Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 3. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9182 19. Wahlperiode 08.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8137 – Reaktion der Bundesregierung auf systemische Wettbewerber V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesverband der deutschen Industrie e. V. (BDI) veröffentlichte am 10. Januar 2019 ein Grundsatzpapier zum Wettbewerb mit China, mit dem Ziel eine „breite öffentliche Diskussion und Orientierung zu dieser Herausforderung “ anzustoßen. Im Vordergrund steht dabei die Qualität der chinesischen Herausforderung, die laut BDI das Potential habe, die gegenwärtige internationale Ordnung zu transformieren. In dem Grundsatzpapier wird unter anderem Folgendes konstatiert: „Lange sah es so aus, als würde sich China durch die Integration in die Weltwirtschaft bei der Ausgestaltung seines Wirtschaftssystems allmählich auf die liberalen, offenen Marktwirtschaften westlichen Musters zubewegen. Diese Konvergenzthese ist nicht mehr haltbar. China entwickelt sich strukturell kaum mehr in Richtung Marktwirtschaft und Liberalismus, sondern ist im Begriff, sein eigenes politisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Modell zu verwirklichen . Gleichzeitig prägt China als aufstrebende Wirtschaftsmacht andere Märkte und auch die internationale Wirtschaftsordnung. Das chinesische Modell einer Wirtschaft mit stark lenkendem, staatlichem Einfluss tritt damit in einen systemischen Wettbewerb zu liberalen Marktwirtschaften. […] Unter Xi Jinping betreibt China eine selbstbewusstere und aktivere Außen- und Außenwirtschaftspolitik . Das chinesische Modell wird nun als alternatives Modell für Entwicklungsländer beworben. […] Zentrales Element bei [der Neugestaltung internationaler Institutionen und Regeln] ist die Belt and Road Initiative (BRI), mit der China seinen geopolitischen und geoökonomischen Einfluss ausbaut und Drittmärkte entsprechend eigener Interessen prägt“ (https://bit.ly/ 2M4dDM5). Am 5. Februar 2019 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, namentlich Bundesminister Peter Altmaier, die Herausforderung Deutschlands durch den systemischen Wettbewerber China, das „mit dem Projekt der neuen Seidenstraße versucht […], vorausschauend Absatzmärkte und Logistik zu sichern “, generalisiert und darauf in Form einer „Nationalen Industriestrategie 2030“ reagiert. In diesem Entwurf strategischer Leitlinien für eine deutsche und europäische Industriepolitik „soll eine rationale Antwort auf eine der wichtigsten Fragen der Gegenwart ermöglicht werden: Wie können wir unser hohes Maß Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode an privatem und öffentlichem Wohlstand dauerhaft erhalten und ausbauen – unter den Bedingungen zunehmender Globalisierung, enorm beschleunigter Innovationsprozesse und expansiv beziehungsweise protektionistisch betriebener Wirtschaftspolitik anderer Länder?“ Ähnlich dem BDI soll dieses Strategiepapier Ausgangspunkt sein für „eine Debatte , die offen, vorurteilslos und ergebnisorientiert geführt werden muss“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nationale-industriestrategie.pdf?__ blob=publicationFile&v=12). Sämtliche in den Fragen behandelten inhaltlichen Punkte sind, sofern sie in Zusammenhang mit dem BDI gebracht werden, Teil des genannten Grundsatzpapiers . Entsprechend sind Fragen in Zusammenhang mit der „Nationalen Industriestrategie 2030“ auf eben dieses Dokument zu beziehen. 1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, China sei ein systemischer Wettbewerber (bitte begründen)? Deutschland und China verbindet eine umfassende strategische Partnerschaft, die enge Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und Zusammenarbeit auf vielen Feldern der bilateralen Beziehungen, in internationalen und globalen Fragen umfasst. Gleichzeitig ist China auch in einigen Feldern ein Wettbewerber. Auf die daraus resultierenden Herausforderungen müssen Deutschland und die EU an europäischen Interessen orientiert nüchtern, flexibel und durchsetzungsstark reagieren. a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des BDI, dass in diesem Kontext die „führende Rolle der Partei im Staat und die Zentralisierung von Entscheidungsstrukturen “, insbesondere die Festigung der „Position von Präsident Xi Jinping als seit Jahrzehnten mächtigste[n] chinesische[n] Staatslenker “ ein zentraler Aspekt ist (bitte begründen)? Die Bundesregierung teilt die Ansicht des BDI, dass Präsident Xi in den vergangenen Jahren seine Führungsposition im politischen System Chinas gefestigt hat. Dies ging mit einer Zentralisierung der Entscheidungsstrukturen einher. b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des BDI, dass in diesem Kontext die „Verzerrung von Märkten und Preisen durch staatliche Eingriffe ins Wirtschaftsgeschehen“, insbesondere die Produktion von „Überkapazitäten in China, [welche] zunehmend in andere Märkte getragen“ werden, ein zentraler Aspekt ist (bitte begründen)? Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit der EU für offene Märkte sowie freien, regelbasierten Handel ein, um weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für deutsche und europäische Unternehmen zu erreichen. Durch staatliche Eingriffe verursachte Wettbewerbsverzerrungen, die sich auch auf Drittmärkte auswirken können, sind in diesem Zusammenhang kritisch zu bewerten. c) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des BDI, dass in diesem Kontext eine „aktive staatliche Industrie- und Innovationspolitik zur Erlangung von Technologievorherrschaft“ vorherrsche, welche „in Chinas neuer Ära eher wieder zu als ab[genommen]“ habe und sich China damit „rasant in Richtung einer technologischen Führungsnation“ entwickelt habe (bitte begründen)? Die „Made in China 2025“-Strategie der chinesischen Regierung ist der Bundesregierung bekannt. Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9182 d) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des BDI, dass in diesem Kontext die „Einschränkung des Wettbewerbs zulasten nicht-chinesischer Unternehmen durch Marktabschottung und Ungleichbehandlung“ ein zentraler Aspekt ist (bitte konkrete Probleme benennen und begründen)? Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen. e) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des BDI, dass in diesem Kontext China „die umfassende Kontrolle und aktive Steuerung von Gesellschaft und Wirtschaft mithilfe moderner Technologien, [insbesondere] durch Künstliche Intelligenz (KI) und Big-Data-Verfahren“ anstrebt (bitte begründen )? Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Planungen Chinas, ein sogenanntes Sozialkreditsystem einzuführen, welches auch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Big-Data-Anwendungen umfasst. Bislang existieren nach Kenntnis der Bundesregierung nur regionale Pilotprojekte. f) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des BDI, dass China in diesem Kontext „Marktmechanismen als punktuell und graduell einsetzbare Mittel zu betrachten“ scheint und dass sich China darauf versteht „mit hoher Effektivität Kapazitäten für wirtschaftliche und politische Ziele zu bündeln “ (bitte begründen)? Es ist nicht ersichtlich, welche Marktmechanismen und Kapazitäten hier im Einzelnen gemeint sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen. g) Anerkennt die Bundesregierung den Erfolg Chinas, in den letzten rund 40 Jahren etwa 600 Millionen Chinesen aus der Armut befreit zu haben? Die Bundesregierung hat dies viele Male gewürdigt. 2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Vereinigten Staaten von Amerika unter dem Präsidenten Donald Trump ein systemischer Wettbewerber (geworden) sind (bitte begründen)? Die Vereinigten Staaten von Amerika sind Deutschlands engster Partner außerhalb der EU, unsere Sicherheit und unser Wohlstand gründen auf einer engen transatlantischen Partnerschaft. 3. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Russland ein systemischer Wettbewerber ist (bitte begründen)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zwischen dem wirtschaftlichen und politischen System der Russischen Föderation und dem deutschen Modell einer offenen und sozialen Marktwirtschaft erhebliche Unterschiede bestehen. Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig für die Interessen deutscher Unternehmen in Russische Föderation ein, etwa für einen fairen Zugang zum russischen Markt und die Einhaltung von WTO-Verpflichtungen durch die russische Regierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Japan ein systemischer Wettbewerber ist (bitte begründen)? Deutschland und Japan sind sehr enge Partner. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan trat am 1. Februar 2019 in Kraft und setzt als bisher größtes EU-Freihandelsabkommen ein klares politisches Zeichen für einen regelbasierten , offenen und fairen Handel. Dieses wird auf politischer Ebene verstärkt durch das Strategische Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan, welches auf provisorischer Basis ebenso zum 1. Februar 2019 in Kraft trat. 5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Frankreich ein systemischer Wettbewerber ist (bitte begründen)? Frankreich und Deutschland sind enge Verbündete, arbeiten in der EU und auch industriepolitisch vielfach zusammen und teilen dieselben europäischen Werte. 6. Welchen globalen Stellenwert hat, auch im Kontext der Antworten zu den Fragen 1 bis 5, nach Kenntnis der Bundesregierung die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, welche laut Koalitionsvertrag „Maßstab des Regierungshandelns “ ist und „den Grundstein für eine neue globale Partnerschaft “ legt (Bundestagsdrucksache 19/6967, Antwort zu den Fragen 4 und 2) (bitte begründen)? Die Bundesregierung sieht die Umsetzung der Agenda 2030 und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung als Maßstab des Regierungshandelns. Sie dient als Richtschnur deutscher Politik. Mit der erfolgreichen Umsetzung der Agenda 2030 wird dem Gemeinwohlauftrag von Politik entsprochen, dass auch zukünftige Generationen ein lebenswertes Leben auf der Erde und in Deutschland führen können. Die Agenda 2030 überwindet mit ihrem partnerschaftlichen Ansatz das klassische Geber-Nehmer-Denken und nimmt alle Staaten in die Verantwortung für das globale Gemeinwohl. Die Bundesregierung fördert die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in langfristig angelegten Partnerschaften zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDG). Dies beinhaltet beispielsweise Kooperationen mit der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor, der Wissenschaft, internationalen Organisationen oder multilaterale Ansätze. a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen grundsätzlichen Widerspruch zwischen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, welche für „partnerschaftliche Umsetzung“ steht und „niemanden zurücklassen“ möchte (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_ flyer/infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht. pdf), also mithin die Werte der Universalität und Multilateralität vertritt, auf der einen Seite und der „Nationalen Industriestrategie 2030“, welche gerade auf die Krise des Multilateralismus und universeller Werte reagiert (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nationale-industriestrategie .pdf?__blob=publicationFile&v=12) (bitte begründen)? b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere im Bereich der Ökonomie zwischen der „Nationalen Industriestrategie 2030“ und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, welche „die umfassende Teilhabe aller an wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung“ fordert, einen Widerspruch oder zumindest divergierende Zielvorstellungen (www. bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/eine-strategiebegleitet -uns/managementkonzept) (bitte begründen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9182 c) Wenn es einen Widerspruch oder zumindest divergierende Zielvorstellungen zwischen den Konzepten der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der „Nationalen Industriestrategie 2030“ gibt, inwiefern kann man diesen anhand der Bildung „nationaler Champions“ einerseits und den transformativen Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung andererseits festmachen (Bundestagsdrucksache 19/6967) (bitte begründen )? d) Wenn es einen Widerspruch oder zumindest divergierende Zielvorstellungen zwischen den Konzepten der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der „Nationalen Industriestrategie 2030“ gibt, welches gewichtet die Bundesregierung stärker bzw. welches ist für ihr Handeln maßgeblich (bitte begründen)? e) Wenn es einen Widerspruch oder zumindest divergierende Zielvorstellungen zwischen den Konzepten der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der „Nationalen Industriestrategie 2030“ gibt, inwiefern macht sich dieser hinsichtlich des Postulats der „Nachhaltigkeit“ bemerkbar (bitte begründen)? Die Fragen 6a bis 6e werden gemeinsam beantwortet. Nein. Der Entwurf einer Nationalen Industriestrategie 2030 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), der auf der Sozialen Marktwirtschaft basiert, vertritt wie die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auch die Werte der Universalität und Multilateralität. f) Hat nach Auffassung der Bundesregierung die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, zumindest in ihrem Anspruch, dazu geführt, dass Entwicklungsländer zu Schwellenländern wurden, die nun den „große[n] Vorsprung der deutschen Industrie im Hinblick auf Technologie und Qualität “ langsam aber deutlich schmelzen lassen (www.bmwi.de/Redaktion/ DE/Downloads/M-O/nationale-industriestrategie.pdf?__blob=publication File&v=12) (bitte begründen)? Die Agenda 2030 wurde im September 2015 auf einem Gipfel der Vereinten Nationen von allen Mitgliedsstaaten verabschiedet und soll bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Daher ist es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh um zu bewerten, ob Entwicklungsländer den Sprung zu Schwellenländern erreicht haben. Darüber hinaus gibt es keine exakte, international gültige Definition des Begriffs „Schwellenland “. Schwellenländer sind zwar international meist noch als Entwicklungsländer klassifiziert, befinden sich aber in einem umfassenden Wandlungsprozess, wobei die soziale Entwicklung in der Regel noch nicht mit den wirtschaftlichen Wachstumsraten mithalten kann. 7. Wie möchte die Bundesregierung angesichts der Forderung des BDI – insofern sie dieses Ansinnen teilt –, „Deutschland und die EU müssen sich noch aktiver mit anderen liberalen marktwirtschaftlichen Staaten koordinieren, so dass aus gemeinsamen Interessen gegenüber China auch gemeinsames Handeln erwächst“, eben dieses erreichen (bitte begründen)? Eine Koordinierung im Kreise von Drittstaaten findet kontinuierlich zu einer breiten Themenpalette statt. Anlass- oder themenbezogen kann diese intensiviert werden , wo erforderlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie wertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den „Brexit“ (bitte begründen)? Die EU wird auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU mit rund 450 Millionen Einwohnern ein wichtiger Binnenmarkt bleiben. Die Bundesregierung bedauert nach wie vor den Wunsch des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen. Der rechtliche, wirtschaftliche und politische Rahmen der EU bleibt jedoch unabhängig von einem Brexit bestehen. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung dafür ein, nach einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU eine möglichst enge wirtschaftliche Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich aufzubauen. b) Wie wertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den zunehmenden Einfluss Chinas in Europa, insbesondere über das „16+1“-Format (bitte begründen)? Um ein kohärentes und effektives Außenhandeln der EU gegenüber China zu gewährleisten , sollte aus Sicht der Bundesregierung eine Verständigung zwischen allen EU-Mitgliedstaaten zu der am 12. März 2019 veröffentlichten gemeinsamen Mitteilung von EU-Kommission und Europäischem Auswärtigem Dienst „EU- China – A strategic outlook“ erreicht werden. c) Wie wertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die nach wie vor nicht beendete „Euro-Rettungspolitik“ (bitte begründen)? Aus Sicht der Bundesregierung zeigt die Erfahrung mit der Bewältigung der Finanz - und Wirtschaftskrise, dass die Zusammenarbeit in der Eurozone mit der richtigen Balance aus Solidarität und Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung des Euroraumes leistet. So wurde die Währungsunion institutionell weiter vertieft und krisenfester gemacht. Zentrale Maßnahmen waren die Schaffung von EFSF und ESM, die Bankenunion sowie die Überarbeitung des fiskal- und wirtschaftspolitischen Regelwerks. Institutionell werden die Arbeiten an der Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion auf Grundlage der Beschlüsse des Eurogipfels vom 14. Dezember 2018 fortgesetzt , um die Eurozone noch handlungsfähiger und krisenfester zu machen. d) Wie wertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Versuch der USA, in Europa zunehmend Einfluss zu erlangen, wie beispielsweise jüngst im Streit um die Ostsee-Pipeline geschehen (www.zeit.de/politik/ ausland/2018-11/gas-pipeline-donald-trump-usa-russland-deutschlandnord -stream-2) (bitte begründen)? Die Bundesregierung steht in engem und umfassendem Kontakt mit den USA und führt eine Vielzahl von Gesprächen auf allen Ebenen, auch zu wirtschafts- und energiepolitischen Themen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Jürgen Trittin auf Bundestagsdrucksache 19/7341 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9182 8. Hält die Bundesregierung es für angemessen, sich im Allgemeinen des Instrumentariums zu bedienen bzw. sich ein solches in die Hand zu geben, welches China so erfolgreich macht, insbesondere den spezifischen Einsatz von Entwicklungsbanken wie der Asian Infrastructure Investment Bank und Staatsunternehmen (bitte begründen)? Wenn nein, inwiefern unterscheidet sich die geplante Beteiligungsfazilität davon (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nationale-industrie strategie.pdf?__blob=publicationFile&v=12)? Die Bundesregierung hält am Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft fest. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 20b verwiesen. Die in dem Entwurf der Nationalen Industriestrategie 2030 des BMWi aufgeführten Vorschläge zu einer Beteiligungsfazilität werden aktuell im Rahmen des Dialogprozesses diskutiert. 9. Wie wertet die Bundesregierung „bi- und plurilaterale chinesische Freihandelsinitiativen , wie z. B. die Regional Comprehensive Economic Partnership “ (bitte begründen)? Aus Sicht der Bundesregierung ist wichtig, dass völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen Drittstaaten im Bereich der Handelspolitik mit dem WTO-Recht vereinbar sind. 10. Teilt die Bundesregierung die Prämisse des BDI, dass „die liberale und soziale marktwirtschaftliche Ordnung in Deutschland und Europa […] gestärkt “ werde (bitte begründen)? Wenn ja, anhand welcher Tatsache bzw. Tatsachen macht sie das fest? Die Soziale Marktwirtschaft hat sich als bewährte leistungsfähige Wirtschaftsordnung und Garant für Wachstum und Wohlstand erwiesen. Vor diesem Hintergrund möchte die Bundesregierung die Soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung stärken und durch strukturelle Weichenstellungen zukunftsfest für Herausforderungen wie beispielsweise die Digitalisierung, die Globalisierung und die demografische Entwicklung machen. 11. Teilt die Bundesregierung die Prämisse des BDI, dass „die multilaterale Ordnung […] weiterentwickelt“ werde (bitte begründen)? Wenn ja, anhand welcher Tatsache bzw. Tatsachen macht sie das fest? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass die multilaterale Welthandelsordnung weiterentwickelt und gestärkt werden sollte. Sie unterstützt daher die aktuellen Modernisierungsbestrebungen der EU-Kommission. Denn nach Auffassung der Bundesregierung sind Lücken im bestehenden WTO-Regelwerk ein wichtiger Grund für die aktuellen handelspolitischen Spannungen. Beispielsweise adressiert das Regelwerk marktverzerrende Praktiken nicht marktwirtschaftlicher Staaten derzeit nur unzureichend. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Teilt die Bundesregierung die Prämisse des BDI, dass „die EU […] noch stärker als bisher als internationale Gestaltungskraft genutzt“ werde (bitte begründen)? Wenn ja, anhand welcher Tatsache bzw. Tatsachen macht sie das fest? Nach Artikel 3 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) gehört zu den Zielen der EU: „In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte und Interessen und trägt zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger bei. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte , insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.“ Artikel 21 EUV gibt zudem detailliert die Ziele und Grundsätze für das Auswärtige Handeln der EU vor. Die EU hat bereits heute den Auftrag, in ihren internationalen Beziehungen im Sinne dieser Ziele und Grundsätze gestaltend tätig zu werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der EU zur Erreichung dieser Ziele gestärkt werden sollte. 13. Teilt die Bundesregierung die Prämisse des BDI, dass „ein generelles „Containment “ Chinas oder „de-coupling“ (in den USA wird unter diesem Begriff die wirtschaftliche Entflechtung mit China diskutiert) […] keine Option“ sei (bitte begründen)? Vom Aufbau enger wirtschaftlicher Beziehungen mit China über die letzten Jahrzehnte haben beide Seiten wesentlich profitiert. Eine weitere Vertiefung dieser Beziehungen, bei verbesserter Einhaltung regelbasierter Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf faire Wettbewerbsbedingungen, gleichberechtigten Marktzugang und wirksam garantierten Schutz geistigen Eigentums, ist im Interesse der EU, Deutschlands und Chinas. 14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, „systemische Differenzen und Divergenzen bedeute[te]n nicht zwangsläufig Konflikt, sondern erforder [te]n ein verlässliches und belastbares Schnittstellenmanagement“ (wenn ja, bitte das Schnittstellenmanagement konkretisieren; bitte begründen )? Die Bundesregierung teilt dem Grundsatz nach die Auffassung des BDI. Zu den vitalen Kerninteressen Deutschlands zählt die Achtung und Aufrechterhaltung der regelbasierten, multilateralen und freiheitlichen Weltwirtschaftsordnung. Meinungsverschiedenheiten mit China sollen dabei im Wege des Dialogs und der Kooperation gelöst werden. 15. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, „die deutsch-chinesische Wirtschaftspartnerschaft [habe] in den letzten vier Jahrzehnten große Wohlstandsgewinne für alle Beteiligten gebracht (bitte begründen)? Der Ausbau der deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen seit Beginn der 1980er Jahre wurde von einer Vertiefung der Handels- und Investitionsbeziehungen zu beiderseitigem Vorteil geprägt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9182 a) Wenn ja, wie sind diese Gewinne nach Kenntnis der Bundesregierung auf die beteiligten Akteure verteilt (bitte begründen)? Die Verteilung der Gewinne zwischen Akteuren ist nicht im Einzelnen zu erfassen . Sie kann zwischen Branchen und über den Zeitverlauf variieren. b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, dass China „stark von Kapital, Technologie und dem Know-how deutscher Unternehmen profitiert “ und dadurch „erheblich zur Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und zur Ausbildung von qualifizierten Fachkräften“ beigetragen habe (bitte begründen)? Beide Seiten profitieren von einer Intensivierung der Handelsbeziehungen, auch auf Grundlage von komparativen Vorteilen. Deutsche Unternehmen in China beschäftigen überwiegend lokale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und tragen so zur Schaffung von Arbeitsplätzen in China bei. c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, dass „aufgrund der stark integrierten Wertschöpfungsnetze und der derzeitigen Position der deutschen Industrie auf dem chinesischen Markt sowie den bestehenden Potenzialen im Chinageschäft […] eine wirtschaftliche Entflechtung von China mit enormen Kosten verbunden“ wäre (bitte begründen)? Eine Entflechtung von Wirtschaftsbeziehungen liegt nicht in der Hand der Bundesregierung . Sie wäre mit Kosten verbunden, da die zuvor gewonnenen Vorteile revidiert würden. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. d) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, dass sich „in die vornehmlich komplementäre Struktur des deutsch-chinesischen Handels – China liefert Konsumgüter und Vorprodukte im Niedrigtechnologiebereich , Deutschland wiederum liefert hochwertige Investitionsgüter und Konsumprodukte – […] zunehmend Felder, in denen deutsche und chinesische Hersteller in direkter Konkurrenz stehen“, mischen? Wenn ja, welche Felder sind das (bitte begründen)? Die Struktur der chinesischen Güterexporte weist – verglichen mit dem Stand Anfang der 1980er Jahre – zunehmend kapitalintensive Güter auf, so dass hier eine neue Mischung der Güterströme entstanden ist. e) Hält es die Bundesregierung für möglich, dass China in dem Ausmaß, wie die deutsche Wirtschaft von China profitierte, die Volksrepublik China der Bundesrepublik Deutschland nun als Herausforderung begegnet, mithin die Bundesrepublik Deutschland einen mindestens signifikanten Anteil am Aufstieg Chinas hat (bitte begründen)? Der Ausbau der Handelsbeziehungen ist mit Vorteilen auf beiden Seiten verbunden . Es kann nicht beziffert werden, welche Anteile Deutschland als ein Partnerland Chinas dabei an der gesamten Wirtschaftsentwicklung Chinas hatte und hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode f) Hält es die Bundesregierung für möglich, dass diejenigen Faktoren und Akteure, welche zum wirtschaftlichen Engagement mit und in China geführt haben, dazu führen werden, die bereits eingesetzte politische und ökonomische Entwicklung(srichtung) Chinas zu fördern und damit verbunden die Lage und das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu China weiter relativ zu schwächen (bitte begründen)? Es ist nicht klar, welche Annahme der Frage zugrunde liegt bzw. welche Faktoren und Akteure hier gemeint sind. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen . 16. Teilt die Bundesregierung die Feststellung des BDI, „Deutschland und die EU könn[t]en sich nicht auf der vermeintlichen Gewissheit ausruhen, dass unser Modell einer offenen Gesellschaft und einer liberalen und sozialen Marktwirtschaft gegenüber dem chinesischen System langfristig gesamtwirtschaftliche Vorteile mit sich bring[e]“ (bitte Schlussfolgerungen ziehen und begründen)? Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die Soziale Marktwirtschaft jeder Form von Planwirtschaft überlegen ist. Gleichzeitig müssen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen fortwährend hinterfragt und angepasst werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas langfristig zu sichern und zu stärken. 17. Teilt die Bundesregierung die Feststellung des BDI, dass, „ohne in unsere Infrastruktur zu investieren, unsere Bildungssysteme zu verbessern und die Forschung und Entwicklung in Zukunftsbranchen zu fördern, […] wir wenig Chancen [haben], mit einem China zu konkurrieren, das genau diese Dinge tut“ (bitte begründen)? a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Kontext der chinesischen Herausforderung bisher ergriffen, und welche gedenkt sie in Zukunft zu ergreifen? Waren die bisherigen Maßnahmen erfolgreich (bitte begründen)? Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass eine leistungsfähige moderne Infrastruktur , ein zukunftsorientiertes Aus- und Weiterbildungssystem und die Förderung von Forschung und Entwicklung maßgeblich für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft sind. Die nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ist unter anderem eines der zentralen Anliegen des von Bundesminister Peter Altmaier am 5.Februar 2019 vorgestellten Entwurfs für eine Nationale Industriestrategie 2030. b) Hält die Bundesregierung die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in diesem Zusammenhang für erfolgversprechende Ansätze, bzw. welchen Stellenwert nehmen diese hier ein (bitte begründen)? Die Umsetzung der Agenda 2030 ist eine politikfeldübergreifende Aufgabe, wie auch in der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) festgehalten . Die DNS bildet den wesentlichen Rahmen für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 und orientiert sich maßgeblich an deren 17 Zielen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9182 Bildung, Wissenschaft und Innovation sind gesondert in der DNS als Teil der sechs Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung verankert und sollen als als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung genutzt werden (siehe Aktualisierung 2018 der DNS, S. 54). Die DNS enthält in diesen Bereichen auch indikatorengestützte Ziele. Die Themen Industrie, Innovation und Infrastruktur sind in der Agenda 2030 in einem eigenen Ziel verankert (SDG 9). Ziel der Bundesregierung ist es in diesem Zusammenhang, den Unternehmen durch struktur- und industriepolitische Maßnahmen eine dynamische nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Konkret setzt sie dabei u.a. auf den Ausbau der Breitbandinfrastruktur , eine Hightech Strategie 2025 und auf das Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung“. Auch hier setzt die Bundesregierung auf einen integrierten Ansatz, der die Ziele der Agenda ganzheitlich betrachtet und alle relevanten Akteure einbezieht (siehe DNS, S. 143-145). c) Wie bewertet die Bundesregierung den Stand und die Entwicklung der Infrastruktur (Bahn, Verwaltungsressourcen, Wohnraum, Grünanlagen, Straßennetz, Telekommunikation usw.) und der Bildungssysteme (Kitas, Schulen, Universitäten) in Zusammenhang mit der seit 2015 erfolgten Massenmigration nach Deutschland und den dadurch entstandenen Kosten und Belastungen (bitte begründen)? Grundlage für die Entwicklung der Bundesverkehrswege sind der Bundesverkehrswegeplan 2030 und die Ausbaugesetze für die Bereiche Straße, Schiene und Wasserstraße. Zudem wird auf die regelmäßigen Verkehrsinvestitionsberichte der Bundesregierung verwiesen. Der Bund investiert im Rahmen seiner Zuständigkeit in großem Umfang in das Bildungssystem, um dieses bestmöglich für aktuelle und künftige Herausforderungen aufzustellen. 18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, dass „enge staatliche Vorgaben in der Forschungsförderung in China funktionieren, in einem Umfeld , in dem Unternehmer gewohnt sind, selbstständig über Investitionen in Zukunftstechnologien zu entscheiden, [jedoch] kontraproduktiv“ wären (bitte begründen)? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die Identifizierung strategisch bedeutsamer Technologien durch die Wirtschaft selbst zu erfolgen hat. Die Bundesregierung steht zu Themen mit hervorgehobener industriepolitischer Bedeutung mit Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschaft und Wissenschaft im regelmäßigen Dialog, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt zu sichern. 19. Stellt die Soziale Marktwirtschaft nach Ludwig Erhard nach Auffassung der Bundesregierung eine spezifisch deutsche ökonomische Kultur dar oder ist zumindest teilweise daraus hervorgegangen (bitte begründen)? a) Wenn ja, welchen Stellenwert nimmt nach Auffassung der Bundesregierung im Allgemeinen die kulturelle Dimension im Bereich der Ökonomie ein (bitte begründen)? b) Falls es eine spezifisch deutsche ökonomische Kultur gibt, würde diese nach Kenntnis der Bundesregierung von mehr Staaten als lediglich der Bundesrepublik Deutschland geteilt (wenn ja, bitte Staaten nennen und falls möglich hierarchisieren; bitte begründen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Falls sich das Ziel der Etablierung einer „Globalen Sozialen Marktwirtschaft “, wie in der „Nationalen Industriestrategie 2030“ festgehalten, absehbar nicht realisieren lässt, wie wertet die Bundesregierung das, und welche Maßnahmen wird sie daraufhin ergreifen (www.bmwi.de/ Redaktion/DE/Downloads/M-O/nationale-industriestrategie.pdf?__ blob=publicationFile&v=12) (bitte begründen)? d) Hat sich das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der EU oder Europas durchgesetzt (bitte begründen )? e) Wenn sich das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der EU oder Europas nicht durchgesetzt hat, wie ordnet die Bundesregierung in diesen Zusammenhang die Euro-Währungsproblematik und den drohenden „Brexit“ ein (bitte begründen)? f) Wenn sich das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der EU oder Europas durchgesetzt hat, wie ordnet die Bundesregierung in diesen Zusammenhang die Euro-Währungsproblematik und den drohenden „Brexit“ ein (bitte begründen)? g) Teilt Frankreich nach Kenntnis der Bundesregierung die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft (bitte begründen)? Die Fragen 19 bis 19g werden gemeinsam beantwortet. Das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft geht zurück auf Alfred Müller- Armack und Ludwig Erhard und greift Ideen der Freiburger Schule um Walter Eucken auf. Durch die Bezugnahme auf auch international geprägte Theoriestränge wie beispielsweise den Liberalismus greift eine rein nationale Verortung der Sozialen Marktwirtschaft aus Sicht der Bundesregierung jedoch zu kurz. Die Prinzipien von Wettbewerb und Solidarität sind seit jeher Grundlagen der europäischen Politik. Im Vertrag von Lissabon wird der Begriff „Soziale Marktwirtschaft “ explizit genannt (Artikel 3, Absatz 3 EUV). Ein direkter Zusammenhang zwischen der Sozialen Marktwirtschaft als Wirtschaftsmodell und der Euro-Währung ist aus Sicht der Bundesregierung ebenso wenig herzustellen wie mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. 20. Wie steht die Bundesregierung zu den einzelnen Forderungen des BDI, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken? Die Bundesregierung teilt die Forderung des BDI, dass die Innovationskraft der EU gestärkt werden sollte. Dies umfasst u. a. Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung , Förderung der Grundlagenforschung, angewandter Forschung und Entwicklung sowie Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftebasis. Zu einzelnen Forderungen des BDI wird auf die Antworten zu den Fragen 20a bis 20g verwiesen. a) Sollte die EU ihre industriepolitischen Leitlinien mit Leben füllen (bitte einzelne Maßnahmen konkret darstellen und begründen)? Die EU-Kommission hat am 13. September 2017 eine Mitteilung mit dem Titel „Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie – Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU“ veröffentlicht. Die industriepolitischen Vorstellungen der Mitgliedstaaten einschließlich konkreter Maßnahmen wurden seitdem unter anderem in drei Ratsschlussfolgerungen zur europäischen Industriepolitik festgehalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/9182 Die Bundesregierung setzt sich für eine langfristige europäische Industriestrategie mit einem Zeithorizont von 2030 und darüber hinaus sowie mit konkreten Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrieunternehmen ein. b) Sollten direkte Markteingriffe in Europa auch weiterhin die Ausnahme bleiben (bitte begründen)? Die Soziale Marktwirtschaft vertraut auf die Innovationskraft des freien Wettbewerbs und die Anpassungsfähigkeit der Marktteilnehmer. Der Staat gestaltet dafür verlässliche Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass bei grundlegenden Strukturbrüchen das alleinige Engagement von Unternehmen jedoch nicht immer ausreicht und im Einzelfall eine vorübergehende staatliche Anschubförderung oder das Setzen sonstiger geeigneter Rahmenbedingungen zur Stärkung von Schlüsseltechnologien notwendig sein kann. c) Sollten Fusionskontrollen überprüft und das vom Markt getriebene Bilden „europäischer Champions“ zugelassen werden (bitte konkret auf bisherige Erfahrungswerte deutsch-französischer Fusionen, namentlich Sanofi, den Zusammenschluss von KMW und Nexter und Airbus wertend eingehen )? Das EU-Wettbewerbsrecht hat dazu beigetragen, dass innovative europäische Unternehmen sich zu auf ihren Märkten weltweit führenden Unternehmen entwickeln konnten. Mit dem Entwurf für eine Nationale Industriestrategie 2030 hat das BMWi eine Diskussion angestoßen, zu prüfen, ob das Wettbewerbsrecht einer Anpassung bedarf , die sicherstellt, dass auch künftig auf den sich dynamisch verändernden Märkten wirksamer Wettbewerb stattfinden kann. Im Rahmen der mit Experten besetzten Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 wird derzeit geprüft, welche Anpassungen im EU-Wettbewerbsrecht vorgenommen werden sollten. d) Wie schätzt die Bundesregierung die (theoretische) Wettbewerbsfähigkeit eines etwaigen „europäischen Champions“, insbesondere gegenüber China, entstanden aus der Fusion der Bahntechniksparten von Siemens und Alstom, sowie den Anteil an diesem Unternehmen jeweils von Frankreich bzw. französischen Anteilseignern und Deutschland bzw. deutschen Anteilseignern, ein (www.welt.de/wirtschaft/bilanz/article 188019557/Siemens-und-Alstom-Am-Ende-profitieren-die-Chinesen-vonder -Bahntechnik-Fusion.html) (bitte begründen)? Würde sie eine solche Fusion überhaupt befürworten (bitte begründen)? Die Bundesregierung spekuliert nicht über die Folgen von nicht existenten Firmenzusammenschlüssen . e) Sollten EU-Vorgaben durch die Mitgliedstaaten, wie z. B. aus dem Europäischen Semester, besser umgesetzt werden (bitte die wichtigsten Vorgaben nennen und begründen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Europäische Semester soll die finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen für die EU-Mitgliedstaaten und den Euroraum frühzeitig identifizieren und Fortschritte bei ihrer Bewältigung bewerten. Grundlage sind umfassende Länderanalysen, auf deren Basis länderspezifische Empfehlungen ausgesprochen werden, die die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einer nachhaltigen und wachstumsorientierten Politik unterstützen. Die Bundesregierung setzt sich für eine stetige Weiterentwicklung des Europäischen Semesters ein, um die Eigenverantwortung (sog. ownership) der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu stärken. Über die erfolgreiche Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen wird regelmäßig u. a. bei Tagungen des Rates (Wirtschaft und Finanzen) berichtet. Die Berichterstattung basiert hierbei insbesondere auf Auswertungen durch die EU- Kommission sowie den Diskussionen in den zuständigen beratenden und ratsvorbereitenden EU-Gremien. Die Bundesregierung berichtet regelmäßig über die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland im Rahmen des Nationalen Reformprogramms. f) Sollte das Budget der EU gesteigert werden, insbesondere die Forschungsausgaben der EU „auf 160 Milliarden Euro über den nächsten Sieben -Jahres-Zeitraum“ (bitte begründen)? Die EU-Finanzen müssen noch stärker auf die aktuellen gemeinsamen Herausforderungen der EU, Zukunftsthemen und einen europäischen Mehrwert ausgerichtet werden. In diesem Kontext müssen Forschung und Innovation nach Auffassung der Bundesregierung gestärkt werden. Die finanzielle Ausstattung des Forschungsrahmenprogramms „Horizont Europa“ und der in diesem Zusammenhang ebenfalls wichtigen Strukturfonds ist Gegenstand der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021 bis 2027, die andauern. g) Sollte verstärkt auf langfristige Ziele gesetzt werden, wie „konkrete mittelfristige Vorhaben, wie z. B. ein flächendeckendes europaweites 5G- Netz bis 2025 oder den Ausbau von E-Mobility in Europa, als auch um die frühzeitige Auseinandersetzung mit ferner in der Zukunft liegenden Themen, wie z. B. eine europäische Wasserstoffwirtschaft“ (bitte jeweils begründen)? In Bezug auf flächendeckende 5G-Netze in Europa wird auf das Dokument „5G for Europe: An Action Plan“ (COM(2016)588 and Staff Working Document – SWD(2016)306) der EU-Kommission verwiesen. Die Elektromobilität wird derzeit im Rahmen verschiedener Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene koordiniert. Zu nennen sind beispielsweise die Arbeiten zur Anpassung der Richtlinie zum Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe sowie die Arbeiten der „friends of industry“. Die Wasserstoff/Brennstoffzelle ist schon jetzt ein wichtiges Thema der Bundesregierung , das im Rahmen zahlreicher Programme wie des Nationalen Innovationsprogramms (NIP) gefördert wird. Wasserstoff/Brennstoffzelle und batteriegetriebene Elektromobilität sind Gegenstand der europäischen Richtlinie zum Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/9182 21. Wie steht die Bundesregierung zu den einzelnen Forderungen des BDI, den deutschen und europäischen Innovationsstandort zu stärken? Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, den deutschen Innovationsstandort zu stärken. In Ergänzung zur erfolgreichen Projektförderung ist die Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) geplant . a) Sollen sich die Rahmenbedingungen für Aktivitäten im Bereich der Forschung und Entwicklung von Unternehmen verbessern? Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)? Die Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung sind grundsätzlich bereits gut, sollen aber weiter verbessert werden. Dem dient unter anderem die Einführung der steuerlichen FuE-Förderung, die eine wichtige Ergänzung des Portfolios der Forschungsförderung in Deutschland darstellt, um Forschung und Entwicklung breitenwirksam und technologieoffen zu fördern. Die Förderung soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, ihre FuE-Aktivitäten zu verstetigen und spürbar zu intensivieren. b) Soll das Zusammenspiel von militärischer und ziviler Forschung und Entwicklung stärker werden (wenn ja, bitte mit den wichtigsten Beispielen belegen und begründen)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die exklusiv zivile Ausrichtung der europäischen Forschungsförderung, wie auch in den vorangegangenen Programmen , im spezifischen Programm „Horizont Europa“ erhalten bleiben muss, wenngleich Synergien zwischen dem spezifischen Programm „Horizont Europa“ und dem Europäischen Verteidigungsfonds zur Vermeidung von Doppelarbeit gefördert werden können. c) Sollen im Zuge der Gewinnung (hoch-)qualifizierter Fachkräfte, die Bildung und Weiterbildung in Deutschland aber auch die arbeitsmarktorientierte Zuwanderung weiterentwickelt werden? Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)? Da sich die Transformationsprozesse in ihrer Wirkung auf den Arbeitsmarkt zum Teil verstärken, zum Teil aber auch kompensieren, wird die fachkräftepolitische Kernherausforderung der kommenden Jahre darin bestehen, die zunehmende Gleichzeitigkeit von Arbeitskräfteknappheit und Arbeitskräfteüberschuss zu bewältigen . Im Dialog mit den Akteuren der Partnerschaft für Fachkräfte hat die Bundesregierung in diesem Sinne ihre neue Fachkräftestrategie auf drei Bereiche ausgerichtet: die inländischen, die europäischen und die internationalen Fachkräfte - und Beschäftigungspotenziale. Die überwiegende Zahl der Menschen, die im Jahr 2030 erwerbstätig sein werden, ist schon heute in Arbeit. Daher müssen jetzt die Weichenstellungen erfolgen, um die Erwerbstätigen in ihren Veränderungs- und Anpassungsprozessen aktiv begleiten und unterstützen zu können. Eine zentrale Antwort auf den vor allem digital getriebenen Strukturwandel ist deshalb die Weiterbildung der jetzt im Berufsleben stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde ein erster Schritt getan. Weitere Maßnahmen werden das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bildung und Forschung in gemeinsamer Federführung im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie mit den Sozialpartnern und den Ländern diskutieren und erarbeiten. Fachkräfte aus dem europäischen Ausland tragen bereits heute zu einer Verbesserung der Fachkräftesituation und damit auch zu einer Entlastung unserer sozialen Sicherungssysteme bei. Sie sorgen dafür, dass die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Deutschland entgegen den natürlichen Veränderungen durch die Geburtenentwicklung der Vergangenheit weniger stark abnimmt. Deshalb muss der Arbeitsstandort Deutschland für Fachkräfte aus dem europäischen Ausland und ihre Familien attraktiv bleiben. Dazu wir die Bundesregierung praktische Verbesserungen im Bereich des Spracherwerbs sowohl in Deutschland als auch in den EU-Mitgliedstaaten, bei den Anerkennungsverfahren von Bildungs- und Berufsabschlüssen sowie hinsichtlich der Öffnung der Ausbildungsförderung in den Fokus zu rücken. Die Bemühungen um inländische und europäische Fachkräftepotenziale sind für die Bundesregierung prioritär. Gleichwohl ist die deutsche Wirtschaft auch weiterhin auf gut ausgebildete Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Um den Zuzug von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten gezielt und nachhaltig zu steigern, bedarf es neben einer Anpassung und gezielten Öffnung des rechtlichen Rahmens auch eines kohärenten Vorgehens der Bundesregierung mit einer Vielzahl von begleitenden und praktischen Maßnahmen, die ineinandergreifen und aufeinander aufbauen. Das Bundeskabinett hat daher Anfang Oktober 2018 Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten und im Dezember 2018 den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. d) Wie wertet die Bundesregierung im Kontext der Gewinnung von (hoch-) qualifizierten Fachkräften, die Masseneinwanderung nach Deutschland seit dem Jahr 2015 (bitte begründen)? Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist aus Sicht der Bundesregierung als von der Asylmigration getrennt zu betrachten. Für die Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten wird auf die Antwort zu Frage 21c verwiesen. Bei der Fluchtmigration steht die Erfüllung humanitärer Verpflichtungen im Vordergrund . e) Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bis dato wirksamsten Mechanismen zum Schutz geistigen Eigentums gegenüber China (bitte begründen)? Die Heterogenität der Geschäftsmodelle und die Vielgestaltigkeit, mit der geistige Eigentumsrechte in diesen Geschäftsmodellen zum Einsatz kommen, erlauben keine allgemeinen Aussagen darüber, welche Mechanismen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums besonders wirksam sind. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/9182 22. Wie steht die Bundesregierung zu den einzelnen Forderungen des BDI, die Digitalisierung, vor allem in Europa, voranzutreiben? a) Sollen der europäische Digitalmarkt weiter ausgebaut und die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst und harmonisiert werden? Wenn ja, welche Maßnahmen dazu wurden und werden ergriffen (bitte bisherige Maßnahmen bewerten; bitte begründen)? Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet. Die Vollendung des Digitalen Binnenmarktes ist eine Kernvoraussetzung für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Entwicklung hin zu einer modernen Gigabitwirtschaft und -gesellschaft. Die im Jahr 2015 hierzu von der EU- Kommission vorgelegte aktuelle Digitale Binnenmarktstrategie umfasst insgesamt 35 Hauptmaßnahmen mit mehr als 60 legislativen und nicht-legislativen Einzelmaßnahmen, die bis zum Ende der Amtszeit der aktuellen EU-Kommission am 31. Oktober 2019 abgeschlossen sein sollen. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen stellt einen wichtigen Schritt in die Richtung der Vollendung des digitalen europäischen Binnenmarkts dar. Eine mögliche Nachfolgestrategie inklusive Festlegung der genauen Bestandteile und Schwerpunkte wird voraussichtlich durch die neue EU-Kommission ab Ende des Jahres 2019 erarbeitet. b) Sollen höhere Investitionen in die digitale Infrastruktur, vor allem zum Ausbau von 5G-Netzen, getätigt werden? Wenn ja, welche Maßnahmen dazu wurden und werden ergriffen (bitte bisherige Maßnahmen bewerten; bitte begründen)? Der Ausbau der digitalen Infrastruktur obliegt den Netzbetreibern, die einen privatwirtschaftlichen Ausbau der Breitband- und Mobilfunknetze sicherstellen. Daneben fördert der Bund in bestimmten Gebieten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau von gigabitfähigen Netzen in absehbarer Zeit nicht erfolgen wird, den Netzausbau finanziell. Die Bundesregierung schafft u.a. durch geeignete frequenzpolitische Maßnahmen die Rahmenbedingungen für einen dynamischen 5G-Ausbau. Für private Investitionen in den Gigabit-Ausbau soll zudem einen Regulierungsrahmen geschaffen werden, der Anreize für Investitionen in Glasfasernetze setzt und kooperative Ausbaumodelle befördert. c) Sollen Kräfte in der EU zur Entwicklung von künstlicher Intelligenz gebündelt werden? Wenn ja, welche Maßnahmen dazu wurden und werden ergriffen (bitte bisherige Maßnahmen bewerten; bitte begründen)? Die Bundesregierung hat sich mit ihrer Strategie Künstliche Intelligenz vom 15. November 2018 das übergeordnete Ziel gesetzt, Deutschland und Europa zu einem führenden KI-Standort zu machen und so zur Sicherung der künftigen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beizutragen. Die Bundesregierung begrüßt den am 7. Dezember 2018 vorgelegten Koordinierten Plan für Künstliche Intelligenz in der EU (COM(2018) 795 final). Die Bundesregierung hat an der Erarbeitung des koordinierten Plans über Vertreterinnen und Vertreter in der Member States Group on Digitising European Industry & AI aktiv mitgewirkt. Die inhaltliche Ausrichtung und Instrumente des Koordinierten Plans der EU weisen eine hohe Übereinstimmung mit der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung auf. Zudem plant Deutschland gemeinsam mit Frankreich den Aufbau eines Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerkes für Künstliche Intelligenz. d) Sollen Industrie-4.0-Anwendungen und digitale B2B-Industrieplattformen , bei denen Deutschland führend ist, zum Kern europäischer Marken gemacht werden? Wenn ja, wie möchte die Bundesregierung verhindern, dass dies zu einem Ausverkauf deutschen Wissens im europäischen Kontext führt (bitte begründen )? Die deutsche Industrie ist international bei Industrie 4.0 führend und der Begriff Industrie 4.0 hat sich zu einer starken Marke entwickelt. Der Aufbau von B2B- Industrieplattformen ist ein wichtiges Element, um bei der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft auch zukünftig wettbewerbsfähig zu sein. Das hohe Produktionswissen deutscher, aber auch anderer europäischer Unternehmen bietet ein gute Ausgangsposition, um selbstbestimmt diese Stärke auch zukünftig gewinnbringend zu nutzen. 23. Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, zur Verfügung stehende Finanzierungsinstrumente wie die Europäische Investitionsbank im Sinne einer stärkeren Finanzierung von Projekten außerhalb der EU anzupassen oder neu zu schaffen (bitte begründen)? Die Europäische Investitionsbank stellt zu etwa 10 Prozent ihres gesamten jährlichen Geschäftsvolumens (dieses betrug 2018 55,6 Mrd. Euro) Finanzierungen außerhalb der EU im Rahmen ihres Außenmandats und ihres Mandats in den AKP-Staaten (Cotonou-Abkommen) bereit und leistet damit wichtige Beiträge über ihr eigentliches Kernmandat hinaus, das in der Entwicklung des EU-Binnenmarkts besteht. 24. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, dass „bestehende deutsche Positionen im europäischen Rahmen in sinnvollem Maße zur Disposition “ gestellt werden müssen? Wenn ja, um welche Positionen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte begründen)? Die Positionierung der Bundesregierung im europäischen Rahmen wird regelmäßig und fallbezogen den aktuellen Herausforderungen angepasst. 25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, die „Handlungsfähigkeit der EU und ihre Präsenz in Asien“ zu erhöhen? Wenn ja, inwiefern, und mit welchen Partnern (bitte begründen)? Die Bundesregierung unterstützt die EU-Politik der Weiterentwicklung der EU- Präsenz in Asien, z. B. im Rahmen der Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit asiatischen Partnern oder auf Basis der EU-Asien-Konnektivitätsstrategie von 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/9182 26. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, Förderinstrumente der europäischen Institutionen besser zu koordinieren, damit die vorhandenen Mittel effektiver für außenwirtschaftliche Belange eingesetzt werden können ? Wenn ja, welche Maßnahmen dazu wurden und werden ergriffen (bitte bisherige Maßnahmen bewerten; bitte begründen)? Mit ihren Instrumenten, wie etwa den europäischen Strukturfonds, fördert die EU die Investitionstätigkeit der europäischen Unternehmen etwa in den Bereichen Innovation und intelligenter wirtschaftlicher Wandel, Forschung und Entwicklung , Digitalisierung, Energieeffizienz und unterstützt Kooperations- und Verbundprojekte zwischen Unternehmen. Ebenso dienen sie der Verbesserung der Rahmenbedingungen, etwa hinsichtlich der Infrastruktur oder der Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Damit tragen sie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen auch in internationaler Hinsicht bei. Insofern können auch außenwirtschaftliche Belange berücksichtigt werden. Eine Strategie zur europäischen Wirtschaftsdiplomatie wurde bereits entwickelt , die handels- und außenwirtschaftspolitische Maßnahmen enthält. 27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, „nicht nur die EU der Institutionen, sondern auch das Europa der Mitgliedstaaten [zu] stärken“? Wenn ja, welche Maßnahmen dazu wurden und werden ergriffen (bitte bisherige Maßnahmen bewerten; bitte begründen)? Die Bundesregierung befürwortet eine Stärkung der EU als Ganzes. Dabei kommt den Mitgliedstaaten und ihrem Zusammenhalt eine wichtige Rolle zu. Dies gilt für alle Politikbereiche der EU. 28. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, dass die „Länder des westlichen Balkan an die EU heran[zu]führen“ sind (bitte begründen)? Bereits in Thessaloniki 2003 hat sich die EU dazu bekannt, die europäische Perspektive der Staaten des Westlichen Balkans zu unterstützen. Dies wurde u. a. 2018 beim Gipfel der EU mit den Westbalkanstaaten in Sofia bekräftigt. Allerdings setzt die Annäherung an die EU voraus, dass der (potenzielle) Beitrittskandidat alle für den jeweiligen Integrationsschritt erforderlichen Voraussetzungen vollständig erfüllt. Hierzu bedarf es in den Staaten der Region weiterhin umfassender und grundlegender Reformen. 29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, „Europäische Konzepte zur Rohstoff- und Lieferkettensicherheit“ zu erarbeiten? Wenn ja, welche Maßnahmen dazu wurden und werden ergriffen (bitte bisherige Maßnahmen bewerten; bitte begründen)? Die EU-Kommission widmet sich seit der Veröffentlichung der „Raw Materials Initiative“ im Jahre 2008 verstärkt diesen Aspekten und erarbeitet fortlaufend Konzepte zur Stärkung der Rohstoffversorgungssicherheit der EU. Dazu gehören Maßnahmen wie die periodische Erstellung der Liste kritischer Rohstoffe, die Etablierung der „European Innovation Partnership (EIP)“ für Rohstoffe und das Kreislaufwirtschaftspaket, um nur einige zu nennen. Die Bundesregierung erachtet diese Maßnahmen für sinnvoll und unterstützt die EU-Kommission bei deren Erstellung bzw. Durchführung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Welche weiteren Politikfelder der EU haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund einer zunehmend multipolaren Weltordnung und Chinas wachsender Bedeutung – wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich – als Schwachpunkte herausgestellt (bitte begründen)? Auf die Antworten zu den Fragen 7c, 24 und 25 wird verwiesen. Weitere konkrete Aspekte werden regelmäßig in den EU-China-Gipfeln thematisiert . Hierzu wird auf die entsprechenden Gipfelerklärungen verwiesen. 31. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, dass eine „strategische Ausrichtung und ressortübergreifende Abstimmung aller China-bezogenen Aktivitäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten“ durchzuführen ist (bitte begründen )? Die Bundesregierung stimmt sich regelmäßig zu wichtigen Fragen, insbesondere den Beziehungen zu Drittstaaten, ab. Darüber hinaus unterstützt sie eine Koordinierung auch auf EU-Ebene und mit den EU-Mitgliedstaaten. a) Wenn ja, welche Rolle bzw. welches Verhältnis nimmt hierzu der sogenannte vernetzte Ansatz (www.bmvg.de/de/themen/dossiers/engagementin -afrika/das-engagement/vernetzter-ansatz) der Bundesregierung ein? Wäre nach Kenntnis der Bundesregierung der „vernetzte Ansatz“ beispielsweise ein Äquivalent zu einem etwaigen kohärenten Vorgehen wie vom BDI gefordert (bitte begründen)? Nach Ansicht der Bundesregierung ist eine Koordinierung chinapolitischer Maßnahmen wichtig. b) Sieht die Bundesregierung ebenfalls einen „engeren Koordinationsbedarf zwischen der EU-Kommission und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten “ (bitte begründen)? Die EU-Kommission steht im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auf allen Ebenen in engem Kontakt mit den Mitgliedstaaten. c) Inwiefern würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung ein derartiges Vorgehen von Chinas koordiniertem Ansatz abheben (bitte begründen)? Zu den Mechanismen der innerstaatlichen Koordination der Deutschlandpolitik in China liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse vor. d) Wird die Bundesregierung der Forderung des BMI nachkommen, eine „kohärente und langfristig orientierte China-Strategie“ mit der EU-Kommission zu entwickeln und umzusetzen? Wenn ja, wann wird eine derartige Strategie voraussichtlich einsetzen? Grundlage der EU-China-Politik ist die EU-Strategie zu China von 2016. Ergänzend dazu haben die EU-Kommission und die Hohe Vertreterin am 12. März 2019 eine Gemeinsame Mitteilung zur weiteren strategischen Perspektive der EU- China-Beziehungen vorgelegt, über die nun eine Verständigung mit und zwischen den EU-Mitgliedstaaten herbeigeführt werden wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/9182 32. Teilt die Bundesregierung die Feststellung des BDI, dass in der Vergangenheit „Probleme von Industrieländern mit China zum überwiegenden Teil im Bereich des Marktzugangs und der Einschränkung der Gleichbehandlung im chinesischen Markt“ lagen (bitte begründen)? China hat seit Ende der 1970er Jahre einen wirtschaftlichen Reformprozess eingeleitet ; die Öffnung erfolgte aber nur selektiv und hat die Diskriminierung ausländischer Unternehmen beim Marktzugang und bei der Tätigkeit auf dem chinesischen Markt bis heute nicht beseitigt. Die Bundesregierung betont deshalb fortlaufend gegenüber China die Bedeutung eines gleichberechtigten Marktzugangs und offener Märkte und unterstützt die Verhandlungen der EU mit China über ein Investitionsabkommen, das den Marktzugang verbessern soll. a) Soll das Anti-Subventionsinstrument im Sinne einer Verbesserung der Subventions-Notifizierungen, der präziseren Definition von Staatsunternehmen und der besseren Erfassung handelsverzerrender Subventionen verschärft werden (bitte begründen)? Voraussetzung hierfür ist eine effektivere Ausgestaltung des WTO-Übereinkommens zu Subventionen. Vorschläge der EU-Kommission, z. B. zur Verbesserung der Subventionsnotifizierungen, sind bereits in Genf eingebracht. Hinzuweisen ist insbesondere auch auf die trilateralen Gespräche zu Subventionen zwischen der EU, Japan und den USA, die in diesem Sinne strengere Regeln im Bereich der industriellen Subventionen anstreben. Im Ergebnis wird es entscheidend auf den Ausgang von etwaigen Verhandlungen auf WTO-Ebene ankommen. b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, dass es „gegen Dumping im Handel mit Dienstleistungen […] bisher keine effektiven Instrumente “ gibt und dass neue Instrumente geschaffen werden müssen (bitte begründen)? Wenn ja, wie sehen solche Instrumente nach Kenntnis der Bundesregierung aus? Das Regelwerk zu Anti-Dumping knüpft an den Warenhandel an. Die EU setzt sich mit Unterstützung der Bundesregierung auch im Bereich von Dienstleistungen für unverzerrte Wettbewerbsbedingungen ein, z. B. durch die Förderung der Einhaltung von Arbeitsstandards in Drittstaaten. c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, dass „der bestehende Schutz der EU gegen Importe von chinesischen Firmen aus außerchinesischer Produktion umgangen zu werden“ droht und deshalb „die EU-Handelsschutzinstrumente […] auch konsequent gegen unerlaubten Wettbewerb bzw. unerlaubte Subventionen aus solchen Ländern eingesetzt werden “ sollten (bitte begründen)? Bereits heute wird bei bestehenden Schutzmaßnahmen der EU darauf geachtet, dass diese nicht durch Lieferungen aus anderen Drittländern umgangen werden. Soweit dies gleichwohl erfolgt, kann die EU-Kommission die Maßnahmen auch auf Drittländer erstrecken. Soweit chinesische Firmen in anderen Drittländern Produktionsstandorte begründen, haben die dort gefertigten Produkte den Ursprung in dem jeweiligen Drittland. In diesen Fällen ist der Umgehungstatbestand nicht erfüllt, gesonderte Untersuchungen gegenüber diesen Drittländern könnten – bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen – beantragt und von der EU- Kommission durchgeführt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 33. Teilt die Bundesregierung die Feststellung des BDI eines „weltweit zu beobachtende [n] Trend[s], dass Regierungen den Begriff der nationalen Sicherheit immer mehr ausweiten, um den „Zugriff“ ausländischer Investoren auf „schützenswerte“ Technologien einzuschränken“ (bitte begründen)? In vielen Staaten wird derzeit das jeweilige Investitionsprüfungsrecht auf den Prüfstand gestellt und ggf. modernisiert. In einigen Staaten werden entsprechende Instrumente neu eingeführt. Dabei stellt sich auch die Frage, wie „nationale Sicherheit “ zu definieren ist und gewährleistet werden kann. Ob damit tendenziell eine Ausweitung des Begriffs verbunden ist, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung . a) Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ablehnung des BDI, „nationale Sicherheit generell auf den Schutz von Schlüsseltechnologien auszuweiten“ (bitte begründen)? Eine generelle Ausweitung des Begriffs der nationalen Sicherheit auf den Schutz von Schlüsseltechnologien bietet sich nicht an, da es keine allgemeingültige Definition dieses Begriffs gibt. Die Bundesregierung unterstützt aber den Ansatz der EU-Kommission, ganz bestimmte kritische Technologien als potenziell relevant für die öffentliche Ordnung und Sicherheit einzustufen. b) Wenn ja, durch welche transparente Kriterien und Instrumente möchte die Bundesregierung eine Abgrenzung zwischen den für die nationale Sicherheit relevanten Technologien und anderen Technologien gewährleisten? Die im Rahmen der Investitionsprüfung vorgenommene Beurteilung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit bzw. wesentlicher Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Besonders sensible Sektoren, für die eine Meldepflicht und eine abgesenkte Prüfeintrittsschwelle gelten, sind in der Außenwirtschaftsverordnung aufgelistet. c) Welchen wirtschaftspolitischen Schwerpunkt legt die Bundesregierung angesichts der sogenannten menschlichen Sicherheit (www.bmz.de/de/ presse/reden/parlamentarischer_staatssekretaer_silberhorn/2016/juli/160 701_beitrag_Vernetzte-Entwicklung-fuer-menschliche-Sicherheit.html) (bitte begründen)? Menschliche Sicherheit betont den Zusammenhang von Frieden, Entwicklung und Menschenrechten. Menschliche Sicherheit steht für ein erweitertes Verständnis von Sicherheit, dem die Garantie des Rechts von Individuen auf ein Leben in Freiheit und Würde, frei von Armut, Furcht, Not und Verzweiflung zugrunde liegt. Geeignete wirtschaftspolitische Maßnahmen, die beispielsweise den Zugang zu Arbeit fördern, leisten dabei einen Beitrag. 34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, dass „unsere Wettbewerbsinstrumente […] zwar auf dem Papier gut [sind], [sie] aber nicht oder nur in ganz ungenügendem Maße marktverzerrende Praktiken oder gezielte staatliche Förderung, die von außen in den EU-Binnenmarkt hereingetragen werden [adressieren]“ (bitte begründen)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Instrumente des Wettbewerbsrechts wie die Fusionskontrolle, die Missbrauchsaufsicht und das Kartellverbot sehr gut geeignet sind, einen unverfälschten Wettbewerb im Gemeinsamen Markt entsprechend dem Grundsatz offener Märkte und freien Wettbewerbs zu gewähr- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/9182 leisten. Damit dies auch in der Zukunft der Fall bleibt, prüft die Bundesregierung, ob die Herausforderungen der Globalisierung und Digitalisierung ggf. Anpassungen erfordern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20c wird verwiesen. a) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, „neue Kriterien zur Feststellung von Marktmacht bei koordiniertem Handeln“ der chinesischen Regierung zu schaffen und „die wettbewerbsrechtlichen Instrumentarien […] an die neuen globalen Herausforderungen an[zupassen]“ (bitte begründen)? Auf Antwort zu Frage 20c wird verwiesen. b) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, „ein neuartiges Instrument der Subventionskontrolle bei Auslandsinvestitionen einzuführen“, welches „beim Verdacht einer staatlich subventionierten Übernahme [Anwendung findet und in einem solchen Fall über] personell adäquat ausgestattete Prüfstellen beim Investor auf transparente Angaben zur betrieblichen Rechnungslegung (angelehnt an internationale Rechnungslegungs- Standards), auf Nachweise in der Eigentümer-Struktur und auf Nachweise zu den Finanzierungsquellen der Übernahme zurückgreifen“ kann (bitte begründen)? Bei der Investitionsprüfung im Rahmen des Außenwirtschaftsrechts und bei der Subventionskontrolle handelt es sich um zwei unterschiedliche, voneinander unabhängige Verfahren. Für die Investitionsprüfung definiert eine in Kürze in Kraft tretende EU-Verordnung die staatliche Subventionierung eines Erwerbs als einen der Aspekte, die bei der Beurteilung der Frage, ob von dem Erwerb eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit ausgeht, herangezogen werden können . c) Würde die Bundesregierung ein solches Instrument der Subventionskontrolle prinzipiell auch auf Frankreich und darüber hinaus, nachträglich anwenden (bitte jeweils begründen)? Investitionsprüfungen sind aus EU-rechtlichen Gründen, soweit sie nicht den Verteidigungsbereich betreffen, auf Unionsfremde beschränkt. Auch die EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU bezieht sich nur auf Investitionen aus Drittstaaten. Unabhängig davon können Investitionen innerhalb der EU ggf. auch anhand des geltenden europäischen Beihilferechts zu messen sein. d) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, „sogenannte ‚Matching Clauses‘ (Klauseln, die es erlauben, dort staatliche Beihilfen einzusetzen , wo staatliche Beihilfen im Ausland den Wettbewerb verzerren) im EU-Beihilfenrecht zu verankern und wirksam auszugestalten“ und darüber hinaus das „EU-Beihilferecht auf Beihilfen außerhalb der Union“ auszuweiten (bitte begründen)? Sogenannte Matching Clauses sind bereits in einigen beihilferechtlichen Grundlagen enthalten, namentlich in der Mitteilung der Kommission zu Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Binnenmarkt (IPCEI-Mitteilung) und dem Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förde- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode rung von Forschung, Entwicklung und Innovation von 2014. Die Bundesregierung unterstützt eine zielgerichtete und wirksame Anwendung von „Matching Clauses“. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus dafür ein, beihilferechtlichen Grundsätzen, Regelungen und Transparenzpflichten im Rahmen von Freihandelsabkommen auch gegenüber Staaten außerhalb der EU Geltung zu verschaffen. Dies gilt auch für weitere Ansätze, dem EU-Beihilfenrecht Wirkung in Bezug auf Beihilfen außerhalb der Union zu verschaffen (beispielsweise mit Blick auf das sog. Marktortprinzip). e) Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zusammenhang mit der Verbesserung unserer Wettbewerbsinstrumente außerdem treffen (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 20c verwiesen. 35. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, dass einerseits „europäische Unternehmen bei chinesischen Vergabeverfahren häufig benachteiligt“ sind und dass andererseits EU-Unternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in der EU durch staatliche Unterstützung chinesischer Unternehmen durch China einem verzerrten Wettbewerb ausgeliefert sind, vor allem da die „Kontrollmöglichkeiten der EU-Kommission hinsichtlich der Wettbewerbs- bzw. Rechtskonformität […] bei Angeboten von Nicht-EU- Unternehmen begrenzt“ sind (bitte begründen)? Die Bundesregierung kritisiert, dass China über die Ausgestaltung der öffentlichen Auftragsvergabe den heimischen Markt abschottet und setzt sich seit Langem – wie auch die EU-Kommission – für den Beitritt Chinas zum WTO-Beschaffungsübereinkommen ein. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Gefahr nicht auszuschließen, dass der Wettbewerb verzerrt wird, soweit sich staatlich unterstützte chinesische Unternehmen an Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen in der EU beteiligen . Soweit im Rahmen von Vergabeverfahren eingereichte Angebotspreise deswegen ungewöhnlich niedrig sind, weil das bietende Unternehmen staatliche Beihilfen erhalten hat, kann die Rechtmäßigkeit der gewährten Beihilfen im Hinblick auf das europäische Beihilferecht überprüft werden. Die Kommission hat in ihrer gemeinsamen Mitteilung mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst an den Europäischen Rat vom 12. März 2019 zum strategischen Verhältnis EU-China angekündigt, etwaige Lücken im EU-Recht bis Ende 2019 zu prüfen. Die Bundesregierung unterstützt diese Prüfung. a) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, dass China hinsichtlich eines nachdrücklich einzufordernden GPA-Beitritts (Government Procurement Agreement – GPA; öffentliches Beschaffungswesen) „sehr zügig ein akzeptables Beitrittsangebot vorlegen [sollte], dessen Marktöffnungsangebot dem Umfang der Marktöffnung der übrigen GPA-Staaten entspricht “ (bitte begründen)? Die Bundesregierung fordert – ebenso wie die EU-Kommission – nachdrücklich gegenüber China ein, dass China sehr zügig ein akzeptables Beitrittsangebot zum Government Procurement Agreement abgibt. b) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Akteure der EU selbst gegen das GPA verstoßen haben (wenn ja, bitte nennen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/9182 Nein, der Bundesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt. c) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, die in der EU für öffentliche Aufträge geltenden Transparenzgebote strikt zu beachten, einschließlich des Verbots von „Direktvergaben“, sowie einer konsequenten Verfolgung von Verletzungen der EU-Vergaberechtsvorschriften durch die EU-Kommission (bitte begründen)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die in der EU für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen geltenden Transparenzgebote strikt beachtet werden sollten . Sie befürwortet eine konsequente Verfolgung von Verletzungen der EU- Vergaberechtsvorschriften durch die EU-Kommission. d) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Akteure der EU selbst gegen diese Transparenzgebote verstoßen haben (wenn ja, bitte nennen)? Der Bundesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt. e) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI zum Zweck der Verhinderung von Dumping-Preisen, dass Unternehmen „ein wirksames Instrument erhalten, um auf einer effektiven Überprüfung von ungewöhnlich niedrigen Angebotspreisen zu bestehen“, insbesondere bei „Vergaben im Rahmen von Projekten, die mit EU-Fördermitteln finanziert werden“ (wenn ja, bitte konkretisieren; bitte begründen)? Die Überprüfung von ungewöhnlich niedrigen Angebotspreisen durch den öffentlichen Auftraggeber ist bereits nach dem geltenden Vergaberecht möglich. Auf die Antwort zu Frage 35 wird insofern verwiesen. Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen, haben die Möglichkeit, im Nachprüfungsverfahren Verstöße gegen das Vergaberecht zu rügen. Beides gilt auch für Vergaben im Rahmen von Projekten, die mit EU-Fördermitteln finanziert werden. f) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, das Unterlaufen „von Umwelt- und Sozial- bzw. Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ zu bekämpfen und dass „im Kreis der EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich der Konsens gestärkt werden [muss], dass einzelne Mitgliedstaaten oder öffentliche Auftraggeber nicht Billigangebote von Anbietern aus Drittstaaten zulassen, indem sie Zugeständnisse an die Qualität der Ausschreibungsvorgaben machen“ (bitte begründen)? Das geltende Vergaberecht regelt ausdrücklich, dass Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten haben. Das gilt auch für verbindliche Umwelt- und Sozialkriterien. Außerdem ist geregelt, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen ist; dieses ist nicht gleichbedeutend mit dem billigsten Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, wobei bei dessen Ermittlung auch qualitative, soziale oder umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden können. Die Bundesregierung befürwortet, dass öffentliche Auftraggeber die vergaberechtlichen Möglichkeiten nutzen, nicht nur auf den niedrigsten Preis abzustellen, sondern auch insbesondere Qualitätsaspekte berücksichtigen. g) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Akteure der EU selbst die Umwelt- und Sozial- bzw. Nachhaltigkeitskriterien unterlaufen haben Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode oder Billigangebote von Anbietern aus Drittstaaten zugelassen haben (wenn ja, bitte nennen)? Der Bundesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt. h) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, im Allgemeinen den „wechselseitigen Zugang zu öffentlichen Aufträgen [zu] verbessern“ und im Besonderen hinsichtlich des International Procurement Instrument (IPI), „kontraproduktive Wirkungen, Mehraufwand für Unternehmen sowie Rechtsunsicherheiten für EU-Unternehmen und Vergabestellen in der EU“ zu vermeiden (bitte begründen)? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der Zugang von europäischen Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen in Nicht-EU-Staaten verbessert wird. Sie ist deshalb für eine Diskussion des Vorschlags der EU-Kommission für ein „International Procurement Instrument“ (IPI) offen. Sie teilt die Ansicht des BDI, dass der Vorschlag der EU-Kommission für ein IPI u.a. noch dahingehend anzupassen ist, dass evtl. nachteilige Wirkungen für europäische Unternehmen und Vergabestellen in der EU zu vermeiden sind. 36. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, dass „insbesondere im Zuge der BRI […] der Wettbewerb mit chinesischen Unternehmen zunehmend auch auf Drittmärkten statt[findet]“, welcher zunehmend verzerrt sei, „da chinesische Banken bei der Exportfinanzierung nicht an die internationalen Standards (OECD-Konsens) gebunden sind“ (bitte begründen)? Die Herstellung und Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Bereich der staatlich unterstützten Exportfinanzierung stehen aufgrund zunehmenden Wettbewerbs aus Staaten, die nicht dem OECD-Konsensus unterliegen, unter Druck. Die Bundesregierung setzt sich deshalb im Rahmen der International Working Group on Export Credits dafür ein, auch außerhalb der OECD, insbesondere unter Einbeziehung von China, internationale Finanzierungsstandards zu vereinbaren. a) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, sich an Belgien orientierend , „bestehende Spielräume des OECD-Konsens in der Exportfinanzierung aus[zu]reizen“ und in Deutschland entsprechend die Hermes-Deckung anzupassen ist (bitte begründen)? Die Bundesregierung entwickelt die Exportkreditgarantien des Bundes im engen Dialog mit der deutschen Exportwirtschaft stetig fort. Unter Beachtung der Vorgaben des OECD-Konsensus und des Haushaltsrechts werden bestehende Spielräume bei der Fortentwicklung des Instruments genutzt. b) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, auf multilateraler Ebene Anstrengungen zu unternehmen, „um mit China gemeinsam globale Standards in der Export- und Projektfinanzierung zu entwickeln, die dem OECD-Konsens entsprechen“ (wenn ja bitte konkretisieren; bitte begründen )? Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/9182 c) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, die Konnektivitätsstrategie der EU in der Hinsicht weiter zu entwickeln, als „Partnerländer außerhalb der EU in Osteuropa und Zentralasien auf breitere finanzielle Angebote von EU und EIB zur Kofinanzierung von Infrastrukturprojekten in ihren Ländern zurückgreifen können [sollten], damit sie mehr Alternativen zu den von China finanzierten BRI-Projekten haben“ (wenn ja bitte konkretisieren; bitte begründen)? Die EU-Asien-Konnektivitätsstrategie von September 2018 entwirft das EU-Rahmenkonzept zur besseren infrastrukturellen Erschließung des eurasischen Raumes . Die konkrete Ausgestaltung der Initiative, insbesondere auch deren mögliche finanzielle Unterlegung im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU, wird aktuell diskutiert. Zur Sicherung der geostrategischen Interessen der EU kann ein verstärktes finanzielles Engagement bei Nachhaltigkeitsaspekten genügenden Infrastrukturprojekten in Osteuropa und Zentralasien sinnvoll sein. 37. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, dass es ein Problem darstellt , dass China „weiterhin das Recht [reklamiert], an seinem Status als Entwicklungsland festzuhalten“, da dies „substanzielle (niedrigere Zölle), administrative und prozedurale Vorteile für China“ mit sich bringe (bitte begründen )? a) Auf welche Staaten trifft dieses Verhalten gepaart mit diesem Entwicklungsstand nach Kenntnis der Bundesregierung noch zu? b) Welche dieser Staaten sind derzeit noch Entwicklungspartner der Bundesrepublik Deutschland (bitte begründen)? Die Fragen 37 bis 37b werden gemeinsam beantwortet. Der Umfang der China gewährten speziellen und differenziellen Sonderbehandlung ergibt sich nicht allein aus seiner Selbstdeklaration als Entwicklungsland, sondern aus den speziell mit China ausgehandelten Regelungen, insbesondere im Protokoll zum Beitritt Chinas zur WTO und dem zugehörigen Bericht der Beitrittsarbeitsgruppe . Grundsätzlich teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommission, dass im Zuge der aktuellen WTO-Modernisierungsbemühungen bei zukünftigen Verhandlungen geprüft werden muss, ob eine Sonder- und Vorzugsbehandlung im Einzelfall geboten erscheint und wie wirtschaftlichen Entwicklungsfortschritten von Entwicklungsländern besser Rechnung getragen werden kann. Da der Entwicklungsstand jedes Staates individuell geprüft werden muss und zudem ständigen Veränderungen unterliegt, kann die Bundesregierung hierzu keine pauschalen Aussagen treffen. 38. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, dass es eine „aktuelle Krise multilateraler Institutionen“ gebe (bitte begründen)? Die regelbasierte multilaterale Ordnung ist unter Druck durch die fehlende Bereitschaft einiger Staaten, bindende internationale Normen zu respektieren, in den sie tragenden multilateralen Institutionen konstruktiv mitzuarbeiten und die dafür notwendige Kompromissbereitschaft zu zeigen sowie durch Versuche, völkerrechtliche Normen einseitig neu zu interpretieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wenn ja, wie wertet die Bundesregierung diese Krise bzw. diesen Trend? Für die Bundesregierung ist ein stabiles und verlässliches System multilateraler Institutionen und verbindlicher Regeln unabdingbar als zentraler politischer Gestaltungs - und Ordnungsrahmen auf internationaler Ebene, in dem unterschiedliche Interessen zum Ausgleich gebracht werden können. Daher besteht ein fundamentales Interesse an der Verteidigung und Stärkung des Multilateralismus und seiner zentralen Institutionen. b) Wenn ja, welche Ursache hat diese Krise nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte akteur- und strukturspezifisch unterscheiden und begründen)? Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen. c) Wenn ja, hat diese Krise nach Meinung der Bundesregierung das Ausmaß eines sogenannten Megatrends, wie z. B. dem globalen demografischen Wachstum oder der Digitalisierung (www.bmz.de/de/mediathek/ publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier455_06_2018.pdf) (wenn nicht bitte Ausmaß veranschaulichen; bitte begründen)? Aufgrund der herausragenden Bedeutung einer stabilen und verlässlichen regelbasierten internationalen Ordnung verfolgt die Bundesregierung die in der Antwort zu Frage 38 genannte Entwicklung aufmerksam und arbeitet gemeinsam mit europäischen und internationalen Partnern daran, multilaterale Strukturen und Regeln zu stützen und zu stärken. d) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, dass die Gestaltungskraft der WTO gestärkt, die Zusammenarbeit der G20 intensiviert, das G20 Global Forum on Steel Excess Capacity weitergeführt und die Einigkeit in der G7 wiederhergestellt werden müssten (bitte begründen)? Aus Sicht der Bundesregierung sollte die WTO gestärkt und das G20 Global Forum on Steel Excess Capacity weitergeführt werden. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine enge Zusammenarbeit in der G7 und G20 ein. Die genannten Institutionen sind wichtige Foren, um den globalen Herausforderungen unter anderem im Welthandel zu begegnen und den regelbasierten Handel zu fördern. e) Inwiefern hält es die Bundesregierung für grundsätzlich sinnvoll, multilaterale Institutionen zu stärken, die nach Meinung der Fragesteller gegenwärtig durch diverse jeweilige souveräne Mitglieder delegitimiert werden (bitte begründen)? f) Welche Mittel sind nach Meinung der Bundesregierung darüber hinaus notwendig, um diese Krise zu beenden bzw. diesen Trend umzukehren, wenn sich entscheidende Akteure wie z. B. die USA und China (weiterhin ) weigern, den Forderungen des BDI, multilaterale Organisationen zu stärken, nachzukommen (bitte quantifizieren und qualifizieren; bitte begründen )? Die Fragen 38e und 38f werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der EU-Kommission, durch einen engen Austausch mit einer Vielzahl von Ländern, einschließlich USA und China, und Akteuren das multilaterale Handelssystem zu bewahren und zu stärken . Die EU-Kommission hat auch verschiedene Vorschläge zur Modernisierung der WTO unterbreitet, die Lösungsansätze aufzeigen und von der Bundesregierung unterstützt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/9182 g) Teilt die Bundesregierung das Plädoyer des BDI, „flexible Verhandlungsformate zu nutzen, um moderne plurilaterale Regelungen zu schaffen, die Vorbild für spätere multilaterale Vereinbarungen sein können“ (bitte begründen )? Teil der Vorschläge der EU-Kommission zur Modernisierung der WTO ist die Stärkung ihrer Verhandlungssäule durch plurilaterale Verhandlungen im Einklang mit dem Recht der WTO. Plurilaterale Abkommen können eine Vorbildfunktion haben. Sie können nützlich sein, um Themenbereiche zu regeln, für die sich auf multilateraler Ebene noch kein Konsens herausgebildet hat. h) Würde die Bundesregierung auch plurilaterale Regelungen schaffen (wollen ), wenn sich von Beginn an abzeichnet, dass diese keine multilaterale Vereinbarungen nach sich ziehen (bitte begründen)? Die Bundesregierung unterstützt die EU-Kommission in ihrem Ansatz eines offenen Plurilateralismus. Dementsprechend sollen die Vorteile der plurilateralen Regelungen grundsätzlich nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz allen WTO- Mitgliedstaaten zugutekommen. Zudem sind sie entwicklungsoffen und bieten die Möglichkeit eines späteren Beitritts. i) Würde die Bundesregierung grundsätzlich auch plurilaterale Regelungen in der EU schaffen bzw. zu ihrem Entstehen beitragen (bitte begründen)? Der EUV sieht in Titel IV (Artikel 20) die Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten vor, in Artikel 46 für den Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit . Die Beteiligung der Bundesregierung an konkreten Projekten in Nutzung dieser Instrumente entscheidet sie einzelfallbezogen. Zuletzt beteiligte sich die Bundesrepublik Deutschland am 11. Dezember 2017 an der Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit. 39. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, „dass wir zur Kooperation bereit sind, wenn die Ziele und Regeln von Institutionen und Projekten, wie der AIIB oder der BRI, im Einklang stehen mit etablierten internationalen Normen“ (bitte begründen)? China ist und bleibt wichtiger Partner. Kooperation muss zu transparenten und fairen Rahmenbedingungen sowie in Einklang mit internationalen Standards und Normen insbesondere im Handels-, Umwelt-, Sozial- und Finanzierungsbereich erfolgen. a) Stehen AIIB und BRI nach Meinung der Bundesregierung im Einklang mit etablierten internationalen Normen? Die Projekte der Asiatische Infrastrukturinvestmentbank (AIIB) unterliegen internationalen Standards entsprechenden Vorgaben der AIIB als multilateraler Institution Die Einbettung der Bank in die internationale Finanzarchitektur zeigt sich beispielsweise auch durch das „Best in Class Rating“ aller drei großen Ratingagenturen . Die „Belt and Road Initiative“ ist eine chinesische Initiative, die nach Meinung vieler Beobachter nicht internationalen Standards von Transparenz und Nachhaltigkeit entspricht und in zahlreichen Ländern zum Teil zu massiven Verschuldungsproblemen geführt hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, den „Dialog mit China zur WTO-Reform [zu] intensivieren“, um einen Interessensausgleich anzustreben und chinesische Handelspraktiken zu besprechen? Wenn ja, hält die Bundesregierung diese Herangehensweise für erfolgversprechend (bitte begründen)? Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der EU-Kommission, sich mit China eng zu möglichen WTO-Reformüberlegungen auszutauschen, und begrüßt die zu diesem Zwecke eingerichtete hochrangige bilaterale Arbeitsgruppe zu WTO-Modernisierung. Die Bundesregierung hält den Dialog für ein wichtiges Mittel zur Zielerreichung. c) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, internationale chinesische Initiativen aktiv mitzugestalten? Wenn ja, um welche Initiativen handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung hier konkret (bitte begründen)? d) Schließt nach Meinung der Bundesregierung eine „Mitgestaltung“ ausdrücklich eine Teilhabe an chinesischen Initiativen ein (bitte begründen)? e) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, über eine derartige Teilhabe in den chinesischen Ordnungsbereich (beispielsweise im Sinne der Seidenstraßeninitiative) aufgrund struktureller Zwänge bzw. aufgrund von Pfadabhängigkeit (verstanden als „vergangenheitsdeterminierten Prozess relativ kontinuierlicher bzw. inkrementeller Entwicklungen “; https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/978-3-531-90407-8_9. pdf) dauerhaft und ohne eigene Zustimmung integriert zu werden (bitte begründen)? Die Fragen 39c bis 39e werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung arbeitet mit China in vielen Bereichen zusammen. Konkrete Kooperationsentscheidungen trifft die Bundesregierung im jeweiligen Einzelfall entlang der deutschen Interessenlage. f) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, ein „umfassendes Investitionsabkommen zwischen der EU und China [zu] verhandeln“ (bitte begründen)? Wenn ja, für wie aussichtsreich hält die Bundesregierung die Etablierung eines derartigen Investitionsabkommens, und wann würde dieses nach Kenntnis der Bundesregierung in Kraft treten (bitte begründen)? Die EU-Kommission verhandelt seit 2013 im Namen der EU mit China über ein umfassendes Investitionsabkommen zur Verbesserung des gegenseitigen Marktzugangs und Gewährleistung eines hohen Schutzes getätigter Investitionen mit einem Investitionsgerichtssystem nach neuem EU-Modell. Die Bundesregierung unterstützt die Verhandlungen. Der zügige Abschluss des Abkommens mit signifikanten Zusagen Chinas im Bereich der Marktöffnung ist zentral für die Weiterentwicklung der bilateralen Zusammenarbeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/9182 g) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, Gesundheitspolitik bzw. Weltgesundheitspolitik und Gesundheitswirtschaft als allgemeinen Hebel zu nutzen, China einzubinden, insbesondere über „eine Gesundheits -Roadmap der Gesundheitsbehörden zur Umsetzung der Sustainable Development Goals der UN“ (bitte begründen)? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, über eine derartige sektorale Integration vielmehr in den Einflussbereich der Volkrepublik China gezogen zu werden (bitte begründen)? Im September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs bei den Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die Zielsetzung der Agenda 2030 richtet sich an alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und bindet sie gleichermaßen, so auch China. Die Weltgesundheitsorganisation erarbeitet derzeit einen globalen Aktionsplan zur Beförderung der Umsetzung des auf Gesundheit bezogenen Nachhaltigkeitsziels. Die Zielsetzung des globalen Aktionsplans ist es sicherzustellen, dass das auf Gesundheit bezogene Nachhaltigkeitsziel 3 bis 2030 tatsächlich erreicht wird. Hierfür ist die Einbeziehung und Einbringung aller relevanten Akteure notwendig. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass China im multilateralen Bereich ein wesentlicher Akteur ist, auf dessen angemessene Beteiligung es besonders ankommt, um nachhaltige Erfolge zu erzielen. 40. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BDI, angesichts des zunehmenden Wettbewerbs mit China stärker mit gleichgesinnten Partnern zusammenzuarbeiten , einschließlich eines informellen Austauschs (bitte begründen )? a) Wenn ja, auf welche Bereiche oder Initiativen würde sich ein solcher informeller Austausch nach Kenntnis der Bundesregierung beziehen (bitte begründen)? b) Zählen die USA, Frankreich, Japan und Russland zu diesen Partnern (bitte begründen)? Die Fragen 40 bis 40b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung steht mit dem Ziel der Stärkung einer regelbasierten, multilateralen Wirtschaftsordnung mit gleichgesinnten Partnern in Europa, Nordamerika und Asien, aber auch anderen Regionen in kontinuierlichem und engem Austausch . c) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, „im Kreis der OECD- Länder plurilaterale Vereinbarungen zu Wettbewerbsrecht, Investitionsund Technologieschutz anzustreben, die in der Konkurrenz mit staatlich geprägten Volkswirtschaften ein Level Playing Field sicherstellen“ (bitte begründen)? Wenn ja, welche Organisationen mit „gleichgesinnten Partnern“ kommen dazu für die Bundesregierung noch in Frage (bitte begründen)? Die Bundesregierung engagiert sich u. a. in der G7 und G20, der WTO, der OECD und anderen internationalen Organisationen für die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Bereich Handel und Investitionen. Der deutsch-chinesische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag von 1. Dezember 2003 schützt deutsche Unternehmen, die bereits in China investiert sind, gegen Diskriminierung . Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die Verhandlungen der EU mit China über ein Investitionsabkommen, das gleiche Wettbewerbsbedingungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode für Investitionen europäischer Unternehmen in China auch im Bereich des Marktzugangs sicherstellen soll, vgl. die Antwort zu Frage 39f. Für ein plurilaterales Abkommen mit materiellen Regeln zum Investitionsschutz bestehen gegenwärtig keine Erfolgsaussichten. Die Verhandlungen für ein solches Multilateral Agreement on Investment scheiterten 1998 in der OECD. Es laufen derzeit allerdings Verhandlungen im Rahmen der Arbeitsgruppe III der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (United Nations Commission on International Trade Law, UNCITRAL) über eine multilaterale Reform der Investor- Staat-Streitbeilegung. Die Bundesregierung setzt sich dort gemeinsam mit der EU für die Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs ein. Auch der Schutz vor erzwungenem Technologietransfer ist Gegenstand der Diskussionen zur WTO-Modernisierung. d) Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, auch mit Akteuren, welche bereits fest in die BRI integriert sind, plurilaterale Vereinbarungen zu treffen (bitte begründen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung schließt eine Teilnahme an der „Belt and Road Intiative“ Chinas den Abschluss weiterer Vereinbarungen nicht aus. e) Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, jeweils mit „gleichgesinnten Partnern“ und Akteuren, welche bereits fest in die BRI integriert sind, gemeinsam plurilaterale Vereinbarungen einzugehen (bitte begründen )? Wenn ja, welche Partner kämen dafür nach Kenntnis der Bundesregierung in Frage (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 40d verwiesen. Grundsätzlich kommen hierfür alle Partner in Frage. 41. Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, eine „außenpolitische Offensive “ in den geografischen Schwerpunkten der BRI (Osteuropa, Zentralasien , Südostasien, Lateinamerika und Afrika) zu starten (bitte begründen)? Die Bundesregierung verfolgt ihre weltweite Außen-, Sicherheits- und Außenwirtschaftspolitik unter anderem durch ein umfassendes Netzwerk von Auslandsvertretungen , eine tiefe Verankerung in der EU und multilateral zum Beispiel in den Vereinten Nationen und der Welthandelsorganisation sowie durch zahlreiche eigene und partnerschaftliche Initiativen in diversen Politikfeldern in den in der Fragestellung genannten Regionen. a) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, im Rahmen der genannten Offensive, Handels- und/oder Investitionsabkommen durch die EU auszubauen sowie neue Auslandsmärkte mithilfe der Stärkung der Instrumente zur Außenwirtschaftsförderung auszubauen (bitte begründen)? Kernelemente der Handels- und Investitionspolitik der Bundesregierung sind ein verbesserter Marktzugang für deutsche Unternehmen im Ausland, der Abbau von Handels- und Investitionshemmnissen und ein grundlegend modernisierter Investitionsschutz . Gleichzeitig setzt sie sich für hohe Verbraucherschutz-, Arbeitsund Umweltstandards sowie Wettbewerbsgleichheit für in- und ausländische Anbieter ein. Dies gilt auch für die vom BDI genannten Regionen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/9182 Die Bundesregierung entwickelt das Außenwirtschaftsförderinstrumentarium kontinuierlich weiter, insbesondere in Bezug auf neue Märkte und mit dem Schwerpunkt Afrika. Dabei geht es insbesondere auch um eine weiter verbesserte Unterstützung des deutschen Mittelstands. So sind in dieser Legislaturperiode bereits wesentliche Verbesserungen der Finanzierungsinstrumente des Bundes umgesetzt (z. B. bei der Absicherung kleinvolumiger Exportgeschäfte) und das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern verstärkt worden. Weitere Schritte sind in Vorbereitung. b) Wenn ja, zieht die Bundesregierung in Betracht, Handels- und/oder Investitionsabkommen auch ohne die EU auszubauen (bitte begründen)? Die Handelspolitik einschließlich Vereinbarungen über den Marktzugang von Direktinvestitionen liegt in der ausschließlichen Kompetenz der EU. Innerhalb der einschlägigen Verfahren auf EU-Ebene unterstützt die Bundesregierung die Handels - und Investitionspolitik der EU und gestaltet diese aktiv mit. c) Wenn ja, wie genau sähe eine Stärkung der Instrumente zur Außenwirtschaftsförderung aus? Es wird auf die Antwort zu Frage 41a verwiesen. d) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, „EU-Alternativen zu Chinas BRI schaffen“ (bitte begründen)? Wenn ja, zieht die Bundesregierung in Betracht, auch ohne die EU derartige Alternativen zu schaffen (bitte begründen)? e) Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang nach Meinung der Bundesregierung die EU-Konnektivitätsstrategie (bitte begründen)? Die Fragen 41d und 41e werden gemeinsam beantwortet. Auf die öffentlich zugängliche „EU-Asien-Konnektivitätsstrategie“ („Connecting Europe and Asia“) wird verwiesen. Sie positioniert die EU als aktiven Partner beim regelbasierten Ausbau von Infrastruktur in Europa und Asien. f) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI an die EU, „durch bilaterale Freihandelsabkommen den regelbasierten Handel zu stärken, Märkte zu öffnen und europäische Standards und Werte international zu verbreiten“ (bitte begründen)? Die Bundesregierung setzt sich für eine Stärkung und Modernisierung der Welthandelsorganisation als Ordnungsrahmen für einen offenen und regelbasierten Welthandel ein. Ergänzend zu multilateralen Prozessen unterstützt die Bundesregierung ehrgeizige und umfassende bilaterale Freihandelsabkommen der EU. Diese Abkommen, wie z. B. diejenigen mit Kanada oder Japan, setzen neue Maßstäbe beim Abbau von Handelshemmnissen, sichern zugleich hohe Standards und dienen als Vorbild für künftige Abkommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode g) Teilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, im Sinne der Stärkung der Außenwirtschaftsförderung „den Zugang zu Exportkrediten [zu] erleichtern , insbesondere auch für kleinere Auftragsvolumen (small tickets )“ (bitte begründen)? Die Exportkreditgarantien des Bundes sind ein zentrales Instrument der Außenwirtschaftsförderung . Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung dieses Instruments, insbesondere mit Blick auf Exportgeschäfte von Kleinen und mittleren Unternehmen. 42. Welchen Stellenwert hat der BDI für die Bundesregierung als Nichtregierungsorganisation (NGO) im Vergleich zu anderen NGOs im Allgemeinen und als Bereitsteller von Expertise sowie Repräsentanz der deutschen Industrie im Besonderen (bitte begründen)? Der BDI ist als Repräsentant der deutschen Industrie und aufgrund seiner Expertise ein wichtiger Dialogpartner der Bundesregierung. 43. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen des BDI in ihrer Gesamtheit ? Es ist zu begrüßen, dass die deutsche Wirtschaft China in seiner Gesamtheit betrachtet und sowohl die Chancen als auch die mittel- und langfristigen Herausforderungen umfassend diskutiert. Das BDI-Papier ist ein wichtiger und substanzieller Beitrag zu dieser Diskussion, den die Bundesregierung ausdrücklich begrüßt . 44. Benachteiligen nach Kenntnis der Bundesregierung die Forderungen des BDI in ihrer Gesamtheit oder teilweise die Rechte von Arbeitnehmern in Deutschland, der EU und China (bitte begründen)? Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland und der EU von den Forderungen des BDI nicht direkt betroffen. Es finden sich in dem Grundsatzpapier hierzu keine Forderungen . 45. Inwiefern stellt nach Meinung der Bundesregierung bei einem Fehlschlag des vom BDI vorgeschlagenen Konzepts, welches vorzüglich auf supranationales und multilaterales Vorgehen setzt, eine bi- bzw. unilaterale Herangehensweise der Bundesrepublik Deutschland eine mögliche Option dar, welche, vor allem im europäischen Rahmen, nach dem Motto „Führen durch Vorbild“ funktioniert (www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/ fluechtlingskrise-mit-klima-motto-fuehren-durch-vorbild-loesen-13941072. html) (bitte begründen)? Neben der Mitgestaltung der Chinapolitik im europäischen und multilateralen Rahmen unterhält die Bundesregierung enge bilaterale Beziehungen zur Volksrepublik China. 46. Welche Rolle spielt nach Meinung der Bundesregierung im Verhältnis Chinas zu Deutschland und im Verhältnis Chinas zu allen anderen internationalen Akteuren, welche nicht zum direkten Einflussbereich der Volksrepublik China gehören, die Demografie (bitte begründen)? Nach Einschätzung der Bundesregierung bestehen oftmals Zusammenhänge zwischen der demographischen und der wirtschaftlichen Entwicklung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/9182 Im Falle Chinas sind die Wirtschaftsbeziehungen ein zentrales Element in der Gestaltung der Außenbeziehungen mit anderen Staaten. a) Welchen Stellenwert genießt vor diesem Hintergrund der „Marshallplan mit Afrika“ (bitte begründen)? Die vorhergesagte Verdoppelung der afrikanischen Bevölkerung bis zum Jahre 2050 stellt den Kontinent vor eine außerordentliche Herausforderung. Sie kann nur durch eine Zusammenarbeit neuen Maßstabs bewältigt werden. So war diese demographische Entwicklung in Afrika ein wichtiger Ausgangspunkt für die Formulierung der Eckpunkte für einen Marshallplan mit Afrika des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Afrikanische Union (AU) als zentraler internationaler Akteur des Kontinents hat zur Bewältigung dieser Herausforderung die Agenda 2063 aufgesetzt. Diese Agenda legt der AU und ihren Mitgliedstaaten ehrgeizige Ziele und einen anspruchsvollen Umsetzungsplan auf. Der Marshallplan mit Afrika ist als Unterstützungsangebot zur Erreichung dieser afrikanischen Ziele zu verstehen. Jede Bemühung von chinesischer Seite, ebenfalls zur Umsetzung der Agenda 2063 beizutragen, wird begrüßt. b) Wie wertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Massenmigration nach Deutschland und Europa seit dem Jahr 2015 (bitte begründen )? Nach Einschätzung der Bundesregierung besteht kein Zusammenhang des Migrations - und Fluchtgeschehens im Jahr 2015 und danach mit den bei der Beantwortung der Fragen 46 und 46a berührten Themen. Beiträge zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in Herkunfts- und Transitstaaten können nach Auffassung der Bundesregierung die ungeordnete und ungesteuerte Migration nach Deutschland und Europa verringern. 47. Angesichts der vielfachen Vorschläge des BDI, auf die chinesische Herausforderung zu reagieren, setzt die Bundesregierung diesbezüglich Schwerpunkte oder bevorzugt die Bundesregierung eine eigene Herangehensweise, die vom BDI nicht berücksichtigt wurde (bitte begründen)? Die Bundesregierung wird die Vorschläge des BDI prüfen und in ihre weiteren Überlegungen – auch im Rahmen der weiteren Ausgestaltung des Entwurfs einer Nationalen Industriestrategie 2030 des BMWi – mit einbeziehen. a) Welchen Zeitplan gibt sich die Bundesregierung grosso modo, um erste spürbare Erfolge zu verzeichnen (bitte begründen)? Dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Der Zeitplan wird von den zu ergreifenden Maßnahmen mit ihren unterschiedlichen Zeithorizonten abhängen. b) Anhand welcher Indikatoren macht die Bundesregierung einen solchen Erfolg fest? Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig und intensiv mit den Akteuren der Wirtschaft und Wissenschaft über die Wirksamkeit von geplanten oder ergriffenen Maßnahmen aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Für wie hoch schätzt die Bundesregierung die allgemeinen anfallenden Kosten für die Bundesrepublik Deutschland ein, wenn weder die Vorschläge des BDI noch etwaige eigene umgesetzt werden können (bitte begründen )? Die mit dieser Eventualität verbundenen allgemeinen Kosten lassen sich nicht verlässlich abschätzen. 48. Hält es die Bundesregierung für möglich oder sogar wahrscheinlich, dass China auf die Reaktion Deutschlands respektive der EU seinerseits reagiert, um einen systemischen Wettbewerb weiterhin aufrecht zu erhalten (bitte begründen )? a) Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dann zu tun? Die Fragen 48 und 48a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung stellt zu möglichen chinesischen Reaktionen auf die Vorschläge des BDI keine Spekulationen an. b) Wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Wirkung des Staatspräsidenten der Volksrepublik China, Xi Jinping, ein (bitte begründen )? Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. 49. Inwiefern sind der Bundesregierung hinsichtlich der gegenwärtig andauernden geoökonomischen und geopolitischen internationalen Anspannungen und der Wahrung „der industriellen und technologischen Souveränität und Kapazität unserer Volkswirtschaft [als] entscheidende Herausforderung für die Bewahrung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, wirtschaftliche und politische Maßnahmen, einschließlich der Beteiligungen ausländischer Geheimdienste , bekannt, die unmittelbar gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nationaleindustriestrategie .pdf?__blob=publicationFile&v=12) (bitte für die letzten zehn Jahre und nach Staat aufschlüsseln)? Im Zuge der Globalisierung haben sich Wertschöpfungsketten und internationale Arbeitsteilung verändert und diversifiziert. Dies hat auch zu Veränderungen in den EU-Volkswirtschaften geführt. Es wird darauf ankommen, durch die Schaffung zukunftsfähiger Rahmenbedingungen in Deutschland und der EU die Grundlagen für die künftige Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen zu legen. 50. Profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung und vor dem Hintergrund des rasanten chinesischen Aufstiegs eher die klassischen Industrieländer von der Globalisierung oder heutige Schwellen- bzw. Entwicklungsländer (bitte begründen )? Durch grenzüberschreitenden Handel und die daraus entstehenden komparativen Vorteile profitieren sowohl Industrie- als auch Schwellen- bzw. Entwicklungsländer von der Globalisierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/9182 51. Hält die Bundesregierung das chinesische Entwicklungs- bzw. Modernisierungsmodell für auf andere Länder erfolgreich übertragbar (bitte begründen )? Die Volksrepublik China beschreibt ihr eigenes Entwicklungsmodell als „Sozialismus chinesischer Prägung für eine neue Ära“. Inwiefern dieses Modell auf andere Länder übertragbar wäre, kann die Bundesregierung nicht abschließend beurteilen . 52. Wird die Bundesregierung die „Nationale Industriestrategie 2030“ im sogenannten vernetzten Ansatz berücksichtigen (bitte begründen)? a) Wenn ja, bis wann? b) Inwiefern wird oder wird dabei nicht die Tatsache berücksichtigt, dass „das Wohlstandsversprechen von Ludwig Erhard – neben Freiheit und Sicherheit – Teil der Staatsraison der Bundesrepublik Deutschland“ ist (www. bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nationale-industriestrategie.pdf?__ blob=publicationFile&v=12) (bitte begründen)? Die Fragen 52 bis 52b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 31a verwiesen. 53. Welche nationalen Champions stehen nach Kenntnis der Bundesregierung hinter „den industriellen Schlüsselbereichen, in denen Deutschland bereits heute und immer noch führend ist“, nämlich: Stahl-, Kupfer- und Aluminium -Industrie, Chemieindustrie, Maschinen- und Anlagenbau, Automobilindustrie , optische Industrie, Medizingeräteindustrie, GreenTech-Sektor, Rüstungsindustrie, Luft- und Raumfahrtindustrie sowie additive Fertigung (3D-Druck) (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nationaleindustriestrategie .pdf?__blob=publicationFile&v=12)? Die im Entwurf einer Nationalen Industriestrategie des BMWi genannten Industriezweige sind beispielhaft und nicht abschließend. Der Begriff „nationale Champions“ bezieht sich überwiegend nicht auf Industriezweige , sondern auf Teilbereiche oder einzelne Produktkategorien. Für diese liegen der Bundesregierung keine aussagekräftigen Daten vor. Zum Beispiel wird der Maschinen- und Anlagenbau in Deutschland nicht so sehr durch einzelne Großunternehmen geprägt, die die Branche insgesamt repräsentieren , als vielmehr durch eine Vielzahl von mittelgroßen und kleineren Unternehmen , die in unterschiedlichsten Fachzweigen und Nischen weltweit führend sind („Hidden Champions“). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 54. Von welcher Quantität und welcher Qualität sind die Ziele der Bundesregierung in den Bereichen der Kohlefaserwerkstoffe, der Elektromobilität, der Plattform-Ökonomie (www.digitale-technologien.de/DT/Navigation/DE/ Foerderprogramme/Smart_Service_Welt/Arbeitsgruppen/Digitale-Geschaefts modelle/Digitale%20Gesch%C3%A4ftsmodelle.html), der Künstlichen Intelligenz , der Biotechnologie und bei Start-ups hinsichtlich der „Nationalen Industriestrategie 2030“, und bis wann will sie diese erreicht haben (www. bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nationale-industriestrategie.pdf?__ blob=publicationFile&v=12) (bitte den eigenen Ansprüchen nach antworten, wenn keine exakten Werte vorhanden; bitte begründen)? Zu Kohlefaserwerkstoffen: Die Bundesregierung fördert technologieoffen sowie werkstoff- und branchenneutral die Schlüsseltechnologie Leichtbau. Der Leichtbau versteht sich als Querschnittstechnologie und erfasst eine Vielzahl von Verfahren, Fertigungsweisen und Materialien, darunter auch Kohlenfaserwerkstoffe. Das BMWi hat erfolgreich die Initiative Leichtbau ins Leben gerufen und etabliert. Diese umfasst die Geschäftsstelle der Initiative Leichtbau, die als nationaler und internationaler Netzwerkknotenpunkt agiert und das Thema Leichtbau in die Breite bringt, einen Beirat der unterschiedlichen Werkstoffvertreter, darunter auch CFK, einen Strategiekreis der Länder-Leichtbauorganisationen sowie ein „Forum Leichtbau“, das als Runder Tisch für die Leichtbau-Community dient. Zudem hat das BMWi das interaktive Tool „LEICHTBAUATLAS“ entwickelt, auf dem sich die unterschiedlichen Leichtbau-Akteure und Werkstoffvertreter vernetzen und ihre Technologien präsentieren können. Das BMWi wird die Schlüsseltechnologie Leichtbau künftig zudem im Rahmen des Technologietransfer-Programms Leichtbau fördern. Zur Plattformökonomie: Es ist das Ziel der Bundesregierung, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit auch deutsche und europäische Unternehmen zu weltweit bedeutsamen Akteuren der Plattformökonomie werden können. Hier bieten sich gerade für Deutschland und seine Unternehmen in der anstehenden „zweiten Runde“ der Digitalisierung, die insbesondere Plattformen im Business -to-Business-Bereich („B2B“) hervorbringen wird, große Chancen. Die Bundesregierung strebt dementsprechend geeignete Rahmenbedingungen an, damit B2B-Industrieplattformen einen in Relation zur guten deutschen Ausgangsposition im produzierenden Gewerbe bedeutsamen Marktanteil gewinnen können. Zur Künstlichen Intelligenz: Der Entwurf einer Nationalen Industriestrategie 2030 des BMWi identifiziert die Künstliche Intelligenz als eine sogenannte Game-Changer-Basisinnovation, deren Technologien und Methoden voraussichtlich in allen Wirtschafts-, Industrieund Dienstleistungsbereichen, in Logistik und Verkehr und im beruflichen, privaten und sozialen Leben zur Anwendung kommen werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland langfristig zu sichern und auszubauen , gilt es die Potenziale der Schlüsseltechnologie Künstliche Intelligenz voll auszuschöpfen. Somit müssen vorhandene Stärken ausgebaut und gleichzeitig Aufholprozesse in weniger entwickelten Bereichen gestartet werden. Die am 15. November 2018 beschlossene Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung verfolgt drei Kernziele: Deutschland und Europa zu einem führenden KI-Standort machen und so zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen, eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Nutzung von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/9182 Künstlicher Intelligenz sowie ein Einbettung von Künstlicher Intelligenz in die Gesellschaft. Die Strategie wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die ersten Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung. Zur Elektromobilität: Industrie und Bundesregierung haben das Ziel, eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen. Nach Einschätzung der Experten, dürfte dieses Ziel in 2022 erreicht werden. Zu Start-ups: Gründungen und Unternehmensnachfolgen sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland von erheblicher Bedeutung. Start-ups sind als Innovatoren der Mittelstand von morgen. Das BMWi fördert Gründung, Wachstum und Vernetzung von Start-ups auf vielfältige Weise: Mit der Initiative „Neue Gründerzeit“ wirbt das BMWi für mehr Unternehmertum in Deutschland und spricht gezielt auch Gruppen an, die bislang im Gründungsgeschehen unterrepräsentiert sind, z. B. Frauen (siehe BMWi-Initiative FRAUEN unternehmen) sowie potenzielle Gründerinnen und Gründer ausländischer Herkunft (Gründerpatenschaften). Mit www.existenzgruender.de und www.existenzgruenderinnen.de stehen umfangreiche Informations- und Beratungsangebote bereit. Die Unternehmensnachfolgebörse Nexxt-Change bringt übergabewillige Unternehmerinnen und Unternehmer mit potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolgern online zusammen. Der Zugang zu geeigneter Finanzierung ist eine maßgebliche Voraussetzung dafür , dass gründungswillige Unternehmen ihre Ideen in die Tat umsetzen. Das EXIST-Programm stärkt die Gründungskultur an Hochschulen und stellt Stipendien für junge Existenzgründerinnen und Existenzgründer aus der Wissenschaft zur Verfügung. Über den „German Accelerator“ in Boston, Silicon Valley, New York City und Singapur bekommen junge Start-ups tatkräftige Unterstützung bei der Internationalisierung und den ersten Schritten auf dem US-amerikanischen und südostasiatischen Markt. Zur Stärkung der Start-up-Finanzierung und des Wagniskapitalmarktes gibt es bereits ein umfassendes Förderinstrumentarium des Bundes, das nach Finanzierungsphase (Früh-/Seedphase, Gründungsphase, Wachstumsphase) und Zielgruppe (Start-ups, Business Angels, VC-Fonds) differenziert, darunter der High- Tech Gründerfonds, der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital, der Ko-Investmentfonds coparion, die ERP-VC-Fondsinvestments, der ERP/EIF-Dachfonds, der European Angels Fonds, die ERP/EIF Wachstumsfazilität sowie das Venture Tech Growth Financing-Programm. Die Digital Hub Initiative zielt darauf ab, Deutschlands Position als führendes digitales Ökosystem und attraktiver Standort zu stärken. Durch das Zusammenspiel innovativer Gründer-Ideen mit dem Know-how etablierter Unternehmen und wissenschaftlicher Exzellenz fördert die Hub Initiative die Entstehung einer starken Innovationskultur und neuer digitaler Geschäftsmodelle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 55. Wie lauten Titel und Herausgeber der in der „Nationalen Industriestrategie 2030“ allgemein sogenannten Untersuchungen, welche nach Meinung der Bundesregierung „oft unvollständig oder in ihren Bewertungsmaßstäben nicht transparent“ sind (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/ nationale-industriestrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=12)? Die Bundesregierung wird vor dem Hintergrund des Entwurfs einer Nationalen Industriestrategie 2030 des BMWi eine aktuelle, umfassende und unabhängige Analyse industrierelevanter Standortbedingungen wichtiger Volkswirtschaften der EU einschließlich Deutschlands sowie aus Asien und Amerika in Auftrag geben , die auch die Ergebnisse relevanter bisheriger Studien berücksichtigen wird. 56. Welche Rolle spielt nach Meinung der Bundesregierung das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, angesichts der Tatsache, dass die chinesische Seidenstraßeninitiative entwicklungspolitisch konnotiert ist und dass die „Nationale Industriestrategie 2030“ eine Renaissance industriepolitischer Strategien in vielen Teilen der Welt, samt „Strategien rascher Expansion mit der klaren Zielrichtung, neue Märkte für die eigene Volkswirtschaft zu erobern und – wo immer möglich – zu monopolisieren“, feststellt (bitte begründen) (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/ nationale-industriestrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=12)? 57. Welche Ressorts werden sich an der „Nationalen Industriestrategie 2030“ beteiligen, und mit welcher Gewichtung (bitte begründen)? Die Fragen 56 und 57 werden gemeinsam beantwortet. Im Anschluss an die Dialogphase soll die überarbeitete Strategie zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt und vom Bundeskabinett beschlossen werden. Daran werden alle Ressorts angemessen beteiligt. 58. Wer entscheidet, „ob man in einem bestimmten Bereich in den Innovationswettbewerb einsteigt“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/ nationale-industriestrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=12) (bitte begründen )? Ob, mit welcher Intensität und auf welchen Feldern Unternehmen Forschung und Entwicklung betreiben und inwieweit Unternehmen auf innovative Produkte oder Dienstleistungen setzen, betrifft klassische Fragen des Unternehmensmanagements . Über die zitierte Frage entscheiden die Eigentümer bzw. das durch Eigentümer eingesetzte Management der Unternehmen. a) Wer entscheidet darüber, wer entscheidet (Kompetenz-Kompetenz) (bitte begründen)? Dies hängt von der Unternehmensform ab. Das einschlägige Unternehmensrecht setzt den Rahmen. b) Nach welchen Regeln wird hinsichtlich der übergeordneten Sachfrage und der Kompetenz-Kompetenz entschieden (wenn noch keine exakten Regeln formuliert sind, bitte den Anspruch der Bundesregierung skizzieren ; bitte begründen)? Das einschlägige Unternehmensrecht setzt den Rahmen, innerhalb dessen sich Unternehmen eigene Entscheidungsregeln und -wege geben können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/9182 59. Was versteht die Bundesregierung unter dem „Erhalt geschlossener Wertschöpfungsketten […] in einem Wirtschaftsraum“ (www.bmwi.de/Redaktion/ DE/Downloads/M-O/nationale-industriestrategie.pdf?__blob=publicationFile &v=18) (bitte begründen)? Die Bundesregierung hat hierzu keine eigene Definition. Im Allgemeinen umfasst eine geschlossene Wertschöpfungskette möglichst viele Schritte der Wertschöpfung , von der Forschung und Entwicklung über die Grundstoffproduktion sowie die Veredelung und Verarbeitung bis hin zu Vertrieb und weiteren Dienstleistungen , in einer kontextbezogenen Abgrenzung von Unternehmen oder Wirtschaftsräumen . a) Wie definiert die Bundesregierung „Wirtschaftsraum“ (bitte begründen)? Die Bundesregierung hat hierzu keine eigene Definition. In der Literatur wird unter einem Wirtschaftsraum ein geografischer Raum verstanden, der durch bestimmte wirtschaftliche Strukturmerkmale und funktionale Verflechtungen gekennzeichnet ist und sich durch seine individuelle Struktur von den ihn umgebenden Teilabschnitten abhebt. Als Beispiel ist hier die EU zu nennen. b) Wie ist das Verhältnis „geschlossener Wertschöpfungsketten“ zu „einem Wirtschaftsraum“? Entspricht die Geschlossenheit der Wertschöpfungsketten der Abgrenzung des Wirtschaftsraums zu anderen Wirtschaftsräumen (bitte begründen )? Es wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen. c) Wie ordnet die Bundesregierung das Konzept der Kreislaufwirtschaft in den Kontext der „geschlossenen Wertschöpfungsketten in einem Wirtschaftsraum “ ein (www.bmz.de/de/themen/abfall/index.html) (bitte begründen )? Die Bundesregierung sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen den Konzepten von Kreislaufwirtschaft und geschlossenen Wertschöpfungsketten in einem Wirtschaftsraum. d) Ist es nach Meinung der Bundesregierung möglich, dass weitere Staaten zur Gänze oder teilweise Mitglied des Wirtschaftsraumes sind, in dem sich Deutschland befindet (bitte begründen)? Wenn ja, welche Staaten sind das oder könnten es nach Kenntnis der Bundesregierung sein (bitte begründen)? Ja. Die EU-Mitgliedstaaten als Teil des EU-Wirtschaftsraums. e) Wenn es möglich ist, dass weitere Staaten zur Gänze oder teilweise Mitglied des Wirtschaftsraumes, in dem sich Deutschland befindet, sind, wie ist das ökonomische und politische Verhältnis Deutschlands zu diesen Staaten in einem Spektrum von Kooperation „auf Augenhöhe“ und Konkurrenz bis zum Verlust von Industriebereichen (bitte begründen)? Innerhalb der EU agiert Deutschland mit den anderen Mitgliedstaaten auf Augenhöhe . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode f) Ist es nach Meinung der Bundesregierung in diesem Sinne angemessen, von einem „deutschen Wirtschaftsraum“ zu sprechen (bitte begründen)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diesen Wirtschaftsraum nennen (bitte begründen)? Deutschland ist Teil des EU-Wirtschaftsraums. 60. Wird die Bundesregierung im Sinne der „Nationale Industriestrategie 2030“ versuchen, an das Ausland „verlorene“ Industriebereiche, Unternehmen und Arbeitsplätze wieder zurück zu gewinnen (bitte mit Beispielen belegen, u. a. SAP, Sanofi, Airbus, KuKa und den Zusammenschluss von KMW und Nexter; bitte begründen)? a) Welche Industriebereiche sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits „verloren“, und was sind die Gründe hierfür (bitte begründen)? Die Fragen 60 und 60a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wird im Dialog mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften und der Wissenschaft die Vorschläge des Entwurfs einer Nationalen Industriestrategie 2030 des BMWi erörtern, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland nachhaltig zu stärken und den Industriestandort Deutschland noch attraktiver zu machen. Dies zielt auch auf Unternehmen aus Deutschland ab, die Standorte ins Ausland verlagert haben. b) Ist die Wehrindustrie nach Kenntnis der Bundesregierung „verloren“ (bitte begründen)? Wenn ja, an welchen Akteur bzw. welche Akteure? Der Markt für Rüstungsgüter und damit zusammenhängend auch die Verteidigungsindustrie in Europa sind vorwiegend national ausgerichtet und stark fragmentiert . Dies spiegelt sich in zahlreichen Programmen für ähnliche land-, luftund seegestützte Systeme wider. Die Bundesregierung setzt sich daher für eine verstärkte industrielle Konsolidierung und Wettbewerbsfähigkeit in der nationalen und europäischen Verteidigungswirtschaft ein. Des Weiteren werden die jüngsten Initiativen auf europäischer Ebene im Bereich der Verteidigungswirtschaft eine abgestimmte bzw. gemeinsame Forschung, Entwicklung und Beschaffung von Rüstungsgütern in der EU befördern und damit auch zur notwendigen Konsolidierung der Verteidigungswirtschaft in Europa beitragen . Die Bundesregierung unterstützt diese Initiativen ausdrücklich. 61. Wie wertet die Bundesregierung den etwaigen Abfluss von Versorgungsgütern nach China (www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/ 442275/auch-in-osnabruck-hamstern-eltern-babynahrung) (bitte begründen)? a) Ist dieses Phänomen nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich auf Einzelfälle beschränkt oder ist bzw. wird dies ein Flächenproblem (bitte begründen)? b) Wenn dieser Abfluss nach Auffassung der Bundesregierung künftig ein ernstzunehmendes Problem darstellen wird, wie gedenkt die Bundesregierung darauf zu reagieren (bitte begründen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/9182 Die Fragen 61 bis 61b werden gemeinsam beantwortet. Die im zitierten Artikel der Neuen Osnabrücker Zeitung aus dem Jahr 2014 geschilderten Probleme hinsichtlich der Verfügbarkeit von Säuglingsnahrung im Einzelhandel betrafen bestimmte Milchprodukte, die in China besonders nachgefragt wurden. Nach Kenntnis der Bundesregierung war dieses Phänomen auf den Einzelfall beschränkt. So hat ein Hersteller von Babynahrung aufgrund der sprunghaft gestiegenen weltweiten Nachfrage im Jahr 2016 zur besseren Marktversorgung ein neues Werk für Säuglingsnahrung in Fulda errichtet. In den Jahren 2014 bis 2017 hat die deutsche Milchwirtschaft zwischen 4 000 und 15 000 Tonnen Vollmilchpulver und zwischen 14 000 und 22 000 Tonnen Magermilchpulver jährlich nach China exportiert. 62. Was versteht die Bundesregierung unter „alten schmutzigen“ Industrien und „sauberen neuen“ Industrien (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/ nationale-industriestrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=18) (bitte definieren ; bitte begründen)? Die Unterscheidung zwischen „alten schmutzigen“ Industrien und „sauberen neuen“ Industrien in Deutschland ist falsch und führt in die Irre. Tatsache ist, dass die Industrieanlagen in Deutschland weltweit gesehen zu den saubersten gehören und die deutsche Industrie intensiv in Umweltschutzmaßnahmen investiert. Würde man z. B. energieintensive Betriebe in Länder mit geringeren Umweltschutzanforderungen verlagern, würde dies nicht nur Arbeitsplatzverluste bedeuten , sondern es würde sich auch nachteilig für die Umwelt und das Klima auswirken . a) Kann die Bundesregierung jeweils typische Beispiele aufzählen? Auf die Antwort zu Frage 60 wird verwiesen. b) Welcher Schaden ist Deutschland durch diese „falsche Unterscheidung“ nach Kenntnis der Bundesregierung entstanden (bitte begründen)? Zur Beantwortung dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Daten vor. c) Ist der Dieselmotor für sich genommen oder als Teil einer Wertschöpfungskette nach Meinung der Bundesregierung den falsch verstandenen „alten schmutzigen“ Industrien zurechenbar? Nein, auf die Antwort zu Frage 62 wird verwiesen. d) Gibt es für die Bundesregierung auch „alte schmutzige“ und „saubere neue“ Energiequellen (bitte jeweils benennen und begründen)? Die Bundesregierung unterscheidet Energiequellen üblicherweise nach „konventionell “ (fossile Brennstoffe und Kernbrennstoffe) und „erneuerbar“ (Wind, Sonne etc.). Die in der Fragestellung angesprochene Dichotomie erscheint darüber hinaus aus Sicht der Bundesregierung weder zielführend noch analytisch trennscharf. Beispielsweise existieren mit der Wind- und Wasserkraft traditionelle Formen der Energiegewinnung, die keine direkten Treibhausgas-Emissionen verursachen und somit als „sauber“ gelten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 63. Welche konkreten Herausforderung meint die Bundesregierung, wenn sie im Sinne der „Stärkung des industriellen Mittelstandes“ die Digitalisierung als Herausforderung beschreibt (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/ nationale-industriestrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=18) (bitte begründen )? Der Mittelstand ist längst in das digitale Zeitalter eingetreten. Digitale Technologien bergen für kleine und mittlere Betriebe enorme Chancen. Durch ihren Einsatz können sie etwa völlig neue Geschäftsmodelle entwickeln, neue Kunden gewinnen oder Stammkunden enger an sich binden. Schon heute verlangen Kunden maßgeschneiderte Lösungen und individuelle Produkte zum Preis von Massenware . Sie erwarten eine schnelle und bequeme Lieferung und vorzüglichen Service . Nur wer ihre Ansprüche zu erfüllen vermag und seinen Betrieb ganz auf die Kunden ausrichtet, bleibt auf Dauer wettbewerbsfähig. Die mittelständischen Betriebe können außerdem den Anschluss an große Unternehmen halten und so auch künftig ihre Aufträge sichern. Zugleich eröffnen ihnen digitale Technologien die Chance, effizienter zu arbeiten – ob im Einkauf, in der Produktion oder in der Verwaltung. Mit ihnen können kleine und mittlere Unternehmen Zeit und Kosten sparen, zum Beispiel durch vernetzte Maschinen, die den Produktionsprozess intelligent steuern, elektronische Rechnungen oder mobile Zeiterfassung. Durch den Einsatz digitaler Technologien wandeln sich jedoch nicht nur die Prozesse, auch die Arbeitswelt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verändert sich. Im digitalisierten und vernetzten Unternehmen entfallen manche Aufgaben, während zeitgleich neue entstehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich die Firmen nicht nur mit technischen Fragen beschäftigen, sondern auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Wandel vorbereiten. Die Vermittlung von Fachwissen und den richtigen Kompetenzen sowie die Einbindung in den Veränderungsprozess sind essenziell, um die neuen Aufgaben zu meistern und somit das Digitalisierungsvorhaben zum Erfolg zu führen. Die kontinuierliche Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist einer der Schlüssel für unternehmerischen Erfolg im digitalen Zeitalter. a) Wie sind Soll- und Ist-Zustand bei der Planung und Umsetzung bezüglich des flächendeckenden Breitbandausbaus (bitte begründen)? b) Welche Kosten wird der durch die Bundesregierung angestrebte Breitbandausbau noch verursachen, und bis wann wird dieser nach Kenntnis der Bundesregierung fertiggestellt werden? Die Fragen 63a und 63b werden gemeinsam beantwortet. In der vergangenen Legislaturperiode wurden Fördermittel in Höhe von 4,4 Mrd. Euro für den Breitbandausbau in überwiegend ländlichen Gebieten, in denen innerhalb von drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Ausbau der Netze erfolgen wird, zur Verfügung gestellt. Die im Bundesförderprogramm „Breitband“ zur Verfügung gestellten Mittel wurden zur Umsetzung von Projekten gebunden. Die Realisierung dieser Projekte erfolgt derzeit. Ziel in dieser Legislaturperiode ist der flächendeckende Ausbau mit Gigabitnetzen bis 2025. Hierzu werden privatwirtschaftliche Investitionen in ganz erheblichem Umfang erforderlich sein. Für den Ausbau von Gigabitnetzen in unwirtschaftlichen Gebieten werden Mittel aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur “ bereitgestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/9182 64. Wie ordnet die Bundesregierung das Projekt „Flughafen Berlin Brandenburg “ in die „Nationale Industriestrategie 2030“ ein (bitte begründen)? Das Projekt „Flughafen Berlin Brandenburg“ steht nicht im Kontext mit dem Entwurf einer Nationalen Industriestrategie 2030 des BMWi. a) Zieht die Bundesregierung hinsichtlich dieses Projekts und darüber hinaus Konsequenzen (bitte nennen; bitte begründen)? b) Glaubt die Bundesregierung, dass, ausgehend von dem Fallbeispiel des Flughafens, dieses und ähnlich krisenbeladene Projekte dem Label „Made in Germany“ schaden (bitte begründen)? c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der „Flughafen Berlin Brandenburg “ für den Standort Deutschland ein Gewinn war und ist (bitte begründen )? d) Über wie viele Projekte, die ähnlich krisenbeladen wie der „Flughafen Berlin Brandenburg“ sind, hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte nennen )? Die Fragen 64a bis 64d werden gemeinsam beantwortet. Vorhabenträgerin des Projektes ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Der Bund ist mit 26 Prozent an der FBB beteiligt. Mitgesellschafter sind die Länder Berlin und Brandenburg mit je 37 Prozent. Maßgebender Grund für die Beteiligung an deren Unternehmen ist entsprechend § 65 Bundeshaushaltsordnung ein wichtiges Bundesinteresse, das im Falle der FBB insbesondere an dem Ausbau des Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) und dessen Eröffnung besteht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der neue Hauptstadtflughafen zur Bewältigung der Passagiernachfrage in der Metropolregierung Berlin-Brandenburg benötigt wird. Die Fertigstellung des Flughafens BER wird durch ein der Projektsituation angepasstes Aufsichtsrats- und Gesellschaftercontrolling begleitet . 65. Welche Rolle spielt nach Meinung der Bundesregierung angesichts ihres Willens, nationale und europäische Champions zu schaffen, da „Größe zählt“, die Demografie im ökonomischen Bereich (bitte begründen) (www. bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nationale-industriestrategie.pdf?__ blob=publicationFile&v=18)? Die Chancen für die Entstehung von nationalen oder europäischen Champions hängen auch vom Fachkräfteangebot ab. Ab den 2020er Jahren wird in Deutschland die Bevölkerungszahl zurückgehen. Wichtig ist deshalb, die inländischen und innereuropäischen Potenziale noch stärker auszuschöpfen und die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften zu erhöhen. Dem dient das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Hält die Bundesregierung die Tatsache, dass China das bisher bevölkerungsreichste Land ist, für einen ausreichenden oder hinreichenden Grund für Chinas schnellen Aufstieg und seine aktuelle Stärke (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. b) Wie ordnet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die „Chancen des demografischen Wandels“ ein (www.welt.de/debatte/kommentare/ article106211061/Der-demografische-Wandel-ist-eine-Chance.html) (bitte begründen)? c) Wie ordnet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die seit dem Jahr 2015 erfolgte Massenmigration nach Deutschland ein? Die Fragen 65b und 65c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung stellt sowohl die vielschichtigen Herausforderungen und Chancen, die auch in dem in Bezug genommenen Artikel der WELT aus dem Jahr 2012 angesprochen werden, als auch die Ziele und Maßnahmen bei der Gestaltung des demografischen Wandels in ihrer im Jahr 2015 weiterentwickelten Demografiestrategie im Zusammenhang dar (www.bmi.bund.de/SharedDocs/down loads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/demografie/demografiestrategieweiterentwicklung .html). In ihrem Bericht von 2017 zieht die Bundesregierung Bilanz zu den Veränderungen und den wichtigsten bundespolitischen Maßnahmen in der 18. Legislaturperiode . Sie geht damit auch auf demografierelevante Entwicklungen und Herausforderungen durch die Flüchtlingszuwanderung ein (www.bmi.bund.de/Shared- Docs/downloads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/demografie/ demografiebilanz.html). d) Wie ordnet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den „Brexit“ ein (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 7a verwiesen. e) Welche Chancen sieht die Bundesregierung bei etwaig festgestellter demografischer Unterlegenheit des Deutschland zugerechneten Wirtschaftsraumes , diese Unterlegenheit im Wettbewerb mit in dieser Hinsicht überlegenen Akteuren auszugleichen (bitte begründen)? Ziel der Bundesregierung ist es, die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft durch Schaffung geeigneter und förderlicher Rahmenbedingungen , u. a. in den Bereichen Bildung, Forschung und Infrastruktur, zu verbessern. f) Ist für die Bundesregierung eine kinderfreundliche Familienpolitik im Sinne einer fertilitätsratenfördernden Bevölkerungspolitik Teil einer langfristigen , strategischen Wirtschaftspolitik (bitte begründen)? g) Wenn für die Bundesregierung eine kinderfreundliche Familienpolitik im Sinne einer fertilitätsratenfördernden Bevölkerungspolitik Teil einer langfristigen , strategischen Wirtschaftspolitik ist, inwiefern unterscheidet die Bundesregierung hier zwischen Familiennachzug und Förderung von „Menschen, die schon länger hier leben“ (www.welt.de/debatte/kommentare/ article160933639/Was-es-heute-heisst-deutsch-zu-sein.html) und Menschen , die dem deutschen Volk zugehörig sind (bitte begründen)? Die Fragen 65f und 65g werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/9182 Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in allen Familien gut gelingt – unabhängig von deren Familienform, Herkunft oder Religion. Die Bundesregierung betrachtet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als wichtiges Element, um das Angebot an Fachkräften zu fördern und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherzustellen. Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Partner und eine gut ausgebaute Kinderbetreuung sind – das untermauern alle internationalen Vergleiche – die wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass Paare sich für Kinder entscheiden und ein Familienleben gelingen kann. Unabhängig davon ist die Familienzusammenführung zu betrachten. Die Familienzusammenführung ist Ausprägung des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie (Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes) und dient der nachhaltigen Integration aller Familienmitglieder von solchen Familien, die dauerhaft in Deutschland leben werden. Die §§ 27 bis 36a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) enthalten abschließende Regelungen, die das Recht auf Familiennachzug verwirklichen . Diese Ausgestaltung schafft einen Interessenausgleich zwischen dem Interesse betroffener Familienmitglieder und dem öffentlichen Interesse an einer Begrenzung der Zuwanderung (vgl. § 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 AufenthG). 66. Unter welchen konkreten Aspekten bzw. Evaluierungskategorien muss das deutsche und das europäische Wettbewerbsrecht überprüft und gegebenenfalls geändert werden (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/ nationale-industriestrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=18) (bitte begründen )? Es wird auf die Antwort zur Frage 20c verwiesen. a) Inwiefern gilt nach Auffassung der Bundesregierung Airbus als „eine große neuere Erfolgsgeschichte“ (bitte begründen)? b) Wie definiert die Bundesregierung in Bezug auf Airbus Erfolg (bitte begründen )? Die Fragen 66a und 66b werden gemeinsam beantwortet. Bis zur Gründung des Unternehmens Airbus vor gut fünfzig Jahren dominierten die USA mit den Herstellern Boeing und Douglas den damals relevanten Weltmarkt der Verkehrsflugzeuge mit 82 Prozent. Die geteilten Märkte Großbritanniens , Frankreichs und ansatzweise Deutschlands hatten einen entsprechend geringen Marktanteil und wären in der Folge von der weiteren Entwicklung im zivilen aber auch militärischen Flugzeugbau abgekoppelt worden. Damit drohte ein Monopol der US-amerikanischen Hersteller Boeing und Douglas. Der europäische Flugzeugbau – eine Schlüsselindustrie – wäre bedeutungslos geworden. Die damals vorgenommene Lösung - nämlich die Gründung eines Konsortiums aus den noch vorhandenen Kapazitäten in Frankreich, Großbritannien, Deutschland und später Spanien sowie die Entwicklung einer neuen Produktlinie (A300) – steuerte dieser Entwicklung bis zum heutigen Tag wirkungsvoll entgegen. Heute befindet sich der europäische Flugzeugbau mindestens auf Augenhöhe mit dem US-amerikanischen . Wichtige Schlüsseltechnologien konnten auf diese Weise in Europa gesichert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Erfolg auf die an Airbus beteiligten Nationen verteilt (bitte begründen)? Airbus ist ein europäisches Gemeinschaftsprojekt. Dementsprechend sind Frankreich und Deutschland mit jeweils 11,1 Prozent und Spanien mit 4,2 Prozent an dem Unternehmen beteiligt. Ferner verfügt Airbus über wichtige Entwicklungs- und Produktionsstätten in den vier Airbus-Kernländern. Weltweit beschäftigt Airbus 145 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich Zeitarbeitskräfte). Davon entfallen 51 500 auf Frankreich, 50 500 auf Deutschland, 14 000 auf Spanien und 13 000 auf Großbritannien . Damit sind rund 90 Prozent der Mitarbeiter von Airbus in diesen vier Ländern lokalisiert. 67. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Industriebereiche und einzelne Unternehmen, die unter den Aspekt der „nationalen Sicherheit“ in Zusammenhang mit der Abwehr ausländischer Wettbewerber fallen (www.bmwi. de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nationale-industriestrategie.pdf?__blob= publicationFile&v=18) (wenn ja, bitte nennen und begründen)? Die Außenwirtschaftsverordnung enthält in den §§ 55 Absatz 1 und 60 Absatz 1 jeweils eine Liste von unter Sicherheitsaspekten besonders sensiblen Bereichen, für die besondere Verfahrensvorschriften (Meldepflicht, abgesenkte Prüfeintrittsschwelle ) gelten. Ein wettbewerbsrechtlicher Bezug besteht nicht. 68. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Industriebereiche und einzelne Unternehmen, die unter den Aspekt der „kritischen Infrastruktur“ in Zusammenhang mit der Abwehr ausländischer Wettbewerber fallen (www.bmwi. de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nationale-industriestrategie.pdf?__blob= publicationFile&v=18) (wenn ja, bitte nennen und begründen)? Der Begriff der Kritischen Infrastrukturen wird im Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) definiert und in der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI- Kritisverordnung) näher bestimmt. Ein wettbewerbsrechtlicher Bezug besteht nicht. 69. Welches finanzielle Volumen wird die geplante „Beteiligungsfazilität“ nach Kenntnis der Bundesregierung haben (www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Downloads/M-O/nationale-industriestrategie.pdf?__blob=publicationFile &v=18) (bitte begründen)? a) Welchen Ressorts und (etwaig neu zu schaffenden) Organisationen, Institutionen , Behörden etc. ist diese Fazilität untergeordnet? b) Woher kommen die Geldmittel? Die Fragen 69 bis 69b werden gemeinsam beantwortet. Die im Entwurf einer Nationalen Industriestrategie 2030 des BMWi aufgeführten Vorschläge zu einer Beteiligungsfazilität werden aktuell diskutiert und können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht weiter eingeordnet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/9182 70. Wird die Bundesregierung mit Hinblick auf die Batteriezellenproduktion, der damit verbundenen Absicht der Bundesregierung, möglicherweise staatlich zu fördern, bis hin zur Bildung von Konsortien, das damit verbundene Problem der Abfallbeseitigung ebenfalls als staatliche Aufgabe wahrnehmen (bitte begründen)? Die Ausschreibung der Bekanntmachung zur Förderung der Ansiedlung der Batteriezellproduktion des BMWi wird mit der gesamten Wertschöpfungskette auch die Themen Rohstoffe und Recycling abdecken. Diese Aspekte werden im Rahmen der Konsortialbildung berücksichtigt. Im Übrigen gibt die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD betreffend die Herstellung und Entsorgung von Akkumulatoren für mobile Anwendungen (Pkw, Nutzfahrzeuge, Schiffe, Bahnen ) auf Bundestagsdrucksache 19/7497 umfassend Auskunft. 71. Wie hoch schätzt die Bundesregierung, angesichts der Feststellung, dass Umweltschutz, Klimaschutz, Energiewende und Sozialpolitik, Kosten verursacht und damit die deutsche Wettbewerbssituation geschwächt haben, eben diese Kosten jeweils ein (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/ nationale-industriestrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=18) (bitte auf die genannten Bereich sowie pro Jahr, ab dem Einsetzen der jeweiligen Kosten aufschlüsseln; bitte begründen)? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Feststellung für die Bereiche der Umweltpolitik, des Klimaschutzes, der Energiewende und der Sozialpolitik (bitte angestrebte Einsparpotentiale darstellen; bitte begründen )? Anstrengungen in den Bereichen Klima- und Umweltschutz, Energiewende und Sozialpolitik verursachen Kosten, verbessern jedoch gleichzeitig die gesellschaftlichen und damit auch wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die daraus resultierenden Kosten für die industrielle Produktion, wie auch der resultierende Nutzen , wirken sektoral und unternehmensspezifisch sehr unterschiedlich und lassen sich nicht pauschal quantifizieren. Die Bundesregierung vertritt das Ziel, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die industrielle Produktion in Deutschland sicherzustellen. So verfolgt sie beispielsweise ein energiepolitisches Zieldreieck aus Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit und unternimmt Maßnahmen zur Begrenzung finanzieller Belastungen für besonders betroffene Wirtschaftsakteure. 72. Wann wird die Bundesregierung „aktiver als in der Vergangenheit gegen Wettbewerbsverzerrungen“ vorgehen, und wie wird dies konkret begründet (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nationale-industriestrategie. pdf?__blob=publicationFile&v=18)? 73. Wenn der Staat zwar „nicht willkürlich in den Wettbewerb zwischen einzelnen Unternehmen eingreifen“ darf, jedoch gegebenenfalls eine „Reform des geltenden Beihilfe- und Wettbewerbsrechts“ aussteht, welche planvollen Eingriffe hält die Bundesregierung in diesem Kontext für möglich und angemessen (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nationaleindustriestrategie .pdf?__blob=publicationFile&v=18) (bitte begründen)? Welche konkreten Bereiche des Beihilfe- und Wettbewerbsrechts wären davon nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen? Die Fragen 72 und 73 werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9182 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Es wird auf die Antworten zu den Fragen 20c und 34d verwiesen. 74. Soll bei der angestrebten „fokussiert[n] Bewertung der tatsächlichen industriepolitischen Entwicklung und der Angemessenheit der Politik der Bundesregierung “ auf bereits bestehende Evaluierungsinstitutionen und Methoden zurückgegriffen werden, wie z. B. das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) (www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Downloads/M-O/nationale-industriestrategie.pdf?__blob=publicationFile &v=18) (bitte begründen)? Darüber wird im Rahmen des Dialogs über den Entwurf einer Nationalen Industriestrategie 2030 des BMWi diskutiert werden. 75. Wie wertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der „Nationalen Industriestrategie 2030“ den Einkauf von Zügen im Wert von etwa 550 Mio. Euro bei der spanischen Firma Talgo durch die Deutsche Bahn AG (www. spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-kauft-zuege-fuer-550- millionen-bei-talgo-aus-spanien-a-1251760.html) (bitte begründen)? Die Deutsche Bahn AG unterliegt als Sektorenauftraggeber den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Sektorenverordnung. Für Beschaffungen mit einem derartigen Auftragsvolumen ist daher ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen. Das bedeutet, dass sich interessierte Fahrzeughersteller aus ganz Europa an der Vergabe beteiligen können. Bei entsprechender Eignung und Zuverlässigkeit können sie Angebote unterbreiten. Gemäß den vorgenannten Vergaberegelungen erhält derjenige Bieter den Zuschlag , dessen Angebot auf Grundlage der zuvor festgelegten mitgeteilten Kriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet, d. h. der die technischen und kommerziellen Anforderungen an das Fahrzeug bestmöglich erfüllt. Die Bundesregierung sieht darin keinen Widerspruch zum Entwurf einer Nationalen Industriestrategie 2030 des BMWi. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333