Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 3. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9159 19. Wahlperiode 05.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Martin Sichert, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8517 – Leiharbeit in der Bundesverwaltung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „WirtschaftsWoche“ berichtete am 8. Mai 2018, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (= BAMF) seit September 2016 5,8 Mio. Euro für Leiharbeiter ausgegeben habe. Insgesamt seien seit September 2016 rund 350 Leiharbeiter im BAMF beschäftigt gewesen und davon noch rund 100 zum Berichtszeitpunkt (https://bit.ly/2GNbAeR). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage muss auf verschiedene Datenquellen zurückgegriffen werden, da nicht alle gestellten Fragen aus einer einheitlichen Datenquelle heraus beantwortet werden können. Es werden Daten der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes genutzt. Angaben zu Zeitarbeitnehmern in der Bundesverwaltung liegen in der Personalstandstatistik jedoch nicht vor, da bei Zeitarbeitnehmern kein unmittelbares Arbeitsverhältnis zum Bund besteht . Zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage werden deshalb auch Daten genutzt , die in der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden. Die im Rahmen der Anfragen in der unmittelbaren Bundesverwaltung erhobenen Daten geben die Ergebnisse wieder, die im Bundeskanzleramt, in den Bundesministerien, in den übrigen obersten Bundesbehörden und den zum jeweiligen Geschäftsbereich gehörenden Behörden ermittelbar waren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9159 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch war in den Jahren 2017 und 2018 die Zahl, und der Anteil der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden eingesetzten Leiharbeitskräfte (bitte die Angaben der Anlage 1, Bundestagsdrucksache 18/11247, aktualisieren, und die Angaben für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nach den jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden unterteilen), und zu welchem Anteil arbeiteten diese Leiharbeitskräfte in Vollzeit bzw. Teilzeit? Auf die Tabellenblätter zu Frage 1 (Anlage) wird verwiesen. Hierfür wurden Daten genutzt, die zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage durch eine Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden. 2. Wie setzen sich bezogen auf die Jahre 2017 und 2018 die Beschäftigten in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. Bundesbehörden insgesamt nach Geschlecht, Alter, Behinderung, Staatsangehörigkeit zusammen, und wie ist die Verteilung der entsprechenden in Leiharbeit Beschäftigten (bitte die Tabelle aus der Bundestagsdrucksache 18/11247 aktualisieren; die Angaben für das BMI bitte nach den jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden und dem Bundesministerium unterteilen)? Auf die Tabellenblätter zu Frage 2 (Anlage) wird verwiesen. Bezüglich der Beschäftigten enthält die beigefügte Auswertung der einzelplanbasierten Beschäftigtenzahlen der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes die Angaben zur Zusammensetzung der Beschäftigten nach Alter und Geschlecht zum Stand 30. Juni 2017. Angaben zu Staatsangehörigkeit und Behinderung werden für die Personalstandstatistik nicht erhoben. Die Angaben für 2018 liegen noch nicht vor. Bei Auswertungen aus der Personalstandstatistik sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch die Anwendung der deterministischen 5er- Rundung (Rundung auf ein Vielfaches von 5) in den Tabellen, die Daten aus der Personalstandstatistik enthalten (Tabellenblatt 2a). Hinsichtlich der Zeitarbeitskräfte (Tabellenblätter 2b bis 2e) werden Daten genutzt , die zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage durch eine Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden. Angaben zur Staatsangehörigkeit werden nicht systematisch erfasst und liegen daher nur unvollständig vor. Sofern Angaben vorliegen verfügen die Zeitarbeitskräfte über die deutsche Staatsangehörigkeit bis auf eine Zeitarbeitskraft, die die kanadische Staatsangehörigkeit besitzt. 3. Wie hoch wird die Zahl und der Anteil der Leiharbeitskräfte im Sinne der Frage 1 nach aktueller Planung im Jahr 2019 sein? Die in der Antwort zu Frage 1 für das Jahr 2018 erhobene Anzahl an Zeitarbeitskräften bildet die Grundlage zur Beantwortung der Frage 3. Demnach sind in den einzelnen Ressorts keine signifikanten Veränderungen gegenüber dem Jahr 2018 zu erwarten. Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigen, den Einsatz von Zeitarbeitskräften zu verringern. Auch für das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur zeichnet sich eine Verringerung ab. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) plant für 2019 keine Zeitarbeitskräfte zu beschäftigen. Bei den übrigen Behörden des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sind keine signifikanten Änderungen gegenüber dem Jahr 2018 geplant. Drucksache 19/9159 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9159 4. Hat sich etwas an den personalwirtschaftlichen Vorgaben entsprechend der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/11247 geändert (bitte die Tabelle aktualisieren)? Es wurde eine aktuelle Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung durchgeführt . Die Angaben zu den personalwirtschaftlichen Vorgaben für den Einsatz von Zeitarbeitskräften wurden in folgender Tabelle aktualisiert. Ressort Beschreibung etwaiger personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt für welchen Bereich geregelt Anmerkungen AA - - - Einsätze von Zeitarbeitskräften werden nur in seltenen Ausnahmefällen nach Prüfung der Notwendigkeit und für begrenzte Zeiträume in möglichst kleinem Umfang gebilligt. Vorübergehender Personalmehrbedarf, befristeter Sonderbedarf an speziellen Fachkenntnissen sowie außerplanmäßige Vakanzen werden weit überwiegend anderweitig mit regulären Personalmaßnahmen durch den Einsatz eigenen Personals überbrückt (Abordnungen, Vertretungsregeln , Überstundenanordnungen , befristet Beschäftigte etc.). BK Amt - - - Der Einsatz einer Zeitarbeitskraft erfolgt nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. BMF Ein Einsatz von Zeitarbeitskräften kommt lediglich in Ausnahmesituationen (z. B. bei Organisationsänderungen , vorläufige Haushaltsführung) und bei kurzzeitigen, unvorhersehbaren Arbeitsspitzen in Betracht, wenn eigene Personalkapazitäten zeitnah nicht zur Verfügung stehen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9159 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9159 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Beschreibung etwaiger personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt für welchen Bereich geregelt Anmerkungen BMVg Über die jährlichen Vorgaben des BMF zur Buchung der Ausgaben aufgrund von Arbeitnehmerüberlassungsver - trägen (Zeitarbeit) bei den einschlägigen Titeln der Hauptgruppe 5 hinaus bestehen für die Bundeswehrfachschulen (BwFachS) folgende personalwirtschaftlichen Vorgaben : Bezahlung nach Equal Pay und sonstige Gleichbehandlung mit dem Stammpersonal der BwFachS. - Rahmenvertrag zur Arbeitnehmer - überlassung - BwFachS Zur Kompensation in der Regel kurzzeitiger und kurzfristiger Belastungsspitzen/Personalengpässe in den Truppenküchen und Bundeswehrkrankenhäusern kommt als ultima ratio Zeitarbeit zum Tragen. Vorrangig vor der Anforderung von Zeitarbeit werden interne Kompensationsmaßnahmen geprüft und – soweit möglich – ergriffen . Der Einsatz von Lehrkräften bei den BwFachS erfolgt zu Krankheits - und Urlaubvertretung sowie zur Überbrückung bei Nachbesetzungen/Vakanzen BMAS Im BMAS selbst kommen Arbeitnehmerüberlassungen grundsätzlich nicht zur Anwendung BMAS BMEL In Ausnahmefällen zur Überbrückung von Vakanzen bis zum Abschluss von Einstellungsverfahren . Verwaltungspraxis BMEL - BMG Der Einsatz von Zeitarbeitskräften erfolgt zur Deckung kurzfristiger Personalengpässe bzw. zur Überbrückung von Vakanzen bei Nachbesetzungen , die mit hauseigenem Personal nicht abgedeckt werden können. Nach einem Einsatz von 3 Monaten sind Zeitarbeitskräfte berechtigt, sich auf interne Stellenausschreibungen zu bewerben. k. A. BMG - BMWi - - - Der Einsatz von Zeitarbeitskräften erfolgt nur im Ausnahmefall . Es gibt hierzu keine personalwirtschaftlichen Vorgaben . Drucksache 19/9159 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9159 Ressort Beschreibung etwaiger personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt für welchen Bereich geregelt Anmerkungen BMI Projektarbeit mit überschaubarem Zeitraum, bzw. Überbrückung einer Zeitspanne mit hohem Arbeitsaufkommen und besonderer Arbeitsbelastung . Kein Ersatz für unbefristete Arbeitsverhältnisse. Interne Regelung BAMF, Operativer Bereich (Asyl) - BMI Zeitarbeitskräfte werden nur dann eingesetzt, wenn die Aufgabe keinen Aufschub duldet und zuvor sämtliche Alternativmöglichkeiten (Vertretungsregelung , Organisationsübergreifende Unterstützungen , Einstellung von Vertretungskräften gem. TVöD) ausgeschöpft wurden Interne Regelung THW - BMI - - BBK Arbeitnehmerüberlassungen erfolgen im BBK nur im Ausnahmefall zur Überbrückung kurzfristiger Vakanzen oder unvorhersehbarer Arbeitsspitzen. BMI - - BDBOS In der BDBOS wurde nach Zuweisung von weiteren 349 Planstellen /Stellen (Digitalfunk) mit bewilligtem Wirtschaftsplan für 2015 und dem daraufhin erfolgten Personalaufwuchs der Einsatz von Zeitarbeitskräften stark reduziert. Künftig wird dieser nur im Ausnahmefall erfolgen. Es gibt hierzu keine personalwirtschaftlichen Vorgaben. BMI Die bisherige Verwaltungspraxis der zurückhaltenden Nutzung bleibt bestehen. Erst nach Nutzung anderer Möglichkeiten (Vertretung, Einstellung o. Ä.) wird eine Arbeitnehmerüberlassung für einen kurzen Zeitraum in Betracht gezogen. Interne Regelung BBR Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9159 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9159 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Beschreibung etwaiger personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt für welchen Bereich geregelt Anmerkungen BMU Grundsatz equal-pay Einsatz von Zeitarbeitskräften nur in dringenden personalwirtschaftlichen Ausnahmefällen , z. B. bei gleichzeitiger krankheitsbedingter Abwesenheit des/der Stammbeschäftigten und seiner/ihrer Vertretung - - Alle Zeitarbeitnehmer/-innen werden grundsätzlich nach diesem Grundsatz vergütet BPA Arbeitsnehmerüberlassung nur, wenn aus personalwirtschaftlichen Gründen ausnahmsweise unabdingbar. Vergütung dann immer nach „Equal Pay“. Interne Regelung BPA Etwaige Einsätze erfolgen zur Überbrückung von kurzzeitigen Vakanzen, die nicht durch das Stammpersonal aufgefangen werden können (z. B. Krankheitsvertretungen ). BMJV Im BMJV kommen Arbeitnehmerüberlassungen grundsätzlich nicht zur Anwendung . 5. Wie viele Leiharbeitskräfte wurden im Jahr 2017 und 2018 für die Tätigkeiten „Bürosachbearbeitung Verwaltung“ sowie „Techniker bzw. Ingenieure“ im Geschäftsbereich des BMI (bitte nach Geschäftsbereichsbehörden und Ministerium unterteilt angeben) eingesetzt (vgl. Anlage 4 der Bundestagsdrucksache 18/11247)? Es wird auf das Tabellenblatt zu Frage 5 (Anlage) verwiesen. Die Angaben weisen die durchschnittlichen jährlichen Kosten pro Zeitarbeitnehmer pro Vollzeitäquivalent aus. Das Entgelt der Zeitarbeitnehmer ist nicht bekannt. 6. Wie hoch war das durchschnittliche Entgelt (bezogen auf ein Vollzeitäquivalent ), welches pro überlassenen Arbeitnehmer (bitte getrennt nach den Tätigkeiten „Bürosachbearbeitung Verwaltung“ sowie „Techniker bzw. Ingenieure “ und den Jahren 2016, 2017 und 2018 aufschlüsseln) im Geschäftsbereich des BMI (bitte nach Geschäftsbereichsbehörden und dem Bundesministerium unterteilt angeben) an die entleihenden Unternehmen gezahlt wurde? Es wird auf das Tabellenblatt zu Frage 6 (Anlage) verwiesen. 7. Wie hoch war das durchschnittliche Entgelt (bezogen auf ein Vollzeitäquivalent ) eines Stammbediensteten in den Tätigkeitsfeldern „Bürosachbearbeitung Verwaltung“ sowie „Techniker bzw. Ingenieure“ im Geschäftsbereich des BMI (bitte nach Geschäftsbereichsbehörden und Bundesministerium unterteilt angeben) in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (bitte nach Jahren getrennt angeben)? Es wird auf das Tabellenblatt zu Frage 7 (Anlage) verwiesen. Drucksache 19/9159 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9159 8. Auf welche Summe belaufen sich die Ausgaben für Leiharbeitskräfte im Geschäftsbereich des BMI (bitte nach Geschäftsbereichsbehörden und Bundesministerium unterteilt angeben) in den Jahren 2016, 2017 und 2018, insgesamt ? Es wird auf das Tabellenblatt zu Frage 8 (Anlage) verwiesen. 9. Aus welchen Gründen wurden Leiharbeitskräfte im vergangenen Jahr im Geschäftsbereich des BMI (bitte nach Geschäftsbereichsbehörden und Bundesministerium unterteilen) eingesetzt (bitte die fünf häufigsten Gründe mit Fallzahlen auflisten, vgl. Anlage 5 der Bundestagsdrucksache 18/11247)? Im Geschäftsbereich des BMI wurden im vergangenen Jahr Zeitarbeitskräfte insbesondere zur Bewältigung von Sonderaufgaben und Arbeitsspitzen, bei kurzfristigen projektbezogenen vorübergehenden Sondermehrbedarfen, als Krankheitsund Urlaubsvertretungen sowie für die Überbrückung bei Nachbesetzungen eingesetzt . Im BMI selbst wurden im vergangenen Jahr keine Zeitarbeitskräfte eingesetzt . Es wird auf das Tabellenblatt zu Frage 9 (Anlage) verwiesen. 10. Wurden Leiharbeitskräften im BAMF in den Jahren 2016, 2017 und 2018 Zugriffsberechtigungen auf das Produktivsystem Maris und/oder das Ausländerzentralregister (= AZR) erteilt, und wenn ja, im Rahmen welcher Tätigkeit (bitte getrennt nach Jahren, Tätigkeit und Anzahl der erteilten Zugriffsberechtigungen auflisten)? Die Zeitarbeitskräfte waren in die Arbeitsabläufe der Referate eingegliedert und hatten Zugriff auf die notwendigen Programme (z. B. Dolmetscherverwaltungssystem , Maris, MS-Office usw.). Eine Auswertung, welche Zeitarbeiter für MARiS und/oder AZR freigeschaltet wurden, kann nicht erfolgen. Aus Datenschutzgründen wurden die Zugangsberechtigungen nach Ausscheiden aus dem BAMF bzw. nach Wechsel in einen anderen Fachbereich entzogen. Eine entsprechende statistische Differenzierung für diesen Personenkreis ist daher nicht möglich . 11. Wurde im Vorfeld der Erteilung von Zugriffsberechtigungen im Sinne der Frage 10 – soweit die für das jeweilige System geltende Dienstvereinbarung dies vorsieht – die Personalvertretung des BAMF einbezogen? Mit der örtlichen Personalvertretung in Nürnberg, sowie der Gleichstellungsbeauftragten im Haus wurde vereinbart, dass Zeitarbeitskräfte im BAMF nur bei akutem Bedarf und für kurze Beschäftigungszeiträume eingestellt werden. Der Einsatz von Zeitarbeitnehmern wird grundsätzlich als Ultima Ratio genutzt. Die im Dienstbetrieb eingebunden Zeitarbeitskräfte wurden mit Verpflichtungserklärungen inhaltlich auf die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet, die Vorlage von Führungszeugnissen war obligatorisch. 12. Wurden im Zusammenhang mit erteilten Zugriffsberechtigungen von Leiharbeitskräften im Sinne der Frage 10 in den Jahren 2016, 2017 und 2018 Missbrauchsfälle bekannt, und falls ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Sicherheitsrelevante Vorgänge im Rahmen des Einsatzes von Zeitarbeitern waren im BAMF nicht zu verzeichnen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9159 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vo llz ei t An te il Te ilz ei t An te il Vo llz ei t An te il Te ilz ei t An te il AA 0 0 B K Am t1 ) * * ) 1 0, 15 % 1 0, 15 % B M F 54 0, 12 % * * * * 50 0, 11 % * * * * B M JV 0 0 B M Vg 2) 3) 58 2 0, 24 % * * * * 66 7 0, 28 % * * * * B M I 4 ) 11 8 0, 17 % 81 0, 12 % 37 0, 05 % 89 0, 13 % 36 0, 05 % 53 0, 08 % B M AS * * ) 2 0, 07 % 5 0, 18 % 4 80 ,0 0% 1 20 ,0 0% B M B F 0 0 B M EL 10 0, 18 % 6 60 ,0 0% 4 40 ,0 0% 9 0, 16 % 6 66 ,6 7% 3 33 ,3 3% B M FS FJ 0 0 B M G 17 0, 41 % 8 47 ,0 0% 9 53 ,0 0% 11 0, 26 % 6 55 ,0 0% 5 45 ,0 0% B M U * * ) 1 0, 07 % 0 B M VI 12 0, 05 % 11 92 ,0 0% 1 8, 00 % 14 0, 06 % 14 10 0, 00 % B M W i 0 8 0, 08 % 7 87 ,5 0% 1 12 ,5 0% B M Z * * ) 1 0, 10 % 0 B K M 5 0, 19 % 5 10 0, 00 % 11 0, 43 % 11 10 0, 00 % B PA * * ) 4 0, 82 % 1 25 ,0 0% 3 75 ,0 0% 1 0, 21 % 3) BM Vg : b ei de r B ea nt w or tu n g de r F ra ge 1 w u rd en a lle St at u sg ru pp en , d .h . a uc h di e So ld at in n en u nd S ol da tin n en , b er üc ks ic ht ig t. 4) An ga be n oh ne B fV . D ie A n ga be n de s Bf V w er de n au s Si ch er he its gr ün de n ni ch t v er öf fe nt lic ht . zu F ra ge 1 : Ta be lle nb la tt 1a Ar be its an te il Ar be its an te il An te il Le ih - ar be ite r G es am t An te il Le ih - ar be ite r G es am t 1) D ie A n ga be n zu m Bu n de sn ac hr ic ht en di en st al s G es ch äf ts be re ic hs be hö rd e de s BK Am t k an n au s G rü nd en d es St aa ts w oh ls n ic ht in o ffe ne r Fo rm er fo lg en u nd s in d al s Ve rs ch lu ss sa ch e ge m äß de r V SA ei n ge st u ft. D ie d ie sb ez üg lic he n An tw or te n si n d in d er G eh ei m sc hu tz st el le d es D eu ts ch en B u n de st ag es hi n te rle gt u n d kö nn en d or t n ac h M aß ga be d er G eh ei m sc hu tz or dn un g ei n ge se he n we rd en . 2) BM Vg : D as Ve rp fle gu ng sa m t d er Bu n de sw eh r h äl t f ür di e Tr u pp en kü ch en k ei n e ab so lu te n "F al lza hl en " zu m Ei n sa tz vo n Ze ita rb ei ts kr äf te n na ch . E s er fo lg t s ta ttd es se n au f B as is de r a bg er u fe ne n Ze ita rb ei ts st u n de n ei n e Um re ch nu ng in s og en an nt e "V ol lze itä qu iva le nt e" . Au f d ie se W ei se w er de n W er te e rm itt el t, di e ei n e Au sw er tu n g au f e in er ve rg le ic hb ar en B as is er m ög lic ht . Im Be re ic h de r B u n de sw eh rk ra nk en hä us er so w ie d er Tr u pp en kü ch en w er de n di e An ga be n zu m Be sc hä fti gu ng su m fa ng d er Le ih ar be its kr äf te n ic ht vo lls tä nd ig e rfa ss t. * D ie D at en li eg en n ich t v or . 20 17 20 18 * * Zu r Ve rm ei du ng e tw ai ge r R ea no ny m is ie ru n ge n er fo lg t k ei n e D et ai llie ru n g. Drucksache 19/9159 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An ga be n fü r da s B M I u n d se in e G es ch äf ts be re ic hs be hö rd en BA A 0 BA D V 0 BA kö V 0 BA M F 74 0, 98 % 38 51 ,5 0% 36 48 ,5 % 55 4 8, 00 % 51 92 ,0 0% BB K 21 5, 97 % 21 10 0, 00 % - - 22 21 95 ,4 5% 1 4, 55 % BD BO S 20 4, 33 % 20 10 0, 00 % - - 5 5 10 0, 00 % - - Be sc hA 0 Bi B 0 BI Sp 0 BK A 0 BK G 0 Bp B 0 BP O L 0 BS I 0 BV A 0 H S Bu n d 0 St BA 0 TH W * 1 0, 07 % ZI Ti S 0 BB R * 2 0, 16 % 7 6 85 ,7 1% 1 14 ,2 9% BM I 0 Su m m e 11 8 0, 17 % 79 0, 12 % 36 0, 05 % 89 0, 13 % 36 0, 05 % 53 0, 08 % * Zu r Ve rm ei du ng e tw ai ge r R ea no ny m is ie ru n ge n er fo lg t k ei n e D et ai llie ru n g. An te il Vo llz ei t zu F ra ge 1 : Ta be lle nb la tt 1b An te il Te ilz ei t An te il Vo llz ei t An te il Te ilz ei t 20 17 20 18 Le ih - ar be ite r G es am t An te il Ar be its an te il Le ih - ar be ite r G es am t An te il Ar be its an te il Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9159 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. zu Frage 2: Tabellenblatt 2a 22.03.2019 im Alter von ... bis unter ... Jahren Männer 04 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes* 1.510 165 280 355 470 240 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 6.435 470 1.345 1.660 2.190 770 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 45.280 8.090 7.840 12.625 14.035 2.690 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 2.430 180 335 665 885 365 08 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 28.430 3.270 4.400 6.685 10.385 3.685 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 6.085 865 1.325 1.115 1.835 945 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 2.195 290 415 385 740 365 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 1.160 100 200 265 420 170 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 16.485 2.155 2.435 3.690 6.015 2.190 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 195.580 76.390 50.250 29.865 31.220 7.855 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 1.325 165 265 295 445 155 16 Umwelt, Naturschutz, Bau u. Reaktorsicherheit 2.305 165 475 535 775 355 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend 720 90 125 125 260 120 23 Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. wirtschaftl. Zusammenarbeit u. Entwickl. 425 35 105 75 155 55 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 450 40 95 90 155 70 Bund zusammen 313.195 92.715 70.180 59.070 70.870 20.360 Frauen 04 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes* 2.180 240 415 455 745 325 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 5.940 760 1.485 1.620 1.675 400 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 22.305 4.645 4.935 5.585 5.625 1.510 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 2.860 345 520 790 945 265 08 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 17.570 3.200 3.420 5.080 4.815 1.055 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 3.955 555 995 825 1.195 385 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 3.195 475 680 630 1.030 380 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 1.610 245 375 380 475 140 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 6.790 825 1.205 1.715 2.290 755 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 43.100 13.300 9.800 6.580 10.625 2.795 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 2.615 320 600 640 825 235 16 Umwelt, Naturschutz, Bau u. Reaktorsicherheit 2.750 275 635 650 890 300 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend 1.345 195 320 300 410 115 23 Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. wirtschaftl. Zusammenarbeit u. Entwickl. 510 55 150 140 125 40 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 620 70 120 170 190 75 Bund zusammen 119.660 25.800 25.980 26.140 32.730 9.010 *einschließlich BKM und BPA Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. 50 - 60 60 und mehr Statistisches Bundesamt F305/37410000-1 Beschäftigte des Bundes am 30.06.2017 nach Geschlecht, Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Altersgruppen Epl.- Nr. Einzelplan Insgesamt unter 30 30 - 40 40 - 50 Drucksache 19/9159 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Frauen Männer unter 30 30 - 40 40 - 50 50 - 60 60 und mehr AA 0 BKAmt1) **) 1 BMF 54 36 18 * * * * * * BMJV 0 BMVg2) 582 * * * * * * * * BMI 3) 118 45 74 8 12 10 8 6 * BMAS **) 2 BMBF 0 BMEL 10 9 1 4 2 4 0 BMFSFJ 0 BMG 17 11 6 2 7 3 5 0 BMU **) 1 BMVI1) 12 3 9 1 2 1 6 2 * BMWi 0 BMZ **) 1 BKM 5 3 2 2 2 1 0 BPA 4 4 2 1 1 1 3) Angaben ohne BfV Alter zu Frage 2: Tabellenblatt 2b Behinderung * Die Daten liegen nicht vor. 2) BMVg: Im Bereich der Bundeswehrkrankenhäuser sowie der Truppenküchen werden Alter, Geschlecht, Angaben zur Schwerbehinderung oder zur Staatsangehörigkeit der von Zeitarbeitsfirmen zur Verfügung gestellten Personen nicht erfasst. Das Verpflegungsamt der Bundeswehr hält für die Truppenküchen keine absoluten "Fallzahlen" zum Einsatz von Zeitarbeitskräften nach. Es erfolgt stattdessen auf Basis der abgerufenen Zeitarbeitsstunden eine Umrechnung in sogenannte "Vollzeitäquivalente". Auf diese Weise werden Werte ermittelt, die eine Auswertung auf einer vergleichbaren Basis ermöglicht. 2017 Geschlechtgesamt Leiharbeiter 1) Die Angaben zum Bundesnachrichtendienst als Geschäftsbereichsbehörde des BKAmt kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen und sind als Verschlusssache gemäß der VSA eingestuft. Die diesbezüglichen Antworten sind in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. ** Zur Vermeidung etwaiger Reanonymisierungen erfolgt keine Detaillierung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9159 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Frauen Männer unter 30 30 - 40 40 - 50 50 - 60 60 und mehr AA 0 BKAmt1) ** 1 BMF 50 31 19 * * * * * * BMJV 0 BMVg2) 667 * * * * * * * * BMI 4) 89 40 49 2 10 12 8 2 * BMAS 5 1 4 1 1 2 1 BMBF 0 BMEL3) 9 5 4 1 3 1 3 BMFSFJ 0 BMG 11 8 3 2 4 1 4 1 BMU 0 BMVI 14 7 7 1 4 2 5 2 * BMWi 8 3 5 2 2 4 0 BMZ 0 BKM 11 5 6 6 4 1 0 BPA ** 1 0 3) BMEL: Zu einem Leiharbeiter einer Behörde des Geschäftsbereichs liegt keine Altersangabe mehr vor. 4) Angaben ohne BfV Alter zu Frage 2: Tabellenblatt 2c Behinderung * Die Daten liegen nicht vor. 1) Die Angaben zum Bundesnachrichtendienst als Geschäftsbereichsbehörde des BKAmt kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen und sind als Verschlusssache gemäß der VSA eingestuft. Die diesbezüglichen Antworten sind in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 2) BMVg: Im Bereich der Bundeswehrkrankenhäuser und der Truppenküchen werden Alter, Geschlecht, Angaben zur Schwerbehinderung oder zur Staatsangehörigkeit der von Zeitarbeitsfirmen zur Verfügung gestellten Personen nicht erfasst. Das Verpflegungsamt der Bundeswehr hält für die Truppenküchen keine absoluten "Fallzahlen" zum Einsatz von Zeitarbeitskräften nach. Es erfolgt stattdessen auf Basis der abgerufenen Zeitarbeitsstunden eine Umrechnung in sogenannte "Vollzeitäquivalente". Auf diese Weise werden Werte ermittelt, die eine Auswertung auf einer vergleichbaren Basis ermöglicht. 2018 gesamt Leiharbeiter Geschlecht ** Zur Vermeidung etwaiger Reanonymisierungen erfolgt keine Detaillierung. Drucksache 19/9159 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Frauen Männer unter 30 30 - 40 40 - 50 50 - 60 60 und mehr BAMF 74 * * * * * * * * BBK 21 3 18 8 8 3 2 0 BDBOS 20 1 19 4 4 8 4 * THW ** 1 BBR ** 2 Summe 118 4 37 8 12 7 8 6 0 ** Zur Vermeidung etwaiger Reanonymisierungen erfolgt keine Detaillierung. * Die Daten liegen nicht vor. zu Frage 2: Tabellenblatt 2d 2017 gesamt Leiharbeiter Geschlecht Alter Behinderung Angaben für das BMI und seine Geschäftsbereichsbehörden Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/9159 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Frauen Männer unter 30 30 - 40 40 - 50 50 - 60 60 und mehr BAMF 55 * * * * * * * * BBK 22 8 14 1 7 8 4 2 0 BDBOS 5 0 5 1 1 3 * THW 0 BBR 7 3 4 2 1 4 1 Summe 89 11 23 2 10 12 8 2 1 * Die Daten liegen nicht vor. zu Frage 2: Tabellenblatt 2e 2018 gesamt Leiharbeiter Geschlecht Alter Behinderung Angaben für das BMI und seine Geschäftsbereichsbehörden Drucksache 19/9159 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bürosachbearbeitung Verwaltung Techniker/Ingenieure Bürosachbearbeitung Verwaltung Techniker/Ingenieure BAMF 74 55 BBK 21 22 BDBOS 4 16 1 4 THW * BBR * 3 4 2017 2018 Zu Frage 5: * Zur Vermeidung etwaiger Reanonymisierungen erfolgt keine Angaben. Angaben für das BMI und seine Geschäftsbereichsbehörden Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/9159 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2016 2017 2018 2016 2017 2018 BAMF* BBK 44.181,72 42.285,96 43.768,92 BDBOS** THW *** BBR *** 38.101,80 97.821,00 112.545,00 ** Die Daten liegen nicht vor. Angaben für das BMI und seine Geschäftsbereichsbehörden *** Zur Vermeidung etwaiger Reanonymisierungen erfolgen teilweise keine Angaben. Zu Frage 6: Bürosachbearbeitung Verwaltung Techniker / Ingenieure Durchschnittliches Entgelt in Euro pro Leiharbeiter pro Jahr * Die Gehälter der Leiharbeitnehmer sind nicht bekannt. Die durchschnittlichen Kosten für das BAMF betragen pro Leiharbeitnehmer rd. 47 T€ p.a. pro Vollzeitäquivalent (Brutto-Stundensatz rd. 23 €). Drucksache 19/9159 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2016 2017 2018 2016 2017 2018 BAMF 39.799,80 40.517,00 41.222,50 BBK 38.927,76 39.472,32 40.087,32 BDBOS* THW 48.410,00 49.153,00 48.331,00 BBR 39.825,00 40.761,20 41.923,00 71.296,00 73.501,00 75.706,00 * Für die Tätigkeitsfelder "Bürosachbearbeitung Verwaltung" sowie "Techniker/Ingenieur" spezifizierte Daten waren nicht ermittelbar. Zu Frage 7: Bürosachbearbeitung Verwaltung Techniker / Ingenieure Durchschnittliches Entgelt in Euro pro Stammbedienstete pro Jahr Angaben für das BMI und seine Geschäftsbereichsbehörden Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/9159 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2016 2017 2018 BAMF 587.280,08 3.468.745,00 2.580.995,34 BBK 832.094,45 732.956,44 886.321,35 BDBOS 5.066.962,00 2.295.927,00 485.877,00 THW * BBR * 144.405,69 177.628,60 * Zur Vermeidung etwaiger Reanonymisierungen erfolgen teilweise keine Angaben. Zu Frage 8: Angaben für das BMI und seine Geschäftsbereichsbehörden Ausgaben für Leiharbeit Drucksache 19/9159 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gründe Leiharbeitskräfte 2018 BAMF BBK BDBOS BBR Überbrückung bei Nachbesetzungen/Vakanzen 4 3 Krankheits- und Urlaubsvertretung 2 4 Bewältigung von Arbeitsspitzen 7 Kurzfristiger projektbezogener vorübergehender Sondermehrbedarf * 1 Abwesenheitsvertretung für Personal im Ausland erhöhtes Arbeitsaufkommen, Projekte * 8 Küchenhilfskräfte 1 4 * Die Daten waren nicht ermittelbar. Zu Fr age 9: Angaben für das BMI und seine Geschäftsbereichsbehörden Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/9159 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333