Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 2. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9161 19. Wahlperiode 03.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Johannes Vogel (Olpe), Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8535 – Mögliche Pläne der Bundesregierung zur Einrichtung einer Online-Weiterbildungsplattform V o r a b f a s s u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Der demographische Wandel sowie technologische und gesellschaftliche Veränderungen führen dazu, dass eine Erstausbildung und ein Studium oft nicht mehr für ein ganzes Berufsleben ausreichen.“ Das erklärt der Wissenschaftsrat zu seinen aktuellen Empfehlungen zum Ausbau hochschulischer Weiterbildungsmöglichkeiten vom 25. Januar 2019. Laut dieser Erklärung müssen die Möglichkeit zur Weiterbildung sowie ein Konzept für lebenslanges Lernen zu festen Bestandteilen des aktuellen Bildungssystems werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung ist lebenslanges Lernen bzw. Weiterbildung eine wichtige Voraussetzung, um sich an die Veränderungen im beruflichen und privaten Umfeld anzupassen. Auf dem deutschen Weiterbildungsmarkt existiert derzeit eine für die Nutzer unübersichtliche Vielzahl an Angeboten. Alleine die Volkshochschulen verzeichneten im vergangenen Jahr mehr als 6,2 Millionen Teilnehmer, bei einem Angebot von knapp 581 000 Kursen (Statistisches Bundesamt, Weiterbildung 2018). Hinzu kommen Angebote für (Online-)Kurse von weiteren privaten und öffentlichen Weiterbildungsanbietern. Eine Plattform, die sämtliche Weiterbildungsanbieter und -angebote übersichtlich strukturiert, ordnet und für potenzielle Nutzer transparent zugänglich macht, existiert bisher nicht. In einem gemeinsamen Interview zur Vorstellung der Nationalen Weiterbildungsstrategie im November 2018 haben die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek und der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil eine Online-Weiterbildungsplattform thematisiert (Handelsblatt, 8. November 2018). Seitdem sind den Fragestellern keine weiteren öffentlichen Aussagen der beiden Bundesminister in Bezug auf die Planung und Einrichtung einer Online-Weiterbildungsplattform bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9161 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung zur Konzeption und Einrichtung einer Online-Weiterbildungsplattform (bitte unter Angabe des Planungsstandes , des vorgesehenen Zeitraums zur Einrichtung, der Trägerschaft und der vorgesehenen Bundesmittel erläutern)? Die Bundesregierung prüft zurzeit ergebnisoffen die Möglichkeiten, die Transparenz im vielfältigen Aus- und Weiterbildungsangebot zu steigern, die IT-gestützte Information und Beratung zu verbessern, bislang wenig verbundene Leit-Plattformen und -Datenbanken zu verknüpfen, neue Lehr- und Lernangebote der akademischen wie der beruflichen Weiterbildung zu fördern und die sichere individuelle Online-Verwaltung von digitalen Bildungsdaten auf freiwilliger Basis zu ermöglichen. Aussagen zum Zeitraum der Einrichtung neuer Maßnahmen und zu vorgesehenen Mitteln sind zurzeit nicht möglich. 2. Welche, und wie viele Online-Weiterbildungsplattformen sind der Bundesregierung bekannt? Wie soll sich ein durch die Bundesregierung geplantes zusätzliches Angebot ggf. von diesen Anbietern abheben (bitte erläutern)? In Deutschland gibt es etwa 200 Datenbanken, die sich – mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen – auf Weiterbildungsangebote spezialisiert haben. Sie sollen dem Nutzer eine strukturierte Suche ermöglichen und die verschiedenen Weiterbildungsangebote vergleichbar machen. Fast alle Länder unterhalten eigene Weiterbildungsdatenbanken. Die KURSNET-Datenbank der Bundesagentur für Arbeit (BA) enthält umfangreiche und frei zugängliche Informationen zu Bildungsangeboten in den Bereichen Ausbildung, Studium, Weiterbildung und Rehabilitation , die individuelle Recherchen ermöglichen. Die BA bietet über ihre Internetseite zudem Online-Lernprogramme an (e-learning-Lernbörse). Über Bundesförderung initiiert bestehen auch Metasuchmaschinen (InfoWeb Weiterbildung), die auf regionale und überregionale Weiterbildungsdatenbanken zugreifen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt mit dem Portal www.der-weiterbildungsratgeber.de eine Datenbank zur Verfügung, die Informationen und Beratung zu Fragen der beruflichen Weiterbildung bereitstellt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Anreize plant die Bundesregierung zur Gewinnung von neuen Nutzern bzw. Weiterbildungsteilnehmern über eine solche Online-Weiterbildungsplattform (bitte erläutern)? Die Bundesregierung prüft zurzeit ergebnisoffen die Möglichkeiten zur Optimierung und Schaffung digitaler Bildungsräume und Bildungsplattformen. 4. Nach welchen Auswahlkriterien und Qualitätseinstufungen plant die Bundesregierung , die Akkreditierung bzw. Vorauswahl von Weiterbildungsanbietern und -maßnahmen auf einer solchen Online-Weiterbildungsplattform vorzunehmen (bitte erläutern)? Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht den bestehenden Weiterbildungsmarkt durch eigene Qualitätsstandards und Auswahlkriterien zu regulieren. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9161 5. Welche Maßnahmen zur Qualitätseinstufung von Weiterbildungsanbietern sind der Bundesregierung bekannt? Sollen das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen e. V. (DIE) oder das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) künftig zur Akkreditierung von Weiterbildungsanbietern und -maßnahmen auf einer solchen Online-Weiterbildungsplattform eingesetzt werden (bitte erläutern)? Für die geförderte Weiterbildung nach dem Bereich des SGB III und des SGB II bedürfen alle Träger zur Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung einer Zulassung. Grundlage hierfür ist das Fünfte Kapitel des SGB III sowie die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Über die Trägerzulassung hinaus bedürfen zusätzlich alle Maßnahmen, die mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III oder einem Bildungsgutschein nach § 81 SGB III in Anspruch genommen werden, einer Maßnahmezulassung . Dasselbe gilt über § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 4 SGB II für die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Wie plant die Bundesregierung, die Akkreditierung von privaten Anbietern und/oder öffentlichen Weiterbildungsinstitutionen, wie Hochschulen, Berufsschulen und Volkshochschulen, auf einer solchen Online-Weiterbildungsplattform vorzunehmen (bitte erläutern)? 7. Wie plant die Bundesregierung, die Qualitätssicherung der einzelnen Weiterbildungskurse bzw. -maßnahmen zu gewährleisten (bitte erläutern)? 8. Wie werden auf einer solchen Online-Weiterbildungsplattform erworbene Kompetenzen erfasst und gespeichert (bitte erläutern)? Wie plant die Bundesregierung die Erfassung und Speicherung von informell erworbenen Kompetenzen? 9. Sieht die ggf. von der Bundesregierung geplante Online-Weiterbildungsplattform ein direktes Buchungssystem für einzelne Weiterbildungskurse und -maßnahmen vor? Falls ja, wie soll das Buchungssystem funktionieren? Falls nein, warum sieht die Plattform kein System zur direkten Buchung vor? 10. Sieht die ggf. von der Bundesregierung geplante Online-Weiterbildungsplattform ein System zur direkten Abrechnung der buchbaren Weiterbildungskurse und -maßnahmen vor? Falls ja, wie funktioniert das System der Abrechnung? Falls nein, warum sieht die Plattform kein System zur direkten Abrechnung vor? 11. Sieht die ggf. von der Bundesregierung geplante Online-Weiterbildungsplattform ein System zur Bewertung der Kurse durch die Nutzer vor? Falls ja, wie funktioniert das System der Nutzerbewertung? Falls nein, warum sieht die Plattform kein System zur Nutzerbewertung vor? Die Fragen 6 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9161 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf die Finanzierung von Weiterbildung und Bildungsauszeiten zu unterstützen (bitte unter der Angabe des jeweiligen Maßnahmezeitraums , Beschreibung und Fördervolumens aus Bundesmitteln erläutern)? a) Plant die Bundesregierung weitere steuerliche Anreize zur Finanzierung von Weiterbildung (bitte erläutern)? b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über das bestehende Instrument der Bildungsprämie hinaus, um speziell einkommensschwachen Menschen eine Weiterbildung zu ermöglichen (bitte erläutern)? Im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie wird die Bundesregierung mit den Sozialpartnern und Ländern gemeinsame Weichen stellen, um eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren, arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente besser zu verzahnen und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern zu bündeln. Dabei handelt es sich um einen laufenden Beratungs- und Diskussionsprozess , der am 12. November 2018 mit einer Auftaktkonferenz begonnen hat. Im Rahmen der weiteren Beratungen werden u. a. mögliche Instrumente zur Finanzierung von Weiterbildung, Bildungsauszeiten sowie Maßnahmen zur Förderung der Weiterbildungsbeteiligung diskutiert werden. Dem Ergebnis dieses Beratungs- und Diskussionsprozesses kann und wird die Bundesregierung nicht vorgreifen. Die Strategie wird voraussichtlich im Sommer 2019 vorgelegt werden. 13. Welche aktuellen Zahlen zur Nutzung der sogenannten Bildungsprämie liegen der Bundesregierung vor, und plant die Bundesregierung eine Evaluation der Maßnahme (bitte erläutern)? Seit Beginn der 3. Förderphase (Juli 2014) wurden rund 87 000 Beratungsgespräche geführt. In diesen wurden ebenfalls rund 87 000 Prämiengutscheine sowie rund 1 000 sog. Spargutscheine ausgegeben (Stichtag: 28. Februar 2019). Die Einlösequote der Prämiengutscheine liegt erfahrungsgemäß bei rund 75 Prozent. In der Gesamtlaufzeit seit 2008 wurden 345 000 Prämiengutscheine und 28 800 Spargutscheine ausgegeben. Das Programm Bildungsprämie wurde erstmalig in der ersten Förderphase (Dezember 2008 bis November 2011) evaluiert. Der Bericht ist auf den Seiten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung veröffentlicht. Das Programm wurde seit 1. Januar 2017 einer weiteren Evaluation zur zweiten und insbesondere dritten Förderphase unterzogen. Der Prozess hierzu ist noch nicht abgeschlossen. 14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung anderweitig, um die Weiterbildungsbeteiligung zu fördern (bitte unter der Angabe des jeweiligen Maßnahmezeitraums, Beschreibung und Fördervolumens aus Bundesmitteln erläutern)? Die Bundesregierung hat mit dem 2015 geschaffenen Weiterbildungsberatungstelefon des BMBF einen barrierefreien, kostenlosen, anbieterneutralen Zugang für Ratsuchende zu allen Fragen des individuellen beruflichen Weiterlernens und Qualifizierens etabliert Der Service ist über die bundeseinheitliche Rufnummer 0800-2017909 erreichbar und unterstützt Ratsuchende dabei, individuelle Weiterbildungsbedarfe zu verifizieren und dafür adäquate Weiterbildungsangebote zu finden. Die Gespräche werden von speziell geschulten Beraterinnen und Beratern geführt. Dieser Service will zum Weiterlernen motivieren und Weiterbildung als Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9161 einen selbstverständlichen Baustein in die Gestaltung der individuellen Erwerbsbiographie integrieren. Seit Mai 2018 ist das den telefonischen Beratungsservice ergänzende Internetportal www.der-weiterbildungsratgeber.de freigeschaltet. Beim Weiterbildungsberatungstelefon des BMBF rufen monatlich mehr als 1 000 Ratsuchende an und werden direkt beraten. Für den Service stellt das BMBF 500 000 Euro im Jahr 2019 zur Verfügung. Zudem hat die Bundesregierung mit dem im Wesentlichen zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz die Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit gestärkt. Sie soll dazu beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit u. a. vor dem Hintergrund des technologischen Wandels zu erhalten oder zu verbessern, berufliche Aufstiege zu ermöglichen und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Auch für Arbeitgeber wird das Beratungsangebot ausgebaut, um frühzeitig Qualifizierungsbedarfe bei der Belegschaft zu erkennen. Mit diesem Beratungsangebot wird der präventive Ansatz der Arbeitsmarktpolitik gestärkt . Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können die Agenturen für Arbeit und Jobcenter die berufliche Weiterbildung von arbeitslosen und beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihre Arbeitgeber nach dem Dritten bzw. Zweiten Buch Sozialgesetzbuch fördern. Das zur Verfügung stehende Fördervolumen beläuft sich im Jahr 2019 rechtskreisübergreifend auf insgesamt rd. 4 Mrd. Euro Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung mit über 700 Fortbildungszielen altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen einkommensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss , teils als zinsgünstiges Darlehen. Hierfür stellt allein das BMBF 2019 rund 266 Mio. Euro zur Verfügung. Die Bundesregierung wird zudem das Ziel des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode aufgreifen, das AFBG in dieser Legislaturperiode zu novellieren und hierfür 350 Mio. Euro zusätzlich einzusetzen . Entsprechend der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung soll die Novelle den Abbau finanzieller Hürden für den beruflichen Aufstieg mit dem Ziel einer weiteren deutlichen Verbesserung beim Unterhaltszuschuss, Erfolgsbonus und bei der Familienfreundlichkeit, die Erhöhung des Maßnahmezuschusses und ein komplementäres Förderangebot für die im Berufsbildungsgesetz zu verankernden drei Fortbildungsstufen beinhalten. Mit Weiterbildungsstipendien und Aufstiegsstipendien fördert die Bundesregierung begabte Fachkräfte, die sich mit gezielten Fortbildungen oder einem Studium weiterqualifizieren wollen. Jedes Jahr werden gut 6 000 Weiterbildungsstipendien und 1 000 Aufstiegsstipendien neu vergeben. Das BMBF stellt hierfür 56, 7 Mio. Euro im Jahr 2019 zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9161 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge zur Einführung eines sogenannten Grundeinkommensjahres, durch das Arbeitnehmer in jedem Jahr, in dem sie arbeiten, einen Anspruch auf ein monatliches Grundeinkommen von 1 000 Euro erwerben können, das steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt wird (bitte erläutern)? Der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens steht die Bundesregierung , unabhängig von der konkreten Ausgestaltung, ablehnend gegenüber. Stattdessen sollten die bestehenden Systeme der sozialen Sicherung weiterentwickelt und an veränderte Lebensrealitäten und Bedürfnisse angepasst werden. In Rahmen des Zukunftsdialogs „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ prüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem auch unterschiedliche Konzepte zur Verbesserung der Zeitsouveränität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer . Die Ergebnisse des Zukunftsdialogs werden voraussichtlich im Herbst 2019 vorgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333