Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 8. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9302 19. Wahlperiode 09.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8480 – Zentren der Gesundheitsforschung für Psychische Gesundheit und Kinder- und Jugendgesundheit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den Bereichen der psychischen Gesundheit sowie der Kinder- und Jugendgesundheit gibt es angesichts der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung dieser Bereiche sowie der Besonderheiten bei der Versorgung der jeweiligen Patientengruppen erheblichen Forschungsbedarf und die Notwendigkeit, die Forschungsergebnisse schnell den Betroffenen zugutekommen zu lassen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) kündigte im September 2018 die Gründung zweier neuer Deutscher Zentren der Gesundheitsforschung (DZG) in diesen Bereichen an. Anders als bei den bereits bestehenden Zentren sollen sich diese Forschungseinrichtungen nicht auf einzelne Erkrankungen beziehen, sondern mehrere heilberufliche Disziplinen vereinen. Um den damit verbundenen Anforderungen gerecht zu werden, müssen nach Ansicht der Fragesteller die Förderbedingungen der angekündigten Ausschreibungen die Weichen in die richtige Richtung stellen. In seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung vom 14. Juli 2017 (Drucksache 6413-17) mahnte der Wissenschaftsrat eine Reihe von Handlungsbedarfen an, die vor der Gründung neuer DZGs umzusetzen seien. Insbesondere wies der Wissenschaftsrat darauf hin, dass die Förderung der DZGs nur als Teil der bestehenden wissenschaftlichen Landschaft der Gesundheitsforschung erfolgreich sein könnte, und darum die Vernetzung mit der universitären und außeruniversitären Forschung besonders wichtig sei. Zudem ist nach Ansicht der Fragesteller zentral, dass vor allem bei der Forschung zur psychischen Gesundheit auch Menschen mit psychischen Erkrankungen aktiv am Forschungsprozess beteiligt werden, um die Ergebnisse noch deutlicher an den Bedürfnissen der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu orientieren. Die damit einhergehende, stärkere Berücksichtigung sozialer und psychosozialer Faktoren kann nach Ansicht der Fragesteller den praktischen Nutzen der Forschungsergebnisse noch weiter erhöhen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9302 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bereits in den Jahren 2009 bis 2012 wurden insgesamt sechs Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung mit dem Ziel der besseren Vernetzung der exzellenten universitären und außeruniversitären Partner in Deutschland gegründet, verbunden mit der Absicht, die Translation von Forschungsergebnissen vom Labor hin zu den Patientinnen und Patienten zu beschleunigen. Die Zentren haben sowohl im Bereich der Grundlagenforschung als auch bei der translationalen Umsetzung neuer Erkenntnisse bereits wesentliche Meilensteine erreicht. Sie wurden in den Jahren 2013 bis 2016 durch unabhängige, international renommiert besetzte Gutachtergremien sehr erfolgreich evaluiert. Die Gutachter gaben wertvolle Hinweise und Empfehlungen für die zukünftige Arbeit und Ausrichtung der einzelnen Zentren und bestätigten gleichzeitig die hohe Qualität und den großen Nutzen , den die DZG für die translationale Gesundheitsforschung in Deutschland und darüber hinaus stiften. Im Juli 2017 kam der Wissenschaftsrat zum Schluss, dass mit den DZG wichtige Voraussetzungen für eine verbesserte und beschleunigte translationale Forschung in Deutschland zu spezifischen Volkskrankheiten geschaffen wurden. Darüber hinaus gab er verschiedene Empfehlungen zur Weiterentwicklung der DZG. Entsprechend haben die Zentren ihre Aktivitäten verstärkt, sich untereinander zu vernetzen, und stimmen sich zu vielen Themen mittlerweile zentrumsübergreifend ab. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Sommer 2018 entschieden, die Gründung zweier neuer Deutscher Zentren der Gesundheitsforschung in den Bereichen der Psychischen Gesundheit und Kinder- und Jugendgesundheit anzugehen. Der Aufbau der beiden Zentren soll auf dem Weg eines wissenschaftsgeleiteten Verfahrens erfolgen. Das BMBF wird dazu zwei Bekanntmachungen veröffentlichen, die jeweils die Rahmenbedingungen für einen wissenschaftlichen Wettbewerb festlegen. Grundlage der Bekanntmachungen werden die Ergebnisse eines umfassenden Sondierungsprozesses sein, der dazu dient, die für die Gestaltung des Aufbaus der beiden Zentren maßgeblichen Gesichtspunkte zu ermitteln, damit diese in die Bekanntmachungen einfließen können. Darüber hinaus sind weitere Planungsschritte erforderlich, damit der nachfolgende Aufbau der beiden Zentren strukturiert und erfolgreich verlaufen kann. 1. Wann wird das BMBF die Ausschreibungen und Zuwendungsbedingungen für das Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit sowie das Zentrum für Psychische Gesundheit veröffentlichen? Die in der Vorbemerkung der Bundesregierung geschilderten Prozesse der Konzeption und Planung dauern noch an. Nach deren Abschluss werden die Bekanntmachungen mit den Rahmenbedingungen zum Aufbau eines Zentrums für Kinder - und Jugendgesundheit und eines Zentrums für Psychische Gesundheit veröffentlicht . 2. Welche Akteure waren in die bisherige Planung der jeweils vorgesehenen Zentren eingebunden, und anhand welcher Kriterien wurden diese ausgewählt ? Im Rahmen der Konzeption und Planung wurden ausführliche Gespräche mit ausgewiesenen , internationalen Expertinnen und Experten in den Bereichen Kinderund Jugendgesundheit und Psychische Gesundheit sowie Gespräche mit Fachgesellschaften geführt. Darüber hinaus fanden Gespräche mit Betroffenen- und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9302 Angehörigenvertretungen, mit Vertretungen aus Hochschulen, mit Vertretungen aus der Versorgung und mit Vertretungen der bestehenden Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung statt. Die Kriterien zur Auswahl der eingeladenen Personen und Organisationen folgten dem Zweck der jeweiligen Gespräche. Für die Auswahl der internationalen Expertinnen und Experten waren dies beispielsweise wissenschaftliche Expertise und international anerkannte Exzellenz, Erfahrung mit größeren Forschungsstrukturen und eine insgesamt breite Abdeckung des Bereiches der Kinder- und Jugendgesundheit bzw. der Psychischen Gesundheit. 3. Welche Förderdauer ist für das Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit sowie das Zentrum für Psychische Gesundheit jeweils vorgesehen? Die Förderdauer der Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung ist grundsätzlich langfristig angelegt. 4. Welche Mittelausstattungen sind für die beiden geplanten Zentren der Gesundheitsforschung jeweils vorgesehen (bitte jeweils geplante Förderdauer und Förderhöhe nennen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Wie stellt das BMBF sicher, dass die Forschungsförderung zur psychischen Gesundheit Grundlagenforschung und angewandte Forschung in ausgeglichener Weise adressiert, und wie hoch war die jährliche Forschungsförderung in den jeweiligen Gebieten seit 2013? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Rahmen der Projektförderung fördert das BMBF von 2015 bis 2021 ein Forschungsnetz zu Psychischen Erkrankungen . Die Förderung wird sich auf insgesamt 54 Mio. Euro belaufen. Ziel des Forschungsnetzes ist es, zu psychischen Erkrankungen mit besonders hoher Krankheitslast in der Bevölkerung neue und wirksamere diagnostische, therapeutische und präventive Konzepte zu entwickeln. Das Forschungsnetz verfolgt dabei einen problemlösungsorientierten Ansatz, der Grundlagenforschung und angewandte Forschung eng miteinander verbindet. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die jährliche Forschungsförderung im Forschungsnetz für die beiden Bereiche getrennt auszuweisen. Dies gilt auch für die weiteren BMBF-geförderten Maßnahmen in diesem Bereich. 6. Inwiefern fördert das BMBF den Transfer der Ergebnisse der translationalen Forschung in die Versorgungswirklichkeit der Patientinnen und Patienten? In dem im November 2018 beschlossenen Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung ist ebenso wie im Vorläuferprogramm die Translation bzw. der Transfer von Forschungsergebnissen in die praktische Nutzung ein wesentliches handlungsleitendes Ziel. Der Transfer der Ergebnisse der translationalen Forschung wird in den Maßnahmen der Rahmenprogramme entsprechend der spezifischen Gegebenheiten berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9302 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie stellt das BMBF sicher, dass die geplante Förderung einzelner Zentren die bisher vorherrschende Netzwerkförderung sinnvoll ergänzt und die bestehende Forschungslandschaft in ihrer Breite und Tiefe gestärkt wird? 8. Welche Kriterien liegen der Auswahl der zukünftigen Partner der beiden neuen durch das BMBF geförderten Zentren zugrunde? Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Inwiefern berücksichtigt das BMBF im Rahmen seiner Förderentscheidung der geplanten Zentren, ob Forschungsvorhaben soziale und psychosoziale Faktoren (Bildungsgrad, Armut, Wohnungslosigkeit, Aufenthaltsstatus, frühe Kindheitsbelastungen, Kinder mit psychisch kranken Eltern oder soziale Stigmatisierung und Ausgrenzung) einbeziehen? 10. Inwiefern berücksichtigt das BMBF im Rahmen seiner Förderentscheidung, ob Forschungsvorhaben geschlechts- und genderspezifische Faktoren berücksichtigen ? 11. Inwiefern berücksichtigt das BMBF im Rahmen seiner Förderentscheidung, ob Forschungsvorhaben langfristig angelegte und die gesamte Lebensspanne betreffende Verlaufsbeobachtungen auch unter Einbeziehung der Lebenswelt der Patientinnen und Patienten beinhalten? Die Fragen 9 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Förderentscheidung des BMBF setzt voraus, dass eine Bekanntmachung des BMBF veröffentlicht worden ist und dass Bewerbungen zur Förderung eingegangen sind, die gemäß den in der Bekanntmachung festgelegten Kriterien positiv bewertet worden sind. Zu der künftigen Förderentscheidung können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden. 12. Inwiefern stellt das BMBF sicher, dass Ansätze der partizipativen Forschung im Rahmen der Förderentscheidung durch das BMBF berücksichtigt werden ? 13. Inwiefern plant das BMBF, Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenen, Angehörigen, Organisationen der Selbsthilfe oder aus der Versorgungspraxis in die Arbeit der Zentren beispielsweise durch Beiräte einzubeziehen? Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet. Das im November 2018 beschlossene Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung verfolgt das übergreifende Ziel, die Partizipation in der Gesundheitsforschung zu stärken. Das BMBF wird dieses Ziel auch beim Aufbau der beiden neuen DZG verfolgen. Einen ersten Schritt hierzu stellten die Anhörungen von Betroffenen- und Angehörigenverbänden im Rahmen der konzeptionellen Planungen dar. 14. Wann, und in welcher Form wird das BMBF die beiden geplanten Zentren evaluieren, und inwiefern ist geplant, auf Grundlage der Evaluationsergebnisse die Zentren fortlaufend weiterzuentwickeln? 15. Auf welche Weise wird das BMBF den Transfer der Ergebnisse der translationalen Forschung in die Versorgungswirklichkeit der Patientinnen und Patienten evaluieren? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9302 16. Inwiefern werden bei der Evaluierung durch das BMBF die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung der Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung (Drucksache 6413-17) berücksichtigt? Die Fragen 14 bis 16 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Art und Weise der Evaluierung der DZG werden bei den beiden neu zu gründenden Zentren umgesetzt werden. Die Zeitpunkte für die Evaluierungen sind abhängig vom Zeitpunkt der Gründung der Zentren. Die Bewertung des Transfers der Ergebnisse der translationalen Forschung wird wesentlicher Bestandteil der Evaluierung der DZG auf der Grundlage geeigneter Translationskriterien sein. 17. Inwiefern folgt das BMBF der Empfehlung des Wissenschaftsrats hinsichtlich der empfohlenen Entwicklung von Translationskriterien durch eine DZG-übergreifende Kommission? Was ist der Stand der Umsetzung? Falls das BMBF dem Empfehlungen des Wissenschaftsrates nicht folgt, warum nicht? Der Vorschlag des Wissenschaftsrats zur Schaffung einer DZG-übergreifenden Kommission zur Entwicklung von Translationskriterien wurde durch das BMBF begrüßt. Bereits während der Befassung des Wissenschaftsrates im Jahr 2017 erfolgte auf Initiative des BMBF eine Erarbeitung gemeinsamer Indikatoren und Kennzahlen der DZG zur Messung translationaler Entwicklungen in den Zentren. Die DZG haben sich daher gemeinsam auf einen Mindestsatz an Indikatoren verständigt . Auf dieser Grundlage wurden für 2018 die ersten Daten erhoben und ausgewertet. Eine verlässliche Bewertung der Ergebnisse wird jedoch nur im Rahmen eines jahresübergreifenden Vergleichs möglich sein. Die vom Wissenschaftsrat angeregte Einrichtung einer übergreifenden Kommission kann in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag leisten. 18. Bevorzugt das BMBF für die Zentren eine hierarchische Struktur mit zentralem Standort und weiteren Außenstellen oder ein Netzwerk grundsätzlich gleichberechtigter Standorte (bitte Position begründen)? 19. Inwiefern werden bei diesen Strukturentscheidungen die o. g. Empfehlungen des Wissenschaftsrats einfließen und umgesetzt? 20. Inwiefern wird in Zukunft die Möglichkeit für die geförderten Standorte bestehen , sich selbständig mit weiteren (universitären) Standorten zu vernetzen ? 21. Inwiefern findet die im Nationalen Aktionsplan für Menschen mit seltenen Erkrankungen vorgesehene Zentrenstruktur (A-, B- und C-Zentren) in der Strukturplanung um die DZG Berücksichtigung? Wie kann hier nach Auffassung des BMBF eine sinnvolle Verknüpfung geschehen ? Die Fragen 18 bis 21 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9302 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, dass bestehende universitäre Standorte der Medizin oder Psychologie ohne die Anbindung an eines der geplanten Zentren in Zukunft benachteiligt oder in ihrem Bestehen gefährdet sein könnten? Falls ja, wie plant die Bundesregierung dem entgegenzuwirken? Die Grundfinanzierung und die Weiterentwicklung der universitären Standorte ist Aufgabe der Länder und wird von diesen wahrgenommen. Die bestehenden Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung haben wesentlich zu einer Stärkung des Forschungsstandortes Deutschland im Bereich der Gesundheitsforschung beigetragen. Dazu gehört auch, dass Universitäten und Forschungseinrichtungen , die nicht in die Zentren formal einbezogen sind, durch Assoziation mit den Zentren mittelbar profitieren können. Ähnliche Entwicklungen sind für die beiden neuen Zentren zu erwarten. 23. Welche Finanzierung sieht das BMBF für die neuen Zentren vor, und bevorzugt sie eine direkte Bundesförderung an die einzelnen Netzwerkpartner oder die zentrale Mittelvergabe an und Koordination über einen herausgehobenen Standort? 24. Inwiefern werden durch die geplanten Ausschreibungen die Vernetzung verschiedener Fächer an den Universitäten und Hochschulen gefördert und die Bewerbungen von regionalen oder transregionalen Verbünden gezielt angeregt ? 25. Inwiefern findet angesichts der Herausforderung einer Zusammenführung und Koordination adäquater medizinischer, pflegerischer und psychosozialer Leistungen sowie sozialer Unterstützungsangebote in der Versorgungspraxis die an Universitäten und Hochschulen angesiedelte pflegewissenschaftliche Expertise in den Organisationsstrukturen der geplanten Forschungszentren Berücksichtigung? 26. Inwiefern sind bei den Finanzierungsentscheidungen die o. g. Empfehlungen des Wissenschaftsrats, insbesondere zu Overhead-Pauschalen, Infrastrukturpauschalen und flexiblen Mitteln, eingeflossen und umgesetzt worden? 27. Inwiefern sind bei den Ausschreibungen die o. g. Empfehlungen des Wissenschaftsrats in den Bereichen Vernetzung, Nachwuchsförderung und Infrastrukturen eingeflossen und umgesetzt worden? 28. Welche Rolle wird die Förderung von eHealth bei der geplanten Förderung spielen, und inwiefern ist die Förderung von Disseminations- und Implementierungsforschung geplant, um eHealth-Ansätze in die Versorgungspraxis zu bringen? 29. Welche Rolle werden Fragen der Technikfolgenabschätzung in Bezug auf die Chancen und Risiken von eHealth, Big Data und Künstlicher Intelligenz im Rahmen der Ausschreibung spielen? 30. Welche Rolle werden ethische Fragen zum Einsatz von eHealth, Big Data und Künstlicher Intelligenz im Rahmen der Ausschreibung spielen? Die Fragen 23 bis 30 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9302 31. Plant die Bundesregierung die Gründung weiterer Deutscher Zentren der Gesundheitsforschung , und wenn ja, zu welchen Forschungs- bzw. Versorgungsbereichen , was ist der Umsetzungsstand, und wann wird die Ausschreibung veröffentlicht? Die Bundesregierung plant in dieser Legislaturperiode nicht, weitere Gründungen von Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung über die in der Vorbemerkung der Bunderegierung hinaus genannten Zentren anzugehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333