Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9197 19. Wahlperiode 08.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Klinge, Michael Theurer, Roman Müller-Böhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8537 – Fachkräftemangel im Hotel- und Gaststättengewerbe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der fortschreitende Fachkräftemangel im Hotel- und Gaststättengewerbe ist nach Umfragen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages für sieben von zehn Gastbetrieben ein Risiko für ihre Geschäftsentwicklung. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 29. und 30. Juni 2017 beschlossen, eine länderoffene Ad-hoc-Arbeitsgruppe zum Fachkräftemangel im Hotel- und Gaststättengewerbe einzusetzen (vgl. www.wirtschaftsminister konferenz.de/WMK/DE/termine/Sitzungen/17-06-29-30-WMK/17-06-29-30- beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Zur Wirtschaftsministerkonferenz im Sommer 2018 legte die Ad-Hoc-Arbeitsgruppe ein Positionspapier vor. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 27. und 28. Juni 2018 einen Zehn-Punkte-Plan zur Fachkräftesicherung im Gastgewerbe beschlossen. Zugleich stellte sie fest, welche große ökonomische und gesellschaftliche Bedeutung die Querschnittsbranche Tourismus hat (vgl. www.wirtschaftsministerkonferenz.de/WMK/DE/termine/Sitzungen/ 18-06-27-28-WMK/18-06-27-28-beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Die Wirtschaftsministerkonferenz bat zudem darum, dass sich die Bundesregierung der Koordinierung und regelmäßigen Begleitung des beschlossenen Zehn- Punkte-Plans annimmt, Gespräche mit allen Akteuren führt und der Wirtschaftsministerkonferenz im Frühjahr 2019 über die Umsetzung berichtet. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Fachkräfteengpässe sind in Deutschland ein branchenübergreifendes Problem. Das Hotel- und Gaststättengewerbe (Gastgewerbe) steht bei der Suche nach Fachkräften im Wettbewerb mit anderen Branchen. Die Steigerung der Attraktivität des Gastgewerbes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in erster Linie Aufgabe der Unternehmen selbst. Der Zehn-Punkte-Plan der Länder zur Fachkräftesicherung im Gastgewerbe richtet sich insofern überwiegend an die Branche, die diese Aufgabe auch annimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9197 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen sind nach Auffassung der Bundesregierung zu erwarten, wenn der Fachkräftemangel im Hotel- und Gaststättengewerbe weiterhin bestehen bleibt (bitte die kurz-, mittel- und langfristigen Folgen darstellen)? a) Welche besonderen Auswirkungen wären nach Auffassung der Bundesregierung besonders in den ländlichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland zu spüren, wenn sich die Arbeits- und Fachkräftesituation im Hotel- und Gaststättengewerbe kurz-, mittel- und langfristig nicht entspannt ? Das Gastgewerbe ist eine tragende Säule des gemessen an der Zahl der Übernachtungen seit neun Jahren in Folge wachsenden Tourismus in Deutschland. Obwohl die Zahl der Beschäftigten im Gastgewerbe stetig steigt (im Juni 2018 waren im Gastgewerbe allein rund 1,08 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig und damit 1,9 Prozent mehr als im Vorjahresmonat – Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit) kann sie mit der Nachfrage offenbar nicht Schritt halten. Die Zahl der offenen Stellen und nicht besetzten Ausbildungsplätze im Gastgewerbe wächst ebenfalls. Folgen daraus können mehr Ruhetage , verringerte Öffnungszeiten oder verkleinerte Angebote auf Speisekarten, aber auch Betriebsschließungen sein. Die Fachkräfteengpässe im Gastgewerbe könnte aus Sicht der Bundesregierung zum Hemmschuh für eine weitere gedeihliche Tourismusentwicklung werden. Das würde ländliche, oft strukturschwache Regionen besonders hart treffen. Dort bestehende Entwicklungspotenziale für den Tourismus könnten dadurch möglicherweise nicht voll ausgeschöpft werden und somit die wirtschaftliche Entwicklung betroffener Regionen bremsen, da Tourismus auch auf die örtliche Dienstleistungswirtschaft ausstrahlt und zum Erhalt von Versorgungsstrukturen beitragen kann. Gerade in ländlichen Regionen haben Gaststätten darüber hinaus auch eine soziale Funktion z. B. als Begegnungsstätten für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine. 2. Wurde von der Bundesregierung ein konkreter Zeitrahmen für die Umsetzung des Zehn-Punkte-Plans vorgesehen? a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sollten in welchem Zeitfenster umgesetzt werden? b) Wenn geplante Maßnahmen nicht im jeweiligen Zeitfenster umgesetzt werden konnten, warum war dies der Fall? Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem Zehn-Punkte-Plan der Länder zur Fachkräftesicherung im Gastgewerbe keinen konkreten Zeitrahmen vorgesehen . Es ist beabsichtigt, das Thema Beschäftigungsperspektiven im Tourismus , insbesondere im Gastgewerbe, auch im Rahmen der zu entwickelnden nationalen Tourismusstrategie aufzugreifen. 3. Welche konkreten Anstrengungen zur Umsetzung der Ziele im Zehn-Punkte- Plan wurden bisher seitens der Bundesregierung unternommen? Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) informierte das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes ab dem 25. Dezember 2018 einen Monat lang mit einer Kommunikationsoffensive unter dem Hashtag #richtiggemacht in den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram und YouTube gezielt junge Menschen im Alter zwischen 16 und 20 Jahren über touristische Berufsausbildungen, darunter in gastgewerblichen Berufen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9197 Zudem erwartet die Bundesregierung Möglichkeiten zur Stärkung der Fachkräftebasis im Gastgewerbe aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (dieses ist im Zehn-Punkte-Plan allerdings nicht genannt) dadurch, dass für den Arbeitsmarktzugang beruflich qualifizierter Fachkräfte die Engpassbetrachtung wegfallen soll. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz am 19. Dezember 2018 beschlossen. Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8285). Dem BMWi als Verordnungsgeber liegt aktuell ein Antrag auf Neuordnung der gastgewerblichen Berufe vor. Darunter sind zwei 2-jährige Berufe, die der Branche eine rasche Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und jungen Menschen einen frühzeitigen Start in Ausbildung und Beruf ermöglichen. Das BMWi wird gemeinsam mit den Sozialpartnern im bewährten Verfahren die Berufe modernisieren, um weiterhin die Qualität der Ausbildung nach dem Bedarf der Branche zu gewährleisten. Darüber hinaus erörtert der Parlamentarische Staatssekretär beim BMWi und Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus Thomas Bareiß in Gesprächen mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. Bund (DEHOGA) und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) u. a. Anliegen wie die Flexibilisierung der Arbeitszeit oder ein bundeseinheitliches Gütesiegel für gute Ausbildung, die auch Bestandteil des Zehn-Punkte-Plans der Länder zur Fachkräftesicherung im Gastgewerbe sind. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Herausforderungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Hinblick auf die derzeitige Ausgestaltung des Arbeitszeitgesetzes ? a) Wie bewertet die Bundesregierung die Herausforderungen für die Vereinbarkeit von Familie und einem Beruf im Hotel- und Gaststättengewerbe im Hinblick auf die derzeitige Ausgestaltung des Arbeitszeitgesetzes, und plant sie Anpassungen, die die Vereinbarkeit fördern sollen? Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet. Das Arbeitszeitgesetz enthält bereits heute umfassende Möglichkeiten durch Tarifvertrag oder im Wege der behördlichen Genehmigung von den Grundnormen abzuweichen und öffnet einen Rahmen für die Gestaltung innovativer und flexibler Arbeitszeitmodelle. Von diesen Flexibilitätsmöglichkeiten kann auch das Gastgewerbe Gebrauch machen. Um den Unternehmen und Beschäftigten noch mehr Flexibilität zu eröffnen, plant die Bundesregierung eine weitere Tariföffnungsklausel ins Arbeitszeitgesetz einzufügen . Dies zielt auf die Erprobung eines Flexibilitätskompromisses, der die Anforderungen der Unternehmen in einer digitalen und global vernetzten Ökonomie ebenso berücksichtigt wie den Wunsch der Beschäftigten nach mehr Selbstbestimmung und Zeitsouveränität. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9197 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie bewertet die Bundesregierung eine Flexibilisierung der Arbeitszeit, auf Basis der EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG), in Hinblick auf die besonderen Anforderungen im stark vom Saisongeschäft und von Veranstaltungen geprägten Hotel- und Gaststättengewerbe? Das Arbeitszeitgesetz stellt mit den speziell für das Hotel- und Gaststättengewerbe bereits bestehenden Ausnahmen von den Grundnormen einen Ausgleich her zwischen dem notwendigen Arbeitszeit- und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den Interessen der von Saisongeschäft und Veranstaltungen geprägten Branche. Die nach Landesrecht für die Durchführung des Arbeitszeitgesetzes zuständigen Behörden können zudem nach § 15 Absatz 1 Nummer 2 des Arbeitszeitgesetzes längere tägliche Arbeitszeiten für Saison- und Kampagnebetriebe für die Zeit der Saison oder Kampagne bewilligen, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen wird. Die Regelung kann auch für Betriebe des Gastgewerbes, soweit sie im Einzelfall als Saisonbetrieb eingeordnet werden können, angewandt werden. 5. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse im Hotel- und Gaststättengewerbe vor? a) Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der unbefristet sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe (bitte nach Bundesländern, Altersstruktur und Geschlecht aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet. Angaben zu abhängig Beschäftigten mit unbefristetem Arbeitsvertrag liegen aus der Mikrozensus-Erhebung des Statistischen Bundesamtes vor. Die Berichterstattung zur atypischen Erwerbstätigkeit weist als Untergruppe der Kernerwerbstätigen (Erwerbs-tätige im Alter zwischen 15 und 64 Jahren, nicht in Bildung, Ausbildung oder Freiwilligendienst) auch die abhängig Beschäftigten aus. Im Jahr 2017 waren rund 1,1 Millionen abhängig Beschäftigte im Wirtschaftsabschnitt I „Gastgewerbe“ beschäftigt, davon waren rund 985 000 bzw. rund 89 Prozent unbefristet tätig. Davon waren wiederum rund 582 000 Frauen und rund 402 000 Männer. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung aktuell keine Erkenntnisse zur erfragten Differenzierung vor. b) Wie hoch ist der Anteil der nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe (bitte nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)? Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2018 rund 37,88 Millionen Personen in Deutschland sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt. Der Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten an allen Beschäftigten betrug 13,2 Prozent. Im Wirtschaftsabschnitt I „Gastgewerbe“ waren rund 1,71 Millionen Beschäftigte tätig , darunter ca. 0,63 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Der Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten an allen Beschäftigten des Wirtschaftsabschnittes I „Gastgewerbe“ betrug 36,6 Prozent. Angaben nach Geschlecht und Altersstruktur können nachfolgender Tabelle entnommen werden. Ergebnisse für die Bundesländer sind der Veröffentlichung „Beschäftigte nach Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9197 Wirtschaftszweigen (WZ 2008) – Deutschland, West/Ost und Länder (Quartalszahlen )“ zu entnehmen. Diese ist unter folgendem Link abrufbar: https://statistik. arbeitsagentur.de/nn_31966/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_ Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de &topicId=746698&year_month=201806&year_month.GROUP=1&search=Suchen. Beschäftigte im Gastgewerbe nach Geschlecht und Altersgruppen c) Aus welchen Gründen arbeiten Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe nach Auffassung der Bundesregierung in nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen? Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Wirtschaftsabschnitt I „Gastgewerbe“ im Juni 2018 ca. 404 000 im Nebenjob geringfügig Beschäftigte tätig (vgl. die Tabelle in der Antwort zu Frage 5b). Über Beweggründe für die Aufnahme eines nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9197 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Haben die Bundesregierung oder ihre Vertreter seit dem 1. Juli 2017 Gespräche zu Branchenverbänden aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe aufgenommen , damit diese geeigneten Leitfäden für ein attraktives Arbeitsumfeld erstellen? Falls ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus diesen Gesprächen gezogen? Seit 2014 stehen gerade auch dem Gastgewerbe die Handlungsempfehlungen aus der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten praxisnahen Broschüre „Arbeitsmarkt- und Fachkräfteanalyse Tourismus“ (Projektträger: Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH et al.) zur Verfügung, die vor allem für kleine und mittlere Unternehmen im Tourismus konkrete Hilfestellungen zur Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds bietet. Die Bundesregierung hat im genannten Zeitraum mit Branchenverbänden aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe keine Gespräche zur Erstellung weiterer Leitfäden für ein attraktives Arbeitsumfeld geführt. 7. Wie weit fortgeschritten ist die Prüfung, ob die Steuer- bzw. Sozialabgabenpflicht in Bezug auf den geldwerten Vorteil aus Sachbezügen bei Auszubildenden geändert werden kann? a) Gibt es einen Zeitplan für die Prüfung der Sozialversicherungsentgeltverordnung , und wenn ja, wie gestaltet sich dieser aus? b) Welche Erkenntnisse liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher vor? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Die Meinungsbildung zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Frage ist im Bundesrat noch nicht abgeschlossen. 8. Wie weit ist der Prozess der kompetenten Thematisierung der Berufe im Gastgewerbe im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms der Bundes bisher fortgeschritten? a) Gibt es einen Zeitplan hierfür, und wenn ja, wie gestaltet sich dieser aus? b) Wurde bereits ein Konzept für die kompetente Thematisierung der Berufe im Gastgewerbe im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms des Bundes erstellt? Wenn ja, wie gestaltet sich dieses aus? Wenn nein, wie weit ist der Prozess bisher vorangekommen, und wann wird mit einem Ergebnis gerechnet? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Das Berufsorientierungsprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) – BOP – beinhaltet seit 2011 die praktische Erprobung von Berufsfeldern , u. a. verpflichtend aus dem Bereich „Dienstleistungen/Wirtschaft/Soziales “. Dieser Bereich umfasst u. a. die Berufsfelder „Hauswirtschaft“ sowie „Hotel- und Gaststättengewerbe“. Die durchführenden Berufsbildungsstätten müssen mindestens fünf Berufsfelder an-bieten, aus denen die teilnehmenden Jugendlichen mindestens drei auswählen. Ob und in welcher Ausgestaltung die oben genannten Berufsfelder angeboten werden, hängt unter anderem von der inhaltlichen Ausrichtung der Einrichtung sowie regionalen und wirtschaftlichen Schwerpunkten vor Ort ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9197 Evaluationen zum BOP 2013 und 2015 haben ergeben, dass die Mehrzahl der Berufs-bildungsstätten die Berufsfelder „Hauswirtschaft“ sowie „Hotel- und Gaststättengewerbe“ anbietet. Rund 25 Prozent der teilnehmenden Schülerinnen wählten diese Berufsfelder zur praktischen Erprobung aus, bei den Schülern waren es rund 17 Prozent. 9. Inwiefern trägt die Bundesregierung dazu bei, dass berufsschulische Bildungszentren zeitgemäß ausgestattet werden, und wie definiert die Bundesregierung den Begriff „zeitgemäß“ in Bezug auf die berufsschulischen Angebote für das Hotel- und Gaststättengewerbe? Grundsätzlich liegt die Verantwortung für Berufsschulen bei den Ländern. Demzufolge liegt auch die zeitgemäße Ausstattung der berufsschulischen Angebote für das Gastgewerbe nicht beim Bund. Der Bund handelt daher in Abstimmung mit den Ländern im jeweils möglichen rechtlichen Rahmen. Mit dem DigitalPakt Schule stellt die Bundesregierung für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in allgemeinen und beruflichen Schulen insgesamt 5 Mrd. Euro zur Verfügung. Für die Entscheidung über die konkrete Verwendung, z. B. für Berufsschulzentren, sind die jeweiligen Länder zuständig. Grundsätzlich ist die entsprechende Förderung aus Mitteln des DigitalPakt Schule möglich. Für überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS), die in vielen Bereichen den Praxisteil der dualen Ausbildung ergänzen, bestehen seitens des BMBF fortwährende Förderangebote. Sie können Unterstützung beantragen für die Modernisierung ihrer Gebäude und Ausstattung generell sowie speziell auch für digitale Ausstattung ; letzteres über das Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung des BMBF. Ob die vorgesehene Ausstattung „zeitgemäß“ ist, wird im Zuge der externen Fachbegutachtung bewertet. 10. Wie viele der Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe sind nach Kenntnis der Bundesregierung an einen Tarifvertrag gebunden (bitte nach tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben, Landkreisen und Zahl der Angestellten aufschlüsseln)? Die Informationen zur Tarifbindung der Unternehmen im Gastgewerbe stammen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)-Betriebspanel, einer jährlichen Befragung von Betrieben mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Insgesamt werden jährlich rund 15 500 Betriebe zu verschiedenen betrieblichen Themen befragt. Es wird jährlich erhoben, ob die Betriebe einer Branchen- oder Firmentarifbindung unterliegen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anzahl der Betriebe und die Anzahl von Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben für das Gastgewerbe für 2017 und 2018 dargestellt. Die Angaben der Betriebe werden auf die Gesamtheit hochgerechnet, um für die Branche insgesamt repräsentative Informationen zu erhalten. Zu beachten ist dabei , dass der Stichprobenumfang im Gastgewerbe relativ klein ist (rund 900 Betriebe pro Jahr). Entsprechend sind die möglichen Fehlertoleranzen bei der Hochrechnung als relativ hoch einzuschätzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9197 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Branchen- oder Haustarifbindung ja nein 2017 Anzahl der Betriebe in Tsd. 30 124 Anzahl der Beschäftigten in Tsd. 642 1 065 2018* Anzahl der Betriebe in Tsd. 34 122 Anzahl der Beschäftigten in Tsd. 694 1 035 Quelle: IAB-Betriebspanel 2017 und 2018 * Zahlen von 2018 sind noch vorläufig Aufgrund des geringen Stichprobenumfangs in den Bereichen Beherbergung und Gastronomie können die Daten nicht auf Ebene der Landkreise ausgewertet werden . 11. Welche Lösungsvorschläge wurden außerhalb der im Zehn-Punkte-Plan erwähnten Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen bereits von der Bundesregierung erarbeitet? Wie gestalten sich diese aus, und welchem Zeitplan folgen sie? Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen zu schaffen, um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben. Auf Grundlage von entsprechenden Tarifverträgen kann dann mittels Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibler geregelt werden. Das Vorhaben wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt. 12. Wie weit fortgeschritten sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gespräche über die Einführung eines bundeseinheitlichen Gütesiegels für eine gute Ausbildung? 13. Wie gestalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung Zeitplan und Konzeption eines solchen bundeseinheitlichen Gütesiegels für gute Ausbildung aus? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung begrüßt das Engagement zahlreicher Wirtschaftsverbände, ihre Mitglieder nicht nur für die detaillierten rechtlichen Anforderungen an die Eignung von Ausbildungsstätten, die Eignung von Ausbildenden und an die Durchführung einer dualen Berufsausbildung zu sensibilisieren, sondern darüber hinaus im Sinne der Attraktivität einer dualen Berufsausbildung Inhalt und Erfüllung dieser rechtlichen Qualitätsstandards auch werbend – etwa mit „Gütesiegeln “ o. Ä. – branchen- und zielgruppenadäquat sichtbar zu machen. Zeitplan und Konzeption liegen im Ermessen der Wirtschaftsverbände. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9197 14. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bestrebungen, den Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 27. und 28. Juni 2018, und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zu evaluieren? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt soll dies geschehen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333