Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9407 19. Wahlperiode 12.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8730 – Weiterentwicklung des Vertrags von Prüm V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Prümer Vertrag regeln die beteiligten Regierungen seit 2005 die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der als illegal eingestuften Migration (http://gleft. de/2HS). Der damit verbundene Informationsaustausch von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden erfolgt im Treffer/Kein Treffer-Verfahren, die Behörden haben dabei grenzüberschreitenden Zugriff auf DNA-Analyse-Dateien, Fingerabdruckidentifizierungssysteme und Register mit Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten . Ursprünglich als zwischenstaatliches Abkommen eingerichtet, ist der Prümer Vertrag mittlerweile in den Rechtsrahmen der Europäischen Union überführt worden. Im Rahmen der erneuerten EU-Strategie zur Inneren Sicherheit 2015 bis 2020 wird er nun weiterentwickelt (Ratsdokument 11868/18). Dabei sollen die Datenformate, die Abfrageverfahren, der Informationsaustausch und der Folgeschriftverkehr vereinfacht und standardisiert werden. Das Vorhaben firmiert als „Next Generation Prüm“ („Prüm.ng“). Zur Debatte steht, das Verfahren auf Gesichtserkennung auszuweiten (Ratsdokument 13426/18). Auf Initiative Österreichs haben 13 West-Balkan-Staaten im Rahmen der Police Cooperation Convention for Southeast Europe (PCC SEE) einen multilateralen Staatsvertrag unterzeichnet, der als „Prüm-artige Zusammenarbeit“ bezeichnet wird (Ratsdokument 13428/18). Auch einige EU-Mitgliedstaaten gehören diesem Verbund an. Geplant ist der Austausch von DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten (http://gleft.de/2I0). Deutsche Behörden können diese Kooperation nicht nutzen (Bundestagsdrucksache 19/7310, Antwort zu Frage 9). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9407 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Staaten sind dem Vertrag von Prüm nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beigetreten, und welche weiteren Regierungen haben dies angekündigt ? Die Kernelemente des Vertrags von Prüm wurden bereits 2008 durch die Ratsbeschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI in den Rechtsrahmen der EU überführt. Die Regelungen der Ratsbeschlüsse sind daher für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich . Eine Assoziierung des Fürstentums Liechtenstein und der Schweizerische Eidgenossenschaft wurde kürzlich beschlossen. 2. Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen der Europäischen Kommission und des Rates zur Weiterentwicklung des Prümer Vertrags bekannt? a) Welche Arbeitsgruppen wurden hierzu eingerichtet, wer führt diese an, und wer nimmt daran teil? b) Die Einrichtung welcher weiteren Arbeitsgruppen ist geplant oder wird diskutiert? Die Fragen 2 bis 2b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit Ratsschlussfolgerungen vom 16. April 2018 hat der Rat der Europäischen Union anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Ratsbeschlüsse zu Prüm unter anderem die unterhalb der Ratsarbeitsgruppe Datenschutz und Informationsaustausch (RAG DAPIX) bestehenden Expertengruppen aufgefordert, die Prüm-bezogenen Arbeitsabläufe zu bewerten, u. a. um den Austausch von Zusatzinformationen unter gebührender Berücksichtigung anderer EU-Rechtsvorschriften zu beschleunigen und ggf. im Hinblick auf mögliche neue biometrische Technologien , z. B. Gesichtserkennungssysteme, zu bewerten. Zudem wurde die Europäische Kommission gebeten, eine Überarbeitung der Ratsbeschlüsse nach vollständiger Umsetzung durch alle Mitgliedstaaten zu prüfen . Die Europäische Kommission hat das Beratungsunternehmen Deloitte mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie beauftragt, in deren Rahmen auch Workshops auf Expertenebene mit EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Experten aus einigen EU-Mitgliedstaaten wollen die mögliche Weiterentwicklung von Prüm parallel im Rahmen von sogenannten Fokusgruppen beraten. Die Auftaktsitzungen dieser Gruppen sind in der ersten Aprilhälfte 2019 geplant. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat für die Fokusgruppe „Fingerabdrücke“ Österreich den Vorsitz übernommen, für die Fokusgruppe „DNA“ übernimmt Deutschland den Vorsitz. Der Vorsitz der Fokusgruppen zu „Gesichtsbildern“ und zu „Fahrzeugregisterdaten“ ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch vakant. 3. Welcher Informationsaustausch muss aus Sicht der Bundesregierung von einer Automatisierung ausgeschlossen bleiben, bzw. welche Einschränkungen müssten gelten? Die Bundesregierung hat sich zu diesen Fragen noch keine Meinung gebildet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9407 4. Welche Zeitverzögerungen sind der Bundesregierung zur derzeitigen Kooperation deutscher Polizeibehörden mit den Partnern im Rahmen des Vertrags von Prüm bekannt? Da Gegenstand des Datenaustauschs im Rahmen des Vertrags von Prüm nur die gegenseitige Online-Abfrage der jeweiligen Datenbestände sind, kommt es insoweit zu keinen Zeitverzögerungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 2a und 2b sowie 6c verwiesen. 5. In welchen Datenformaten erfolgt der derzeitige Informationsaustausch im Rahmen des Prümer Vertrags? Der Austausch von Fingerabdruck-, DNA- sowie Kfz-Registerdaten erfolgt gemäß den technischen Vorgaben aus Ratsbeschluss 2008/616/JI. 6. Auf welche Weise könnte der Informationsaustausch und der Folgeschriftverkehr aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen des Prümer Vertrags vereinfacht oder sogar automatisiert werden? b) Welche Erweiterung des bestehenden Austauschs ist notwendig? d) Wie sollte eine neue technische Architektur beschaffen sein? Die Fragen 6, 6b und 6d werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat sich zu diesen Fragen noch keine Meinung gebildet. Unter anderem bleiben die Ergebnisse der Fokusgruppe und der Machbarkeitsstudie der Europäischen Kommission (vgl. Antwort zu den Fragen 2, 2a, 2b) abzuwarten . a) Inwiefern erweisen sich Datenkategorien als ungenügend? Nach Einschätzung der Bundesregierung hat sich keine der bestehenden Datenkategorien als ungenügend erwiesen. c) Welche Defizite ergeben sich beim Folgeschriftverkehr? Der Prüm-Folgeschriftverkehr ist derzeit nicht gesondert geregelt. Teilweise kommt es zu Verzögerungen. Auf die Antwort zu Frage 6, 6b und 6d wird ergänzend verwiesen. 7. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, das Prüm-Verfahren auf Gesichtserkennung auszuweiten? a) Welche deutschen Datenbanken würden darüber abgefragt werden können ? b) Welche technischen Änderungen müssten in Deutschland vorgenommen werden, um ausländischen Behörden die Abfrage von Gesichtsbildern zu ermöglichen? c) Welche Software und welche Formate müssen dafür genutzt werden? Die Fragen 7 bis 7c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort zu den Frage 6, 6b und 6d wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9407 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Plant oder erwägt das Bundeskriminalamt (BKA) einen Umstieg auf das Gesichtserkennungssystem GES-3D, und welcher Zeitplan existiert hierfür ? Derzeit bestehen beim Bundeskriminalamt keine entsprechenden Planungen. Es beobachtet die technische Entwicklung und macht evtl. künftige Erwägungen davon abhängig. e) Wann liegen die Berichte der Bundesländer zu Abfragen im Gesichtserkennungssystems (GES) des BKA nach Kenntnis der Bundesregierung vor, bzw. kann die Bundesregierung die Frage zu darüber erfolgten erfolgreichen Identifizierungen mittlerweile beantworten (Antwort auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/8082)? Die Gesamtanzahl der identifizierten Personen anhand des Lichtbildes (nach Verifikation des durch das Gesichtserkennungssystem GES gelieferten Trefferangebotes ) lag für das Jahr 2018 bei 977 (Bundespolizei: 426, Bundeskriminalamt: 15, Länder: 536). f) Wann, wo und durch wen sollen nach gegenwärtigem Stand die im deutschen Sicherheitsforschungsprojekt „Mobile berührungslose Identitätsprüfung im Anwendungsfeld Migration (MEDIAN)“ gefundenen Lösungen in einem Feldtest ausprobiert werden (www.sifo.de/files/Projektumriss_ Median.pdf)? Der Bundesregierung, die an dem fragegegenständlichen Forschungsprojekt nicht operativ beteiligt ist, liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 8. Wann soll Großbritannien nach gegenwärtigem Stand an Prüm angeschlossen werden, und inwiefern befürwortet die Bundesregierung eine Verschiebung dieses Termins, bzw. inwiefern wurde dieser bereits verschoben? Die abschließende Beschlussfassung im Rat der Europäischen Union zur Aufnahme des DNA-Datenaustauschs mit dem Vereinigten Königreich ist derzeit noch nicht terminiert. 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, zu welchem Zeitpunkt Großbritannien von europäischen Informationssystemen im Bereich Justiz und Inneres ausgeschlossen wird? a) Wer nimmt die Abschaltung der Informationssysteme für Großbritannien vor? b) Wann werden die britischen Daten bei eu-LISA gelöscht, und welcher Zeitplan existiert hierfür? c) Werden die britischen Daten bei eu-LISA nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich gelöscht oder mithilfe von Filtern unsichtbar gemacht ? d) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch die britischen Daten bei Europol gelöscht, und falls nein, warum nicht? Die Fragen 9 bis 9d werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9407 Die Art und der Zeitpunkt einer möglichen Trennung des Vereinigten Königreichs von europäischen Informationssystemen im Justiz- und Innenbereich hängen von den Modalitäten und vom Zeitpunkt seines etwaigen Austritts aus der Europäischen Union ab. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 bis 1c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8446 verwiesen. e) Wird Großbritannien weiterhin das SIENA-Netzwerk von Europol nutzen ? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Europol sich vorbereitet, die Nutzung seiner IT-Systeme, darunter SIENA, durch Großbritannien zu sperren. Auf die Antwort zu Fragen 9 bis 9d wird ergänzend verwiesen. 10. Wie will die Bundesregierung die Ratsschlussfolgerungen zu „einigen Aspekten von vorausschauender Polizeiarbeit“ („Council Conclusions on certain aspects of European Preventive Policing“, Ratsdokument 6205/19) nach deren Verabschiedung umsetzen, wozu der Rat die Mitgliedstaaten beispielsweise dazu aufruft, vorhandene Instrumente verstärkt zu nutzen, und welche Ressourcen wird die Bundesregierung bereitstellen, um eine operative Umsetzung des „Preventive Policing“ zu garantieren? Der Entwurf für die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates wird derzeit noch in der EU-Ratsarbeitsgruppe „Strafverfolgung“ (LEWP) beraten. Die in der Frage angesprochenen Maßnahmen sind daher noch Gegenstand laufender Verhandlungen . 11. Sieht die Bundesregierung die „European Tracking Solution“ (ETS), mit der Daten aus Peilsendern zur Erstellung von Bewegungsprofilen über einen Server bei Europol verarbeitet werden (Bundestagsdrucksache 19/1156), als Maßnahme zum Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden , oder als grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahme (bitte begründen; vgl. dazu die Empfehlung des Europol Cooperation Boards ECB-R-2019-01 zur European Tracking Solution an die Europäische Kommission, das Parlament und den Rat der Europäischen Union)? a) Inwiefern bzw. aus welchen Gründen ist aus Sicht der Bundesregierung kein Rechtshilfeersuchen für die Nutzung der ETS notwendig? d) Inwiefern sieht die Bundesregierung juristischen oder technischen Regelungsbedarf für die weitere Nutzung der ETS, und inwiefern könnte dies im Rahmen des „Next Generation Prüm“ angesiedelt werden? Die Fragen 11, 11a und 11d werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei European Tracking Solution (ETS) handelt es sich um eine von Europol betriebene Plattform, die die technischen Wege eines Austausches von Positionsdaten zwischen den EU-Mitgliedsstaaten vereinfachen soll. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben durch den Einsatz der ETS unangetastet. Sofern Positionsdaten mit europäischen Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden, erfolgt dies – wie bisher – entweder im Rahmen der Rechtshilfe oder im Wege des internationalen polizeilichen Dienstverkehrs jeweils auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9407 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Welche Behörden welcher Länder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Test der Beta-Version eines Servers zum Austausch von Geopositionsdaten teil, der im Jahr 2018 beginnen sollte (Bundestagsdrucksache 19/1156, Antwort zu Frage 4)? Für Deutschland war sowohl in der Testphase als auch in der aktuellen Planungsund Aufbauphase für den Wirkbetrieb das Bundeskriminalamt als derzeitiger „Single Point of Contact“ (SPoC) für Europol an ETS beteiligt. c) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die zukünftige deutsche Nutzung nach endgültiger Inbetriebnahme der ETS? Die Erhebung von Positionsdaten innerhalb Deutschlands richtet sich weiterhin nach den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften in der StPO bzw. in den Polizeigesetzen. 12. Welche Arbeitsgruppen (Fokusgruppen) wurden im Prozess des „Next Generation Prüm“ eingerichtet, und wer führt diese an? Auf die Antwort zu den Fragen 2, 2a und 2b wird verwiesen. 13. Sofern auch eine Fokusgruppe zu DNA eingerichtet wurde oder wird, welche Fragen werden dort behandelt? Auf die Antwort zu den Fragen 2, 2a und 2b wird verweisen. Es ist vorgesehen, in den Fokusgruppen ergebnisoffen mögliche in den beteiligten EU-Mitgliedstaaten bestehende Probleme und Fragestellungen in Bezug auf das aktuelle Prümer Verfahren zusammenzutragen und daraus resultierenden Verbesserungsbedarf zu erörtern. Konkrete Themenstellungen werden sich daher erst im Laufe der Arbeit der Gruppen entwickeln. 14. Mit welchen Einschränkungen sollten aus Sicht der Bundesregierung auch EU-Agenturen oder Drittstaaten an einem „Next Generation Prüm“ beteiligt werden (bitte insbesondere für Europol ausführen)? Die Bundesregierung hat sich zu dieser Frage noch keine Meinung gebildet. 15. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von „Next Generation Prüm“ auch die Verbesserung der Polizeikooperation behandelt? Die Polizeikooperation ist nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich von der Themensetzung umfasst. Auf die Antwort zu Frage 13 wird ergänzend verwiesen . 16. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zu möglichen Verknüpfung eines „Next Generation Prüm“ mit der EU-Interoperabilitäts-Initiative? Das europäische Gesetzgebungsverfahren zu den Verordnungsvorschlägen zur Interoperabilität bestimmter EU-Informationssysteme steht kurz vor dem Abschluss . Die Frage einer Verknüpfung dieses Gesetzgebungsverfahrens mit einer möglichen Weiterentwicklung von Prüm stellt sich daher nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9407 17. Welche weiteren forensischen Ermittlungsmethoden könnten oder sollten aus Sicht der Bundesregierung in den Prozess eines „Next Generation Prüm“ aufgenommen werden? Auf die Antwort zu den Fragen 6, 6b und 6d wird verwiesen. 18. Welche Machbarkeitsstudien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Prümer Vertrags als „Next Generation Prüm“ in Auftrag gegeben, wer führt diese durch, und wann liegen die Ergebnisse vor? Auf die Antwort zu den Fragen 2, 2a und 2b wird verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung soll der Abschlussbericht zur Machbarkeitsstudie etwa im September 2019 vorliegen. 19. Welcher Zeitplan ist der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Prümer Vertrags bekannt? Der Bundesregierung ist kein Zeitplan bekannt, der über den in der Antwort zu Frage 18 genannten Termin hinausgeht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333