Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 8. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9353 19. Wahlperiode 09.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Faber, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8311 – Tornado-Nachfolge und Zukunftsfähigkeit der Luftwaffe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Nachfolge des Tornados ist das wahrscheinlich größte Rüstungsprojekt der Bundeswehr. Gleichzeitig ist die Entscheidung längst überfällig. Nun wird in der medialen Berichterstattung seit dem 31. Januar 2019 deutlich, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nach zahlreichen Hinterzimmertreffen mit Mitgliedern der Regierungsparteien eine Vorentscheidung getroffen hat (www.focus.de/politik/sicherheitsreport/nachfolge-des-kampfjets-f18-odereurofighter -sollen-den-bundeswehr-tornado-ersetzen_id_10260802.html, www. handelsblatt.com/politik/deutschland/aus-fuer-lockheed-martin-bundeswehrentscheidet -sich-gegen-us-tarnkappenbomber-f-35/23936388.html?ticket=ST- 1069175-FCY1cU-KNBv4Ij97FTFlU-ap5). Laut diesen Quellen hat das BMVg jedoch lediglich eine Option aus der Betrachtung genommen und eine tatsächliche Entscheidung auf unbestimmte Zeit vertagt. Erst wurde eine Entscheidung zum Ende des Jahres 2018 angekündigt und nun wurde laut Medienberichten lediglich eine Zwischenentscheidung getroffen, die bei der künftigen Tornado-Nachfolge ausschließlich den Kampfjet F-35 aus der Betrachtung nimmt. Eine Begründung für das Vorgehen der Bundesregierung sucht man vergebens, vielmehr wird Raum für Spekulationen gegeben (www.sued deutsche.de/politik/ruestungspolitik-die-spd-will-nicht-bei-trump-kaufen- 1.4311002). Diese mangelnde Transparenz zerstört die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung. Gleichzeitig weckt dieses Verhalten Zweifel an deren verteidigungspolitischer Kompetenz, da die Berichterstattung sich ausschließlich auf politische Empfindlichkeiten bei der Entscheidungsfindung bezieht. Eine direkte Nachfrage im BMVg am 31. Januar 2019 trug nicht zum Erkenntnisgewinn bei und verstärkte den Eindruck, dass hier willentlich Informationen, die zur Zwischenentscheidung der Tornado-Nachfolge geführt haben, vorenthalten werden. Die politisch angekündigte Kampagne zu mehr Transparenz von Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen ist somit lediglich ein Lippenbekenntnis. Die mangelnde Darstellung eines faktenbasierten Entscheidungsverfahrens zur Tornado-Nachfolge lassen viel Interpretationsspielraum . Die Luftwaffe ist die Königin der Streitkräfte und mit der Nachfolge für den Tornado steht uns eine der richtungsweisenden Entscheidungen und das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9353 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode größte Rüstungsvorhaben der Streitkräfte für Jahrzehnte bevor, die der Deutsche Bundestag auch mittragen soll und muss. Da der Informationsfluss des BMVg an die Presse besser ist als an den Deutschen Bundestag, ergeben sich zahlreiche Fragen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Bundesregierung bekennt sich zur nuklearen Teilhabe der NATO als wichtigem Bestandteil einer glaubhaften präventiven Abschreckung des Bündnisses. Deutschland bleibt über die nukleare Teilhabe in die Nuklearpolitik und die diesbezüglichen Planungen der Allianz eingebunden. Die Bundesregierung bleibt dem Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt in Frieden und Sicherheit weiter verpflichtet und verfolgt dabei einen pragmatischen, schrittweisen Ansatz konkreter nuklearer Abrüstungsschritte. Sämtliche Entscheidungen bezüglich der nuklearen Teilhabe werden in enger Abstimmung mit den Bündnispartnern in den dafür verantwortlichen Gremien getroffen . Die Informationspolitik hinsichtlich der Nuklearstreitkräfte der NATO unterliegt aus Sicherheitsgründen den verpflichtenden Geheimhaltungsregeln des Bündnisses , an die die Bundesregierung in Kontinuität aller ihrer Vorgänger gebunden ist. Demzufolge können zu der Anzahl, den Lagerorten, dem Umgang mit und den Spezifika der Nuklearwaffen sowie ihrer Trägersysteme, wie auch der Ausbildung , der Übung und der Absicherungsmaßnahmen keine Angaben gemacht werden . Aussagen und Mutmaßungen hierzu können zudem weder bestätigt noch dementiert werden. Zur Gewährleistung eines Höchstmaßes an Schutz und Sicherheit dienen neben infrastrukturellen, technischen und verfahrensmäßigen Maßnahmen auch die Mittel der Geheimhaltung dazu, rechtswidrigen Angriffen und Störungen und damit möglichen Risiken für die Bevölkerung und die Umwelt vorzubeugen. Die Bundesregierung wird deshalb entsprechend den unverändert gültigen Geheimhaltungsregeln des Bündnisses und in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis auch in Zukunft aus Sicherheitsgründen bei dem bewährten Geheimhaltungsgrundsatz bleiben. 1. Ist es richtig, dass das BMVg aktuell über 93 Tornados und 143 Eurofighter (gesamt Tranche 1 bis 4) verfügt? Wenn nein, dann bitte korrekte Zahlen nennen? Die Bundeswehr hat einen Bestand von 93 Luftfahrzeugen des Waffensystems TORNADO und von 138 Luftfahrzeugen des Waffensystems EUROFIGHTER (Stand: 18. März 2019). Die restlichen fünf Luftfahrzeuge des Waffensystems EUROFIGHTER sollen im Jahr 2019 ausgeliefert werden. Eine EUROFIGHTER Tranche 4 existiert nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9353 2. Ist es richtig, dass die Luftwaffe aktuell über 85 Tornados und 136 Eurofighter (gesamt Tranche 1 bis 3a) verfügt? Wenn nein, dann bitte korrekte Zahlen nennen? Die Bundeswehr hat einen Bestand von 85 Luftfahrzeugen des Waffensystems TORNADO und derzeit 135 Luftfahrzeugen des Waffensystems EUROFIGH- TER (Stand: 18. März 2019), die durch die Luftwaffe genutzt werden. 3. Wie begründet sich das Defizit aus den Fragen 1 und 2? Die Differenz zwischen dem Bestand der Bundeswehr und dem Bestand der Luftwaffe resultiert aus der Verwendung von fünf Luftfahrzeugen TORNADO als Erprobungsträger, von drei Luftfahrzeugen TORNADO als Waffenbeladetrainer für die praktische Ausbildung in der Luftwaffe, sowie von drei Luftfahrzeugen EUROFIGHTER als Erprobungsträger. 4. Wie viele Luftfahrzeuge sind zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich einsatzbereit (bitte nach Tornado und Eurofighter aufschlüsseln)? Auf den Bericht zur Materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr 2018 vom 11. März 2019 wird verwiesen. Dieser liegt zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages aus. 5. Wann war bei der Indienststellung des Tornados 1981 das geplante Nutzungsende dieses Kampfflugzeuges, wann wurde dieses Nutzungsende verlängert , und warum? Das Waffensystem TORNADO wurde mit einer qualifizierten Flugstundengrenze von 4 000 Flugstunden eingeführt. Dies entsprach einer geplanten Nutzungsdauer von ca. 25 Jahren. Im Jahr 2000 wurde das Projekt „Nutzungsdauerverlängerung Waffensystem TORNADO“ zur Erweiterung dieser Flugstundengrenze begonnen. Ziel ist die Erfüllung der eingegangenen NATO-Verpflichtungen sowie der Erhalt der qualitativen Fähigkeiten. 6. Inwiefern hat die Entscheidung vom 31. Januar 2019 Auswirkungen auf die geplante Außerdienststellung spätestens 2035? In Abhängigkeit des Zulaufs und der Indienststellung eines Nachfolgemusters für das Waffensystem TORNADO ist auch eine Anpassung des Nutzungsdauerendes möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9353 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche jährlichen Kosten entstehen pro Kampfflugzeug in den kommenden Jahren für den Betrieb des Tornado bis zur Außerdienststellung (bitte in Jahresscheiben seit der Entscheidung über die Verlängerung des Nutzungsdauerendes bis 2035 aufschlüsseln)? a) Wie hoch bemessen sich dabei die Kosten zur Beseitigung von Obsoleszenzen ? Die Fragen 7 und 7a werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Maßnahmen und deren Kosten zur Beseitigung von Obsoleszenzen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn die Obsoleszenz vor dem endgültigen Produktionsstopp des betroffenen Teils bekannt ist, wird in der Regel in Abhängigkeit vom prognostizierten Störaufkommen eine Endbevorratung für die logistische Reichweite initiiert („last time buy“). Dies erfolgt als Ersatzteilbestellung und wird über den Materialerhaltungstitel finanziert. Ist eine Fertigung bzw. Beschaffung in der benötigten Stückzahl nicht mehr möglich , müssen Bauteile oder komplette Geräte neu entwickelt und für die Anwendung im Waffensystem TORNADO qualifiziert werden. Dies geht in vielen Fällen , bedingt durch den technologischen Fortschritt, mit einer Modernisierung einher . In diesem Fall werden sowohl investive Entwicklungs- als auch Beschaffungsmittel benötigt. Eine inhaltliche Trennung zwischen Obsoleszenzbeseitigung und technischer Änderung zum Fähigkeitserhalt ist in diesem Fall nicht möglich. Die Gesamtkosten bzw. deren Schätzung sind den Antworten zu den Fragen 7b und 7c zu entnehmen. b) Wie hoch bemessen sich dabei die Kosten für die Erhaltungsmaßnahmen? c) Wie hoch bemessen sich dabei die Kosten für notwendige technische Änderungen ? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* Die Einstufung erfolgt, da Kenntnisse über eingeplante bzw. geschätzte Kosten die Position der Bundeswehr bei Vertragsverhandlungen schwächen kann. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9353 8. Zahlreiche Quellen belegen, dass eine Entscheidung zur Tornado-Nachfolge längst überfällig ist, was führte zur Nichtentscheidung der Bundesregierung zur Tornado-Nachfolge im Jahr 2018 und den Jahren zuvor? 9. Welche Schritte wurden bis zum 31. Januar 2019 unternommen, um eine ausreichende Entscheidungsgrundlage für eine Tornado-Nachfolge zu erhalten (bitte insbesondere Termine und Vorlagen an die Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen mit einbeziehen)? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat Informationen für die marktverfügbaren Kampfflugzeugmuster EUROFIGHTER europäischer Herstellung sowie der US-amerikanischen Muster F-15, F/A-18 und F-35 zur Bewertung der Eignung als Nachfolgesystem abgefragt. Diese Antworten wurden einer intensiven Auswertung und Validierung unterzogen und durch weiteren Informationsaustausch bis Ende 2018 vertieft. 10. Auf Grundlage welcher Erkenntnisse hat das BMVg zur Tornado-Nachfolge einzelne Kampfflugzeuge in die Auswahl zur Tornado-Nachfolge bis zur Zwischenentscheidung am 31. Januar 2019 aufgenommen? 11. Aufgrund welcher Überlegungen wurden dann nur die Kampfflugzeuge F-35, F-18, F-15 und Eurofighter ernsthaft in Betracht gezogen? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei der Berücksichtigung potentieller Kandidaten für eine Nachfolge des Waffensystems TORNADO war u. a. die Möglichkeit des Betreibens für mindestens 25 Jahre ab Indienststellung ausschlaggebend. Eine Einschränkung auf deutsche und US-Flugzeugmuster wurde vorgenommen, um eine komplexe Integration und Zertifizierung über mögliche Drittstaaten zu vermeiden. 12. Welche politischen und militärischen Entscheidungsträger waren in der Zwischenentscheidung zur alleinigen Betrachtung der F-18 und des Eurofighter involviert? a) Aufgrund welcher Überlegungen bzw. Erkenntnisse wird das Kampfflugzeuge F-35 von LMCO nicht mehr betrachtet? b) Aufgrund welcher Überlegungen bzw. Erkenntnisse wird das Kampfflugzeuge F-15 von Boeing nicht mehr betrachtet? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* Die Einstufung erfolgt, da die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann. Es wird weiterhin auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9353 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche Fähigkeiten werden aktuell in welcher Stückzahl durch die Tornados gestellt (bitte inklusive nukleare Teilhabe sowie nach den Fähigkeiten für die verschiedenen nationalen und internationalen Verpflichtungen aufschlüsseln )? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* Die Einstufung erfolgt, da Kenntnisse über die Anzahl von Fähigkeiten Rückschlüsse auf Durchhaltefähigkeiten der Bundeswehr zulassen. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 14. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur mittel- und langfristigen Beteiligung Deutschlands an der nuklearen Abschreckung innerhalb der NATO? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 15. Mit welchen Mitteln soll dieser Beitrag (in Frage 13) mittel- und langfristig glaubwürdig erbracht werden? Zielsetzung der laufenden Untersuchungen ist es, sämtliche derzeit durch das Waffensystem TORNADO bereitgestellten Fähigkeiten ohne Unterbrechung zu ermöglichen. NATO-Planungsziele sind dabei maßgebend. 16. Da der Eurofighter und der F-18 als „Brückenlösung“ bis zur Realisierung des FCAS (Future Combat Air System) mit Frankreich bezeichnet wurde und dies voraussetzt, dass die Zertifizierung des FCAS durch die USA für eine nukleare Rolle als funktionales Ziel für FCAS mit Frankreich bereits vereinbart ist, liegt so eine Vereinbarung bereits vor? Das aktuelle französisch-deutsche Projekt Next Generation Weapon System (NGWS) im FCAS zielt auf die Nachfolge und den komplementären Betrieb mit dem Waffensystem EUROFIGHTER. Es soll auf alle zukünftigen Anforderungen luftgestützter Waffensysteme in einem Operationsumfeld ab 2040 hin ausgerichtet werden. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Hält die Bundesregierung die Fortsetzung der nuklearen Abschreckung mit Tornado, Eurofighter oder F-18 für einen glaubwürdigen Beitrag im Bündnis bis 2040 und später (prognostizierte Indienststellung des FCAS)? Wenn ja, auf welcher Bedrohungsanalyse basiert diese Auffassung? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 18. Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken und Kosten einer Zertifizierung von Eurofighter und F-18 für die nukleare Teilhabe durch die USA im Vergleich zur sicher verfügbaren Zertifizierung einer F-35? Eine technische Zertifizierung ist nach derzeitigem Kenntnisstand für alle im Weiteren zu betrachtenden Luftfahrzeugmuster möglich. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9353 Die detaillierte Ausplanung und weitere Beantwortung zu dieser Frage ist Gegenstand laufender Untersuchungen. 19. Nachdem alle anderen Nationen in Europa, die zur nuklearen Abschreckung im Bündnis beitragen, sich nach umfassenden Wettbewerben klar für F-35 entschieden haben, wie begründet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Ausschluss der F-35 aus der weiteren Betrachtung? Auf die Antwort zu Frage 12a wird verwiesen. 20. Da der Ausschluss der F-35 nach Kenntnis der Fragesteller auch mit der Drohung Frankreichs, dies wäre das Ende des deutsch-französischen FCAS-Projektes , begründet wird, teilt die Bundesregierung die Auffassung Frankreichs , und wie begründet sie diese? Auf die Antwort zu Frage 12a wird verwiesen. 21. Welche weiteren Fähigkeiten des Tornados hat die Bundesregierung aktuell und bis zum möglichen Nutzungsende 2035 innerhalb der NATO und der EU gemeldet? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* Die Einstufung erfolgt, da die Grundlage der Informationen durch die NATO als NATO RESTRICTED eingestuft ist. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Inwiefern ist der Tornado und ein möglicher Tornado-Nachfolger bereits in den NATO Defence Planning Process (NDPP) eingeplant (bitte gemeldete Fähigkeiten, Stückzahlen etc. nennen)? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* Die Einstufung erfolgt, da die Grundlage der Informationen durch die NATO als NATO RESTRICTED eingestuft ist. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 23. Welche Fähigkeiten der Luftwaffe wurden von deutscher Seite der NATO bis 2031 zugesagt? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* Die Einstufung erfolgt, da die Grundlage der Informationen durch die NATO als NATO RESTRICTED eingestuft ist. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9353 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Ist es richtig, dass im Rahmen der NATO Deutschland dem Bündnis 280 Kampfflugzeuge zugesagt hat? Wenn nein, wie viele sind es? Wenn ja, wie, und wann möchte Deutschland dies in welchen Zwischenschritten mit welchen Flugzeugmustern erreichen? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* Die Einstufung erfolgt, da die Grundlage der Informationen durch die NATO als NATO RESTRICTED eingestuft ist. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. 25. Inwiefern wurden die Entscheidungen von europäischen Bündnispartnern für die Zwischenentscheidung berücksichtigt? Die Entscheidung zur Außerdienststellung des Waffensystems TORNADO anderer Nutzernationen wurde berücksichtigt. 26. Welche Fähigkeiten des Tornados werden aktuell von der Bundesregierung in Einsätzen oder einsatzähnlichen Verpflichtungen benötigt? Der TORNADO wird derzeit im Rahmen des geltenden Mandats des deutschen Bundestags „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung Iraks“ zur luftgestützten Aufklärung eingesetzt. 27. Wie viele Betriebsstunden stehen der Luftwaffe für die bestehenden Tornados (Stand heute) noch zur Verfügung (bitte nach Betriebsstunden gesamt und pro Luftfahrzeug aufschlüsseln)? Auf das Luftfahrzeug bezogen sind nicht die Betriebsstunden, sondern einzig die Flugstunden relevant. Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* Die Einstufung erfolgt, da Kenntnisse über diese Informationen Rückschlüsse auf Durchhaltefähigkeiten der Bundeswehr zulassen. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. 28. Ist es richtig, dass aufgrund fehlender Ersatzteile und der Unmöglichkeit einer Nachproduktion die Betriebsstunden des Tornados rationiert werden mussten bzw. in Zukunft rationiert werden müssen? Wenn ja, warum, und wie wird das Fehlen von Betriebsstunden anderweitig aufgefangen, und hat es Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Tornados in nationalen und internationalen Verpflichtungen? Nein. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9353 29. Welche Fähigkeiten plant die Bundesregierung sukzessive von den Tornados auf andere Kampfflugzeuge bis zur Außerdienststellung zu übertragen (bitte nach Fähigkeiten detailliert sowie geplanten Zeitlinien aufschlüsseln)? Zielsetzung und Gegenstand laufender Untersuchungen ist es, eine bruchfreie Übernahme sämtlicher derzeit durch das Waffensystem TORNADO bereitgestellten Fähigkeiten zu ermöglichen. Qualitative und quantitative NATO-Planungsziele finden Einfluss in die Erarbeitung der Forderungsdokumente. Die detaillierte Ausplanung ist Gegenstand laufender Untersuchungen. 30. Plant die Bundesregierung aktuell einen Teilersatz der Tornado-Flotte durch ein anderes Flugzeugmuster vor dem aktuellen Nutzungsende? Wenn ja, durch welches Flugzeugmuster, und in welcher Stückzahl? Ein Teilersatz der TORNADO-Flotte ist vor dem aktuellen Nutzungsende nicht geplant. Es wird mit dem Zulauf und der Indienststellung eines Nachfolgemusters allerdings zu einer temporär parallelen und damit überlappenden Nutzung kommen, um einen bruchfreien Erhalt sämtlicher Fähigkeiten sicherzustellen. Die detaillierte Ausplanung ist Gegenstand laufender Untersuchungen. 31. Auf Grundlage welcher Informationen spricht die Tageszeitung „THE WALLSTREET JOURNAL“ (www.wsj.com/articles/germany-weighspurchase -of-45-boeing-made-f-a-18-warplanes-11548973494) am 1. Februar 2019 von einem möglichen Teilersatz des Kampfflugzeuges Tornado in Höhe von 45 durch die F-18? Das Wallstreet Journal hat im Zuge seiner Recherchen keine Anfrage an das BMVg gestellt. 32. Erwägt die Bundesregierung einen Teilersatz von Tornados durch 40 Eurofighter außerhalb der öffentlichen Abfrage an die Industrie (Airbus und Boeing)? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. 33. Wann beginnt laut Planungen der Bundesregierung der Austausch des Tornados , und auf welchen Grundlagen würden diese Planungen getätigt? Um die lückenlose Übernahme der derzeit durch das Waffensystem TORNADO bereitgestellten Fähigkeiten sicherzustellen, ist der Zulauf und die Indienststellung eines Nachfolgemusters ab dem Jahr 2025 vorgesehen. Die detaillierte Ausplanung ist Gegenstand laufender Untersuchungen. 34. Auf welcher haushälterischen Grundlage plant die Bundesregierung, den Tornado zu ersetzen (bitte angeben, mit welchem Finanzvolumen, ab wann, in welchen Jahresscheiben mit welchen Stückzahlen)? Die detaillierte Ausplanung ist Gegenstand laufender Untersuchungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9353 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 35. Welche Obsoleszenzen des Tornados sind aus Sicht der Bundesregierung sind bis zur Außerdienststellung zu erwarten? Aufgrund der langen Nutzungsdauer und trotz eines etablierten Obsoleszenzmanagements ist eine Vorhersage von konkreten Obsoleszenzfällen bis zur endgültigen Außerdienststellung nicht möglich. 36. Welchen Zeitplan verfolgt das BMVg bezüglich der Abfragen an Airbus und Boeing, um die Fähigkeiten des Tornados bruchfrei zu erhalten? Das Thema TORNADO-Nachfolge genießt im BMVg hohe Priorität. Vertiefende Abfragen werden derzeit erarbeitet und zeitnah gestellt. 37. Welche Forderungen werden darin an die Industrie (Airbus und Boeing) gestellt ? 38. Welche Parameter und Kriterien (Hauptkategorien und Unterkategorien) werden in der Abfrage an die Industrie gestellt? 39. Welche Parameter und Kriterien (Hauptkategorien und Unterkategorien) wurden für die Zwischenentscheidung am 31. Januar 2019 herausgezogen? Die Fragen 37 bis 39 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die inhaltlichen Details für die geplanten Abfragen befinden sich derzeit in der Erarbeitung. Wesentliche Forderungen werden der vollständige Fähigkeitserhalt der durch den TORNADO wahrgenommenen Rollen und die Bündnisfähigkeit sein. Neben der Möglichkeit zum Betreiben für mindestens 25 Jahre ab Indienststellung und der Verfügbarkeit der Luftfahrzeuge zählen hierzu auch die Kategorien Personal, Infrastruktur, Betrieb inkl. Lebenswegkosten und Organisation. 40. Welche Fähigkeiten soll der Tornado-Nachfolger erfüllen (bitte Fähigkeit nennen und soweit möglich Stückzahlen für diese Fähigkeit beziffern)? Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen. 41. Ist es richtig, dass eine Entscheidung über die Tornado-Nachfolge nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu erwarten ist? Wenn ja, warum? Wenn nein, wann ist mit einer Auswahlentscheidung zu rechnen? Das Thema TORNADO-Nachfolge wird in der Bundesregierung mit hoher Priorität behandelt. Nach gegenwärtiger Planung soll eine Entscheidung über die TORNADO-Nachfolge in dieser Legislaturperiode erfolgen. 42. Wie bewertet die Bundesregierung die Zwei-Flotten-Lösung bezüglich der Einsatzbereitschaft der Luftwaffe? 43. Wie bewertet die Bundesregierung die Single-Fleet-Probleme bezüglich einer möglichen alleinigen Nutzung von Eurofightern (Airbus) innerhalb der Luftwaffe? Die Fragen 42 und 43 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9353 Ein paralleler Betrieb von zwei unterschiedlichen Kampfflugzeugtypen mit teilweise überlappenden Fähigkeiten sichert eine operationelle Flexibilität und eröffnet die Möglichkeit eines sukzessiven Austauschs von Flugzeugmustern, ohne dabei temporär zentrale Fähigkeiten zu verlieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333