Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9439 19. Wahlperiode 16.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8387 – Maßnahmen zur Beschleunigung der Visavergabe an indische Fachkräfte und Studenten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Indische Fachkräfte und Studenten mussten sich im Jahr 2017 auf bis zu viermonatige Wartezeiten bei der Visavergabe einstellen. Dies ergab die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4963. Die Bundesregierung begründete die Verzögerungen bei der Visaausstellung mit einer „unvorhergesehen Nachfragesteigerung, die deutlich höher als der weltweite Durchschnitt war“. Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage ging ebenfalls hervor, dass die Bundesregierung die Bearbeitungszeiten für die unterschiedlichen Visaarten nicht statistisch erfasst. Darüber hinaus bestätigte die Bundesregierung das Wissen um die Beschwerden von Bildungseinrichtungen und Unternehmen bezüglich langer Visaerteilungszeiten in Indien und bekräftigte das „Interesse an einer möglichst problemlosen Gestaltung der Einreise qualifizierter ausländischer Studierender und Fachkräfte “. Aus diesem Grund sei man „kontinuierlich um die Minimierung von Wartezeiten bemüht“. Um diesem Anspruch der Bundesregierung Rechnung zu tragen, werden mit dieser Kleinen Anfrage die geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung der Visavergabe an indische Fachkräfte und Studenten erfragt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Einhergehend mit der in Indien kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Visumanträgen steigt die Zahl der von den deutschen Auslandsvertretungen in Indien bearbeiteten Visumanträge. 2018 wurden insgesamt 9,68 Prozent mehr Visa als im Vorjahr bearbeitet (2018: 200 652; 2017: 182 948). Bei den bearbeiteten Visumanträgen zur Aufnahme eines Studiums bzw. zur Studienvorbereitung betrug die Steigerung sogar 37,64 Prozent (2018: 8 933; 2017: 6 490), bei bearbeiteten Visumanträgen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 10,07 Prozent (2018: 13 055; 2017: 11 861). Dieser Anstieg konnte bewältigt werden aufgrund zahlreicher Maßnahmen der Bundesregierung (siehe dazu Antwort zu Frage 3) und des Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Visastellen. Während Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9439 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Nachfrage weiterhin steigt, sind dem Ausbau der Bearbeitungskapazitäten räumliche und personelle Grenzen gesetzt. Daher wurde bei der Terminvergabe ein Priorisierungsverfahren etabliert, wonach die Anträge besonders qualifizierter Studierender und qualifizierter Fachkräfte vorrangig bearbeitet werden, um ihnen eine rechtzeitige Aufnahme des Studiums bzw. ihrer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen . Nationale Visa, die zum längerfristigen Aufenthalt in Deutschland berechtigen, werden im Folgenden als D-Visa bezeichnet. 1. Wie viele indische Visaanträge wurden im Jahr 2018 gestellt? Wie viele von diesen Anträgen wurden bearbeitet? Wie viele wurden bewilligt? Im Jahr 2018 wurden an den fünf deutschen Auslandsvertretungen in Indien (Bangalore , Chennai, Kalkutta, Mumbai, Neu Delhi) insgesamt 200 652 Visumanträge (davon 32 978 D-Visumanträge) gestellt und bearbeitet. Es wurden 183 621 Visa (davon 30 098 D-Visa) erteilt. 2. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Ausbildungsstand und Qualifikationen der Antragsteller vor (wenn ja, bitte nach den jeweils höchsten Schul-, Hochschul- und Ausbildungsabschlüssen aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Ausbildungsstand und Qualifikation der Antragsteller sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Visastellen in Indien bekannt, sie werden aber nicht statistisch erfasst und aufbereitet, weshalb weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden können. 3. Welche organisatorischen, strukturellen und technischen Veränderungen bei der Visavergabe hat die Bundesregierung vorgenommen, um der indischen Nachfragesteigerung von 2017 im darauffolgenden Jahr gerecht zu werden? Das Personal an den Visastellen in Indien wurde mehrfach verstärkt. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Darüber hinaus fand im April 2018 eine Organisationsberatungsreise auf Ebene der Beauftragten des Auswärtigen Amts nach Neu Delhi statt, um Abläufe zu optimieren . Im Zuge dessen konnten unter anderem mit der Eröffnung eines neuen, größeren Annahmezentrums des externen Dienstleisters in Neu Delhi die Annahmekapazitäten erhöht werden. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 10, 11 und 12 verwiesen. 4. Nach welchen konkreten Kriterien wurde der Personaleinsatz in den Visavergabestellen in Indien für die Jahre 2018 und 2019 geplant? An welchen Auslandsvertretungen hat es personelle Verstärkungen zur Erhöhung der Bearbeitungskapazitäten gegeben? Der Personaleinsatz wird entsprechend der Visa-Nachfrage geplant. Eine Personalaufstockung ist an deutschen Auslandsvertretungen wegen räumlicher Gegebenheiten oft nur in sehr begrenztem Umfang und mit längeren Planungszyklen umsetzbar. Die Entsendung von qualifiziertem, gegebenenfalls noch auszubildendem Personal erfordert längeren Vorlauf als Einstellungen im Inland. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9439 Welche Visastellen 2018 personell verstärkt wurden, ist der Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7399 zu entnehmen. 2019 werden weitere Personalverstärkungen erfolgen. 5. Aus welchem Grund sieht die Bundesregierung davon ab, die Bearbeitungszeiten für alle Visaarten statistisch zu erfassen? Wie evaluiert die Bundesregierung die Bearbeitungszeiten? Bei Schengenvisumanträgen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel wenige Tage. Wird ein sogenanntes Konsultationsverfahren gemäß § 22 des Visakodex, bzw. § 73 des Aufenthaltsgesetzes durchgeführt, im Rahmen dessen noch weitere Behörden an der Entscheidung beteiligt werden, liegt die Bearbeitungszeit in der Regel bei etwa zwei Wochen. Bei nationalen D-Visumanträgen variiert die Bearbeitungszeit sehr viel stärker, weil sie von den lokalen Umständen, der Mitwirkung der Antragstellerinnen und Antragsteller und dem Sachverhalt des Einzelfalls abhängt. Anträge können erst abschließend bearbeitet werden, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, gegebenenfalls eine weitergehende Überprüfung der Unterlagen erfolgt ist und die Rückmeldungen zu den erforderlichen Beteiligungen von Behörden im Inland erfolgt sind. Durchschnittliche Bearbeitungszeiten hätten daher wenig Aussagekraft und werden deshalb nicht ermittelt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6573 verwiesen. 6. Wie evaluiert die Bundesregierung die Zahlen der Terminwünsche und der Terminvergabe, die über externe Dienstleister eingehen? Welche externen Dienstleister arbeiten derzeit mit der Bundesregierung bei der Visavergabe zusammen, und nach welchen Kriterien werden externe Dienstleister ausgewählt? Die externen Dienstleistungserbringer werden im Rahmen von EU-weiten Vergabeverfahren nach der Konzessionsvergabeverordnung ausgewählt. In den Vergabeverfahren wird die Eignung der Dienstleister unter anderem anhand von vergleichbaren Referenzprojekten und der finanziellen Leistungsfähigkeit überprüft. Die Entscheidung über die Auftragsvergaben erfolgt aufgrund der Bewertung der eingereichten Konzepte zur Leistungserbringung sowie den vorgesehenen Gebühren für die Dienstleistungserbringung. Die Bundesregierung hat derzeit in 44 Ländern die Antragsannahme von Schengenvisumanträgen ausgelagert. Aktuell arbeitet die Bundesregierung dabei mit folgenden externen Dienstleistungserbringern zusammen: VF Worldwide Holdings Ltd., TLScontact Egypt, TLS Group S.A., VisaMetric Group und Intergate Visalink (Pty) Ltd. Die externen Dienstleistungserbringer sind vertraglich verpflichtet, die Antragstellung bei Schengenvisa innerhalb von zwei Werktagen zu ermöglichen. Wenn die Visumnachfrage die Annahmekapazitäten beim externen Dienstleistungserbringer oder die Bearbeitungskapazitäten der zuständigen Visastelle übersteigt, wird die Zahl der täglichen Termine begrenzt, bis die erforderlichen Annahmeoder Bearbeitungskapazitäten angepasst werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9439 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis über mehrmonatige Wartezeiten bei der Terminvergabe bzw. Terminengpässe in den deutschen Auslandsvertretungen in Indien im Jahr 2018 und aktuell? Wenn ja, welche Gründe sieht die Bundesregierung hierfür? Welche Auslandsvertretungen in Indien waren davon betroffen? Der Bundesregierung sind die Wartezeiten und Terminengpässe bei nationalen D-Visa bekannt. Wegen der kontinuierlich steigenden Nachfrage, insbesondere nach Visa für Studienaufenthalte und Erwerbstätigkeit, bestehen trotz der bereits erfolgten Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazitäten derzeit an allen Auslandsvertretungen in Indien mit Ausnahme des Generalkonsulats in Kalkutta Wartezeiten bei D-Visa. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4963 verwiesen. 8. Sind der Bundesregierung aktuell und für das Jahr 2018 Beschwerden von Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen darüber bekannt, dass geplante Bildungsgänge aufgrund zu langer Visaerstellungsprozesse gescheitert sind? Falls ja, wie begegnet die Bundesregierung diesen Beschwerden konkret? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4963 verwiesen. Das Personal wurde an allen Visastellen verstärkt. Darüber hinaus wird ein Pilotprojekt zur Auslagerung der Annahme der Visumanträge für Studienaufenthalte bestimmter qualifizierter Studierender ausgeweitet, um diesem Personenkreis die Möglichkeit einer zeitgerechten Antragstellung zu ermöglichen. Die Bundesregierung ist zudem im Gespräch mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) über die Einrichtung einer akademischen Prüfstelle in Indien, die durch Vorprüfung und Bestätigung des Vorliegens der akademischen Voraussetzungen für ein Studium das Visumverfahren vereinfachen soll. 9. Sind der Bundesregierung aktuell und für das Jahr 2018 Beschwerden von Unternehmen oder anderen Institutionen darüber bekannt, dass es aufgrund langer Visaerteilungszeiten zu Problemen bei der Stellenbesetzung mit Fachpersonal und in Folge zu Produktionsengpässen oder sonstigen Problemen gekommen ist? Falls ja, wie begegnet die Bundesregierung diesen Beschwerden konkret? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4963 verwiesen. Das Personal wurde an allen Visastellen verstärkt. In Neu Delhi können seit Sommer 2018 Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Zustimmung der Zentralen Arbeitsvermittlung erhalten haben, ihre Visumanträge für Erwerbstätigkeit ebenfalls beim externen Dienstleistungserbringer einreichen. In Mumbai ist dies seit März 2019 möglich. Die Ausweitung dieses Pilotprojekts auf andere Auslandsvertretungen in Indien und weitere Kategorien der Erwerbstätigkeit ist geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9439 10. Wann ist mit einer Entscheidung der Bundesregierung zur Schaffung eines überregionalen Kompetenzzentrums zur Visabearbeitung in Mumbai zu rechnen? Die Entscheidung zum Aufbau eines Schengenvisa-Entscheidungszentrums (SEZ) für Indien wurde im Dezember 2018 getroffen. Es ist vorgesehen, am Generalkonsulat in Mumbai künftig die Mehrzahl der indienweit eingereichten Schengenvisumanträge zu bearbeiten. Vor Inbetriebnahme des SEZ müssen zunächst noch notwendige Umbauten am Standort vorgenommen werden. 11. Innerhalb welchen Zeitraums wird das Pilotprojekt von Juni 2018, bei dem bestimmten qualifizierten Studierenden (Doktorandinnen und Doktoranden, Promovierenden, Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Studentinnen und Studenten mit unbedingter Zulassung zu einem Masterstudiengang) ermöglicht wird, ihren Visumantrag über einen externen Dienstleister mit kurzen Wartezeiten abzugeben, auf ganz Indien ausgeweitet? Die Pilotierung kann voraussichtlich bis Mai 2019 neben Neu Delhi und Mumbai auf die Annahmezentren des externen Dienstleistungserbringers in Bangalore und Chennai ausgeweitet werden. Eine Ausweitung auf alle Antragsannahmezentren ist für 2020 geplant. 12. Innerhalb welchen Zeitraums wird das ebenfalls in der Antwort genannte Pilotprojekt , bei dem Visumanträge zum Zwecke der Arbeitsaufnahme in bestimmten Fallkonstellationen über einen externen Dienstleister mit kurzen Wartezeiten eingereicht werden, auf ganz Indien ausgeweitet? Eine Ausweitung auf alle Antragsannahmezentren ist ebenfalls für 2020 geplant. Hierfür sind jedoch weitere Anpassungen der notwendigen Technik sowie der Aufbau einer geeigneten Vertriebs- und Wartungsstruktur erforderlich, für die das Auswärtige Amt zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen benötigt. 13. Hat die Bundesregierung weitere Pläne, die Bearbeitung von Visaanträgen an deutschen Auslandsvertretungen in Indien zu beschleunigen? Falls ja, wie sehen diese Pläne konkret aus? Falls nein, warum nicht? Zur Vorbereitung der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurde eine Staatssekretärs-Steuerungsgruppe „Kohärenter Ansatz zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ eingerichtet. Es ist vorgesehen, dass drei Arbeitsgruppen der Steuerungsgruppe die Themenbereiche Verwaltungsverfahren, Fachkräftegewinnung und Anerkennung ausländischer Qualifikationen intensiv beleuchten und der Steuerungsgruppe bis spätestens September 2019 ihre Ergebnisse vorlegen. In diesem Zusammenhang arbeitet die Bundesregierung auch an einer verbesserten Digitalisierung des Visumverfahrens, insbesondere der papierlosen Übermittlung von Visumanträgen zur weiteren Bearbeitung im Inland. Ziel ist es, die Prüfung und Bearbeitung auch von in Indien gestellten Visumanträgen im Inland zu ermöglichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9439 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie viele Fast-Track-Verfahren wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 durchgeführt, um deutschen Unternehmen Geschäftsbeziehungen mit Indien zu erleichtern? Soll das Verfahren auf weitere Auslandsvertretungen in Indien ausgeweitet werden? Falls ja, auf welche Auslandsvertretungen, und innerhalb welchen Zeitraums ? Falls nein, warum nicht? Auf die Erläuterungen zum Fast-Track-Verfahren in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4963 wird verwiesen. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, ihre Anliegen direkt einzubringen, wovon sie in den Jahren seit der Einführung lediglich in wenigen Fällen Gebrauch gemacht haben. Eine Ausweitung auf weitere Auslandsvertretungen in Indien ist nicht vorgesehen. Die vier deutschen Generalkonsulate an den Standorten Bangalore, Chennai, Kalkutta und Mumbai stehen als Ansprechpartner für deutsche Unternehmen ebenfalls zur Verfügung und pflegen in ihren jeweiligen Amtsbezirken gute Kontakte zu Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung. 15. Wie gestalten sich die Planungen zum Fast-Track-Verfahren für indische Unternehmen in Deutschland? Innerhalb welchen Zeitraums soll ein solches Verfahren etabliert werden? Die Bundesregierung hat das Verfahren mit der indischen Regierung abgestimmt und wird bald eine entsprechende Vereinbarung dazu unterzeichnen. 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Verzögerungen bei der Visabearbeitung durch die deutschen Auslandsvertretungen in Indien auf Deutschland als Wirtschaftsstandort? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4963 verwiesen. 17. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass es aktuell und im Jahr 2018 an weiteren deutschen Auslandsvertretungen zu mehrmonatigen Verzögerungen bei der Antragstellung und Bearbeitung von Visaanträgen von ausländischen Fachkräften und Studenten kommt bzw. kam? Wenn ja, welche Länder und Auslandsvertretungen betrifft bzw. betraf dies (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4963 und zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4799 verwiesen. Ergänzend wird für die Wartezeiten an den Visastellen auf dem Westbalkan auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8229 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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