Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9400 19. Wahlperiode 12.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johannes Vogel (Olpe), Michael Theurer, Pascal Kober, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8297 – Potenziale der Digitalisierung und Personalentwicklung der Bundesagentur für Arbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Arbeitsmarktlage in Deutschland ist positiv, die Arbeitslosenzahlen so niedrig wie nie. Die guten Bedingungen können aber nach Ansicht der Fragesteller nicht darüber hinwegtäuschen, dass gute Arbeitsmarktlage allein nicht dafür geeignet ist, um festzustellen, wie gut die Bundesagentur für Arbeit (BA) für die künftigen Herausforderungen gewappnet ist. Viele Aufgaben bestehen unabhängig von der Konjunktur und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Die zentrale Rolle der Digitalisierung nimmt weiter zu. Dabei stellt sich aus Sicht der Fragesteller auch die Frage, mit wie viel Personal die künftigen Aufgaben zu bewältigen sind, d. h. ob Personalüberhänge zu erwarten sind oder aber – etwa aufgrund demografischer Entwicklungen – Personalengpässe entstehen könnten . Eine effiziente, moderne und zukunftsorientierte Aufstellung der Behörde, gerade mit Blick auf die Digitalisierung von Prozessen und Dienstleistungen, sollte kontinuierlich verfolgt werden. Das ist insbesondere hinsichtlich des sich mit dem Wandel auf dem Arbeitsmarkt auch weiterentwickelnden Aufgabenspektrums der Behörde und mit Blick auf schlanke, bürgernahe Prozesse („Digitales Bürgeramt“) eine Chance. Denn digitaler Fortschritt heißt nach Auffassung der Fragesteller nicht nur, Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung zu nutzen , sondern auch, Kapazitäten gezielt für nicht digital abbildbare Aufgaben aufzuwenden. All das ermöglicht es, einen zeitgemäßen, kundenfreundlichen Service für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes anbieten zu können. Zahlreiche Potenziale der Digitalisierung blieben jedoch noch unausgeschöpft, Prozesse werden oft noch nur teilweise online abgebildet. Auch der zumindest einmalige Behördengang bleibt weiterhin die Regel. Die Gründe dafür liegen nach Ansicht der Fragesteller teils beim Gesetzgeber, aber auch in der der Bundesagentur für Arbeit selbst. Es gilt daher, sowohl innerhalb der Bundesagentur für Arbeit den Weg für eine umfassende Digitalisierung aller dafür geeigneten Prozesse zu ebnen, als auch die notwendige gesetzliche Grundlage sowie die technischen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9400 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat zudem positive Auswirkungen auf den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit. Im ursprünglichen Haushaltsplan für das Jahr 2018 war ein Plus von 2,5 Mrd. Euro kalkuliert. Tatsächlich schloss die Bundesagentur für Arbeit das Haushaltsjahr 2018 jetzt mit einem Überschuss von 6,2 Mrd. Euro ab (vgl. die Pressemitteilung vom 15. Januar 2019, www.arbeitsagentur.de/presse/spr-2019-5-ba-haushalt-2018-bessererabschluss -als-erwartet). Damit steigt auch die finanzielle Rücklage der Bundesagentur für Arbeit auf weit über 20 Mrd. Euro. Diese Größenordnung übersteigt das Rücklagenziel von 0,65 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), das nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausreichend wäre, um konjunkturelle Schwankungen abzufedern (IAB-Kurzbericht 3/2017, http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb0317.pdf). Von Interesse ist nach Ansicht der Fragesteller daher auch, ob, und wenn ja, wann weitere Entlastungen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler über den jüngst erfolgten Schritt hinaus ins Auge gefasst werden können – auch mit Blick auf demographiebedingte Herausforderungen in anderen Sozialversicherungen und dem Ziel einer Stabilisierung der Sozialabgaben nicht über 40 Prozent. A. Personalentwicklung 1. Wie hat sich der Personalbestand der Bundesagentur für Arbeit bzw. damaligen Bundesanstalt für Arbeit in durchgehender Betrachtung nach Vollzeitäquivalenten seit dem Jahr 2001 bis 2018 entwickelt (bitte nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III – und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – sowie nach Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes aufgliedern)? Die Entwicklung des Personalbestandes der Bundesagentur für Arbeit (BA) kann Tabelle 1 im Tabellenanhang entnommen werden. 2. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse mit der Bundesagentur für Arbeit endeten seit 2001 jährlich (bitte nach Aufgabenbereichen – Arbeitsvermittlung, Leistungsgewährung etc. –, Renteneintritten und anderweitigem Ende wie Auslaufen von Befristungen oder Kündigungen aufgliedern)? Die Antwort kann Tabelle 2 im Tabellenanhang entnommen werden. 3. Wie viele Renteneintritte von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit erwartet die Bundesregierung für die Jahre 2019 bis 2030 jährlich, unter der Annahme, dass die Beschäftigten mit Erreichen des gesetzlichen Regeleintrittsalters in Rente gehen? Nach Angabe der BA werden für die Jahre 2019 bis 2030 durchschnittlich rund 2 200 Abgänge pro Jahr durch das Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters erwartet. 4. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse mit der Bundesagentur für Arbeit wurden seit 2001 jährlich begründet (bitte nach befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen sowie Aufgabenbereichen – Arbeitsvermittlung, Leistungsgewährung etc. – aufgliedern)? Die Antwort kann Tabelle 3 im Tabellenanhang entnommen werden. Drucksache 19/9400 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9400 5. Wie hoch ist der Anteil der Neubeschäftigten der Bundesagentur für Arbeit, die ein Studium an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit absolviert haben (bitte nach Jahren seit 2009 aufgliedern)? Die Antwort kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Quelle: Bundesagentur für Arbeit 6. Für welche Aufgabenbereiche benötigt die Bundesagentur für Arbeit nach Auffassung der Bundesregierung mit Blick auf die Digitalisierung in Zukunft mehr oder weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als bisher (bitte nach mehr und weniger Personalbedarf aufschlüsseln)? Die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Personalbedarf in quantitativer wie qualitativer Hinsicht werden in der regelmäßigen Personalbedarfsermittlung nach anerkannten Methoden berücksichtigt und fließen in die mittel- bis langfristige Personalplanung ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 7. Welche Maßnahmen im Bereich der Bildung und Weiterbildung sind der Bundesregierung bekannt, die die Bundesagentur für Arbeit für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchführt, um diese gezielt auf die Anforderungen der Digitalisierung vorzubereiten – sowohl in der Beratung als auch in der Bedienung der Geräte und Onlineangebote? Durch neue BA-interne digitale Lernangebote wie z. B. Onlinekurse wird schon im Rahmen des handlungsorientierten Kompetenzerwerbs die digitale Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Beratung aufgebaut. Hierbei ist eine enge unterstützende Begleitung durch das Lehrpersonal und die Führungskräfte sichergestellt. Durch Trainings und zusätzliche arbeitsplatznahe IT-Einweisungsformate werden die Beschäftigten im Umgang mit den IT-Systemen und den Online-Zugangskanälen geschult. Als weiteres Angebot unterstützen eigene Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Den gemeinsamen Einrichtungen steht das gesamte Bildungsangebot der BA über www.bildungsmarkt-sgb2.de zur Verfügung. Nach § 44c Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) stellt die Trägerversammlung einheitliche Grundsätze der Qualifizierungsplanung auf. Ob eine gemeinsame Einrichtung die Schulungsangebote der BA oder anderer Anbieter in Anspruch nimmt, liegt in der Verantwortung der einzelnen gemeinsamen Einrichtung. 8. In welchen Bereichen der internen Abläufe und Kundenservices der Bundesagentur für Arbeit lassen sich durch die Digitalisierung nach Auffassung der Bundesregierung Prozesse effizienter und/oder digitaler gestalten, und werden damit weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als bisher benötigt? Die Identifizierung und Umsetzung von Automatisierungspotenzialen und die Weiterentwicklung der digitalen Dienstleistungen gehören zu den wesentlichen Handlungsfeldern der BA-Strategie 2025. Bereits heute bietet die BA eine Vielzahl von Online-Diensten in den Bereichen Vermittlung und Beratung sowie Leistungsgewährung an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9400 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9400 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie wirken sich die Antworten zu den Fragen 6 bis 8 auf die Personalplanung der Bundesagentur für Arbeit für die kommenden Jahre (bis 2030) aus (bitte jeweils einzeln quantifizieren)? Die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Personalbedarf in quantitativer wie qualitativer Hinsicht werden in der regelmäßigen Personalbedarfsermittlung nach anerkannten Methoden berücksichtigt und fließen in die mittel- bis langfristige Personalplanung ein. 10. Wie wird sich der Gesamtpersonalbestand der Bundesagentur für Arbeit nach aktuellen Planungen in den kommenden Jahren entwickeln (bitte nach Vollzeitäquivalenten und nach Veränderung gegenüber Vorjahr für die Jahre 2017 bis 2030 aufschlüsseln)? Die Entwicklung des Personalbedarfs der BA in den kommenden Jahren ist abhängig von der Entwicklung der Rahmenbedingungen wie zum Beispiel den gesetzlichen Regelungen und den daraus resultierenden Aufgaben, der konjunkturellen Entwicklung und der Digitalisierung ihrer Prozesse. Den Personalbedarf für die Erfüllung ihrer Aufgaben ermittelt die BA im Rahmen der Personalbedarfsplanung nach anerkannten Methoden (Organisationshandbuch des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)). 11. Verfolgt die Bundesregierung im BA-Verwaltungsrat weiterhin das Ziel eines Personalabbaupfades, und falls ja, in welcher Größenordnung, und über welchen Zeitraum? Mit den aktuell im Haushaltsplan der BA für die Jahre 2019 bis 2022 ff. ausgebrachten 2 578 kw-Vermerken in der Arbeitslosenversicherung führt die BA den eingeschlagenen Weg vor dem Hintergrund einer guten konjunkturellen Entwicklung fort. Dabei ist zu bedenken, dass ein wesentlicher Teil des Personals der BA nicht oder nicht unmittelbar dem Einfluss der Konjunktur unterliegt (z. B. die Berufsberatung , die Beratung von Rehabilitanden, die Familienkasse sowie Prüfdienste und Ordnungsverfahren). Den Personalbedarf für die Erfüllung ihrer Aufgaben ermittelt die BA im Rahmen der Personalbedarfsplanung nach anerkannten Methoden (Organisationshandbuch des BMI). B. Digitalisierung 12. Sind der Bundesregierung spezifische Hürden bei der Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit (sowohl mit Blick auf die internen Abläufe als auch den Kundenkontakt) bekannt? Wenn ja, welche sind dies? 13. Sieht die Bundesregierung Potenziale der Digitalisierung im Bereich des Kundenservices, der Kundenerfassung und der Kundenbetreuung, z. B. im Bereich der Kompetenzfeststellung? Falls ja, in welchen Bereichen, und in welchem Umfang? 14. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen, um eine ganzheitliche Onlineabbildung von Verfahren und Prozessen der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Online-Arbeitslosmeldung, Antrag für Kindergeld ) zu ermöglichen? Drucksache 19/9400 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9400 15. Plant die Bundesregierung bereits konkrete, gesetzliche Änderungen, um die Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit voranzutreiben (z. B. bei Onlineprozessen wie der elektronischen Unterschrift und der Kassensicherheit )? 16. Falls ja, welche genauen Maßnahmen mit welchem Zeitplan hat die Bundesregierung für die Umsetzung geplant? Die Fragen 12 bis 16 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung sieht sich in der Verantwortung, die Digitalisierung weiterhin aktiv und unter Einbeziehung der Sozialpartner zu gestalten. Hierbei wird auch zu erörtern sein, welche gesetzlichen Änderungen notwendig und sinnvoll sind, um die Digitalisierungsprozesse in der BA zu unterstützen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales steht hierzu in einem engen Austausch mit der BA. 17. Plant die Bundesregierung, ein zentrales Register einzuführen, um eine behördenübergreifende Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen ? 18. Falls ja, welche genauen Maßnahmen mit welchem Zeitplan hat die Bundesregierung für die Umsetzung geplant? 19. Falls nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die Einführung eines solchen Registers? Die Fragen 17 bis 19 werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 enthält in den Zeilen 2001 bis 2004 die Aufforderung an die Behörden, Daten über gemeinsame Register und eindeutige, registerübergreifende Identifikationen zu verknüpfen („once only“-Prinzip). Die öffentlichen Register sollen modernisiert und dafür die Vorschläge des Normenkontrollrates geprüft werden. Hierzu sind in der Bundesregierung Überlegungen aufgenommen worden, die im Weiteren zwischen Bund, Ländern und weiteren relevanten Beteiligten abgestimmt werden. Konkrete Planungen der Bundesregierung, ein zentrales Register einzuführen, um eine behördenübergreifende Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen , bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. 20. Plant die Bundesregierung, die elektronische Zustellung von Schreiben und Dokumenten der Bundesagentur für Arbeit zu ermöglichen, z. B. durch eine Zustellfiktion für elektronischen Schriftverkehr der Bundesagentur für Arbeit ? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 bis 16 verwiesen. 21. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die digitale, behördenübergreifende Kommunikation zu verbessern, und welche sind das? Im Rahmen der Dienstekonsolidierung wird mit der Maßnahme G2X eine zentrale Backend-Infrastruktur für sichere Kommunikation zwischen Behörden geschaffen , die gesetzeskonforme elektronische Kommunikationskanäle ermöglicht , sodass alte, bestehende Schnittstellen konsolidiert bzw. abgelöst werden können. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9400 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9400 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Gründe, die gegen einen Verzicht auf die Ortsgebundenheit von Kundinnen und Kunden im SGB II und SGB III sprechen? 23. Falls ja, plant die Bundesregierung, die Ortsgebundenheit durch eine Onlineerreichbarkeit zu ersetzen? Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung befindet sich im Austausch mit der BA dazu, ob die Regelungen der zeit- und ortsnahen Erreichbarkeit für eine Vermittlung in eine Beschäftigung auch im Hinblick auf eine freiwillige Nutzung moderner Kommunikationsmittel einer Weiterentwicklung bedürfen. 24. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Rahmen der Elektronischen- Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) die Sozialgerichte ausgenommen sind? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Ausnahme? Die Elekronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) gilt auch für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit. Ausweislich der Eingangsformel der ERVV wurde die Verordnung – unter anderem – auf Grund des § 65a Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Nummer 3 des Sozialgerichtsgesetzes erlassen. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der ERVV gilt die Verordnung für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Gerichte der Länder und des Bundes sowie die Bearbeitung elektronischer Dokumente durch diese Gerichte nach § 130a der Zivilprozessordnung, § 46c des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 65a des Sozialgerichtsgesetzes, § 55a der Verwaltungsgerichtsordnung und § 52a der Finanzgerichtsordnung. C. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit 25. Wie soll der Haushaltsüberschuss in Höhe von 6,2 Mrd. Euro, den die Bundesagentur für Arbeit laut ihrer eigenen Pressemitteilung vom 15. Januar 2019 im Haushaltsjahr 2018 erwirtschaftet hat, verwendet werden (bitte nach Einzelposten aufschlüsseln)? Haushaltsüberschüsse werden nach § 366 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) der allgemeinen Rücklage der BA zugeführt, um in konjunkturell schwachen Zeiten antizyklisch agieren zu können. 26. Wie hoch sind die Sonderzuweisungen an den hauseigenen Pensionsfonds, die die Bundesagentur für Arbeit jährlich zurückstellt bzw. zurückgestellt hat und diesem zuführt bzw. zugeführt hat (bitte für die Jahre 2008 bis 2019 aufschlüsseln)? Die Höhe der Zuweisungen können der folgenden Tabelle entnommen werden. Drucksache 19/9400 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9400 1 Inklusive der Initialzuweisung von 2.500 Mio. Euro 2 Inklusive ergänzende Zuweisung von 703 Mio. Euro 3 Inklusive ergänzende Zuweisung von 2.000 Mio. Euro 4 Laut Haushaltsansatz 27. Wie bestimmt sich die Höhe der Zuführungen an den Pensionsfonds? Die Höhe der regelmäßigen Zuweisungen an den Versorgungsfonds ergibt sich aus der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“. Danach beträgt der Zuweisungssatz derzeit 96,6 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge oder Entgeltzahlungen für die Beamtinnen und Beamten der BA. Ergänzende Zuweisungen können nach § 366a Absatz 3 SGB III sowohl zum Ausgleich einer festgestellten Unterfinanzierung als auch anstelle zukünftiger regelmäßiger Zuweisungen vorgenommen werden. 28. Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesagentur für Arbeit mit einem Auslaufen der Pensionsansprüche im Zuge der beendeten Einstellung in das Beamtenverhältnis (bitte nach Jahren von 2018 bis 2040 aufschlüsseln)? Eine Projektion der künftigen Population von Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfängern hängt stark von verschiedenen Annahmen ab, die wiederum regelmäßig revidiert werden. Diese Projektionen werden im Rahmen der dreijährigen Revision zum Versorgungsfonds vorgenommen. Ein Sachverständigengutachten untersucht dabei nach versicherungsmathematischen Methoden u. a. die Popula- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9400 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9400 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tionsentwicklung der aktiven und passiven Beamten. Nachstehend ist eine Prognose der Ruhegehaltsempfänger aus dem letzten Gutachten im Jahr 2017 abgebildet : Die Zahl der Ruhegehaltsempfänger setzt sich aus dem Stichtagsbestand (Anfang 2017) und den Zugängen ab dem Jahr 2017 zusammen. Die Gesamtpopulation der Ruhegehaltsempfänger steigt laut Gutachten von anfänglich 10 200 Personen auf das Maximum von 13 800 im Jahr 2032. In der Folge überwiegt der Rückgang durch Sterbefälle den weiteren Zugang durch Pensionierung, so dass die Zahl der Ruhegehaltsempfänger stetig abnimmt. 29. Wie hoch ist derzeit die allgemeine finanzielle Rücklage der Bundesagentur für Arbeit, und wie viel Prozent beträgt diese gemessen an dem BIP? Die Rücklage der BA beträgt aktuell rund 23,5 Mrd. Euro (Jahresabschlussbuchung 2018). Das BIP in Deutschland betrug im Jahr 2018 rund 3,386 Billionen Euro („in jeweiligen Preisen“; Quelle: Destatis (Ist-Wert 2018)). Die Rücklage beträgt damit aktuell rund 0,69 Prozent vom BIP. 30. Liegen der Bundesregierung Prognosen vor, wie sich die Überschüsse im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit und damit verbunden die Höhe der allgemeinen Rücklage bis zum Jahr 2022 voraussichtlich entwickeln wird? Nachdem der Beitragssatz um 0,5 Prozentpunkte (bis zum Jahr 2022, anschließend 0,4 Prozentpunkte) gesenkt wurde, erwartet die BA bei weiterhin guten konjunkturellen Rahmenbedingen noch leichte Haushaltsüberschüsse zwischen 0,5 – 1,8 Mrd. Euro pro Jahr. 31. Sind für den Fall, dass die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2019 0,65 des BIP übersteigt, weitere Senkungen des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung geplant, die über die Senkungen im Zuge des Qualifizierungschancengesetzes (0,4) und die befristete Senkung gemäß der Beitragssatzverordnung 2019 (0,1) hinausgehen? Falls nein, warum nicht, wenn man mit dem IAB davon ausgeht, dass ein Rücklagenziel von 0,65 Prozent des BIP als konjunkturelle Reserve ausreichend ist? Drucksache 19/9400 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9400 32. Wie wäre nach Auffassung der Bundesregierung eine zwingende gesetzliche dynamische Koppelung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung an die Entwicklung der allgemeinen Rücklage der Bundesagentur für Arbeit zu bewerten , die im Falle eines Überschreitens bzw. Unterschreitens des Rücklagenziels von 0,65 Prozent des BIP zu einer automatischen Absenkung bzw. Erhöhung des Beitrags mit Wirkung zum Folgejahr führen würde? Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2019 ist keine weitere Beitragssatzsenkung geplant. Eine Beitragssatzsenkung kommt nach Ansicht der Bundesregierung erst in Betracht, wenn nach dem Ende der befristeten Absenkung des Beitragssatzes durch die Beitragssatzverordnung 2019 die Rücklage dauerhaft 0,65 Prozent des BIP um einen Betrag übersteigt, der mehr als 0,1 Prozentpunkte des Beitragssatzes entspricht. Der Grund dafür ist, dass der Haushalt der BA stärker konjunkturabhängig ist als die Haushalte anderer Sozialversicherungen. Im Fall einer Krise nehmen nicht nur die Beitragseinnahmen ab, sondern es wird auch mehr für Arbeitslosen-, Insolvenz - und Kurzarbeitergeld sowie für Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung ausgegeben. Diese Ausgaben haben eine wichtige automatische Stabilisierungsfunktion , da sie die Wirkung gesamtwirtschaftlicher Nachfragerückgänge abmildern . Dieser Effekt tritt zeitverzögert ein. In der Wissenschaft besteht weitgehend Einigkeit, dass diese Stabilisierungsfunktion nicht durch Beitragssatzänderungen nach Kassenlage gestört werden sollte. Voraussetzung dieser Wirkung sind Rücklagen , die es der BA ermöglichen, trotz geringerer Beitragseinnahmen mehr Maßnahmen zu finanzieren. Eine zwingende automatische Kopplung zwischen Beitragssatz und Rücklage im Haushalt der BA ist aus Sicht der Bundesregierung daher nicht sinnvoll. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9400 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. En tw ick lun g d er Be sc hä ftig ten in de r B A Es we rde n k ein e N ac hk om ma ste llen ab ge bild et. Di es ha t z ur Fo lge , d as s s ich (T eil- ) S um me n n ich t im me r re ch ne ris ch er ge be n m üs se n. Be rüc ksi ch tig t w ird Da ue rpe rso na l so wie be fris tet e K räf te. Vo llze itä qu iva len te (VZ Ä) Bu nd es we it Be ric hts mo na t D ez em be r jd . J ah res 20 01 1) 20 02 1) 20 03 1) 20 04 1) 20 05 1) 20 06 20 07 20 08 20 09 2) 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 Ins ge sa mt 79 .09 0 79 .55 8 80 .10 2 79 .66 3 84 .29 2 93 .96 5 98 .01 3 96 .54 5 10 7.6 11 10 5.3 82 98 .80 0 93 .45 0 94 .33 7 95 .55 8 96 .29 1 98 .78 2 97 .05 0 96 .06 2 Arb eit ne hm er/ inn en 3) 58 .38 9 58 .87 2 59 .41 7 59 .10 9 64 .27 8 75 .46 5 80 .25 2 79 .86 2 91 .95 8 89 .21 7 83 .17 4 78 .66 9 80 .09 1 81 .82 2 83 .15 7 86 .29 0 85 .17 4 84 .78 3 Be am te/ inn en 20 .70 1 20 .68 6 20 .68 5 20 .55 4 20 .01 4 18 .50 0 17 .76 1 16 .68 4 15 .65 3 16 .16 5 15 .62 7 14 .78 1 14 .24 6 13 .73 6 13 .13 4 12 .49 2 11 .87 6 11 .27 9 da vo n A rbe itsl os en ve rsi ch eru ng (S GB III) 79 .09 0 79 .55 8 80 .10 2 79 .66 3 60 .19 0 60 .65 2 57 .78 8 56 .68 0 64 .41 2 58 .88 3 53 .62 6 50 .52 4 50 .31 0 49 .58 7 49 .65 9 49 .46 1 48 .36 4 47 .35 5 da vo n D ien stle istu ng G run ds ich eru ng 7) 1.5 49 1.7 38 3.5 85 3.6 76 4.3 02 4.4 68 4.6 59 4.8 37 5.1 80 da vo n G run ds ich eru ng (S GB II) 4) 24 .10 3 33 .31 3 36 .45 2 36 .16 2 39 .35 5 41 .32 6 39 .87 3 36 .18 9 36 .95 9 38 .13 8 38 .36 3 40 .85 7 40 .00 3 39 .58 7 da vo n F am ilie nk as se 5) 3.7 73 3.7 04 3.8 44 3.6 24 3.5 64 3.1 53 3.3 92 3.5 31 3.8 01 3.8 05 3.8 46 3.9 40 Int ern er Se riv ce in de n A ge ntu ren fü r A rbe it 6 ) 6.9 06 6.8 03 7.5 77 7.2 72 7.2 41 7.3 11 7.1 94 7.2 39 4.8 74 da run ter Di en stle istu ng G run ds ich eru ng 7) 26 3 33 7 1.3 86 1.3 27 1.7 11 1.8 09 1.8 38 1.9 65 1.1 36 Fu ßn ote n 1) D ie An ga be n v or 20 06 lie ge n i n d ies er De tai lier un gs tie fe au fgr un d e ine s S yst em we ch sel s n ich t v or. Di e h ier da rge ste llte n A ng ab en be inh alt en di e B esc hä ftig un gs mö glic hk eit en (S tel len fü r P lan krä fte + Erm äc hti gu ng en ) u nd ni ch t d ie Vo llze itä qu iva len te, wi e i n d en Fo lge jah ren . 2) A b E nd e 2 00 9 e rfo lgt e e in Sy ste mw ech sel au f E RP . 3) i nk l. B efr iste te Krä fte un d I n-S ich -Be url au bte Be am te/ inn en 4) D as SG B I I w urd e 2 00 5 e ing efü hrt . B is d ah in wu rde n d ie en tsp rec he nd en Le istu ng en du rch di e B A a ls A rbe itsl os en hilf e e rbr ac ht. 5) D ie Mi tar be ite rka pa zitä ten de r R ech tsk rei ska teg ori e F am ilie nk as se sin d i n d en Ja hre n 2 00 1 b is 2 00 6 i n d er Re ch tsk rei ska teg ori e A rbe itsl os en ver sic he run g e nth alt en . 6) I m Ja hr 20 18 wu rde ei ne Um org an isa tio n d er Int ern en Se rvi ces du rch ge füh rt u nd da s R eg ion ale In fra str uk tur ma na ge me nt (2. 31 7 V ZÄ ) a us de n I nte rne n S erv ice s a us ge lag ert . 7) B ei de n D ien stle istu ng en fü r d ie Gr un ds ich eru ng ha nd elt es sic h u m op tio na le An ge bo te de r B un de sa ge ntu r fü r A rbe it, die vo n d en ge me ins am en Ei nri ch tun ge n g eg en Ko ste ne rst att un g i n A ns pru ch ge no mm en we rde n k ön ne n. Qu elle : G esc hä fts be ric ht de r B A b zw . J ah res be ric ht SG B I I (b is 2 00 5); Pe rso na lre po rt d er BA (2 00 6 b is 2 00 9); ER P-B I ( ab 20 10 , O M0 01 : O rga nis ati on sst ruk tur da ten ; L ad est an d 2 5.0 3.2 01 9); ID 19 30 BA -SH 53 ers tel lt a m: 28 . M ärz 20 19 Ta be lle 1 Drucksache 19/9400 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ende der Beschäftigungsverhältnisse in der BA Anzahl Personalmaßnahmen Bundesweit Berichtsjahre 2010 bis 2018 1) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Insgesamt 11.267 15.771 14.701 10.750 9.630 10.101 9.846 10.303 9.085 Kraft Gesetztes / durch Zeitablauf 7.290 10.877 6.907 6.718 6.057 6.001 5.042 5.817 5.091 Arbeitslosenversicherung 2) 6.095 7.559 4.964 4.657 4.460 4.323 3.657 4.068 3.652 Vermittlung 725 1.254 877 558 595 813 625 800 819 Service Center 577 786 493 532 476 459 330 409 356 Kundenportal 864 947 301 224 266 372 290 365 354 Interner Service 791 1.174 911 835 584 519 444 470 273 Operativer Service 50 70 57 227 445 461 372 525 416 weitere Bereiche 3.088 3.328 2.325 2.281 2.094 1.699 1.596 1.499 1.434 Grundsicherung 3) 1.195 3.318 1.943 2.061 1.597 1.678 1.385 1.749 1.439 Vermittlung bzw. Markt und integration (M&I) 378 1.269 869 1.024 623 664 476 658 590 Leistungsgewährung 457 1.235 610 597 537 600 468 615 413 Kundenportal 180 441 214 216 181 156 126 213 227 weitere Bereiche 180 373 250 224 256 258 315 263 209 Auf Wunsch der Beschäftigten 3.269 3.693 2.990 3.080 2.886 3.317 3.857 3.704 3.198 Arbeitslosenversicherung 2) 2.367 2.545 1.972 2.079 1.956 2.242 2.480 2.416 2.171 Vermittlung 509 611 318 336 335 512 587 553 394 Service Center 235 228 253 316 269 246 245 247 285 Kundenportal 234 177 128 154 187 237 273 273 259 Interner Service 226 370 300 262 206 275 289 289 197 Operativer Service 14 15 11 98 205 328 387 395 357 weitere Bereiche 1.149 1.144 962 913 754 644 699 659 679 Grundsicherung 3) 902 1.148 1.018 1.001 930 1.075 1.377 1.288 1.027 Vermittlung bzw. Markt und integration (M&I) 403 528 465 452 367 448 540 514 417 Leistungsgewährung 319 401 370 351 355 386 512 498 321 Kundenportal 83 83 95 101 79 109 149 143 146 weitere Bereiche 97 136 88 97 129 132 176 133 143 Auf Wunsch der BA 272 216 253 319 301 337 492 349 351 Arbeitslosenversicherung 2) 156 147 147 202 175 201 254 223 230 Vermittlung 30 21 9 43 29 40 47 37 29 Service Center 20 23 46 70 61 63 90 54 84 Kundenportal 15 7 11 22 14 24 24 31 24 Interner Service 22 39 31 24 30 23 25 17 22 Operativer Service 2 0 0 2 4 9 19 14 12 weitere Bereiche 67 57 50 41 37 42 49 70 59 Grundsicherung 3) 116 69 106 117 126 136 238 126 121 Vermittlung bzw. Markt und integration (M&I) 29 38 36 44 39 44 67 31 22 Leistungsgewährung 67 20 53 57 67 68 110 63 64 Kundenportal 11 6 14 14 14 17 49 25 21 weitere Bereiche 9 5 3 2 6 7 12 7 14 Sonstige Gründe 4) 436 985 4.551 633 386 446 455 433 445 Arbeitslosenversicherung 2) 370 420 378 380 300 338 332 327 307 Vermittlung 31 35 34 29 26 29 39 28 24 Service Center 1 2 4 3 7 11 5 7 12 Kundenportal 13 14 10 21 16 21 11 12 8 Interner Service 19 23 29 28 23 22 16 22 11 Operativer Service 0 1 6 28 32 31 33 16 29 weitere Bereiche 306 345 295 271 196 224 228 242 223 Grundsicherung 3) 66 565 4.173 253 86 108 123 106 138 Vermittlung bzw. Markt und integration (M&I) 28 235 1.857 94 21 29 38 28 33 Leistungsgewährung 21 204 1.526 68 12 18 23 10 24 Kundenportal 6 59 377 25 4 7 12 7 9 weitere Bereiche 11 67 413 66 49 54 50 61 72 Fußnoten 1) Die Angaben vor 2010 liegen in dieser Detailierungstiefe aufgrund eines Systemwechsels nicht vor. 2) inkl. Interner Service, Dienstleistung Grundsicherung und Familienkasse 3) exkl. Dienstleistung Grundsicherung 4) Organisationsreform SGB II - Übergang in zugelassene kommunale Träger, dauerhafte Erwerbsminderungs-Rente, Tod, Ausbildungsabbruch, Versetzung außerhalb der BA incl. §28 BBG, Entlassung §§ 34, 35, 37, 40 BBG Quelle: ERP (PA002: Personalmaßnahmen; Ladestand 10.03.2019); ID1930 BA-SH 53 erstellt am: 21. März 2019 Tabelle 2 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9400 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Neu begründete Beschäftigungsverhältnisse in der BA Anzahl Personalmaßnahmen bzw. Beschäftigungsgrad (Übernahmen) Bundesweit Berichtsjahre 2010 bis 2018 1) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Insgesamt 7.170 11.275 7.956 9.887 11.091 12.904 15.311 11.879 10.452 unbefristet 2) 1.498 198 245 378 600 370 562 556 861 Arbeitslosenversicherung 3) 154 100 86 58 131 196 188 227 417 Vermittlung 15 8 9 3 9 30 15 26 31 Service Center 14 9 8 4 31 18 21 21 44 Kundenportal 5 3 3 2 2 11 5 6 25 Interner Service 15 16 10 6 14 9 5 65 78 Operativer Service 1 3 3 1 1 2 2 4 23 weitere Bereiche 104 61 53 42 74 126 140 105 216 Grundsicherung 4) 1.344 98 159 320 469 174 374 329 444 Vermittlung bzw. Markt und integration (M&I) 364 37 83 151 198 67 164 146 147 Leistungsgewährung 694 34 52 111 177 71 165 124 200 Kundenportal 224 10 9 18 39 24 32 37 62 weitere Bereiche 63 17 16 41 55 12 13 23 36 befristet 2) 2.338 7.410 6.296 8.633 8.079 9.613 10.941 6.974 5.830 Arbeitslosenversicherung 3) 1.803 4.202 4.044 5.846 4.964 5.999 6.034 5.025 4.060 Vermittlung 200 892 599 1.648 1.172 1.795 1.532 1.107 738 Service Center 205 534 895 1.109 984 1.086 1.149 949 982 Kundenportal 120 306 237 612 514 586 741 584 412 Interner Service 539 1.237 922 724 685 754 671 662 347 Operativer Service 14 26 61 534 490 524 688 458 282 weitere Bereiche 725 1.207 1.330 1.219 1.119 1.254 1.253 1.265 1.299 Grundsicherung 4) 535 3.208 2.252 2.787 3.115 3.614 4.907 1.949 1.770 Vermittlung bzw. Markt und integration (M&I) 248 1.739 1.054 1.374 1.183 1.578 1.879 798 677 Leistungsgewährung 184 893 791 1.010 1.293 1.444 1.957 728 619 Kundenportal 50 288 233 251 356 376 800 276 321 weitere Bereiche 54 288 175 152 284 217 271 147 153 Übernahmen von befristet in unbefristet 3.334 3.667 1.415 876 2.412 2.921 3.808 4.349 3.761 Arbeitslosenversicherung 3) 966 1.584 635 368 1.211 1.730 1.670 2.018 2.276 Vermittlung 271 622 231 92 340 523 536 562 512 Service Center 122 147 48 23 231 287 320 397 455 Kundenportal 45 134 43 31 112 134 110 125 163 Interner Service 80 78 39 38 109 110 90 143 197 Operativer Service 45 116 48 26 83 66 75 133 200 weitere Bereiche 403 488 227 158 335 610 539 658 750 Grundsicherung 4) 2.368 2.083 780 508 1.201 1.191 2.138 2.331 1.485 Vermittlung bzw. Markt und integration (M&I) 995 852 424 229 501 498 982 996 615 Leistungsgewährung 769 657 210 170 445 426 717 805 513 Kundenportal 168 212 43 32 96 103 199 305 233 weitere Bereiche 437 363 103 77 160 163 241 225 124 Fußnoten 1) Die Angaben vor 2010 liegen in dieser Detailierungstiefe aufgrund eines Systemwechsels nicht vor. 2) exkl. Übernahmen von Nachwuchskräften 3) exkl. Auszubildende und Kammerberufe Quelle: ERP (PA002: Personalmaßnahmen; Ladestand 10.03.2019); ID1930 BA-SH 53 erstellt am: 21. März 2019 Tabelle 3 Drucksache 19/9400 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333