Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9410 19. Wahlperiode 15.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Petr Bystron, Dr. Anton Friesen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8620 – Bilanz des deutschen Engagements in Afghanistan – Eigene Opfer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Mission Resolute Support hat den Auftrag, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen. Dazu sollen diese vorrangig auf der ministeriellen und der nationalen institutionellen Ebene ausgebildet, beraten und unterstützt werden. Dies schließt unverändert die Erfolgskontrolle der Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen auch unterhalb der Korpsebene einschließlich der Möglichkeit der spezifischen Beratung sowie im Einzelfall die nichtkinetische Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte mit ein. Neben der Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs - und Sicherheitskräfte im Rahmen der Mission Resolute Support hat die Bundeswehr weiterhin den Auftrag, über die Sicherung des von der NATO eingesetzten Personals hinaus auch im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall zu unterstützen (sog. in extremis support). Dieser Auftrag ist jedoch begrenzt. Er kann nur in Abstimmung mit der afghanischen Regierung, in der Regel unter Einbindung afghanischer Verteidigungs- und Sicherheitskräfte und mit verfügbaren Kräften und Fähigkeiten , durchgeführt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7726). V o r b e me r k u n g e n d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Fragen enthalten Begriffe, die zum eindeutigen Verständnis in der Folge definiert werden: Verwundungen sind alle kampfhandlungsbedingten Verletzungen, die durch gezielte und bewusste Gewalteinwirkung erfolgt sind, ob durch offene Kampfhandlungen oder Anschläge. Verletzungen sind Anderweitig zugezogene Verletzungen; „zivile“ Unfälle, beispielsweise Verkehrsunfälle etc. Die Antwort zu den Fragen 16 und 17 kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9410 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung , VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu den Fähigkeiten und Methoden der Nachrichtendienste des Bundes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* 1. Wie viele Bundeswehrangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beim Einsatz in Afghanistan getötet (bitte nach Jahr, Geschlecht sowie nach Dienstgrad aufschlüsseln)? 2. Wie viele Bundeswehrangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beim Einsatz in Afghanistan verwundet (bitte nach Jahr, Geschlecht sowie nach Dienstgrad aufschlüsseln)? 3. Wie viele Bundeswehrangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beim Einsatz in Afghanistan verletzt (bitte nach Jahr, Geschlecht sowie nach Dienstgrad aufschlüsseln)? 4. Wie viele Bundeswehrangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beim Einsatz in Afghanistan durch Angehörige der Afghan National Army (ANA), Afghan National Police (ANP), Afghan Uniformed Police (AUP), Afghan National Civil Order Police (ANCOP), Afghan Border Police (ABP), Counter Narcotics Police of Afghanistan (CNPA) und City Traffic Police (CTP) verletzt, verwundet oder getötet (bitte nach Jahr, Geschlecht und Dienstgrad aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Die Daten sind der Anlage 1 zu entnehmen. 5. Wie viele Fälle von einsatzbedingten psychischen Erkrankungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang bei Soldaten der Bundeswehr festgestellt, die in Afghanistan stationiert waren (bitte nach Art der einsatzbedingten psychischen Erkrankung, Jahr, Geschlecht und Dienstgrad aufschlüsseln )? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsrucksache 19/5734 und die Antwort auf die Schriftliche Frage 132 des Abgeordneten René Springer auf Bundestagsdrucksache 19/7585 wird verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9410 6. Wie viele deutsche Polizeikräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beim Einsatz in Afghanistan getötet (bitte nach Jahr, Geschlecht und Dienstbezeichnung aufschlüsseln)? Jahr Anzahl Geschlecht Dienstbezeichnung 2007 3 männlich 1 Kriminaloberkommissar, 2 Polizei-obermeister 7. Wie viele deutsche Polizeikräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beim Einsatz in Afghanistan verwundet (bitte nach Jahr, Geschlecht und Dienstbezeichnung aufschlüsseln)? Jahr Anzahl Geschlecht Dienstbezeichnung 2016 6 männlich 1 Polizeihauptkommissar, 3 Polizeioberkommissare, 1 Polizeikommissar, 1Polizeihauptmeister 2017 4 männlich 2 Polizeihauptkommissare, 1 Polizeioberkommissar, 1 Polizeihauptmeister 2019 3 männlich, weiblich 1 Polizeihauptkommissar, 1 Kriminalkommissarin 1, 1 Polizeihauptmeister 8. Wie viele deutsche Polizeikräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beim Einsatz in Afghanistan verletzt (bitte nach Jahr, Geschlecht und Dienstbezeichnung aufschlüsseln)? Jahr Anzahl Geschlecht Dienstbezeichnung 2009 3 männlich 1 Polizeihauptkommissar, 2 Polizeiobermeister 2010 1 männlich 1 Polizeihauptmeister 2012 1 männlich 1 Polizeihauptkommissar 2013 1 männlich 1 Polizeihauptkommissar 2014 1 männlich Polizeioberkommissar 2015 1 männlich 1 Polizeihauptmeister 9. Wie viele deutsche Polizeikräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beim Einsatz in Afghanistan durch Angehörige der Afghan National Army (ANA), Afghan National Police (ANP), Afghan Uniformed Police (AUP), Afghan National Civil Order Police (ANCOP), Afghan Border Police (ABP), Counter Narcotics Police of Afghanistan (CNPA) und City Traffic Police (CTP) verletzt, verwundet oder getötet (bitte nach Jahr, Geschlecht und Dienstbezeichnung aufschlüsseln)? Bislang wurden keine deutschen Polizeikräfte durch Angehörige der in der Fragestellung aufgeführten Einheiten verletzt oder verwundet. Der oder die Täter zu der Antwort zu Frage 6 angegebenen Tötungen ist bzw. sind nicht bekannt. 1 Das Geschlecht ergibt sich aus der Dienstbezeichnung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9410 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie viele Fälle von (einsatzbedingten) psychischen Erkrankungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang bei deutschen Polizeikräften festgestellt, die in Afghanistan tätig waren (bitte nach Art der psychischen Erkrankung, Jahr, Geschlecht und Dienstgrad aufschlüsseln)? Jahr Anzahl Geschlecht Dienstbezeichnung 2014 1 männlich 1 Kriminalhauptkommissar Über die Art der psychischen Erkrankung wird keine Statistik geführt. 11. Wie viele deutsche Entwicklungshelfer bzw. Mitarbeiter der zivilen Verwaltung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beim Einsatz in Afghanistan getötet (bitte nach Jahr, Geschlecht und Organisation der Betroffenen aufschlüsseln)? In der durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH geführten internen statistischen Aufarbeitung der sicherheitsrelevanten Zwischenfälle werden die Daten zu Alter, Geschlecht, Organisation und Mitarbeitergruppe der Betroffenen nicht erhoben. Darüber hinaus können aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren die Fragen 11, 12 und 13 erst für den Zeitraum ab 2008 beantwortet werden. In der folgenden Tabelle ist die Anzahl der Todesfälle deutscher Staatsangehöriger im Sinne der Frage seit 2008 in Afghanistan aufgelistet, von denen die Bundesregierung Kenntnis erhielt: Jahr Anzahl Geschlecht Organisation 2010 1 männlich Auftragnehmer der Kreditanstalt für Wiederaufbau 2011 1 männlich Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit 12. Wie viele deutsche Entwicklungshelfer bzw. Mitarbeiter der zivilen Verwaltung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beim Einsatz in Afghanistan verwundet (bitte nach Jahr, Geschlecht und Organisation der Betroffenen aufschlüsseln)? In der folgenden Tabelle ist die Anzahl der deutschen Staatsangehörigen im Sinne dieser Frage aufgeführt, die im Sinne der Vorbemerkungen der Bundesregierung seit 2008 in Afghanistan verwundet wurden und von denen die Bundesregierung Kenntnis erhielt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9410 Jahr Anzahl Geschlecht Organisation 2009 3 k. A. Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit 2010 1 k. A. Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit 2011 1 k. A. Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit 2014 1 k. A. Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit 2015 1 k. A. Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit 2019 7 k. A. Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Wie viele deutsche Entwicklungshelfer bzw. Mitarbeiter der zivilen Verwaltung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beim Einsatz in Afghanistan verletzt (bitte nach Jahr, Geschlecht und Organisation der Betroffenen aufschlüsseln)? In der folgenden Tabelle ist die Anzahl der deutschen Staatsangehörigen aufgeführt , die im Sinne der Vorbemerkungen der Bundesregierung seit 2008 in Afghanistan verletzt wurden und von denen die Bundesregierung Kenntnis erhielt: Jahr Anzahl Geschlecht Organisation 2015 4 k. A Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 14. Wie viele deutsche Entwicklungshelfer bzw. Mitarbeiter der zivilen Verwaltung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beim Einsatz in Afghanistan durch Angehörige der Afghan National Army (ANA), Afghan National Police (ANP), Afghan Uniformed Police (AUP), Afghan National Civil Order Police (ANCOP), Afghan Border Police (ABP), Counter Narcotics Police of Afghanistan (CNPA) und City Traffic Police (CTP) verletzt, verwundet oder getötet (bitte nach Jahr, Geschlecht und Organisation bzw. Behörde bzw. Verwaltung der Betroffenen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind keine Opfer der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit bekannt, die in die Kategorien des Fragestellers fallen. 15. Wie viele weitere deutsche Staatsangehörige oder Angehörige anderer Organisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 in Afghanistan getötet (bitte nach Jahr, Geschlecht und Organisation aufschlüsseln )? Deutsche Staatsangehörige, die in Afghanistan leben oder nach Afghanistan reisen , sind nicht verpflichtet, sich bei der deutschen Botschaft anzumelden. Ebenso sind sie nicht verpflichtet, Verletzungen, Verwundungen oder Todesfälle von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9410 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode deutschen Angehörigen in Afghanistan anzuzeigen. Zu Angehörigen anderer Organisationen , die nicht deutsche Staatsangehörige sind und in Afghanistan starben , liegen der Bundesregierung keine Daten vor. In der folgenden Tabelle ist, ergänzend zu den Fragen 1, 6 und 11, die Anzahl der deutschen Staatsangehörigen aufgeführt, die seit 2001 in Afghanistan ums Leben kamen und von denen die Bundesregierung Kenntnis erhielt. Jahr Anzahl Geschlecht Organisation 2006 1 männlich Freier Mitarbeiter Deutsche Welle 2006 1 weiblich Freie Mitarbeiterin Deutsche Welle 2007 1 männlich Deutsche Welthungerhilfe 2014 1 männlich NGO 2014 1 männlich Goethe-Institut 2014 1 weiblich Presse 2017 1 weiblich NGO 2018 1 weiblich Cabilla e. V. 16. Wie viele weitere deutsche Staatsangehörige und Angehörige anderer Organisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 in Afghanistan verwundet (bitte nach Jahr, Geschlecht und Organisation aufschlüsseln )? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. In der folgenden Tabelle ist, ergänzend zu den Antworten der Fragen 2, 7 und 12, die Anzahl der deutschen Staatsangehörigen aufgeführt, die seit 2001 in Afghanistan im Sinne der Vorbemerkungen verwundet wurden und von denen die Bundesregierung Kenntnis erhielt. Jahr Anzahl Geschlecht Organisation 2017 1 weiblich Auswärtiges Amt Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 17. Wie viele weitere deutsche Staatsangehörige und Angehörige anderer Organisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 in Afghanistan verletzt (bitte nach Jahr, Geschlecht und Organisation aufschlüsseln )? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Im Sinne der Vorbemerkungen sind der Bundesregierung keine weiteren deutschen Staatsangehörigen bekannt, die in Afghanistan verletzt wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9410 18. Wie viele weitere deutsche Staatsangehörige und Angehörige anderer Organisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beim Einsatz in Afghanistan durch Angehörige der Afghan National Army (ANA), Afghan National Police (ANP), Afghan Uniformed Police (AUP), Afghan National Civil Order Police (ANCOP), Afghan Border Police (ABP), Counter Narcotics Police of Afghanistan (CNPA) und City Traffic Police (CTP) verletzt , verwundet oder getötet (bitte nach Jahr, Geschlecht und Organisation aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind keine weiteren deutschen Staatsangehörigen oder Angehörige anderer Organisationen bekannt, die in die Kategorien des Fragestellers fallen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9410 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 Zu Frage 1 Jahr Gesamtzahl davon männlich davon weiblich Dienstgrad (Bsp.: 1xF, 2xHG) 2002 9 9 1xH, 1xOL, 3xHF, 2xOF, 1xSU, 1xHG 2003 7 7 1xM, 1xH, 1xOFR, 1xOF, 1xF, 1xSU, 1xSG 2004 1 1 1xHG 2005 4 4 1xOTL, 1xHF, 1xOF, 1xHG 2006 1 1 1xOF 2007 4 4 1xH, 2xOF, 1xSU 2008 4 4 1xHF, 1xHF, 1xSU, 1xSG 2009 7 7 1xL, 1xSG, 4xHG, 1xHG 2010 9 9 1xOSA, 1xM, 2xHF, 1xOF, 1xSU, 1xSG, 1xHG, 1xHG 2011 7 7 1xM, 1xH, 2xHF, 1xOSG, 1xSG, 1xHG 2012 0 2013 2 2 1xHF, 1xSG 2014 0 2015 2 2 1xSF1, 1xSF 2016 0 2017 0 2018 1 1 1xOSG1 2019 0 Ges.: 58 58 Bemerkungen 1. In Afghanistan sind 35 deutsche Soldaten gefallen. 2. Insgesamt 56 deutsche Soldaten kamen in Afghanistan ums Leben (Gefallene und Gestorbene). 1 Deutsche Soldaten, die in Deutschland aufgrund einer anerkannten psychischen Erkrankung ums Leben gekommen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9410 Zu Frage 2 Jahr Gesamtzahl davon männlich davon weiblich Dienstgrad (Bsp.: 1xF, 2xHG) 2010 24 24 3xOffz (1xOTL, 2xOL) 12xUffz (1xSF, 5xHF, 5xOF, 1xF) 9xMsch (1xOSG, 2xSG, 6xHG) 2011 19 18 1 1xGen (1xGM) 3xOffz (2xOTL, 1xOL) 5xUffz (3xHF, 1xOF, 1xSU) 10xMsch (10xHG) 2013 2 2 1xUffz (1xHF) 1xMsch (1xHG) 2014 1 1 1xGen (1xBG) Ges.: 46 45 1 Bemerkungen Zu dem Zeitraum vor 2010 liegen keine Zahlen/Daten vor, die in die Kategorien des Fragestellers fallen, da per Handlungsanweisung GenInsp erst ab 2010 systematisiert entsprechende Daten erfasst wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9410 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Frage 3 Jahr Gesamtzahl davon männlich davon weiblich Dienstgrad (Bsp.: 1xF, 2xHG) 2010 9 9 5xUffz (3xHF, 1xOF, 1xSU) 4xMsch (4xHG) 2011 36 36 4xOffz (1xO, 1xOTL, 2xOL) 17xUffz (4xHF, 1xOB, 7xOF, 1xF, 4xSU) 15xMsch (5xSG, 10xHG) 2012 50 50 7xOffz (1xOFA, 2xOTL, 3xH, 1xOL) 30xUffz (5xSF, 5xHF, 1xHB, 1xOF, 3xF, 15xSU) 13xMsch (1xOSG, 3xSG, 9xHG) 2013 34 33 1 2xOffz (1xOTL, 1xOSA) 23xUffz (3xSF, 7xHF, 4xOF, 2xF, 7xSU) 9xMsch (1xOSG, 5xSG, 3xHG) 2014 27 27 4xOffz (1xOFA, 1xM, 1xOL, 1xL z.S.) 15xUffz (1xOSF, 5xHF, 4xOF, 2xF, 3xSU) 8xMsch (5xSG, 3xHG) 2015 8 8 2xOffz (1xO, 1xOL) 5xUffz (3xHF, 1xF, 1xU) 1xMsch (1xSG) 2016 8 8 6xUffz (1xHB, 3xHF, 1xF, 1xSU) 2xMsch (2xHG) 2017 4 4 2xUffz (1xSF, 1xSU) 2xMsch (1xOSG, 1xSG) 2018 4 4 3xUffz (2xHF, 1xSU) 1xMsch (1xSG) 2019 3 3 1xOffz (1xM) 2xMsch (2xSG) Ges.: 183 182 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9410 Zu Frage 4 Jahr Gesamtzahl (verletzt, verwundet, getötet) Durch: ANA, ANP, AUP, ANCOP, ABP, CNPA, CTP davon männlich davon weiblich Dienstgrad (Bsp.: 1xF, 2xHG) Bemerkungen 2011 3xgetötet ANA 3 1xHF, 1xSG, 1xHG OP North Innentäter 6xverwundet 6 1xHF,5xHG, 1xverletzt ANP 1 1xHG Schießunfall KDZ 2014 1xverwundet ANA 1 1xBG Camp Qargha Innentäter Ges.: 11 11 Bemerkungen 1. Es werden systematisiert keine Täter-Daten erfasst, die in die Kategorien des Fragestellers fallen. 2. Die hier genannten Daten basieren auf einer groben Auswertung aller im EinsFüKdoBw archivierten „Meldungen über Besondere Vorkommnisse, Sofortmeldungen (seit 2010) u. Ä.“ von ISAF und RS. 3. Dienstgrade: Generalmajor (GM), Brigadegeneral (BG), Oberst (O), Oberstleutnant (OTL), Oberfeldarzt (OFA), Major (M), Oberstabsarzt (OSA), Hauptmann (H), Oberleutnant (OL), Leutnant (L), Oberfähnrich (OFR), Oberstabsfeldwebel (OSF), Stabsfeldwebel (SF), Hauptfeldwebel (HF), Hauptbootsmann (HB), Oberfeldwebel (OF), Oberbootsmann (OB), Feldwebel (F), Stabsunteroffizier (SU), Unteroffizier (U), Oberstabsgefreiter (OSG), Stabsgefreiter (SG), Hauptgefreiter (HG). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333