Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 12. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9471 19. Wahlperiode 16.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Meiser, Fabio de Masi, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8759 – Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der öffentliche Dienst ist unverzichtbar für eine funktionierende öffentliche Daseinsvorsorge . Die Versorgung mit qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen müssen von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern im Rahmen ihrer Aufgaben und Pflichten der Bevölkerung bereitgestellt werden. Diese Verpflichtung ergibt sich insbesondere aus dem Sozialstaatsprinzip nach Artikel 20 des Grundgesetzes. Der öffentliche Dienst kann seinen Aufgaben und Verpflichtungen aber nur dann vollumfänglich wahrnehmen, wenn eine ausreichende Personal- und Sachausstattung gewährleistet ist. Prekäre Arbeit, wie zum Beispiel bei Befristungen, ist nach Ansicht der Fragesteller gerade bei öffentlichen Arbeitgebern weit verbreitet und schon jetzt herrscht in vielen von den Ländern zu erfüllenden Aufgaben akuter Personalmangel etwa bei den Feuerwehren, im IT-Bereich oder im Sozial- und Erziehungsbereich (https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++69094 82e-0464-11e9-8f7f-525400b665de). Zudem werden nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in den kommenden Jahren bis zu einem Drittel der Länderbeschäftigten in Rente gehen (https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++ 6909482e-0464-11e9-8f7f-525400b665de). Nach wie vor nicht geschlossen ist aus Sicht der Fragesteller auch die Lücke zwischen den Löhnen und Gehältern im öffentlichen Dienst und den Löhnen und Gehältern in anderen Branchen. Die Gewerkschaft ver.di beklagt, dass die Lohn- und Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst der allgemeinen Entwicklung hinterherhinkt. Auch zwischen dem Tarifvertrag des Bundes und Kommunen (TVöD) und für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bestünden erhebliche Gehaltsunterschiede, insbesondere bei den Sozial- und Erziehungsberufen (https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++80f9992e-1d83-11e9-aae 0-525400b665de). Für die Gewinnung qualifizierten Personals im öffentlichen Dienst ist eine angemessene Bezahlung von besonderer Bedeutung. Nachdem über viele Jahre durch Stellenabbau und zurückhaltende Lohnabschlüsse gespart wurde, hat die Steuerschätzung im Oktober 2018 ergeben, dass die Steuereinnahmen für Bund, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9471 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Länder und Gemeinden 2018 um 4,4 Prozent steigen. In den beiden folgenden Jahren werden Steigerungen von weiteren 2,7 bzw. knapp 6 Prozent erwartet (https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++c84c6f70-c7bd-11e8-bd04-525400b6 65de). Unter dem Motto „Wir sind es wert“ fordern die DGB-Gewerkschaften ver.di, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Gewerkschaft der Polizei und die IG BAU gemeinsam mit dem dbb beamtenbund und tarifunion in der aktuellen Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder deshalb deutliche Einkommenserhöhungen sowie strukturelle Verbesserungen in der Eingruppierung, wie sie bereits mit dem Bund und den Kommunen vollzogen wurden. Vor diesem Hintergrund stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage, wie der öffentliche Dienst aktuell tatsächlich personell ausgestaltet ist, und zu welchen Bedingungen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst arbeiten. Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll dazu die Situation im öffentlichen Dienst in den Blick genommen werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bei der Beantwortung der folgenden Fragen wird der öffentliche Dienst in Deutschland als Gesamtheit mit dem Personal von Bund, Ländern mit Gemeinden und Gemeindeverbänden, der rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich -rechtlicher Rechtsform sowie der Sozialversicherungsträger (einschließlich der Bundesagentur für Arbeit) verstanden. Die erbetenen Aufschlüsselungen sind aufgrund fehlender Daten oder nicht ausreichend zur Verfügung stehender Zeit nicht bei allen Fragen in der erbetenen Detailtiefe möglich. In diesen Fällen beschränkt sich die Antwort auf die der Bundesregierung vorliegenden Daten. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten Werte und die jährlichen Veränderungsraten ausweisen; bitte nach Geschlecht, Vollzeit bzw. Teilzeit und Alter differenzieren ; bitte jeweils nach Beschäftigten nach Bundesländern, Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten, den Beschäftigten bei den Sozialversicherungen auf Landesebene sowie im kommunalen Bereich unterscheiden )? 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Bundesebene in den vergangenen 20 Jahren entwickelt, und wie stellt sich diese Entwicklung im Vergleich dazu im öffentlichen Dienst der Länder dar (bitte für jedes Jahr einzeln die Anteile ausweisen , bitte nach Geschlecht, Vollzeit bzw. Teilzeit und Alter differenzieren ; bitte jeweils nach Beschäftigten nach Bundesländern, Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten und den Beschäftigten bei den Sozialversicherungen auf Landesebene sowie im kommunalen Bereich unterscheiden)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Daten zu den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden durch das Statistische Bundesamt jährlich zum Stichtag 30. Juni – zuletzt zum 30. Juni 2017 – erhoben und können unter www.destatis.de abgerufen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9471 Die der Bundesregierung vorliegenden Daten zur Entwicklung der Beschäftigtenzahl im öffentlichen Dienst für das Jahr 2017 können den nachfolgenden Übersichten entnommen werden. Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. Für die Jahre 2000 bis 2016 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1129 verwiesen. Die Differenzierung nach Alter (Tabellen 2.3.1 bis 2.3.3) und Arbeitsort in den Ländern (Tabelle 2.7) kann der Fachserie 14 Reihe 6 des Statistischen Bundesamtes entnommen werden. Alle Fachserien können über den nachstehenden Link unter Publikationen und Personal des öffentlichen Dienstes gefunden werden (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/_inhalt.html#sprg23 6406). Entwicklung der Beschäftigtenzahlen des öffentlichen Dienstes nach Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses und Geschlecht Beschäftigte des öffentlichen Dienstes; hier: insgesamt Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundes- bereich Landesbereich kommunaler Bereich Sozialversicherung 1 Insgesamt 30.6.2017 4.738.605 493.405 2.387.540 1.487.590 370.065 Beamte/Beamtinnen und Richter/-innen 30.6.2017 1.677.670 181.695 1.278.370 187.340 30.265 Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen 30.6.2017 165.645 165.645 - - - Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen 2 30.6.2017 2.895.285 146.065 1.109.170 1.300.255 339.800 Quelle: Statistisches Bundesamt Beschäftigte des öffentlichen Dienstes; hier: Männer Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundes- bereich Landesbereich kommunaler Bereich Sozialversicherung 1 Insgesamt 30.6.2017 2.051.330 354.785 1.012.540 571.860 112.145 Beamte und Richter 30.6.2017 827.000 129.645 579.310 105.325 12.720 Berufs- und Zeitsoldaten 30.6.2017 148.465 148.465 - - - Arbeitnehmer 2 30.6.2017 1.075.865 76.670 433.230 466.535 99.430 Quelle: Statistisches Bundesamt 1 Einschließlich Bundesagentur für Arbeit 2 Einschließlich Dienstordnungsangestellte in der Sozialversicherung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9471 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beschäftigte des öffentlichen Dienstes; hier: Frauen Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundes- bereich Landesbereich kommunaler Bereich Sozialversicherung 1 Insgesamt 30.6.2017 2.687.275 138.625 1.375.000 915.730 257.915 Beamtinnen und Richterinnen 30.6.2017 850.670 52.050 699.060 82.010 17.550 Berufs- und Zeitsoldatinnen 30.6.2017 17.180 17.180 - - - Arbeitnehmerinnen 2 30.6.2017 1.819.425 69.395 675.940 833.720 240.370 Quelle: Statistisches Bundesamt Vollzeitbeschäftigte des öffentlichen Dienstes; hier: insgesamt Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundes- bereich Landesbereich kommunaler Bereich Sozialversicherung 1 Insgesamt 30.6.2017 3.206.225 436.545 1.622.475 906.200 241.005 Beamte/Beamtinnen und Richter/-innen 30.6.2017 1.266.690 155.135 948.585 144.005 18.965 Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen 30.6.2017 163.960 163.960 - - - Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen 2 30.6.2017 1.775.580 117.455 673.890 762.195 222.040 Quelle: Statistisches Bundesamt Vollzeitbeschäftigte des öffentlichen Dienstes; hier: Männer Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundes- bereich Landesbereich kommunaler Bereich Sozialversicherung 1 Insgesamt 30.6.2017 1.814.745 340.635 864.875 508.275 100.960 Beamte und Richter 30.6.2017 770.900 121.505 539.650 98.700 11.045 Berufs- und Zeitsoldaten 30.6.2017 148.200 148.200 - - - Arbeitnehmer 2 30.6.2017 895.645 70.930 325.225 409.575 89.915 Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9471 Vollzeitbeschäftigte des öffentlichen Dienstes; hier: Frauen Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundes- bereich Landesbereich kommunaler Bereich Sozialversicherung 1 Insgesamt 30.6.2017 1.391.480 95.910 757.600 397.925 140.045 Beamtinnen und Richterinnen 30.6.2017 495.785 33.630 408.935 45.300 7.920 Berufs- und Zeitsoldatinnen 30.6.2016 15.755 15.755 - - - Arbeitnehmerinnen 2 30.6.2016 879.935 46.525 348.665 352.620 132.125 Quelle: Statistisches Bundesamt Teilzeitbeschäftigte des öffentlichen Dienstes; hier: insgesamt Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundes- bereich Landesbereich kommunaler Bereich Sozialversicherung 1 Insgesamt 30.6.2017 1.532.380 56.860 765.065 581.395 129.060 Beamte/Beamtinnen und Richter/-innen 30.6.2017 410.980 26.560 329.790 43.335 11.300 Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen 30.6.2017 1.690 1.690 - - - Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen 2 30.6.2017 1.119.710 28.615 435.280 538.060 117.760 Quelle: Statistisches Bundesamt Teilzeitbeschäftigte des öffentlichen Dienstes; hier: Männer Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundes- bereich Landesbereich kommunaler Bereich Sozialversicherung 1 Insgesamt 30.6.2017 236.585 14.150 147.665 63.585 11.185 Beamte und Richter 30.6.2017 56.100 8.140 39.660 6.625 1.675 Berufs- und Zeitsoldaten 30.6.2017 265 265 - - - Arbeitnehmer 2 30.6.2017 180.220 5.740 108.005 56.960 9.515 Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9471 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Teilzeitbeschäftigte des öffentlichen Dienstes; hier: Frauen Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundes- bereich Landesbereich kommunaler Bereich Sozialversicherung 1 Insgesamt 30.6.2017 1.295.795 42.710 617.400 517.810 117.875 Beamtinnen und Richterinnen 30.6.2017 354.885 18.420 290.130 36.710 9.630 Berufs- und Zeitsoldatinnen 30.6.2017 1.425 1.425 - - - Arbeitnehmerinnen 2 30.6.2017 939.490 22.870 327.275 481.100 108.245 Quelle: Statistisches Bundesamt 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der befristet und unbefristet Beschäftigten mit und ohne Sachgrund im öffentlichen Dienst auf Bundesebene und im Vergleich dazu auf Landesebene , bei Sozialversicherungen und bei den Kommunen (bitte die relativen Werte gemessen an allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ausweisen; bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen 20 Jahre nach Bundesländern darstellen; bitte nach Geschlecht, Tätigkeitsbereichen , Personengruppen und Alter differenzieren)? 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der befristet und unbefristet Beschäftigten mit und ohne Sachgrund in der Privatwirtschaft und im Vergleich dazu im öffentlichen Dienst der Länder sowie auf Bundesebene (bitte die relativen Werte gemessen an allen Beschäftigten der Privatwirtschaft ausweisen; bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen 20 Jahre für den öffentlichen Dienst darstellen; bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Zu den Beschäftigten mit befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen liegen aktuell Auswertungen auf der Basis des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bis zum Jahr 2017 vor. Das Betriebspanel ist eine im Auftrag des IAB Mitte eines jeden Jahres durchgeführte repräsentative Arbeitgeberbefragung bei etwa 16 000 Betrieben aller Branchen und Größen zu einer Vielzahl beschäftigungspolitischer Themen. Die Betriebe des IAB-Betriebspanels werden in einer Zufallsstichprobe aus der Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit gezogen, die auf den Arbeitgebermeldungen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beruht. Ziehungsgrundlage des IAB-Betriebspanels sind somit Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Der öffentliche Dienst wird mit erfasst. Bei den Zahlen des IAB-Betriebspanels handelt es sich nicht um exakte, administrativ erfasste Daten, sondern um hochgerechnete Werte aus einer Stichprobe mit einer gewissen Ungenauigkeit . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9471 Einerseits basiert die Hochrechnung auf der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und nicht auch auf der Anzahl der Beamtinnen und Beamten , andererseits sind reine „Beamtenbetriebe“, also Dienststellen ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nicht in der Grundgesamtheit enthalten. Im IAB-Betriebspanel ist es nicht möglich, den öffentlichen Dienst trennscharf abzubilden. Für die Anfrage wurde folgende Abgrenzung gewählt: Zum öffentlichen Dienst zählen Betriebe der Branche „Öffentliche Verwaltung“ sowie darüber hinaus Betriebe der Rechtsform „Körperschaft des öffentlichen Rechts, Stiftung, Anstalt, Behörde, Amt“, die zugleich mehrheitlich in öffentlichem Eigentum sind. Die Rechtsform „Körperschaft des öffentlichen Rechts, Stiftung, Anstalt, Behörde, Amt“ enthält auch private Stiftungen und kirchliche Träger. Aus diesem Grund wird die Rechtsform kombiniert mit dem Kriterium des mehrheitlichen öffentlichen Eigentums. Eine getrennte Betrachtung nach föderalen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen, Sozialversicherung) ist mit den Daten des IAB-Betriebspanels nicht möglich, da die notwendigen Informationen hierzu nicht erhoben werden. Zur Privatwirtschaft zählen alle Betriebe, die nach der erwähnten Abgrenzung nicht dem öffentlichen Dienst zugeordnet wurden und die im steuerrechtlichen Sinne nicht als mildtätige oder gemeinnützige Organisation anerkannt sind. Gemeinnützige Einrichtungen des sogenannten „Dritten Sektors“, die sich weder dem öffentlichen Dienst noch der Privatwirtschaft zuordnen lassen (z. B. Kirchen, Vereine, Interessengruppen), werden in den Statistiken nicht ausgewiesen. Aus diesem Grund addieren sich die Zahlen der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes nicht auf gesamtdeutsche Werte für alle Betriebe. Informationen über Tätigkeitsbereiche, Personengruppen und Alter für unterschiedliche Beschäftigungsformen liegen im IAB-Betriebspanel nicht vor. Aufgrund von zu geringen Fallzahlen im IAB-Betriebspanel können die Befristungszahlen im öffentlichen Dienst nicht regional differenziert nach Bundesländern ausgewiesen werden. Die Befristungsanteile beziehen sich auf die betriebliche Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende. Sie umfasst neben sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitern und Angestellten auch nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamtinnen und Beamte/Beamtenanwärter/-innen, tätige Inhaber/-innen und mithelfende Familienangehörige) sowie geringfügig und sonstige Beschäftigte . Informationen über Befristungen mit und ohne Sachgrund liegen aktuell für die Jahre 2012, 2013 und 2017 vor, allerdings nicht nach Geschlecht differenziert. Die hochgerechneten Absolutzahlen beziehen sich auf die jeweils gültigen Angaben der Betriebe. Die Anteilsberechnung erfolgt auf Betriebsebene. Die Anteilswerte beziehen sich somit nur auf Betriebe, die bei allen Angaben, die für die Anteilsbildung auf Betriebsebene notwendig sind, keine fehlenden Werte aufweisen . Nach den Auswertungen des IAB-Betriebspanels waren im Jahr 2017 rund 3,7 Millionen unbefristet Beschäftigte im öffentlichen Dienst tätig. Das sind 90,5 Prozent aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst (ohne Auszubildende). Unbefristet beschäftigt waren in der Privatwirtschaft im Jahr 2017 rund 27,7 Millionen Personen. Das entspricht einem Anteil von 92,9 Prozent an allen Beschäf- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9471 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tigten in der Privatwirtschaft. Befristet tätig waren im Jahr 2017 rund 390 000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst (ohne Auszubildende) und 2,1 Millionen in der Privatwirtschaft. Das sind 9,5 Prozent aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst bzw. 7,1 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft. Weitere Ergebnisse nach Geschlecht sowie für West- und Ostdeutschland sind für das Jahr 2017 den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Für Ergebnisse der Jahre 2007 bis 2016 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1129 verwiesen. Im Jahr 2017 waren 86 000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ohne Sachgrund und 138 000 mit Sachgrund befristet beschäftigt. Weitere Ergebnisse zu befristet Beschäftigten mit und ohne Sachgrund nach Sektoren und Geschlecht sowie für West- und Ostdeutschland für das Jahr 2017 sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Für Ergebnisse der Jahre 2012 und 2013 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1129 verwiesen. Zu beachten ist, dass sich die Anzahl der Befristungen mit und ohne Sachgrund nicht auf die Gesamtzahl der Befristungen addiert, da weitere Kategorien (sonstige Befristungen aufgrund des Wissenschaftszeitvertragsgesetz oder öffentlicher Förderungen) und fehlende Angaben nicht ausgewiesen werden. Anzahl unbefristet Beschäftigter nach Sektoren, Geschlecht und West- bzw. Ostdeutschland (in Tausend) für das Jahr 2017 Geschlecht Privatwirtschaft Öffentlicher Dienst West Ost Gesamt West Ost Gesamt Gesamt 22.992 4.670 27.662 2.974 751 3.725 Frauen 9.266 1.878 11.144 1.683 478 2.161 Männer 13.669 2.767 16.436 1.291 274 1.565 Quelle: IAB-Betriebspanel 2017, hochgerechnete Werte; aufgrund fehlender Werte bei den Geschlechtsangaben addieren sich die Werte für Frauen und Männer nicht auf die Gesamtzahl. Unbefristet Beschäftigte: Betriebliche Gesamtbeschäftigung ohne befristet Beschäftigte und Auszubildende . Die betriebliche Gesamtbeschäftigung umfasst neben sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitern, Angestellten auch nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamte/Beamtenanwärter , tätige Inhaber/innen und mithelfende Familienangehörige), sowie geringfügige und sonstige Beschäftigte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9471 Anteil unbefristeter Beschäftigung an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende nach Sektoren, Geschlecht und West- bzw. Ostdeutschland (in Prozent) für das Jahr 2017 Geschlecht Privatwirtschaft Öffentlicher Dienst West Ost Gesamt West Ost Gesamt Gesamt 92,8 93,4 92,9 90,1 92,2 90,5 Frauen 92,8 93,1 92,8 88,9 91,2 89,4 Männer 93,2 93,9 93,3 90,4 91,3 90,6 Quelle: IAB-Betriebspanel 2017, hochgerechnete Werte; Unbefristet Beschäftigte: Betriebliche Gesamtbeschäftigung ohne befristet Beschäftigte und Auszubildende. Die betriebliche Gesamtbeschäftigung umfasst neben sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitern, Angestellten auch nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamte/Beamtenanwärter, tätige Inhaber/innen und mithelfende Familienangehörige), sowie geringfügige und sonstige Beschäftigte. Anzahl befristet Beschäftigter nach Sektoren, Geschlecht und West- bzw. Ostdeutschland (in Tausend) für das Jahr 2017 Geschlecht Privatwirtschaft Öffentlicher Dienst West Ost Gesamt West Ost Gesamt Gesamt 1.778 330 2.108 326 64 390 Frauen 816 151 967 194 41 235 Männer 937 170 1.108 132 27 159 Quelle: IAB-Betriebspanel 2017, hochgerechnete Werte; aufgrund fehlender Werte bei den Geschlechtsangaben addieren sich die Werte für Frauen und Männer nicht auf die Gesamtzahl. Befristet Beschäftigte ohne Auszubildende. Die betriebliche Gesamtbeschäftigung umfasst neben sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitern, Angestellten auch nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamte/Beamtenanwärter, tätige Inhaber/innen und mithelfende Familienangehörige), sowie geringfügige und sonstige Beschäftigte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9471 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anteil befristeter Beschäftigung an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende nach Sektoren, Geschlecht und West- bzw. Ostdeutschland (in Prozent) für das Jahr 2017 Geschlecht Privatwirtschaft Öffentlicher Dienst West Ost Gesamt West Ost Gesamt Gesamt 7,2 6,6 7,1 9,9 7,8 9,5 Frauen 7,2 6,9 7,2 11,1 8,8 10,6 Männer 6,8 6,1 6,7 9,6 8,7 9,4 Quelle: IAB-Betriebspanel 2017, hochgerechnete Werte. Die Befristungsanteile beziehen sich auf die betriebliche Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende. Sie umfasst neben sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitern, Angestellten auch nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamte/Beamtenanwärter, tätige Inhaber/innen und mithelfende Familienangehörige), sowie geringfügige und sonstige Beschäftigte. Anzahl befristet Beschäftigter mit und ohne Sachgrund nach Sektoren und Westbzw . Ostdeutschland (in Tausend) für das Jahr 2017 Befristungen Privatwirtschaft Öffentlicher Dienst West Ost Gesamt West Ost Gesamt ohne Sachgrund 1.072 184 1.256 61 24 86 mit Sachgrund 474 99 572 119 19 138 Quelle: IAB-Betriebspanel 2017, hochgerechnete Werte. Die Anzahl der Befristungen mit und ohne Sachgrund addieren sich nicht auf die Gesamtzahl der Befristungen da weitere Kategorien (sonstige Befristungen aufgrund Wissenschaftszeitvertragsgesetz oder öffentliche Förderung) und fehlende Angaben nicht ausgewiesen sind. Anteil befristet Beschäftigter mit und ohne Sachgrund an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende nach Sektoren und West- bzw. Ostdeutschland (in Prozent) für das Jahr 2017 Befristungen Privatwirtschaft Öffentlicher Dienst West Ost Gesamt West Ost Gesamt ohne Sachgrund 4,4 3,7 4,2 1,9 3,1 2,1 mit Sachgrund 1,9 2 1,9 3,7 2,3 3,4 Quelle: IAB-Betriebspanel 2017, hochgerechnete Werte. Die Befristungsanteile beziehen sich auf die betriebliche Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende. Sie umfasst neben sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitern, Angestellten auch nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamte/Beamtenanwärter, tätige Inhaber/innen und mithelfende Familienangehörige), sowie geringfügige und sonstige Beschäftigte. Die Anteile der Befristungen mit und ohne Sachgrund addieren sich nicht auf den Gesamtanteil der Befristungen da weitere Kategorien (sonstige Befristungen aufgrund Wissenschaftszeitvertragsgesetz oder öffentliche Förderung) und fehlende Angaben nicht ausgewiesen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9471 5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei den Neueinstellungen im öffentlichen Dienst, und wie hoch ist jeweils die Übernahmequote in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (bitte die Anzahl und den Anteil der befristeten Arbeitsverträge sowohl insgesamt als auch nach mit und ohne Sachgrund differenziert darstellen; bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen 20 Jahre darstellen; bitte jeweils nach Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Bundesebene, im Landesbereich, im kommunalen Bereich und bei den Sozialversicherungen unterscheiden; bitte nach Geschlecht , Tätigkeitsbereichen und Personengruppen differenzieren )? 6. Wie hoch ist der Anteil der befristeten Arbeitsverträge nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Neueinstellungen in der Privatwirtschaft und im Vergleich dazu im öffentlichen Dienst (bitte jeweils nach Bundesebene, Bundesländern sowie ebenfalls den Anteil insgesamt sowie differenziert nach mit und ohne Sachgrund darstellen)? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Auf die Eingangsbemerkung zur Erhebung des IAB-Betriebspanels und zur Abgrenzung zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft in der Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Darüber hinaus werden Übernahmen im IAB-Betriebspanel ausschließlich im selben Betrieb erfasst. Auszubildende werden bei den Übernahmen nicht berücksichtigt. Die Anteile beziehen sich auf die befristeten Verträge, die im ersten Halbjahr des jeweiligen Jahres in unbefristete Verträge umgewandelt oder verlängert wurden sowie auf befristete Verträge, die abgelaufen sind und einen Betriebsaustritt zur Folge hatten . Die Übernahmequoten liegen erst ab dem Jahr 2009 vor und können nicht differenziert nach Geschlecht ausgewertet werden. Ferner liegen keine differenzierten Informationen über Befristungen mit und ohne Sachgrund bei Einstellungen und Übernahmen vor. Nach den Auswertungen des IAB-Betriebspanels wurden im Jahr 2017 rund 89 000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst befristet neu eingestellt. Das entspricht einem Anteil von 61 Prozent an allen Neueinstellungen im öffentlichen Dienst. In der Privatwirtschaft gab es im Jahr 2017 rund 926 000 befristete Neueinstellungen , der Anteil an allen Neueinstellungen in der Privatwirtschaft betrug damit 40 Prozent. Weitere Ergebnisse nach Geschlecht sowie für West- und Ostdeutschland sind für das Jahr 2017 den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Für Ergebnisse der Jahre 2007 bis 2016 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1129 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9471 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl befristeter Einstellungen nach Sektoren, Geschlecht und West- bzw. Ostdeutschland (in Tausend) für das Jahr 2017 Geschlecht Privatwirtschaft Öffentlicher Dienst West Ost Gesamt West Ost Gesamt Gesamt 781 145 926 68 21 89 Frauen 359 69 428 41 12 53 Männer 407 74 481 27 8 36 Quelle: IAB-Betriebspanel 2017, hochgerechnete Werte; aufgrund fehlender Werte bei den Geschlechtsangaben addieren sich die Werte für Frauen und Männer nicht auf die Gesamtzahl. Ohne Einstellungen von Auszubildenden. Anteil befristeter Einstellungen an allen Einstellungen nach Sektoren, Geschlecht und West- bzw. Ostdeutschland (in Prozent) für das Jahr 2017 Geschlecht Privatwirtschaft Öffentlicher Dienst West Ost Gesamt West Ost Gesamt Gesamt 41 36 40 60 67 61 Frauen 46 44 46 61 70 63 Männer 42 37 41 57 72 60 Quelle: IAB-Betriebspanel 2017, hochgerechnete Werte. Ohne Einstellungen von Auszubildenden. Im Jahr 2017 sind 25 000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst innerbetrieblich übernommen worden. Das entspricht einer Übernahmequote von 39 Prozent im öffentlichen Dienst. Weitere Ergebnisse nach Sektoren, Geschlecht (nur Anzahl) sowie für West- und Ostdeutschland sind für das Jahr 2017 den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Für Ergebnisse der Jahre 2007 bis 2016 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1129 verwiesen. Zum Anteil der innerbetrieblichen Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sind der genannten Bundesdrucksache Ergebnisse für die Jahr 2009 bis 2016 zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/9471 Anzahl der innerbetrieblichen Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Sektoren, Geschlecht und West- bzw. Ostdeutschland (in Tausend) für das Jahr 2017 Geschlecht Privatwirtschaft Öffentlicher Dienst West Ost Gesamt West Ost Gesamt Gesamt 268 52 321 20 6 25 Frauen 127 25 152 14 4 17 Männer 136 25 161 6 2 8 Quelle: IAB-Betriebspanel 2017, hochgerechnete Werte; aufgrund fehlender Werte bei den Geschlechtsangaben addieren sich die Werte für Frauen und Männer nicht auf die Gesamtzahl. Ohne Übernahmen von Auszubildenden. Im IAB-Betriebspanel werden ausschließlich Übernahmen im selben Betrieb erfasst. Anteil der innerbetrieblichen Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Sektoren und West- bzw. Ostdeutschland (in Prozent) für das Jahr 2017 Geschlecht Privatwirtschaft Öffentlicher Dienst West Ost Gesamt West Ost Gesamt Gesamt 52 54 52 39 42 39 Quelle: IAB-Betriebspanel 2017, hochgerechnete Werte, ohne Übernahmen von Auszubildenden. Im IAB-Betriebspanel werden ausschließlich Übernahmen im selben Betrieb erfasst. Die Anteile beziehen sich auf die befristeten Verträge, die im ersten Halbjahr des jeweiligen Jahres in unbefristete Verträge umgewandelt oder verlängert wurden sowie auf befristete Verträge, die abgelaufen sind und einen Betriebsaustritt zur Folge hatten. 7. Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Bund und Länderebene) werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich bis zum Jahr 2030 voraussichtlich die Regelaltersgrenze erreichen (bitte nach Tätigkeitsbereichen und Personengruppen differenzieren), und ist der Bundesregierung bekannt, ob die Länder über entsprechende Pläne verfügen, um diese frei werdenden Stellen wieder zu besetzen? Eine Prognose für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zum Erreichen der Regelaltersgrenze liegt der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1129 verwiesen . 8. Wie viele durchschnittliche Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Versicherte gibt es aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung im öffentlichen Dienst, und wie haben sich diese Werte jeweils in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte, wenn möglich, nach Bundesebene, nach Bundesländern, Alter, Geschlecht , Vollzeit bzw. Teilzeit, Tätigkeitsbereichen und Personengruppen differenzieren)? Wie stellen sich die entsprechenden Werte im Vergleich dazu in der Privatwirtschaft dar? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9471 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche weisen nach Kenntnis der Bundesregierung im öffentlichen Dienst derzeit erhöhte Durchschnittszahlen bezüglich der Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Versicherte auf (bitte nach Bundesebene, nach Bundesländern, Alter, Geschlecht sowie Vollzeit bzw. Teilzeit differenzieren)? 10. Wie haben sich die den Arbeitsunfähigkeitstagen zugrunde liegenden Diagnosegruppen im öffentlichen Dienst nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte, wenn möglich, nach Bundesebene , nach Bundesländern, Alter, Geschlecht, Vollzeit bzw. Teilzeit, Tätigkeitsbereichen und Personengruppen differenzieren)? Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . In den Geschäftsstatistiken der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgt keine Unterscheidung nach Wirtschaftszweigen. Somit liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Anzahl der Arbeitsunfähigkeits-Tage (AU- Tage) im öffentlichen Dienst insgesamt oder der Privatwirtschaft vor. Auch Angaben für die Gesamtwirtschaft sind aufgrund der nicht erfassten AU-Tage von privat krankenversicherten Personen auf Basis dieser Quelle nicht möglich. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher ausschließlich auf Mitglieder der GKV: Arbeitsunfähigkeitstage in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jahr Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Pflichtmitglieder Arbeitsunfähigkeitstage je 100 freiwilligen Mitglieder Zusammen 1997 1.388 685 1.267 1998 1.345 636 1.221 1999 1.434 644 1.294 2000 1.396 591 1.249 2001 1.392 577 1.240 2002 1.363 625 1.237 2003 1.279 596 1.177 2004 1.155 518 1.059 2005 1.101 488 1.013 2006 1.059 455 973 2007 1.122 456 1.031 2008 1.196 473 1.100 2009 1.247 468 1.146 2010 1.298 394 1.181 2011 1.359 440 1.229 2012 1.457 503 1.317 2013 1.517 552 1.374 2014 1.498 537 1.353 2015 1.545 560 1.393 2016 1.527 553 1.379 2017 1.507 543 1.359 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, GKV Statistiken, KG2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/9471 Hinsichtlich der Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung können die Daten der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für eine weitere Differenzierung liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Gleiches gilt für die den Arbeitsunfähigkeitstagen zugrunde liegenden Diagnosegruppen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1129 verwiesen. Abwesenheitstage je Beschäftigtem der unmittelbaren Bundesverwaltung nach Statusgruppen 1997 bis 20173 Jahr Bundesverwaltung insgesamt Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter insgesamt Tarifbeschäftigte insgesamt bis 2005: Arbeiter/-innen insgesamt 1997 14,92 11,71 15,07 19,64 1998 16,38 13,56 16,35 20,80 1999 16,93 14,19 16,90 21,34 2000 16,77 14,06 16,73 21,32 2001 16,39 13,78 16,74 20,36 2002 16,21 13,89 16,31 20,22 2003 15,74 13,79 15,88 19,08 2004 15,56 13,93 15,07 19,38 2005 15,95 14,97 17,07 2006 15,37 15,39 16,03 2007 15,73 15,50 16,75 2008 16,34 16,32 17,08 2009 17,76 18,27 18,41 2010 18,06 18,88 18,44 2011 19,03 19,69 19,48 2012 19,25 19,97 19,59 2013 19,75 19,70 21,11 2014 19,25 19,44 20,24 2015 20,25 19,95 22,09 2016 21,01 21,42 22,32 2017 20,55 20,87 22,15 Quelle: Gesundheitsförderungsberichte der unmittelbaren Bundesverwaltung 3 Für die Jahre 1997 bis 2004 werden die Abwesenheitstage für die Tarifbeschäftigten und Arbeiter getrennt aufgeführt. Mit der Einführung des TVöD im Jahr 2005 wurde diese Differenzierung aufgehoben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9471 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Berufe und welche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit besonders von psychischen Belastungen und arbeitsbedingtem Stress betroffen (bitte, wenn möglich, nach Bundesebene , nach Bundesländern, Alter, Geschlecht, Vollzeit bzw. Teilzeit, Tätigkeitsbereichen und Personengruppen differenzieren)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1129 wird verwiesen. 12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2006 die durchschnittlichen Tariflöhne nach dem TVöD in Relation zum TV-L sowie in Relation zur Privatwirtschaft entwickelt (bitte, wenn möglich nach Bundesländern , Tätigkeitsbereichen, anteilig sowie absolut in Euro differenzieren)? Die Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) im Verhältnis zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) können der Übersicht aus der Publikation des Statistischen Bundesamtes „Verdienste und Arbeitskosten 2018/2019“, S. 44 entnommen werden (www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Tarifverdienste- Tarifbindung/Publikationen/Downloads-Tarifverdienste-Tarifbindung/verdienstoeffentlicher -dienst-5622102189004.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Basisjahr ist hier 2010. Hinsichtlich der Privatwirtschaft können die Verdienststrukturerhebungen der Publikation des Statistischen Bundesamtes „Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten – Lange Reihen – 4. Vierteljahr 2018 auf Basis 2015“, Tabellen 3.1.1 und 4.1.1 entnommen werden (www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/ Tarifverdienste-Tarifbindung/_inhalt.html#sprg233050). Basisjahr ist hier 2015. Hierbei ist zu beachten, dass auf Basis dieser Verdienststrukturerhebung prinzipiell nur Aussagen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im Wirtschaftszweig „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“ getroffen werden können. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes außerhalb dieser Abgrenzung (beispielsweise in öffentlichen Krankenhäusern) können hingegen für eine Sonderauswertung zu dieser Fragestellung nicht abgegrenzt bzw. einbezogen werden. Einen „Wirtschaftszweig TVöD“ und einen „Wirtschaftszweig TV-L“ enthält diese Statistik nicht. Vergleichbare Angaben für die Tarifverdienste in Euro und in der gewünschten Differenzierung der Daten nach Bundesländern und Tätigkeitsbereichen liegen beim Statistischen Bundesamt nicht vor. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeit unterschiedliche Bezahlung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) auf Kommunalebene nach dem TVöD zur Landesebene im Vergleich (bitte, wenn möglich, nach Bundesländern, Tätigkeitsbereichen, Entgeltgruppen, anteilig sowie absolut in Euro differenzieren)? Die Bezahlung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst auf Kommunal - bzw. Landesebene basieren auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, TVöD / VKA), dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H). In den Tarifeinigungen für den TV-L wie für den TV-H wurden im Jahr 2019 neue Entgelttabellen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart . Die zur Umsetzung dieser Einigungen notwendigen Änderungstarifverträge sind nach Kenntnis des Bundes noch nicht geschlossen. Die sich daraus er- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/9471 gebenden Auswirkungen auf die Bezahlung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst können vom Bund als an den Verhandlungen nicht beteiligtem Arbeitgeber nicht bewertet werden. 14. Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung ein Arbeitsentgelt von weniger als 12,63 Euro die Stunde (brutto) im Vergleich zu allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst (bitte, wenn möglich, absolute Werte, Anteile ausweisen, bitte nach Geschlecht, Vollzeit bzw. Teilzeit und Alter differenzieren; bitte jeweils nach Beschäftigten auf Bundesebene, Beschäftigten nach Bundesländern, und den Beschäftigten bei den Sozialversicherungen sowie im kommunalen Bereich unterscheiden )? Der Bundesregierung liegen zu der Anzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die ein Arbeitsentgelt von weniger als 12,63 Euro die Stunde (brutto) erhalten , keine Angaben vor. Für die unmittelbare Bundesverwaltung können folgende Angaben gemacht werden : Alle für die Tarifbeschäftigten in der unmittelbaren Bundesverwaltung geltenden Stundenentgelte, die sich rechnerisch (Berechnung gemäß § 24 Absatz 3 Satz 3 TVöD) aus dem TVöD ergeben, liegen deutlich oberhalb des aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohns. Ein Stundenentgelt unterhalb von 12,63 Euro (brutto) kann bei Arbeitnehmern in der unmittelbaren Bundesverwaltung nur in der Entgeltgruppe 1 sowie in Stufe 1 der Entgeltgruppe 2 vorkommen. Nach der aktuellsten Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts trifft dies beim Bund auf 30 Arbeitnehmer zu (die Fallzahlen sind auf ein Vielfaches von 5 gerundet, da bei Auswertungen aus der Personalstandstatistik die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes – BstatG – zu berücksichtigen sind). Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich das angefragte Arbeitsentgelt von 12,63 Euro auf den regelmäßigen steuerpflichtigen Arbeitslohn gemäß den Lohnsteuerrichtlinien („laufender Arbeitslohn“) bezieht, die Jahressonderzahlung gemäß § 20 (Bund) TVöD sowie etwaige Zulagen und Zuschläge für z. B. Schicht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit einzubeziehen wären, und damit das Arbeitsentgelt höher ist als das Tabellenentgelt nach dem TVöD. Die tatsächliche Zahl von Arbeitnehmern der unmittelbaren Bundesverwaltung, mit einem Stundenlohn unter 12,63 Euro (brutto) liegt also möglicherweise deutlich unter 30. Selbst wenn 30 Arbeitnehmer zu Grunde gelegt werden, liegt der Anteil der Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn unter 12,63 Euro bei rund 0,02 Prozent aller Arbeitnehmer in der unmittelbaren Bundesverwaltung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333