Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 9. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9332 19. Wahlperiode 11.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8663 – Schließung des Innovationszentrums für Mobilität und Gesellschaftlichen Wandel (InnoZ) (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7715) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat es nicht vermocht, dem Informationsbedürfnis der Fragesteller adäquat nachzukommen. Die übermittelten Antworten werfen aufgrund ihrer Lückenhaftigkeit viel mehr weitere Fragen auf. 1. Welche Definition des Begriffs „Beitrag“ legt die Bundesregierung ihrer Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7715 zugrunde? 2. Hält die Bundesregierung ein Instrumentarium, einen Bewertungsrahmen oder Vergleichbares für sinnvoll, um die Qualität eines „Beitrags“ im Sinne der Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7715 zu quantifizieren, und wie begründet sie ihre Position? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das InnoZ ist ebenso wie andere Akteure im Bereich der Mobilitätsforschung tätig. Es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, die Qualität des Forschungsbeitrages eines Instituts zu bewerten. 3. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Arbeit von institutionell geförderten Forschungseinrichtungen? 4. Ist der Bundesregierung ein entsprechender Kriterienkatalog in anderen Ländern der Welt bekannt, und wie bewertet sie diese (bitte nach Ländern aufschlüsseln )? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9332 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die mittel- und langfristig angelegte institutionelle Förderung dient der Sicherung des gesamten Spektrums von der Grundlagenforschung bis hin zur anwendungsorientierten Forschung, der Forschungsinfrastruktur und der strategischen Ausrichtung der deutschen Forschungslandschaft. An diesen Zielen wird sie gemessen . Dies ist nicht durch einen einfachen Kriterienkatalog möglich. Ein solcher ist der Bundesregierung auch nicht aus anderen Ländern bekannt. 5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass ihr als Vertreterin des Bundes im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG gemäß Aktiengesetz auf Nachfrage alle Informationen zur Verfügung stehen, die dem Management der Deutschen Bahn AG zur Verfügung stehen, und wie begründet sie ihre Positionierung ? Dies richtet sich nach den Vorgaben des Aktienrechts. Nach § 90 Absatz 3 Satz 1 AktG kann der Aufsichtsrat vom Vorstand jederzeit einen Bericht verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, über ihre rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über geschäftliche Vorgänge bei diesen Unternehmen, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein können. 6. War die Schließung des InnoZ Thema in einer Aufsichtsratssitzung der Deutschen Bahn AG, und wenn ja, wie hat sich der Vertreter des Bundes inhaltlich positioniert, bzw. wenn nein, auf welche Art (per Brief, Fax, Mail, Telefonat , mündliche Unterrichtung etc.) wurde die Bundesregierung am 22. November 2018 über den Rückzug der Deutschen Bahn AG aus dem Gesellschafterkreis des InnoZ informiert? Die Schließung des InnoZ war nicht Gegenstand von Beratungen des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG (DB AG). Die Bundesregierung wurde am 22. November 2018 durch einen elektronisch übermittelten Antrag auf Zustimmung nach § 65 Absatz 3 BHO über die beabsichtigte Liquidation der InnoZ GmbH unterrichtet. 7. Welche Schritte leitete die Deutsche Bahn AG in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin des InnoZ nach Kenntnis der Bundesregierung wann ein, um die Arbeit des InnoZ stärker auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Deutschen Bahn AG auszurichten? Bereits im Jahr 2016 wurde das Management des InnoZ aus dem Gesellschafterkreis gebeten, einen Vorschlag zur strategischen Neuausrichtung zu erarbeiten. Dieser sollte die Interessen und Bedürfnisse der Gesellschafter stärker berücksichtigen . Ziel sollte insbesondere sein, gemeinsame, den Gesellschafterkreis verbindende Themen zu identifizieren. In den Erörterungen kamen die Gesellschafter – das waren zu diesem Zeitpunkt die DB AG mit vier weiteren gleichberechtigten Gesellschaftern – zu der Erkenntnis , dass das Innovationspotential des InnoZ erheblich abgenommen hatte. Forschungstätigkeiten im Mobilitätsmarkt konnten zwischenzeitlich auch als Studien im hochschulnahen Umfeld beauftragt werden. Nach Übernahme der Anteile von zwei Gesellschaftern lag die wirtschaftliche Führung des InnoZ seit Oktober 2017 bei DB AG. Im Rahmen einer Neuausrichtung sollte das InnoZ insbesondere die Markteinführung und das Wachstum neuer Mobilitätslösungen in skalierbaren Systemen unterstützen. Des Weiteren war geplant, dass das InnoZ flankierend verschiedene Initiativen zur digitalen und sektorübergreifenden Vernetzung unterstützt und begleitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9332 8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass gemäß ihrer Antwort zu den Fragen 4 bis 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7715 die drei neuen Konzernbereiche der Deutschen Bahn AG nahezu keinerlei Forschungsaktivitäten entfalten, vor dem Hintergrund der Ankündigung der Deutschen Bahn AG, gerade die Forschungstätigkeiten des InnoZ in den Konzern integrieren zu wollen? 9. Welche Parameter führten nach Kenntnis der Bundesregierung zur Entscheidung der Deutschen Bahn AG, die Aktivitäten des InnoZ im Konzern zusammen zu führen? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Nach Aussagen der DB AG fand keine Zusammenführung von den im InnoZ bestehenden Aktivitäten im DB-Konzern statt, sondern vielmehr sind bereits über die letzten Jahre zahlreiche Initiativen und Aktivitäten in den einzelnen Geschäftsfeldern des DB-Konzerns entstanden. Diese folgen dabei dem Ansatz, dass Innovationen und neue Ideen unmittelbar und gemeinsam mit anderen Partnern im Markt etabliert und erprobt werden und darüber starke, erfolgversprechende Geschäftsmodelle der Zukunft identifiziert werden. Insofern ist die in der Frage 8 enthaltene Feststellung so nicht zutreffend. 10. Welcher Website (bitte URL angeben) hat die Bundesregierung die in Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7715 erbetene Aufschlüsselung nach Jahresscheiben der Budgets der neuen Konzernbereiche Digital Ventures, New Mobility und Smart City entnommen, auf die sie in ihrer Antwort verweist? Folgende Bereiche sind mit einer eigenen Website im Internet präsent: DB Digital Ventures GmbH: https://deutschebahnventures.de/ Smart City: https://smartcity.db.de/. 11. Welche einzelnen Stellen innerhalb des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie des Bundesministeriums der Finanzen wurden wann von wem auf welche Art mit der Schließung des InnoZ befasst? Mit dem Antrag auf Zustimmung nach § 65 Absatz 3 BHO über die Liquidation der InnoZ GmbH war die Beteiligungsverwaltung DB AG befasst. Die Zustimmung wurde nach eingehender Prüfung des Antrags am 12. Dezember 2018 per elektronisch übermitteltem Schreiben erteilt. Das Bundesministerium der Finanzen war mit dem Vorgang nicht befasst, da es im vorliegenden Fall auf seine Befugnisse nach § 65 Absatz 2 und 3 BHO verzichtet hat (§ 65 Absatz 4 BHO). 12. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuwendungen des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung WZB sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) an das InnoZ in den Jahren seit 2016 (bitte nach Zuwender und Jahr ausweisen)? 13. Warum haben der Rückzug des WZB und des DLR aus dem Gesellschafterkreis des InnoZ keine Auswirkungen auf die Höhe der Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt an beide Einrichtungen? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9332 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das DLR hat sich nicht aus dem Gesellschafterkreis zurückgezogen und hat bis auf die Barzahlung seiner Stammeinlage in Höhe von 3 100 Euro im Jahr 2006 weder Kosten für den laufenden Betrieb der InnoZ GmbH aufgebracht noch ist das DLR dazu verpflichtet, Nachschüsse zu leisten, Liquidationskosten bzw. solche Kosten zu tragen, die aus der Betriebsstillegung der InnoZ GmbH entstehen. 14. Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Integration des InnoZ in die Max- Planck-Gesellschaft möglich, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung? Die Max-Planck-Gesellschaft entscheidet autonom über die Gründung oder Schließung ihrer Institute und deren Institutsteile. Dabei gilt das „Harnack-Prinzip “, nach dem sich solche organisatorischen Maßnahmen immer an einer wissenschaftlich exzellenten Forscherpersönlichkeit mit spezifischem Forschungsansatz orientieren. Auf dieser Grundlage wird nach einem wissenschaftlichen Berufungsverfahren das Institut oder der Institutsteil aufgebaut. Insofern sind „Integrationen “ bestehender Einrichtungen nicht vorgesehen. 15. Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Integration des InnoZ in die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren möglich, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung? Beteiligungen von Forschungseinrichtungen an Ausgründungen sind ein Instrument , den Wissens- und Technologietransfer bei risikoreicher Verwertung zu intensivieren . Sie haben sich zu einem wichtigen Instrument der Verwertung von Spitzentechnologien und Innovationen entwickelt. Aus diesen Gründen waren die Helmholtz-Gemeinschaft bislang als Gesellschafter über das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit rd. 7 Prozent sowie die Leibniz-Gemeinschaft über das Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) mit rd. 16 Prozent an dem InnoZ beteiligt. Institutionell geförderte Forschungseinrichtungen können in einem begrenzten Maß Beteiligungen und beteiligungsähnliche Engagements im Rahmen ihrer steuerbegünstigten Vermögensverwaltung in eigener Verantwortung und Entscheidung eingehen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gewährleistet sind. 16. Welche vom Bund institutionell geförderten Einrichtungen sind im Bereich der Mobilitätsforschung zum Verkehrsträger Schiene aktiv? a) Wie hoch war die institutionelle Zuwendung aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2018, und aus welchen Haushaltsstellen wurde sie finanziert? b) Wie hoch waren die Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt in Form von Projektfördermitteln, für welche Projekte wurden sie gewährt, und aus welchen Haushaltsstellen wurden sie finanziert? c) Welche der unter Frage 16b fallenden Vorhaben sind inzwischen abgeschlossen , und liegen hierzu Ergebnisse einer Evaluierung vor? 17. Welche vom Bund institutionell geförderten Einrichtungen sind im Bereich der Mobilitätsforschung zum Verkehrsträger Straße aktiv? a) Wie hoch war die institutionelle Zuwendung aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2018, und aus welchen Haushaltsstellen wurde sie finanziert? b) Wie hoch waren die Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt in Form von Projektfördermitteln, für welche Projekte wurden sie gewährt, und aus welchen Haushaltsstellen wurden sie finanziert? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9332 c) Welche der unter Frage 17b fallenden Vorhaben sind inzwischen abgeschlossen , und liegen hierzu Ergebnisse einer Evaluierung vor? 18. Welche vom Bund institutionell geförderten Einrichtungen sind im Bereich der Mobilitätsforschung zum Verkehrsträger Wasserstraße aktiv? a) Wie hoch war die institutionelle Zuwendung aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2018, und aus welchen Haushaltsstellen wurde sie finanziert? b) Wie hoch waren die Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt in Form von Projektfördermitteln, für welche Projekte wurden sie gewährt, und aus welchen Haushaltsstellen wurden sie finanziert? c) Welche der unter Frage 18b fallenden Vorhaben sind inzwischen abgeschlossen , und liegen hierzu Ergebnisse einer Evaluierung vor? 19. Welche vom Bund institutionell geförderten Einrichtungen sind im Bereich der Mobilitätsforschung zum Verkehrsträger Luft aktiv? a) Wie hoch war die institutionelle Zuwendung aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2018, und aus welchen Haushaltsstellen wurde sie finanziert? b) Wie hoch waren die Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt in Form von Projektfördermitteln, für welche Projekte wurden sie gewährt, und aus welchen Haushaltsstellen wurden sie finanziert? c) Welche der unter Frage 19b fallenden Vorhaben sind inzwischen abgeschlossen , und liegen hierzu Ergebnisse einer Evaluierung vor? Die Fragen 16 bis 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zu a) An institutionellen Zuwendungen für den DLR e. V. wurden im Jahr 2018 im Bereich der Mobilitätsforschung aus den Haushaltsstellen des BMWI Kapitel 0901, Titel 685 31 (DLR Betrieb) sowie Kapitel 0901, Titel 894 31 (DLR Investitionen ) folgende Beträge geleistet: Bereich Kap. 0901, Tit. 685 31 Kap. 0901, Tit. 894 31 Summe Schiene 10.274 T Euro 744 T Euro 11.018 T Euro Straße 30.480 T Euro 2.208 T Euro 32.688 T Euro Wasserstraße 2.126 T Euro 0.154 T Euro 2.280 T Euro Luft 130.072 T Euro 10.533 T Euro 140.605 T Euro Antworten zu b) und c) der Fragen 16 bis 19 können in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage nach § 104 Absatz 2 GOBT zur Verfügung stehenden Frist nicht bereitgestellt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 und 15 auf Bundestagdrucksache 19/7715 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9332 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Wie gedenkt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag in den Aufbau und die Arbeit des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung (DSF) einzubinden, und wann wird das DSF seine Arbeit aufnehmen? Das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) wird in Umsetzung des Koalitionsvertrags als Forschungseinrichtung des Bundes beim Eisenbahn -Bundesamt eingerichtet. Derzeit werden die notwendigen Vorarbeiten dafür unternommen, damit das DZSF zügig seine Arbeit aufnehmen kann. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages werden durch die Bundesregierung informiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333