Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 1. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9186 19. Wahlperiode 08.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8472 – Begleitforschung der SINTEG-Projekte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG) dient laut Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) der Erprobung und Entwicklung „skalierbarer Musterlösungen für eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung bei hohen Anteilen fluktuierender Stromerzeugung aus Windund Sonnenenergie“. Aufgrund der großen Nachfrage wurde die ursprüngliche Förderung von zwei auf fünf Projekte aufgestockt. Die Förderung des BMWi beträgt insgesamt über 200 Mio. Euro über fünf Jahre. Mit den zusätzlichen Investitionen der Industrie belaufen sich die gesamten Projektkosten auf über 500 Mio. Euro. Die geförderten Schaufensterprojekte sind Ende 2016 bzw. Anfang 2017 gestartet. Laut Bekanntmachung des BMWi vom 19. Januar 2015 wurde im Rahmen des Förderprogramms eine Begleitforschung geplant, um die Ergebnisse der Modellregionen zu evaluieren, sowie die Umsetzung des Förderprogramms für einen bundesweiten Innovationsprozess nutzbar zu machen. Die Laufzeit der Begleitforschung wurde von Dezember 2016 bis November 2021 festgelegt (www.bmwi.de/ Redaktion/DE/Downloads/B/bekanntmachung-foederung-schaufenster-intelligenteenergie -digitale-agenda-fuer-die-energiewende.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Ziel der Begleitforschung war es, insbesondere regulatorische Handlungs- und Anpassungsbedarfe zu identifizieren und Vorschläge für eine effiziente und intelligente Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien zu erarbeiten. Weiter sollte die Begleitforschung laut Bekanntmachung auch für eine über die Projektaktivitäten in den einzelnen Schaufenstern hinausgehende, übergreifende Kooperation und Netzwerkbildung sorgen – z. B. zu Querschnittsfragen (Rahmenbedingungen, Standards, EU und Internationalisierung). Weitere Aspekte der Begleitforschung waren Öffentlichkeitsarbeit wie beispielsweise Messeauftritte . Die enge Zusammenarbeit mit der Begleitforschung war daher eine Grundvoraussetzung für die Förderung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9186 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In der Praxis wurden im Rahmen der Begleitforschung insgesamt fünf schaufensterübergreifende Arbeitsgruppen gebildet:1. Digitale Geschäftsmodelle und -prozesse für die Energiewende, 2. Energieberufe im Wandel, 3. Smarte europäische Energieregionen, 4. Rechtsrahmen, 5. IT-Sicherheit und kritische Infrastrukturen . In einer Sitzung im Mai 2018 der Schaufensterkoordinatoren (SINTEG-Programmkreis ) hat das BMWi nach Kenntnis der Fragesteller bekanntgegeben, dass es sich vom Koordinator der Begleitforschung trennen wird. Weiter sollte zu diesem Zeitpunkt eine ausführliche Umstrukturierung der Begleitforschung stattfinden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Förderprogramm hat entgegen der Feststellung in der Vorbemerkung der Fragesteller eine Laufzeit von vier Jahren. Das finale Förder- und Investitionsvolumen lässt sich erst zum Ende des Förderzeitraums sicher beziffern, sobald die jeweiligen Vorhaben abgeschlossen worden sind. Weiterhin hat das Fachreferat des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf einer Sitzung mit den Schaufenster-Koordinatoren am 7. Mai 2018 lediglich mitgeteilt, dass das BMWi mit dem zu dieser Zeit per Vertrag verbundenen Hauptauftragnehmer des bezuschlagten Konsortiums für die Begleitforschung in Verhandlungen zur Neustrukturierung der Begleitforschung steht. Daher hing eine mögliche „ausführliche Umstrukturierung“ von den Ergebnissen entsprechender Gespräche ab und war zu diesem Zeitpunkt seitens des BMWi nicht im einzelnen darstellbar. Das BMWi hat zu einem späteren Zeitpunkt durch Auflösung des einschlägigen Vertrags das Dienstleistungsverhältnis mit dem Hauptauftragnehmer des bezuschlagten Konsortiums für die Begleitforschung beendet und ist selbst in die Verträge mit den Unterauftragnehmern eingetreten. Lediglich der Unterauftrag zur Öffentlichkeitsarbeit wurde auf Wunsch des Unterauftragnehmers nicht übernommen . 1. Wurde die Begleitforschung der SINTEG-Projekte in Teilen ausgesetzt, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und von welchen Forschungsnehmern hat sich das BMWi getrennt? Infolge der Auflösung des Vertrags mit dem Hauptauftragnehmer in dem Konsortium hat das BMWi die Pflichten dieses ausgeschiedenen Auftragnehmers übernommen. Zugleich ist das BMWi mit der Mehrzahl der Unterauftragnehmer ein Vertragsverhältnis eingegangen. Die verbliebenen Unterauftragnehmer haben ihre Aufgaben zunächst fortgeführt, soweit dies im Kontext der anschließend stark eingeschränkten Begleitforschung sinnvoll möglich war. 2. Wurde in der Sitzung der Schaufensterkoordinatoren im Mai 2018 geplant, die Begleitforschung der vakanten Themen erneut zu vergeben bzw. auszuschreiben , und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Nein. Die angesprochene Sitzung hatte in dieser Hinsicht nur informatorischen Charakter. Der damalige Sachstand hätte eine Entscheidungsfindung aber auch unabhängig davon nicht zugelassen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9186 3. Wurde sichergestellt, dass bisherige Ergebnisse gesichert werden, und für die Weiterverarbeitung neuer Forschungsnehmer zur Verfügung stehen? Ja. Der ausgeschiedene Auftragnehmer hatte gemäß Auflösungsvertrag entsprechende Dokumente an das BMWi zu übermitteln. 4. Wurden insbesondere die Ergebnissynthese der laufenden Schaufenster und die Öffentlichkeitsarbeit, wie beispielsweise geplante Messeauftritte, fortgesetzt , und wenn ja, von wem? Das BMWi plant eine Neuausschreibung eines Leistungspakets mit dem Ziel der Ergebnissynthese und betreibt aktuell entsprechende Vorarbeiten. Zugesagte Messeauftritte wurden durch Einsatz des Projektträgers und der Schaufenster realisiert . Die Öffentlichkeitsarbeit wird derzeit weitgehend vom BMWi selbst in Zusammenarbeit mit dem aktuellen Rahmenvertragspartner bzw. Dienstleister für Kommunikation betrieben. 5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch den Ausfall der Begleitforschung Serviceleistungen für die jeweiligen Schaufensterprojekte wegfallen, und wurden den Akteuren zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt , um dies aufzufangen? Das Konzept des BMWi sah vor, dass die Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit den Schaufenstern erfolgen soll. In diesem Sinne stellte sie eine „Serviceleistung “ dar, die nach Ausscheiden des vormaligen Hauptauftragnehmers nicht mehr im gleichen Umfang betrieben werden konnte. Im Übrigen haben die Schaufenster-Koordinatoren selbst darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeitsarbeit bis zum Ausscheiden des vormaligen Hauptauftragnehmers unzureichend gewesen sei; dies war ein Grund für die später erfolgte Vertragsauflösung. Insoweit bestand der mangelhafte Zustand bereits vor der Vertragsauflösung. Die von den Schaufenstern selbst betriebene Öffentlichkeitsarbeit ist durch diesen Vorgang nicht beeinträchtigt. Den Akteuren wurden bisher keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt; jedoch sind zusätzliche Mittel in Aussicht gestellt, sofern die Vorschläge angemessen und dem Programm dienlich erscheinen. 6. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf schaufensterübergreifenden Arbeitsgruppen ihre Aktivitäten eingestellt oder wurden umstrukturiert, und wenn ja, warum? Zur Konzeption der Programmbegleitung gehört eine Reihe von Arbeitsgruppen, deren Aufgaben in der Erörterung von Aspekten liegen, die alle Schaufenster gleichermaßen adressieren. Zugleich soll hier ein wesentlicher Beitrag für die Fortentwicklung von Rahmenbedingungen im Kontext des Programmziels geleistet werden, um ein System mit sehr hohen Anteilen an erneuerbar erzeugtem Strom sicher betreiben zu können. Mit Ausscheiden des Hauptauftragnehmers der Begleitforschung war die operative Betreuung einzelner Arbeitsgruppen nicht hinterlegt. Zudem ließen sich andere Qualitätsmängel feststellen. Die Arbeitsgruppentätigkeit ist daher begrenzt worden, sofern Zweck und Zielerreichung nicht gewährleistet sind, um damit u. a. den erforderlichen Aufwand der Schaufenster zu reduzieren. Die Konzeption der Arbeitsgruppen wird im Kontext der Neuvergabe von Dienstleistungen der Begleitforschung überarbeitet; anschließend wird der ggf. entsprechend angepasste Arbeitsprozess fortgesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9186 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die mehrmals verzögerte Zertifizierung der Smart Meter Gateways den Erfolg von Teilprojekten in den Schaufenstern gefährdet, und wenn nein, warum nicht? Nein. Das Konzept des Förderprogramms sah vor, dass in jedem Schaufenster jeweils mindestens 1 000 intelligente Messsysteme eingesetzt werden sollten, um in technischer und prozeduraler Hinsicht Erfahrungen mit der elektronischen Anbindung von Erzeugern und Verbrauchern anhand daten-basierter Kooperation zu sammeln. Zugleich sollte dieser Programmausschnitt Erfahrungen beim Ausrollen der sog. Smart Meter Gateways nach dem Messstellenbetriebsgesetz beisteuern . Die Zertifizierung entsprechender Geräte hat sich jedoch deutlich verzögert, so dass in den Schaufenstern darüber zu entscheiden war, wie der auf Einsatz intelligenter Messsysteme abgestellte Programmausschnitt auf anderem Wege sichergestellt werden kann. Das BMWi und der von ihm beauftragte Projektträger hat dazu entsprechende Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Schaufenster geführt, Alternativen erörtert und schließlich eine nähere Prüfung veranlasst . Im Ergebnis haben die Schaufenster im Sinne des Förderauftrags ausreichende Lösungen gefunden. Soweit sich einzelne Vorhaben in der Substanz wesentlich geändert oder verzögert haben, war es Aufgabe des jeweiligen Schaufensters darauf zu achten, dass die Konzeption des Teilvorhabens wie des Vorhabens insgesamt nicht unzulässig gefährdet wurde. Im Übrigen ist es nicht außergewöhnlich , dass sich Vorhaben insbesondere in mehrjährigen Förderprogrammen im Zeitverlauf ändern. 8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die SINTEG-Verordnung ausreichend regulatorischen Spielraum geschaffen hat, um die Projektziele optimal zu erreichen? Die Frage geht von falschen Voraussetzungen aus. Die Förderbekanntmachung hatte interessierten Akteuren aufgegeben, Schaufenstervorhaben zu konzipieren, in denen u.a. „im Rahmen der gesetzlichen Regelungen neue Rahmenbedingungen zu schaffen und z. B. auf Basis von Experimentierklauseln bzw. durch Verwaltungshandeln zu erproben“ waren. Diese Konzeption hätte also zu keinem Zeitpunkt von der Verfügbarkeit von Sonderregelungen im Sinne eines Experimentierraums abhängig sein dürfen. BMWi und Bundesnetzagentur haben daher am 22. April 2016 einen Workshop mit den Schaufenstern durchgeführt, um den aus Sicht der Schaufenster wünschenswerten Experimentierraum zu ergründen. In diesem Zusammenhang haben die Vertreterinnen und Vertreter aller Schaufenster auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt, dass die jeweiligen Vorhaben auch ohne jeden regulatorischen Sonderweg die gesteckten Ziele erreichen können. Daher stellen die anschließend geschaffenen, zeitlich befristeten und sachlich beschränkten Sonderregelungen für die Teilnehmer am SINTEG-Programm bereits eine Optimierung des Forschungsansatzes dar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9186 9. Welche Kritikpunkte wurden in den Stellungnahmen zur Verordnung genannt (bitte auflisten), und auf welcher Grundlage hat sich die Bundesregierung entschieden, die Verordnung nicht entsprechend der vorgeschlagenen Änderungen anzupassen? Die veröffentlichten Stellungnahmen zum späteren Verordnungsentwurf sind auf der Internetseite des BMWi einsehbar (https://www.bmwi.de/Navigation/DE/ Service/Stellungnahmen/sinteg-v/stellungnahmen-sintegv.html). Das BMWi hat den von Schaufenstern benannten Experimentierbedarf geprüft. Dabei sind in einem ersten Schritt Änderungsbegehren entfallen, die nicht federführend im Zuständigkeitsbereich des BMWi lagen. Ein entsprechender Abstimmungsprozess wäre zeitaufwändig und mit unsicheren Erfolgsaussichten behaftet gewesen. Es lag im Interesse aller Beteiligten, angesichts der Notwendigkeit von Investitionsentscheidungen insbesondere im Interesse der Schaufenster, dass durch die rechtssichere Regelung der aussichtsreiche Experimentierraum nicht unnötig verzögert wurde. Darüber hinaus hat das BMWi den Experimentierraum intern geprüft und unter Abwägung verschiedener Maßgaben, insbesondere auch aus beihilferechtlicher Sicht, in dem Entwurf eine entsprechende Gesetzesänderung abgesteckt . 10. Wie viele Unternehmen haben angekündigt, die SINTEG-Verordnung in der finalen Form nutzen zu wollen? Das entsprechende Verfahren sieht zunächst vor, dass sich Akteure im Programm eine Bestätigung zur Teilnahme im Sinne der SINTEG-Verordnung ausstellen lassen müssen. Mit Stand vom 28. Februar 2019 hat der dafür zuständige Projektträger 305 solcher Bescheinigungen ausgestellt. Berechtigte Teilnehmer haben zudem bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen, dass sie die Regelungen der SINTEG-Verordnung nutzen wollen. Das ist mit Stand 22. März 2019 in 30 Fällen erfolgt. In 22 Fällen ist der vollständige Eingang der Anzeige bestätigt worden . In 8 Fällen wurden fehlende Angaben nachgefordert. 11. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Teilprojekte aufgrund fehlender Spielräume in der SINTEG-Verordnung nicht umgesetzt werden konnten, und wenn ja, wie viele? Im Zuge der Umsetzung der Schaufenstervorhaben ist es – wie bei mehrjährigen und umfänglichen Projekten dieser Größenordnung erfahrungsgemäß üblich – zu Änderungen oder zur Einstellung von Vorhaben gekommen. Sofern einzelne Vorhaben nicht oder nur eingeschränkt realisiert wurden, kann dies nicht allein der regulatorischen Reichweite der SINTEG-Verordnung zugeordnet werden. Der wesentliche Umfang des Experimentierraums ist allen interessierten Akteuren frühzeitig bekannt gewesen. Im Rahmen der Sitzung der Fachjury für die Auswahl der Schaufenster am 23. September 2015 haben die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter aller Schaufenster erklärt, dass das jeweilige Schaufenster auch ohne Anpassungen des Rechtsrahmens umgesetzt werden kann. Spätestens seit Schaffung der entsprechenden Verordnungsermächtigung durch Einführung von § 119 des Energiewirtschaftsgesetzes per Gesetz vom 22. Dezember 2016 sind die näheren Maßgaben zu den regulatorischen Sonderregelungen allen Beteiligten bekannt gewesen. Es ist jedoch anhand nachfolgender Bemühungen davon auszugehen , dass einzelne Akteure auch nach Verabschiedung der Verordnung davon ausgingen, dass der regulatorische Rahmen noch erweiterbar wäre, so dass ihre jeweiligen Vorhaben ggf. auf falschen Erwartungen beruhten. Weiterhin ist es wahrscheinlich, dass sich Bedingungen für einzelne Vorhaben infolge von Änderungen externer Einflüsse (Preisentwicklungen, Umsatz u. ä.) geändert haben Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9186 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode oder unternehmensinterne Gründe vorliegen. Eine ggf. nicht erfolgte Umsetzung ist daher nicht in erster Linie oder ausschließlich der Reichweite der SINTEG- Verordnung zuzuschreiben. 12. Plant die Bundesregierung die Erkenntnisse der Schaufensterprojekte zu sinnvollen regulatorischen Innovationen zu nutzen, und in welcher Form, und wann wird sie diese auf den Weg bringen? Ja. Angaben zu Form und Zeitpunkt lassen sich aktuell nicht benennen, zumal das Förderprogramm noch knapp zwei Jahre Laufzeit hat, die zu gewinnenden Erkenntnisse also noch nicht vorliegen und ausgewertet sein können. 13. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die Schaufensterprojekte wichtige Erkenntnisse für eine notwendige Reform der Abgaben und Umlagen liefern können, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Schaufensterprojekte wichtige Erkenntnisse liefern werden. Das ist ein wesentlicher Zweck des Programms. Inwieweit dies Abgaben und Umlagen umfasst, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgestellt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Welches Verhältnis besteht nach Auffassung der Bundesregierung zwischen den geplanten Reallaboren und den Schaufensterprojekten, und wurden die Erfahrungen der Schaufensterprojekte genutzt, um die Projektbedingungen der Reallabore zu optimieren? Das SINTEG-Programm ist das erste großflächige Reallabor des BMWi und konzeptionell in die aktuell in der Umsetzung befindliche Reallaborstrategie des BMWi sowie in die Ausschreibung für Reallabore der Energiewende eingegangen . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. 15. Werden die Erfahrungen aus den fünf Schaufensterprojekten für die Optimierung der bevorstehenden Transformationsprozesse in den von der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung identifizierten Kohleausstiegsregionen genutzt, und wenn ja, bestehen hier bereits Planungen , wie dieser Wissenstransfer stattfinden kann? Auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333