Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9466 19. Wahlperiode 16.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Petr Bystron, Dr. Anton Friesen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8619 – Bilanz des deutschen Engagements in Afghanistan – Kosten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Mission Resolute Support hat den Auftrag, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen. Dazu sollen diese vorrangig auf der ministeriellen und der nationalen institutionellen Ebene ausgebildet, beraten und unterstützt werden. Dies schließt unverändert die Erfolgskontrolle der Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen auch unterhalb der Korpsebene einschließlich der Möglichkeit der spezifischen Beratung sowie im Einzelfall die nichtkinetische Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte mit ein. Neben der Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs - und Sicherheitskräfte im Rahmen der Mission Resolute Support hat die Bundeswehr weiterhin den Auftrag, über die Sicherung des von der NATO eingesetzten Personals hinaus auch im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall zu unterstützen (sog. in extremis support). Dieser Auftrag ist jedoch begrenzt. Er kann nur in Abstimmung mit der afghanischen Regierung, in der Regel unter Einbindung afghanischer Verteidigungs- und Sicherheitskräfte und mit verfügbaren Kräften und Fähigkeiten , durchgeführt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7726). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in den Ressorts vorliegenden Akten decken den Zeitraum 2001 bis einschließlich 2018 wegen der Aktenaufbewahrungsfristen (s. insbesondere die Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten)) in Bundesministerien nicht vollständig ab. Im Folgenden sind daher die zum Zeitpunkt der Antwort nachvollziehbaren Ausgaben aufgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9466 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Kosten des deutschen politischen, militärischen bzw. zivilen Engagements in Afghanistan sind im Zeitraum von 2001 bis einschließlich 2018 auf das Bundesministerium der Verteidigung entfallen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)? Im Zeitraum 2001 bis einschließlich 2018 entstanden dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im Rahmen des politisch-militärisch-zivilen Engagements in Afghanistan Ausgaben von insgesamt rund 11,9 Mrd. Euro, davon entfallen auf das Jahr 2018 rund 384 Mio. Euro. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/4231 verwiesen. 2. Welche Kosten des deutschen politischen, militärischen bzw. zivilen Engagements in Afghanistan sind im Zeitraum von 2001 bis einschließlich 2018 auf das Auswärtige Amt entfallen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)? Im Zeitraum 2001 bis einschließlich 2018 entstanden dem Auswärtigen Amt (AA) im Rahmen des politisch-militärisch-zivilen Engagements in Afghanistan Ausgaben von insgesamt rund 2,07 Mrd. Euro, davon entfallen auf das Jahr 2018 rund 188 Mio. Euro. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/4231 verwiesen. 3. Welche Kosten des deutschen politischen, militärischen bzw. zivilen Engagements in Afghanistan sind im Zeitraum von 2001 bis einschließlich 2018 auf das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entfallen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Jahren angeben )? 2018 sind für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit in Afghanistan rund 195 Mio. Euro ausgezahlt worden. Im Zeitraum 2001 bis 2018 sind damit insgesamt rund 2,3 Mrd. Euro für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit in Afghanistan ausgezahlt worden. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/4231 verwiesen. 4. Welche Kosten des deutschen politischen, militärischen bzw. zivilen Engagements in Afghanistan sind im Zeitraum von 2001 bis einschließlich 2018 auf das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat entfallen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)? Im Zeitraum von 2001 bis einschließlich 2018 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für das zivile deutsche bilaterale Polizeiprojekt in Afghanistan Ausgaben in Höhe von rund 61 Mio. Euro getätigt, davon entfallen auf das Jahr 2018 rund 3 Mio. Euro. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/4231 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9466 5. Welche Kosten des deutschen politischen, militärischen bzw. zivilen Engagements in Afghanistan sind im Zeitraum von 2001 bis einschließlich 2018 auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entfallen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)? Im Zeitraum 2001 bis einschließlich 2018 entstanden dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen des politisch-militärisch-zivilen Engagements in Afghanistan abgesehen von nicht näher bezifferbaren sachlichen Verwaltungsausgaben in geringem Umfang keine weiteren Ausgaben. 6. Welche durch die Fragen 1 bis 5 nicht erfassten Kosten sind durch das deutsche politische, militärische bzw. zivile Engagement im Zeitraum von 2001 bis einschließlich 2018 in Afghanistan entstanden, und welchen Geschäftsbereichen der Bundesregierung werden diese zugeordnet? Zusätzlich zu den in den Fragen 1 bis 5 erfassten Ausgaben sind im Zeitraum 2001 bis einschließlich 2018 im Rahmen des deutschen politisch-militärisch-zivilen Engagements in Afghanistan Ausgaben von rund 67 Mio. Euro entstanden, wovon rund 33 Mio. Euro auf das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und rund 34 Mio. Euro auf die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien entfallen (BKM). Des Weiteren sind Ausgaben im nachrichtendienstlichen Bereich entstanden. Dieser Teil der Antwort kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich “ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können , entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu der Personalentwicklung , dem Modus Operandi sowie den Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland , sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer wesentlichen Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Vertraulich“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* * Das Auswärtigen Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist im der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333