Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 9. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9402 19. Wahlperiode 11.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Jens Kestner, Dietmar Friedhoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8744 – Tornado-Nachfolge und Konsequenzen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anfang Februar 2019 wurde bekannt, dass die Bundesregierung die F-35 vom Bieterverfahren für die Nachfolge des Tornados ausgeschlossen hat. Damit beschreitet Deutschland aus Sicht der Fragesteller einen Sonderweg im Vergleich zu anderen europäischen NATO-Staaten wie den Niederlanden, Dänemark , Großbritannien, Italien, Belgien und Norwegen (www.handelsblatt.com/ unternehmen/industrie/kampfjets-uebergangsloesung-fuer-die-tornado-nachfolgegesucht /23977008.html?ticket=ST-2610882-MOGLNpLzObsb21jTcBmc-ap5). Das ist nach Ansicht der Fragesteller beachtlich, zumal in Publikationen der Bundesregierung und der EU wiederholt das Argument vorgebracht wurde, es gäbe in den Streitkräften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu viele unterschiedliche Waffensysteme (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17- 1508_de.htm). Bemühungen auf EU-Ebene, das Problem der Interoperabilität anzugehen, werden durch den Ausschluss der F-35 überraschenderweise konterkariert . Es ist nach Ansicht der Fragesteller im öffentlichen Interesse zu erfahren , welche Motive die Bundesregierung zu diesem Schritt bewogen haben und welche Folgen sich daraus ergeben. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Bundesregierung bekennt sich zur nuklearen Teilhabe der NATO als wichtigem Bestandteil einer glaubhaften präventiven Abschreckung des Bündnisses. Deutschland bleibt über die nukleare Teilhabe in die Nuklearpolitik und die diesbezüglichen Planungen der Allianz eingebunden. Die Bundesregierung bleibt dem Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt in Frieden und Sicherheit weiter verpflichtet und verfolgt dabei einen pragmatischen, schrittweisen Ansatz konkreter nuklearer Abrüstungsschritte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9402 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sämtliche Entscheidungen bezüglich der nuklearen Teilhabe werden in enger Abstimmung mit den Bündnispartnern in den dafür verantwortlichen Gremien getroffen . Die Informationspolitik hinsichtlich der Nuklearstreitkräfte der NATO unterliegt aus Sicherheitsgründen den verpflichtenden Geheimhaltungsregeln des Bündnisses , an die die Bundesregierung in Kontinuität aller ihrer Vorgänger gebunden ist. Demzufolge können zu der Anzahl, den Lagerorten, dem Umgang mit und den Spezifika der Nuklearwaffen sowie ihrer Trägersysteme, wie auch der Ausbildung , der Übung und der Absicherungsmaßnahmen keine Angaben gemacht werden . Aussagen und Mutmaßungen hierzu können zudem weder bestätigt noch dementiert werden. Zur Gewährleistung eines Höchstmaßes an Schutz und Sicherheit dienen neben infrastrukturellen, technischen und verfahrensmäßigen Maßnahmen auch die Mittel der Geheimhaltung dazu, rechtswidrigen Angriffen und Störungen und damit möglichen Risiken für die Bevölkerung und die Umwelt vorzubeugen. Die Bundesregierung wird deshalb entsprechend den unverändert gültigen Geheimhaltungsregeln des Bündnisses und in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis auch in Zukunft aus Sicherheitsgründen bei dem bewährten Geheimhaltungsgrundsatz bleiben. 1. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung gegenwärtig in der Frage der Nachfolge des Tornados und der damit verbundenen nuklearen Teilhabe? Die Fragen 1 und 3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Thema TORNADO-Nachfolge genießt in der Bundesregierung hohe Priorität . Dies beinhaltet die Erstellung von Zeitplänen als Gegenstand der laufenden Arbeiten. Die hieraus resultierenden Ergebnisse haben keinen Einfluss auf die eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen des NATO Defence Planning Process . Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das gegenwärtige Abschreckungspotential des Tornados ein? Wie wird sich dieses Abschreckungspotential in den Jahren bis 2035 entwickeln ? Welche Auswirkungen haben diese Veränderungen auf die Lastenteilung innerhalb der NATO? Durch Umrüstungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist und wird kontinuierlich die Grundlage für den gleichbleibenden Erhalt der Einsatzfähigkeit des Waffensystems TORNADO geschaffen, das damit zum Gesamtabschreckungs- und Verteidigungsdispositiv der NATO beiträgt. 3. Welche Auswirkungen hat der Zeitplan für die Tornado-Nachfolge in Frage 1 auf die Landes- sowie auf die Bündnisverteidigung? Welche Auswirkungen hat der Zeitplan für die Tornado-Nachfolge explizit auf die Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der NATO? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9402 4. Wie haben sich die Kosten für Wartung- und Betrieb pro Tornado-Jet in den letzten fünf Jahren entwickelt, und mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Bundesregierung bis 2035 (bitte die entsprechenden bisherigen und kalkulierten Kosten pro Jahr angeben)? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* Die Einstufung erfolgt, da Kenntnisse über eingeplante bzw. geschätzte Kosten die Position der Bundeswehr bei Vertragsverhandlungen schwächen kann. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. 5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit des Eurofighters, der F-18 und der F-35 in Bezug auf die Auftragserfüllung bei Übernahme der Rolle des Tornados? Die vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) betrachteten Optionen für eine Nachfolge des Waffensystems TORNADO sind grundsätzlich geeignet, den Fähigkeitserhalt der durch das Waffensystem TORNADO wahrgenommenen Rollen sicherzustellen. 6. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Überlebenschancen der Piloten von F-35, F-18 und Eurofighter bei einem Einsatz gegen eine moderne Luftverteidigung ein? Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus für die Abschreckungswirkung des jeweiligen Waffensystems? Die Durchsetzungsfähigkeit eines fliegenden Waffensystems ist abhängig von den konkreten Umständen der Einsatzsituation. Grundsätzlich verfügen die vom BMVg betrachteten Optionen für eine Nachfolge des Waffensystems TORNADO über umfassende Fähigkeiten, die den Schutz der Luftfahrzeuge durch Selbstschutzmaßnahmen ermöglichen. 7. Welche abschätzbaren Kosten fallen für die Beschaffung der F-18 und des Eurofighters an, wenn die Bundesregierung diese Option zur Nachfolge des Tornados wählt? Welche Kosten entstünden aus einer Beschaffung der F-35 und des Eurofighters , welche aus einer alleinigen Ersetzung der Tornado-Flotte durch die F-35? Welche Betriebs- und Wartungskosten fallen jährlich für F-18, F-35 und Eurofighter an? Die Erhebung dieser Daten für die weiter zu betrachtenden Waffensysteme EUROFIGHTER und F-18 ist Gegenstand laufender Untersuchungen und Teil der weiteren Analysephase. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9402 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Bedeutung von militärischen Fähigkeiten im Bereich der Wirkung für Deutschlands Glaubwürdigkeit innerhalb der NATO ein? Die durch deutsche Luftstreitkräfte gegenüber der NATO angezeigten Fähigkeiten sind grundsätzlich gleichrangig zu bewerten und besitzen aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften wie Reichweite, Geschwindigkeit und Flexibilität eine hohe operationelle Bedeutung. 9. Wie erklärt sich die Bundesregierung die vermehrten Forderungen der gegenwärtigen US-Regierung im Bereich der Verteidigung (z. B. beim Fähigkeitenaufbau und den Verteidigungsausgaben)? Auf dem NATO-Gipfel in Wales 2014 haben die Staats- und Regierungschefs aller NATO-Mitgliedstaaten unter dem Begriff Defence Investment Pledge (DIP) u. a. vereinbart, den Trend sinkender Verteidigungsausgaben umzukehren und sich innerhalb von zehn Jahren auf den Richtwert von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zuzubewegen, um NATO-Fähigkeitsziele zu erreichen. Die Vereinbarung wurde auf den NATO-Gipfeln 2016 in Warschau und 2018 in Brüssel bekräftigt. Lastenteilung im Bündnis umfasst jedoch nicht nur Verteidigungsausgaben gemessen am BIP. Ebenso wichtig für eine leistungsfähigere Allianz sind die Bereiche Fähigkeiten (capabilities) und Beiträge (contributions). Damit wird der notwendige Zusammenhang von Verteidigungsausgaben mit der Bereitstellung konkreter Fähigkeiten oder Beiträge (u. a. für NATO-Operationen/-Missionen ) deutlich gemacht. Die USA tragen seit jeher einen überdurchschnittlich hohen Anteil der Kosten und Lasten, die der NATO bei der Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen. Damit leisten die USA einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit Europas. Die USA übertreffen den Richtwert von 2 Prozent des BIP deutlich und tragen laut aktuellem Jahresbericht des NATO-Generalsekretärs ca. 70 Prozent der NATO-Verteidigungsausgaben . 10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Haltung der französischen Regierung zur Frage der Tornado-Nachfolge? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zur Haltung der französischen Regierung in der Frage der Tornado-Nachfolge. 11. Welchen Einfluss hatte der bisher unbekannte Teil des Aachener Vertrages (www.spiegel.de/politik/deutschland/ruestungsexporte-deutsch-franzoesischesgeheimpapier -a-1253393.html) auf die Entscheidung der Bundesregierung zur Tornado-Nachfolge und vor allem zum Ausschluss der F-35 vom Bieterverfahren ? 12. Welche ökonomischen, industriepolitischen und militärischen Bedenken haben die Bundesregierung veranlasst, sich gegen die F-35 zu entscheiden? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9402 Zur Beantwortung wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen. Die Einstufung erfolgt, da die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann.* 13. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der nuklearen Teilhabe bei? Will die Bundesregierung auch weiterhin die nukleare Teilhabe beibehalten, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung dahingehend und mit Blick auf die Tornado-Nachfolge? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333