Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für der Finanzen vom 11. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9411 19. Wahlperiode 15.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Markus Herbrand, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8781 – Ergebnisse des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat am 25. Februar 2019 Ergebnisse seiner Sitzung veröffentlicht (www.bundesregierung.de/resource/ blob/975274/1583990/8570e75a824699e38f55726bc37518c4/2019-02-26-beschlusssta -nhk-nachhaltige-finanzen-data.pdf?download=1). Darin formuliert er eine Position und weitere Schritte im Bereich Sustainable Finance. 1. Welche Vertreter der Bundesregierung oder nachgelagerter Behörden haben an der letzten Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung teilgenommen? An der letzen Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung haben ChefBK Braun, St Gatzer, St Kerber, St Nussbaum, Stin Gebers, St Hoofe, St Aeikens, St Stroppe, St Beermann, St Flasbarth, St Schütte, St Jäger, MD Seeger (BPA), Präsident Dr. Thiel (Statistisches Bundesamt) teilgenommen. Zusätzlich haben fünf Fachbeamte des Bundeskanzleramtes und des Statistischen Bundesamtes teilgenommen. Die zuständigen Staatssekretäre aus dem BMJV, AA, BMFSFJ wurden von den teilnehmenden Staatssekretären vertreten. Haben darüber hinaus weitere Teilnehmer an der Sitzung teilgenommen? Als Gäste nahmen Herr Dr. Bräunig (Vorstandsvorsitzender der KfW), Frau Dr. Mauderer (Mitglied des Vorstandes der Bundesbank), Herr Schmidt (Geschäftsführer der Deka Investment GmbH), Frau Thieme (Rat für Nachhaltige Entwicklung), MdB Whittaker (Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung ) an der Sitzung teil. In welcher Funktion haben die jeweiligen Teilnehmer teilgenommen? c) Wurden weitere Gäste eingeladen, die nicht teilnahmen? Wenn ja, welche Personen gehörten zum Einladungskreis? Die Fragen 1b und 1c werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9411 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die in der Antwort zu Frage 1a genannten Teilnehmer haben als Experten teilgenommen . Weitere Gäste wurden nicht eingeladen. 2. Liegt von der Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung am 25. Februar 2019 ein Protokoll vor, das über den veröffentlichten Beschluss hinausgeht? a) Falls ja, wird das Protokoll dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht ? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. Die Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung dient dem internen Willensbildungsprozess der Bundesregierung. Einzelheiten zu Vorbereitungen und Ablauf des internen Willensbildungsprozesses der Bundesregierung unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weshalb die Bundesregierung hierzu keine Stellung nimmt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt der Gewaltenteilungsgrundsatz auch dem nachträglichen parlamentarischen Zugriff auf Informationen aus der Phase der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen Grenzen, da die Regierung andernfalls durch die damit einhergehenden einengenden Vorwirkungen in der selbständigen Funktion beeinträchtigt wäre, die das Gewaltenteilungsprinzip ihr zuweist (vgl. BVerfGE 124, 78, 121). 3. Wurde ein Termin für das nächste Treffen des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung ausgemacht, und wenn ja, wann wird der Ausschuss das nächste Mal tagen? Die nächste Sitzung ist für den 27. Mai 2019 vorgesehen. 4. Hat der Staatssekretärsausschuss über die Positionierung der Bundesregierung hinsichtlich geplanter Vorhaben auf EU-Ebene zu Sustainable Finance gesprochen? a) Wenn ja, was waren die Meinungen und Positionen der jeweiligen Teilnehmer ? Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet. Wie aus der Beschlusslage hervorgeht, wurden auch Vorhaben auf EU-Ebene zu Sustainable Finance thematisiert. Zu einzelnen Positionen der Teilnehmer siehe Antwort zu Frage 2. 5. Wurde in der Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung über mögliche Zielkonflikte zwischen den ESG-Kriterien (Environmental , Social und Governance) oder auch innerhalb der jeweiligen Kriterien gesprochen? a) Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung hinsichtlich möglicher Zielkonflikte positionieren? Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet. Zielkonflikte zwischen den ESG-Kriterien wurden nicht thematisiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9411 6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass sich derzeit auf den ökologischen Bereich bei der Erarbeitung von Vorhaben auf europäischer Ebene konzentriert wird? Die EU-Kommission hat am 24. Mai 2018 ein umfangreiches Paket zu Sustainable Finance mit folgenden Vorschlägen vorgelegt: 1. Einführung eines Klassifizierungssystems zur Identifizierung von ökologisch nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeiten (sog. Taxonomie); 2. Vorgaben an Finanzmarktteilnehmer, ihren Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten gegenüber ihren Kunden darzustellen (mehr Transparenz); 3. Einführung zwei neuer Vergleichsindizes (Benchmarks) für klimafreundliche Investments; 4. Vorgaben an Wertpapierfirmen und Versicherungsvermittler zur besseren Kundenberatung bezüglich Nachhaltigkeit. Die Vorschläge zu (2) und (4) beschränken die Betrachtung nicht auf den ökologischen Bereich, sondern beziehen sich auf einen weiteren Nachhaltigkeitsbegriff bzw. auf ESG-Kriterien. Der Vorschlag zu (1) soll zwar der Identifizierung ökologisch nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeiten dienen. Voraussetzung soll jedoch sein, dass die Wirtschaftstätigkeit unter Einhaltung internationaler sozialer und arbeitsrechtlicher Mindeststandards erfolgt. Der Vorschlag zu (3) bezieht sich auf Benchmarks für klimafreundliche Investments; bei diesen Benchmarks darf nach dem im Trilog gefundenen Kompromiss jedoch kein wesentlicher Widerspruch zu anderen ESG-Kriterien bestehen. a) Hält die Bundesregierung dieses Vorgehen für richtig? Bei den Verhandlungen zu dem Vorschlag zu (1) ist eine grundsätzliche Frage in den Diskussionen, ob nicht bereits jetzt weitere Dimensionen der Nachhaltigkeit in die Nachhaltigkeits-Taxonomie integriert werden können, insbesondere hinsichtlich der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele. Die Europäische Kommission hat hingegen vorgeschlagen, die weiteren Dimensionen der Nachhaltigkeit erst später in die Nachhaltigkeits-Taxonomie zu integrieren. Diese Diskussionen sind im Rat noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich, dass eine Taxonomie die Bestimmung unterschiedlicher Dimensionen von Nachhaltigkeit transparent macht. Zudem sollten bestehende Nachhaltigkeitsstandards und Regulierungen berücksichtigt werden. b) Wenn ja, wie will sie Zielkonflikte zwischen den ESG-Kriterien begegnen ? Aus Sicht der Bundesregierung sollte eine Taxonomie auch den Nutzern ausreichend Flexibilität belassen, Zielkonflikte zwischen den in der Taxonomie vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsdimensionen nach ihren Vorstellungen aufzulösen. Es sollte daher aus Sicht der Bundesregierung weiter diskutiert werden, ob die Taxonomie neutraler hinsichtlich der Nachhaltigkeitsziele ausgestaltet werden kann. c) Wie hat sich der Staatssekretärsausschuss dazu geäußert? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9411 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wurde während der Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung über die geplante Taxonomie auf EU-Ebene gesprochen? a) Wenn ja, welche Meinung bzw. Meinungen wurden hinsichtlich der Taxonomie im Ausschuss vertreten? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 8. Wie genau setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene ein, dass die Ergebnisse des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung am 25. Februar 2019 Eingang in die geplanten EU-Verordnungen und die geplante Taxonomie finden? Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung vom 25. Februar 2019 hat keinen Beschluss zur EU-Verordnungen und der Taxonomie gefasst. Grundsätzlich könnte das Thema Taxonomie im Beirat besprochen oder in der zu entwickelnden Strategie behandelt werden. 9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung, dass ein Green Supporting Factor abzulehnen sei, da durch „reduzierte, bank- oder versicherungsaufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen für politisch gewollte Investitionen, […] Risiken nicht adäquat berücksichtigt würden“? a) Falls ja, wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene gegen die Einführung eines Green Supporting Factors aussprechen? Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung und vertritt diese Position auch auf EU-Ebene. 10. Bis wann und wie soll geprüft werden, ob eine „Emission von grünen oder nachhaltigen Bundesanleihen in Deutschland innerhalb der vorgesehenen jeweiligen Anschlussfinanzierungen wirtschaftlich ist“? a) Gibt es schon konkrete Zeitpläne, nachhaltige Bundesanleihen herauszugeben ? b) Gibt es schon konkretere Pläne hinsichtlich des Volumens, das nachhaltige Anleihen ausmachen sollen? c) Gibt es schon konkretere Pläne hinsichtlich der Ausgestaltung? Die Fragen 10 bis 10c werden gemeinsam beantwortet. Der Prüfauftrag gibt weder einen konkreten Zeitplan noch konkrete Pläne hinsichtlich des Volumens sowie der Ausgestaltung vor. 11. Was konkret versteht die Bundesregierung unter einer „Entwicklung einer Kommunikationsstrategie“? a) Auf welchen Kommunikationskanälen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher informiert werden? b) Welches Ressort bzw. welche Ressorts werden dafür zuständig sein? c) Welche finanziellen Mittel werden im Haushalt dazu bereitgestellt werden ? Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9411 Diese Fragen werden derzeit zwischen den beteiligten Ministerien diskutiert und können auch im künftigen Beirat diskutiert werden. 12. Bis wann soll der geplante Sustainable-Finance-Beirat aufgebaut werden? a) Welche konkreten Ziele und Aufgaben wird der Beirat erhalten? b) Wie oft soll dieser tagen? c) Wer soll den Beirat leiten? d) Welche Personen werden zum geplanten Sustainable-Finance-Beirat gehören ? e) Welche Auswahlkriterien liegen zugrunde? f) Wer konkret schlägt mögliche Mitglieder der Bundesregierung, der Finanzwirtschaft , der Realwirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft vor? g) Wer entscheidet jeweils über die tatsächliche Berufung? h) Wurde schon auf Personen zugegangen, bzw. gibt es gar schon Zusagen von Personen, die im Beirat mitarbeiten werden? Wenn ja, wer? Die Fragen 12 bis 12h werden gemeinsam beantwortet. Im publizierten Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung sind die Ziele und Aufgaben des Beirates formuliert. BMF, BMU und BMWi arbeiten an der zeitnahen Einsetzung des Beirats. 13. Was versteht die Bundesregierung konkret darunter, „Deutschland zu einem führenden Sustainable-Finance-Standort weiterentwickeln“? a) Wie wird die Bundesregierung den Erfolg hinsichtlich der Zielformulierung konkret messen? b) Welche qualitativen und quantitativen Faktoren wird die Bundesregierung nutzen? c) Hat die Bundesregierung schon Zeitpläne erarbeitet, bis wann die jeweiligen Ziele erreicht werden sollen? d) Hat die Bundesregierung zumindest schon teilweise Strategien ausgearbeitet , mit denen die konkreten Ziele erreicht werden sollen? Wenn ja, wie sehen die Strategien konkret aus? e) Wie wird das Controlling hinsichtlich der Zielerreichung aussehen? Die Fragen 13 bis 13e werden gemeinsam beantwortet. Es ist geplant, den Sustainable Finance Beirat mit der Entwicklung eines Entwurfes einer Sustainable Finance-Strategie zu beauftragen. 14. Wie muss nach Meinung der Bundesregierung der wirtschafts- und finanzpolitische Strukturwandel konkret ausfallen, damit die „Transformation und Umsetzung“ hinsichtlich der Agenda 2030 gelingt? Die Agenda 2030 wie auch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie geben hier eine Antwort: Nachhaltige Entwicklung muss als Zielvorstellung das Selbstverständnis von Wirtschafts-, Finanz- und Gesellschaftspolitik prägen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333