Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 3. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9193 19. Wahlperiode 08.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8664 – Europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Risiken des Kohle-Kompromisses V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit Beschluss vom 6. Juni 2018 hat die Bundesregierung die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingesetzt, um unter Beteiligung von Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Arbeitnehmervertretern sowie den betroffenen Regionen und Bundesländern Vorschläge für ein energie- und klimapolitisches Aktionsprogramm zu erarbeiten. In dessen Mittelpunkt sollte ein finanziell abgesicherter und strukturierter Pfad für den Ausstieg aus der Kohleverstromung stehen (www.kommission-wsb.de/WSB/Redaktion/DE/Artikel/ arbeit-der-komission.html). Vorschläge für ein solches Aktionsprogramm unterbreitete die Kommission der Bundesregierung Ende Januar 2019 im Rahmen ihres Abschlussberichtes, den sie auch der Öffentlichkeit vorstellte (Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, 2019). Den Vorschlägen der Kommission zufolge soll der endgültige Ausstieg aus der Kohleverstromung im Jahr 2038 erfolgen. Um die damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Folgen für Stromkunden, betroffene Unternehmen, Regionen und Bundesländer abzumildern, schlug die Kommission eine Reihe politischer Maßnahmen vor, deren Gesamtkosten laut Expertenmeinung etwa 80 Mrd. Euro betragen werden (DIE ZEIT, 30. Januar 2019). Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem projektbezogene und nichtprojektbezogene Kompensationszahlungen des Bundes an die vom Ausstieg aus der Kohleverstromung betroffenen Bundesländer, Kompensationszahlungen an Kraftwerksbetreiber und Stromversorger im Zusammenhang mit der vorzeitigen Abschaltung bestehender Kohlekraftwerkskapazitäten , Kompensationszahlungen für die zu unterlassende Inbetriebnahme geplanter Kraftwerkskapazitäten, Strompreiszuschüsse zum Erhalt der Strompreisstabilität ab dem Jahr 2022 und Anpassungsgelder zum Ausgleich von Lohn- und Renteneinbußen von Arbeitnehmern, die heute in vom vorzeitigen Kohleausstieg betroffenen Unternehmen beschäftigt sind. Bereits unmittelbar nach Veröffentlichung der Kommissionsvorschläge äußerte der aus Deutschland stammende EU-Kommissar für Haushalt und Personal, Günther Oettinger, europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen. Aus seiner Sicht laufe die Bundesrepublik Deutschland im Falle einer exakten Umsetzung der Kommissionsvorschläge Gefahr, durch die Gewährung von Staatsbeihilfen, wie sie beispielsweise zur Strukturförderung in betroffenen Regionen vorgesehen ist, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9193 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode den fairen Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union und damit bestehende Beihilferegelungen zu verletzen (Märkische Allgemeine, 29. Januar 2019). Auch der deutsche Industrie- und Handelskammertag wies bereits im Januar 2019 auf die europäische Dimension der im sogenannten Kohlekompromiss vorgeschlagenen Maßnahmen und die Notwendigkeit behilferechtlicher Genehmigungen durch die EU-Kommission hin (www.dihk.de/presse/analyse/02- 2019-huewels-kohlekommission). Vor dem Hintergrund dieser warnenden Worte ist es für die Fragesteller daher von Interesse, ob und inwiefern die Vorschläge der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ mit europäischem Recht abgestimmt sind und inwiefern die Kommission oder aber die Bundesregierung diesbezüglich frühzeitig den Kontakt zur Europäischen Kommission gesucht hat. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ enthält eine Vielzahl von struktur- und energiepolitischen Empfehlungen, basierend auf dem Mandat der Kommission, die schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung und eine erfolgreiche Strukturentwicklung miteinander zu verbinden. Zentrale Orientierung hierbei ist das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit . Diese Ziele werden von der Bundesregierung geteilt. Derzeit prüft die Bundesregierung die vorgeschlagenen Maßnahmen. Dabei wird auch die fiskalische, wirtschaftliche und rechtliche Umsetzbarkeit der Vorschläge untersucht und ein schlüssiges Gesamtkonzept erstellt. 1. Hat die Bundesregierung die Europäische Kommission vor Beginn der Beratungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ offiziell über deren Einsetzung und deren Auftrag informiert, und falls ja, wann? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 2. Hat die Bundesregierung die Europäische Kommission vor Beginn der Beratungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ informell über deren Einsetzung und deren Auftrag informiert, und falls ja, wann, und in welchem Rahmen? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9193 3. Inwiefern stand die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im Rahmen ihrer Beratungen im Austausch mit der Europäischen Kommission? a) Wurde die Europäische Kommission offiziell über bevorstehende Sitzungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ informiert ? b) Wurde die Europäische Kommission von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hinsichtlich europarechtlich relevanter Themen und Beratungsgegenstände vorab konsultiert? c) Welche Möglichkeiten hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ der Europäischen Kommission im Rahmen ihres Beratungsprozesses formell eingeräumt, um politische und wettbewerbsrechtliche Standpunkte offiziell in den Beratungsprozess einzubringen? Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat ihre Sitzungstermine regelmäßig bekannt gegeben. Um die europarechtliche Problematik einschätzen zu können, hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ in ihrer Sitzung am 29. August 2018 Prof. Dr. Klaus-Dieter Borchardt, Direktor Energiebinnenmarkt bei der Generaldirektion Energie, als Experten angehört und mit ihm diskutiert. Im Ergebnis hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ in ihrem Abschlussbericht empfohlen , dass die Bundesregierung die Empfehlungen zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung sowie zum Strukturwandel auf mit europäischem Recht konforme Weise umsetzt. 4. Hat die Bundesregierung die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vor oder während der Beratungen dazu aufgefordert, den Kontakt zur Europäischen Kommission zu suchen, um deren politische und wettbewerbsrechtliche Standpunkte proaktiv einzuholen? Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat grundsätzlich unabhängig von der Bundesregierung gearbeitet. Die Bundesregierung hat dementsprechend keine Weisungen an die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im Bezug auf Kontakte mit der Europäischen Kommission erteilt. 5. Inwiefern stand die Bundesregierung während der oder nach den Beratungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ selbst im Austausch mit der Europäischen Kommission bezüglich der Konformität sich abzeichnender oder finaler Maßnahmenvorschläge mit europäischem Recht? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9193 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Im Hinblick auf welche von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgeschlagenen Maßnahmen hat die Europäische Kommission gegenüber der Bundesregierung europa- oder wettbewerbsrechtliche Bedenken formuliert, wann, und warum? 7. Im Hinblick auf welche von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgeschlagenen Maßnahmen haben einzelne Mitglieder der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesregierung europaoder wettbewerbsrechtliche Bedenken formuliert, wann, und warum? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung pflegt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung vielfältige und häufige Kontakte mit der Europäischen Kommission und ihren Mitgliedern, nicht zuletzt auch auf dem Gebiet der Energie- und Wettbewerbspolitik. Gesprächsinhalte werden in der Regel nicht protokolliert. Es ist nicht ausgeschlossen , dass bei derartigen Kontakten auch die von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgeschlagenen Maßnahmen angesprochen worden sind. 8. Inwiefern und in welchem Rahmen beabsichtigt die Bundesregierung die Europäische Kommission hinsichtlich der europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Konformität der von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgeschlagenen Maßnahmen zu konsultieren bzw. hat sie dies bereits getan? a) Hat die Bundesregierung die Europäische Kommission bereits offiziell über die Inhalte des Abschlussberichtes der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ informiert, und falls nein, wann beabsichtigt sie, dies zu tun? b) Hat die Bundesregierung die Europäische Kommission bereits um Stellungnahme zu den Inhalten des Abschlussberichtes der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, insbesondere zu den darin enthaltenen Maßnahmenvorschlägen, gebeten, und falls nein, wann beabsichtigt sie, dies zu tun? Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat einen gesellschaftlichen Konsens geschaffen, der den Ausstieg aus der Kohleverstromung mit der Unterstützung der betroffenen Regionen verbindet. Die Einrichtung einer Kommission war bereits im Klimaschutzplan der Bundesregierung beschlossen und im Koalitionsvertrag angekündigt worden und der Europäischen Kommission somit bekannt. Weitere offizielle Kommunikation mit der Europäischen Kommission war für die Bundesregierung erst zielführend, nachdem die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ihre Arbeit aufgenommen hat. Davon unabhängig steht die Bundesregierung zu der Vielzahl der in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ besprochenen Themen regelmäßig in Kontakt mit der Europäischen Kommission. Gesprächsinhalte werden in der Regel nicht protokolliert. Insofern ist nicht ausgeschlossen , dass bei informellen Kontakten vor Beginn der Beratungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ auch zu den dort behandelten Themen ein Austausch stattgefunden hat. Als Teil der Kommunikation mit den europäischen Partnern hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Europäische Kommission zudem auf der Arbeitsebene über die Arbeit der Kommission „Strukturwandel, Wachstum und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9193 Beschäftigung“ informiert sowie die Arbeit dieser Kommission in Sitzungen der Plattform „Coal Regions in Transition“ vorgestellt: https://ec.europa.eu/energy/ en/topics/oil-gas-and-coal/coal-regions-in-transition. Mit ihrem Abschlussbericht hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ der Bundesregierung Empfehlungen im Rahmen ihres Mandats vorgelegt. Dabei hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ darauf hingewiesen, dass diese Empfehlungen noch wettbewerbsrechtlich und beihilferechtlich geprüft werden müssen. Die Bundesregierung hat den Abschlussbericht dankend entgegengenommen, prüft auf dieser Grundlage die Umsetzbarkeit der Vorschläge und wird ein konkretes Umsetzungskonzept entwickeln. Dies schließt eine umfassende europaund wettbewerbsrechtliche Prüfung ein, bei der eine enge Abstimmung mit der Europäischen Kommission vorgesehen ist. Erste allgemeine Gespräche dazu haben bereits stattgefunden. Darüber hinaus findet am 8. April 2019 auf Einladung von Bundesminister Peter Altmaier ein Treffen auf Ministerebene mit den europäischen Nachbarländern unter Beteiligung der Europäischen Kommission statt, um die Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und die energiepolitischen Fragestellungen zu diskutieren. Die Diskussion mit den Nachbarstaaten wird am Folgetag auf Arbeitsebene vertieft im Rahmen der regionalen Abstimmung des Entwurfs für den deutschen „Nationalen Klima- und Energieplan“, den jeder Mitgliedstaat nach der neuen EU-Governance-Verordnung vorlegen muss. 9. Welche europa- oder wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen stellen sich aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich welcher von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgeschlagenen Maßnahmen , und warum? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 10. Inwiefern könnten nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich der im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ vorgeschlagenen Maßnahme der Einführung eines Ausgleiches für Stromverbraucher ab dem Jahr 2023 europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen? a) Sind der Bundesregierung diesbezüglich bereits konkrete europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission oder einzelner Kommissare bekannt, und falls ja, welche? b) Welche allgemeinen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken sind diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung denkbar? c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesbezüglichen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu begegnen und diese auszuräumen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9193 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Inwiefern könnten nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich der im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ vorgeschlagenen Maßnahme der Einführung eines strukturpolitischen Sofortprogramms im Umfang von 1,5 Mrd. Euro bis Ende 2021 europa - bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen? a) Sind der Bundesregierung diesbezüglich bereits konkrete europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission oder einzelner Kommissare bekannt, und falls ja, welche? b) Welche allgemeinen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken sind diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung denkbar? c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesbezüglichen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu begegnen und diese auszuräumen? 12. Inwiefern könnten nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich der im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ vorgeschlagenen Maßnahme der Einführung eines Sonderfinanzierungsprogramms für Verkehrsinfrastrukturen europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen? a) Sind der Bundesregierung diesbezüglich bereits konkrete europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission oder einzelner Kommissare bekannt, und falls ja, welche? b) Welche allgemeinen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken sind diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung denkbar? c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesbezüglichen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu begegnen und diese auszuräumen? 13. Inwiefern könnten nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich der im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ vorgeschlagenen Maßnahme der Zahlung von Eigentumsentschädigungen wegen kürzerer Kraftwerkslaufzeiten europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen? a) Sind der Bundesregierung diesbezüglich bereits konkrete europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission oder einzelner Kommissare bekannt, und falls ja, welche? b) Welche allgemeinen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken sind diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung denkbar? c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesbezüglichen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu begegnen und diese auszuräumen? 14. Inwiefern könnten nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich der im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ vorgeschlagenen Maßnahme einer Sicherheitszusage an die betroffenen Beschäftigten und Auszubildenden, mit der unter anderem ein früherer Ruhestand und Ausgleichszahlungen verbunden sein sollen, europabzw . wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen? a) Sind der Bundesregierung diesbezüglich bereits konkrete europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission oder einzelner Kommissare bekannt, und falls ja, welche? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9193 b) Welche allgemeinen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken sind diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung denkbar? c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesbezüglichen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu begegnen und diese auszuräumen? Die Fragen 11 bis 14c werden gemeinsam beantwortet. Wie in der Antwort zu den Fragen 1, 2, 5 und 8 dargelegt, hat die Bundesregierung nach Vorlage des Abschlussberichts der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ die Europäische Kommission informiert und prüft zurzeit die Umsetzbarkeit der Vorschläge. Im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ wird die Bundesregierung auch eine Prüfung der europa- und wettbewerbsrechtlichen, insbesondere auch beihilferechtlichen Fragestellungen bezüglich einzelner Maßnahmen vornehmen und sich hierzu eng mit der Europäischen Kommission abstimmen beziehungsweise die gegebenenfalls notwendigen Verfahrensschritte unternehmen. Vor diesem Hintergrund ist eine Beurteilung beihilferechtlicher Fragestellungen einschließlich konkreter Maßnahmen durch die Europäische Kommission und eine diesbezügliche Bewertung durch die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Wie in der Antwort zu den Fragen 1, 2, 5 und 8 dargelegt, haben erste allgemeine Gespräche von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung mit Vertretern der Europäischen Kommission stattgefunden, in denen die Bundesregierung den aktuellen Sachstand dargelegt hat. 15. Inwiefern könnten nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich den verschiedenen Einzelmaßnahmen, die in Anhang 6 und Anhang 7 des Abschlussberichtes der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ als Projektlisten von den verschiedenen Braunkohleländern sowie des Saarlandes vorgeschlagen wurden, europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen (bitte für alle Einzelprojekte gesondert bewerten und aufführen)? a) Bezüglich welcher der von den Braunkohleländern sowie des Saarlandes vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen in den Projektlisten aus Anhang 6 und Anhang 7 des Abschlussberichtes sind der Bundesregierung bereits konkrete europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission oder einzelner Kommissare bekannt, und falls ja, welche (bitte für die betroffenen Einzelprojekte gesondert und mit Begründung angeben)? b) Welche allgemeinen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken sind bezüglich welcher der von den Braunkohleländern sowie des Saarlandes vorgeschlagenen Einzelmaßnehmen in den Projektlisten aus Anhang 6 und Anhang 7 des Abschlussberichtes aus Sicht der Bundesregierung denkbar (bitte für die betroffenen Einzelprojekte gesondert und mit Begründung angeben)? c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den in den Antworten zu den Fragen 15a und 15b benannten bzw. erläuterten europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu begegnen und diese auszuräumen? Die Bundesregierung hat den Abschlussbericht der Kommission, inklusive der von den Ländern vorgelegten Projektlisten im Anhang, dankend entgegengenommen und wird auf dieser Grundlage die Umsetzbarkeit der Vorschläge prüfen und ein konkretes Umsetzungskonzept entwickeln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333