frage 6 beschriebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, und aus welchen Haushaltsstellen werden die entsprechenden Stellen finanziert (bitte die Gesamtzahl der Stellen je Entgeltgruppe und Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger aufschlüsseln sowie die korrespondierenden Belastungen der jeweiligen Haushaltsstelle angeben)? 8. Wie viele Arbeitsstunden wenden Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger pro Jahr für die Auswertung der in den Fragen 3 und 4 erfragten Daten und Berichte auf (bitte Gesamtsumme für die einzelnen Jahre und jeweils die Summe für die beteiligten Verwaltungseinheiten des Bundes inklusive Projektträger für die einzelnen Jahre angeben)? Die Fragen 6 bis 8 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9156 Gemäß ihrer jeweiligen Zuständigkeiten sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien mit der Auswertung von Daten und der Erstellung des Berichts befasst. Eine Erfassung des Arbeitsaufwands in den erbetenen Ausprägungen erfolgt für diese Aufgaben ebenso wenig wie für sonstige Einzelaufgaben und Einzelthemen der Ressorts. Ein Projektträger ist nicht in die Erstellung des Berichts involviert. 9. Welche Berichte, die die Länder vorgelegt haben müssten, liegen noch nicht vor (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 10. Wie groß ist der Betrag der Mittel, für den noch keine Berichte vorliegen, obwohl sie vorliegen müssten (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen )? 11. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die noch nicht vorliegenden Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 12. Welche Frist zur Einreichung der fehlenden Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen )? 13. Welche Berichte, die die Länder, Kommunen oder Schulen vorgelegt haben müssten, wurden nicht fristgerecht beim Bund eingereicht (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 14. Wie groß ist der Betrag der Mittel, deren Berichte nicht fristgerecht beim Bund eingegangen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 15. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die nicht fristgerecht eingereichten Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 16. Welche Frist zur Nachreichung der nicht fristgerecht eingegangenen Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Berichte nachgeliefert (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 17. Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung Mängel in der Berichterstattung gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 18. Wie groß ist der Betrag der Mittel, die von Mängeln in der Berichterstattung betroffen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen )? 19. Was hat die Bundesregierung als Reaktion auf Mängel in der Berichterstattung unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 20. Welche Frist zur Behebung der Mängel in der Berichterstattung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Berichterstattung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 21. Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung der Mittel gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9156 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Wie groß ist der Betrag der Mittel, für die die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung festgestellt hat (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 23. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die inhaltlichen Mängel in der Verwendung der Mittel unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 24. Welche Frist zur Abstellung der inhaltlichen Mängel in der Mittelverwendung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Mittelverwendung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 25. Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für Kontrolle der freigewordenen BAföG-Mittel geändert? 26. Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für Förderungen des Bundes insgesamt geändert? 27. Inwieweit hat die Bundesregierung nach Entscheidungen des Bundesrechnungshofs ihr Prüfverhalten im Rahmen der Kontrolle der freigewordenen BAföG-Mittel geändert? Die Fragen 9 bis 27 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Zulieferungen der Länder zu dem Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag sind bislang stets rechtzeitig eingegangen, um den Bericht fristgerecht zum 31. Mai dem Deutschen Bundestag zuzustellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333