Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/937 19. Wahlperiode 22.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zaklin Nastic, Heike Hänsel, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/596 – Zur humanitären Katastrophe im Jemen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vor fast drei Jahren, im März 2015, begann eine von Saudi-Arabien angeführte Militärallianz ihren bis heute andauernden und immer weiter intensivierten Krieg gegen den Jemen. Mit verheerenden Folgen: Laut der Hilfsorganisation Oxfam sind sieben Millionen Menschen in dem Land akut von einer Hungersnot bedroht. Preise für Lebensmittel explodieren demnach genau wie die Preise für Medikamente und Treibstoff. Sowohl die Wasserversorgung als auch die Krankenhäuser des Landes stehen vor dem Kollaps (www.oxfam.de/system/files/1000days_media_brief.pdf). 16 Millionen Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Wasser, acht Millionen davon sind Kinder (www.oxfam.de/system/files/1000days_media_brief.pdf). Alle zehn Minuten stirbt im Jemen ein Kind, die allermeisten von ihnen verhungern oder verlieren ihr Leben infolge von vermeidbaren Krankheiten (www.daserste.de/ information/politik-weltgeschehen/weltspiegel/sendung/jemen-krieg-hunger-undwenig -hoffnung-100.html). 22,2 Millionen Menschen und damit drei Viertel der gesamten jemenitischen Bevölkerung sind laut Oxfam auf humanitäre Hilfe angewiesen, 11,3 Millionen Menschen sind in akuter Not. Die Ernährungslage von 17,8 Millionen Jemeniten gilt als unsicher. Fast drei Millionen Jemeniten befinden sich auf der Flucht im eigenen Land (www.oxfam.de/system/files/1000days_media_brief.pdf). Ein Verlassen des Landes ist so gut wie nicht möglich. Über 10 000 Menschen wurden bereits getötet (www.deutschlandfunk.de/der-jemen-am-abgrund-die-vergessenekatastrophe .799.de.html?dram:article_id=380489). Über 900 000 Jemeniten sind an Cholera erkrankt, es handelt sich dabei um den weltweit größten bisher erfassten Ausbruch und über 2 200 Menschen sind bereits an den Folgen gestorben . Auch Diphterie breitet sich überall im Jemen aus (www.oxfam.de/system/ files/1000days_media_brief.pdf). Vor Beginn der Militärintervention importierte der Jemen 90 Prozent der benötigten Nahrungsmittel. Der Krieg ließ die Preise ins Endlose steigen. Der Preis für Mehl stieg um 55 Prozent und der für Treibstoff sogar um 560 Prozent (www.oxfam.de/system/files/1000days_media_brief.pdf). Die Zerstörung von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/937 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Häfen und die fast vollständige, durch die von Saudi-Arabien geführte Militärkoalition über den Jemen verhängte Blockade tut ihr Übriges. Nur ein Drittel der benötigten Nahrungsmittel und Medikamente erreicht die Menschen in den umkämpften Gebieten des Landes. Laut den Vereinten Nationen droht im Jemen die größte Hungersnot, die die Welt seit Jahrzehnten erlebt habe (www.zeit.de/politik/ausland/2017-11/jemenun -warnt-vor-massiver-hungersnot). Im November 2017 forderten mehr als 20 internationale Hilfsorganisationen die Aufhebung der Blockade der Luft-, Landund Seeverbindungen in den Jemen. Diese sei maßgeblich ursächlich für den Hungertod, der Millionen weiteren Jemeniten drohe. Flughäfen und Häfen müssten wieder geöffnet werden, damit Lebensmittel, Benzin und Medikamente ins Land transportiert werden könnten (www.zeit.de/politik/ausland/2017-11/ jemen-un-warnt-vor-massiver-hungersnot). 1. In welchem voraussichtlichen Maß werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung bei gleichbleibender Intensität des Krieges im Jemen die akute Hungersnot sowie die Anzahl derjenigen Personen, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind, im Jahr 2018 erhöhen, und auf welche Summe schätzt die Bundesregierung den Bedarf an humanitärer Hilfe für das Jahr 2018 (bitte einzeln auflisten, wie hoch der Bedarf an Nahrungsmitteln, Medikamenten, Treibstoff etc. ist)? Nach dem humanitären Hilfsplan, der von den Vereinten Nationen (VN) koordiniert wird, liegen die Kosten zur Deckung des humanitären Bedarfs der Menschen in Jemen im Jahr 2018 bei insgesamt 2,96 Mrd. US-Dollar. 22,2 Millionen Menschen sind in Jemen auf humanitäre Hilfe angewiesen, davon sind 11,3 Millionen Menschen in einer akuten Notlage. In 2017 lag der humanitäre Bedarfsplan bei insgesamt 2,3 Mrd. US-Dollar. Sektor Bedarf 2017 Bedarf 2018 Nahrung 14,1 Millionen Menschen 1,07 Mrd. US-Dollar 17,8 Millionen Menschen 1,27 Mrd. US-Dollar Gesundheit 14,8 Millionen Menschen 321,5 Mio. US-Dollar 16,3 Millionen Menschen 572,4 Mio. US-Dollar Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene 14,5 Millionen Menschen 271 Mio. US-Dollar 16 Millionen Menschen 298,8 Mio. US-Dollar Schutz 11,3 Millionen Menschen 72,2 Mio. US-Dollar 12,9 Millionen Menschen 104,1 Mio. US-Dollar Unterkünfte, Hilfsgüter 4,5 Millionen Menschen 106 Mio. US-Dollar 5,4 Millionen Menschen 195,3 Mio. US-Dollar Ernährung 4,5 Millionen Menschen 182 Mio. US-Dollar 7,2 Millionen Menschen 195,4 Mio. US-Dollar Bildung 2,3 Millionen Menschen 36,5 Mio. US-Dollar 4,1 Millionen Menschen 53,4 Mio. US-Dollar Versorgung von Migranten und Flüchtlingen 460.000 Menschen 80,9 Mio. US-Dollar 170.000 Menschen 106,7 Mio. US-Dollar Beschäftigung und Rehabilitierung von Gemeinschaftsgütern 8 Millionen Menschen 44,8 Mio. US-Dollar 8 Millionen Menschen 99,1 Mio. US-Dollar Logistik, Koordinierung, Sicherheit 40,5 Mio. US-Dollar 58,4 Mio. US-Dollar Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/937 Zum Treibstoffbedarf liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 2. In welchem voraussichtlichen Maß wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung bei gleichbleibender Intensität des Krieges im Jemen die Anzahl derjenigen Personen, deren Ernährungslage unsicher ist, im Jahr 2018 erhöhen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. In welchem Maße hat die humanitäre Katastrophe im Jemen seit Anfang 2015 zu Flucht und Vertreibung geführt? a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die genaue Anzahl von Binnenflüchtlingen im Jemen, und unter welchen Bedingungen leben sie? In Jemen befinden sich laut dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) derzeit ca. zwei Millionen Binnenvertriebene, die in Jemen zu den vulnerabelsten Gruppen gehören, 89 Prozent von ihnen sind seit über einem Jahr vertrieben. Der anhaltende Konflikt, der Verlust der Lebensgrundlage, der Ausbruch der Cholera, Nahrungsunsicherheit und Mangelernährung belasten die Vertriebenen besonders. b) Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Land aus Not oder durch Vertreibung verlassen? Laut UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) haben seit Beginn des Konflikts im März 2015 etwa 190 350 Menschen Jemen verlassen . c) In welchen anderen Staaten halten sich diese Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils auf? Mit Stand Ende Oktober 2017 weist UNHCR folgende Staaten als Aufenthaltsorte der aus Jemen geflohene Menschen aus: Äthiopien (ca. 14 602), Dschibuti (ca. 37 428), Oman (ca. 51 000), Saudi-Arabien (ca. 39 880), Somalia (ca. 40 044) sowie Sudan (ca. 7 398). d) Wie viele dieser Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Europa und nach Deutschland gelangt, und welche Fluchtrouten haben sie dabei hauptsächlich genommen? Im Jahr 2017 haben 559 jemenitische Staatsangehörige in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen („European Asylum Support Office“, EASO) hat 2017 in 30 europäischen Staaten insgesamt 1.737 Asylerstanträge jemenitischer Staatsangehöriger gezählt. Nach Angaben der IOM sind in den Jahren 2016 und 2017 Jemenitinnen und Jemeniten in Italien (2016: 141 Personen; 2017: 70 Personen), Griechenland (2016: 56 Personen; 2017: 201 Personen) und Spanien (2016: 44 Personen, 2017: 166 Personen) erstregistriert worden. Dies lässt auf die Nutzung unterschiedlicher Fluchtrouten nach Europa schließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/937 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viel Prozent der für die Jahre 2015, 2016 und 2017 für humanitäre Hilfe im Jemen benötigten internationalen Gelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gedeckt, und wie hoch ist der fehlende Anteil (bitte einzeln für die jeweiligen Jahre aufschlüsseln und eine Tabelle anfügen, in der sowohl nach absoluten Zahlen als auch in Prozent dargestellt wird, welche Länder welchen Anteil eingezahlt haben, und wie hoch der von ihnen jeweils zugesagte Betrag ist, der nicht geleistet wurde)? Jahr Höhe VN-koordinierter Hilfsplan Deckung 2015 1,6 Mrd. US-Dollar 885,3 Mio. US-Dollar / 55,3 Prozent 2016 1,6 Mrd. US-Dollar 1,02 Mrd. US-Dollar / 62,9 Prozent 2017 2,3 Mrd. US-Dollar 1,6 Mrd. US-Dollar / 71,2 Prozent Die Aufschlüsselung für Geberzusagen und Deckungsgrad im Jahr 2017 sind der beigefügten tabellarischen Aufstellung (Anlage I) zu entnehmen. Zu Zusagen und Deckungsgrad nach Geberländern in 2015 und 2016 liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 5. In welcher Höhe plant die Bundesregierung für das Jahr 2018, Gelder für die humanitäre Hilfe im Jemen bereitzustellen, und wie verhält es sich diesbezüglich nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihren internationalen Partnern (bitte einzeln nach den jeweiligen Ländern auflisten)? Zur Wahrung der Kontinuität der humanitären Hilfe hat die Bundesregierung durch den vorausschauenden Einsatz von Verpflichtungsermächtigungen für 2018 bereits humanitäre Hilfsmaßnahmen in Höhe von 33 Mio. Euro zugesagt. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung kann bezüglich der weiteren für 2018 zur Verfügung stehenden Mittel derzeit keine Aussage getroffen werden. Aufgrund der laufenden Planungsprozesse bei den internationalen Partnern liegen der Bundesregierung noch keine konkreten Informationen zu den humanitären Mittelplanungen anderer Geber vor. 6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen mit dem Ziel, international auf ihre Partner einzuwirken, dass die kompletten benötigten Gelder für die humanitäre Hilfe im Jemen für das Jahr 2018 zusammenkommen ? Die humanitäre Lage und Bedarfe in Jemen werden von der Bundesregierung im internationalen Kontext regelmäßig bei bilateralen Gesprächen, bei Geberkoordinierungstreffen , bei Konferenzen und anderen internationalen Foren aktiv angesprochen . Die nächste internationale Geberkonferenz für Jemen ist für den 3. April 2018 in Genf geplant, um für finanzielle und politische Unterstützung zu werben. 7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Jahr 2018 zu ergreifen bzw. gemeinsam mit ihren internationalen Partnern zu ergreifen, um die Lage der Gesundheitsversorgung im Jemen zu verbessern und u. a. die Cholera und Diphterie zu bekämpfen, und wie sollen solche etwaigen Projekte international vernetzt werden? Die Schwerpunkte der deutschen humanitären Hilfe in Jemen sind Gesundheitsversorgung , Wasser, Sanitärversorgung und Hygienemaßnahmen sowie Nahrungsmittelhilfe . Die Projekte der Partner der Bundesregierung sind auch 2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/937 darauf ausgerichtet, den Menschen Zugang zu sauberem Wasser zu gewähren, ihre medizinische und ärztliche Versorgung sicherzustellen und ihnen regelmäßige Mahlzeiten zu ermöglichen. Die Maßnahmen tragen auch dazu bei, die Entstehung und Verbreitung bakterieller Krankheiten einzudämmen und zu behandeln . Die Bundesregierung unterstützt außerdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die als führende Organisationen im Gesundheitssektor relevante Akteure koordiniert sowie Impf- und Hygienekampagnen durchführt, Medikamente beschafft und Behandlungszentren betreibt. Die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung stärkt darüber hinaus die nachhaltige Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems in Jemen, unter anderem führt die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) Hygiene-Trainings in Gesundheitseinrichtungen durch und die Ausbildung und Unterstützung von freiwilligen Gesundheitshelfern in entlegenen Dörfern, auch in Bezug auf Maßnahmen zum Umgang mit Cholera. Zudem werden in Zusammenarbeit mit einer jemenitischen Organisation insbesondere die reproduktive Gesundheit und die Mutter-Kind-Gesundheit unterstützt . Darüber hinaus werden die Strukturen zur Trinkwasser- und Sanitärversorgung gestärkt, die zentral sind, um die Ausbreitung wasserinduzierter Krankheiten wie Cholera zu verhindern. Die Hilfsorganisationen stimmen sich vor Ort eng mit den im Gesundheitsbereich tätigen Akteuren ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Cholera-Epidemie im Jemen im Dezember 2017 und im Januar 2018 entwickelt, und welche Prognose stellt die Bundesregierung diesbezüglich für das Jahr 2018? Nach Angaben der WHO wurden zwischen April 2017 und Januar 2018 insgesamt 2.252 Todesfälle durch Cholera und 1 051 789 Cholera-Verdachtsfälle registriert . Die WHO berichtet, dass die Gesamtzahl der wöchentlich gemeldeten Cholera-Verdachtsfälle derzeit rückläufig ist: Im Dezember 2017 wurden 49 230 neue Verdachtsfälle und 16 Todesopfer gemeldet. Im Januar 2018 waren es 19 455 neue Verdachtsfälle und zehn Todesopfer. Laut WHO wird Cholera auch im Jahr 2018 wegen sich stetig verschlechternder öffentlicher Dienstleistungen besonders in den Bereichen Wasser- und Sanitärversorgung sowie Gesundheit eine ernstzunehmende Bedrohung darstellen. Dies gilt insbesondere, falls etwa Regen, Ausbruch oder Eskalation von Konflikten oder andere Faktoren erneut große Bevölkerungsbewegungen verursachen sollten . 9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die im Jemen ausgebrochene Cholera-Epidemie maßgeblich durch die von Saudi-Arabien angeführte Militärintervention in dem Land verursacht wurde, nämlich in dem Sinne, dass die von dem saudi-arabisch geführten Militärbündnis verhängte Blockade die Einfuhr unter anderem von Nahrungsmitteln, von Medikamenten und insbesondere von Treibstoff deutlich erschwert? Zur Verhinderung eines Choleraausbruchs ist es unerlässlich, dass eine geregelte, hygienische Wasserzufuhr und -entsorgung gesichert ist, dass Zugang zu funktionsfähigen Gesundheitseinrichtungen und medizinischer Versorgung besteht und dass den Menschen ausreichend und adäquate Nahrungsmittel zur Verfügung stehen , um ihr Immunsystem für die Abwehr bakterieller Infekte zu stärken. Bereits vor der inzwischen gelockerten Importblockade der von Saudi-Arabien geführten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/937 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Militärkoalition im Dezember 2017 konnten Nahrungsmittel-, Treibstoff- und Medikamentenimporte den Bedarf der Bevölkerung nicht decken. Wenngleich ungehinderter, regelmäßiger und sicherer Zugang zu kommerziellen und humanitären Warenlieferungen zur Eindämmung der Ausbreitung von Cholera beitragen könnte, ist für die nachhaltige Beseitigung der Ursachen der Krankheit ein Ende aller Kampfhandlungen und eine politische Lösung des Konflikts unabdingbar. 10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Oxfam (www.oxfam.de/ ueber-uns/aktuelles/2017-12-20-1000-tage-krieg-jemen-84-millionen-menschendroht -akut-hungersnot), dass die Anzahl an Personen im Jemen, denen keine adäquate Gesundheitsversorgung zu Teil wird (16,4 Millionen), in hohem Maße ein Resultat der militärischen Angriffe ist und damit in der Verantwortung der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition liegt, und wenn ja, welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 11. Welche Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit unmittelbar oder mittelbar in welchem Ausmaß an der Militärintervention im Jemen beteiligt (bitte detailliert angeben, welche der beteiligten Staaten in welchem Ausmaß und in welcher Form beteiligt sind)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 5. Februar 2018 auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Marco Bülow auf Bundestagsdrucksache 19/695 verwiesen. 12. Definiert die Bundesregierung den Jemen-Krieg inklusive der von Saudi- Arabien geführten Militärintervention tatsächlich ausschließlich als „innerstaatlichen bewaffneten Konflikt“ (stellvertretende Pressesprecherin des Auswärtigen Amts Maria Adebahr am 21. November 2017 in der Bundespressekonferenz ; bitte die Antwort ausführlich und unter Bezugnahme auf die völkerrechtliche Position der Bundesregierung mit Schwerpunkt auf der Rolle der von Saudi-Arabien angeführten Militärallianz begründen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 28 der Abgeordneten Zaklin Nastic in der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 31. Januar 2018 (Plenarprotokoll 19/10) verwiesen. 13. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es sich bei dem von einer durch Saudi-Arabien angeführten Militärkoalition gegen den Jemen geführten Krieg um eine völkerrechtswidrige Militärintervention handelt (bitte ausführlich darlegen und begründen)? Sofern die Bundesregierung die von Saudi-Arabien angeführte Militärintervention im Jemen als nicht völkerrechtskonform betrachtet: a) Wie wurde dies in der Vergangenheit von welchen deutschen Vertretern mit welchen saudi-arabischen Vertretern und Vertretern anderer an der Militärintervention beteiligter Staaten thematisiert und mit welchem Resultat ? b) Welche aus dieser Einschätzung resultierenden konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen? Die Fragen 13 bis 13b werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/937 14. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der von Saudi-Arabien geführten Militärintervention im Jemen für zukünftige Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien und an andere an der Militärintervention beteiligte Staaten (bitte begründen)? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen. 15. Der Einsatz welcher aus Deutschland nach Saudi-Arabien und in andere an der Militärintervention im Jemen beteiligte Staaten gelieferter Rüstungsgüter ist der Bundesregierung in Zusammenhang mit der Militärintervention im Jemen bekannt (bitte detailliert aufschlüsseln, sowohl nach den jeweiligen Rüstungsgütern als auch nach denjenigen Ländern, in die die jeweiligen Rüstungsgüter exportiert wurden)? Zu einem solchen Einsatz liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 16. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Einsatz von aus Deutschland exportierten Rüstungsgütern im Krieg im Jemen? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 17. Unterstützt die Bundesregierung die von der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) in ihrem im Dezember 2017 vorgestellten Rüstungsbericht festgeschriebenen Schlussfolgerungen bezüglich des Jemen , und welche Schlussfolgerungen wird sie daraus für ihr eigenes politisches Handeln ziehen? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass nur eine inklusive politische Lösung unter Ägide der Vereinten Nationen in Jemen dauerhaft Frieden bringen kann. Die Bundesregierung unterstützt deshalb die Bemühungen des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, die Parteien wieder in einen Verhandlungsprozess einzubinden. Dieses Engagement wird die Bundesregierung fortsetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/937 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie beurteilt die Bundesregierung die konkrete Aussage des Vorsitzenden der GKKE, Dr. Martin Dutzmann: „Waffenexporte aus Deutschland tragen zu der humanitären Katastrophe im Jemen bei. Ursachen von Flucht und Vertreibung werden hier von der Bundesregierung nicht bekämpft sondern mittelbar verschärft.“ (www.welt.de/newsticker/news1/article171706598/Konflikte- Kirchen-kritisieren-milliardenschwere-Ruestungsexporte-Deutschlands.html), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr zukünftiges Handeln? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 19. Wie beurteilt die Bundesregierung aus völkerrechtlicher Sicht die durch die von Saudi-Arabien geführte Militärkoalition gegen den Jemen verhängte Blockade, die vor allem die Zivilbevölkerung trifft und der bereits Tausende Menschen zum Opfer gefallen sind? Sofern die Bundesregierung die gegen den Jemen verhängte Blockade für nicht legitim erachtet: a) Inwieweit wurde das Problem von welchen deutschen Regierungsvertretern mit welchen Vertretern der Regierung von Saudi-Arabien und/oder mit welchen Vertretern von Staaten, die ebenfalls an der Militärintervention im Jemen beteiligt sind, bei welcher Gelegenheit thematisiert und mit welchem Resultat? b) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant sie zu ergreifen, um auf eine Aufhebung oder zumindest eine Lockerung der Blockade hinzuwirken, die vor allem die Zivilbevölkerung trifft (bitte einzeln auflisten)? c) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die gegen den Jemen verhängte Blockade maßgeblich mitursächlich für die humanitäre Katastrophe im Jemen ist? Die Fragen 19 bis 19c werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung fordert in politischen Gesprächen regelmäßig die Parteien zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf. Dies beinhaltet auch, dass alle Parteien dauerhaft ungehinderten und sicheren humanitären Zugang ermöglichen und Schutz für Zivilisten und zivile Infrastruktur garantieren. So hat die Bundesregierung von Saudi-Arabien auch die Öffnung der Häfen eingefordert. Am 22. November 2017 wurde die Blockade teilweise aufgehoben. Die Öffnung der Häfen an der Westküste, besonders der Häfen Hodeidah und Salif, für humanitäre und kommerzielle Güter, sowie die Wiedereröffnung des zivilen Flughafens in Sana’a sind elementar, um die Menschen im bevölkerungsreichen Norden des Landes zu versorgen und humanitäres Personal ein- und auszufliegen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 20. Welche Perspektiven sieht die Bundesregierung für ein Ende des Krieges im Jemen und unter Einbeziehung welcher Akteure sollten nach Einschätzung der Bundesregierung in welchem Rahmen und unter wessen Moderation Verhandlungen stattfinden? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/937 Anlage 1: Übersicht der Beiträge zum VN-koordinierten Hilfsplan in 2017, in US-Dollar Alle Angaben sind dem Financial Tracking System (FTS) der Vereinten Nationen entnommen und stellen die Finanzierung des VN-koordinierten humanitären Hilfsplans dar. Beiträge außerhalb des Hilfsplans – darunter auch Förderungen für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) – sind hier nicht erfasst. Geber Beitrag zum Hilfsplan 2017 Beitrag zum Hilfsplan 2017 in Prozent Zugesagter Betrag, der nicht geleistet wurde Vereinigte Staaten von Amerika 611.891.427 37 0 Großbritannien 214.143.011 13 5.905.512 Deutschland 196.351.087 12 0 Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der Europäischen Kommission (ECHO) 110.356.729 7 0 Keine Angaben 87.411.735 5 0 Weltbank 77.903.821 5 0 Saudi Arabien 58.964.019 4 0 Japan 42.056.072 3 0 Kanada 33.386.344 2 0 Schweden 33.306.269 2 0 Central Emergency Response Fund (CERF) 25.553.107 2 0 Norwegen 24.495.468 2 0 Dänemark 19.189.065 1 0 Europäische Kommission 15.189.709 1 0 Niederlande 15.126.989 1 0 Belgien 11.717.076 1 0 Schweiz 11.067.145 1 0 Australien 10.018.896 1 0 China 7.000.000 0 0 Privatspender 6.169.377 0 0 Qatar Charity 5.888.139 0 0 Irland 5.813.257 0 0 Yemen Humanitarian Fund 4.688.294 0 0 Finnland 4.527.848 0 0 Italien 3.900.366 0 0 Korea 3.500.000 0 0 Kuweit 3.470.000 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/937 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Geber Beitrag zum Hilfsplan 2017 Beitrag zum Hilfsplan 2017 in Prozent Zugesagter Betrag, der nicht geleistet wurde UNICEF Nationales Komitee Niederlande 2.766.369 0 0 UNICEF Nationales Komitee Deutschland 2.447.540 0 0 Frankreich 1.663.008 0 0 Katar 1.254.699 0 0 UNICEF Nationales Komitee Großbritannien 1.184.361 0 0 UNICEF Nationales Komitee Belgien 1.066.581 0 0 Luxemburg 1.061.571 0 0 US Fund für UNICEF 1.017.524 0 0 Türkei 1.000.000 0 0 Vereinigte Arabische Emirate 1.000.000 0 10.000.000 Russland 1.000.000 0 0 UNICEF Nationales Komitee Frankreich 931.176 0 0 UNICEF Nationales Komitee Finnland 733.347 0 0 Spanien 696.864 0 0 Polen 564.000 0 0 Österreich 542.888 0 0 IKEA Stiftung 533.618 0 0 OCHA 434.982 0 0 Ungarn 423.208 0 0 Deutsche Welthungerhilfe e. V. 401.788 0 0 Tschechische Republik 383.667 0 0 UNICEF Nationales Komitee Norwegen 318.303 0 0 Island 300.000 0 0 UNICEF Nationales Komitee Australien 298.892 0 0 UNICEF Nationales Komitee Spanien 237.258 0 0 UNICEF Nationales Komitee Island 152.340 0 0 Estland 150.498 0 0 Malta 147.896 0 0 UNICEF Nationales Komitee Dänemark 142.922 0 0 UNICEF Nationales Komitee Canada 98.375 0 0 UNICEF Nationales Komitee Japan 92.803 0 0 Arab Gulf Programme for United Nations Development Organizations 75.000 0 0 Aserbaidschan 75.000 0 0 UNICEF Nationales Komitee Luxemburg 63.879 0 0 Bulgarien 54.289 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/937 Geber Beitrag zum Hilfsplan 2017 Beitrag zum Hilfsplan 2017 in Prozent Zugesagter Betrag, der nicht geleistet wurde Concern Worldwide 39.416 0 0 Lettland 39.004 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/937 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Geber Beitrag zum Hilfsplan 2017 Beitrag zum Hilfsplan 2017 in Prozent Zugesagter Betrag, der nicht geleistet wurde Slowenien 32.573 0 0 Andorra 15.924 0 0 Zypern 11.198 0 0 Heiliger Stuhl 5.000 0 0 Sri Lanka 1.250 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333