Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 5. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9196 19. Wahlperiode 08.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8661 – Engagement der gemeinnützigen Organisation Teach First an Brennpunktschulen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Teach First Deutschland gGmbH ist seit über zehn Jahren in Deutschland aktiv. Sie agiert mit dem Ziel, die Chancengerechtigkeit in Deutschlands Bildungswesen zu verbessern und den Effekten sozialer Ungleichheit entgegenzuwirken . Die Bildungsinitiative sendet junge Studienabsolventinnen und Studienabsolventen vornehmlich an Real- und Hauptschulen und zu Teilen an Grundschulen mit besonderen pädagogischen und sozialen Herausforderungen. Dort unterstützen sie als sogenannte Fellows Lehrkräfte, um die individuelle Förderung von bildungsbenachteiligten Schülerinnen und Schülern und u. a. die erfolgreiche Integration geflüchteter Schulkinder in das deutsche Bildungssystem zu gewährleisten. Die Fellows unterstützen dabei Schülerinnen und Schüler besonders bei Übergängen zwischen Schulformen und bei Abschlüssen. Des Weiteren werden durch das Programm Hochschulabsolventen aller Fachrichtungen mit einem Qualifizierungsprogramm unterstützt, das ihnen Führungs- und Entscheidungskompetenzen vermittelt, die oftmals in klassischen Curricula der Studiengänge nicht thematisiert werden. Die Teilnehmer des Programms sollen den Einsatz auch als Persönlichkeitsentwicklung wahrnehmen können, die es ihnen ermöglicht, komplexe gesellschaftliche Sachverhalte einzuschätzen, um damit einhergehend Fähigkeiten zu entwickeln, über den eigenen Tellerrand zu schauen und die Gesellschaft mitzugestalten. Vor ihrem Einsatz in den Schulen durchlaufen die Fellows einen dreimonatigen Ausbildungsprozess, der sie auf die Arbeit in der Schule vorbereitet. Die Unterstützung der Lehrkräfte vor Ort ist anschließend auf zwei Jahre begrenzt. Die Ausbildung, Rekrutierung und Betreuung der Fellows finanziert Teach First Deutschland aus eigenen Mitteln, die zum größten Teil aus Zuwendungen von Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen bestehen. Einzelne kooperierende Länder wie Sachsen und Schleswig-Holstein finanzieren auch diese Programmkosten . Teach First Deutschland ist somit bisher vornehmlich spendenfinanziert, was bei zunehmendem Wachstum der Organisation zu Finanzierungsproblemen führt. Die Entlohnung der Fellows erfolgt durch die Mittel des jeweiligen Landes gemäß den Tariflöhnen des öffentlichen Dienstes der Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9196 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Obwohl die Resonanz auf das Projekt in allen teilnehmenden 152 Partnerschulen sowie den Bildungsministerien der teilnehmenden Länder sehr positiv ausfällt , sind mit Stand vom Dezember 2018 lediglich in acht Ländern Fellows an Partnerschulen beschäftigt (Quelle: teachfirst.de). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Einsatz von jungen Studienabsolventinnen und -absolventen („Fellows“) an Schulen mit besonderen pädagogischen und sozialen Herausforderungen fällt im föderalen Bildungssystem Deutschlands in die Zuständigkeit der Länder. Das betrifft auch Fragen der Finanzierung und der Entlohnung. 1. Hat die Bundesregierung im Rahmen der von ihr geförderten Bildungsforschung oder anderweitig Kenntnisse über den Einsatz von Teach First Fellows an deutschen Schulen und deren Wirksamkeit? Falls ja, welche Kenntnisse sind dies, wie bewertet die Bundesregierung diese, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Im Kontext des Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gab und gibt es weder Förderung von noch Erkenntnisse über Teach First oder Teach First-Fellows an deutschen Schulen. 2. Sieht die Bundesregierung in Zukunft Möglichkeiten, im Rahmen ihrer Kompetenzen eine Ausweitung des Programms auf weitere Länder zu unterstützen ? a) Falls ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung? b) Falls nein, warum nicht? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Länder allein entscheiden darüber, welche personellen Ressourcen sie im schulischen Alltag einsetzen. 3. Besteht derzeit eine Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der gemeinnützigen Organisation Teach First Deutschland? a) Falls ja, seit wann, in welcher Form, und in welchem Umfang findet diese Zusammenarbeit statt (bitte erläutern)? b) Falls nein, warum findet keine Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Teach First Deutschland statt? Ist dies in Zukunft beabsichtigt (bitte begründen)? Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert seit November 2017 die Teach First Deutschland GmbH im Rahmen einer Zuwendung für das Modellprojekt „Die Verfassungsschüler“. Das Pilotprojekt zielt darauf ab, Jugendliche mit und ohne Zuwanderungsgeschichte aus sozialen Brennpunkten für die Werte und Normen in unserer Demokratie zu begeistern und sie zur gesellschaftlichen Mitgestaltung zu motivieren. Durchgeführt wird das Projekt an zwei Standorten. In Dortmund wird es von der Stadtteilschule Dortmund e. V. umgesetzt, in Berlin von der Teach First GmbH. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9196 4. Erhält Teach First Deutschland finanzielle Unterstützung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung oder anderweitige Mittel des Bundes ? a) Falls ja, seit wann, in welcher Form, aus welchen Mitteln, und in welchem Umfang findet diese finanzielle Unterstützung statt? b) Falls nein, wieso findet keine finanzielle Unterstützung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung statt? Die Zuwendung des BMI in Höhe von 250 236 Euro für das Modellprojekt „Die Verfassungsschüler“ wurde für den Zeitraum vom 15. November 2017 bis 30. April 2019 bewilligt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Ist eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung in Zukunft vorstellbar , zum Beispiel zur (Teil-)Finanzierung der bundesweiten Programmstruktur ? Falls ja, in welcher Höhe, und aus welchen Mitteln? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Eine finanzielle Unterstützung durch den Bund ist nicht geplant. 6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung anderweitig, um die negativen Effekte sozialer Disparitäten in Deutschland auf die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen zu beheben (bitte unter der Angabe des jeweiligen Maßnahmezeitraums, Beschreibung und Fördervolumens aus Bundesmitteln erläutern)? Welchen Beitrag leistet die bundesweite Organisation Teach First Deutschland aus Sicht der Bundesregierung zu diesem Ziel? Der Grundstein für den individuellen Bildungsweg wird bereits im frühkindlichen Alter gelegt. Angebote der Kindertagesbetreuung leisten hier einen bedeutenden Beitrag zum Abbau herkunftsbedingter Ungleichheiten und damit zu Chancenund Bildungsgerechtigkeit, denn sie tragen zum guten Aufwachsen aller Kinder bei. Daher unterstützt der Bund mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Mrd. Euro (2019: 493 Mio. Euro; 2020: 993 Mio. Euro; 2021: 1 993 Mio. Euro; 2022: 1 993 Mio. Euro) bei Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege sowie zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren bis hin zur Beitragsfreiheit. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025 ist für die Bundesregierung ein prioritäres Vorhaben. Für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote stellt der Bund deshalb in dieser Legislaturperiode 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote erleichtern Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und verbessern die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder. Mit dem Modellprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ werden Kommunen in Gebieten der Sozialen Stadt oder vergleichbaren Regionen dabei unterstützt, sozialpädagogische Beratungs- und Begleitangebote für schwer erreichbare junge Menschen anzubieten, die besondere Unterstützung am Übergang Schule-Beruf brauchen. Zur Zielgruppe gehören auch junge Flüchtlinge. Die Bandbreite der Projekte reicht von aufsuchender Streetwork-Arbeit über unbürokratische Erstberatung in speziellen Anlaufstellen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9196 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bis hin zu Angeboten intensiver Einzelfallarbeit und kreativen Gruppenprojekten, von denen auch das Wohnumfeld der jungen Menschen profitiert. Die zweite Förderphase des ressortübergreifenden Programms (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) ist 2019 gestartet und läuft bis Mitte 2022. Das Fördervolumen beträgt 86,8 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und 3,9 Mio. Euro aus Bundesmitteln. Die Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss “ verfolgt unter anderem das Ziel, förderbedürftige Jugendliche individuell und professionell zu begleiten, den Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung oder ein Studium strukturell zu verbessern sowie einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen. Die Initiative Bildungsketten wurde 2010 vom BMBF ins Leben gerufen. Durch die Initiative werden unterschiedliche Förderinstrumente von Bund und Ländern miteinander verzahnt und aufeinander abgestimmt. Die Umsetzung erfolgt durch landesspezifische Vereinbarungen zwischen dem Bund (BMBF und Bundesministerium für Arbeit und Soziales), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem jeweiligen Land. Den Effekten sozialer Ungleichheit entgegenzuwirken, ist hierbei ein Teilaspekt, der vom Förderumfang bundesseitig nicht separat ausgewiesen werden kann. Um einen erfolgreichen Übergang junger Menschen von der Schule in den Beruf zu unterstützen, werden die bereits frühzeitig in den Schulen ansetzenden gesetzlichen Angebote der Agenturen für Arbeit stetig weiterentwickelt. Mit der Einführung der Lebensbegleitenden Berufsberatung (LBB) vor und im Erwerbsleben erweitert die BA ihr Angebot der beruflichen Beratung und Orientierung. Für junge Menschen ergibt sich daraus ein früherer Beginn der Berufsorientierung in den Schulen. Die LBB vor dem Erwerbsleben beginnt ein Jahr früher in den Vorvor -Entlassklassen und bindet stärker interaktive Formate mit ein, sodass Schülerinnen und Schüler beispielsweise „unmittelbarer“ in Kontakt mit Berufsbildern kommen. Darüber hinaus wird die Präsenz der Berufsberaterinnen und Berufsberater an den Schulen ausgeweitet, sodass Beratungsgespräche und Sprechzeiten überwiegend vor Ort erfolgen können. Zusätzlich wurden mit dem neuen Onlineformat „Selbsterkundungstool“ die digitalen Angebote zur Selbsteinschätzung und beruflichen Orientierung erweitert. Als zentrale Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung wurden in vielen Regionen des Bundesgebietes zudem Jugendberufsagenturen implementiert. Trotz der positiven Entwicklung des Arbeitsmarkts in Deutschland in den letzten Jahren gibt es Menschen, für die der Zugang zu Arbeit, Ausbildung oder schulische Bildung aus individuellen oder strukturellen Gründen erschwert ist. Häufig stehen der Aufnahme einer Ausbildung oder die Erlangung eines Schulabschlusses mehrere Hemmnisse entgegen. An diese Zielgruppen richtet sich die ESF- Integrationsrichtlinie Bund. Im Rahmen dieses Bundesprogramms werden bundesweit 128 Netzwerke in den drei Handlungsschwerpunkten Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF), Integration durch Austausch (IdA) und Integration statt Ausgrenzung (IsA) gefördert. Der Schwerpunkt liegt auf der Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 18 bis 35 Jahren. Ziel ist es, den Zugang der Zielgruppe zu Arbeit oder Ausbildung sowohl individuell als auch strukturell zu verbessern und diese Personengruppen stufenweise und nachhaltig in Arbeit oder Ausbildung zu integrieren oder die (Wieder-)Aufnahme einer Schulausbildung mit dem Ziel eines Abschlusses zu ermöglichen. Die ESF-Integrationsrichtlinie Bund hat eine Laufzeit von 2015 bis 2020 und wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales i. H. v. 111,2 Mio. Euro gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9196 Aus Sicht der Bundesregierung leisten Teach First-Fellows insbesondere durch individuelle Unterstützung einen Beitrag zur Förderung bildungsbenachteiligter Schülerinnen und Schüler. 7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die schnelle Integration von geflüchteten Kindern in das deutsche Bildungssystem zu gewährleisten (bitte unter der Angabe des jeweiligen Maßnahmezeitraums, Beschreibung und Fördervolumens aus Bundesmitteln erläutern)? Welchen Beitrag leistet die bundesweite Organisation Teach First Deutschland aus Sicht der Bundesregierung zu diesem Ziel? Die in der Antwort zu Frage 6 erwähnte Initiative Bildungsketten leistet einen entscheidenden Beitrag zur Integration von Geflüchteten bzw. Neuzugewanderten ; hier ist insbesondere auf den Ausbau oder die Anpassung der Instrumente Potenzialanalysen bzw. Berufsorientierungsprogramm zu verweisen. Das BMBF fördert die Maßnahmen von 2016 bis 2020 mit finanziellen Mitteln i. H. v. rund 13 Mio. Euro. Die Programme „Lesen bringt uns weiter. Lesestart für Flüchtlingskinder“ (2018 bis 2021) bzw. „Lesestart für Flüchtlingskinder“ (2015 bis 2018) ermöglichen geflüchteten Kindern bei ihrer Ankunft in Erstaufnahmeeinrichtungen einen leichten Zugang zur deutschen Sprache und fördern die Integration in Deutschland . Hierfür stehen seitens des BMBF bis 2021 1,6 Mio. Euro zur Verfügung. Die erste Projektphase (2015 bis 2018) förderte das BMBF mit rd. 2 Mio. Euro. Mit „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das BMBF außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche von drei bis 18 Jahre. In vielen Maßnahmen der lokalen Bündnisse für Bildung sind auch junge Flüchtlinge integriert. Das Programm ist 2013 gestartet . Von 2013 bis 2022 stellt das BMBF insgesamt bis zu 480 Mio. Euro bereit . Die Bundesregierung leistet mit Programmen im Bereich der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung einen Beitrag zum Ausgleich sozialer Unterschiede und zur Integration von geflüchteten Kindern. Dazu gehört das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“, welches seit 2016 die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien in den Kitas unterstützt . Aktuell werden 512 Fachberatungsvorhaben und 6 658 Fachkraftvorhaben in 6 416 Sprach-Kitas gefördert. Der Bund investiert hier bis einschließlich 2020 über 800 Mio. Euro. Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Start-und Bildungschancen von Kindern. Mit Hilfe von gezielten Angeboten soll Kindern, die bisher nicht oder nur unzureichend von der institutionellen Kindertagesbetreuung erreicht wurden, der Einstieg in das deutsche System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung erleichtert werden. Im Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ werden aktuell 153 Vorhaben an 167 Standorten gefördert . Seit Programmstart im April 2017 konnten an den Standorten über 1 500 Angebote realisiert werden, die sich an Kinder, Eltern und Fachkräfte richten . Dazu werden seit 2017 bis einschließlich 2020 rd. 100 Mio. Euro investiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9196 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesweit unterstützen über 460 Jugendmigrationsdienste die soziale und berufliche Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund – seit 2017 auch für Flüchtlinge geöffnet – mit dem Schwerpunkt Übergang Schule/Beruf. Die Einrichtungen in Trägerschaft der Verbände der Jugendsozialarbeit fungieren als Verbindungsstelle zu den Regeleinrichtungen vor Ort und kooperieren in verschiedenen Netzwerken mit den für die Integration relevanten Einrichtungen und Programmen. Dabei steht die Zusammenarbeit mit Schulen, Jobcentern, Sprachkursträgern , Betrieben und Eltern im Vordergrund. Das Fördervolumen beträgt 2019 52,85 Mio. Euro. Aus Sicht der Bundesregierung leisten Teach First-Fellows insbesondere durch individuelle Unterstützung einen Beitrag zur Integration geflüchteter Kinder in das Bildungssystem. 8. Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die von Bund und Ländern getragene Qualitätsoffensive Lehrerbildung die Möglichkeit, Fellows der Organisation Teach First im Anschluss an ihren Einsatz als Lehrkräfte einsetzen zu können, insbesondere in Mangelfächern (z. B. MINT – Mathematik , Informatik, Naturwissenschaft und Technik)? Liegen der Bundesregierung Zahlen zu inzwischen als Lehrkräfte eingesetzten ehemaligen Teach-First-Fellows vor? Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu inzwischen als Lehrkräfte eingesetzten ehemaligen Teach First-Fellows vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333