Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 23. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/941 19. Wahlperiode 27.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/733 – Afrikanische Schweinepest V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Jahren breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) von Georgien und die Ukraine über das Baltikum und Tschechien bis nach Polen Richtung Deutschland aus. Nach Ansicht der Fragesteller blieb die Politik in Deutschland bezüglich der von ASP ausgehenden Gefahr zu lange tatenlos (www.welt.de/ wirtschaft/article172243309/Afrikanische-Schweinepest-steht-in-Deutschlandvor -dem-Ausbruch.html). Als entscheidende vorbeugende Maßnahme wird nun vielfach die drastische Reduzierung des Wildschweinbestandes gefordert – eine nach Auffassung der Fragesteller ziemlich eindimensionalen Maßnahme zur Gefahrenreduzierung hinsichtlich der Ausbreitung des ASP-Virus. Zur Steigerung der Abschusszahlen haben die Landwirtschaftsminister der Bundesländer finanzielle Anreize beschlossen – neben einer allgemeinen Erleichterung der Wildschweinjagd in einigen Bundesländern. Jäger sollen nach derzeitigem Stand eine Prämie von bis zu 50 Euro (in Rheinland -Pfalz) je erlegtem Tier erhalten (vgl. www.topagrar.com/news/Schwein- News-Schwein-ASP-Fachgipfel-RLP-beschliesst-50-Euro-Abschusspraemieund -Zaunbau-um-Fundort-9036054.html). Das Virus bedroht viele Millionen Haus- und Wildschweine sowie eine Industrie mit knapp 24 000 Betrieben und etwa 120 000 Beschäftigten in Deutschland. Wildschweine fressen weggeworfene Fleischprodukte an Raststätten und Parkplätzen der Autobahnen; das kann zur Infizierung der Wildschweinpopulation in Deutschland führen. Auf diesem Wege und durch kontaminierte Fahrzeuge aus Richtung Osteuropa kann sich die Seuche über große Strecken schnell ausbreiten (vgl. www.tagesspiegel.de/wirtschaft/afrikanische-schweinepest-bauernverbandblaest -zur-massenhaften-wildschweinjagd/20843520.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/941 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie beurteilt die Bundesregierung aktuell die Erfolgsaussichten der jeweiligen Bemühungen auf Bundes- und Länderebene zur Bekämpfung einer Ausbreitung des ASP-Virus nach Deutschland? 2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Strategie der Länder, den Wildschweinbestand massiv zu reduzieren, hinsichtlich ihrer Erfolgsaussichten, und inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung die Jäger bei der Ausführung zu unterstützen? Aufgrund des Sachzusammenhangs der Fragen 1 und 2 erfolgt eine gemeinsame Antwort. Nach Auffassung der Bundesregierung wurde bislang sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eine Vielzahl von Maßnahmen initiiert, die geeignet sind, das Risiko einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus betroffenen Gebieten in Europa nach Deutschland erfolgreich einzudämmen. Da im Falle des Ausbruchs der ASP weder Impfstoffe noch Therapiemöglichkeiten existieren, stehen bei diesen Maßnahmen die Prävention einer Erregereinschleppung in die Bundesrepublik Deutschland über erweiterte und intensivierte Informationskampagnen zu den Einschleppungsrisiken, die Installation erfolgreicher Früherkennungssysteme, Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen sowie eine nachhaltige Populationsregulation mit Reduktion des Schwarzwildbestands im Fokus der Bundesregierung. So begegnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dem hohen Einschleppungsrisiko über unsachgemäß entsorgte Lebensmittel seit dem Jahr 2014 fortlaufend mit umfassenden mehrsprachigen Informationskampagnen , die sich an verschiedene aus den betroffenen Ländern einreisende Personengruppen richten, beispielsweise LKW-Fahrer und Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesamt für Güterverkehr wurde insbesondere eine Plakataktion initiiert, in deren Rahmen auf Autobahnparkplätzenund -raststätten an den wichtigsten Ost-West-Routen auch Handzettel und digitale Informationsstelen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wird ein auf der Website des BMEL eingestellter Fragen-Antwort-Katalog zu ASP und ihrer Verbreitung laufend aktualisiert. Die zuständigen Behörden der Länder waren ebenso in die Informationskampagne einbezogen wie die betroffenen Wirtschaftsverbände und Interessenkreise (z. B. Jagdreisende). Informationen wurden auch über diverse Medien verbreitet (Fachpresse, Funk, Fernsehen, Internet). Im Auftrag des BMVI werden zudem seit Jahren im Bereich der Bundesfernstraßen aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes Maßnahmen ergriffen , die ebenfalls der Ausbreitung der ASP entgegenwirken (wie regelmäßiges Entleeren von Abfallbehältern auf Rastanlagen, Reinigung der Straßenränder und Fernhalten von Wild durch Wildschutzzäune). Als Früherkennungssystem kommen die Regelungen der bereits im Jahr 2016 mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung – SchwPest- MonV) vom 9. November 2016 (BGBl. I S. 2518) zur Anwendung. Der Fokus liegt auf der frühestmöglichen Erkennung initialer Fälle, die aller Wahrscheinlichkeit nach bei Schwarzwild zu erwarten sind. Darüber hinaus sind Biosicherheitsmaßnahmen, wie sie durch die Europäische Kommission im Strategiepapier „African Swine Fever Strategy for Eastern Part of the EU“ definiert werden, von hohem Wert für den Schutz der Hausschweinepopulation . Hierzu zählen Maßnahmen, mit denen der direkte und indirekte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/941 Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen verhindert wird, sowie ein konsequentes Reinigungs- und Desinfektionsregime für Transportfahrzeuge. Der Einhaltung der Maßnahmen der geltenden Verordnung über hygienische Maßnahmen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung) kommt insoweit eine hohe Bedeutung zu. Das Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine ist wegen des hohen Risikos der Übertragung der Schweinepest ohnehin EU-weit seit Jahren ausdrücklich verboten. Entscheidend für den Seuchenverlauf und Bekämpfungserfolg ist schließlich die deutliche Reduzierung der Wildschweinepopulation, auch als Präventivmaßnahme in der seuchenfreien Zeit. Die Gefahr und das Ausmaß eines Eintrags der ASP in die Wildschweinpopulation kann durch eine Bestandsreduzierung abgemildert werden. In die fortlaufende Erörterung verschiedener jagdrechtlicher Maßnahmen, z. B. Schonzeitaufhebungen, sind auch die Jagdverbände einbezogen . Das BMEL prüft derzeit mit den Ländern, ob und welche rechtlichen Hemmnisse einer Intensivierung der Wildschweinjagd entgegenstehen und wie ggf. Änderungen vorgenommen werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zuständigkeit für den Vollzug des Jagdrechts bei den Ländern liegt. Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert worden ist, bietet den Ländern bereits jetzt viele Möglichkeiten bzw. ordnet ihnen bestimmte Zuständigkeiten wie Schonzeitaufhebung oder Genehmigung von Saufängen sogar expressis verbis zu. Mit der Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten, die derzeit im Rechtssetzungsverfahren ist, wird die bestehende Schonzeit auf Keiler und Bachen aufgehoben und wird erstmals bundeseinheitlich die ganzjährige Bejagung ermöglicht. Insoweit erachten die Länder eine erhebliche Reduktion des Wildschweinebestandes für notwendig; die Bundesregierung unterstützt diesen Ansatz. Zu den Unterstützungsmaßnahmen ist ergänzend auf die Finanzhilfe der Europäischen Union im Rahmen des von der Bundesregierung eingereichten und von den Dienststellen der Europäischen Kommission genehmigten Plans zur Überwachung der ASP zu verweisen. Sie richtet sich nach den Vorgaben der einschlägigen Verordnung (EU) 652/2014. Die Finanzhilfe für das Plan 2018 umfasst 50 Prozent der sich hieraus ergebenden Einheitskosten (PCR-Tests an Proben tot aufgefundener Wildschweine: 19,01 Euro). Für die Probenahme der genannten Tiere gewährt die Kommission 50 Prozent der entstandenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 10,00 Euro (100 Prozent). Das Auffinden von insgesamt 2 000 verendeten Wildschweinen oder die Einlieferung bei der zuständigen Behörde wird mit 50 Prozent der Prämienzahlung bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro bezuschusst. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden führen den Überwachungsplan zur ASP durch und tragen die Kosten, die im Rahmen der Kofinanzierung in Höhe der vorgesehenen EU-Mittel auf Antrag erstattet werden. In einigen Ländern gibt es auch Abschussprämien bzw. sind geplant; die Kosten sind nicht EU-kofinanzierungsfähig . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/941 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Könnten nach Auffassung der Bundesregierung der bundesweite Einsatz von Schallenddämpfern und eine bundesweite Aufhebung des Verbots von Nachtzielgeräten bei der Jagd zu einer erfolgreichen Bekämpfung der ASP in Deutschland beitragen? 4. Wenn ja, welche Gründe bewegen die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung ? 5. Wenn nein, mit welcher Begründung kommt die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung? Aufgrund des Sachzusammenhangs der Fragen 3, 4 und 5 erfolgt eine gemeinsame Antwort. Auch beim Einsatz von Schalldämpfern ist der Schuss weiterhin deutlich hörbar; er wird auch von den Rottenmitgliedern wahrgenommen und diese zur Flucht veranlassen. Nachtzielgeräte sind nicht nur im Jagdrecht sondern auch im Waffenrecht verboten. Aus allgemeinen sicherheitspolitischen Erwägungen wird eine Lockerung des Waffenrechtes nicht angestrebt. 6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr einer Ausbreitung der ASP durch die Einfuhr von kontaminiertem Fleischerzeugnissen aus Osteuropa, und wie gedenkt sie dieser zu begegnen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 7. Beabsichtigt die Bundesregierung, Desinfektionsstrecken für Fahrzeuge an den Grenzen zu Polen und Tschechien einzuführen, um eine Ausbreitung des ASP-Virus nach Deutschland zu unterbinden, bzw. hier einzugrenzen? 8. Wenn nein, mit welcher Begründung wird dies nicht in Betracht gezogen? Aufgrund des Sachzusammenhangs der Fragen 7 und 8 erfolgt eine gemeinsame Antwort. Bezüglich der Fragen 7 und 8 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2705 vom 2. Oktober 2014 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333