Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9209 19. Wahlperiode 09.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8670 – Beteiligungen der KfW an Post und Telekom V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der Privatisierung der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG hat die nationale Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwischen 1997 und 2005 in jeweils mehreren Tranchen Beteiligungen an diesen Unternehmen vom Bund erworben. Trotz einiger Beteiligungsveräußerungen, zuletzt im März 2013, sind die Beteiligungen weiterhin signifikant. Die KfW hält derzeit 17,4 Prozent an der Deutschen Telekom AG und 20,5 Prozent an der Deutschen Post AG (vgl. www.kfw.de/KfW-Konzern/%C3%9Cber-die-KfW/ Auftrag/Sonderaufgaben/Privatisierung-der-Deutschen-Post/; www.kfw.de/KfW- Konzern/%C3%9Cber-die-KfW/Auftrag/Sonderaufgaben/Privatisierung-der- Deutschen-Telekom/). Der Erwerb der Beteiligungen durch die KfW erfolgte in der Regel nicht zu marktüblichen Transaktionen. In der Regel wurde ein Abschlag auf den aktuellen Marktkurs vereinbart. Gleichzeitig erhielt der Bund einen Besserungsschein, der ihm bei einem Weiterverkauf der Aktien auf dem Kapitalmarkt einen Teil des Erlöses sicherte (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/anleihen-kfw-begibt-rekord anleihe-zur-weiteren-privatisierung-der-telekom-1114927.html; www.tagesspiegel.de/ wirtschaft/eichel-darf-post-und-telekom-ganz-verkaufen/554344.html). Im politischen Raum wurde vielfach über eine vollständige Veräußerung dieser indirekten Beteiligungen des Bundes diskutiert. Über die vereinbarten Sicherungsscheine hätte eine solche Veräußerung nicht nur Wirkung auf das Investmentportfolio der KfW, sondern auch auf den Bundeshaushalt. 1. Zu welchem Preis je Aktie hat die KfW jeweils Beteiligungspakete an der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG vom Bund erworben? 2. Wie hoch war zum Zeitpunkt des Erwerbs jeweils der Börsenkurs der Aktien ? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9209 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nachstehende Tabelle zeigt die Auflistung derjenigen Aktienpakete, aus denen die KfW noch heute Aktien hält. Spalte I zeigt die Anzahl der von der KfW erworbenen Aktien, Spalte II zeigt den Preis, den die KfW hierfür jeweils gezahlt hat. Spalte III zeigt den Börsenkurs zum Zeitpunkt des Erwerbs. I II III Anzahl Aktien in Mio. von KfW gezahlter Preis Kassakurs Dt. Telekom AG Jan 1998 369,7 10 Mrd. DM 33,81 DM Dt. Telekom AG Nov 2003 198,9 1,6 Mrd. EUR 12,50 EUR Dt. Telekom AG Dez 2004 138,3 1,6 Mrd. EUR 15,42 EUR Dt. Telekom AG Jul 2005 307,8 3,7 Mrd. EUR 15,00 EUR Dt. Post AG Dez 1999 21,4 3,6 Mrd. EUR N.A., da vor Börsengang 2000 Dt. Post AG Nov 2003 334,1 3,9 Mrd. EUR 15,50 EUR 3. Wie hat sich der inflationsbereinigte Wert der einzelnen Aktienpakete bis zum Tag des Eingangs der Anfrage bei der Bundesregierung prozentual entwickelt ? Diese Information liegt der Bundesregierung nicht vor. 4. Bei welchen dieser Transaktionen erhielt der Bund von der KfW einen Besserungsschein ? Welche Konditionen wurden jeweils im Detail für den Fall eines Weiterverkaufs der Aktien auf dem Kapitalmarkt vereinbart? 5. Warum hat der Bund bei der Veräußerung von Telekomaktien im Oktober 2004 auf mögliche Einnahmen zugunsten der KfW verzichtet (vgl. Handelsblatt , 11. Oktober 2004, „KfW verkauft Eichels Telekom-Aktien“)? 6. Unter welchen Bedingungen ist ein Verzicht auf Einnahmen aus dem Weiterverkauf indirekter Beteiligungen nach Ansicht der Bundesregierung haushaltsrechtlich zulässig? Die Fragen 4 bis 6 werden zusammen beantwortet. Bei allen Transaktionen hat der Bund einen Besserungsschein erhalten. Mehrerlöse , die die KfW bei Privatisierungsschritten gegenüber dem Erwerb der Aktien realisiert, stehen grundsätzlich dem Bund zu. Bei einer Weiterveräußerung der gekauften Aktien durch die KfW erhält der Bund den Betrag, um den der Erlös aus der Weiterveräußerung den von der KfW entrichteten Kaufpreis sowie entstandene Kosten übersteigt. Der Bund ist verpflichtet, der KfW die entstandenen Kosten für die Platzhaltergeschäfte zu erstatten. Gemäß § 65 i. V. m. § 63 Absatz 3 Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen Vermögensgegenstände nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Ausnahmen können im Haushaltsplan zugelassen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9209 7. Plant die Bundesregierung, bei zukünftigen Veräußerungen von Beteiligungen der KfW an Deutscher Post und Deutscher Telekom zugunsten der KfW auf Einnahmen zu verzichten? Eine vertraglich vereinbarte Kostenerstattung aus den Beteiligungserlösen an die KfW stellt keinen Verzicht auf mögliche Einnahmen dar. 8. In welchem Umfang plant die Bundesregierung im Laufe der Legislaturperiode Beteiligungen der KfW an Deutscher Post AG, Deutscher Telekom AG und Eurogrid International CVBA zu privatisieren? Pläne zu Veräußerungen von Anteilen an börsennotierten Unternehmen können im Interesse der Sicherung der Werthaltigkeit der Beteiligung nicht vorab bekannt gegeben werden. Derlei Informationen könnten negative Auswirkungen auf die Börsenkurse der jeweiligen Beteiligungen haben. Grundsätzlich erfolgen weitere Privatisierungsschritte bei Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG unter Berücksichtigung der Situation auf den Kapitalmärkten, der Interessen der Unternehmen und des Bundes (z. B. Sicherheit der Netze). Die Deutsche Telekom AG gehört zu den Betreibern kritischer Infrastrukturen in Deutschland; hier ist insbesondere der Themenkreis „Sicherheit der Netze“ von besonderer Bedeutung. Die Überlegungen der Bundesregierung zum Umgang mit der Beteiligung der KfW an der Eurogrid International CVBA sind noch nicht abgeschlossen. Dies beinhaltet auch die Frage der kurz- bis mittelfristigen Veräußerung an Dritte. 9. Welche haushaltsrechtlichen oder bankenrechtlichen Auflagen regeln aus Sicht der Bundesregierung die Weiterverwendung der Erlöse aus eventuellen Beteiligungsveräußerungen durch die KfW, soweit die Erlöse bei der KfW verbleiben? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333