Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/921 19. Wahlperiode 26.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/694 – Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2017 – Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei 7,7 Prozent aller Asylsuchenden stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2016 ein Rückübernahmeersuchen nach der Dublin- Verordnung der Europäischen Union (EU; Bundestagsdrucksache 18/11262). Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2016 vor allem an Italien gerichtet (23,4 Prozent), danach folgten Ungarn (21,5 Prozent), Polen und Bulgarien. In 31 488 Fällen wurde im Jahr 2016 die Zuständigkeit Griechenlands vermutet und deshalb kein Ersuchen gestellt. Denn wegen der dortigen systemischen Mängel im Asyl- und Aufnahmesystem gab es seit 2011 einen Überstellungsstopp , der im März 2017 jedoch endete: Im zweiten Quartal 2017 gab es 155 Rückübernahmeersuchen an Griechenland, im dritten Quartal 2017 waren es bereits 1 060 (Bundestagsdrucksache 19/273, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.). Den insgesamt 55 690 Dublin-Ersuchen im Jahr 2016 standen nur 3 968 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 7 Prozent. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (29 274) betrug die so genannte Überstellungsquote 13,6 Prozent (in Bezug auf Ungarn 7,8 Prozent; Bundestagsdrucksache 18/11262, Antwort der Bundesregierung zu Frage 5f der Keinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.). Nicht selten verhindern Gerichte geplante Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände (64,5 Prozent der Rechtsschutzanträge gegen Überstellungen nach Ungarn waren 2016 erfolgreich, in Bezug auf Italien lag die Quote bei 24,6 Prozent; Bundestagsdrucksache 18/11262, Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.). Nicht wenige Schutzsuchende tauchen in ihrer Not eher unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen , rassistische Ablehnung, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die geringe Überstellungsquote erklärt sich auch dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen anderen Dublin-Staaten zurücknehmen. Seit Mitte Mai Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/921 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2017 gab es keine Überstellungen nach Ungarn mehr, nachdem die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die ungarischen Asylbestimmungen eingeleitet hatte (Bundestagsdrucksache 18/13428, Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.). In einer ergänzenden Beantwortung teilte der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Klaus Vitt am 28. September 2017 mit, dass Ungarn noch keine einzelfallbezogene Zusicherung abgegeben habe, mit der eine Unterbringung und ein Asylverfahren nach den Anforderungen des EU-Rechts zugesichert worden wären – das aber macht Deutschland zur Voraussetzung für weitere Überstellungen nach Ungarn (Bundestagsdrucksache 18/13428, Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.). Innerhalb des BAMF wird für Dublin-Verfahren Personal gebunden, das ansonsten in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnte: Zuletzt waren etwa 310 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BAMF hierfür zuständig (Bundestagsdrucksache 18/13428, Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.). Dabei ist mit dem Dublin-System für Deutschland im Ergebnis kaum eine reale Verteilungswirkung verbunden. Während die immer komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen, bleibt die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland infolge des Dublin-Systems in etwa gleich: Im zweiten Quartal 2017 standen 1 699 Überstellungen aus Deutschland 1 669 Überstellungen nach Deutschland gegenüber, im Saldo bedeutet das eine Umverteilung von 30 Personen aus Deutschland im zweiten Quartal 2017, in dem fast 13 000 Dublin-Verfahren eingeleitet wurden (Bundestagsdrucksache 18/13428, Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.). 1. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im vierten Quartal 2017 bzw. im Gesamtjahr 2017 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben ; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren ), und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchenden gab es (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Asylerstanträge Übernahmeersuchen (ÜE) an die Mitgliedstaaten gesamt Prozentualer Anteil der ÜE zu den Asylerstanträgen Prozentualer Anteil der ÜE mit EURODAC-Treffer 4. Quartal 2017 45.938 16.743 36,4 65,5 Jahr 2017 198.317 64.267 32,4 65,1 Übernahmeersuchen mit EURODAC-Treffern 4. Quartal 2017 Jahr 2017 EURODAC-Treffer gesamt 10.975 41.850 davon EURODAC-Treffer nach Artikel 9 EURODAC-Verordnung 7.952 29.092 nach Artikel 14 EURODAC-Verordnung 2.029 9.209 nach Artikel 17 EURODAC-Verordnung 994 3.549 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/921 Liegen für eine Person mehrere unterschiedliche EURODAC-Treffer vor, werden vorrangig die gemäß Artikel 9 der EURODAC-Verordnung vorhandenen Treffer ausgewiesen. VIS-Treffer im 4. Quartal 2017 VIS-Treffer im Jahr 2017 VIS-Treffer gesamt 5.862 VIS-Treffer gesamt 17.935 davon: davon: Ausstellendes Land Ausstellendes Land Deutschland 2.155 Deutschland 5.060 Italien 1.119 Italien 3.170 Frankreich 617 Frankreich 2.396 Griechenland 283 Griechenland 1.091 Spanien 274 Litauen 1.016 VIS-Treffer im 4. Quartal 2017 VIS-Treffer im Jahr 2017 VIS-Treffer gesamt 5.862 VIS-Treffer gesamt 17.935 davon: davon: Herkunftsland Herkunftsland Syrien 1.100 Syrien 2.688 Iran 729 Iran 2.345 Irak 579 Armenien 1.779 Türkei 563 Aserbaidschan 1.664 Aserbaidschan 413 Türkei 1.377 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/921 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welche die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: 4. Quartal 2017 Übernahmeersuchen Herkunftsländer absolut in Prozent Irak 2.208 13,2 Afghanistan 1.487 8,9 Syrien 1.396 8,3 Nigeria 1.253 7,5 Iran 961 5,7 Somalia 900 5,4 Türkei 863 5,2 Russische Föderation 587 3,5 Sudan (ohne Südsudan) 526 3,1 Algerien 443 2,6 Armenien 439 2,6 Aserbaidschan 426 2,5 Gambia 421 2,5 Eritrea 402 2,4 Guinea 386 2,3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/921 Jahr 2017 Übernahmeersuchen Herkunftsländer absolut in Prozent Irak 6.860 10,7 Syrien 6.129 9,5 Afghanistan 4.745 7,4 Nigeria 4.582 7,1 Somalia 3.620 5,6 Iran 3.600 5,6 Russische Föderation 3.183 5,0 Eritrea 2.658 4,1 Guinea 2.282 3,6 Aserbaidschan 2.183 3,4 Armenien 1.900 3,0 Türkei 1.839 2,9 Gambia 1.669 2,6 Sudan (ohne Südsudan) 1.391 2,2 Pakistan 1.358 2,1 4. Quartal 2017 Übernahmeersuchen ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent Italien 5.482 32,7 Frankreich 1.115 6,7 Griechenland 1.095 6,5 Bulgarien 879 5,2 Spanien 873 5,2 Schweden 869 5,2 Schweiz 713 4,3 Österreich 659 3,9 Ungarn 651 3,9 Rumänien 640 3,8 Polen 599 3,6 Niederlande 496 3,0 Dänemark 436 2,6 Norwegen 378 2,3 Litauen 362 2,2 Malta 74 0,4 Zypern 14 0,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/921 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr 2017 Übernahmeersuchen ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent Italien 22.706 35,3 Frankreich 4.417 6,9 Ungarn 3.304 5,1 Schweden 3.264 5,1 Polen 3.248 5,1 Bulgarien 3.101 4,8 Schweiz 2.854 4,4 Spanien 2.312 3,6 Griechenland 2.312 3,6 Österreich 2.132 3,3 Niederlande 1.746 2,7 Rumänien 1.618 2,5 Norwegen 1.550 2,4 Dänemark 1.487 2,3 Belgien 1.479 2,3 Malta 271 0,4 Zypern 34 0,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/921 3. Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritte, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländer differenzieren), und wie viele der formellen Entscheidungen des BAMF waren in den benannten Zeiträumen Dublin-Entscheidungen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? Entscheidungen über Dublin-Verfahren werden im Statistiksystem beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach den in den folgenden Tabellen aufgeführten Kategorien erfasst: 4. Quartal 2017 Jahr 2017 Ablehnungen durch den Mitgliedstaat gesamt 4.936 15.144 davon Ablehnungen nach Artikel 8 Absatz 1 Dublin III 4 14 nach Artikel 8 Absatz 4 Dublin III 24 77 nach Artikel 9 Dublin III 22 61 nach Artikel 10 Dublin III 11 24 nach Artikel 11 a) Dublin III 16 54 nach Artikel 11 b) Dublin III 11 14 nach Artikel 16 Absatz 1 Dublin III 1 1 nach Artikel 16 Absatz 2 Dublin III 1 2 nach Artikel 17 Absatz 1 Dublin III 14 50 nach Artikel 17 Absatz 2 Dublin III 20 68 nach Artikel 20 Absatz 3 Dublin III 11 20 Zustimmungen des Mitgliedstaates gesamt 12.102 46.873 davon Zustimmungen nach Artikel 8 Absatz 1 Dublin III 1 20 nach Artikel 8 Absatz 2 Dublin III 1 5 nach Artikel 8 Absatz 3 Dublin III 1 nach Artikel 8 Absatz 4 Dublin III 1 nach Artikel 9 Dublin III 4 21 nach Artikel 10 Dublin III 2 17 nach Artikel 11 a) Dublin III 14 25 nach Artikel 11 b) Dublin III 5 16 nach Artikel 16 Absatz 1 Dublin III 3 8 nach Artikel 16 Absatz 2 Dublin III 1 9 nach Artikel 17 Absatz 2 Dublin III 13 34 nach Artikel 20 Absatz 3 Dublin III 13 54 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/921 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Quartal 2017 Selbsteintritte oder faktische Überstellungshindernisse, die zur Durchführung eines nationalen Verfahrens führen Mitgliedstaaten Herkunftsländer Belgien 8 Afghanistan 3 Nigeria 2 Sudan (ohne Südsudan) 1 Tadschikistan 1 Türkei 1 Bulgarien 17 Irak 16 Afghanistan 1 Dänemark 4 Afghanistan 4 Finnland 1 Weißrussland 1 Frankreich 8 Iran 5 Ägypten 1 Guinea 1 Russische Föderation 1 Griechenland 389 darunter: Türkei 103 Syrien 86 Afghanistan 68 Armenien 45 Irak 32 Italien 762 darunter: Nigeria 249 Syrien 111 Irak 79 Somalia 60 Iran 46 Kroatien 2 Syrien 1 Türkei 1 Lettland 3 Aserbaidschan 1 Russische Föderation 1 Ukraine 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/921 Litauen 8 Russische Föderation 4 Armenien 2 Ukraine 2 Malta 2 Somalia 1 Türkei 1 Niederlande 4 Irak 1 Nigeria 1 Russische Föderation 1 Weißrussland 1 Norwegen 8 Afghanistan 6 Eritrea 2 Österreich 2 Georgien 2 Polen 17 Russische Föderation 11 Turkmenistan 4 Ukraine 2 Portugal 5 Irak 3 Kongo, Dem. Republik 2 Rumänien 8 Afghanistan 4 Syrien 4 Schweden 7 Afghanistan 2 Mongolei 2 Eritrea 1 Somalia 1 Sudan (ohne Südsudan) 1 Spanien 5 Guinea 1 Kenia 1 Libanon 1 Marokko 1 Syrien 1 Tschechische Republik 5 Armenien 2 Aserbaidschan 2 Syrien 1 Ungarn 13 Afghanistan 4 Aserbaidschan 4 Irak 4 Syrien 1 Zypern 1 Syrien 1 Gesamt 1.279 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/921 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr 2017 Selbsteintritte oder faktische Überstellungshindernisse, die zur Durchführung eines nationalen Verfahrens führen Mitgliedstaaten Herkunftsländer Belgien 56 darunter: Afghanistan 12 Kamerun 11 Nigeria 8 Kosovo 5 Somalia 5 Bulgarien 182 darunter: Irak 85 Syrien 39 Afghanistan 36 Iran 16 Ungeklärt 4 Dänemark 27 Iran 10 Afghanistan 9 Syrien 5 Sri Lanka 2 Staatenlos 1 Estland 1 Russische Föderation 1 Finnland 12 darunter: Afghanistan 6 Russische Föderation 2 Armenien 1 Irak 1 Marokko 1 Frankreich 53 darunter: Iran 21 Georgien 5 Nigeria 4 Russische Föderation 4 Irak 3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/921 Griechenland 2.735 darunter: Afghanistan 1.004 Syrien 708 Irak 374 Iran 178 Türkei 114 Vereinigtes Königreich 6 Afghanistan 2 Iran 2 Nigeria 1 Vietnam 1 Italien 2.738 darunter: Nigeria 740 Syrien 426 Irak 212 Eritrea 165 Armenien 160 Kroatien 20 darunter: Syrien 12 Kamerun 2 Türkei 2 Ungeklärt 2 Irak 1 Lettland 13 Tadschikistan 6 Armenien 4 Aserbaidschan 1 Russische Föderation 1 Ukraine 1 Litauen 30 darunter: Aserbaidschan 7 Weißrussland 6 Tadschikistan 5 Armenien 4 Russische Föderation 4 Luxemburg 5 Serbien 4 Iran 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/921 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Malta 26 darunter: Somalia 14 Nigeria 4 Syrien 4 Sri Lanka 2 Eritrea 1 Niederlande 26 darunter: Armenien 6 Irak 4 Afghanistan 3 Vietnam 2 Algerien 1 Norwegen 37 darunter: Afghanistan 19 Syrien 8 Eritrea 5 Pakistan 2 Somalia 2 Österreich 28 darunter: Afghanistan 8 Irak 4 Georgien 2 Iran 2 Kamerun 2 Polen 151 darunter: Russische Föderation 97 Ukraine 15 Irak 10 Tadschikistan 9 Armenien 4 Portugal 13 Angola 7 Irak 3 Kongo, Dem. Republik 2 Syrien 1 Rumänien 26 Syrien 12 Irak 6 Afghanistan 4 Kosovo 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/921 Schweden 35 darunter: Afghanistan 10 Äthiopien 7 Somalia 7 Mongolei 2 Syrien 2 Schweiz 16 darunter: Eritrea 4 Syrien 3 Äthiopien 2 Gambia 2 Guinea 2 Slowakische Republik 2 Georgien 2 Slowenien 6 Syrien 6 Spanien 32 darunter: Syrien 9 Ungeklärt 5 Guinea 3 Elfenbeinküste (Cote d Ivoire) 2 Nigeria 2 Tschechische Republik 50 darunter: Armenien 26 Aserbaidschan 11 Russische Föderation 5 Kirgistan 4 Georgien 3 Ungarn 270 darunter: Afghanistan 94 Syrien 63 Irak 59 Aserbaidschan 22 Pakistan 9 Zypern 2 Syrien 1 Türkei 1 Gesamt 6.598 Zu den Dublin-Entscheidungen des BAMF wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/921 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn , Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens, überstellt? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: 4. Quartal 2017 Überstellungen Herkunftsländer absolut in Prozent gesamt 1.956 darunter: Irak 204 10,4 Iran 164 8,4 Russische Föderation 134 6,9 Somalia 134 6,9 Nigeria 127 6,5 Afghanistan 115 5,9 Syrien 99 5,1 Eritrea 91 4,7 Guinea 81 4,1 Aserbaidschan 76 3,9 Pakistan 69 3,5 Armenien 55 2,8 Gambia 41 2,1 Ukraine 41 2,1 Tadschikistan 39 2,0 Jahr 2017 Überstellungen Herkunftsländer absolut in Prozent gesamt 7.102 darunter: Russische Föderation 772 10,9 Irak 684 9,6 Eritrea 466 6,6 Nigeria 425 6,0 Afghanistan 421 5,9 Syrien 417 5,9 Somalia 387 5,4 Iran 339 4,8 Guinea 265 3,7 Aserbaidschan 255 3,6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/921 4. Quartal 2017 Überstellungen Herkunftsländer absolut in Prozent Pakistan 183 2,6 Gambia 175 2,5 Ukraine 164 2,3 Algerien 154 2,2 Armenien 153 2,2 4. Quartal 2017 Überstellungen an Mitgliedstaaten absolut in Prozent gesamt 1.956 darunter: Italien 571 29,2 Frankreich 229 11,7 Polen 170 8,7 Schweden 143 7,3 Finnland 100 5,1 Schweiz 97 5,0 Österreich 87 4,4 Belgien 85 4,3 Niederlande 83 4,2 Tschechische Republik 69 3,5 Litauen 62 3,2 Spanien 55 2,8 Dänemark 50 2,6 Portugal 45 2,3 Norwegen 36 1,8 Bulgarien 13 0,7 Malta 2 0,1 Griechenland 0 0,0 Ungarn 0 0,0 Zypern 0 0,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/921 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr 2017 Überstellungen an Mitgliedstaaten absolut in Prozent gesamt 7.102 darunter: Italien 2.110 29,7 Polen 939 13,2 Frankreich 530 7,5 Schweden 498 7,0 Schweiz 369 5,2 Österreich 323 4,5 Belgien 287 4,0 Niederlande 267 3,8 Norwegen 261 3,7 Finnland 257 3,6 Tschechische Republik 248 3,5 Spanien 217 3,1 Dänemark 172 2,4 Kroatien 131 1,8 Litauen 116 1,6 Bulgarien 102 1,4 Ungarn 31 0,4 Malta 11 0,2 Zypern 1 0,0 Griechenland 0 0,0 Zeitraum Überstellungen ohne Durchführung eines Asylverfahrens, d. h. ohne Asylantragstellung (sog. Aufgriffsfälle) 4. Quartal 2017 83 Jahr 2017 349 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/921 5. Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung als unzulässig abgelehnt oder eingestellt, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Zeitraum Entscheidungen insgesamt davon Dublin-Entscheidungen (Nichtzuständigkeit) davon unzulässig (nach § 29 AsylG) davon Einstellungen davon kein weiteres Verfahren durchzuführen 4. Quartal 2017 92.104 11.694 11.674 19 1 Jahr 2017 603.428 39.967 39.822 128 17 Zeitraum Entscheidungen gesamt davon Schutz im Mitgliedstaat 4. Quartal 2017 92.104 2.104 Jahr 2017 603.428 8.120 6. Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Etwaige Überstellungsquoten ergeben sich aus dem Verhältnis der jeweils erfolgten Überstellungen zu den jeweiligen Zustimmungen: 4. Quartal 2017 Übernahmeersuchen an die Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen Zustimmungen erfolgte Überstellungen Übernahmeersuchen Zustimmungen erfolgte Überstellungen Österreich 659 309 87 435 357 153 Belgien 317 233 85 243 198 78 Bulgarien 879 286 13 15 7 10 Schweiz 713 314 97 334 258 117 Zypern 14 2 9 4 3 Tschechische Republik 188 201 69 19 18 5 Dänemark 436 327 50 102 79 37 Estland 5 12 1 1 1 Spanien 873 666 55 Finnland 341 323 100 14 11 7 Frankreich 1.115 755 229 2.297 1.368 236 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/921 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Quartal 2017 Übernahmeersuchen an die Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen Zustimmungen erfolgte Überstellungen Übernahmeersuchen Zustimmungen erfolgte Überstellungen Griechenland 1.095 43 479 320 1.249 Kroatien 94 95 11 2 3 3 Ungarn 651 91 17 10 21 Irland 11 8 Island 19 13 7 6 9 8 Italien 5.482 5.365 571 329 296 13 Liechtenstein 1 1 7 7 3 Litauen 362 281 62 6 6 1 Luxemburg 11 6 1 133 115 26 Lettland 100 41 8 Malta 74 63 2 6 3 Niederlande 496 368 83 585 567 245 Norwegen 378 290 36 28 23 27 Polen 599 534 170 14 13 11 Portugal 156 143 45 8 6 3 Rumänien 640 561 13 6 2 3 Schweden 869 669 143 117 105 95 Slowenien 115 72 7 10 5 6 Slowakische Republik 29 29 4 9 4 1 Vereinigtes Königreich 32 9 8 249 156 3 Gesamt 16.743 12.102 1.956 5.491 3.959 2.365 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/921 Jahr 2017 Übernahmeersuchen an die Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen Zustimmungen erfolgte Überstellungen Übernahmeersuchen Zustimmungen erfolgte Überstellungen Österreich 2.132 1.029 323 1.739 1.453 830 Belgien 1.479 1.091 287 1.228 1.048 362 Bulgarien 3.101 1.018 102 114 91 108 Schweiz 2.854 1.208 369 1.255 1.129 577 Zypern 34 5 1 34 29 22 Tschechische Republik 1.071 1.162 248 54 45 14 Dänemark 1.487 1.091 172 496 400 309 Estland 167 104 13 2 2 2 Spanien 2.312 1.555 217 7 7 7 Finnland 1.420 1.309 257 55 43 27 Frankreich 4.417 3.156 530 9.939 6.497 1.016 Griechenland 2.312 81 5.692 5.307 3.164 Kroatien 308 323 131 13 8 7 Ungarn 3.304 1.195 31 107 71 73 Irland 12 1 48 27 Island 51 27 7 120 93 43 Italien 22.706 21.264 2.110 623 569 77 Liechtenstein 4 2 1 54 52 5 Litauen 1.425 1.072 116 13 13 8 Luxemburg 76 38 21 590 528 176 Lettland 551 239 29 1 1 1 Malta 271 212 11 10 4 1 Niederlande 1.746 1.147 267 2.964 2.788 1.141 Norwegen 1.550 1.217 261 89 79 69 Polen 3.248 2.887 939 63 56 45 Portugal 794 737 86 43 37 10 Rumänien 1.618 1.063 21 35 26 17 Schweden 3.264 2.326 498 570 499 438 Slowenien 270 163 20 36 23 27 Slowakische Republik 152 93 4 28 13 7 Vereinigtes Königreich 131 58 30 909 778 171 Gesamt 64.267 46.873 7.102 26.931 21.716 8.754 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/921 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche internen Regelungen und Vorgaben gibt es derzeit zu Überstellungen nach Italien, wie ist insbesondere der Umgang mit Familien mit kleinen Kindern (bitte gegebenenfalls auch nach Altersgrenzen unterschiedliche Regelungen darstellen), und wie wird die Situation in Italien im Hinblick auf menschenwürdige Unterbringungsbedingungen und faire Asylverfahren nach Überstellungen eingeschätzt? Mit Unterstützung durch EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen ) wurde die Kapazität des italienischen Aufnahmesystems seit Ende 2016 erheblich auf über 200 000 Plätze erhöht und die Qualität verbessert. Daher werden seit Juni 2017 auch wieder für Familien mit Kindern unter 16 Jahren Übernahmeersuchen an Italien gestellt; die Familien werden gemeinsam und in für Familien vorgesehenen Unterkünften untergebracht. Familien mit Kindern unter drei Jahren werden weiterhin nicht an Italien überstellt. Die italienische Regierung hat sich zu den geltenden internationalen Standards bekannt und räumt jedem einzelnen Schutzsuchenden die Möglichkeit ein, einen Asylantrag in Italien zu stellen. Eine behördliche Entscheidung kann jeweils von unabhängigen Gerichten überprüft werden. Die Bundesregierung hat keine Hinweise darauf, dass die von den italienischen Asylbehörden durchgeführten Asylverfahren nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. 8. Wie wird das Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2018 (10 LB 82/17) umgesetzt (epd vom 29. Januar 2017), wonach anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien von Obdachlosigkeit und extremer Armut bedroht seien, so dass sie nicht abgeschoben werden dürfen (bitte ausführen )? Das BAMF wird gegen dieses Urteil Nichtzulassungsbeschwerde erheben; bis zu einer Entscheidung über dieses Rechtsmittel ist das Urteil nicht rechtskräftig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/921 9. In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig ist (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben ), wie ist die derzeitige Praxis bei Ersuchen und Überstellungen nach Griechenland, wie viele schriftliche einzelfallbezogene Zusicherungen der griechischen Behörden in Bezug auf eine Aufnahme und ein Asylverfahren nach dem EU-Recht wurden bislang für wie viele Personen ausgesprochen, und wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen nach Wiederaufnahme der Ersuchen bzw. Überstellungen nach Griechenland (bitte ausführen)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Feststellung der Zuständigkeit Griechenlands 4. Quartal 2017 Herkunftsländer gesamt 389 darunter: Türkei 103 Syrien 86 Afghanistan 68 Armenien 45 Irak 32 Iran 17 Jordanien 7 Ungeklärt 6 Kosovo 4 Nigeria 4 Feststellung der Zuständigkeit Griechenlands Jahr 2017 Herkunftsländer gesamt 2.735 darunter: Afghanistan 1.004 Syrien 708 Irak 374 Iran 178 Türkei 114 Armenien 83 Pakistan 57 Ungeklärt 39 Libanon 19 Somalia 17 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/921 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Griechenland hat 2017 für 81 Personen seine Zuständigkeit erklärt. Bei allen Zustimmungen erfolgte die Zusicherung einer GEAS-konformen (GEAS = Gemeinsames Europäisches Asylsystem) Prüfung des Asylantrags und Aufnahme der Person. Nach den bisherigen Erfahrungen ist die Anzahl der Ablehnungen Griechenlands überproportional hoch (95,5 Prozent der Antworten), die Begründungen überwiegend nicht stichhaltig. Eine Überstellung hat 2017 noch nicht stattgefunden . 10. Wie erfährt die BAMF-Liaisonbeamtin, dass es zu Problemen bei der Umsetzung der individuellen Zusicherungen im Rahmen von Überstellungen kommt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/273, Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.), und in welchem Umfang und mit welchen Methoden ermittelt sie einzelfallbezogen, wie die Unterbringungs- und die Asylverfahrensbedingungen bei den aus Deutschland überstellten Personen sind (bitte darlegen)? Da im Jahr 2017 noch keine Person von Deutschland nach Griechenland überstellt wurde, waren diesbezügliche Recherchen noch nicht erforderlich. 11. Wie viele Übernahmeersuchen der griechischen Behörden an Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführungsregelungen nach der Dublin- Verordnung gab es 2017 bzw. zum letzten Stand, wie vielen Ersuchen wurde stattgegeben, und wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutschland fanden in diesen Zeiträumen statt (bitte jeweils nach Monaten auflisten )? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Übernahmeersuchen von Griechenland Zustimmungen des BAMF Überstellungen nach Deutschland Januar 2017 904 403 169 Februar 2017 986 503 333 März 2017 1.160 1.220 495 April 2017 451 555 183 Mai 2017 622 769 82 Juni 2017 372 483 129 Juli 2017 259 650 106 August 2017 257 287 140 September 2017 207 123 281 Oktober 2017 198 157 295 November 2017 190 67 607 Dezember 2017 201 93 369 Gesamt 2017 5.807 5.310 3.189 Stand der Abfrage: 11. Februar 2018 Ein Vergleich mit anderen Statistiken ist nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/921 12. Wie viele Personen, für die das BAMF bereits die Zustimmung zur Übernahme erklärt hat, warten aktuell in Griechenland noch auf ihre Überstellung (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und differenzieren , in welchem Quartal die Zustimmung erfolgte), wie viele Zustimmungen des BAMF zur Übernahme von Personen aus Griechenland hat es im Jahr 2017 bzw. zum letzten Stand (bitte differenzieren) gegeben, und wie viele Überstellungen gab es in den entsprechenden Zeiträumen? Nach Angaben der griechischen Asylbehörde warten aktuell (Abfragestand: 13. Februar 2018) rund 3 100 Personen, für die Deutschland seine Zuständigkeit zur Durchführung des Asylverfahrens erklärt hat, auf eine Überstellung nach Deutschland. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Zustimmungen des BAMF an Griechenland 2017 Herkunftsländer gesamt 5.310 darunter: Syrien 3.444 Afghanistan 865 Irak 658 ohne Angabe 127 Iran 49 Überstellungen von Griechenland nach Deutschland 2017 Herkunftsländer 3.189 darunter: Syrien 2.501 Afghanistan 343 Irak 234 Iran 23 Ungeklärt 23 2017 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Zustimmungen des BAMF 2.126 1.807 1.060 317 Überstellungen von Griechenland 997 394 527 1.271 Stand der Abfrage: 11. Februar 2018 Ein Vergleich mit anderen Statistiken ist nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/921 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wann wird voraussichtlich das Ziel erreicht werden, „regelmäßige Überstellungen entsprechend den Vorgaben der Dublin-Verordnung … zu gewährleisten “ (vgl. Antwort vom 25. September 2017 auf die Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/13667 der Abgeordneten Ulla Jelpke), so dass Überstellungen aus Griechenland „mittelfristig wieder in der vorgesehenen sechsmonatigen Frist“ nach der Dublin-Verordnung stattfinden (www. presseportal.de/pm/58964/3757453), was tun die deutschen und griechischen Behörden konkret dafür, dieses Ziel der Einhaltung von EU-Recht bei Überstellungen nach Deutschland möglichst schnell zu erreichen, und ist insbesondere an den Einsatz von Chartermaschinen gedacht, nachdem die Umsiedlung aus Griechenland weitgehend beendet wurde (bitte darlegen), und inwieweit stand die Bundesregierung bislang mit der EU-Kommission zu diesem Thema in einem Kontakt bzw. Austausch (bitte auflisten)? Konkrete zeitliche Prognosen, wie sich die Wartezeiten für die in Griechenland befindlichen Antragsteller, die auf eine Überstellung nach Deutschland warten, entwickeln werden, lassen sich nicht anstellen, insbesondere da dies auch von objektiven Umständen abhängt, auf die die Bundesregierung keinen Einfluss hat. Wie die Entwicklung der vergangenen Monate gezeigt hat, konnten jedoch aufgrund der engen Abstimmung zwischen dem BAMF und der griechischen Asylbehörde und der erweiterten Kapazitäten auf beiden Seiten höhere Überstellungszahlen als in der Vergangenheit erreicht werden. Dies führte bereits dazu, dass nach Angaben der griechischen Asylbehörde derzeit (Stand: 13. Februar 2018) noch rund 3 100 Personen auf eine Überstellung nach Deutschland warten. Anfang Dezember 2017 (Stand: 4. Dezember 2017) warteten nach Angaben der griechischen Asylbehörde noch rund 4 500 Personen auf ihre Überstellung nach Deutschland. Im Hinblick auf die Bewertung des Einsatzes von Chartermaßnahmen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/273 verwiesen. Zum Thema des Einsatzes von Chartermaßnahmen sieht die Bundesregierung keinen Anlass, sich mit der EU-Kommission auszutauschen. Derartige Maßnahmen werden im Rahmen bilateraler Kontakte zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten abgestimmt. 14. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der durch die EU-Kommission eingeleiteten asylrechtlichen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, hat es inzwischen eine Überstellung nach Ungarn gegeben , nachdem dies seit Mai 2017 nicht mehr der Fall war (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13428, Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.), liegen inzwischen einzelfallbezogene Zusicherungen Ungarns über eine EU-rechtskonforme Behandlung überstellter Asylsuchender vor, und wenn nicht, wie bewerten dies die Bundesregierung bzw. die EU-Kommission? Nach Kenntnis der Bundesregierung dauert das durch die EU-Kommission eingeleitete asylrechtsbezogene Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn an. Es liegen derzeit (Stand: 13. Februar 2018) keine individuellen Zusicherungen durch ungarische Behörden vor, so dass keine Überstellung nach Ungarn erfolgte. Die Europäische Kommission teilte am 7. Dezember 2017 mit, dass sie Ungarn eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt hat und das Verfahren somit vorangetrieben hat. Der aktuelle Stand von Vertragsverletzungsverfahren kann online eingesehen werden unter http://ec.europa.eu/atwork/appllying-eu-law/ infringementsproceedings/infrigement_decisions/?r_dossier=&noncom=0& decision_date_from=&decision_date_to=&active_only=0&title=&submit= Search&lang_code=de. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/921 15. Welches Vorgehen ist vorgesehen für den Fall, dass Ungarn eine einzelfallbezogene Zusicherung abgibt, und wird dann insbesondere die Person nach Ungarn überstellt, obwohl die Bundesregierung „deutliche Zweifel“ daran hat, ob die verschärfte ungarische Asylgesetzgebung „überhaupt mit EUund internationalem Recht in Einklang zu bringen ist“ (Einschätzung des Staatsministers im Auswärtigen Amt Michael Roth vom 11. April 2017, vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12622), und worauf genau beruhen diese deutlichen Zweifel der Bundesregierung (bitte darstellen)? Ob Überstellungen nach Ungarn im Falle des Vorliegens einer individuellen Zusicherung durchgeführt werden, wird erst nach Prüfung der individuellen Zusicherung unter Einbeziehung aller sonstigen, relevanten Umstände des Einzelfalls entschieden. 16. Wie ist die nach Auffassung der Fragesteller ausweichende und allgemein gehaltene Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13428, der sie auch auf Nachfrage nichts hinzufügen wollte (vgl. Schreiben des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern Klaus Vitt vom 28. September 2017 an die Abgeordnete Ulla Jelpke), zu verstehen, wenn nicht so, dass die systematischen Misshandlungen von Schutzsuchenden an den ungarischen Grenzen der Bundesregierung zwar bekannt sind, sie diese aber niemals in den EU-Gremien thematisiert hat, weil auch sonst niemand dieses Thema auf die Tagesordnung von EU-Gremien gesetzt hat (bitte ausführen; Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/273)? Aus Sicht der Bundesregierung ist der Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13428 vom 28. August 2017 nichts hinzuzufügen. 17. Wie werden Überstellungen im Rahmen eines Verfahrens an den deutschen EU-Binnengrenzen rechtlich und statistisch gewertet (als Zurückweisungen, Zurückschiebungen, Abschiebungen, Überstellungen), in welcher Statistik geschieht dies, und wie viele Überstellungen nach einem Verfahren an der deutschen Binnengrenze hat es 2017 gegeben (bitte nach Monaten auflisten sowie nach Zielstaaten und wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren )? Für die Durchführung des Dublin-Verfahrens ist das BAMF zuständig. Dies gilt auch für Schutzsuchende, die an einer EU-Binnengrenze durch die Bundespolizei festgestellt werden. Überstellungen in andere Mitgliedstaaten nach der Dublin- Verordnung werden in der sogenannten Dublin-Statistik geführt. Im Rahmen dieser Statistik wird nicht gesondert ausgewiesen, ob die Schutzsuchenden zuvor an der EU-Binnengrenze durch die Bundespolizei festgestellt wurden. Die Bundespolizei erfasst aufenthaltsverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen statistisch als Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung. Abhängig von der jeweiligen Feststellungssituation kann es hierbei um eine Dublin-Überstellung handeln. Eine weitere Differenzierung im Sinne der Fragestellung erfolgt in der Statistik nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/921 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie lange dauern Dublin-Verfahren an deutschen EU-Binnengrenzen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/273, Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.) mindestens, längstens bzw. im ungefähren Durchschnitt, und ist die Vermutung zutreffend, dass in allen oder den meisten dieser Verfahren Überstellungshaft beantragt wird, oder wie werden die Betroffenen gegebenenfalls anderweitig in Grenznähe für die Dauer des Verfahrens untergebracht (bitte ausführen)? Über die Dauer von Dublin-Verfahren führt die Bundespolizei keine Statistiken. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 17 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/273 verwiesen. Sofern für die Betroffenen keine Sicherungshaft angeordnet wird, werden diese an die nächstgelegene oder, soweit bekannt, an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. 19. Wie viele Personen sind aktuell mit Dublin-Verfahren im BAMF befasst bzw. in der Gruppe „Dublinverfahren“ tätig (bitte nach genauer Tätigkeit und jeweiliger Stellenzahl auflisten), und welche diesbezüglichen Planungen gibt es? In der Dublin-Gruppe des BAMF sind Personen im Umfang von 310,8 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigt (Stand: 1. Februar 2018); hiervon sind 9,7 VZÄ im höheren Dienst, 181,1 VZÄ im gehobenen Dienst und 120,0 VZÄ im mittleren Dienst tätig. 20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Schutzsuchende, die bei der Einreise nach Deutschland in Dublin-Haft genommen werden und die in der Regel nicht die deutsche Sprache sprechen und das deutsche Rechtssystem nicht kennen, ausreichend über ihre Rechte informiert werden, wenn sie lediglich ein allgemeines Belehrungsformular erhalten und im Übrigen durch die Gerichte belehrt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/273, Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.), und warum wird es nicht für erforderlich gehalten, konkrete Telefonlisten zu Fachanwältinnen und Fachanwälten in örtlicher Nähe vorzuhalten , wie es beim Asyl-Flughafenverfahren üblich ist? Die im Falle von freiheitsentziehenden Maßnahmen erforderlichen Belehrungen erfolgen durch die Bundespolizei vollständig und jeweils in einer für den Betroffenen verständlichen Sprache. Dies geschieht entweder schriftlich oder mittels eines Dolmetschers. Die praktischen Erfahrungen der Bundespolizei zeigen derzeit keinen Handlungsbedarf im Sinne der Fragestellung auf. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/273 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333