Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 12. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9441 19. Wahlperiode 16.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8764 – Musikveranstaltungen der extremen Linken im Jahr 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Linken ist aus Sicht der Fragesteller essentiell. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge“ bieten linksextreme Punkbands und die verschiedenen, innerhalb der extremen Linken verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen. Nicht erst seit dem Versuch der Band „Feine Sahne Fisch Filet“ mittels sogenannter Konzerte gegen rechts gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang aus Sicht der Fragesteller evident. Konzerte, z. T. auch mit Unterstützung des öffentlichrechtlichen Rundfunks (www.zdf.de/kultur/musik-und-theater/zdfbauhaus-126. html), sind nach ihrer Einschätzung oft die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher zur Szene der extremen Linken vor dem Eintauchen in die von ihr dominierte Subkultur. Über gewaltverherrlichende, antistaatliche und, nach Dafürhalten der Fragesteller, auch frauenfeindliche Texte werden für die extreme Linke identitätsstiftende Hassbotschaften verbreitet. Zentrale Feindbilder linksextremistischer Hassmusik sind nach Darstellung der Verfassungsschutzbehörden der Staat und seine Repräsentanten, insbesondere die Polizei. So wird im Vorspann eines einschlägigen Musikvideos dargestellt, dass man Polizistenmord nicht als Straftat ansieht. Polizisten werden üblicherweise als „Bullenschweine“ oder „Bastards“ stigmatisiert („A.C.A.B. – all Cops are Bastards“). Es wird Gewalt gegen Polizisten bis hin zu Mordaufrufen propagiert („Dein Blut fließt über den Asphalt!/Deine Kollegen mach ich schon noch kalt!/Cop Killer“ singt etwa die Band „DieVisitor“ im Song „Cop Killer“ (https://verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.206743.de; www. bayern-gegen-linksextremismus.bayern.de/wissen/musik-symbolik-zeichendresscodes /hass-musik-mit-linksextremistischen-bezuegen-1#. Auch „Feine Sahne Fisch Filet“ ruft zur Gewalt gegen Polizisten auf: www.songtexte.com/ songtext/feine-sahne-fischfilet/wut-b74b90e.html). Als historisches „Vorbild“ besingen linksextreme Musiker den Terrorismus der „Roten Armee Fraktion“ (RAF), der als heroischer Kampf gegen das angebliche Unterdrückungssystem der Bundesrepublik Deutschland verklärt wird (so etwa der bayrische Rapper „Crument“ in seinem Lied „Ulrike“ Meinhof, vgl. hierzu: www.hss.de/download/publications/AMZ_95_Linksextremismus_05.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9441 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Blick auf die von Linksextremen ausgeübte Gewalt, insbesondere gegenüber Polizisten, halten es die Fragesteller für fahrlässig, derartige Texte als „Satire“ zu verharmlosen. In den Musikveranstaltungen der extremen Linken erkennen sie eine aktive Werbung für die Ziele der Szene, mittels derer die extreme Linke als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheint. Dass in zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland solche Veranstaltungen herausragende und besonders beliebte Möglichkeiten der Freizeitgestaltung darstellen , halten sie einer demokratischen staatsbürgerlichen Bewusstseinsbildung für abträglich. Wenn demokratisch gewählte Mandatsträger und sogar Amtsinhaber solche Veranstaltungen unterstützen, verstößt dies auch aus ihrer Sicht gegen grundlegende demokratische Regeln (Exemplarisch für derartige Unterstützung : www.bayernkurier.de/inland/8411-claudia-roth-auf-abwegen/; www. stern.de/politik/deutschland/heiko-maas-dankt-linksextremer-band-und-empoertdie -gemueter-7027312.html). 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Linken fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 im Bundesgebiet insgesamt statt? 2. Wie viele dieser Konzerte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen und Liedermachern aufschlüsseln)? 3. Wie viele dieser Konzerte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen traten nach Kenntnis der Bundesregierung linksgerichtete Kleinparteien (wie z. B. MLPD) als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf? 4. Welche der sog. Antifa-Organisationen bzw. sonstigen studentischen Organisationen der linksextremen Szene (die unter Verfassungsschutzbeobachtung stehen) traten nach Kenntnis der Bundesregierung als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? 5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Linken, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen und Liedermachern aufschlüsseln)? 6. Von wie vielen Besuchern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 6 gemeinsam beantwortet . Extremisten mit unterschiedlicher ideologischer Ausrichtung nutzen verschiedene Methoden zur Verbreitung ihrer politischen Überzeugungen. Eine der von Extremisten genutzten Möglichkeit ist der Einsatz von Musik, um extremistische Standpunkte sowohl innerhalb der eigenen Szene zu verbreiten als auch außen stehende Personen zu erreichen. Musikveranstaltungen, bei denen auch Musikgruppen mit linksextremistischen Texten auftreten, sind in der Regel offen beworben und für jedermann zugänglich. Sie ziehen dementsprechend auch ein Publikum aus verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Spektren an, darunter stets zahlreiche nicht dem Linksex- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9441 tremismus zuzuordnende Personen. Eine eingrenzbare linksextremistische Musikszene existiert nicht. Es gibt vielmehr eine nicht näher quantifizierbare Zahl an Veranstaltungen sowie von Musikern und Organisatoren, deren gemeinsame politische Überzeugungen und musikalische Neigungen verbindend wirken. 7. Waren Bundesminister bei solchen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ vertreten, und wenn ja, welche? 8. Wie viele Konzerte der extrem linken Szene wurden im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung von der Polizei aufgelöst? 9. Wie viele Konzerte der extrem linken Szene wurden im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld verboten? Aufgrund der Antwort zu den Fragen 1 bis 6 entfallen die Antworten zu den Fragen 7 bis 9. 10. Welche linksextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im dritten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Linken, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit „Musikveranstaltungen“ werden im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nicht gesondert erfasst. Demnach bestehen zur vorgenannten Thematik im KPMD-PMK und der BKA-Fallzahlendatei „Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten“ (LAPOS) keine recherchefähigen Katalogwerte. Daher liegen der Bundesregierung keine umfassenden Angaben über in diesem Zusammenhang verübte Straftaten vor. Eine trennscharfe automatisierte Abbildung solcher Straftaten ist mithin nicht möglich. Der folgende Sachverhalt wurde durch händische Stichwortsuche ermittelt : Am 3. September 2018 haben Mitglieder der Musikgruppe „K.I.Z.“ im Rahmen eines Konzerts „gegen rechts“ in Chemnitz (Sachsen) die Lieder „Urlaub fürs Gehirn“ und „Ein Affe und ein Pferd“ gespielt, deren Textpassagen dazu geeignet waren, öffentlich zu Straftaten aufzurufen. 11. Wie viele linksextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2018 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2018 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2018 indizierten Tonträger? Im Rahmen der Vermittlung extremistischer Ideologien können Tatbestände der Jugendgefährdung erfüllt sein. Jugendgefährdend sind u. a. Medien, die zum Rassenhass anreizen, verrohend wirken, zu Gewalttätigkeit oder Verbrechen anreizen , Selbstjustiz propagieren, die Menschenwürde verletzen oder die Menschengruppen (bspw. aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion, politischer Gesinnung oder sexueller Orientierung) diskriminieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9441 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die jeweilige politische Ausrichtung als solche ist jedoch kein Wesensmerkmal der Jugendgefährdungstatbestände und wird daher nicht als statistische Größe im Rahmen der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfasst. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD zu „Musikveranstaltungen mit linksextremistischem Hintergrund“ auf Bundestagsdrucksache 19/4281 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333