Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/948 19. Wahlperiode 27.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Zaklin Nastic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/642 – Haltung der geschäftsführenden Bundesregierung zu Wahlen in Honduras 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Präsidentschaftswahlen (https://resultadosgenerales2017.tse.hn/) in Honduras am 26. November 2017 und die folgenden, bis dato anhaltenden Proteste gegen eine mutmaßliche Manipulation des Ergebnisses haben das mittelamerikanische Land in eine tiefe Krise gestürzt. Der Disput zwischen der regierenden Nationalen Partei (Partido Nacional de Honduras, PNH) und dem Wahlbündnis Allianz der Opposition (Alianza de Oposición) wiegt umso schwerer, als dass sich das Land nach dem Putsch (www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol= A/63/L.74&referer=http://www.un.org/webcast/&Lang=S) gegen den gewählten Präsidenten (2006 bis 2009), Manuel Zelaya ohnehin bereits in einer tiefen sozialen und menschenrechtlichen Krise befand. Die Präsidentschaftswahlen Ende November 2017 waren nicht nur durch diese Vorgeschichte belastet, sondern auch durch den Umstand, dass die erneute Kandidatur des PNH-Kandidaten Juan Orlando Hernández gegen die Verfassung des Landes verstieß (www.nytimes.com/2017/11/23/opinion/honduras-juan-orlandohernandez -election.html). Seine Aufstellung war nach Meinung von Beobachtern nur möglich, weil die Wahlbehörde, der Oberste Gerichtshof und große Teile der Justiz von der PNH kontrolliert werden, eine Gewaltenteilung de facto also nicht mehr existiert (www.laprensa.hn/honduras/925475-410/honduras-ellosconforman -la-corte-suprema-de-justicia; www.nytimes.com/2015/06/26/opinion/ why-hondurass-judiciary-is-its-most-dangerous-branch.html). In dieser Situation fanden die Präsidentschaftswahlen statt, bei denen in den ersten Hochrechnungen zunächst der oppositionelle Kandidat Salvador Nasralla mit 5 Prozent in Führung lag (www.europapress.es/internacional/noticia-opositornasralla -lidera-presidenciales-honduras-70-voto-escrutado-20171128085232.html). Daraufhin fiel das Computersystem der Wahlbehörde (TSE) mehrfach über mehrere Stunden hinweg aus (www.oas.org/es/centro_noticias/comunicado_ prensa.asp?sCodigo=C-091/17). In dieser Zeit wurden keine Zwischenergebnisse bekanntgegeben. Als das TSE-Computersystem wieder in Funktion gesetzt und neue Ergebnisse veröffentlicht wurden, lag Amtsinhaber Juan Orlando Hernández in Führung (www.france24.com/es/20171130-honduras-eleccioneshernandez -nasralla-resultados). Die statistische Wahrscheinlichkeit eines solchen Umschwungs wird von Experten in Frage gestellt (www.salon.com/2017/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/948 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12/29/about-that-stolen-election-in-honduras_partner/). Eine erneute Auszählung der Wahlurnen fand nicht in dem von der Opposition eingeforderten Rahmen statt. Nach den Wahlen kamen allein bis zum 31. Dezember 2017 bei Protesten mindestens 31 Menschen ums Leben, davon mindestens 21 mit direkter Beteiligung von Polizei (1) und Militärpolizei (20) (https://criterio.hn/2017/12/ 30/estado-honduras-admite-crisis-post-electoral-ha-dejado-31-muertos/). Die geschäftsführende Bundesregierung hat das geschilderte Geschehen bislang nicht öffentlich kommentiert und sich auch im Rahmen der europäischen auswärtigen Politik nicht öffentlich für eine Aufklärung des mutmaßlichen Wahlbetrugs und der Umstände eingesetzt, die zum Tod zahlreicher Demonstranten geführt haben. Diese Passivität steht unter anderem in Kontrast zu einer entschiedenen Haltung gegenüber dem innenpolitischen Konflikt in Venezuela, in dessen Zusammenhang die geschäftsführende Bundesregierung Strafmaßnahmen der EU gegen die Regierung in Caracas befürwortet (www.faz.net/aktuell/ politik/ausland/waffenembargo-eu-verhaengt-sanktionen-gegen-venezuela- 15290204.html). Die geschilderte Passivität ist auch beachtlich, weil deutsche parteinahe Stiftungen – vor allem die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. (KAS) und die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit – Kontakt zu Personen und Strukturen gehalten haben und halten, die in den Putsch 2009 verwickelt (www.tagesspiegel.de/politik/staatsstreich-friedrich-naumann-stiftung-rechtfertigtputsch -in-honduras/1579132.html) und die für den Ablauf der umstrittenen Wahlen vom November 2017 verantwortlich (www.kas.de/guatemala/de/publications/ 49904/) sind. 1. Sind die Präsidentschaftswahlen in Honduras Ende November 2017 nach Ansicht der geschäftsführenden Bundesregierung rechtsstaatlich, frei und fair verlaufen? Die Bundesregierung orientiert sich bei der Bewertung des Wahlprozesses an der Analyse der EU-Wahlbeobachtermission, die in ihrer Erklärung vom 17. Dezember 2017 die Arbeit des Obersten Wahlgerichts („Tribuno Supremo Electoral“ – TSE) grundsätzlich positiv bewertete. Sie kritisierte allerdings den verbreiteten Handel mit Akkreditierungen in den Wahllokalen, die zu hohe Politisierung der Wahlbehörde auf allen Ebenen sowie das klare Übergewicht der Regierungspartei in der Medienpräsenz während des Wahlkampfs. Außerdem mahnte die EU- Wahlbeobachtermission eine Aktualisierung des Zivilregisters an. Die Bundesregierung schließt sich dieser Einschätzung an. 2. Welche Erkenntnisse hat die geschäftsführende Bundesregierung zum Verlust (https://amerika21.de/2017/12/192360/honduras-wahlbetrug-hernandeznasralla ?page=21) des erheblichen Stimmenvorsprungs (www.zeit.de/ news/2017-11/27/wahlen-honduranischer-praesident-erklaert-sich-zumwahlsieger -27070202) der Opposition nach wiederholten mehrstündigen Ausfällen des Computersystems der honduranischen Wahlbehörde TSE? Nach Auszählung von 57 Prozent der Wahllokale (vor allem aus den großen Städten Tegucigalpa und San Pedro Sula, deren Ergebnisse aus technischen Gründen sehr schnell übermittelt wurden) gab das TSE am 28. November 2017 bekannt, dass Herausforderer Nasralla mit 45,17 Prozent der Stimmen vor Staatspräsident (StP) Hernández mit 40,21 Prozent liege. Nach einer mehrstündigen Computerpanne , die nach Auskunft des TSE und argentinischer Experten auf einen Ausfall Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/948 mehrerer Server zurückzuführen sei, verkündete das TSE am 29. November, dass nach Auszählung von nunmehr 75 Prozent der Wahllokale StP Hernández mit 42,63 Prozent der Stimmen vor Nasralla mit 41,66 Prozent liege. Da die Bevölkerung in den später ausgezählten ländlichen Departements mehrheitlich für StP Hernández gestimmt habe, führe dieser jetzt in der Gesamtwertung, so das TSE. 3. Ist die geschäftsführende Bundesregierung auf Basis der ihr vorliegenden Informationen der Meinung, dass der Prozess der Stimmauszählung transparent verlaufen ist? Von der EU eingesetzte Wahlbeobachter haben bestätigt, dass die Wahlen in den von ihnen besuchten Wahllokalen transparent und nach internationalen Standards verlaufen seien. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Hat die honduranische Wahlbehörde TSE die Wahlergebnisse nach Kenntnis der geschäftsführenden Bundesregierung in einem hinreichenden Maße überprüft, und ist sie damit den Forderungen der Opposition nachgekommen ? Die Bundesregierung hatte sich dem Aufruf der EU-Wahlbeobachtermission angeschlossen , allen politischen Parteien und Kandidaten die notwendige Zeit zur Vorbereitung möglicher Beschwerden und Wünsche nach Neuauszählung zu geben und allen diesbezüglichen, in gesetzlichem Rahmen gestellten Anfragen auch nachzukommen. Neuauszählungen der umstrittenen Teilwahlergebnisse haben daraufhin stattgefunden. In ihrer Erklärung vom 17. Dezember 2017 stellte die EU-Wahlbeobachtermission den offenen Umgang des TSE mit möglichen Beschwerden fest und erklärte, dass die Nachauszählung in voller Transparenz und in Gegenwart der nationalen und internationalen Beobachter durchgeführt wurde. 5. Sieht die geschäftsführende Bundesregierung – wie die französische Regierung – eine Klärung der von der Opposition weiterhin erhobenen Fälschungsvorwürfe als notwendige Bedingung für einen Dialog der politischen Lager in Honduras (https://twitter.com/EmbaFrancia_Teg/status/945771568289992705) an? Weder die Wahlbeobachtermission der EU noch der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) haben bisher konkrete Belege für einen Wahlbetrug vorgelegt . Um die Gewalt im Land zu beenden und den post-elektoralen Konflikt friedlich zu lösen, betrachtet die Bundesregierung einen nationalen Dialog zwischen den politisch Verantwortlichen unter Beteiligung der Zivilgesellschaft als dringend erforderlich. Sie sieht jedoch davon ab, Bedingungen zu stellen, die den Beginn eines solchen Dialogs verzögern oder gefährden könnten. Die Bundesregierung begrüßt, dass die honduranische Regierung für die Durchführung des nationalen Dialoges die Hilfe der Vereinten Nationen erbeten hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/948 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Schlussfolgerungen zieht die geschäftsführende Bundesregierung aus der Erklärung (www.oas.org/en/media_center/press_release.asp?s Codigo=E-092/17) der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), die zahlreiche Unregelmäßigkeiten konstatiert und diese Kritik bisher nicht inhaltlich zurückgenommen hat? Die Bundesregierung hat die Erklärung der OAS zur Kenntnis genommen, orientiert sich aber in erster Linie an den Erkenntnissen der EU-Wahlbeobachtermission . Inzwischen hat auch die OAS am 23. Januar 2018 ihre Bereitschaft bekundet , mit der neuen Regierung in Honduras zusammenzuarbeiten. 7. In welchem Maße wird die geschäftsführende Bundesregierung die Ergebnisse des unabhängigen Gutachtens (www.oas.org/fpdb/press/Nooruddin- Analysis-for-OAS-Honduras-2017.pdf), das durch die Wahlbeobachtermission der OAS in Auftrag gegeben worden ist, bei ihrer Bewertung der Wahlen berücksichtigen? Das Gutachten ist der Bundesregierung bekannt, es enthält nach ihrer Einschätzung keine konkreten Belege für einen Wahlbetrug. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Wartet die geschäftsführende Bundesregierung vor einer abschließenden Bewertung die Ergebnisse aller anhängigen Beschwerden gegen das Wahlergebnis ab, also auch eine Entscheidung über anhängige Beschwerden beim Obersten Gerichtshof (http://confidencialhn.com/2018/01/08/interponenrecurso -contra-decision-del-tribunal-electoral-por-desesetimar-impugnaciones 1/)? Die Bundesregierung geht nach dem Bericht der EU-Wahlbeobachtermission davon aus, dass alle legal zulässigen und entsprechend belegten Beschwerden vor der Verkündigung des amtlichen Wahlergebnisses überprüft wurden. Die EU- Wahlbeobachtermission weist ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die „Alianza Opositora contra la Dictatura“ als auch die „Partido Liberal“ zwar die Annullierung der Wahlen gefordert, jedoch keine Auszählungsergebnisse präsentiert hatten , die die behaupteten Unterschiede zwischen den Ergebnissen der Parteien und denen, die das TSE auf seiner Website veröffentlicht hat, belegt hätten. 9. Geht die geschäftsführende Bundesregierung angesichts des Umstandes , dass der Präsident der Wahlbehörde TSE, David Matamoros, zuvor Abgeordneter und Generalsekretär der regierenden Nationalpartei von Präsident Juan Orlando Hernández war (www.tse.hn/web/institucion/CV_M_ Matamoros.pdf), davon aus, dass die Wahlbehörde ihre Unabhängigkeit wahren kann? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 wird verwiesen. 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die geschäftsführende Bundesregierung aus der politischen Gewalt nach dem Wahlprozess, bei der mindestens 31 Bürger von bewaffneten staatlichen Kräften getötet wurden (https:// criterio.hn/2017/12/30/estado-honduras-admite-crisis-post-electoral-ha-dejado- 31-muertos/)? Die Bundesregierung verurteilt die Gewalt, die nach den Wahlen von Beteiligten auf beiden Seiten ausgeübt wurde und bedauert die zahlreichen Todesopfer und Verletzten. Sie ist sehr besorgt über die starke Militarisierung des Landes, das teilweise unverhältnismäßige Vorgehen der Sicherheitskräfte, insbesondere die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/948 Verwendung von scharfer Munition bei Demonstrationen. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass die Regierung das Recht auf friedliche Demonstrationen als Teil der Meinungsfreiheit wahren muss; sie ruft jedoch auch die oppositionellen Kräfte dazu auf, Demonstrationen friedlich durchzuführen und nicht in gewalttätige Ausschreitungen und Plünderungen ausarten zu lassen. Die Bundesregierung hat sich sowohl im Koordinierungsgremium der wichtigsten Geber, der G 16, als auch im EU-Kreis sehr nachdrücklich für eine gemeinsame Stellungnahme in diesem Sinne eingesetzt. Am 8. Februar 2018 haben die in Honduras vertretenen EU-Botschafter (EU Delegation, Deutschland, Frankreich , Spanien) und der in Honduras akkreditierte, aber in Guatemala residierende Botschafter des Vereinigten Königreichs in einer gemeinsamen Erklärung die zuständigen honduranischen Behörden aufgefordert, das Recht auf friedliche Demonstrationen zu gewährleisten und alle Gewaltakte und Todesfälle im Zusammenhang mit den Protesten vollständig und transparent zu untersuchen. Die EU verurteilte in der Erklärung zugleich jedwede Anwendung von Gewalt und sprach den betroffenen Familien der Opfer ihr Beileid aus. Außerdem rief die EU alle politisch Verantwortlichen im Land auf, auf dem Wege des nationalen Dialogs eine friedliche Lösung der post-elektoralen Konflikte zu suchen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung ihre Sorge über die zunehmende Militarisierung und die Gewaltsituation im Land gegenüber der hiesigen honduranischen Botschaft klar zum Ausdruck gebracht. Sie hat auch ihre Besorgnis über die zunehmende Zahl von Hinweisen nationaler und internationaler Nichtregierungsorganisationen auf Gewalttaten, Drohungen und Kriminalisierungs-kampagnen gegen Menschenrechts- und Umweltaktivisten im Norden des Landes angesprochen . Die deutsche Botschaft hat bei einem Gespräch mit der neuen honduranischen Menschenrechtsministerin, Karla Cueva, am 13. Februar 2017 auch gegenüber der honduranischen Regierung ihre diesbezügliche Besorgnis nachdrücklich zum Ausdruck gebracht. 11. Erwägt die geschäftsführende Bundesregierung angesichts dieser tödlichen staatlichen Gewalt gegen die Opposition ein Rüstungsembargo gegen Honduras ? Wenn nein, weshalb nicht? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ (im Folgenden: „Gemeinsamer Standpunkt“) und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/948 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Rüstungsexporte werden grundsätzlich nicht genehmigt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass das betreffende Rüstungsgut zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht wird. Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen in Honduras genau verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigen . Aus diesen Gründen hält die Bundesregierung die Verhängung eines Waffenembargos gegen Honduras derzeit nicht für erforderlich. 12. Erwägt die geschäftsführende Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für ein Waffenembargo gegen Honduras, analog zu dem Waffenembargo gegen Venezuela , einzusetzen? Wenn nein, weshalb nicht? Jeder EU-Mitgliedstaat prüft die ihm vorgelegten Anträge auf Ausfuhrgenehmigung für Rüstungsexporte anhand der Kriterien nach Artikel 2 des „Gemeinsamen Standpunkts“. Kriterium 2 betrifft speziell die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch das Endbestimmungsland. Die Bundesregierung erwägt daher derzeit nicht, sich auf EU-Ebene für ein Waffenembargo gegen Honduras einzusetzen. 13. Sind die Justizbehörden von Honduras der nachdrücklichen Aufforderung der geschäftsführenden Bundesregierung im Dezember 2017 nachgekommen , die nach Ansicht der Fragesteller damals bereits 13 Todesfälle durch staatliche Gewalt zu klären, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Am 7. Februar 2018 hat das Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen in Tegucigalpa den EU-Botschaftern und weiteren Partnern den Entwurf eines Berichtes vorgestellt, der auch die Umstände der ersten 13 Todesfälle untersucht. Das Büro der Vereinten Nationen bedauert, dass die honduranische Generalstaatsanwaltschaft der Aufforderung zur Aufklärung dieser Fälle bisher nicht nachgekommen ist. Der spanische Botschafter hat den Generalstaatsanwalt in einem Gespräch am 8. Februar 2018 nachdrücklich aufgefordert, das Gespräch mit den Botschaften und Vertretern der internationalen Organisationen zu den vorgefallenen Menschenrechtsverletzungen zu suchen. Auch die gemeinsame EU-Erklärung vom 8. Februar 2018 ruft die Behörden zur vollständigen Aufklärung dieser Todesfälle auf. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 14. Hat die geschäftsführende Bundesregierung nach den erheblichen weiteren Todesfällen erneut eine Klärung oder gar ein Ende der tödlichen Gewalt seitens bewaffneter staatlicher Kräfte gefordert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis ? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/948 15. Welche konkreten Maßnahmen im Sinne der Leitlinien der EU zu Menschenrechtsverteidigern (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LE GISSUM%3Al33601) hat die Deutsche Botschaft in Tegucigalpa im Vorfeld und Verlauf der derzeitigen innenpolitischen Krise in Honduras ergriffen? Gingen diese Maßnahmen über die bloße Berücksichtigung des Themas im politischen Dialog hinaus? Die Botschaft pflegt zu Menschenrechtsfragen einen intensiven Dialog mit der honduranischen Regierung. Zudem steht sie auch in engem Austausch mit dem Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen in Tegucigalpa, der Zivilgesellschaft sowie nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen zu diesem Thema. Ebenso wie die Bundesregierung (insbesondere Auswärtiges Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit) empfängt die Botschaft regelmäßig Delegationen von Menschenrechts- und Umweltaktivisten und lässt sich über die Situation in den verschiedenen Regionen Honduras sowie über Einzelfälle unterrichten bzw. holt selbst über ihre Kontakte vor Ort Informationen dazu ein. Die gegenwärtige politische Krise und damit zusammenhängende Menschenrechtsverletzungen hat die Botschaft im Kreis der G 16 zuletzt am 24. Januar 2018 thematisiert. Die Bundesregierung lädt außerdem regelmäßig zu „Runden Tischen“ mit den in Deutschland vertretenen Nichtregierungsorganisationen zur Menschenrechts-situation in Zentralamerika ein. 16. Inwiefern überprüft die geschäftsführende Bundesregierung die Zwischenergebnisse des europäischen Programms EUROJUSTICIA, dessen Hauptaugenmerk auf Menschenrechten, Demokratie, guter Regierungsführung und Transparenz liegt und über das Reformen des honduranischen Justizsystems sowie die Arbeit der Kommission zur Überprüfung der Polizei (comisión de depuración policial) finanziert werden (https://ec.europa.eu/europeaid/ projects/promoting-rapid-and-accessible-justice-honduras-eurojusticia-0_en)? Die Verantwortung für die Überprüfung der Zwischenergebnisse von EU-Programmen , die aus den EU-Außenfinanzierungsinstrumenten finanziert werden, liegt bei den EU-Institutionen. Für das EUROJUSITCIA-Projekt liegt ein Bericht des europäischen Rechnungshofs „Wirksamkeit der EU-Unterstützung für vorrangige Sektoren in Honduras“ (Nr. 30/2016) vor. Der Bericht wurde im Mai 2016 an die Ratsarbeitsgruppe „Lateinamerika und Karibik“ zur Überprüfung verwiesen, die im Juni 2016 einen Vorschlag für Ratsschlussfolgerungen an den Ausschuss der Ständigen Vertreter übermittelte. Diese Ratsschlussfolgerungen wurden vom ECOFIN-Rat am 11. Juli 2017 angenommen und an die Delegationen übermittelt. Im März 2017 wurde der Bundestag über den Bericht des Rechnungshofs informiert. 17. Sieht die geschäftsführende Bundesregierung angesichts der bisherigen Ergebnisse dieses Programms die Notwendigkeit, es zu stoppen oder zu modifizieren , und wenn ja, wie? Die Bundesregierung hält die mit dem Programm verfolgten Ziele, namentlich die Stärkung der Justiz, den Zugang vulnerabler Gruppen zur Justiz sowie die Stärkung der Kontroll- und Überwachungsmechanismen auch weiterhin für relevant . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/948 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche politischen Parteistiftungen sind nach Kenntnis der geschäftsführenden Bundesregierung in Honduras präsent? In Honduras sind die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) und die Friedrich Naumann Stiftung (FNS) jeweils mit einem Büro vertreten. Die aus Deutschland entsandten Vertreter sitzen im Falle der KAS in Guatemala, im Falle der FES noch in El Salvador (demnächst Costa Rica) und im Falle der FNS in Mexiko; sie betreuen Honduras im Rahmen ihres Regionalprogrammes mit. 19. Gab es im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen Konsultationen zwischen Vertretern der CDU-nahen KAS und Vertretern der Deutschen Botschaft? a) Gab es gemeinsame Veranstaltungen? Nein. Seitens der deutschen Botschaft bestand Kontakt zur KAS lediglich im Rahmen der üblichen Kontakte vor Ort zu allen Wahlbeobachtermissionen, auch zu dem lateinamerikanischen Wahlbeobachterteam unter Leitung des ehemaligen costaricanischen Außenministers Walter Niehaus, das die KAS zusammengestellt hatte. b) Wurden Aktivitäten der KAS zu Honduras seit Beginn des Jahres 2017 von der Deutschen Botschaft oder dem Auswärtigen Amt begleitet, finanziert oder anderweitig unterstützt? Nein. 20. Unterstützt die geschäftsführende Bundesregierung die Aktivitäten der KAS zur Beratung der obersten honduranischen Wahlbehörde TSE vor dem Hintergrund des Ausgangs der Präsidentschaftswahl und der darauf folgenden politischen Krise? Die KAS erhält gemäß Bundeshaushaltsordnung und der einschlägigen Förderrichtlinien Zuwendungen des BMZ aus Kapitel 2302 Titel 687 04 zur Förderung entwicklungsrelevanter Vorhaben. Per Zuwendungsbescheid vom 26. September 2016 wurde der Antrag der KAS zur Förderung des „Regionalprogramms Zentralamerika und Mexiko“, in dessen Rahmen das Länderprojekt Honduras und damit auch die Unterstützung des honduranischen Wahlgerichtshofs durchgeführt wird, bewilligt. 21. Welches waren nach Kenntnis der geschäftsführenden Bundesregierung die Ziele und Indikatoren der sogenannten modularen Fortbildungen (www.kas. de/guatemala/de/publications/49904/) zum honduranischen Wahlsystem und -recht im Jahr 2017, die die KAS federführend mit Vertretern der obersten honduranischen Wahlbehörde (TSE) durchgeführt hat? Die modularen Fortbildungen sind nicht im Einzelnen im Programmantrag der KAS zum Länderprojekt Honduras genannt. Sie sind als Bestandteil der im Förderantrag allgemein beschriebenen geplanten Instrumente, Maßnahmen und Aktivitäten anzusehen, wie etwa Bildungs- und Beratungsmaßnahmen, Seminare, Konferenzen, Foren und Diskussionsveranstaltungen. Das Projektziel in der Zusammenarbeit mit dem Wahlgerichtshof ist nach dem mit Datum vom 26. September 2016 bewilligten Förderantrag die Konsolidierung des Angebots des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/948 Wahlgerichtshofs zu politischer Bildung im Hinblick auf die nationalen Wahlen 2017 und darüber hinaus. Als Indikatoren sind insoweit Umfang und Qualität des Bildungsangebots des Wahlgerichtshofs genannt sowie das Ausmaß, in dem die Medien und Wahlbeobachter über das Handeln des Wahlgerichtshofs und zur Durchführung der Wahlen berichten. 22. Sieht die geschäftsführende Bundesregierung die Notwendigkeit, mit der KAS oder anderen Parteistiftungen das Aufgabenprofil für Honduras zu überarbeiten? Die Förderung des „Regionalprogramms Zentralamerika und Mexiko“ der KAS läuft bis Ende 2019. Gründe für einen Widerruf der getroffenen Förderentscheidung sind nicht erkennbar. 23. Durch welche Diplomaten war die geschäftsführende Bundesregierung bei der Amtseinführung von Präsident Juan Orlando Hernández am 27. Januar 2018 vertreten? Die Bundesregierung war vertreten durch den Botschafter der Bundesrepublik Deutschland. 24. Welche Kritikpunkte am umstrittenen Wahlprozess haben Berlin und Brüssel in ihre Grußnote(n) einfließen lassen? Die Bundesregierung hat vor allem betont, die neue honduranische Regierung habe die Aufgabe, das Land zu einen und das Vertrauen in die demokratischen Strukturen und Prozesse zu stärken. Außerdem gelte es, die wirtschaftliche Entwicklung , die durch die Unruhen schweren Schaden genommen hat, voranzutreiben . Ein Grußwort ähnlichen Inhalts wurde von der EU versandt. 25. Wird die geschäftsführende Bundesregierung das Ergebnis der Wahl in Honduras anerkennen oder die Entscheidung der Wahlbehörde „zur Kenntnis nehmen“ (tomar nota)? Die Bundesregierung hat in einer Note vom 3. Januar 2018 die Bekanntgabe des Wahlergebnisses der drei Wahlen durch das TSE zur Kenntnis genommen („tomar nota“). 26. Inwieweit beeinflusst der Umstand, dass die neue politische Führung in Honduras auf Basis einer verfassungsrechtlich umstrittenen Wahl und trotz Betrugsvorwürfen die Regierungsbildung für sich beansprucht, die bilateralen Beziehungen zwischen Berlin und Tegucigalpa? Die Bundesregierung dringt im Dialog mit der neuen honduranischen Regierung auf Gewaltverzicht, ein verhältnismäßiges und mit internationalen Menschenrechtsstandards vereinbartes Vorgehen der Sicherheitskräfte bei Protesten und das Recht auf friedliche Demonstrationen. Zudem ruft die Bundesregierung weiterhin alle politisch Verantwortlichen zu einem nationalen Dialog und zur Suche nach einer friedlichen Lösung der post-elektoralen Konflikte auf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/948 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. In welcher Weise beeinflusst die aktuelle politische Krise die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras? Die Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras sind Bildung sowie Umwelt- und Ressourcenschutz. Zusätzlich werden Reformansätze der Regierung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft im Bereich „Gute Regierungsführung “ über einen Fonds gefördert, um den politischen Dialog mit konkreten Maßnahmen zu flankieren. Hauptziel des deutschen Bildungsprogramms ist, den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Bildung für alle und insbesondere arme und indigene Kinder und Jugendliche in ländlichen Gebieten zu verbessern . Im Bereich Umweltschutz konzentriert sich das Programm auf den Waldschutz, die Anpassung an den Klimawandel sowie die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Die derzeit laufenden Vorhaben kommen überwiegend der ländlichen und armen Bevölkerung zu Gute und sollen fortgesetzt werden. Im Rahmen von Regierungskonsultationen und -verhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras dringt die Bundesregierung im politischen Dialog unter anderem auf die Einhaltung der in der Antwort zu Frage 26 genannten Themen . 28. Würde die geschäftsführende Bundesregierung Konsequenzen aus einem möglichen Wahlbetrug für Umfang und Ausmaß der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit ziehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Auch auf der Grundlage des noch vorzulegenden Berichts der EU-Wahlbeobachtungskommission wird die Bundesregierung die zukünftige Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras bewerten. 29. Wie viele und welche öffentlichen Mitteilungen über die politischen Krisen in Honduras und Brasilien haben die Bundesregierung (bis zum 24. September 2017) und die folgende geschäftsführende Bundesregierung veröffentlicht (bitte mit Quellenangabe)? Zu Honduras hat die Bundesregierung die Verbalnote vom 3. Januar 2018 veröffentlicht , mit der sie das Wahlergebnis zur Kenntnis genommen hat. Zudem hat sich die Bundesregierung, wie die übrigen EU-Mitgliedstaaten auch, den jeweiligen Erklärungen der EU-Wahlbeobachtermission angeschlossen. Außerdem setzt sich die Bundesregierung für eine gemeinsame Erklärung der G 16 ein. Am 8. Februar 2018 haben die EU-Botschafter vor Ort eine gemeinsame Erklärung der EU zur Situation in Honduras veröffentlicht (siehe auch Antwort zu Frage 10). Die Bundesregierung äußert sich über ihre Beziehungen zu Brasilien und die dortige Politik regelmäßig über eine Vielzahl an Kanälen wie zum Beispiel die Regierungspressekonferenz , die Facebook-Seiten des Auswärtigen Amts, der Botschaft Brasília und der Generalkonsulate oder über Twitter. Eine Übersicht über ihre einzelnen Mitteilungen führt die Bundesregierung nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/948 30. Sieht die geschäftsführende Bundesregierung die Krisen in Zusammenhang mit den Wahlen in Honduras „mit Sorge“, und würde sie diese Bewertung auch für den in Brasilien und international umstrittenen Prozess gegen den ehemaligen brasilianische Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva vornehmen? Die Bundesregierung sieht die politische Krise in Honduras mit großer Sorge und hat dies auch gegenüber der honduranischen Regierung deutlich gemacht. Nach Einschätzung der Bundesregierung gibt es keine Anhaltspunkte, das Verfahren gegen den ehemaligen brasilianischen Präsidenten Lula da Silva als politisch motiviert oder rechtsstaatswidrig anzusehen. 31. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der geschäftsführenden Bundesregierung die Verfügung 141-2017 des honduranischen Parlaments zum Gesetz zu Einkommen und Ausgaben des Staatsetats und die damit einhergehende Einschränkung der Arbeit der internationalen Unterstützungsmission gegen Korruption und Straflosigkeit in Honduras (MACCIH)? Die Bundesregierung betrachtet die Verfügung 141-2017 des honduranischen Parlaments als einen Versuch, das Mandat der „Internationalen Unterstützungsmission gegen Korruption und Straflosigkeit in Honduras“ (MACCIH) in bedenklicher Weise zu schwächen. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für ein starkes Mandat und unbeschränkte Arbeitsmöglichkeiten der MACCIH einsetzen . Der deutsche Botschafter in Honduras hat zur Eröffnung einer gemeinsamen Veranstaltung von FES und MACCIH am 8. Februar 2018 die deutsche Unterstützung für die Arbeit der MACCIH bekräftigt und alle Versuche, der MACCIH Kompetenzen zu entziehen, nachdrücklich kritisiert. 32. Mit welchen Finanzmitteln hat Deutschland die MACCIH bislang unterstützt , und wie wird sich die genannte Verfügung auf diese Zahlungen auswirken ? Die Bundesregierung hat MACCIH bisher mit insgesamt einer Million Euro unterstützt . Die letzte Tranche von 300 000 Euro wurde im April 2017 zur Verfügung gestellt. Angesichts der derzeitigen Entwicklung behält sich die Bundesregierung vor, diese Unterstützung für MACCIH zu überprüfen. 33. Was hat die geschäftsführende Bundesregierung unternommen, oder was plant sie zu unternehmen, um die Arbeit der MACCIH weiterhin zu gewährleisten ? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333