Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 4. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9214 19. Wahlperiode 09.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8728 – Meilensteine des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD zum Breitbandausbau – Stand der Dinge V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD den Anspruch gesetzt, Gigabit-Netze in alle Regionen Deutschlands zu bringen und gleichzeitig Deutschland an die Weltspitze im Bereich der digitalen Infrastruktur zu befördern. Nach dem Digital Economy and Society Index (DESI) 2018 der Europäischen Kommission steht Deutschland allerdings insgesamt nur im Mittelfeld der EU-Mitgliedstaaten, auf Platz 14 von 28 und damit nur knapp über dem EU-Durchschnitt. Bei Fibre to the Premises (FTTP), Glasfaserverbindung direkt bis zum Nutzer, lag Deutschland sogar nur auf Platz 25 von 28, mit weniger als 10 Prozent angeschlossenen Haushalten (Stand Juni 2017). Der Anspruch des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, „Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus“ zu führen und bis 2025 flächendeckend schnelles Internet für alle Bürger zu erreichen, ist daher ein hoch gestecktes Ziel, in Anbetracht des bisherigen Ausbautempos , insbesondere in ländlichen Regionen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9214 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wurden Fördermittel im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes ausschließlich für den Ausbau mit Glasfasertechnologie verwendet, wie auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossen? 2. Wenn nein, wofür wurden Fördermittel auch verwendet, und wie hoch war der Anteil anderer Breitbandtechnologien als Glasfaser an den abgerufenen Fördermitteln (bitte in absoluten Zahlen sowie in Prozent von der Gesamtsumme der Förderung angegeben)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das bisherige Förderprogramm in „weißen Flecken“ (Versorgung < 30 Mbit/s) wurde mit dem Relaunch des Breitbandförderprogramms auf Gigabitförderung ausgerichtet. Somit werden entsprechend den Ausführungen im Koalitionsvertrag mit dem neuen Förderaufruf nach dem Relaunch nur Glasfaser-Projekte gefördert . 3. Wie weit ist der Breitbandausbau in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegte Ziel flächendeckenden Ausbaus mit Gigabit-Netzen bis 2025? In Deutschland sind Mitte 2018 knapp zwei Drittel (63,9 Prozent) der Haushalte über hochleistungsfähige TV-Kabelnetze (HFC-Netze) an das Internet angebunden . Diese Netze werden durch die Umstellung auf den Standard Docsis 3.1 zukünftig gigabitfähig sein. 8,5 Prozent der Haushalte in Deutschland konnten Mitte 2018 einen Glasfaseranschluss (FTTB/H) buchen. 4. Wie viele Kilometer Glasfaserkabel wurden im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in Deutschland verlegt? 5. Wie viele Kilometer Glasfaserkabel wurden im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung in ländlichen sowie strukturschwachen Regionen verlegt? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor, da die Länge der verlegten Glasfaserkabel in Kilometer statistisch nicht erfasst wird. 6. Wie viele Haushalte wurden im Jahr 2018 insgesamt mit Glasfaserkabeln angeschlossen? 7. Wie viele Haushalte wurden im Jahr 2018 in ländlichen sowie strukturschwachen Regionen mit Glasfaserkabeln angeschlossen? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Von Mitte 2017 bis Mitte 2018 wurden in Deutschland 483 900 Haushalte mit Glasfaserkabeln angeschlossen. Hiervon waren 52 800 Haushalte in ländlichen Räumen angesiedelt (Quelle: Breitbandatlas des Bundes). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9214 8. Wie viele Straßen verfügen in Deutschland über Glasfaserkabel, und wie viele Haushalte an diesen Straßen verfügen über Glasfaseranschlüsse (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor, da die Zahl der Straßen, in denen Glasfaserkabel verlegt worden sind, statistisch nicht erfasst wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. 9. Wie weit ist die Umsetzung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Glasfaserkabeln für Wettbewerber (Open-Access), wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossen, bisher umgesetzt worden? 10. Wie weit ist die Bundesregierung mit der Ausgestaltung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf flächendeckenden Zugang zu schnellem Internet für die Bürger, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossen und für Mitte der Legislaturperiode angekündigt? 11. Was sind nach der Planung der Bundesregierung die Konsequenzen für die damit beauftragten Unternehmen, wenn dieses Ziel trotz eines Rechtsanspruches verfehlt wird? 12. Welche Ansprüche entstehen daraus nach dem aktuellen Kenntnisstand für betroffene Bürger, die keinen Zugang zu schnellem Internet erhalten können ? Die Fragen 9 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet . Die Bundesregierung ist derzeit damit befasst, die Vorgaben des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation, der am 18. Dezember 2018 in Kraft getreten ist, bis Ende 2020 in nationales Recht umzusetzen. Hierzu sind weitreichende Anpassungen sowie Veränderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) erforderlich. Im Rahmen dieser TKG-Novelle werden die Anforderungen, die sich aus dem Koalitionsvertrag ergeben, in das TKG eingearbeitet. Hierzu zählt auch der im Koalitionsvertrag angekündigte rechtlich abgesicherte Anspruch auf schnelles Internet sowie die Umsetzung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Glasfaserkabeln . Ziel der Bundesregierung ist eine ganzheitliche und transparente Lösung, die den rechtlich abgesicherten Anspruch mit dem bestehenden bzw. zu modernisierenden Instrumentarium des TKG, einschließlich der Zugangs- und Entgeltregulierung sowie dem Universaldienst, und der Förderung sinnvoll verbindet. Das BMVI und das BMWi haben erste Eckpunkte zur TKG-Novelle am 26. Februar 2019 vorgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333