Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 11. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9504 19. Wahlperiode 15.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Frank Sitta, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8767 – Der externe Sachverstand der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung holt sich umfassend externen Sachverstand ein, indem sie diverse Experten- und Sachverständigengremien einsetzt. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat den Digitalrat, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Beirat für Raumentwicklung . Zu den berühmtesten Expertengremien der Bundesregierung gehören aus Sicht der Fragesteller vermutlich der Sachverständigenrat für Umweltfragen und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung , besser bekannt als die fünf Wirtschaftsweisen. In dieser Legislaturperiode bemüht sich die Bundesregierung besonders beim Themenkomplex Digitalisierung, externen Sachverstand in unterschiedlich organisierten und besetzten Gremien zu bündeln und an sich zu binden. Die Fraktion der FDP hat die Bundesregierung hierzu unter gewissen Aspekten bereits in der Kleinen Anfrage zur Digitalstrategie der Bundesregierung befragt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4096). Eine Binsenweisheit ist, dass sich die Digitalisierung nicht von alleine gestaltet, jedenfalls nicht von alleine so, dass Deutschland in allen Bereichen zur Digitalisierungsavantgarde aufschließt. Die Nachricht vom 28. November 2018, dass die Cebit, die über lange Zeit weltweit größte und wichtigste Messe für Informationstechnik , eingestellt wird, muss uns Warnung und Ansporn sein. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sind zwingend auf Sachverstand angewiesen, auch auf externen Sachverstand. Das gilt neben der Digitalisierung auch für andere Megathemen in der komplexer werdenden Welt wie Globalisierung, Demografie, Migration, Klimawandel, Rohstoffkapazitäten, der Verschiebung geopolitischer Machtverhältnisse bis hin zu einer immer höheren Regulierungsdichte für Wirtschaft und Verbraucheralltag. Damit einher geht fast zwingend, dass „die Politik“, vor allem Politik, die der menschlichen Gestaltungskraft Raum lassen will, zwangsläufig immer den Entwicklungen hinterherläuft statt ihr wirklich vorweg zu denken. Bestenfalls Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9504 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wissen Exekutive und Legislative um dieses Grundverhältnis und halten gerade deshalb Freiräume offen, damit Unternehmensumsätze, Beschäftigung, Freiheit und Wohlstand für alle von unten wachsen können. Investition in die Fachkompetenz ist daher auch für die politische Führung des Landes ein Muss. Die Fraktion der FDP begrüßt es grundsätzlich, wenn sich die Bundesregierung um externen Sachverstand in Form von Expertengremien und Sachverständigenräten bemüht und deren Wissen in die Politik einfließt. Gleichwohl stellen sich angesichts der damit einhergehenden Kosten für den Steuerzahler auch berechtigte Fragen nach der Konsistenz der Aktivitäten der Bundesregierung. Die Einberufung eines noch so prominent besetzten Expertengremiums darf nicht zum Ersatz für politisches Handeln verkommen. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist nicht das Abbinden der Bemühung um externen Sachverstand, sondern eine transparente Darstellung des Einsatzes der vom Steuerbürger aufgebrachten Mittel und deren Ergebnisse. 1. Welche Expertengremien, die ganz oder teilweise mit Sachverständigen besetzt sind, die nicht ohnehin schon als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bundesministerien oder nachgeordneten Bundesbehörden arbeiten und hauptberuflich als Hochschullehrer oder Berater oder hauptoder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern, Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten (im Folgenden: Expertengremien), unterhält das Bundesministerium oder die ihm nachgeordneten Bundesbehörden derzeit? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) oder die ihm nachgeordneten Behörden unterhalten keine Expertengremien , die nicht ganz oder teilweise mit Sachverständigen besetzt sind, die nicht ohnehin schon als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bundesministerien oder nachgeordneten Bundesbehörden arbeiten und hauptberuflich als Hochschullehrer oder Berater oder haupt- oder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern, Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten (im Folgenden: Expertengremien). 2. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Einzelaspekten der Digitalisierung oder der Digitalisierung grundsätzlich befassen, und wenn ja, welche? Im BMU und in den ihm nachgeordneten Behörden gibt es keine Expertengremien , die sich ihrem Auftrag nach mit Einzelaspekten der Digitalisierung oder der Digitalisierung grundsätzlich befassen. 3. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Fragen des Verbraucherschutzes befassen, und wenn ja, welche? Im BMU und in den ihm nachgeordneten Bundesbehörden gibt es keine Expertengremien , die sich ihrem Auftrag explizit mit Fragen des Verbraucherschutzes befassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9504 4. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen befassen, und wenn ja, welche? Im BMU oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden gibt es keine Expertengremien , die sich ihrem Auftrag nach explizit mit den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen befassen. 5. Auf welcher Rechtsgrundlage ist das bzw. sind die Expertengremien einberufen worden? 6. Wie lautet der jeweilige Auftrag an das Expertengremium bzw. die Expertengremien ? 7. Auf welche Zeitdauer sind diese Expertengremien berufen? Die Fragen 5 bis 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. 8. Plant das Bundesministerium in dieser Amtsperiode die Einrichtung zusätzlicher Expertengremien, und wenn ja, welche, und mit welchen Aufgaben? Nein. 9. Wie viele und namentlich welche Sachverständige (bitte mit Referenz bzw. beruflicher Tätigkeit angeben soweit sich daraus die Expertise für das jeweilige Gremium ableiten lässt) sind in den jeweiligen Expertengremien tätig? Im Kontext der vorangestellten Fragenstellungen kann das BMU keine Expertengremien nennen. 10. Nach welchen Kriterien sind die Sachverständigen jeweils ausgewählt und berufen worden? Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. 11. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen der Verbraucher gewährleistet? Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. 12. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen gewährleistet? Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9504 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten der Digitalisierung (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? 14. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten des Verbraucherschutzes (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? 15. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit für kleine und mittelständische Unternehmen relevante Themen (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? Die Fragen 13 bis 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Politikfelder Digitalisierung und Verbraucherschutz sind ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Querschnittsthemen, so dass deren Aspekte bzw. für KMU relevante Themen zum einen in den zuständigen Fachreferaten , darüber hinaus aber querschnittlich von allen bzw. nahezu allen Fachreferaten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bearbeitet werden. Eine Zahl der mit diesen Aspekten bzw. Themen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lässt sich daher nicht bestimmen. Entsprechende Bezifferungen sind auch für die nachgeordneten Behörden des BMU nicht möglich. 16. Findet eine Evaluation der Arbeit des Expertengremiums bzw. der Expertengremien statt, und wenn ja, in welcher Form, und welchen zeitlichen Intervallen , ab wann? 17. Wie bemisst das Bundesministerium den Erfolg oder Nutzen seiner Expertengremien ? 18. Macht das Bundesministerium die jeweiligen Beiträge der Expertengremien öffentlich, und falls ja, wo? Die Fragen 16 bis 18 werden im Zusammenhang beantwortet. Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass Evaluationen systematisch erhobene Daten und Dokumentationen voraussetzen. Der dadurch ausgelöste bürokratische Aufwand ist bei den zumeist sehr kleinen Gremien nicht vertretbar. Die jeweiligen Beiträge der sonstigen Gremien des BMU werden auf den Internetseiten des BMU, der ihm nachgeordneten Bundesbehörden oder auf den Internetseiten der jeweiligen Gremien veröffentlicht. Erfolg oder Nutzen werden bei allen Gremien unter anderem daran gemessen, ob und in welcher Form Empfehlungen wegen ihrer fachlichen Überzeugungskraft Eingang in die politische Arbeit des BMU finden. Eine Quantifizierung ist nicht möglich, da die Gremien überwiegend beratend tätig sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9504 19. Hält das Bundesministerium es zum Nachweis der Nützlichkeit oder aus anderen Gründen für sinnvoll, für Referentenentwürfe aus dem eigenen Haus einen „legislativen Fußabdruck“ bezüglich der Beiträge ihrer eigenen Expertengremien einzuführen? Nein. Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. Empfehlungen oder Ratschläge ressorteigener Expertengremien sollten in Referentenentwürfen nicht anders behandelt werden als Hinweise und Empfehlungen anderer zu beteiligender Stellen. 20. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bundesministerium, ob es die Empfehlungen seiner Expertengremien aufgreift? Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. Empfehlungen von Expertengremien werden im Rahmen der Urteilsbildung des BMU insbesondere dann herangezogen, wenn sie fachlich überzeugend sind. 21. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Arbeit der an das Bundesministerium und die nachgeordneten Bundesbehörden angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant? 22. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Öffentlichkeitsarbeit der an das Bundesministerium und die nachgeordneten Bundesbehörden angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Im Bundeshaushalt 2019 sind unter Kapitel 1611 Titel 526 02 Haushaltsmittel für sonstige Gremien ausgewiesen. Ob aus einem Gremium heraus im Einzelfall Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden soll, wird im einzelnen Gremium entschieden und kann nicht beziffert werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333