Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9352 19. Wahlperiode 09.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renata Alt, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8307 – Zivilgesellschaftliche Kooperation mit der Ukraine V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das im Jahr 2014 von der Ukraine unterzeichnete und ratifizierte Assoziierungsabkommen mit der EU ist zum 1. September 2017 in Kraft getreten und bildet die Grundlage der Beziehungen der Ukraine zur EU. Präsident Petro Poroschenkos erklärtes Ziel ist die Verankerung einer EU- und NATO- Mitgliedschaft in der Verfassung (www.handelsblatt.com/politik/international/ osteuropa-ukraine-treibt-plaene-fuer-mitgliedschaft-in-eu-und-nato-voran/2309 4048.html). Die dafür notwendigen Reformen werden zum Teil mit großem Engagement, teilweise nur zögerlich umgesetzt. Die EU und Deutschland unterstützen den pro-europäischen Weg der Ukraine mit einer Vielzahl von Maßnahmen, u. a. ungebundenen Finanzhilfen, Beratung im Justizbereich und dem nachhaltigen Aufbau eines tragfähigen, transparenten Wirtschaftssystems. Gleichzeitig fordern die internationalen Partner der Ukraine die Fortführung der weitreichenden Reformen, u. a. im Bereich der Antikorruption, des Energiesektors, der Medienfreiheit und der wirtschaftlichen Diversifizierung (www.europarl.europa.eu/ news/de/press-room/20181205IPR20940/parlament-begrusst-reformbemuhungender -ukraine-verurteilt-russische-aggression). Seit den Maidan-Protesten im Jahr 2013 stieg der Einfluss der ukrainischen Zivilgesellschaft auf die politische und gesellschaftliche Entwicklung des Landes. Sowohl mit Blick auf die andauernden ukrainischen Reformbestrebungen als auch für die Beilegung des Konflikts mit Russland ist eine fortlaufende strategische Kooperation und Stärkung der dortigen Zivilgesellschaft notwendig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9352 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seit 1993 besteht ein deutsch-ukrainisches Kulturabkommen, welches zum Ziel hat, die Zusammenarbeit beider Länder durch den kulturellen Austausch zu fördern (www.dija.de/fileadmin/medien/downloads/L%C3%A4nderinfos/Ukraine/Dt- Ukr_Kulturabkommen.pdf). Seit Inkrafttreten des Abkommens bestehen insbesondere im Bildungsbereich zahlreiche Partnerschaften, wie die Partnerschulinitiative PASCH, ein Austauschprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes sowie weitere Hochschulkooperationen (www.auswaertiges-amt. de/de/aussenpolitik/laender/ukraine-node/bilateral/202760). 1. Welche Verträge und Vereinbarungen zur bilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine sind derzeit in Kraft? 2. Welche Verträge und Vereinbarungen zur zivilgesellschaftlichen bilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine sind derzeit in Kraft? Die Fragen 1 und 2 werden zusammengefasst beantwortet. Eine Auflistung bestehender bilateraler Übereinkünfte mit der Ukraine können dem Fundstellennachweis B des Bundesgesetzblatts II entnommen werden. 3. Welche deutschen Organisationen, Mittler oder Stiftungen sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ukraine seit 2014 tätig? 4. Welche deutschen Organisationen, Mittler oder Stiftungen sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in der Ukraine seit 2014 tätig? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die im Zeitraum seit 2014 in der Ukraine tätigen Mittlerorganisationen der deutschen auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie weitere deutsche Organisationen , Mittler und Stiftungen mit regelmäßiger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in der Ukraine sind in Anlage 1 zu Frage 5 aufgeführt. Zu den deutschen Organisationen oder Akteuren der Zivilgesellschaft, die seit 2014 in Deutschland und der Ukraine durch Mittel des Programms zum Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland gefördert wurden, wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen . 5. Wie bzw. mit welchen Finanzmitteln hat die Bundesregierung die o. g. Organisationen , Mittler, Stiftungen oder deren Einzelprojekte seit 2014 unterstützt ? Die Angaben zu Organisationen, Mittlern und Stiftungen der Auswärtigen Kultur - und Bildungspolitik sind der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen: Die Bundesregierung unterstützt ferner den Freiwilligendienst „kulturweit“, der von der Deutschen UNESCO-Kommission auch in der Ukraine durchgeführt wird. Die Bundesregierung nimmt keine Aufschlüsselung der Kosten für das Programm nach Ländern vor. Weiterhin unterstützt die Bundesregierung die ESJF (Gemeinnützige Gesellschaft zur Erhaltung und zum Schutz jüdischer Friedhöfe in Europa mbH). Auch hier nimmt die Bundesregierung keine Aufschlüsselung der Kosten nach Ländern vor. Drucksache 19/9352 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9352 Zur Förderung im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der von ihr finanzierten Projekte in den Fragen 3 und 4, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Finanzierungen? Die Zahl der Begegnungen und Kooperationen zwischen deutschen und ukrainischen zivilgesellschaftlichen Akteuren ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen . Die Bundesregierung ist überzeugt, dass der intensivierte Austausch auch zur Befähigung und Stärkung der Zivilgesellschaft in der Ukraine beiträgt. Die von der Bundesregierung finanzierten Projekte in der Ukraine sind entsprechend ihrer jeweiligen Zielsetzung geeignet, gesellschaftliches Konfliktpotenzial zu reduzieren und demokratische Werte zu festigen und unmittelbare menschliche Not zu lindern. Mit Blick auf die fortbestehenden sozialen Notlagen und Spannungen im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt in der Ostukraine sowie allgemein zur Begleitung und Absicherung des Transformationsprozesses in der Ukraine ist die Bundesregierung bestrebt, derartige Projekte fortzuführen. 7. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Nichtregierungsorganisationen bzw. Vertreter der Zivilgesellschaft in den Reformbestrebungen der ukrainischen Regierung, und wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der Zivilgesellschaft auf die Reformbestrebungen ein? Die Bedeutung der ukrainischen Zivilgesellschaft ist seit dem sogenannten „Euro- Maidan“ 2013/14 weiter gewachsen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Akteure engagieren sich professionell oder ehrenamtlich auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene und nehmen in ihrer Gesamtheit einen wichtigen Platz im demokratischen Meinungsbildungsprozess in der Ukraine ein. Ihr erheblicher, konstruktiver Einfluss auf die ukrainische Politik konzentriert sich dabei auf die Umsetzung der nach dem „Euro-Maidan“ beschlossenen Reformagenda. 8. Welche Kooperationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Vertretern der ukrainischen Zivilgesellschaft und der EU-Unterstützungsgruppe für die Ukraine, und wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der Zivilgesellschaft auf die EU-Unterstützungsgruppe für die Ukraine ein? Die EU hat die Zivilgesellschaft in der Ukraine seit 2014 mit 23,9 Mio. Euro unterstützt : 10 Mio. Euro im Rahmen des Programms für die Unterstützung der Zivilgesellschaft (Europäisches Nachbarschaftsinstrument/ENI) (2014) und 3 Mio. Euro im Rahmen des European Endowment for Democracy (2018), 6,5 Mio. Euro im Rahmen des thematischen Programms zur Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft und lokalen Behörden (2014 bis 2017), 4,4 Mio. Euro im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) (2014 bis 2017). Darüber hinaus wurde kürzlich ein EIDHR-Finanzierungsbeschluss 2018 bis 2020 mit einer Zuweisung an die Ukraine in Höhe von 3,6 Mio. Euro verabschiedet. Für 2019 ist im jährlichen Aktionsprogramm im Rahmen von ENI eine weitere Unterstützung in Höhe von 10 Mio. Euro enthalten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9352 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9352 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Rahmen des Assoziierungsabkommens wurde eine Plattform für die Zivilgesellschaft geschaffen, die regelmäßige Treffen von Vertretern der Zivilgesellschaft der EU und der Ukraine fördert, um Informationen auszutauschen, die Umsetzung des Assoziierungsabkommens zu überwachen und entsprechende Empfehlungen auszuarbeiten. Die ukrainische Zivilgesellschaft profitiert auch von der regionalen Unterstützung der Östlichen Partnerschaft, sowohl finanziell als auch auf der Ebene der Netzwerke durch das Östliche Partnerschafts-Forum für Zivilgesellschaft . Die Zivilgesellschaft wird außerdem über institutionelle Prozesse wie den Menschenrechtsdialog , im Rahmen bilateraler Unterstützungsprogramme sowie über regelmäßige Kontakte auf allen Ebenen in Brüssel und in den Regionen der Ukraine konsultiert. 9. Ist die Einbindung von Nichtregierungsorganisationen oder Vertretern der Zivilgesellschaft in den Reformprozess in der Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung ein Kriterium für die Erteilung von EU-Finanzhilfen oder anderer Unterstützungsleistungen? Falls nein, wieso nicht? Falls ja, wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss dieser zivilgesellschaftlichen Akteure auf den Reformprozess ein? Die Einbindung der Zivilgesellschaft in den politischen Reformprozess in der Ukraine stellt nach Kenntnis der Bundesregierung keine Bedingung für die Gewährung der EU-Makrofinanzhilfe oder für die Fortsetzung des IWF-Programms dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Austauschprogramme zwischen Deutschland und der Ukraine, wie Schüleroder Studentenaustausche, Journalistenaustausche etc.? Die Bundesregierung unterstützt mit Mitteln der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik folgende Austauschprogramme zwischen Deutschland und der Ukraine : MOE-Sonderfonds des Deutsch-Französischen Jugendwerkes für Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausch in Deutschland, Frankreich und in Drittländern , unter anderem in der Ukraine. Akademischer Austausch in Form von Individualstipendien, Hochschulkooperationen und anderen durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Förderung von Forschungspreisträgern und Forschungsstipendiaten aus der Ukraine durch die Alexander von Humboldt-Stiftung. Förderung des Austauschs von Schülern, Studierenden und Lehrkräften über das Goethe-Institut. Förderung des Schüleraustausches im Rahmen des PASCH-Schulpartnerschaftsprogramms durch den Pädagogischen Austauschdienst. Förderung des Austausches unter anderem von Journalisten, Studierenden, Fachkräften und Kulturschaffenden im Rahmen des Förderprogramms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“. Drucksache 19/9352 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9352 11. Plant die Bundesregierung, den zivilgesellschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und der Ukraine zukünftig zu verstärken? Falls ja, durch welche konkreten Projekte, und innerhalb welchen Zeitraums, und falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung beabsichtigt, auch weiterhin mit den zur Verfügung stehenden Mitteln den zivilgesellschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und der Ukraine fortzuführen. Aktuell schreibt der DAAD ein aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) gefördertes Ukraine-Programm aus mit dem Titel „Unterstützung der Internationalisierung ukrainischer Hochschulen 2019 – 2021“. Das Programm zielt auf die Internationalisierung ukrainischer und deutscher Hochschulen, indem es die Festigung bestehender und das Initiieren neuer Kooperationen unterstützt. Des Weiteren soll das Programm einen Beitrag dazu leisten, den ukrainischen Hochschul- und Forschungsraum stärker an europäische Strukturen anzubinden. Auch im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ wird der zivilgesellschaftliche Austausch zwischen Deutschland und der Ukraine fortgeführt . 12. Welche Nichtregierungsorganisationen oder Akteure der Zivilgesellschaft wurden seit 2014 in Deutschland und der Ukraine durch Mittel des Programms zum Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland gefördert, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den jeweiligen Förderungen (bei der Aufschlüsselung bitte auch das jeweilige Projektziel vermerken: Pluralismus stärken; Wertediskurs fördern; Zukunftsperspektiven geben; Förderung von Dialog und Verständigung; nach: www.auswaertiges-amt. de/blob/2147858/531b345875e345b3d32ece78710028b0/deutsch-data.pdf)? Die Antwort der Bundesregierung ist zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der handelnden Akteure der Zivilgesellschaft und der für sie tätigen Personen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt.* Ferner wurden die politischen Stiftungen für ihre Arbeit in der Ukraine im Zeitraum 2014 bis 2018 wie folgt gefördert: Friedrich-Ebert-Stiftung: 259 638 Euro; Friedrich-Naumann-Stiftung: 98 924 Euro; Hanns-Seidel-Stiftung: 291 300 Euro; Heinrich-Böll-Stiftung 315 300 Euro; Konrad-Adenauer-Stiftung 270 375 Euro; Rosa-Luxemburg-Stiftung 582 600 Euro. Die geförderten Nichtregierungsorganisationen und Akteure der Zivilgesellschaft leisten einen wichtigen Beitrag zu der Erreichung der Projektziele. Die Bundesregierung plant, auch weiterhin eine breite Vielzahl zivilgesellschaftlicher Akteure im Rahmen des Förderprogramms zu unterstützen, um dauerhafte zivilgesellschaftliche Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus Deutschland und den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland auf- und auszubauen und damit die notwendigen Transformations- und internen Integrationsprozesse in umfassender Weise zu unterstützen. * das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9352 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9352 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie bewertet die Bundesregierung das im Sommer 2018 zu Ende gegangene deutsch-ukrainische Sprachenjahr, insbesondere mit Blick auf daraus hervorgegangene neue Kooperationen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus ? Das Deutsch-Ukrainische Sprachenjahr (DUSJ) hat erfolgreich die Rolle von Deutsch als Fremdsprache (DaF) in der Ukraine gestärkt. Es erzielte eine besondere politische Wirkung dadurch, dass es zeitlich mit der Debatte um die ukrainische Bildungsreform „Neue ukrainische Schule“ zusammenfiel und die damit einhergehende Frage berührte, wie Fremdsprachen künftig im Lehrplan verankert werden. Das Goethe-Institut (GI) konnte mit einem Bildungskongress, einer Nationalen Deutscholympiade und der Beratung bei der Umsetzung der ukrainischen Bildungsreform mit Blick auf DaF-Didaktik die deutsche Sprache weiter im ukrainischen Bildungskanon vertiefen. Die Rolle der PASCH-Schulen wurde durch Unterzeichnung einer bilateralen Vereinbarung gestärkt. Auf der Kiewer Buchmesse „Book Arsenal“ vom 30. Mai bis 3. Juni 2018 gab es einen deutschen Stand. Die Gemeinschaftspräsenz von Frankfurter Buchmesse, GI und Deutscher Botschaft mit Veranstaltungen auf den Publikumsbühnen bildete die Basis für die künftige Kooperation im Buchwesen. 14. Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt „MEET UP! Deutsch-Ukrainische Jugendbegegnungen“ der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, und mit welchen Mitteln (finanzieller und nichtfinanzieller Natur) unterstützt die Bundesregierung dieses Programm seit 2014? Die Bundesregierung hat über das Auswärtige Amt das Projekt „MEET UP! Deutsch- Ukrainische Jugendbegegnungen“ seit 2014 insgesamt mit 2 833 795,38 Euro unterstützt . Die Bundesregierung bewertet es positiv, dass das Projekt Jugendlichen und jungen Menschen aus Deutschland und der Ukraine ermöglicht, internationale Erfahrungen zu sammeln, interkulturelle Kompetenzen zu erwerben und Vielfalt wertschätzen zu lernen. Positiv bewertet die Bundesregierung ebenfalls, dass das Programm auch für trinationale Begegnungen mit jungen Menschen aus Russland offen steht und damit eine Möglichkeit bietet, den ukrainisch-russischen Dialog aufrechtzuerhalten. 15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil deutscher, ukrainischer und russischer Teilnehmer am Projekt „MEET UP! Deutsch-Ukrainische Jugendbegegnungen“ seit 2014 entwickelt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung? Das Projekt „MEET UP! Deutsch-Ukrainische Jugendbegegnungen“ hat seit 2014 Jugendbegegnungen mit etwa 5 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglicht . Das Programm steht seit 2015 auch trinationalen Begegnungen mit jungen Menschen aus Russland offen. 16. Mit welchen Mitteln (finanzieller und nichtfinanzieller Natur) plant die Bundesregierung den deutsch-ukrainischen Jugendaustausch zu fördern, und mit welchen Partnern steht die Bundesregierung derzeit diesbezüglich in Kontakt ? Das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) plant, den deutsch-ukrainischen Jugendaustausch weiterhin mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) in Höhe von bis zu 140 000 Euro jährlich zu fördern. Das BMFSFJ steht diesbezüglich mit den bundeszentralen Jugendverbänden und Fachorganisationen der freien Jugendhilfe in Kontakt. Drucksache 19/9352 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9352 Darüber hinaus beabsichtigt das AA, das Projekt „MEET UP! Deutsch-Ukrainische Jugendbegegnungen“ auch weiterhin aus Mitteln des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ zu fördern. 17. Welche konkreten Schritte ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung der Deutsche Städtetag, um den Aufbau neuer kommunaler Partnerschaften mit der Ukraine zu fördern? Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Kenntnisse. 18. Wie viele ukrainische Staatsbürger sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 nach Deutschland eingereist, und wie viele Visaanträge standen dem bis 2017 gegenüber (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Da die Staatsangehörigkeit bei der Visaantragstellung nicht statistisch erfasst wird, kann die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen. Auch liegen ihr keine statistischen Angaben zur Zahl der nach Deutschland eingereisten ukrainischen Staatsangehörigen vor. 19. Welche Programme und Maßnahmen finanzierte die Bundesregierung in der Ukraine aus Mitteln der Humanitären Hilfe seit 2014 (bitte inklusive Laufzeiten und nach Empfängern aufschlüsseln)? Es wird auf die Aufstellung in Anlage 2 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9352 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 1. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes Deutsche Organisation/ Mittler/ Stiftung Volumen (Euro) MitOst e.V. 179.528 Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. 351.451 Europäische Akademie Berlin 906.096 Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. 150.552 Europäischer Austausch gGmbH 92.840 Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW) 80.856,38 Deutsch-Russischer Austausch e.V. 83.102,00 Deutsches Rotes Kreuz 2.450.420,00 Deutscher Caritasverband 453.600,00 Diakonie Katastrophenhilfe 495.000,00 Arbeiter-Samariter-Bund 500.000,00 MitOst e.V. 692.160 Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. 64.939 Europäischer Austausch gGmbH 246.898 Europäische Akademie Berlin 1475.084 Deutsch-Russischer Austausch e.V. 345.573 Institut für Europäische Politik e.V. 297.217 Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. 531.173 Democracy Reporting International gGmbH, Berlin 345.573 Diakonie Katastrophenhilfe 1.054.000,00 Arbeiter-Samariter-Bund 967.293,00 Deutscher Caritasverband 1.800.000,00 Deutsches Rotes Kreuz 940.000,00 Deutsches Rotes Kreuz 163.580,00 Diakonie Katastrophenhilfe 393.000,00 ADRA Deutschland 300.000,00 Malteser Hilfsdienst 289.925,00 Ärzte der Welt 450.000,00 MitOst e.V. 816.069 Europäischer Austausch gGmbH 405.700 Institut für Europäische Politik e.V. 446.539 Hochschule der Wirtschaft für Management 196.367 Max-Planck-Stiftung 157.220 Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. 450.000 Europäische Akademie Berlin e.V. 1.462.697 OWEN e.V. - Mobile Akademie für Geschlechterdemokratie und Friedensförderung e.V. 92.296 Deutsch-Russischer Austausch e.V. 87.677 Democracy Reporting International gGmbH, Berlin 176.804 Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. 139.000 Deutscher Caritasverband 2.234.811,44 Diakonie Katastrophenhilfe 1.500.000,00 ADRA Deutschland 959.379,83 Arbeiter-Samariter-Bund 1.468.080,20 Arche Nova 507.070,78 Deutsches Rotes Kreuz 1.640.850,00 Drucksache 19/9352 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Malteser Hilfsdienst 449.551,30 Ärzte der Welt 636.000,00 Deutsch-Russischer Austausch e.V. 215.533,44 MitOst e.V. 799.700 Institut für Europäische Politik e.V. 600.583 Europäische Akademie Berlin 1.069.200 OWEN e.V. - Mobile Akademie für Geschlechterdemokratie und Friedensförderung e.V. 197.861 Deutsch-Russischer Austausch e.V. 472.608 Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. 644.025 Hochschule der Wirtschaft für Management 70.031 Europäischer Austausch gGmbH 635.158 Forum für Politische Beratung e.V. 71.030 Caritas International (Hilfswerk der deutschen Caritas) 307.266 Europäischer Austausch gGmbH 107.465,40 Deutscher Caritasverband 2.235.688,56 ADRA Deutschland 840.620,17 Arbeiter-Samariter-Bund 1.665.250,00 Malteser Hilfsdienst 450.414,00 Diakonie Katastrophenhilfe 1.023.000,00 ADRA Deutschland 100.000,00 Deutsch-Russischer Austausch e.V. 25.386,48 Europäischer Austausch gGmbH 26.212,00 Europäischer Austausch gGmbH 812,00 OWEN – Mobile Akademie für Geschlechterdemokratie und Friedensförderung 167.446,00 Europäischer Austausch 498.077,00 Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) 375.899,00 Europäische Akademie Berlin 984.915.- Institut für Europäische Politik 763.552,00 Deutsch-Russischer Austausch 408.702,00 Deutsch-Russischer Austausch 216.009,00 Caritas International 423.524,00 MitOst e.V. 194.226,00 Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden 76.668,00 Arbeiter-Samariter-Bund 1.167.885,00 Malteser Hilfsdienst 481.453,50 Deutscher Caritasverband 1.500.000,00 ADRA Deutschland 1.800.000,00 Diakonie Katastrophenhilfe 1.290.000,00 Deutsches Rotes Kreuz 2.049.670,00 Deutscher Caritasverband 11.136,19 Ärzte der Welt 200.000,00 Deutsch-Russischer Austausch e.V. 30.870,72 Polis180 e.V. 44.125,00 MitOst e.V. 412.367,00 Democracy Reporting International 496.312,00 OWEN – Mobile Akademie für Geschlechterdemokratie und Friedensförderung 278.375,00 Europäischer Austausch 73.448,00 Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) 553.281,00 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9352 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Institut für Europäische Politik 464.189,00 Deutsch-Russischer Austausch 602.503,00 Caritas International 134.648,00 Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden 276.941,00 Arbeiter-Samariter-Bund 832.115,00 Malteser Hilfsdienst 274.604,00 Deutscher Caritasverband 1.000.000,00 ADRA Deutschland 900.000,00 Deutsches Rotes Kreuz 1.025.705,00 Ärzte der Welt 750.000,00 American Jewish Committee Berlin e.V. 471.360 Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. 17.800.000 Alexander von Humboldt-Stiftung 1.548.823 Goethe-Institut e.V. 5.768.470 Institut für Auslandsbeziehungen 1.502.662 Pädagogischer Austauschdienst 671.427,61 Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas 2.086.120 Zentrale für das Auslandsschulwesen 4.306.778,34 2. Geschäftsbereich des Bundeministeriums des Innern, für Bau und Heimat Nichtregierungsorganisationen Volumen (Euro) Rat der Deutschen in der Ukraine (RDU) 6.205.150 3. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für den Verbraucherschutz: Die rechtliche Zusammenarbeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit der Ukraine erfolgt über die Durchführungsorganisation Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ). Diese wird sowohl aus der Zuwendung des BMJV als auch aus den Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) finanziert. Die Schwerpunkte der durch die IRZ aus der institutionellen Zuwendung des BMJV durchgeführten Maßnahmen lagen/liegen in den Jahren 2014 bis 2018 in den Bereichen Verfassungsrecht/Menschenrechte; Zivil- und Wirtschaftsrecht, Rechtspflege, öffentliches Recht, Strafrecht und Strafvollzugsrecht, Aus- und Fortbildung der Rechtsanwendenden. Das Gesamtvolumen der Förderung belief sich auf 479.630,06 Euro. 4. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Nichtregierungsorganisation Volumen (Euro) Michael Succow Stiftung zum Schutz der Natur 743.215 5. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Friedrich-Ebert-Stiftung 4.668.400,00 Drucksache 19/9352 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Friedrich-Naumann-Stiftung 1.841.814,00 Hans-Seidel-Stiftung 2.030.215,00 Heinrich-Böll-Stiftung 3.959.800,00 Konrad-Adenauer-Stiftung 6.590.000,00 Rosa-Luxemburg-Stiftung 900.000,00 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9352 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 2 Programm/Maßnahme Empfänger Laufzeit Med. Nothilfe DRK 10.03.2014 30.09.2014 Unterstützung der Strukturen des ukrainischen Roten Kreuz DRK 15.07.2014 31.03.2015 Unterstützung des humanitären Beratungsteams OCHA 01.08.2014 15.02.2015 Soforthilfe (Unterkünfte, Schutz, Registrierung) für Binnenvertriebene UNHCR 01.08.2014 31.12.2014 Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Koordinierungsmaßnahmen in der Ukraine, insb. medizinische materielle Nothilfe IKRK 01.08.2014 31.12.2014 Sicherung der Grundbedürfnisse von besonders vulnerablen Flüchtlingen in der Ost-Ukraine Deutscher Caritasverband 01.09.2014 13.02.2015 Deckung grundlegender Bedürfnisse von Binnenvertriebenen Diakonie Katastrophenhilfe 15.09.2014 10.02.2015 Nahrungsmittelnothilfe für vom Konflikt betroffene Zivilisten in der Ostukraine World Food Programme 06.11.2014 13.02.2015 Winter-Nothilfe für Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden IOM 13.11.2014 13.02.2015 Winterhilfemaßnahmen für Binnenvertriebene in den Regionen Kiew, Charkiw und Poltawa Arbeiter-Samariter-Bund 24.11.2014 13.02.2015 Humanitäre Hilfe für Binnenvertriebene und konfliktbetroffene Anteile der Bevölkerung Diakonie Katastrophenhilfe 15.03.2015 31.12.2015 Hilsfmaßnahmen für vulnerable Binnenvertriebene mit besonderem Fokus auf die Regionen Kiew, Poltawa, Charkiw, Sumy und Dnipropetrowsk Arbeiter-Samariter-Bund 14.02.2015 13.02.2016 Unterstützung von Binnenvertriebenen mit Nahrungsmitteln, Notunterkünfte, Winterhilfe, medizinische und psychische Versorgung Deutscher Caritasverband 14.02.2015 31.12.2015 Bereitstellung von Ambulanz- KFZ, Notunterkünfte für Binnenvertriebene, Verbesserung der Erste-Hilfe-Kapazitäten des ukrainischen Roten Kreuzes DRK 15.07.2014 31.03.2015 Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Kooperationsaktivitäten des IKRK IKRK 01.02.2015 31.12.2015 Hilfs- und Schutzmaßnahmen für UNHCR 20.01.2015 31.12.2015 Drucksache 19/9352 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 2 Binnenvertriebene und Rückkehrer (Bereitstellung und Verbesserung von Notunterkünften, Verteilung von Haushalts-, Bekleidungs- und Küchensets, Zugang zu rechtlicher Beratung und zeitnahem Registrierungsprozess, Schutz für Kinder und Opfer von sexueller und geschlechtsbasierter Gewalt) Humanitäre Koordinierung, Informationsmanagement und Interessenswahrnehmung in der Ukraine OCHA 18.03.2015 31.12.2015 Minenrisikoaufklärung UNICEF 01.05.2015 31.12.2015 Beitrag zur psycho-sozialen Stabilisierung durch Traumabehandlung und psychologische Betreuung von konfliktbetroffenen Anteilen der Bevölkerung Malteser International 15.05.2015 13.02.2016 Verteilung von Lebensmitteln und Hygieneartikeln Diakonie Katastrophenhilfe 15.04.2015 15.08.2015 Verteilung von Hygieneartikeln und psychosoziale Beratung ADRA Deutschland 20.05.2015 20.09.2015 Nothilfe für Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden IOM 01.07.2015 31.12.2015 Gesundheitsversorgung über mobile Kliniken und psychosoziale Betreuung von Gewaltopfern Ärzte der Welt 10.07.2015 31.12.2015 Nahrungsmittelnothilfe WFP 10.08.2015 31.12.2015 deutsch-polnischer Hilfstransport von Kiew nach Saporoshje Caritas Ukraine / Botschaft Kiew 10.06.2015 17.06.2015 Verbesserung der Lebensbedingungen (Nahrungsmittelhilfen , Gebrauchs- und Hygienegegenstände) von Binnenvertriebenen und konfliktbetroffener Anteile der Bevölkerung Diakonie Katastrophenhilfe 01.01.2016 31.12.2016 Nothilfemaßnahmen (Nahrungsmittelhilfe , Basisgesundheit) für Binnenvertriebene und durch den Konflikt betroffene Menschen Arbeiter-Samariter-Bund 14.02.2016 13.02.2018 Sicherung der Grundbedürfnisse (Basisgesundheit) und Stabilisierung der Existenzgrundlagen von Konfliktbetroffenen mittels Bargeldhilfen Deutscher Caritasverband 01.01.2016 31.12.2017 Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Kooperationsmaßnahmen gemäß dem IKRK Hilfsaufruf IKRK 09.02.2016 31.12.2017 Koordinierung der humanitären Hilfe OCHA 01.03.2016 31.12.2016 Bargeldhilfen für Binnenvertriebene IOM 01.04.2016 31.12.2016 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/9352 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 2 Beitrag zur psycho-sozialen Stabilisierung durch Traumabehandlung und psychologische Betreuung von konfliktbetroffenen Anteilen der Bevölkerung Malteser International 01.03.2016 31.12.2017 Unterstützung der Binnenvertriebenen (Nahrungsmittelhilfe, Basisgesundheit) in Charkov (Verteilung von Gutscheinen für Lebensmittel und Medikamente) DRK 14.02.2016 13.02.2017 Reparatur von kriegsbeschädigten Häusern und psycho-soziale Hilfe (Lugansk und Donezk) ADRA 15.01.2016 31.10.2017 Bereitstellung von Gesundheitsdiensten für die vom Konflikt betroffene Bevölkerung in der Pufferzone Ärzte der Welt 01.05.2016 31.01.2017 Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Binnenvertriebene und andere von der Ukraine-Krise betroffene vulnerable Personen UNHCR 24.02.2016 31.12.2016 Humanitäre Hilfe (Trinkwasserund Sanitärversorgung, Winterhilfe) für die vom Konflikt betroffene Bevölkerung innerhalb der Pufferzone in der Ostukraine Arche noVa 22.04.2016 13.02.2017 Nahrungsmittelnothilfe für vom Konflikt betroffene Menschen WFP 29.02.2016 31.12.2017 Minengefahrenaufklärung UNICEF 01.06.2015 30.05.2016 Bereitstellung hochwertiger Notfall-Gesundheitsfürsorge für die konfliktbetroffene Bevölkerung WHO 01.11.2016 31.10.2017 Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen HALO Trust 01.10.2016 31.12.2016 Humanitäre Hilfe (Nahrungsmittel, Hygiene- und Gebrauchsgegenstände) für besonders vulnerable Bevölkerung und Binnenvertriebene Diakonie Katastrophenhilfe 01.01.2017 31.12.2018 Nothilfemaßnahmen für die konfliktbetroffene Bevölkerung in der Ostukraine Arbeiter-Samariter-Bund 14.02.2018 13.06.2019 Beitrag zur psychosozialen Stabilisierung Betroffener des Ukraine-Konfliktes Malteser International 01.01.2018 30.06.2019 Unterstützung der Binnenvertriebenen (Nahrungsmittelhilfe, Basisgesundheit) in Charkov (Verteilung von Gutscheinen für Lebensmittel und Medikamente) DRK 14.02.2017 30.06.2019 Nahrungsmittelhilfe für Binnenvertriebene WFP 29.02.2016 31.12.2017 Minen-Gefahrenaufklärung in den UNICEF 01.06.2017 31.12.2017 Drucksache 19/9352 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 2 Oblasten Donezk und Lugansk Minen- und Kampfmittelräumung in den Oblasten Lugansk und Donezk HALO Trust 01.03.2017 31.12.2018 Trinkwasser-/Sanitärversorgung und Hygiene, Gesundheit, psychosoziale Betreuung und Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche UNICEF 01.05.2017 31.12.2017 Humanitäre Hilfe für Betroffene des Ukrainekonflikts in den Bereichen Unterkunft, psychosoziale Betreuung, Wasserund Sanitärversorgung, Winterhilfe ADRA 15.11.2017 30.09.2019 Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Binnenvertriebene UNHCR 06.07.2017 31.12.2017 Schutz-, Unterstützungs- und Kooperationsmaßnahmen IKRK 09.02.2016 31.12.2019 Notfall-Gesundheitsfürsorge für die konfliktbetroffene Bevölkerung WHO 01.11.2016 31.12.2018 Minen- und Kampfmittelräumung in den Oblasten Lugansk und Donezk HALO Trust 01.03.2017 31.12.2019 Humanitäre Hilfe für Betroffene des Ukrainekonflikts in den Bereichen Unterkunft, psychosoziale Betreuung, Wasserund Sanitärversorgung, Winterhilfe ADRA 15.11.2017 30.09.2019 Beitrag zur psychosozialen Stabilisierung Betroffener des Ukraine-Konfliktes Malteser International 01.01.2018 30.06.2019 Zugang zu Nahrungsmittel, Hygieneartikel sowie kritische Winterartikel/Heizung für die konfliktbetroffene Bevölkerung in der Ostukraine Arbeiter-Samariter-Bund 14.02.2018 13.06.2019 Ernährungssicherung, Bildung, Gesundheitsfürsorge und Schutz für von Konflikt bedrohte Personen UNHCR 01.08.2018 31.12.2018 Basisversorgung für bedürftige Kinder und Frauen entlang der Kontaktlinie, inkl. Minengefahrenaufklärung UNICEF 01.08.2018 31.12.2019 Medizinische Basisversorgung für Bedürftige entlang der Kontaklinie Ärzte der Welt 01.10.2018 31.12.2020 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/9352 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333