Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9403 19. Wahlperiode 11.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Kathrin Vogler, Matthias Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8129 – Die Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission der OSZE im Jahr 2018 und die Projektarbeit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in der Ukraine V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) führt seit März 2014 eine zivile Special Monitoring Mission (SMM) in der Ukraine durch. Das Einsatzgebiet erstreckt sich über die gesamte Ukraine mit ausgewählten regionalen Schwerpunkten. Durch die Präsenz von OSZE-Beobachtungsteams sollen Spannungen in der Bevölkerung verringert und die Sicherheitslage stabilisiert werden. Hinzu kommt seit Herbst 2014 die Überprüfung der Waffenstillstandsabkommen bzw. der Minsk-II-Vereinbarungen vom 12. Februar 2015 als Lösungsrahmen für den bewaffneten Konflikt zwischen der ukrainischen Zentralregierung und den prorussischen Aufständischen in den abtrünnigen Donbass-Regionen im Südosten der Ukraine. Bislang sind nach Ansicht der Fragesteller kaum Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu verzeichnen. In der Vergangenheit haben die Konfliktparteien wiederholt gegen die militärischen Bestimmungen verstoßen und sich oft schwere Stellungskämpfe geliefert. Der Waffenstillstand ist weiterhin äußerst fragil. Von einzelnen lokalen Standorten abgesehen, ist es auch nicht gelungen, die entlang der Frontlinie dislozierten bewaffneten Formationen beider Konfliktparteien räumlich zu entflechten und die schweren Waffensysteme aus der vorgesehenen beiderseitigen entmilitarisierten Sicherheitszone abzuziehen . Ebenso blockieren die Konfliktparteien die Umsetzung des politischen Teils der Minsker Vereinbarungen. Ende November 2018 kam es außerhalb des bisherigen Konfliktgebiets im Asowschen Meer zu militärischen Zusammenstößen : Die russische Küstenwache verweigerte Patrouillenbooten der ukrainischen Marine die Durchquerung der Meerenge von Kertsch zwischen dem russischen Festland und der im Frühjahr 2014 rechtswidrig in das Staatsgebiet Russlands eingegliederten Halbinsel Krim. Nachdem eines der ukrainischen Schiffe gerammt und die Schiffe geentert wurden, nahm die russische Seite die Bordinsassen in Gewahrsam (vgl. www.dw.com/de/asowsches-meer-dieukraine -hat-das-recht-russland-die-kontrolle/a-46460940, abgerufen am 31. Januar 2019). Der ukrainische Präsident Petro Poroschenko verhängte daraufhin für 30 Tage das Kriegsrecht vor allem in Landesteilen, die direkt an Russland Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9403 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode grenzten. Der ukrainische Grenzschutz hinderte in diesem Zeitraum 1 650 russische Staatsangehörige an der Einreise (vgl. www.tagesschau.de/ausland/ kriegsrecht-ukraine-101.html, abgerufen am 31. Januar 2019). Angesichts dessen stellen sich aus Sicht der Fragesteller die Fragen, wie das bisherige Mandat der SMM auf neue konfliktträchtige Eskalationsdynamiken vorbereitet ist und welche Ergebnisse bei der Überprüfung der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen im zurückliegenden Kalenderjahr 2018 erzielt werden konnten. Die Bundesregierung hatte die Konfliktbewältigung in der Ukraine zu einem ihrer prioritären Arbeitsvorhaben während des OSZE-Vorsitzes Deutschlands im Jahr 2016 erklärt und auch nach Ansicht der Fragesteller geeignete Maßnahmen zur Konfliktstabilisierung angeregt (vgl. Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/10414). Darüber hinaus leistet die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag der Bundesregierung umfangreiche Stabilisierungsarbeit in der Ukraine. Die GIZ ist einer der wichtigsten wirtschaftlichen Akteure im Osten der Ukraine und bisher in den östlichen Oblasten Charkiw, Saporischschja und Dnipropetrowsk tätig sowie in den direkt konfliktbetroffenen Gebieten Luhansk und Donezk, soweit diese von der ukrainischen Regierung kontrolliert werden (vgl. www.giz.de/de/leistungen/63804.html, abgerufen am 31. Januar 2019). Die SMM der OSZE sowie die soziale und wirtschaftliche Stabilisierung des Krisengebiets sind aus Sicht der Fragesteller unverzichtbare Instrumente ziviler Konfliktbearbeitung, um Fortschritte bei der Konfliktlösung zu unterstützen und der Entstehung von neuen Eskalationsdynamiken entgegenzuwirken. Die Fraktion DIE LINKE. stellt deshalb in regelmäßigen Zeitabständen Anfragen an die Bundesregierung zur Konfliktentwicklung in der Ukraine (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/1366, 18/10010, 18/6175, 18/3770). V o r b e me r k u n g 1 d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 18, 19, 20, 26, 27, 28 und 55 kann in Teilen nicht offen erfolgen. Sie beruht auf Informationen, die zum Teil mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese Informationen werden daher als „VS-Vertraulich“ eingestuft.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9403 V o r b e me r k u n g 2 d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die im nachfolgenden genannte Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) agiert im Kontext des Themas dieser Kleinen Anfrage grundsätzlich im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). 1. Mit welchen politischen Impulsen und konkreten Schritten hat die Bundesregierung im Jahr 2018 auf bilateraler Ebene, innerhalb der OSZE bzw. auch im Rahmen des „Normandie-Formats“ (Ukraine, Russland, Frankreich, Deutschland) versucht, Fortschritte bei der Umsetzung der Minsk-II-Vereinbarungen herbeizuführen (bitte erläutern)? Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Normandie-Formats (N4) und in zahlreichen, gemeinsam mit Frankreich geführten Gesprächen intensiv für Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen eingesetzt, beispielsweise bei einem N4-Treffen der Außenminister am 11. Juni 2018 in Berlin, der Politischen Direktoren am 26. Juli 2018 und 26. November 2018 in Berlin sowie der außenpolitischen Berater der Staats- und Regierungschefs am 18. Juni 2018 in Paris und 11. Dezember 2018 in Berlin. Gemeinsam mit Frankreich hat sie sich insbesondere weiter intensiv für eine Erneuerung der Waffenruhe und Maßnahmen zu ihrer Stabilisierung eingesetzt sowie wichtige Schritte im humanitären Bereich unterstützt. Die Bundesregierung hat überdies den jeweils amtierenden OSZE-Vorsitz und seinen Sonderbeauftragten für die Ukraine und Leiter der Trilateralen Kontaktgruppe sowie die OSZE-Sonderbeobachtungsmission (SMM) bei der Ausübung ihrer Mandate sowohl personell als auch finanziell unterstützt und sich besonders für den Schutz der zivilen Beobachterinnen und Beobachter eingesetzt. 2. Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM teil, und wie viele davon sind derzeit in den Regionen Donezk und Luhansk eingesetzt? In der OSZE-Sonderbeobachtermission in der Ukraine (SMM) sind derzeit 807 Beobachterinnen und Beobachter im Einsatz (Stand: 15. März 2019). Davon werden gegenwärtig 643 in den Regionen Donezk und Luhansk eingesetzt. Die Zuweisung der Beobachterinnen und Beobachter zu den einzelnen Einsatzgebieten und Aufgabenbereichen obliegt der Missionsleitung und kann kurzfristig dem aktuellen Bedarf angepasst werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9403 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter aus Deutschland nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM in den folgenden Einsatzgebieten teil: a) Kiew und Kharkiv, b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi, c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk, d) Odessa und Cherson, e) und in sonstigen Einsatzstandorten? Deutschland hat insgesamt 40 Expertinnen und Experten über das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) zur SMM sekundiert und zwei Polizisten über das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) entsandt (Stand: 15. März 2019): Standort Anzahl der deutschen Beobachterinnen und Beobachter a) Kiew, Charkiw 12 b) Iwano-Frankiwsk, Lemberg, Czernowitz 1 c) Dnipro, Donezk, Luhansk 28 d) Odessa, Cherson 1 e) Sonstige Einsatzorte 0 4. Wie viele der aktuell an der SMM teilnehmenden OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über militärische Vorerfahrung? Zu den zentralen Aufgaben der SMM gehören die Überwachung des Waffenstillstands , des Abzugs von Waffen und der Entflechtung. Die SMM hat hierfür Personal mit einschlägigen Fachkenntnissen eingestellt, darunter verfügt ungefähr ein Drittel über militärische Vorerfahrung. Von den Sekundierten aus Deutschland verfügen zehn Personen über militärische Vorerfahrungen. 5. Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 außerhalb des Expertenpools des Zentrums für internationale Friedenseinsätze für die SMM rekrutiert, und wie viele davon befinden sich aktuell im Einsatz (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/2134)? Durch die Rekrutierungsmaßnahmen 2018 sind bis dato (Stand 15. März 2019) 16 Kandidaten und Kandidatinnen in die SMM neu sekundiert worden, wodurch die Zahl der Sekundierten auf 40 erhöht wurde. Acht von ihnen wurden außerhalb des ZIF-Expertenpools rekrutiert. Alle Sekundierten, die 2018/2019 ihre Tätigkeit in der SMM aufgenommen haben, befinden sich noch im Einsatz. Von den 16 Sekundierten haben sieben ihren Dienst zwischen Januar und März 2019 aufgenommen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9403 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 der Zugang der OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter zu ihren Einsatzgebieten entwickelt, und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter durch wen an der Ausübung ihrer Mandatstätigkeit gehindert, in ihrer Bewegungsfreiheit innerhalb der Einsatzgebiete eingeschränkt oder in Kampfhandlungen der Konfliktparteien verwickelt bzw. von bewaffneten Kräften unter Beschuss genommen (bitte erläutern)? Die SMM hat für das Jahr 2018 insgesamt 1 176 Fälle von gezielten Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit oder anderen Beschränkungen ihrer Tätigkeit berichtet , was einen Anstieg von 50 Fällen gegenüber dem Jahr 2017 bedeutet. 197 (17 Prozent) der Vorfälle traten auf der von der Ukraine kontrollierten Seite der Kontaktlinie auf und 978 (83 Prozent) auf nicht von der ukrainischen Regierung kontrolliertem Gebiet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die Beobachterinnen und Beobachter 2018 nicht in Kampfhandlungen verwickelt. Die SMM verzeichnete insgesamt 61 Fälle verschiedener Arten von Beschuss in der näheren Umgebung der SMM-Beobachterinnen und -Beobachter. 7. Welche Untersuchungsbefugnisse stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den SMM-Teilnehmerinnen und SMM-Teilnehmern zur Verfügung, um unter Berücksichtigung eines verantwortbaren persönlichen Sicherheitsrisikos die jeweiligen Verursacher von Waffenstillstandsverletzungen an der Frontlinie zu ermitteln, und nach welchem Mechanismus wird die Verifizierung üblicherweise vor Ort praktisch umgesetzt? Die OSZE SMM beobachtet gemäß ihrem Mandat die Einhaltung der Minsker Vereinbarungen und berichtet über von ihr beobachtete Verletzungen des Waffenstillstandes und deren Auswirkungen. Sie berichtet dabei auch über Einschussrichtungen und -orte, stellt jedoch keine Verursacher-Ermittlungen an. 8. Wie viele Überprüfungs- und Inspektionsbesuche wurden darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 nach dem Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine durchgeführt, und mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat sich die Bundesrepublik Deutschland daran beteiligt ? Im Jahr 2018 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 13 Inspektionen und acht Überprüfungsbesuche nach dem Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine durchgeführt. Deutschland hat davon einen Überprüfungsbesuch mit vier Teilnehmern durchgeführt . 9. Welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Untersuchungsschwerpunkte der in der Ukraine im Jahr 2018 durchgeführten VSBM nach dem Wiener Dokument, und welche Ergebnisse konnten dadurch gewonnen werden (bitte erläutern)? Überprüfungsbesuche verfolgen den Zweck, die Angaben des im Rahmen des Wiener Dokuments vorgelegten jährlichen Informationsaustausches stichprobenartig vor Ort zu überprüfen. Dieser Zweck wurde durch die Überprüfungsbesuche 2018 erreicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9403 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Inspektionen haben den Zweck, den Umfang militärischer Aktivitäten auf dem Hoheitsgebiet eines Staates hinsichtlich der Einhaltung der Ankündigungsverpflichtungen des Wiener Dokuments zu überprüfen. Auch dieses Ziel wurde 2018 erreicht. 10. Wie viele Aufklärungsdrohnen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in welchen Einsatzgebieten der SMM eingesetzt, und in wie vielen Fällen wurden Aufklärungsdrohnen ggf. von wem im Verlauf des Jahres 2018 angegriffen oder aktiv gestört? Die SMM verfügt über 44 Drohnen geringer, elf mittlerer und eine Drohne hoher Reichweite (Stand: 15. März 2018). Sämtliche Aufklärungsflüge werden aktuell in den Regionen Donezk und Luhansk, sowohl in regierungskontrolliertem als auch in nicht-regierungskontrolliertem Gebiet durchgeführt. 2018 vermeldete die SMM 56 Angriffe auf Drohnen der Mission, das entspricht einem Anstieg um 140 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 11. Wie viele Angehörige von bewaffneten Kräften beider Konfliktparteien (reguläre ukrainische Streitkräfte sowie prorussische paramilitärische Gruppen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bei Waffenstillstandsverletzungen bzw. Positionsgefechten getötet oder verwundet (bitte getrennt nach Konfliktpartei angeben)? 2018 wurden nach offiziellen ukrainischen Angaben rund 440 ukrainische Soldaten verwundet und 60 getötet. Zu Verlusten der prorussischen Kräfte liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. 12. Wie viele verwundete Angehörige der ukrainischen Streitkräfte bzw. von ukrainischen Sicherheitskräften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 auf wessen Kosten in Deutschland medizinisch behandelt (bitte Gesamtkosten angeben)? 2018 wurden 15 Angehörige der ukrainischen Streitkräfte bzw. Sicherheitskräfte erstmalig in Krankenhäusern der Bundeswehr behandelt. Die Kosten für die medizinische Behandlung in den Bundeswehrkrankenhäusern werden aus dem Einzelplan 14 finanziert und beliefen sich bisher auf 242 911,13 Euro. Die Behandlung ist noch nicht in allen Fällen abgeschlossen. 13. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bei Waffenstillstandsverletzungen bzw. Positionsgefechten getötet oder verwundet (bitte getrennt nach Konfliktpartei angeben)? Das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen hat für das Jahr 2018 konfliktbedingt 55 getötete und 224 verletzte Zivilisten registriert . Von diesen 279 zivilen Opfern gingen 156, davon 21 Todesopfer, auf Beschuss zurück. 14. Wie viele verwundete Zivilistinnen und Zivilisten aus der Ukraine wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Konflikts in der Ostukraine auf wessen Kosten in Deutschland medizinisch behandelt (bitte Gesamtkosten angeben)? Von 2014 bis 15. März 2019 wurden 27 Zivilisten aus der Ukraine in Deutschland medizinisch behandelt. Die Kosten betrugen 789 501 Euro und wurden aus Mitteln des Auswärtigen Amts (Titel 0501 68734 030 17057) beglichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9403 15. An welchen Abschnitten der militärischen Kontaktlinie konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 Pilotentflechtungszonen etabliert werden , und wie hat sich dies vor Ort auf die Einhaltung des Waffenstillstands ausgewirkt? 2018 konnten keine Pilotentflechtungszonen vereinbart werden. 16. In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Konfliktparteien an welchen Frontabschnitten Waffensysteme , die unter die Bestimmungen der Minsk-II-Vereinbarungen fallen, aus der vorgesehenen beiderseitigen entmilitarisierten Sicherheitszone bislang tatsächlich abgezogen (bitte getrennt nach Konfliktpartei angeben)? Die OSZE SMM stellt immer wieder Verletzungen der in Punkt 2 des Minsker Maßnahmenpakets vom 12. Februar 2015 festgehaltenen Verpflichtung zum Abzug schwerer Waffen aus der Sicherheitszone um die Kontaktlinie fest und ver- öffentlicht diese in ihren regelmäßigen Berichten. Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine über die SMM-Berichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 17. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Konfliktparteien an welchen Frontabschnitten zusätzliche Waffensysteme verlegt, um die militärische Frontlinie zu befestigen, und an welchen Frontabschnitten fanden im Jahr 2018 die meisten militärischen Zusammenstöße zwischen den Konfliktparteien statt? Die OSZE SMM beobachtet und meldet unter anderem Verletzungen des in den Minsk II- Vereinbarungen festgeschriebenen Waffenstillstandsabkommens sowie den Einsatz schwerer Waffensysteme in der Nähe der Kontaktlinie. Sie veröffentlicht ihre Erkenntnisse in regelmäßigen Berichten auf ihrer Webseite unter www. osce.org/ukraine-smm/reports. Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die SMM-Berichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 18. Welche Ortschaften im unmittelbaren Umfeld der Frontlinie sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Verabschiedung der Minsk-II-Vereinbarungen als Ergebnis von Frontbewegungen unter die Kontrolle der ukrainischen Streitkräfte geraten und welche Ortschaften unter die Kontrolle der völkerrechtlich nicht anerkannten, sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk (bitte die betreffenden Ortschaften angeben)? Nach Abschluss des Minsker Maßnahmenpaketes am 12. Februar 2015 wurden die Kampfhandlungen nicht wie vereinbart unmittelbar eingestellt. Den prorussischen Separatisten gelang es in dieser Zeit, signifikante weitere Geländegewinne zu erzielen. Insbesondere brachten sie den strategisch bedeutenden Donezker Vorort Debalzewe unter ihre Kontrolle. Seit Ende Februar 2015 hat es nur noch geringfügige Veränderungen der Kontaktlinie gegeben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung 1 der Bundesregierung verwiesen. 19. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung der regulären Streitkräfte der Ukraine mit konventionellen Waffensystemen im Jahr 2018 entwickelt, und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus (bitte nach Teilstreitkräften auflisten)? Es wird auf die Vorbemerkung 1 der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9403 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Über wie viele Angehörige und welche Bewaffnung verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die ukrainische Nationalgarde, und wofür wurde sie im Jahr 2018 überwiegend eingesetzt? Die ukrainische Nationalgarde (NG) ist mit einer derzeitigen Personalstärke von etwa 45 000 Mann dem Innenministerium unterstellt und wirkt demzufolge hauptsächlich im Inneren der Ukraine. Im Kriegs- oder Krisenfall können Teile der Nationalgarde zeitweise dem Verteidigungsministerium unterstellt werden. Das ist derzeit in der Ostukraine der Fall: In der Operation der Vereinigten Kräfte (OVK) sind derzeit ca. 5 000 NG-Angehörige dem OVK-Kommandeur unterstellt und werden vorwiegend im rückwärtigen Raum zu Schutzaufgaben von Gebäuden , Liegenschaften und Kontrollpunkten eingesetzt. Unmittelbar zum aktiven Kampf an der Kontaktlinie oder als Teil von militärischen Einheiten/Formationen wird die NG grundsätzlich nicht eingesetzt. Über den Umfang der Bewaffnung der Nationalgarde hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Die Nationalgarde verfügt über eine große Bandbreite von Einsatzmöglichkeiten: Von Bereitschaftspolizei mit sonderpolizeilichen Aufgaben (Grenzsicherung, Wahrung der inneren Sicherheit, Terrorabwehr etc.) bis hin zu Einheiten mit allgemeinpolizeilichen Aufgaben. Diese Patrouilleneinheiten sind im Inneren für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Diese täglich in den öffentlichen Bereichen sichtbaren Streifen erfolgen in der Regel in Absprache mit der Nationalpolizei. Zudem wird die Nationalgarde gemeinsam mit den „geschlossenen Einheiten“ der Nationalpolizei (ähnlich der deutschen Bereitschaftspolizeieinheiten ) bei Großveranstaltungen, internationalen Sportveranstaltungen oder Demonstrationen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung eingesetzt . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung 1 der Bundesregierung verwiesen. 21. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2018 die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe unterstützt? Die Bundesregierung hat 2018 keine Ausbildungshilfe für die Nationalgarde geleistet . Im laufenden Jahr wird eine Schulungsmaßnahme durch die Bundespolizei für die ukrainische Nationalpolizei und die Nationalgarde geplant. Ziel hierbei ist die Sensibilisierung für den demokratisch geprägten Umgang mit größeren Personengruppen während Großveranstaltungen; so sollen internationale Normen und Menschenrechte bei polizeilichen Vollzugstätigkeiten eingehalten werden. 22. In welchem Umfang haben die Vereinigten Staaten von Amerika nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – im Jahr 2018 Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/2134), und welche belastbare Haltung vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die Trump-Administration zur Konfliktlösung und zur weiteren militärischen Zusammenarbeit mit der Ukraine (bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)? Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Haltungen anderer Regierungen gegenüber Drittstaaten. Zum Umfang militärischer Unterstützung der USA für die Ukraine liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9403 23. In welcher Weise bzw. bei welchen Anlässen hat die Bundesregierung bislang mit welchem Ergebnis versucht, sich mit der Trump-Administration über eine gemeinsame Position im Hinblick auf die Konfliktlösung in der Ukraine zu verständigen (bitte erläutern)? Die Bundesregierung steht in laufendem Kontakt mit der US-amerikanischen Regierung und tauscht sich über den Konflikt in der Ukraine aus, sowohl bilateral als auch in multilateralen Foren. Zu Einzelheiten kann sich die Bundesregierung aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht äußern. 24. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – welche anderen NATO-Mitglieder im Jahr 2018 Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (vgl. Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/2134, bitte nach Stückzahl und Waffensystem pro NATO-Mitglied auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 25. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – welche Nichtmitgliedstaaten der NATO im Jahr 2018 Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (bitte nach Stückzahl und Waffensystem pro Herkunftsstaat auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 26. Über wie viele Kämpfer und welche konventionellen Waffensysteme verfügen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die prorussischen paramilitärischen Kampfverbände in den abtrünnigen Donbass-Regionen, und wie viele Angehörige der regulären Streitkräfte der Russischen Föderation bzw. von irregulären Spezialkräften russischer Herkunft sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit unter den Hoheitszeichen der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk bzw. unter fehlendem Hoheitszeichen in die bewaffneten Formationen integriert, und welche militärischen Funktionen üben die Angehörigen der russischen Streitkräfte dort aus (vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/2134)? 27. In welchem Umfang hält nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – die Russische Föderation weiterhin eine operative Sofortreserve an ihrer Westgrenze zur Ukraine in militärischer Einsatzbereitschaft, und welche schweren Waffensysteme haben die russischen Streitkräfte dort aktuell disloziert (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/2134, bitte nach Truppenstärke und Stückzahl je Waffensystem auflisten)? 28. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – die Russische Föderation im Jahr 2018 Waffensysteme in die abtrünnigen Donbass-Regionen geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für dortige aufständische paramilitärische Formationen geleistet (vgl. Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/2134, bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)? Zu den Fragen 26 bis 28 wird auf die Vorbemerkung 1 der Bundesregierung verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9403 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29. In welchem Umfang und mit welchem Ergebnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer letzten Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/2134 der Aufbau von quasi-staatlichen Strukturen und eines professionellen Sicherheitsapparats in den sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk weiter vorangetrieben, und durch wen erhielten bzw. erhalten die De-facto-Behörden in den abtrünnigen Donbass-Regionen hierbei Unterstützung (bitte erläutern)? Die Beantwortung der Frage 29 kann nicht offen erfolgen. Sie beruht auf Informationen , die zum Teil mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 30. Wie viele militärische Gefangene (Kombattanten) und ggf. auch Zivilpersonen (Nichtkombattanten) werden aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung von wem gesetzeswidrig festgehalten, wie viele Gefangene haben die Konfliktparteien im Jahr 2018 untereinander ausgetauscht, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitären Lebensumstände von gesetzeswidrig festgehaltenen Personen (bitte möglichst nach Konfliktpartei auflisten und erläutern)? Trotz regelmäßiger Diskussionen in der Trilateralen Kontaktgruppe in Minsk ist es den Konfliktparteien 2018 nicht gelungen, eine weitere Vereinbarung über einen Gefangenenaustausch zu treffen. Zur genauen Zahl der Gefangenen machen die Seiten unterschiedliche Angaben. Über die humanitären Lebensumstände von gesetzeswidrig festgehaltenen Personen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 31. Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung im Jahr 2018 die humanitäre Minen- und Kampfmittelräumung in der Ukraine gefördert, und in welchen Regionen befanden sich die Dekontaminierungsschwerpunkte? Im Jahr 2018 hat die Bundesregierung insgesamt Mittel in Höhe von 1 865 335 Euro für humanitäre Minen- und Kampfmittelräumung bereitgestellt. Davon wurden 1 542 335 Euro für ein Projekt zur humanitären Minenräumung durch die Nichtregierungsorganisation (NRO) „Halo Trust“ im regierungskontrollierten Teil der Oblaste Donezk und Luhansk bereitgestellt. Weitere 323 000 Euro wurden zur Minengefahrenaufklärung im Rahmen eines UNICEF- Programms für die Basisversorgung von bedürftigen Kindern und Frauen entlang der Kontaktlinie bereitgestellt. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9403 32. In welchem Umfang wurde von wem nach Kenntnis der Bundesregierung bislang humanitäre Hilfe für die konfliktbetroffene Zivilbevölkerung in den nicht unter ukrainischer Kontrolle stehenden, abtrünnigen Donbass-Regionen geleistet (bitte ggf. auch Schätzungen)? Die Bundesregierung hat im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 21 Mio. Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen auf beiden Seiten der Kontaktlinie in der Ostukraine zur Verfügung gestellt. Über humanitäre Hilfsmaßnahmen von anderen Stellen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 33. Welche internationalen Hilfsorganisationen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit über einen humanitären Zugang in die sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk, und wie haben sich ihre Arbeitsbedingungen vor Ort seit der letzten Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 19/2134 entwickelt? In den nicht regierungskontrollierten Gebieten der Ostukraine wird weiterhin gegen Punkt 7 des Minsker Maßnahmenpakets vom 12. Februar 2015 (Verpflichtung , ungehinderten humanitären Zugang zu allen Bedürftigen zu gewährleisten) verstoßen und damit die Arbeit humanitärer Hilfsorganisationen massiv behindert . Dies geschieht vor allem dadurch, dass die de-facto-Behörden in den nicht regierungskontrollierten Gebieten der Ostukraine seit Mitte Juli 2015 von humanitären Hilfsorganisationen eine „Registrierung“ verlangen, die jedoch nicht oder nur temporär erteilt wird. Daher musste sich ein Großteil der deutschen und internationalen Hilfsorganisationen, die dort Hilfe geleistet hatten, zurückziehen. Im Laufe des Jahres 2018 konnte für Organisationen der Vereinten Nationen (VN) ein leicht verbesserter Zugang festgestellt werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind aktuell die folgenden internationalen Hilfsorganisationen in den nicht regierungskontrollierten Gebieten der Ostukraine aktiv: Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) Internationale Organisation für Migration (IOM) Büro für die Koordinierung Humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UNOCHA) Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Weltgesundheitsorganisation (WHO) People in Need (PIN) Ärzte der Welt (Médecins du Monde/MdM) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9403 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 34. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle humanitäre-soziale Situation der Zivilbevölkerung in den abtrünnigen Donbass-Regionen, insbesondere im Hinblick auf a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln, c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten ? Die Fragen 34 bis 34c werden zusammengefasst beantwortet. Aufgrund der Zugangsbeschränkungen durch die von Russland unterstützten de-facto-Behörden gibt es keine umfassenden Erhebungen durch internationale humanitäre Organisationen zur humanitären Lage in den nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebieten der Ostukraine. Die von den Vereinten Nationen (UNOCHA) zusammengetragenen verfügbaren Informationen finden sich im Humanitarian Needs Overview 2019: www.humanitarianresponse.info/en/ operations/ukraine/document/ukraine-2019-humanitarian-needs-overview-hno. Weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 35. Wie viele der aus den Donbass-Regionen in die Russische Föderation geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung dort aktuell humanitäre-soziale Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln, c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/ AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten? Die Fragen 35 bis 35c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2134 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine neueren Informationen vor. 36. Wie viele Binnenvertriebene aus den Donbass-Regionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit beim ukrainischen Sozialministerium registriert , und wie ist ihre aktuelle humanitäre-soziale Situation, insbesondere im Hinblick auf a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln, c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/ AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten? Die Zahl der beim ukrainischen Sozialministerium registrierten Binnenvertriebenen beträgt 1 358 020 Personen (Stand: 4. Februar 2019). Das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (OCHA) beschreibt die Lage der Binnenvertriebenen im „Humanitarian Needs Overview Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/9403 2019“: www.humanitarianresponse.info/en/operations/ukraine/document/ukraine- 2019-humanitarian-needs-overview-hno. Weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 37. Wie viele der aus den Donbass-Regionen in die Republik Polen geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell einen gültigen Aufenthaltstitel für Polen und erhalten dort humanitäresoziale Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln, c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten ? Zu den Fragen 37 bis 37c liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 38. In welchem finanziellen Gesamtumfang hat die GIZ im Auftrag der Bundesregierung die Ukraine seit Beginn des bewaffneten Konflikts bei welchen Schwerpunktvorhaben in welchen Einsatzregionen unterstützt (bitte nach Jahr, Projektbereich und Einsatzregion auflisten)? Seit 2014 bis Anfang März 2019 hat die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zur Unterstützung der Ukraine Ausgaben in Höhe von 289,3 Mio. Euro getätigt. Dieser Betrag beinhaltet auch Mittel, die durch Drittmittelgeber zur Kofinanzierung von Aufträgen der Bundesregierung bereitgestellt wurden. Diese Ausgaben erfolgten vorrangig (siehe nachfolgende Tabelle) in den Schwerpunktbereichen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit: Demokratie, Zivilgesellschaft , öffentliche Verwaltung und Dezentralisierung, Energieeffizienz, Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Übersicht Gesamtausgaben nach Jahren und Schwerpunktbereichen*: Jahr Gesamtausgaben Gerundet in Mio. Euro Davon Demokratie, Zivilgesellschaft, öffentliche Verwaltung , Dezentralisierung Gerundet in Mio. Euro Davon Energieeffizienz Gerundet in Mio. Euro Davon Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung Gerundet in Mio. Euro Davon Gestaltungsspielraum (inkl. Ostukraine) Gerundet in Mio. Euro Davon Sonstige nicht spezifizierte Maßnahmen (mit Ausgaben unter 100.000 Euro) Gerundet in Mio. Euro 2014 43,4 23,2 12,2 2,4 5,0 0,5 2015 44,0 6,9 4,4 2,3 29,8 0,7 2016 59,6 23,8 3,2 3,0 29,3 0,3 2017 73,2 30,4 3,6 4,0 34,6 0,5 2018 66,3 28,7 6,0 5,1 26,2 0,2 2019 3,2 1,1 0,7 0,4 0,9 0,0 Total 289,3 114,2 29,9 17,2 125,9 2,2 * Erläuterung: Zur vereinfachten Darstellung wurden GIZ-Projekte im Auftrag des Auswärtigen Amtes; des Bundesministeriums der Finanzen ; des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat; des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ; des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur; des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie; sowie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den o. g. vier Schwerpunktbereichen zugeordnet. Darstellung enthält Rundungsdifferenzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9403 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Neben den landesweit durchgeführten Projekten konzentrierten sich die im regierungskontrollierten Teil der Ostukraine durchgeführten Projekte bislang vorrangig auf die Verwaltungsgebiete Charkiw, Dnipropetrowsk, Poltawa und Saporischschja. Gegenwärtig werden die Aktivitäten in den regierungskontrollierten Gebieten der Verwaltungsgebiete Donezk und Luhansk ausgeweitet. Übersicht Gesamtausgaben nach Jahren und mit Ausrichtung auf die Ostukraine*: Jahr Gesamtausgaben Gerundet in Mio. Euro Davon Ausgaben für die Ostukraine Gerundet in Mio. Euro 2014 43,4 31,2 2015 44,0 29,1 2016 59,6 27,6 2017 73,2 33,1 2018 66,3 26,5 2019 3,2 1,0 Total 289,3 148,4 * Erläuterung: Darstellung enthält Rundungsdifferenzen. a) Wie hoch ist der Anteil, der davon bislang für die vom Konflikt am stärksten bzw. unmittelbar betroffene Ostukraine aufgewendet wurde, und worin bestehen die Schwerpunkte des GIZ-Engagements in der Ostukraine? Seit 2014 bis Anfang März 2019 hat die GIZ zur Unterstützung der Ukraine Ausgaben in Höhe von 289,3 Mio. Euro getätigt. Hiervon entfielen 148,4 Mio. Euro auf Unterstützungsleistungen in der Ostukraine. Dieser Betrag beinhaltet Projekte , die überwiegend bzw. ausschließlich in der Ostukraine durchgeführt werden . Projekte, die landesweit und somit unter anderem in der Ostukraine tätig sind, wurden in diesem Betrag hingegen nicht berücksichtigt. Schwerpunkte der Unterstützung in der Ostukraine waren bzw. sind: Transport bzw. Lieferung von Hilfsgütern, Notquartiere, Gemeindewesen, Verwaltung und psychosoziale Unterstützung, Katastrophenschutz, soziale Infrastruktur, berufliche Qualifizierung von Binnenvertriebenen, friedenspädagogische Maßnahmen des Zivilen Friedensdienstes, HIV/AIDS-Bekämpfung sowie Wasserverfügbarkeit im Großraum Mariupol. b) Wie viele inländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Ukraine sind in den von der GIZ geförderten Projekten beschäftigt, und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen aus dem Ausland? Insgesamt beschäftigte die GIZ in der Ukraine 368 Fachkräfte (Stand 12/2018). Davon entfielen auf nationales Projektpersonal 308 Fachkräfte und auf internationales Projektpersonal 60 Fachkräfte. c) An welchen Personenkreis ist die Projektarbeit der GIZ in der Ostukraine vornehmlich gerichtet, und wie viele Personen konnten damit bislang tatsächlich erreicht werden (bitte ggf. auch Schätzungen vornehmen)? Die zur Bewältigung der Krise in der Ostukraine durchgeführte Projektarbeit der GIZ richtet sich vornehmlich an diejenigen Gemeinden, die aufgrund der Fluchtbewegungen von der Krise betroffen sind. Schätzungsweise rund 6,5 Millionen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/9403 Menschen im Osten der Ukraine (sowohl ansässige Bevölkerung als auch Binnenvertriebene ) profitieren insgesamt von den Unterstützungsleistungen, darunter schätzungsweise 350 000 Binnenvertriebene. In den ostukrainischen Verwaltungsgebieten Charkiw, Dnipropetrowsk, Saporischschja sowie in den regierungskontrollierten Gebieten von Luhansk und Donezk unterstützt das Projekt „Unterstützung der Dezentralisierungsreform/ U-LEAD with Europe“ der GIZ im Rahmen der Umsetzung der Dezentralisierungsreform ferner Akteure auf der regionalen und lokalen Ebene, die ihnen neu übertragenen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten effektiver wahrzunehmen. Die Projektarbeit richtet sich insbesondere an Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Verwaltung, gewählte Ratsmitglieder, Mitarbeitende aus Gesundheits - und Bildungseinrichtungen, sowie an Akteure aus der Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft und Medien. Aus diesem Personenkreis hat das Projekt beispielsweise in den regierungskontrollierten Gebieten von Luhansk und Donezk bis heute über 5 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihren Fähigkeiten zur Aufgabenerfüllung gestärkt, zum Beispiel durch Schulung und Weiterbildung, und damit über 470 000 Einwohnerinnen und Einwohner der sich neu zusammengeschlossenen Kommunen erreicht. d) Welche Projekte fördert die GIZ aktuell in Gebieten der Ostukraine, die unter der Kontrolle der ukrainischen Regierung stehen, aber von den Bewohnerinnen und Bewohnern der abtrünnigen Donbass-Regionen in Anspruch genommen werden können, sofern sie die militärische Kontaktlinie an ausgewählten Kontrollposten überqueren, und wie viele Personen haben von dieser Möglichkeit bislang tatsächlich Gebrauch gemacht (bitte ggf. auch Schätzungen vornehmen)? Die GIZ verfügt weder über die Möglichkeit noch über Kapazitäten, um zu überprüfen , ob die erbrachten Leistungen auch von Personen in Anspruch genommen werden, die die militärische Kontaktlinie überqueren. Grundsätzlich werden sowohl die örtlich ansässige Bevölkerung als auch Binnenvertriebene vor Ort erreicht . Die GIZ ist im Osten der Ukraine in nachfolgenden Bereichen tätig: Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung (Projekt „Berufliche Integration von Binnenvertriebenen “), Demokratie, Zivilgesellschaft, öffentliche Verwaltung und Dezentralisierung (Projekte „Unterstützung der Dezentralisierungsreform/U-LEAD with Europe “ und „Reform der öffentlichen Verwaltung in der Ostukraine II“), Krisenbewältigung (Projekte „Aufrechterhaltung der Wasserverfügbarkeit für die Bevölkerung und intern Vertriebene im Großraum Mariupol“, „Stärkung der ukrainischen Gemeinden für die Aufnahme von Binnenflüchtlingen“, „Stärkung der Kapazitäten des ukrainischen Katastrophenschutzes“, „Stärkung der sozialen Infrastruktur für die Aufnahme von Binnenflüchtlingen“) sowie im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes (Projekt „Friedenspädagogische Maßnahmen zur Unterstützung bei der Überwindung von innergesellschaftlichen Polaritäten in der Ostukraine“). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9403 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 39. Welche Vorkehrungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung üblicherweise getroffen, um die Projektpartnerinnen und Projektpartner der GIZ bei ihrer Arbeit in exponierten Lagen an der Frontlinie zu schützen, und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter bislang von wem an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert bzw. durch militärische Kampfhandlungen der Konfliktparteien verletzt oder getötet (bitte erläutern)? Die GIZ hat zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein umfassendes Sicherheitskonzept erarbeitet und setzt dieses um. Es basiert auf der engen Kooperation mit anderen Organisationen vor Ort und ermöglicht es, Projektpartner im Krisenfall zu informieren und bei den dann zu treffenden Maßnahmen zu berücksichtigen . Der Bundesregierung sind keine Vorfälle bekannt, bei denen Projektpersonal im Rahmen der militärischen Kampfhandlungen direkt behindert, verletzt oder getötet wurde. 40. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Projektarbeit der GIZ dazu beigetragen, Einkommen für die lokale Bevölkerung bzw. Einnahmen für die öffentliche Hand zu generieren, und in welchen Bereichen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die größten Stabilisierungserfolge zu verzeichnen, die einen Bezug zur Projektarbeit der GIZ aufweisen (bitte erläutern)? Im Zuge der Dezentralisierungsreform wurden seit 2014 wichtige Haushalts- und Steuergesetze angepasst, damit Kommunen mehr Eigeneinnahmen generieren können und das kommunale Finanzwesen unterstützt wird. Seit Beginn der Reform sind die Einnahmen der kommunalen Haushalte bis Ende 2018 vor allem durch Transferleistungen der nationalen Ebene nahezu um das 3,5-fache gestiegen . In den Verwaltungsgebieten Donezk und Luhansk (regierungskontrollierte Gebiete) stiegen die Eigeneinnahmen der kommunalen Haushalte im Jahr 2018 beispielsweise um 22,5 Prozent bzw. 12,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Um die kommunale Ebene bei der Planung und Umsetzung dieser Mehreinnahmen zu stärken, hat das GIZ-Projekt „Unterstützung der Dezentralisierungsreform/ U-LEAD with Europe“ umfassende Unterstützung für die neu zusammengeschlossenen Kommunen in der gesamten Ukraine bereitgestellt, insbesondere für die vom Konflikt in der Ostukraine betroffenen Regionen. Dabei hat das Projekt durch Schulungen, direkte Beratungsleistungen und die Entwicklung von methodischem Trainingsmaterial dazu beigetragen, die Kapazitäten der Kommunen sowohl bei der Verwaltung von vorhandenen öffentlichen Mitteln, als auch bei der Generierung von eigenen Mehreinnahmen auf kommunaler Ebene zu verbessern. Darüber hinaus tragen die Projekte „Stärkung der ukrainischen Gemeinden für die Aufnahme von Binnenflüchtlingen“, „Stärkung der Kapazitäten des ukrainischen Katastrophenschutzes“, „Stärkung der sozialen Infrastruktur für die Aufnahme von Binnenflüchtlingen“, „Reform der Verwaltung in der Ostukraine II“ der GIZ in der Ostukraine durch eine Verbesserung der kommunalen Dienstleistungserbringung zur Stabilisierung der Region bei. Das Projekt „Stärkung der sozialen Infrastruktur für die Aufnahme von Binnenflüchtlingen“ erreichte für rund 40 000 Kinder ein besseres Lernumfeld durch die Renovierung von 75 Schulen und Kindergärten. Durch die Sanierung und Beratung von 90 sozialen Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Sozialzentren) verbesserte sich die Gesundheitsversorgung für etwa eine Million Menschen. Das Projekt „Stärkung des ukrainischen Katastrophenschutzes“ verbesserte die Fähigkeiten zur Brandbekämpfung . Insgesamt erhalten geschätzt rund 3,5 Millionen Menschen in den fünf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/9403 östlichen Verwaltungsgebieten Saporischschja, Dnipropetrowsk, Charkiw, Donezk und Luhansk (regierungskontrollierte Gebiete) der Ukraine durch die genannten Projekte Zugang zu verbesserten kommunalen Dienstleistungen. Von den zahlreichen Maßnahmen beim Aufbau der sozialen Infrastruktur profitiert auch das lokale Handwerk, was zur Stabilisierung der Einkommen bei den Beteiligten beiträgt. 41. Unter welchen Voraussetzungen wäre es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, Unterstützungsmaßnahmen der GIZ im Bereich Stabilisierung auch auf das Territorium der abtrünnigen Donbass-Regionen auszudehnen, um die von dem Konflikt betroffene Zivilbevölkerung in den von der ukrainischen Regierung nicht kontrollierten Gebieten direkt zu erreichen bzw. um den individuellen Aufwand für die Inanspruchnahme von öffentlichen Basisleistungen zu verringern (bitte erläutern)? Das Mandat der GIZ als Durchführungsorganisation der Bundesregierung ist geographisch auf die regierungskontrollierten Gebiete der Ukraine beschränkt. 42. Welche Angebote zur psychosozialen Betreuung von Trauma-Erkrankungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Projektarbeit der GIZ zur Verfügung gestellt, und welche Erfahrungen wurden damit bislang gemacht? Die durch die GIZ durchgeführten Projekte mit einem Beitrag zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung von traumatisierten Menschen umfassen vor allem Kapazitätsentwicklung von Fachpersonal in den Sektoren Gesundheit, Bildung und soziale Dienstleistungen sowie die Ausstattung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen . Damit wird der Aufbau von Strukturen für langfristige Angebote psychosozialer Dienstleistungen durch Expertinnen und Experten und staatliche Institutionen unterstützt. Darüber hinaus führt die GIZ über zivilgesellschaftliche und staatliche Partnerorganisationen Einzelprojekte durch, die unmittelbar die psychische Gesundheit und das psychosoziale Wohlbefinden der betroffenen binnenvertriebenen und ortsansässigen Bevölkerung stärken und damit auch zur Stabilisierung der Aufnahmegemeinden beitragen. Die bisherigen Durchführungserfahrungen zeigen, dass der Aufbau von Strukturen sowie die Förderung der Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft für eine psychosoziale Grundversorgung der Bevölkerung wesentlich sind. 43. Bei welchen Personengruppen und in welchen Altersgruppen ist nach Kenntnis der Behandlungs- und Betreuungsbedarf von Trauma-Erkrankungen am größten, und inwieweit entsprechen die vorhandenen Kapazitäten dem tatsächlichen Bedarf? Zu den am stärksten dem Risiko einer potentiellen Traumatisierung ausgesetzten Menschen gehören nach Einschätzung der Bundesregierung die Bevölkerung in denjenigen Gebieten, in denen Kampfhandlungen stattfanden bzw. stattfinden, binnenvertriebene Menschen sowie Angehörige des Militärs. In der Zivilbevölkerung gehören Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen zu den besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Zudem sind Frauen und Mädchen als Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt von den Konsequenzen des bewaffneten Konfliktes besonders betroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9403 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die lokalen Gesundheits- und Sozialsysteme verfügen nicht über die notwendigen Kapazitäten für eine kontinuierliche, quantitativ ausreichende und qualitativ angemessene psychosoziale Betreuung. 44. In welchem Umfang werden bei der psychosozialen Betreuung von Trauma- Erkrankungen auch speziell geschulte Trauma-Hunde eingesetzt, um welche Hunderassen handelt es sich dabei üblicherweise, und welche Erfolge konnten damit nach Kenntnis der Bundesregierung bislang erzielt werden? Bisher wurden durch das Projekt „Stärkung der Kapazitäten des ukrainischen Katastrophenschutzes“ der GIZ ca. 20 Hundeführerinnen und Hundeführer mit Hunden und 40 Psychologinnen und Psychologen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in den Verwaltungsbezirken Donezk (regierungskontrolliertes Gebiet), Saporischschja und Charkiw ausgebildet. Ausgebildet werden nicht spezielle Hunderassen, sondern solche Tiere, die sich in intensiven Prüfungen als ausgesprochen sozialverträglich und stressresistent erwiesen haben. Das Pilotprojekt wurde 2018 gestartet. Bisher haben mehr als 1 000 Menschen (vor allem Kinder) in über 650 Therapiesitzungen von dem Projekt profitiert. 45. Mit welchen finanziellen Mitteln hat das Auswärtige Amt im Jahr 2018 friedenserhaltende Maßnahmen und Demokratisierungshilfen für die Ukraine weiter unterstützt bzw. erstmals bewilligt (vgl. Antwort zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 19/2134, bitte nach Projekt bzw. Initiative, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)? Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen, die zum Schutz der betroffenen zivilgesellschaftlichen Akteure gemäß der VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft separat übermittelt wird.* 46. Mit welchen finanziellen Mitteln hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union (EU) im Jahr 2018 mit welchen Instrumenten die zivile Konfliktbearbeitung, den innerukrainischen Dialog und den Wiederaufbau von sozialen Infrastrukturen in der Ukraine unterstützt, und welche neuen Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU bislang für das laufende Jahr geplant (vgl. Antwort zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 19/2134, bitte nach Projekt bzw. Initiative, Laufzeit und Fördervolumen auflisten )? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in der Ukraine aus dem Instrument der Europäischen Union für Stabilität und Frieden (IcSP) folgende Projekte finanziert : Unterstützung OSZE-Sonderbeobachtungsmission SMM für 2018 mit 16 Mio. Euro; Stärkung der Gemeinden und Wiedereingliederung von Veteranen der Ostukraine 2018 mit 4 Mio. Euro; * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/9403 Stärkung der Stabilität in der Ukraine durch Stärkung der Internetsicherheit bei der Vorbereitung der bevorstehende Präsidentschaftswahlen 2018 mit 1 Mio. Euro; Erleichterung der Friedenskonsolidierung und Konflikttransformation in der Ukraine durch ein Multi-Track-Projekt 2019 mit 1,8 Mio. Euro. 47. Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung im Jahr 2018 die Arbeit des für die Ukraine zuständigen OSZE-Projektkoordinators für Reformen und sozialen Zusammenhalt unterstützt (vgl. Antwort zu Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 19/2134), und welche diesbezüglichen Mittel hat die Bundesregierung für das laufende Jahr vorgesehen? Im Jahr 2018 hat das Auswärtige Amt die Arbeit des OSZE-Projektkoordinators in der Ukraine mit insgesamt 125 000 Euro aus Mitteln der Haushaltstitel für friedenserhaltende Maßnahmen und Demokratisierungshilfe gefördert, darunter für Projekte zur Humanitären Minenräumung, Dezentralisierungsreform und für den Dialog zu Reformen und sozialem Zusammenhalt. Die Planungen für das laufende Jahr sind noch nicht abgeschlossen. 48. Welche konkreten Fortschritte konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bei der Umsetzung des politischen Teils der Minsker Vereinbarungen , insbesondere im Hinblick auf einen gesetzlichen Selbstverwaltungsstatus für und die Durchführung von politischen Wahlen in den abtrünnigen Donbass-Regionen nach ukrainischem Recht, erzielt werden, und welche neuen Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Verhandlungsbemühungen der Trilateralen Kontaktgruppe der Ukraine, Russlands und der OSZE im laufenden Jahr zu unterstützen (bitte erläutern)? Das ukrainische Parlament hat am 4. Oktober 2018 eine Verlängerung des sogenannten „Sonderstatusgesetzes“ um ein Jahr bis Ende 2019 beschlossen. Dieses Gesetz ist die Grundlage für die auch im Minsker Maßnahmenpaket vom 12. Februar 2015 festgeschriebenen Sonderrechte der Verwaltungen in bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk. Die Bundesregierung wird die Verhandlungen der Trilateralen Kontaktgruppe auch im laufenden Jahr gemeinsam mit Frankreich und im Normandie-Format unterstützen. 49. In welchen Fragen bzw. bei welchen Anlässen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische Regierung und die De-facto-Führungen in den völkerrechtlich nicht anerkannten, sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk bislang zusammengearbeitet bzw. direkt miteinander verhandelt (bitte erläutern)? Zwischen ukrainischen Regierungsvertretern und Vertretern der separatistischen Gebiete finden regelmäßig Gespräche im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe und ihren vier Arbeitsgruppen in Minsk statt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse über unmittelbare Kontakte zwischen der ukrainischen Regierung und den Führungen der separatistischen Gebiete. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9403 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 50. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der russische Präsident Wladimir Putin in den Minsk-II-Verhandlungen den Vorschlag unterbreitet hat, dass die ukrainische Regierung am Ende eines erfolgreichen Friedensprozesses im Donbass wieder die Kontrolle an der ukrainisch-russischen Grenze übernehmen soll (vgl. Hubert Seipel: „Putin. Innenansichten der Macht“, 1. Aufl., Hamburg 2015, S. 310), und wie haben die anderen Mitglieder der Minsk-II-Verhandlungen auf diesen Vorschlag reagiert? Absatz 9 des Minsker Maßnahmenpakets vom 12. Februar 2015 sieht vor, dass die vollständige Wiederherstellung der Kontrolle der staatlichen Grenze durch die ukrainische Regierung in der gesamten Konfliktregion am ersten Tag nach der Durchführung von Lokalwahlen in Luhansk und Donezk auf der Grundlage ukrainischer Gesetzgebung beginnt. Das Maßnahmenpaket wurde unter anderem vom russischen Botschafter unterzeichnet. Der russische Präsident Vladimir Putin, der ukrainische Präsident Petro Poroschenko, der französische Staatspräsident Francois Hollande und Bundeskanzlerin Angela Merkel haben das Maßnahmenpaket in einer separaten Erklärung indossiert. 51. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu dem Vorschlag des Ukraine -Sondergesandten der OSZE, Martin Sajdik, wonach die ursprüngliche Minsker Vereinbarung künftig von den Mitgliedern des Normandie-Formats vertraglich abgesichert und die SMM der OSZE um eine komplementäre UNO-Mission erweitert werden soll (vgl. www.kleinezeitung.at/politik/ aussenpolitik/5567894/ExklusivInterview_Sondergesandter-Sajdik_Habenneuen -Plan-zur, abgerufen am 4. Februar 2019), wie ist der aktuelle Verständigungsstand innerhalb des Normandie-Formats zu diesem Vorschlag, und wie haben die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung bislang darauf reagiert (bitte erläutern)? Die Frage einer möglichen VN-Mission war im vergangenen Jahr Gegenstand intensiver Gespräche im Normandie-Format, darunter auch bei den in der Antwort zu Frage 1 genannten Treffen. Dennoch gibt es weiterhin keine Einigkeit unter den Seiten über mögliche Grundparameter einer solchen Mission. Die Bundesregierung betrachtet den Vorschlag des Ukraine-Sondergesandten der OSZE, Martin Sajdik, als substantiellen Beitrag, der weiterer Diskussion und Prüfung bedarf. 52. Wie viele Konsultationen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Normandie-Formats“ (Ukraine, Russland , Frankreich, Deutschland) für das laufende Jahr geplant, und welche eigenen oder mit den französischen Partnern abgestimmten Initiativen wird die Bundesregierung im Rahmen dieses Verhandlungsformats ergreifen (bitte erläutern)? Die Bundesregierung plant in enger Abstimmung mit der französischen Regierung auch in den kommenden Monaten Gespräche im Normandie-Format auf unterschiedlichen Ebenen mit dem Ziel, Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu erreichen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 48 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/9403 53. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der jüngsten militärischen Konfliktzuspitzung in der außerhalb des bisherigen Konfliktgebiets gelegenen Meerenge von Kertsch im Asowschen Meer, um die SMM der OSZE künftig in die Lage zu versetzen, auf zusätzliche Konfliktlagen und krisenhafte Entwicklungen angemessen zu reagieren? Das Mandat der OSZE SMM umfasst derzeit nicht das Asowsche Meer. Eine mögliche Ausweitung des Mandats auf das Asowsche Meer und die Meerenge von Kertsch erfordert Konsens im Kreis aller OSZE-Staaten und ist gegenwärtig nicht abzusehen. 54. Wie haben die Konfliktparteien die jüngsten Vermittlungsvorschläge der Bundesregierung zur zusätzlichen Entsendung von deutschen und französischen Beobachterinnen und Beobachtern für die Kontrolle des Schiffsverkehrs in ukrainische Hafenstädte am Asowschen Meer aufgenommen (vgl. www.zdf.de/nachrichten/heute/ukraine-konflikt-im-asowschen-meerdeutschland -will-beobachter-schicken-100.html, abgerufen am 4. Februar 2019), und in welchem Verhältnis steht dieser Vorschlag der Bundesregierung zu dem bisherigen Mandatsauftrag der SMM der OSZE (bitte erläutern )? Endgültige Antworten der Seiten stehen noch aus. Die Vermittlungsvorschläge sehen keine Änderung des Mandats der OSZE SMM vor. 55. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – über die mutmaßliche Stationierung von russischen Atomwaffen und atomwaffenfähigen Trägersystemen auf der von Russland 2014 in sein Staatsgebiet eingegliederten Halbinsel Krim? Es wird auf die Vorbemerkung 1 der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333