Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9329 19. Wahlperiode 11.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8747 – Details zur Erwerbsminderungsrente V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten ist nur unter engen versicherungsrechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen möglich, deren Vorliegen häufig strittig ist. Es kommt nach Kenntnis der Fragesteller zu langen rechtlichen Auseinandersetzungen, die sich teilweise über Jahre hinziehen. Die Dauer der Verfahren hat Einfluss auf die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes und belastet die Betroffenen und deren Angehörige. Besonders problematisch ist dabei nach Ansicht der Fragesteller, dass sich ggf. eine Versorgungslücke ergibt, wenn das befristet geleistete Krankengeld und das Arbeitslosengeld I auslaufen, der Rechtsstreit über die Rente jedoch noch anhängig ist. Der Zugang zu den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist dann häufig aufgrund des Erwerbseinkommens des Ehepartners versperrt. Es besteht also nach Ansicht der Fragesteller insofern Interesse, einen detaillierten Überblick zu den Verfahrensdauern zu erhalten. Die Renten zur Erwerbsminderung untergliedern sich in die Renten wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch –SGB VI) und die Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI). Grundsätzlich werden Erwerbsminderungsrenten zunächst befristet gewährt. Es besteht somit nach Ansicht der Fragesteller ein Interesse an weiteren Details zu den Rentenbewilligungen. 1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 jeweils der unerledigte Anfangsbestand und die Neuzugänge an Anträgen auf eine Erwerbsminderungsrente, differenziert nach den Rentenzweigen (Allgemeine Rentenversicherung und Knappschaftliche Rentenversicherung ), und wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer der Antragsverfahren betreffend die Erwerbsminderungsrenten? Der unerledigte Anfangsbestand sowie die effektiven Neuzugänge von Rentenanträgen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit differenziert nach Rentenzweigen sind für die angefragten Berichtsjahre der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der Antragsverfahren (Laufzeit beim Versicherungsträger ) ist für die gesetzliche Rentenversicherung ausgewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9329 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Unerledigte Anfangsbestände und effektive Zugänge von Rentenanträgen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Rentenzweigen sowie die durchschnittliche Laufzeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung für erledigte Neu- und Änderungsanträge in den Jahren 2014 bis 2018 1) Gesetzliche Rentenversicherung, ohne AAÜG-Fälle und ohne Vertragsrenten. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Antrags- und Erledigungsstatistik, verschiedene Jahrgänge 2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 der Bestand, der Zugang und die Erledigung von Widersprüchen betreffend die Erwerbsminderungsrenten, differenziert nach den Rentenzweigen ? 3. Aus welchen Gründen haben sich die in Frage 2 genannten Widersprüche statistisch erledigt (bitte getrennt ausweisen nach a) Widerspruch stattgegeben b) Widerspruch teilweise stattgegeben c) Widerspruch verworfen oder zurückgewiesen d) sonstige Erledigung bzw. Rücknahme des Widerspruchs)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Aus der nachstehenden Tabelle gehen der unerledigte Anfangsbestand, die effektiven Zugänge sowie die Erledigungen und die statistisch erfasste Art der Erledigung der Widersprüche betreffend die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für die angefragten Berichtsjahre hervor. Die Rechtsbehelfsstatistik der Deutschen Rentenversicherung sieht keine Differenzierung nach Rentenzweigen vor. Die Angaben erfolgen daher für die gesetzliche Rentenversicherung insgesamt. Unerledigter Anfangsbestand (Neuanträge und Sonderfälle) Effektive Zugänge von Neuanträgen (Neuanträge und Sonderfälle) Unerledigter Anfangsbestand (Neuanträge und Sonderfälle) Effektive Zugänge von Neuanträgen (Neuanträge und Sonderfälle) Tage 2014 83.979 335.385 4.392 9.825 109 2015 85.685 346.779 4.160 9.034 110 2016 90.777 349.642 3.819 8.649 115 2017 93.490 342.106 3.826 8.441 123 2018 99.604 334.625 3.792 7.669 129 Jahr Allgemeine Rentenversicherung Knappschaftliche Rentenversicherung Anzahl Ø Laufzeit beim Versicherungsträger (alle erledigten Neu- und Änderungsanträge )1) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9329 Bestand, Zugang und Erledigung der Widersprüche gegen Ablehnung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in den Jahren 2014 bis 2018, gesetzliche Rentenversicherung Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rechtsbehelfsstatistik, verschiedene Jahrgänge 4. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verfahrensdauer der Widerspruchsverfahren betreffend die Erwerbsminderungsrenten , differenziert nach den Rentenzweigen? In der rentenversicherungsweiten Rechtsbehelfsstatistik werden keine Laufzeiten erfasst. Daher ist eine Aussage zu der durchschnittlichen Verfahrensdauer der Widerspruchsverfahren nicht möglich. 5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 der Bestand, der Zugang und die Erledigung von Klagen (erste Instanz) betreffend die Erwerbsminderungsrenten, differenziert nach Rentenzweigen ? 6. Aus welchen Gründen haben sich die in Frage 5 genannten Klagen statistisch erledigt (bitte getrennt ausweisen nach a) Klagerücknahme b) abgewiesen mit Urteil bzw. Gerichtsbescheid c) stattgegeben durch Urteil bzw. Gerichtsbescheid d) teilweise stattgegeben durch Urteil bzw. Gerichtsbescheid e) sonstige Erledigung mit Nachgeben – Anerkenntnis Deutsche Rentenversicherung – DRV – f) sonstige Erledigung mit teilweisem Nachgeben – Vergleich)? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Aus der rentenversicherungsweiten Rechtsbehelfsstatistik können die angefragten Informationen über sozialgerichtliche Verfahren verschiedener Instanzen nicht entnommen werden. Für die Beantwortung der Fragen war eine Sonderauswertung der Deutschen Rentenversicherung notwendig. Da die Sonderauswertung ausgehend von der rentenversicherungsweiten Rechtsbehelfsstatistik konzi- 2014 2015 2016 2017 2018 Unerledigter Anfangsbestand 31.803 29.618 32.072 33.859 35.402 Effektive Zugänge an Widersprüchen 77.150 76.593 77.706 74.344 70.390 Erledigte Widersprüche insgesamt 79.335 74.139 75.921 72.801 68.893 durch: Bescheid 57.450 53.599 54.870 53.095 50.732 davon ergingen - mit vollem Erfolg 258 263 262 231 175 - mit teilweisem Erfolg 657 668 686 521 401 - ohne Erfolg wegen formeller Gründe 3.143 3.026 3.404 3.674 3.432 - ohne Erfolg wegen materieller Gründe 53.392 49.642 50.518 48.669 46.724 teilweise / vollständige Abhilfe 16.259 15.067 15.907 15.451 14.441 Zurücknahme 5.410 5.235 4.902 3.947 3.433 auf sonstige Weise 216 238 242 308 287 Anzahl im Berichtsjahr Gegenstand der Nachweisung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9329 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode piert und erstellt wurde, kann auch bei dieser nicht nach den Rentenzweigen differenziert werden. Die Angaben über Klagen (erste Instanz) erfolgen daher für die gesetzliche Rentenversicherung insgesamt und können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Bestand, Zugang und Erledigung von Klagen vor dem Sozialgericht (erste Instanz ) gegen die Ablehnung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in den Jahren 2014 bis 2018, gesetzliche Rentenversicherung Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rechtsbehelfsstatistik - Sonderauswertung, verschiedene Jahrgänge 7. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verfahrensdauer der Klageverfahren (erste Instanz) betreffend die Erwerbsminderungsrenten , differenziert nach Rentenzweigen? In der rentenversicherungsweiten Rechtsbehelfsstatistik, die für die Sonderauswertung zu Grunde gelegt wurde, werden keine Laufzeiten erfasst. Daher ist eine Aussage zu der durchschnittlichen Verfahrensdauer der Klageverfahren (erste Instanz ) nicht möglich. 8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 der Bestand, der Zugang und die Erledigung von Berufungen (zweite Instanz) betreffend die Erwerbsminderungsrenten, differenziert nach Rentenzweigen ? 9. Aus welchen Gründen haben sich die in Frage 8 genannten Berufungsverfahren jeweils statistisch erledigt (bitte getrennt ausweisen nach: a) Berufungsrückname b) abgewiesen mit Urteil bzw. Beschluss c) stattgegeben durch Urteil bzw. Beschluss 2014 2015 2016 2017 2018 Unerledigter Anfangsbestand 44.768 43.271 40.789 40.103 40.024 Effektive Zugänge an Klagen 29.879 27.819 28.083 26.740 25.284 Erledigte Klagen insgesamt 31.376 30.301 28.786 26.819 25.854 durch: Endurteil 5.533 5.546 5.057 4.728 4.690 - mit vollem Erfolg 266 293 259 224 273 - mit teilweisen Erfolg 444 483 612 975 1.158 - ohne Erfolg wegen formellen Gründen 36 40 29 17 15 - ohne Erfolg wegen materiellen Gründen 4.787 4.730 4.157 3.512 3.244 Gerichtsbescheid 2.006 2.051 2.079 2.142 2.164 - voll zugunsten des Versicherten 58 54 53 76 55 - teilweise zugunsten des Versicherten 135 96 107 69 85 - zu ungunsten des Versicherten 1.813 1.901 1.919 1.997 2.024 Anerkenntis 2.694 2.740 2.456 2.267 2.233 Klagerücknahme 13.802 13.073 12.832 11.946 11.564 Vergleich 7.062 6.626 6.104 5.538 5.016 auf sonstige Weise 279 265 258 198 187 Gegenstand der Nachweisung im Berichtsjahr Anzahl Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9329 d) teilweise stattgegeben durch Urteil bzw. Beschluss e) sonstige Erledigung mit Nachgeben – Anerkenntnis DRV – f) sonstige Erledigung mit teilweisem Nachgeben – Vergleich)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Zur Ermittlung der Daten im Rahmen einer Sonderauswertung wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Aus der nachstehenden Tabelle geht der unerledigte Anfangsbestand, die effektiven Zugänge sowie die Erledigungen und die statistisch erfasste Art der Erledigung von Berufungen vor dem Landessozialgericht (zweite Instanz) betreffend die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für die angefragten Berichtsjahre hervor. Bestand, Zugang und Erledigung von Berufungen vor dem Landessozialgericht (zweite Instanz) gegen die Ablehnung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in den Jahren 2014 bis 2018, gesetzliche Rentenversicherung Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rechtsbehelfsstatistik - Sonderauswertung, verschiedene Jahrgänge 10. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verfahrensdauer der Berufungsverfahren (zweite Instanz) betreffend die Erwerbsminderungsrenten , differenziert nach Rentenzweigen? In der rentenversicherungsweiten Rechtsbehelfsstatistik, die für die Sonderauswertung zu Grunde gelegt wurde, werden keine Laufzeiten erfasst. Daher ist eine Aussage zu der durchschnittlichen Verfahrensdauer der Berufungsverfahren (zweite Instanz) nicht möglich. 11. Wie viele Anträge auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 jeweils gestellt (Neuzugänge), und wie viele Anträge wurden abgelehnt und bewilligt (bei den bewilligten Renten bitte getrennt ausweisen: a) Renten wegen voller Erwerbsminderung – ohne Arbeitsmarktrenten – b) Arbeitsmarktrenten c) Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 2014 2015 2016 2017 2018 Unerledigter Anfangsbestand 5.272 5.333 5.116 4.882 4.753 Effektive Zugänge an Berufungen 3.893 3.646 3.480 3.272 3.308 Erledigte Berufungen insgesamt 3.832 3.863 3.714 3.401 3.311 durch: Endurteil 923 989 903 841 764 - mit vollem Erfolg 27 24 20 25 41 - mit teilweisen Erfolg 41 41 23 30 22 - ohne Erfolg wegen formellen Gründen 16 15 24 12 13 - ohne Erfolg wegen materiellen Gründen 839 909 836 774 688 Beschluss 151 145 173 192 193 Anerkenntis 100 105 101 102 102 Zurücknahme der Berufung 1.923 1.898 1.861 1.707 1.678 Vergleich 697 679 626 512 534 Urteil mit Zurückverweisung 8 2 8 5 1 Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde 3 1 - 2 1 auf sonstige Weise 27 44 42 40 38 Gegenstand der Nachweisung im Berichtsjahr Anzahl Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9329 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit e) befristete bzw. unbefristete Renten)? Die Anzahl der neu zugegangenen Rentenanträge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Anzahl der Bewilligungen nach Rentenarten sowie der Ablehnungen für die gewünschten Jahre sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Dabei ist zu beachten, dass es sich um die jeweiligen Arbeitsergebnisse eines Kalenderjahres handelt und kein Bezug von den Bewilligungen und Ablehnungen auf zuvor gestellte Anträge hergestellt werden kann. Die explizite Ausweisung der bewilligten Renten nach b) Arbeitsmarktrenten kann aus der Antrags- und Erledigungsstatistik der Deutschen Rentenversicherung nicht entnommen werden , da dieser Tatbestand dort nicht gesondert erfasst wird. Deshalb enthält die Fallgruppe a) Renten wegen voller Erwerbsminderung auch Arbeitsmarktrenten. Auch eine Differenzierung nach befristeten beziehungsweise unbefristeten Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung wird in der Antrags- und Erledigungsstatistik nicht vorgenommen. Die unter d) angefragte Rentenart wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (Übergangsrecht) ist unter c) Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung enthalten. Effektive Neuzugänge und erledigte Rentenanträge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Art der Erledigung, in den Jahren 2014 bis 2018, gesetzliche Rentenversicherung Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Antrags- und Erledigungsstatistik, verschiedene Jahrgänge 12. Wie viele Anträge auf Weiterzahlung einer zunächst befristet gewährten Rente wegen einer Erwerbsminderung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 jeweils gestellt, und wie viele Anträge wurden abgelehnt bzw. bewilligt (falls die Weiterzahlungsanträge in der Antwort zu Frage 11 enthalten sind, bitte diese hier separat ausweisen)? Weiterzahlungsanträge auf eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Antrags- und Erledigungsstatistik der Deutschen Rentenversicherung nicht gesondert erfasst. Diese Anträge beziehungsweise Vorgänge werden nicht als Rentenantrag eingestuft und sind damit nicht in den Zahlen in der Antwort zu Frage 11 enthalten. wegen teilweiser Erwerbsminderung voller Erwerbsminderung an Bergleute 2014 345.210 343.721 183.266 25.485 155.651 2.130 144.783 2015 355.813 351.061 188.151 25.657 160.587 1.907 147.005 2016 358.291 355.572 187.603 25.390 160.553 1.660 150.752 2017 350.547 344.467 177.059 22.953 152.863 1.243 147.974 2018 342.294 348.105 176.521 22.790 152.697 1.034 148.607 Jahr Anzahl Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Neuanträge und Sonderfälle darunter: davon: Effektive Zugänge von Neuanträgen Erledigte Neuanträge Bewilligung Ablehnung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9329 13. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 nach vorausgegangener Gewährung einer befristeten Erwerbsminderungsrente eine Dauerrente gewährt, und welcher relative Anteil der zunächst befristetet gewährten Erwerbsminderungsrenten geht letztlich – ggf. nach wiederholter Befristung – in eine unbefristete Erwerbsminderungsrente über? In den rentenversicherungsweiten Statistiken werden Anträge auf Weitergewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehungsweise die ggf. damit einhergehenden Wechsel von Zeit- in Dauerrenten nicht gesondert erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333