Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 9. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9333 19. Wahlperiode 11.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Bauer, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8312 – smartGermany – Digitale Infrastruktur im ländlichen Raum V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der ländliche Raum erbringt wichtige und vielfältige Produktions- und Dienstleistungen für die Bevölkerung. Um diesem Anspruch auch weiterhin gerecht zu werden, ist der Zugang zu einem flächendeckenden, hochleistungsfähigen Mobilfunknetz von größter Wichtigkeit. Das Mobilfunknetz in der Bundesrepublik Deutschland ist teilweise sehr gut, streckenweise aber auch nur sehr unzureichend ausgebaut (www.test.de/Mobilfunk netze-im-Test-Welches-ist-das-beste-im-Land-5183461-0/). Große Teile des ländlichen Raums sind nicht zufriedenstellend mit mobilem Internet ausgestattet und entsprechen somit nicht dem heutigen Standard. Deutschlandweit sind besonders die Mittelgebirgs- und Grenzregionen benachteiligt und weisen einen vergleichsweise schlechten Versorgungsgrad auf. Eine global angelegte Studie von OpenSignal (2018, https://opensignal.com/ reports/2018/02/state-of-lte) gibt Aufschluss über die genauen Zahlen hinsichtlich der Mobilfunkversorgung in Deutschland: Deutschland liegt weit abgeschlagen hinter asiatischen und nordeuropäischen Staaten sowie zahlreichen Entwicklungsländern, auch wenn wenigstens ein Anbieter mitunter passable Versorgungsgrade erzielt. Die 4G-Downloadgeschwindigkeit liegt in Deutschland durchschnittlich bei 22,7 Mbit/s, im Vergleich führt Singapur die Rangliste mit 44,3 Mbit/s an. Die 4G-Verfügbarkeit in Deutschland liegt bei 65,7 Prozent, in Südkorea bei 97,5 Prozent. Das bedeutet, dass Deutschland einen sehr großen Nachholbedarf hinsichtlich der Digitalisierung vor allem im ländlichen Raum hat. Die bisherige Vorgehensweise war offensichtlich nicht effizient genug. Daher sollten die bisherigen Defizite bei den 4G-Netzen aufgeholt und ein 5G-Netz in der Fläche aufgebaut werden. Wir dürfen den technologischen Anschluss nicht verlieren. Nach einem Vergleich der Studie von 2018 zu 2016 hat sich die 4G-Qualität in Deutschland verbessert, wenngleich es ein sehr langsamer Prozess ist (Anstieg um jeweils zwei Prozentpunkte bei Geschwindigkeit und Verfügbarkeit). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9333 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Für viele Unternehmen und Hidden Champions im ländlichen Raum ist eine flächendeckende, hochleistungsfähige Mobilfunk- und Breitbandversorgung unerlässlich und wird für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg dringendst benötigt. Aber auch für die Bürger vor Ort ist die Versorgung ein wesentliches Kriterium für mobiles Arbeiten und ihre Lebensqualität auf dem Land. 1. Teilt die Bundesregierung die Erkenntnisse der OpenSignal-Studie zur Netzabdeckung im Vergleich der EU-Länder? Wenn nein, welche Erkenntnisse liegen ihr diesbezüglich vor? Die Studie lässt aufgrund der Anzahl der Messpunkte für nicht erfolgreiche LTE- Datenverbindungen keine eindeutigen Rückschlüsse auf die Netzabdeckung zu. Ungeachtet dessen sind jedoch auch nach Ansicht der Bundesregierung Verbesserungen der Versorgung an den Verkehrswegen und in dünn besiedelten Gebieten dringend erforderlich. Ziel der Bundesregierung ist es, möglichst rasch eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten zu erreichen . 2. Welche Ursachen begründen mögliche Abweichungen zur deutschen Netzabdeckung nach Auffassung der Bundesregierung? Ursachen sind beispielsweise eine höhere Bevölkerungsdichte, höhere Umsätze pro Kunde oder einfachere topographische Bedingungen. 3. Welche unterschiedlichen Standards bei der Genehmigung und beim Bau von Sende- bzw. Empfangsinfrastruktur gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Europa? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Umsetzung des Mobilfunkgipfels 2018 die Bundesnetzagentur beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, die die Dauer des Standortbescheinigungsverfahrens und des Verfahrens zur Festsetzung der funktechnischen Parameter an den Mobilfunkstandorten so gering wie möglich halten. Ebenso haben die Länder zugesagt, die landesrechtlichen Vorgaben für die Genehmigung von Mobilfunkstandorten zu überprüfen und auf Beschleunigungspotenziale zu untersuchen. 4. Wie lange dauert ein durchschnittliches Genehmigungsverfahren für den Bau einer Sende- und Empfangsinfrastruktur bzw. eines Funkmastes? a) Wie unterscheidet sich die Dauer in der Stadt und auf dem Land? Unterschiede bei den Genehmigungsverfahren im städtischen und ländlichen Raum sind der Bundesregierung nicht bekannt. b) Wie lange dauert ebenjenes Verfahren in den anderen europäischen Staaten ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9333 5. Wie weichen die Gebühren der Mobilfunknetzbetreiber nach Kenntnisstand der Bundesregierung in den anderen EU-Staaten von den Gebühren in Deutschland ab? Die Verbraucherpreise für mobile Sprach- und Datendienste liegen in Deutschland im Vergleich zum europäischen Ausland auf einem mittleren Niveau (vgl. Digital Economy and Society Index Report 2018 – Connectivity, abrufbar unter https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/connectivity). 6. Hält die Bundesregierung die Ausbauauflagen der Bundesnetzagentur für den flächendeckenden und hochleistungsfähigen Mobilfunkausbau für ausreichend ? Die Bundesnetzagentur hat bei den Frequenzvergaben 2015 und 2019 so weitreichende Versorgungspflichten auferlegt, wie dies nach ihrer Einschätzung aus rechtlichen Gründen möglich war. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine Gesamtstrategie für den Mobilfunkausbau, die Maßnahmen vorschlagen wird, mit denen eine flächendeckende Mobilfunkversorgung erreicht wird. 7. Welche Gründe stehen nach Auffassung der Bundesregierung dem Aufbau eines flächendeckenden 4G-Netzes in ländlichen Regionen entgegen? 8. Wie schätzt die Bundesregierung den flächendeckenden und hochleistungsfähigen Mobilfunkausbau in Deutschland hinsichtlich der Attraktivität des ländlichen Raums ein? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die zentrale Herausforderung für den Mobilfunkausbau im ländlichen Raum liegt in der schwierigen Refinanzierbarkeit der betreiberseitigen Investitionen für den Ausbau und Betrieb von Mobilfunkstandorten aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 9. Wie steht die Bundesregierung zu einer vorzeitigen Verlängerung der Lizenzen für das bisherige 4G-Frequenzspektrum im Gegenzug gegen weiterreichende Versorgungsauflagen, um weiße Flecken zu schließen und 5G schneller in die Fläche zu bringen? Würden sich dadurch Einsparpotentiale erschließen lassen? Die Bundesregierung prüft alle Maßnahmen, die einen maßgeblichen Beitrag zur Realisierung des politischen Ziels einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung leisten können. 10. Welche Verantwortung tragen nach Auffassung der Bundesregierung die Kommunen beim bisherigen Ausbau der Sende- bzw. Empfangsinfrastruktur ? Die Kommunen spielen bei der Wahl, Festlegung und Genehmigung eines für eine bestmögliche Versorgung geeigneten und vor Ort akzeptierten Mobilfunkstandorts eine zentrale Rolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9333 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Können nach Auffassung der Bundesregierung die Kommunen an einer Beschleunigung des Mobilfunkausbaus mitwirken, und wenn ja, wie? Welche Kosten würde dies für die Kommunen mit sich bringen? Finanzielle Auswirkungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Wie wird für die Bundesregierung zwischen den Kommunen in Verdichtungsräumen und in ländlichen Räumen differenziert, hinsichtlich der Investitionen der gewinnorientierten Mobilfunknetzbetreiber und der Aufwendungen des Steuerzahlers (Förderprogramme und Aufwendungen der Kommunen ; bitte getrennt nach Bundesländern aufschlüsseln)? Zu Investitionszahlungen der Mobilfunknetzbetreiber verteilt auf die Länder liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Ein Mobilfunkförderprogramm zur Schließung weißer Mobilfunkflecken existiert bislang nur in Bayern . 13. Wie soll eine „staatlich geregelte Infrastrukturerschließung in ländlichen Gebieten “ erfolgen (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage „Forst- und Waldwirtschaft 4.0“ auf Bundestagsdrucksache 19/7162)? a) Ist eine staatliche Infrastrukturgesellschaft geplant? b) Wenn ja, an welches Bundesministerium soll diese angegliedert sein? c) Soll eine solche staatliche Infrastrukturgesellschaft eigene Frequenzen in Anspruch nehmen oder soll diese Infrastruktur (z. B. Funkmasten) für die privaten Infrastrukturanbieter zur Verfügung stellen? Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine Gesamtstrategie für den Mobilfunkausbau , die Maßnahmen vorschlagen wird, mit denen eine flächendeckende Mobilfunkversorgung erreicht wird. Dies beinhaltet auch die Prüfung, welchen Beitrag eine staatliche Infrastrukturgesellschaft für die Mobilfunkversorgung in unversorgten Gebieten leisten könnte. 14. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden werden das angekündigte Gesamtkonzept für den Mobilfunk ausarbeiten? Die Gesamtstrategie wird unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium der Finanzen , dem Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Bundesministerium der Gesundheit und unter Beteiligung der Bundesnetzagentur erarbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333